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Meine letzten Fragen an die EU-Kommission

Der Digitalausschuss hatte sich in seiner letzten Sitzung der Legislaturperiode am 29. Januar 2025 auf meine Anregung ein enorm wichiges Thema vorgenommen, nämlich die Durchsetzung des Digital Services Act und des europäischen Rechts sowie Maßnahmen zum Schutz vor Desinformation und der Integrität von Wahlen. Die eingeladenen Unternehmen Meta, TikTok und X haben die Teilnahme kurzfristig verweigert, aber zumindest stand die Generaldirektorin der EU-Kommission für Kommunikationsnetzwerke, Inhalte und Technologie, Renate Nikolay, dem Ausschuss für Fragen zur Verfügung.

Leider stand die Sitzung ganz unter dem Eindruck des Ergebnisses der Abstimmung über den 5-Punkte-Plan von Friedrich Merz, auch bekannt als Fall der Brandmauer. Die Sitzung wurde während der Befraung von Frau Nicolay für spontane Fraktionssitzungen abgebrochen, weshalb ich meine Fragen vor Ort nicht stellen konnte. Ich hatte nur die Möglichkeit, diese im Nachgang schriftlich einzureichen. Die Antworten stelle ich hier online:

Frage 1:

Da immer mehr globale digitale Plattformen in der Hand von Tech Milliardären dem Rechtsruck unterliegen, vulnerable Gruppen weniger schützen und Desinformationen hemmungsloser verbreiten wollen, wäre es schön, wenn die EU eine gemeinwohlorientierte Alternative dafür schafft, z.B. auf der Basis des Fediverse oder von BlueSky, wie die freeourfeeds Initiative gerade plant. Eine Plattform, die wirklich werbefrei ist, keiner individuellen Agenda dient, sondern open source, interoperabel, transparent, mit hoher Nutzerautonomie und ohne Einflussnahme durch Staaten oder Privatpersonen, die einfach nur die Vernetzung und Kommunikation ermöglicht, ohne unsere Daten zu verkaufen oder uns zu manipulieren, ist eine riesige Marktlücke. Sie könnte zur sozialen Infrastruktur der digitalen Gesellschaft werden und verhindern, dass digitale Monopole in Milliardärshand unsere Demokratien ihrem Profitinteresse opfern. Gibt es dazu eine Debatte in der EUKOM und denkt man über Regulierung existierender Plattformen hinaus?

Antwort der EU-Kommission vom 14. Februar 2025:

„Die Kommission fördert alternative digitale Plattformen seit mehreren Jahren. Im Rahmen der Initiative „Next Generation Internet“ (NGI) inklusive Finanzierung durch das Programm Horizon Europe hat die Kommission dezentrale soziale Medienplattformen „made in Europe“ und „Fediverse“-Initiativen unterstützt. Mehr als 40 Projekte wurden bereits finanziert, darunter Mastodon für Mikroblogging, aber auch Alternativen zu YouTube (Peertube) und Instagram (pixelfed). Darüber hinaus existiert seit 2024 ein Pilotprojekt zum Fediverse („Fediversity“), um alternative dezentrale und Open-Source-Lösungen mit zugehöriger Infrastruktur und Unterstützung bereitzustellen.“

Frage 2:

Sehr große digitale Kommunikationsplattformen müssen laut DSA der EU-KOM strukturelle Risiken und Maßnahmen zu ihrer Reduzierung melden. Betrachtet die EU-KOM den Umstand, dass eine VLOP einem Milliardär gehört, der diese Plattform mitsamt ihren Algos zur einseitigen u massenhaften Beeinflussung der pol. Meinungsbildung bei Wahlen in einem EU Land einsetzen kann, einerseits als strukturelles Risiko nach DSA, das andererseits im Fall von Elon Musk nicht im Sinne des DSA minimiert, sondern aktuell maximiert wird – zB durch Verbreitung von Desinformation und massenhafter Werbung für Frau Weidel und ihre rechtsextreme AfD und gibt es diesbezüglich Ermittlungen?

Antwort der EU-Kommission vom 14. Februar 2025:

„Der spezifische Fall, den das Mitglied des Bundestags in dieser Frage beschreibt, ist im DSA nicht in dieser Detailtiefe geregelt. Daher ist eine fallbezogene Bewertung auf Basis der konkreten Fakten und Umstände jedes Einzelfalls erforderlich. In diesem Zusammenhang ist wichtig zu betonen, dass die Kommission bereits am 18. Dezember 2023 ein Verfahren gegen X wegen Risiken negativer Auswirkungen auf die gesellschaftliche Debatte und auf Wahlprozesse eingeleitet hat. Zudem wurden am 17. Januar zusätzliche Ermittlungsmaßnahmen im Hinblick auf die Empfehlungssysteme von X eingeleitet.“

Frage 3:

Können wir uns auf das europäische Wertesystem und die geltende Regulierung verlassen, auch wenn Trump seine Drohungen ernst meint, Zölle zu erhöhen oder die NATO hängen zu lassen, falls der DSA seine Zähne zeigt und US-Tech-Milliardäre für die Risiken ihrer Plattformen bestraft? Und stimmt der Bericht der Financial Times, wonach derzeit eine Überprüfung und Aussetzung von Bußgeldern bezügl. der laufenden DMA-Ermittlungen gegen Apple, Meta & Co laufe, wg Druck aus den USA?

