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Obwohl Bedrohungen steigen, sind 750 IT-Sicherheitsstellen im Bund unbesetzt, erhält das BSI 21 Mio € weniger und wird die NIS2 Richtlinie nur minimal umgesetzt. Der neue Informationssicherheitsbeauftragte des Bundes wird dadurch ein zahnloser Tiger, Kommunen sind von Sicherheitsstandards ausgenommen und damit weiter besonders gefährdet. So sind wir mit Sicherheit nur eins: verlässlich ungeschützt.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Trotz wachsender hybrider Bedrohungen versagt die Ampel auch bei der Cybersicherheit. Es ist täglich erkennbar, dass es keine kohärente Strategie gibt. Ihr neues Sicherheitsgesetz ist sowohl verfassungswidrig als auch sinnfrei. Ihre Cybersicherheitsagenda bezeichneten Experten als sicherheitspolitischen Durchfall. 750 IT-Sicherheitsstellen im Bund sind unbesetzt. Das BSI soll 2025  21 Millionen Euro weniger erhalten. Bei der Umsetzung der EU-Sicherheitsrichtlinien agiert die Ampel zu spät und vor allem nur nach dem absoluten Minimum, sowohl bei der NIS-2-Richtlinie als auch beim KRITIS-Dachgesetz. 

Dieses Vorgehen ist gefährlich, meine Damen und Herren. 

(Beifall bei der Linken)

So wird es zwar als NIS-2-Vorgabe einen Bundes-CISO geben, also einen hochrangigen Informationssicherheitsbeauftragten, aber er hat keine Vetorechte, er hat nur lächerliche Befugnisse, er darf nur koordinieren und unterstützen. Die Folge ist, dass dieser CISO Bund von Anfang an ein zahnloser Tiger sein wird. 

(Beifall bei der Linken)

Das absolute Minimum ist auch der deutsche Sonderweg bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie hinsichtlich des Ausschlusses der Kommunen. Dabei listet die ehrenamtlich gepflegte Webseite „kommunaler-notbetrieb.de“ – vielen Dank an Jens Lange an dieser Stelle – Cybersicherheitsvorfälle in Hunderten Kommunen auf. Wochenlang gibt es dann keine neuen Ausweise, sind keine Anmeldungen von Geburten oder bei Kitaplätzen möglich, können keine Sozialleistungen abgerufen werden. Das allein zeigt doch: Kommunen sind kritische Infrastruktur und müssen auch als solche geschützt werden. 

(Beifall bei der Linken)

Die NIS-2-Richtlinie fordert auch eine Entkriminalisierung der IT-Sicherheitsforschung. Im Koalitionsvertrag haben Sie eine Reform des Computerstrafrechts versprochen.

(Manuel Höferlin (FDP): Machen wir doch! Nur nicht da!)

In der Praxis sind Sicherheitsforschende aber immer noch wegen des Hackerparagraphen mit einem Bein im Gefängnis. Sicherheitslücken bleiben bestehen; denn Meldungen bedeuten Risiken.

(Manuel Höferlin (FDP): Setzen wir um! Gar kein Problem!)

Die Ampelpolitik bleibt das größte Cybersicherheitsrisiko für Deutschland. Und mit Sicherheit sind wir nur eins: verlässlich ungeschützt. 

Vielen Dank. 

(Beifall bei der Linken)

Meine Frage:

„Wie begründet die Bundesregierung angesichts der anhaltend hohen Gefährdungslage im Cybersicherheitsbereich die Zurückstellung von mindestens elf Maßnahmen der Cybersicherheitsagenda (s. Antwort des Bundesministeriums des Innern und für Heimat auf meine Nachfrage im Nachgang zu TOP 4 der 64. Sitzung des Ausschusses für Digitales des Deutschen Bundestages am 15. Mai 2024 bzw. www.heise.de/news/Kommentar-zur-Cybersicherheitsagenda-Von-Hochglanzstory-zum-nationalen-Drama-9774726.html), darunter auch die Maßnahme “Etablierung des Grundsatzes ’security by design and by default‘ in der Bundesverwaltung” (bitte jeweils jede zurückgestellte Maßnahme begründen, insbesondere hinsichtlich der genannten Maßnahme “security by design and by default”), und welche Maßnahmen, die sich aktuell noch in Umsetzung befinden, wird die Bundesregierung noch bis zum 31. Dezember 2024 erledigen können?“

