Von heute an müssen die Betreiber von Social Media-Netzwerke mutmaßlich rechtswidrige Postings dem Bundeskriminalamt melden. Das sieht eine Änderung des seit 2017 geltenden Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vor. Allerdings haben die Großkonzerne Facebook und Google gegen das Gesetz geklagt und sind von dieser Verpflichtung ausgenommen, so lange das Verfahren läuft. Die Linkenpolitikerin und Netzwerkexpertin Anke Domscheit-Berg sieht darin kein Problem. Die Obfrau im Bundestags-Ausschuss „Digitale Agenda“ sagte in SWR Aktuell, alle übrigen Bestimmungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes würden ja weiterhin auch für Facebook und Google gelten. Dazu gehören die Verpflichtungen, strafbare Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen und einen Bevollmächtigten für die Zustellung von Gerichtspost in Deutschland zu benennen. Ohnehin sei die Weiterleitung mutmaßlich strafbarer Postings inklusive der IP-Adressen an die Ermittlungsbehörden fragwürdig, betonte Domscheit-Berg: „Es geht hier immerhin um eine erhebliche Einschränkung der Grundrechte von Nutzer*Innen, weil man personenbezogene Daten offenlegt.“