Antwort der EU-Kommission vom 14. Februar 2025:

„Die Europäische Kommission handelt unabhängig und wird ihre Arbeit bei der Durchsetzung von DSA und DMA auch weiterhin ausschließlich auf Fakten und Beweisen basieren. Die Durchsetzung des europäischen Rechts erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden Verfahren. Alle Untersuchungen laufen ohne Unterbrechung oder Verzögerung. Zu den zitierten Presseberichten der Financial Times können die Kommissionsdienste keine Stellung nehmen.“

Frage 4:

Geht die EU KOM Hinweisen nach, dass es gezielte pushes für bestimmte rechtsgerichtete politische Inhalte auf X vor der Präsidentschafts-Wahl in den USA gab bzw. in Deutschland aktuell gibt, wie es der mutmaßliche Whistleblower „concerned bird“ am 11. Januar 2025 auf seinem Blog behauptete?

Antwort der EU-Kommission vom 14. Februar 2025:

„Zunächst weisen wir auf ein spezielles Whistleblower-Tool für den DSA hin, über das jede Person anonym vertrauliche Dokumente zu möglichen Verstößen gegen den DSA einreichen kann: https://digital-services-act-whistleblower.integrityline.app/ Bezüglich der von einem mutmaßlichen Whistleblower am 11. Januar 2025 geäußerten Behauptungen verfolgt die Kommission alle relevanten Hinweise mit der gebotenen Sorgfalt. Falls belastbare Beweise für Verstöße gegen den DSA oder andere europäische Regeln vorliegen, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.“

Und dann hatte ich noch eine Frage an das BMI:

Correctiv berichtete von ca. 100 dt. sprach. Fake-News-Websiten, die vermutlich für Einflussnahme auf BTW aufgebaut wurden, überwiegend inaktiv sind, aber einige bereits zur Verbreitung von Desinfo genutzt wurden, z.B. Behauptung 1,9 Kenianer kämen nach Abkommen mit Kenia nach DE oder BW mobilisiert 0,5 Mio. Soldaten für Osteuropa Einsatz. KI genutzt für DeepFakes. Verbreitung durch pro-russ. Influencer. Dahinter soll russischen Operation Storm 1516 u ein russ. Geh. Dienst stecken – gleiches Netzwerk verbreitete Desinfo zur US-Wahl. Was unternimmt die BuReg mit welchen Instanzen konkret zur Prüfung u ggf. zur Abschaltung? Was ist der Kenntnisstand?

Antwort des BMI vom 7. Februar 2025:

„Die Einflussoperation „Storm-1516“ ist dem BMI und den nachgeordneten Sicherheitsbehörden bekannt und wird im Rahmen der Analyse von Desinformations- und Einflusskampagnen, auch mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl, bearbeitet. Die bei SIM Networks gehosteten Domains sind nach wie vor online. Die klandestine Verbreitung von Desinformation durch ausländische staatliche Stellen in Deutschland ist grundsätzlich nicht strafbar. Dies erschwert behördliche Anweisungen an deutsche Provider für Abschaltungen, wie hier im Falle von SIM Networks.“

Jahrelang gab es Warnungen vor den Gefahren globaler sozialer Netze, die von Milliardären kontrolliert werden, denn große digitalen Plattformen sind die soziale Infrastruktur der digitalen Gesellschaft, und wie jede Infrastruktur hat ihr Zustand einen enormen Einfluss auf die Gesellschaft. Facebook hat 3,07 Milliarden aktive Nutzer, das entspricht 37 Prozent der Weltbevölkerung. Die Manipulationsmöglichkeiten sind unfassbar und buchstäblich weltumfassend. Für Millionen Menschen weltweit ist Facebook sogar gleichbedeutend mit dem Internet, weil Facebook in ihren Handyverträgen inklusive ist und offene Datenverträge zu teuer für sie sind. Dieser Umstand wurde vor einigen Jahren den Rohingya in Myanmar zum Verhängnis, denn auf Facebook wurde massenhaft Desinformation über diese muslimische Minderheit verbreitet, ohne dass es Überprüfungsmöglichkeiten im offenen Internet gab, oder innerhalb von Facebook Faktenchecks, sinnvolle Moderationen oder andere Korrekturmechanismen. Die Folge waren die Vertreibung von 700.000 Menschen in 2017, massenhafter Mord an Rohingyas, viele wurden zerstückelt oder lebend in ihren Häusern verbrannt. Den Zusammenhang zu Hassrede und Desinformation auf Facebook wies 2018 eine Untersuchung durch die UN nach.