Antwort der Bundesregierung:

„Die Umsetzung der Cybersicherheitsagenda behält für das Bundesministerium des
Innern und für Heimat (BMI) hohe Priorität. Viele Maßnahmen der Cybersicherheitsa-
genda befinden sich in Umsetzung oder sind bereits umgesetzt. Auch bei den zu-
rückgestellten Maßnahmen sind teilweise bereits Umsetzungsschritte erfolgt. Das
BMI tritt für eine weitere Stärkung der Ressourcen in diesem Bereich ein, um die Cy-
bersicherheit, insbesondere durch eine schnellere und umfassendere Umsetzung der
Cybersicherheitsagenda, zu erhöhen.


Zu den zurückgestellten sowie die in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen wird
folgendes mitgeteilt:
a) (2.9) Ausbau der Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbe-
reich (ZITiS) als zentraler Dienstleister für die Sicherheitsbehörden sowie
Auf- und Ausbau eigener nationaler Entwicklungsfähigkeiten und Bewer-
tungskompetenzen bei der ZITiS und
b) (3.11) Konsequenter Ausbau der ZITiS, um digitale Ermittlungswerkzeuge
für die Sicherheitsbehörden zur Stärkung der Auswerte- und

Analysefähigkeiten im Kampf gegen Cybercrime zu entwickeln.
Der Auf- und Ausbau eigener nationaler Entwicklungsfähigkeiten und Be-
wertungskompetenzen bei der ZITiS (2.9) sowie die Stärkung der Auswerte-
und Analysefähigkeiten im Kampf gegen Cybercrime (3.11) erfolgt im Rah-
men der verfügbaren Ressourcen.
Zurückgestellt werden jene Aktivitäten, die eine umfangreiche Ressourcen-
verstärkung (Stellen, Sachmittel und Personal) erfordern, welche sich in An-
betracht der angespannten Haushaltslage auch nicht durch Umpriorisierun-
gen in angemessenen Rahmen abbilden lassen.
Die Maßnahmen 2.9 und 3.11 sind als auf Dauer angelegte Zielsetzung zu
verstehen, weshalb eine abschließende Umsetzung in 2024 nicht zu erwar-
ten ist.
c) (3.1) Ausbau der zentralen Kompetenz- und Service-Dienstleistungen des
Bundeskriminalamtes (BKA) zur Bekämpfung von Cybercrime.
Der Ausbau der zentralen Kompetenz- und Service-Dienstleistungen des
BKA wurde bereits begonnen. Die Weiterführung der Maßnahme erfolgt im
Rahmen der verfügbaren Finanz- und Personalressourcen.
d) (4.1) Stärkere gesetzliche Verankerung der Informationssicherheit und Um-
setzung eines Verstärkungsprogramms für die Cybersicherheit des Bundes
mit der Einrichtung eines Chief Information Security Officers für den Bund
(CISO BUND) und eines Kompetenzzentrums zur operativen Sicherheitsbe-
ratung des Bundes.
Die Einrichtung der Rolle des CISO Bund und die gesetzliche Verankerung
der Rolle der Informationssicherheitsbeauftragten sind im Rahmen des NIS-
2-Umsetzungs-und-Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) ge-
plant und könnten daher in Abhängigkeit des Gesetzgebungsverfahrens ab-
geschlossen werden. Nur mit zusätzlichen Haushaltsmitteln wäre darüber
hinaus der Aufbau eines Kompetenzzentrums zur operativen Sicherheitsbe-
ratung des Bundes möglich.
e) (4.2) Etablierung des Grundsatzes „security by design and by default“ in der
Bundesverwaltung
Seit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 2021 müssen die Stellen
des Bundes gem. § 8 Abs. 4 Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik (BSIG) „bei der Planung und Umsetzung von we-
sentlichen Digitalisierungsvorhaben des Bundes“ das Bundesamt für Si-
cherheit in der Informationstechnik (BSI) frühzeitig beteiligen und ihm Gele-
genheit zur Stellungnahme geben. So werden Sicherheitsanforderungen di-
rekt von Anfang an bei der Digitalisierung mitgedacht (Security-by-Design).
Verantwortlich für ist hierfür im BSI die Sicherheitsberatung Bund..

