Obwohl Bedrohungen steigen, sind 750 IT-Sicherheitsstellen im Bund unbesetzt, erhält das BSI 21 Mio € weniger und wird die NIS2 Richtlinie nur minimal umgesetzt. Der neue Informationssicherheitsbeauftragte des Bundes wird dadurch ein zahnloser Tiger, Kommunen sind von Sicherheitsstandards ausgenommen und damit weiter besonders gefährdet. So sind wir mit Sicherheit nur eins: verlässlich ungeschützt.
Meine Rede im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Trotz wachsender hybrider Bedrohungen versagt die Ampel auch bei der Cybersicherheit. Es ist täglich erkennbar, dass es keine kohärente Strategie gibt. Ihr neues Sicherheitsgesetz ist sowohl verfassungswidrig als auch sinnfrei. Ihre Cybersicherheitsagenda bezeichneten Experten als sicherheitspolitischen Durchfall. 750 IT-Sicherheitsstellen im Bund sind unbesetzt. Das BSI soll 2025 21 Millionen Euro weniger erhalten. Bei der Umsetzung der EU-Sicherheitsrichtlinien agiert die Ampel zu spät und vor allem nur nach dem absoluten Minimum, sowohl bei der NIS-2-Richtlinie als auch beim KRITIS-Dachgesetz.
Dieses Vorgehen ist gefährlich, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der Linken)
So wird es zwar als NIS-2-Vorgabe einen Bundes-CISO geben, also einen hochrangigen Informationssicherheitsbeauftragten, aber er hat keine Vetorechte, er hat nur lächerliche Befugnisse, er darf nur koordinieren und unterstützen. Die Folge ist, dass dieser CISO Bund von Anfang an ein zahnloser Tiger sein wird.
(Beifall bei der Linken)
Das absolute Minimum ist auch der deutsche Sonderweg bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie hinsichtlich des Ausschlusses der Kommunen. Dabei listet die ehrenamtlich gepflegte Webseite „kommunaler-notbetrieb.de“ – vielen Dank an Jens Lange an dieser Stelle – Cybersicherheitsvorfälle in Hunderten Kommunen auf. Wochenlang gibt es dann keine neuen Ausweise, sind keine Anmeldungen von Geburten oder bei Kitaplätzen möglich, können keine Sozialleistungen abgerufen werden. Das allein zeigt doch: Kommunen sind kritische Infrastruktur und müssen auch als solche geschützt werden.
(Beifall bei der Linken)
Die NIS-2-Richtlinie fordert auch eine Entkriminalisierung der IT-Sicherheitsforschung. Im Koalitionsvertrag haben Sie eine Reform des Computerstrafrechts versprochen.
(Manuel Höferlin (FDP): Machen wir doch! Nur nicht da!)
In der Praxis sind Sicherheitsforschende aber immer noch wegen des Hackerparagraphen mit einem Bein im Gefängnis. Sicherheitslücken bleiben bestehen; denn Meldungen bedeuten Risiken.
(Manuel Höferlin (FDP): Setzen wir um! Gar kein Problem!)
Die Ampelpolitik bleibt das größte Cybersicherheitsrisiko für Deutschland. Und mit Sicherheit sind wir nur eins: verlässlich ungeschützt.
Vielen Dank.
(Beifall bei der Linken)