Meta Whistleblowerin Frances Haugen machte 2021 öffentlich, wie das Unternehmen bewusst Kenntnisse über schädliche Wirkungen seiner Algorithmen ignorierte und wissentlich in Kauf nahm, dass sie Gewalt oder auch psychische Störungen mit schweren gesundheitlichen Folgen bei Jugendlichen förderten – alles das, für mehr Werbeeinnahmen, und um einen unvorstellbar reichen Menschen noch reicher zu machen. Öffentlicher und politischer Druck in den USA, von der UN und auch aus Europa führte dazu, dass Meta seine Moderation verbesserte und Factchecking Partnerschaften abschloss. Alles das will Milliardär Zuckerberg nun wieder aufgegeben und macht damit klar: Völkermord, rassistische Übergriffe oder Suizide bei Jugendlichen sind ihm schnurzpiep, so lange die Kasse stimmt, sich sein Milliardenvermögen weiter vermehren und er sich entspannt zurücklehnen kann, denn unter einer Trump-Regierung braucht er Sanktionen der US-Politik nicht zu fürchten, im Gegenteil, er rechnet sogar fest mit Schützenhilfe gegen Regulierungen der EU.

Die Demokratie weltweit ist in Gefahr und einen wesentlichen Anteil daran hat die Tatsache, dass eine Handvoll weißer, männlicher Tech-Milliardäre sich Liebkind machen mit einem kriminellen, rücksichtslosen, narzistischen Milliardär, der zum zweiten Mal Präsident der USA werden wird. Donald Trump ist aber nicht nur ein verurteilter Straftäter, Sexist und notorischer Lügner, er verachtet auch die Demokratie, ihre Institutionen und Prozesse, er lebt in einer Welt alternativer Fakten und will sich zum Herr einer Diktatur aufschwingen, in der nur noch sein Wort gilt. Wovon er träumt, dafür gibt es ein Wort, er will Faschismus statt Demokratie. Das alles ist kein Geheimnis, denn Donald Trump war im Wahlkampf transparent über seine Pläne, die auch dann faschistisch sind, wenn er sie selbst nicht so nennt. Vor diesem Hintergrund ist der Kniefall der Tech-Millardäre zu betrachten: das Verbot einer Wahlempfehlung für Kamala Harris in der Washington Post durch deren Eigentümer Milliardär Bezos, die diversen Millionen Spenden für seine Inaugurationsfeier von mehreren Tech-Unternehmen, u.a. Google, Amazon, Meta, Apple (Tim Cook) und auch die aktuelle Kehrtwende von Zuckerberg, der Faktenchecks wieder abschaffen, Moderationen begrenzen und aus Facebook und Instagram Schlangengruben wie X machen möchte.

Ich habe nur tiefste Verachtung für dieses Verhalten. Schon in den 30er Jahren konnten wir in Deutschland erleben, wie die industrielle Elite buchstäblich über Leichen ging und an der Seite Hitlers stand, noch heute profitieren Nachkommen dieser Elite von den guten Geschäften aus dieser finsteren Zeit. Heute stellen digitale Monopole gewaltige Machtkonzentrationen dar, die nicht nur in einem Land Politik und Gesellschaft beeinflussen können, sondern weltweit. Deshalb wirkt sich das Stiefellecken der US-Milliardäre bei Trump auf uns alle aus, auch in Europa. Und deshalb hängt so viel davon ab, ob wir uns gemeinsam dagegen wehren können und ob die neuen europäischen Instrumente der Regulierung konsequent angewendet werden und wirksam sind. Offensichtlich sorgen sich sowohl Elon Musk als auch Mark Zuckerberg nur noch vor der EU als regulierende Kraft, denn der Digital Services Act verpflichtet „Very Large Online Plattforms“ zur Beurteilung ihrer strukturellen Risiken (dazu gehört auch die Förderung von Gewalt, Rassismus oder Jugendgefährdung) und zu effektiven Maßnahmen, die diese Risiken minimieren. Wenn sie das nicht tun, wird es sehr teuer, denn EU Sanktionen können auch etliche Milliarden Euro betragen oder sogar zum Verbot der Plattform in der EU führen – und damit zum Verlust eines attraktiven Marktes mit einer halben Milliarde Konsument:innen.