f) (4.4) Investition in Quantencomputing beim BSI zur Gewährleistung der si-
cheren Regierungskommunikation
Investitionen in Quantencomputing beim BSI zur Gewährleistung der siche-
ren Regierungskommunikation wären mit zusätzlichen Haushalsmitteln
möglich.
g) (5.1) Förderung von Investitionen für Cyber-Resilienz-Maßnahmen in kleine
und mittlere Unternehmen (KMU), die dem KRITIS-Sektor angehören
h) (5.2) Einrichtung von Awareness und Cyber-Resilienz-Projekten, die vom
BSI und von externen Dienstleistern angeboten werden
Für die Maßnahmen 5.1 und 5.2 stehen keine ausreichenden Haushaltsmit-
tel zur Verfügung.
i) (6.2) Konzeption und initialer Aufbau eines zivilen Cyberabwehrsystems
(ZCAS)
Die Maßnahme baut auf der Maßnahme 6.1, Aufbau eines BSI Information
Sharing Portals (BISP) auf und kann nach deren Umsetzung starten.
j) (8.1) Modernisierung der Weitverkehrsnetze gemäß der „Netzstrategie 2030
für die öffentliche Verwaltung“
Die Maßnahme befindet sich in Umsetzung. Im Jahr 2024 erfolgt im Rah-
men des IPv6 Programm des Bundes die weitere Umsetzung zur Moderni-
sierung innerhalb der Netze des Bundes (NdB). Diese soll bis Ende 2024
den Datenaustausch mit dem neuen Protokoll IPv6 zwischen ersten Behör-
den und dem Informations-Technik-Zentrum des Bundes (ITZ-Bund) ermög-
lichen.
k) (8.5) Erweiterung des Digitalfunknetzes für die Behörden und Organisatio-
nen mit Sicherheitsaufgaben (Datenkommunikation)
Die Maßnahme 8.5 umfasst die Frage, wie ein hochsicheres, hochverfügba-
res modernes Breitbandnetz die bisherige TETRA-Technik künftig ersetzen
kann, um eine zeitgemäße breitbandige Datenkommunikation zu ermögli-
chen. Hierfür sind weitere Abstimmungen zwischen Bund und Ländern er-
forderlich, um ein bundesweit einheitliches und wirtschaftliches Vorgehen
zu gewährleisten. Der Bund ist hierzu mit den Ländern im ständigen Aus-
tausch. Die Maßnahme ist insofern als zurückgestellt bezeichnet, um den
Eindruck zu vermeiden, der Bund würde von einem abgestimmten, gemein-
samen Vorgehen aller Beteiligten Abstand nehmen wollen.
l) Die weiteren in Umsetzung befindlichen Maßnahmen sind wegen fehlender
notwendiger grundgesetzlicher und einfachgesetzlicher Änderungen sowie
unzureichender Mittel und Stellen bis Ende 2024 nicht abzuschließen.“

Antwort der Bundesregierung als PDF:

25.01.2023

Frage:

Wie viele IT-Sicherheitsstellen sind derzeit in den Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden besetzt und wie viele unbesetzt (bitte jeweils nach Bundesministerien inklusive der jeweils nachgeordneten Behörden analog zur Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 45 in Drs. 20/833 aufschlüsseln, s. https://dserver.bundestag.de/btd/20/008/2000833.pdf)?

