Frage

Welche konkreten Handlungsempfehlungen zu „strategischen Themen“ (wie in Cyber-Sicherheitsstrategie 2016, S.45, beschrieben) wurden seit 2016 im Nationalen Cyber-Sicherheitsrat erarbeitet bzw. vorbereitet und welche dieser Handlungsempfehlungen wurden durch die Bundesregierung bis heute umgesetzt? (Drs. 19/29166)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Richter (BMI)
Zu 1. Der Nationale Cyber-Sicherheitsrat diskutiert und identifiziert fortlaufend langfristige Handlungsnotwendigkeiten und Trends zur Stärkung der Cybersicherheit in Deutschland. Zu den hierunter behandelten Themen gehörten seit 2016:

  • Technologische Souveränität
  • Gefährdung demokratischer Willensbildung durch Desinformation
  • Digitale Souveränität
  • Sicherheit im Internet der Dinge
  • Sicherheit durch Maschinelles Lernen
  • Digitaler Verbraucherschutz
  • Aus- und Weiterbildung im Bereich Cybersicherheit
  • Cyber-Sicherheit in der Bundestagswahl
  • Vertrauenswürdige Elektronik
    Zu diesen Themen schriftlich oder in den Sitzungen des Nationalen Cyber-Sicherheitsrats mündlich eingebrachte Handlungsempfehlungen finden regelmäßig Eingang
    in die Arbeit der Bundesregierung.