Dagegen könnten sich nicht mal Tech-Milliardäre wehren. Vermutlich deshalb gelten die neuen Regeln noch nicht für die EU. aber mit ihrer Willfährigkeit gegenüber Trump und seiner kreuzgefährlichen politischen Agenda hoffen sie offensichtlich, die EU Regulierung ganz aushebeln zu können – durch staatliche Erpressung. So kündigte Zuckerberg nicht nur an, sich von den Faktenchecks zu trennen und die Moderationsteams im liberalen Kalifornien aufzulösen und durch Teams im konservativen Texas zu ersetzen, sondern verkündete außerdem, dass er „mit Präsident Trump zusammenarbeiten wird, um gegen fremdstaatliche Regierungen vorzugehen, die US-Unternehmen zu mehr Zensur bringen wollen“ und stellte fest, dass „der beste Weg, sich gegen den Trend übermäßiger staatlicher Zensur zu wehren, der mit Unterstützung durch die US-Regierung sei.“ Mit „Zensur“ und „fremdstaatlichen Regierungen“ meint er offensichtlich die Absicht der EU, mit dem DSA auch gegen massive Desinformation zum Beispiel im Zusammenhang mit Wahlen vorzugehen, damit sie sich besser wehren kann u.a. gegen massive Einflussnahme auf demokratische Prozesse von außen, wie sie z.B. mit der von Putin-gesteuerten Doppelgänger-Kampagne erst vor Kurzem nachgewiesen wurde.

Zuckerbergs Hoffnung hat eine glaubwürdige Basis, denn Trumps Vize Vance erklärte öffentlich, dass die US Mitgliedschaft in der NATO davon abhängen würde, wie stark die EU US-Techkonzerne reguliert. Laufende Ermittlungsverfahren der EU u.a. gegen X und diverse öffentliche Schlagabtausche zwischen Elon Musk und Ex-EU Kommissar Thierry Breton haben die Konfliktlinien sichtbar und die Bedrohung real werden lassen und so wird wohl Tech-Milliardär Elon zu Bau-Milliardär Donald gegangen sein und als Gegenleistung für die finanzielle und politische Wahlunterstützung mit Worten und Algorithmen auf seiner Plattform X zugunsten des künftigen US-Präsidenten einen harten Verteidigungskurs gegen europäische Regulierungen eingefordert haben. Diesen Schutz will natürlich auch Zuckerberg für seine Plattformen und da macht man dann auch mal gemeinsame Sache mit reaktionären Faschisten. Die Erwartung, man könne sich als US-Unternehmen der Regulierung durch andere Staaten entziehen, selbst wenn man in diesen Staaten eine extreme Marktmacht besitzt und Milliarden Umsätze macht, ist reichlich hanebüchen.

Möglicherweise spielt aber noch ein anderer Aspekt dabei eine Rolle: Eifersucht und Neid innerhalb der Tech-Milliardärs-Elite, wo die einen nicht ertragen können, dass einer von ihnen, Schmuddelkind Elon, eine engere Beziehung zum Weißen Haus hat, als sie. Also tun sie einer nach dem anderen, alles das, was sie tun müssen, um gleichzuziehen, um auch am Tisch sitzen zu dürfen und die Gunst eines Präsidenten zu genießen, der nicht nur für die USA, sondern für die ganze Welt zu einer akuten Bedrohung geworden ist. Alte weiße Männer zündeln so gemeinsam und nehmen Gewalt, Terror und Polarisierung in Kauf, weil ihnen der Rest der Welt egal ist, so lange in ihren Yachten und Villas noch die goldenen Wasserhähne funktionieren, ihre Privatflugzeuge sie noch überall hin fliegen und sie sich als Herrschende mit so viel Macht erleben, dass sie faktisch unangreifbar und unregulierbar geworden sind.

Es gibt nur eine angemessene Reaktion darauf: der Beweis des Gegenteils – also hartes und kompromissloses Anwenden des Digital Services Act der EU und damit der Beweis europäischer Unabhängigkeit und politischer Stärke, eine Verteidigung unseres Wertesystems, das wir von US-Tech-Milliardären nicht zerstören lassen dürfen. Künftig braucht es aber mehr, nämlich endlich ein gemeinwohlorientiertes soziales Netz, eine nicht-kommerzielle soziale Infrastruktur der digitalen Gesellschaft als Teil der Daseinsvorsorge, die europäisch getragen die Vernetzung und Kommunikation zwischen Menschen ermöglicht, ohne diese Verbindungen zu kommerzialisieren. Langfristig müssen wir brechen mit der Abhängigkeit von digitalen Monopolen, denn ihr Zerstörungspotenzial ist inakzeptabel hoch.

Eine gekürzte Fassung diesen Kommentars erschien in der taz-Tageszeitung vom 09.01.2025:

https://taz.de/Trump-Musk-und-die-Tech-Milliardaere/!6057399/ 💌

Meine Frage:

„Wie viele der als Erfüllungsaufwand in der jeweiligen gesetzlichen Grundlage genannten Personalstellen wurden für die seit Anfang 2024 der Bundesnetzagentur (BNetzA) neu übertragenen oder noch zu übertragenden Aufgaben, die spätestens ab 2025 ganz oder teilweise von ihr zu erfüllen sind, für den Haushalt 2025 als Bedarf angemeldet und dort berücksichtigt (siehe Übersicht der neuen Aufgaben in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/13317; bitte zu jeder neuen Aufgabe die dafür als Erfüllungsaufwand bestimmten, als Bedarf für den Haushalt 2025 angemeldeten und die dort berücksichtigten Stellen auflisten), und wie soll die BNetzA ihre neuen Aufgaben wahrnehmen, sollte es eine Diskrepanz zwischen dem Erfüllungsaufwand,den angemeldeten und den im aktuellen Haushaltsentwurf 2025 geplanten Haushaltsmitteln geben?“