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Frage

Kann man die Netze des Bundes nach allgemeinem Stand der Technik jetzt sowie für die nächsten Jahre als sicher, gut gewartet und allgemein in einem guten (verlässlichen und vertrauenswürdigen) Zustand bezeichnen (in der Antwort bitte explizit angeben, ob z.B. sichergestellt ist, dass jede einzelne Komponente aktuelle Sicherheitsupdates erhält, wie vom BSI allgemein gefordert) und wenn nicht, was plant die Bundesregierung an konkreten Maßnahmen, um die Sicherheit und den Zustand der Netze des Bundes und ihre Wartung kurzfristig und mittelfristig zu verbessern (bitte in der Antwort auch die diesbezügliche Einschätzung des BSI übermitteln sowie die spezifizierten Maßnahmen in einer Tabelle mit Zeitrahmen der Umsetzung und Finanzierungsvolumen beschreiben)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 07. Juni 2022

Im Rahmen der Netzstrategie 2030 für die öffentliche Verwaltung werden auch die Architekturvorgaben und Architekturlösungen im Hinblick auf die Skalierbarkeit und Performance der Netze des Bundes auf den Prüfstand gestellt und stetig angepasst. Covid-19 hat den Bedarf nach einem übergreifenden Netzverbund (IVÖV) verstärkt. Modern und digital in die Zukunft zu gehen, ist die Herausforderung für die Netze des Bundes (NdB).

Dabei stehen kurzfristige Erweiterungen bei der Performanz der Kundenanschlüsse, aber auch grundlegende Veränderungen von mobilen Einwahllösungen auf der Agenda. Mobile Home-Office Lösungen aber auch mobile Sicherheit für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sind Themenbereiche, die die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) in der Entwicklung zu IVÖV zukunftsorientiert entwickelt und im Rahmen der Netzstrategie 2030 umsetzen wird. Die entsprechenden Mittelbedarfe sind ständiger Gegenstand der Haushaltsaufstellungsprozesse.

Die BDBOS und der technisch unterstützende Dienstleister (Dt. Telekom) stellen gemeinsam sicher, dass die derzeit gültigen, aktuellen und dem Stand der Technik entsprechenden Informationssicherheitsbelange, u. a. den aktuellen Vorgaben nach dem IT-Grundschutz des BSI entsprechend, eingehalten werden. Das schließt ein, dass aktuelle Sicherheitsupdates entsprechend den Dringlichkeiten und Risiken für die einzelnen Komponenten berücksichtigt werden. Für die Wartung der Komponenten im Netz gibt es einen abgestimmten Wartungsplan, der von der BDBOS und den diesbezüglichen Dienstleistern umgesetzt wird.

Frage

Wie viele IT-Sicherheitsstellen sind derzeit in den Bundesministerien und deren nachgeordneten
Behörden besetzt und wie viele unbesetzt (bitte jeweils nach Bundesministerien
inklusive der jeweils nachgeordneten Behörden analog zur Antwort der Bundesregierung
auf meine Schriftliche Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 19/26785
aufschlüsseln)? (BT-Drucksache 20/833, Nr. 45)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Saathoff am 25. Februar 2022

