Im zweiten Teil meines Videoreports zum Digitalausschuss vom 16. Februar geht es um den Verhandlungsstand der EU-Verordnungen Digital Market Acts und Digital Services Act. Die parallel laufenden Verfahren sollen große digitale Plattformen in ihre Schranken weisen, einen fairen Wettbewerb ermöglichen und Verbraucher:innen vor gefährlichen Geschäftsmodellen schützen. Komischerweise wurden die Zuständigkeiten in der neuen Ampelkoalition aufgeteilt, und so sprachen wir erst mit Franziska Brantner, parlam. Staatssekretärin im BMWK, zum DMA und anschließend mit Daniela Kluckert, parlam. Staatssekretärin im BMDV zum DSA. Es ging um strittige Aspekte, die nun im Trilog zwischen Europäischen Rat, Parlament und Kommission verhandelt werden, aber auch um die Position der Ampelkoalition dabei und darum, wobei Einigkeit herrscht.
Beim DMA ging es vor allem um den Wettbewerb, und dabei um Themen wie Interoperabilität für Messenger und Soziale Netzwerke, um Killer Acquisitions, Selbstbegünstigung von Plattformunternehmen und wirklich heftige Sanktionen bei Verstößen. Vor allem sogenannte Gatekeeper werden im DMA reguliert.
Beim DSA ging es vor allem um den Verbraucherschutz, den Umgang mit illegalen Inhalten und die Folgen für das deutsche NetzDG. In einer der beiden Verordnungen soll auch das Verbot verhaltensbasierter Online-Werbung für Kinder geregelt sein, laut BuReg im Ausschuss wandert dieser Abschnitt vom DMA ins DSA, aus Parlamentskreisen habe ich danach gehört, dass das noch offen ist. Im Video findet Ihr alle Details, auch zur Rolle der Nachhaltigkeit in den Verordnungen und was die BuReg dazu sagt.
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