Antwort der Bundesregierung vom 07.11.24:

„Die in der Bundestagsdrucksache 20/13317 genannten gesetzlichen Aufgaben sehen folgende stellenmäßige Haushaltsausgaben vor:

Für die EnWG-Novellen 2023 wurden im Haushalt 2024 bereits 15 Planstellen im Kapitel 0918 der Bundesnetzagentur (BNetzA) neu ausgebracht. Für das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), mit dem der Digital Service Act umgesetzt wurde, wurden im Haushalt 2024 15 Planstellen im Kapitel 0918 ausgebracht und darüber hinaus weitere 33 Planstellen wegen Aufgabenübergangs nach § 50 Bundeshaushaltsordnung vom Bundesamt
für Justiz an die BNetzA umgesetzt. Entsprechend des Haushaltsaufstellungsrundschreibens des BMF zum Bundeshaushalt 2025 und des Finanzplans bis 2028 wurden im Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 keine neuen Planstellen und Stellen ausgebracht. Folglich hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – aufgrund der entsprechenden Vorgaben des BMF – auch keine neuen Planstellen oder Stellen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet. Ob im parlamentarischen Verfahren für den Haushalt 2025 neue Planstellen und Stellen ausgebracht werden und wenn ja, für welche Bereiche, obliegt der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers.


Aus einer möglichen Diskrepanz zwischen personellem Erfüllungsaufwand und etatisierten Stellen kann keine Schlussfolgerung auf die Aufgabenerfüllung gezogen werden. Häufig werden neue Aufgaben schrittweise umgesetzt, so dass nicht alle im Erfüllungsaufwand enthaltenen Stellen gleich zu Beginn zur Verfügung stehen müssen. Daher werden in der Regel neue Stellen in Tranchen über mehrere Haushaltsjahre ausgebracht. Ziel ist es dennoch immer, eine größtmögliche Effizienz in der Aufgabenwahrnehmung zu erreichen und gleichzeitig sicherzustellen, dass sowohl kurz- und mittelfristig als auch langfristig den Aufgaben genügend Personalressourcen zugeordnet sind. Dazu wird der bestehende Aufgabenbestand auch einer regelmäßigen Aufgabenkritik unterzogen.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Meine Frage:

„Welche Mittel wurden für die seit Anfang 2024 der Bundesnetzagentur (BNetzA) neu übertragenen oder noch zu übertragenden Aufgaben, die spätestens ab 2025 ganz oder teilweise von ihr zu erfüllen sind, für den Haushalt 2025 angemeldet und in den aktuellen Haushaltsentwurf aufgenommen (zum Beispiel BNetzA als Digital Services Koordinator in der Umsetzung des Digital Services Act – www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2
0240514_DSC.html, neue Aufgaben bei der Energieregulierung – www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Aktuelles_enwg/start_verteiler.html , zusätzliche Aufgaben im Postsektor – www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240705_PostG.html etc.; bitte die neuen Aufgaben einzeln benennen und bitte zu jeder neuen Aufgabe die dafür angemeldeten sowie die dafür eingeplanten Haushaltsmittel im Haushaltsentwurf 2025 mit Stand August 2024 auflisten), und sollte es eine Differenz zwischen angemeldeten und geplanten Haushaltsmitteln geben, wie kann die BNetzA ihre neuen Aufgaben dann trotzdem angemessen erfüllen?“

Antwort der Bundesregierung vom 04.10.2024:

„Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht über die neuen gesetzlichen Aufgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA), für die die BNetzA zusätzliche Sachmittel für den Haushalt 2025 eingeplant hat. Diese Mittel sind allesamt im Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 abgebildet. Daher besteht keine Differenz zwischen angemeldeten und eingeplanten Mitteln.

Für weitere neue gesetzliche oder sich bereits abzeichnende Aufgaben für die BNetzA, die zum Beispiel aus dem Solarpaket I, der EnWG-Novelle 2024 einschließlich Bundesbedarfsplangesetz zum Stromnetzausbau, der Umsetzung von EU-Verordnungen bzw. -Richtlinien, insbesondere dieVerordnung über Künstliche Intelligenz („AI-Act“), die Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung („Data Act“), die Richtlinie für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau („NIS2“) und die Richtlinie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen („Kritis“)), resultieren, werden voraussichtlich auch zusätzliche Mittelbedarfe im Haushalt der BNetzA entstehen, die die BNetzA jedoch noch nicht geltend gemacht hat. Somit sind diese im Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 noch nicht berücksichtigt und werden Gegenstand künftiger Haushaltsverfahren.“