Zu den sehr heterogenen Antworten der Ressorts und der besonderen Bedeutung
des Bundesministeriums des Innern und für Heimat mit seiner Abteilung für Cyberund
Informationssicherheit (CI) sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI) als nachgeordnete Fachbehörde für Informationssicherheit wird erneut
auf die Beantwortung Ihrer Schriftlichen Frage mit der Arbeits-Nr. 1/391 aus Januar
2020 verwiesen. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung erneut der Auffassung, dass
eine Beantwortung der Frage für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) aus
Gründen des Staatswohls nicht erfolgen kann. Angaben zur Stellenverteilung, die
über die im Verfassungsschutzbericht gem. § 16 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz
genannten Strukturdaten hinausgehen, sind – aus Gründen der operativen Sicherheit
– nicht angezeigt. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten,
die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des BfV und insbesondere
dessen Analysemethoden stehen. Die erbetenen Auskünfte betreffen wesentliche
Strukturelemente des BfV. Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl
staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf Personalentwicklung im
Bereich IT-Sicherheit, Modus Operandi, die Fähigkeiten und Methoden des BfV ziehen.
Dadurch wird die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste beeinträchtigt, was
wiederum für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik nachteilig wäre.
Dieses, wenn auch geringfügige, Risiko des Bekanntwerdens im Falle einer eingestuften
Beantwortung der Frage kann – auch unter Berücksichtigung des hohen Stellenwerts
des parlamentarischen Fragerechts – nicht hingenommen werden. Die in den Bundesministerien inklusive der ihnen nachgeordneten Behörden besetzten und unbesetzten Stellen im Bereich IT-Sicherheit können der nachstehenden Übersicht (s. pdf am Ende) entnommen werden.

Antwortschreiben im Original (pdf)

Fußnoten:

1) Eine Stelle wird zum 1.4.2022 besetzt
2) Drei weitere Stellen sind beantragt
3) Hiervon werden zwei demnächst besetzt, zwei sind im Bewerbungsverfahren, eine ist ausgeschrieben
und bei drei weiteren wird die Ausschreibung vorbereitet.
4) Es wurde nur das IT-Sicherheitsmanagement betrachtet. Stellenanteile für die operative IT-Sicherheit
und fachliche Aufgaben zur IT-Sicherheit (z.B. IT-Sicherheit bei der Energieregulierung & Telekommunikation) wurden für das Ressort BMWK nicht erfasst.
5) Zahlen nur für die nachgeordnete Behörde BBR. Das BMWSB wurde erst mit Organisationserlass
des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 im Dezember 2021 gegründet.
Das BMWSB befindet sich daher noch im Aufbau. Erst im weiteren Verlauf der Aufbauarbeiten werden
daher belastbare Aussagen zur Stellenbesetzung bzw. zu deren Nichtbesetzung möglich sein.

Die erste fachliche Sitzung des Digitalausschuss in der 20. Legislatur befaßte sich mit 2 Themen: 1. den immer noch nicht schnell und reibungslos funktionierenden #Meldeketten im Gesundheitswesen (ein Thema, das wir im Februar 2021 schon einmal debattiert hatten und dass ich erneut zur Befassung vorschlug) und 2. der im Dezember öffentlich gewordenen Sicherheitslücke in dem extrem verbreiteten Software-„Baustein“ #log4j.

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Frage

Welche konkreten Handlungsempfehlungen zu „strategischen Themen“ (wie in Cyber-Sicherheitsstrategie 2016, S.45, beschrieben) wurden seit 2016 im Nationalen Cyber-Sicherheitsrat erarbeitet bzw. vorbereitet und welche dieser Handlungsempfehlungen wurden durch die Bundesregierung bis heute umgesetzt? (Drs. 19/29166)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Richter (BMI)
Zu 1. Der Nationale Cyber-Sicherheitsrat diskutiert und identifiziert fortlaufend langfristige Handlungsnotwendigkeiten und Trends zur Stärkung der Cybersicherheit in Deutschland. Zu den hierunter behandelten Themen gehörten seit 2016:

  • Technologische Souveränität
  • Gefährdung demokratischer Willensbildung durch Desinformation
  • Digitale Souveränität
  • Sicherheit im Internet der Dinge
  • Sicherheit durch Maschinelles Lernen
  • Digitaler Verbraucherschutz
  • Aus- und Weiterbildung im Bereich Cybersicherheit
  • Cyber-Sicherheit in der Bundestagswahl
  • Vertrauenswürdige Elektronik
    Zu diesen Themen schriftlich oder in den Sitzungen des Nationalen Cyber-Sicherheitsrats mündlich eingebrachte Handlungsempfehlungen finden regelmäßig Eingang
    in die Arbeit der Bundesregierung.
Ein russischer Hacker mit GMail-Account? Details zum Bundeshack 2015 (13.05.2020)

Ich war damals zwar noch keine Abgeordnete, aber an den Bundeshack von 2015 kann ich mich noch sehr genau erinnern. Nach nun viereinhalb Jahren Ermittlungen gibt es mehr Informationen. Heute war ein Vertreter der Bundesanwaltschaft zu Besuch im Ausschuss Digitale Agenda und hat einige Informationen an uns weitergegeben und Details bestätigt. Viele Namen und Zahlen sind als geheim eingestuft, vom Rest erzähle ich euch in diesem Ausschussreport.

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Frage: Wie viele der von Bundesministerin von der Leyen angekündigten 100 Stellen der neugegründeten Cyberagentur (Pressemitteilung BMVg vom 31. Januar 2019) werden tatsächlich in ostdeutschen Bundesländern angesiedelt sein, da die Zahl der Beschäftigten am Hauptstandort im Raum Halle/Leipzig laut Aussage des Staatssekretärs Klaus Vitt zu TOP 4 im Ausschuss Digitale Agenda des Deutschen Bundestages am 30. Januar 2019 lediglich zwölf betragen wird? (BT-Drucksache 19/8082)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Peter Tauber vom 26. Februar 2019

Die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit (Cyberagentur) soll im Frühjahr 2019 in der Wirtschaftsregion Leipzig/Halle als GmbH gegründet werden. Dort werden bis zum Jahre 2022 bis zu 100 neue Arbeitsplätze entstehen. Diese werden in diesem Zeitraum sukzessive aufwachsen, beginnend in der frühen Aufbauphase mit etwa 15 Beschäftigten. Die Region Mitteldeutschland bietet neben der lebendigen Hochschul und Forschungslandschaft eine günstige Verkehrsanbindung mit Flughafen und eine attraktive IT-Szene. Mit der Entscheidung, die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit in der Region Leipzig/Halle anzusiedeln, wird die bundesdeutsche Forschungslandschaft insgesamt gestärkt. Neben dem Hauptsitz der Agentur werden mit Beauftragung der Projekte – je nach Erfordernis im Einzelfall – ggf. am jeweiligen Standort der Auftragnehmer Projektbüros mit einzelnen Mitarbeitern der Agentur gegründet. Die Auftragnehmer können Forschungseinrichtungen, Industrie und Einzelpersonen sein, die Innovationen versprechen, welche für die gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge einen strategischen Vorteil in der Technologiesouveränität bieten können.

Frage: Welcher Bundesbehörde wurde die Aufgabe für die Entwicklung von Qualitätsmaßstäben für die
Vergleichbarkeit von Cybersicherheitsprodukten, die in Bundesbehörden eingesetzt werden, übertragen, und welche Maßstäbe finden derzeit Anwendung? (BT-Drucksache 19/6961)