Antwort der Bundesregierung im Original (geschwärzt):

Meine Frage:

„Welche konkreten Initiativen oder (gesetzgeberischen) Handlungsmaßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Bedrohung der Demokratie durch Desinformationen z.B. im Umfeld von Wahlen zu adressieren, insbesondere in Bezug auf derartige Inhalte, die mittels KI-Anwendungen (KI = Künstliche Intelligenz) erstellt wurden, und welche Rolle spielen unabhängige Medien und Fact-Checking-Organisationen in den Regierungsstrategien zur Bekämpfung von KI-generierter Desinformation (bitte auch darauf eingehen, inwiefern diese gegebenenfalls unterstützt werden)?“

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter:

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Digitale Gewalt gefährdet Betroffene und unsere Demokratie. Aber die Ampel einigte sich zu spät, weshalb der zuständigen Behörde Personal für die Umsetzung fehlt. Weitere Probleme: Zu wenig Forschungsgeld, zu viele Netzsperren und unklarer Grundrechtsschutz bei Meldungen an das BKA.

Meine Rede im Wortlaut (Redevideo am Ende des Beitrags):

Anke Domscheit-Berg

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Die und ihre Mitverbrecher gehören sofort an die Wand gestellt!“, „Sperrt die Frau endlich in ein Arbeitslager, lebenslänglich!“, „Soll sich verpissen, die blöde, hässliche Fotze!“ – das sind Kommentare zu Politikerinnen, zu finden in AfD-Facebook-Gruppen, und auch auf dem Facebook-Profil der AfD-Partei finden sich ungelöscht seit Jahren Mordfantasien. 

Auch mir haben Kommentatoren im Internet schon gewünscht, ich solle zu Tode vergewaltigt oder als linker Dreck vernichtet werden. So etwas ist digitaler Alltag für viele.

(Beatrix von Storch (AfD): Was glauben Sie, was uns passiert? Schrecklich, klar! Aber das trifft uns genauso, mehr wahrscheinlich!)

Rechtsextreme mit und ohne AfD-Parteibuch wollen mit digitaler Gewalt diejenigen einschüchtern, die sich gegen ihre Politik stellen; sie wollen die Demokratie zerstören und die Gesellschaft spalten.

(Beatrix von Storch (AfD): Wir sind am meisten davon bedroht! Das wissen Sie auch!)

– Auch Sie, Frau Storch.

(Beifall bei der Linken, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Für manche ist die Gefahr allerdings nicht nur abstrakt, sondern zutiefst persönlich. Sie werden gejagt, geschlagen, ermordet oder in den Suizid getrieben, wie Lisa-Maria Kellermayr, die österreichische Ärztin, die Hass- und Morddrohungen nicht mehr ertragen konnte. 

Es ist höchste Zeit, gegen digitale Gewalt mehr zu tun, und der European Digital Services Act ist ein wichtiges Werkzeug dafür.

(Beifall bei der Linken, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich verstehe daher nicht, warum die Ampel die Umsetzung so verzögerte, dass die BNetzA als zuständige Behörde für über 5 000 digitale Diensteanbieter immer noch keine Rechtsgrundlage hat, obwohl das Europarecht seit Wochen gilt. Deshalb hat die BNetzA auch im Haushalt 2024 nur ein Fünftel der nötigen Stellen erhalten und kann ihre Aufgaben nur zu spät und zu wenig erfüllen. 

Aber immerhin: Die Ampelkoalition hat den zuerst ziemlich schlechten Entwurf noch ordentlich nachgebessert. Das Beschwerdeportal soll per Gesetz nutzerfreundlich sein, die Behördenleitung muss – Überraschung! – fachliche Qualifikationen erfüllen, und der Beirat wird noch unabhängiger und transparenter, und das alles ist sehr gut.

Aber lächerliche 300 000 Euro Forschungsetat wurden nicht aufgestockt,

(Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es folgen noch Haushaltsberatungen! – Zuruf des Abg. Maximilian Mordhorst (FDP))

und einige Verbesserungen kommen nur vielleicht und in anderen Gesetzen, zum Beispiel die überfällige Reform zur Impressumspflicht, der Pflicht zur Veröffentlichung privater Adressen im Internet, die für viele gefährlich ist.

Unseren Antrag, den der Linken, hat die Ampel zuletzt im November abgelehnt. 

(Zuruf des Abg. Maximilian Mordhorst (FDP))

Ich würde mich freuen, wenn er trotzdem umgesetzt würde.

(Beifall bei der Linken)

Inakzeptabel aus linker Sicht ist allerdings, dass im Digitale-Dienste-Gesetz eine Konkretisierung der Straftaten fehlt, zu denen automatisiert Daten an das BKA zu melden sind. Sachverständige haben da durchaus Spielräume gesehen. So wird unseres Erachtens die Datenausleitung eben nicht auf das notwendige Maß beschränkt und die Balance zwischen Strafverfolgung und Grundrechtsschutz verletzt. 