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 27. Dezember 2018

Die spezifische Aufgabe für die Entwicklung von Qualitätsmaßstäben für die Vergleichbarkeit von Cybersicherheitsprodukten, die in Bundesbehörden eingesetzt werden, wurde keiner  Bundesbehörde übertragen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt jedoch  sicherheitstechnische Anforderungen an informationstechnische Systeme und gibt diesbezügliche Empfehlungen. Beispielsweise erarbeitet das BSI Mindeststandards für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes (vgl. § 8 Absatz 1 Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – BSIG) und definiert Standards im Rahmen des IT-Grundschutz. In Bezug auf Produkte, die der Zulassung gemäß Verschlusssachenanweisung (VSA) unterliegen, werden die
Qualitätsmaßstäbe im Sinne von Anforderungen insbesondere durch das Zulassungskonzept, Nachweiskataloge und VS-Anforderungsprofile durch das BSI definiert. Weiterhin hat das BSI den gesetzlichen Auftrag, Sicherheitszertifikate für IT-Produkte (Systeme oder Komponenten) zu erteilen. Die im Zuge dieser Zertifizierungen zugrunde gelegten Qualitätsmaßstäbe im Sinne von  Anforderungen sind in sog. Schutzprofilen bzw. vom BSI herausgegebenen Technischen Richtlinien  niedergelegt. Eine Übersicht der entsprechenden Dokumente findet sich unter den nachfolgend aufgeführten Links wieder:
Mindeststandards Bund:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/StandardsKriterien/Mindeststandards_
Bund/Mindeststandards_Bund_node.html
IT-Grundschutz:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzStandards/
ITGrundschutzStandards_node.html
Verschlusssachenanweisung:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/Sicherheitsberatung/Geheimschutzberatung/
VorschriftenStandards/vorschriftenstandards_node.html
Schutzprofile:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/ZertifizierungundAnerkennung/
Produktzertifizierung/ZertifizierungnachCC/SchutzprofileProtection
Profiles/schutzprofileprotectionprofiles_node.html
Technische Richtlinien:
www.bsi.bund.de/DE/Themen/ZertifizierungundAnerkennung/
Produktzertifizierung/ZertifizierungnachTR/zertifizierungnachtr_
node.html

Medienecho

Episoden

In dieser 15. Ausgabe meines Podcasts aus dem digitalen Maschinenraum des Bundestages gehts um den Digitalausschuss vom 10.05.2023, an dem es 3 Themen gab: 1) die geplante EU Verordnung zu Transparenz und Regulierung (personalisierter) politischer Werbung (=political Targeting), 2) die von der Ampel vorgestellten Eckpunkte zum Gesetz gegen Digitale Gewalt (ich erkläre auch, warum der Titel völlig Banane ist) und 3) mal wieder CYBERCYBER, nur super kurz gehts da um EU-Ratsempfehlungen zu KRITIS und länger um eine EU-Verordnung für mehr Cybersicherheit bei Hardware, Software und allem, was zum Internet der Dinge gehört.

Ich freue mich, wenn ihr wieder reinhört, den Podcast weiterempfehlt und wie immer über Feedback an anke.domscheit-berg@bundestag.de oder gern auch auf Social Media mit Hashtag #DerADBPodcast

Dafür bin ich hier zu finden:

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Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:01:46 Gesetz gegen digitale Gewalt
00:16:35 EU-VO zu personalisierter politischer Werbung
00:26:52 EU-VO zu IT-Sicherheit bei Produkten mit digitalen Elementen /Cyber Resilience Act + Resilienz kritischer Infrastruktur
00:39:49 Outro & Terminhinweise

Weiterführende Links:

Digitales Gewaltschutzgesetz:

EU-VO über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung:

Cyber Resilience Act:

KRITIS EU-Ebene:

Dieser Podcast ist eine Doppelfolge, denn am 25.01.2023 gab es zuerst eine Anhörung zu Cybersicherheit, in der wir Hackbacks, Sicherheitslücken, die unübersichtliche Cybersicherheitsarchitektur und Regulierungsbedarfe debattierten. Anschließend gab es den Digitalausschuss mit folgenden Themen: 1) die Nicht-Öffentlichkeit als Standard für den Digitalausschuss (wurde leider ohne Debatte so beschlossen), 2) digitalpolitische Projekte des BMVg, inkl. Cyber Innovation Hub, Cyber-Agentur und Kommando Cyber- und Informationsraum 3) geplante EU-Verordnung zur Regulierung politischer Werbung, 4) Aktuelle Entwicklungen bei der EU-Verordnung zu KI (AI Act).