Auch Netzsperren wegen Urheberrechtsverletzungen sind keineswegs, wie von Ampelpolitikerinnen und -politikern gegenüber den Medien behauptet, nur noch nach richterlichen oder behördlichen Anordnungen möglich. Und das kritisieren wir Linke auch weiter. 

(Beifall bei der Linken)

Von uns gibt es daher nur eine Enthaltung. Für eine Zustimmung ist der Entwurf leider noch nicht gut genug. 

(Maximilian Mordhorst (FDP): … nicht links genug! Wäre auch blöd gewesen, wenn Die Linke zustimmt!)

Vielen Dank. 

(Beifall bei der Linken)

Die Umsetzung des EU Digital Services Act braucht Nachbesserung: Gefahren entstehen durch massenhafte Datenweiterleitungen an das BKA und Mißbrauch von Netzsperren. Die zuständige BNetzA hat nicht mal Stellen; KMU und dezentrale, nicht kommerzielle Dienste stehen im Regen.

Meine Rede zur Umsetzung des DSA auf nationaler Ebene im Wortlaut (18.01.2023):

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Einschätzung zur Umsetzung des DSA gibt es jetzt in 90 Sekunden. Gut daran ist die Klarheit bei der Störerhaftung und die Beteiligung der Zivilgesellschaft im Beirat. Aber insgesamt finde ich die Umsetzung doch misslungen.

Erstens: Noch häufiger als bisher können Netzsperren wegen Urheberrechtsverletzungen direkt beim Anbieter und ohne Richtervorbehalt eingefordert werden. Wer die vorgesehene Verhältnismäßigkeit prüfen soll, bleibt dabei völlig offen. Als Linke kritisiere ich dieses Zensurheberrecht!

Zweitens. Die Pflicht zur proaktiven Datenweiterleitung an das BKA in Artikel 18 des DSA besteht bei „Gefahr für die Sicherheit von Personen“. Das ist ein sehr schwammiger Rechtsbegriff und muss konkretisiert werden, will man massenhaftes Ausleiten personenbezogener Daten verhindern und Gerichte nicht mit Klagen überlasten.

Drittens: Die Anwendung des Digitale-Dienste-Gesetzes ist bei nichtkommerziellen Diensten völlig unklar, wenn sie dezentral organisiert sind wie Mastodon oder das Wikimedia-Projekt „Wikimedia Commons“. Die Autorencommunity dort ist getrennt vom Verein Wikimedia. Sollen jetzt ehrenamtliche Autorinnen und Autoren das Beschwerdemanagement einrichten und Transparenzberichte erstellen? Eine Umsetzungsunterstützung für nichtkommerzielle Anbieter und viele kleine und mittlere Unternehmen unter den 5 000 betroffenen Anbieter/-innen gibt es bisher nicht.

Viertens hat die künftig zuständige Bundesnetzagentur als Digitale-Dienste-Koordinator bisher noch nicht einmal Stellen dafür, ist in vier Wochen aber bereits Ansprechpartnerfür über 5 000 Anbieter und mehrere Millionen Nutzer/-innen. Bessern Sie das nach, liebe Ampel, und das sehr schnell!

Vielen Dank.

Plenardebatte vom 14.12.2023: Antrag der AfD „Digital Services Act abschaffen“

Meine zu Protokoll gegebenen Rede:

Sehr geehrte Präsidentin/ sehr geehrter Präsident,
liebe Kolleg:innen der demokratischen Parteien,

Der vorliegende Antrag der AfD reiht sich ein in ihr jahrelanges „mimimi“ um die vermeintliche Verletzung ihres Grundrechts auf Meinungsfreiheit. Denn auch in der zweiten Legislatur im Bundestag hat die AfD nicht verstanden, dass Meinungsfreiheit mit anderen Grundrechten konkurriert und daher selbstverständlich auch Grenzen hat. Diese Grenzen zieht das Strafrecht, ergänzt um rechtliche Regelungen, wie den DSA. Global dominante Plattformen für social Media haben längst extremen Einfluss auf die Meinungsbildung, in einer Art und Weise, die mit demokratischen Prinzipien kollidieren kann. Damit aber z.B. russische Trollfabriken nicht durch massive Verbreitung von Desinformationen Wahlen in Europa beeinflussen können oder damit digitale Gewalt nicht schrankenlos Einzelne oder bestimmte Bevölkerungsgruppen terrorisieren kann, braucht es Regeln, die das verhindern.