Ich freue mich wenn ihr wieder reinhört, den Podcast weiterempfehlt und wie immer über Feedback an anke.domscheit-berg@bundestag.de oder gern auch auf Social Media mit Hashtag #DerADBPodcast

Dafür findet ihr mich hier:

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Kapitelmarken
00:00:07 Intro

00:01:05 Öffentlichkeit von Ausschüssen im Bundestag

00:06:01 (Nicht-)zulassung der Öffentlichkeit im DigitalA

00:09:15 Anhörung Cybersicherheit: Intro, Cybersicherheitsarchitektur

00:18:58 Forts.: Hackback & Schwachstellen

00:32:08 ADi: Digitalpolitik des BMVg – CyberInnovationHub & Cyberagentur

00:37:22 Kommando Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr

00:44:10 EU-Verordnung zu politischer Werbung

00:51:21 EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz

00:54:49 Hinweise: Chatkontrolle (Antrag Linke) u IT Sicherheitsstellen

00:56:36 Outro und Termine

Weiterführende Links

Ausschussöffentlichkeit:

Aktuelle Regelung Öffentlichkeit von Ausschüssen Bundestag, §69: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/go07-245166

Antrag der Linksfraktion: https://dserver.bundestag.de/btd/20/002/2000286.pdf

Anhörung Cybersicherheit:

Übersicht zur Anhörung: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a23_digitales/Anhoerungen/928388-928388

Stellungnahme Dr. Martina Angela Sasse: https://www.bundestag.de/resource/blob/930264/1bb7776af72e8c3b1cecd59e18bc3551/Stellungnahme-Sasse-data.pdf

Stellungnahme Dr. Sven Herpig: https://www.bundestag.de/resource/blob/929844/6a44c7873556d39c82c150b1b8251841/Stellungnahme-Herpig-data.pdf

Wimmelbild Sven Herpig zur staatlichen Cypersicherheitsarchitektur: https://www.stiftung-nv.de/sites/default/files/cybersicherheitsarchitektur_visualisierung_neunteauflage_0.pdf

Stellungnahme Manuel Atug „HonkHase“ https://www.bundestag.de/resource/blob/929948/d607e3604be4c777cd8186265a912386/Stellungnahme-Atug-data.pdf

Meine Schriftliche Frage zur Definition von Hackbacks: https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2022/09/Hackback_Geschwaerzt.pdf

Digitalpolische Projekte des BMVg:

Buisness Insider zu Künstler- und Kritiker-Überwachung mittels KI durch Bundeswehr: https://www.businessinsider.de/politik/spionageaffaere-wie-die-bundeswehr-mit-hilfe-von-kuenstlicher-intelligenz-kuenstler-und-kritiker-im-inland-ueberwacht-c/

KI-Verordnung:

KI-Verordnung Einführung: https://www.youtube.com/watch?v=r2FP5bzBuk8

Antrag gegen Chatkontrolle:

Meine Rede im Plenum: https://www.youtube.com/watch?v=gslqzkeV7Fc

Antrag Linksfraktion gegen Chatkontrolle: https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2002336.pdf

Übersicht zur Debatte im Plenum: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw03-de-praevention-kindesmissbrauch-927034

Alles zu Chatkontrolle auf meiner Homepage: https://mdb.anke.domscheit-berg.de/2023/01/chatkontrolle-eine-uebersicht/

IT Sicherheitsstellen:

Schriftliche Frage und Antwort: https://mdb.anke.domscheit-berg.de/2023/01/meine-schriftliche-frage-zur-besetzung-von-it-sicherheitsstellen-in-bundesministerien-2023/

Pressemitteilung: https://mdb.anke.domscheit-berg.de/2023/01/der-bund-als-sicherheitsluecke-jede-5-it-sicherheitsstelle-im-bund-ist-unbesetzt/