Es verwundert wenig, dass die AfD ausgerechnet für Elon Musk in die Bresche springt, denn der wäre in Deutschland vermutlich AfD Wähler. Er teilt ihre Schwäche für Verschwörungstheorien, wittert überall fremdgesteuerte linke Medien und hat ein Herz für Rechtsextreme und Nationalisten, selbst für solche, die wegen schwerer Fälle von Desinformation vor US Gerichten verurteilt wurden.
Für die AfD ist alles Meinungsfreiheit, was sie ungestraft sagen möchte, selbst wenn es sich um Rassismus und Hetze pur handelt. Sie faselt von Zensur, wenn ihren Beleidigungen, Hasstiraden und Gewaltfantasien Grenzen gesetzt werden, fordert aber selbst ein Verbot des Genderns. Meinungsfreiheit ist für AfD Politiker:innen nämlich nur dann von Wert, wenn es um ihre eigenen Positionen geht.

Und welche Positionen AfD Politiker:innen und Mitglieder so haben, kann man an einer erschreckend umfassenden, vom Zentrum für Politische Schönheit zusammengetragenen Liste sehr gut erkennen. Sie sortiert die Äußerungen in Rubriken, die z.B Holocaust, Gewaltenteilung oder Demokratiefeindlichkeit heißen. In letzter findet sich folgendes Zitat eines AfD Landesvorstandes Niedersachsen:
„Die AfD hat erfolgreich den Bundestag gestürmt. (…) Die nächste Phase im Krieg gegen dieses widerwärtigste System, das je auf deutschem Boden existierte, nimmt nun ihren Anfang. (…) Das Ende der Linken und dieses antideutschen Systems ist gekommen.“

Solche Äußerungen sind vom Verfassungsrecht auf Meinungsfreiheit nicht gedeckt und machen die wahre Intention der AfD deutlich: Die Demokratie mitsamt ihren Grundrechten zu Fall zu bringen. Sie wollen genau das tun, was Adolf Hitler seinerzeit empfahl: Die Demokratie mit ihren eigenen Mitteln zu untergraben. Deshalb muss Demokratie wehrhaft sein, deshalb braucht sie Regeln und Sanktionen bei Regelverstößen. Damit sich das tatsächlich widerwärtigste System, das je auf deutschem Boden existierte, nämlich der Faschismus des Nationalsozialismus nie wiederholen kann.

Den durchsichtigen Antrag der AfD lehne ich daher wie alle Abgeordneten der Linken ab. Und wir werden weiter gegen jeden Versuch der AfD kämpfen, eine rechtsextreme Gesellschaft in Deutschland zu etablieren und den Faschismus zu verharmlosen.

Vielen Dank.

Meine Frage:
Hat die Bundesregierung das Ziel, mit dem geplanten Gesetz über digitale Dienste die Unzulässigkeit der Störerhaftung entsprechend Telemediengesetz zu erneuern, und soll dabei auch klar geregelt werden, dass Unterlassungsansprüche bezogen auf die Störerhaftung nicht wirksam sind?


Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert:
Mit dem geplanten Gesetz über digitale Dienste verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste
und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (im Folgenden auch „Digital Services Act“ oder „DSA“) im nationalen Recht durchzuführen und, wo nötig, nationales Recht an den DSA anzupassen. Die zur Umsetzung
des Artikels 12 Absatz 1 der Richtlinie 2000/31/EG („E-Commerce-Richtlinie“) in § 8 Absatz 1 des Telemediengesetzes (TMG) enthaltene Haftungsprivilegierung wird künftig durch den unmittelbar anwendbaren
Artikel 4 Absatz 1 DSA geregelt. Aus diesem Grund besteht für die bisherige Klarstellung in § 8 Absatz 1 Satz 2 TMG in Bezug auf Unterlassungsansprüche kein Bedarf mehr. Dem nationalen Gesetzgeber steht insofern kein Handlungsspielraum zu.

Antwortschreiben im Original:

Das ist der 1. Teil eines zweiteiligen Videoreports zum irre vollgepackten Digitalausschuss vom 11.5.2022. Es war aber nicht nur viel, sondern auch spannend! Nancy Faeser, die Bundesinnenministerin der Ampelregierung stellte sich erstmalig den Fragen im Ausschuss, da gab es durchaus auch Neuigkeiten, gute wie schlechtere. Die Themenvielfalt war groß: Hackbacks, Chatkontrolle (niemand, den ich kenne, war so überrascht wie Nancy Faeser über die anlasslose Massenüberwachung, die uns die EU mit der Chatkontrolle beschert hat!), Verwaltungsdigitalisierung – v.a. das Onlinezugangsgesetz, Blockchain und ID-Wallet sowie jede Menge CyberCyber haben wir mit Nancy Faeser und ihrem CIO, Markus Richter besprochen.

Außerdem löcherten wir Staatssekretärin Daniela Kluckert aus dem BMDV mit Fragen zum Thema Digital Services Act, der frisch verabschiedeten europäischen Regulierung digitaler Dienste. Was konnte die Bundesregierung durchsetzen und was nicht? Wie schützt uns das DSA vor Dark Patterns und kommt mit dem DSA jetzt wirklich mehr Jugendschutz ins Internet? Schaut rein, auf etliche meiner Fragen gab es Antworten, auf andere nicht, aber manchmal sagt selbst das einiges aus.

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