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Trotz rückständiger digitaler Infrastruktur streicht die Ampel beim Glasfaserausbau 2 Mrd, mit dem neuen Mindest-Internet (15 MBit/s) surft man langsamer als in Burkina Faso und der Verbraucherschutz für Mobilfunknutzende auf dem Land wird faktisch abgeschafft.

Meine Rede im Wortlaut:

Anke Domscheit-Berg (Die Linke): 

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „90 Prozent Abschlag führen zu null Prozent Verbraucherschutz“: So überschrieb die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ihre Stellungnahme und meinte damit die Minderungsrechte für Verbraucher/-innen nach der vorliegenden Gesetzesänderung.

Das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz soll nämlich nicht nur Genehmigungsverfahren beschleunigen, sondern auch die Mindestinternetbandbreite anheben und Nutzerrechte stärken, wenn man XXL-Internet bezahlt, aber nur XXS-Internet geliefert wird.

Die Mindestinternetbandbreite soll künftig 15 Mbit betragen. Das ist weniger als die Durchschnitts-Downloadgeschwindigkeit in Burkina Faso und ein Zehntel der Durchschnitts-Downloadgeschwindigkeit in Uruguay. Und es ist peinlich für Deutschland.

(Beifall bei der Linken)

Das Ampelziel „1 Gigabit für alle in 2030“ ist schon jetzt nicht erreichbar, sagt der Breitbandverband BREKO. Trotzdem werden aktuell Fördermittel für den Ausbau von Glasfaser in Höhe von 2 Milliarden Euro gestrichen, während gleichzeitig die EU Deutschland wieder für die miese digitale Infrastruktur rügt.

Bei den Minderungsrechten wird es dann richtig verrückt. Ich erkläre das mal mit einer Analogie und ein bisschen Mathe. Stellen Sie sich vor, Sie schließen ein Brötchenabo für 30 Tage ab. Sie zahlen täglich 10 Euro; der Bäcker verspricht täglich zehn Brötchen. Wären die Brötchen Ihre Mobilfunkbandbreite, müssten Sie auch dann jeden Tag 10 Euro zahlen, wenn Sie nur bei jedem zehnten Bäckerbesuch ein einziges Brötchen bekommen und bei allen anderen überhaupt keins.

Genau so soll es für Verbraucher/-innen sein, die auf dem Land Mobilfunk nutzen. Selbst wenn bei jeder zehnten Breitbandmessung gerade mal 10 Prozent Leistung gemessen werden, soll das vertragsgemäß und keine Minderung möglich sein, auch wenn alle anderen Messungen null Netz messen. Mit 90 Prozent Abschlag gibt es dann tatsächlich 0 Prozent Verbraucherschutz. So ein Unfug ist mit der Linken nicht zu machen.

(Beifall bei der Linken)

Neben Landmenschen, die für ihre Verträge übrigens keinen Landrabatt bekommen, werden auch ärmere Menschen unverhältnismäßig benachteiligt. Noch ein Rechenbeispiel: 10 Prozent von einem teuren 1 000-Mbit-Vertrag sind immer noch 100 Mbit. Aber 10 Prozent von einem sparsamen 50-Mbit-Vertrag sind nur noch 5 Mbit, und damit ist digitale Teilhabe nicht mehr möglich. Die Linke fordert deshalb Nachbesserungen.

Der Anspruch auf eine Mindestbandbreite muss auf deutlich über 15 Mbit erhöht werden. Verbraucherrechte müssen Verbraucher/-innen wirklich schützen. Und 90prozentige Abschläge sind genauso inakzeptabel wie die Ungleichbehandlung von Stadt und Land. Das muss dieser Gesetzentwurf auch sicherstellen.

(Beifall bei der Linken)

Um digitale Teilhabe wirklich zu sichern, braucht es auch einen pauschalen Schadenersatzanspruch, wenn die Mindestinternetbandbreite wiederholt unterschritten wird. 

Ohne diese Änderungen bleibt der Gesetzentwurf Murks, und er bleibt verbraucherfeindlich. 

Vielen Dank. 

Mein Partei-Kollege Christian Görke hat eine hervorragende Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema öffentliche Infrastruktur in Brandenburg gestellt, die ich selbstverständlich mitgezeichnet habe und hier für Euch veröffentliche:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/125/2012579.pdf

Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Dr. Gesine Lötzsch,
Anke Domscheit-Berg, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/12388 –


Öffentliche Infrastruktur in Brandenburg

Im Jahr 2023 hatten die Glasfaseranschlüsse in Deutschland nur einen Anteil von 11,19 Prozent der gesamten stationären Breitbandanschlüsse (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/415799/umfrage/anteil-von-glasfaseranschluessen-an-allen-breitbandanschluessen-in-oecd-staaten/). Diese Zahl wird innerhalb der OECD-Staaten (OECD: [Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit]) nur von Belgien und Griechenland unterboten. Erst im Mai dieses Jahres schloss in der Brandenburger Gemeinde Schöneiche jedenfalls vorerst die einzige Postfiliale ersatzlos (www.moz.de/lokales/erkner/post-in-schoeneichewarum-die-filiale-hinter-dem-edeka-markt-schliesst-73735145.html). Das istkein vereinzeltes Problem. Auch die Postbank will knapp die Hälfte ihrer Filialen deutschlandweit bis 2026 schließen (https://faktastisch.de/artikel/1000-mitarbeiter-postbank-schliesst-filialen). Vor diesem Hintergrund wollen sich die Fragestellenden einen Überblick über die alltäglichen Infrastrukturbereiche Post, Telekommunikation und Geldautomaten in Brandenburg verschaffen.

1. Wie hat sich die Zahl der Briefkästen der Deutschen Post AG in Brandenburg nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 entwickelt (bitte
nach Landkreisen aufschlüsseln)?
2. In welchen brandenburgischen Gemeinden wurden wie viele Briefkästen
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 abgebaut (bitte Anzahl
jährlich darstellen)?
3. In welchen brandenburgischen Gemeinden wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung wie viele neue Briefkästen seit 2021 aufgestellt (bitte Anzahl jährlich darstellen)?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Eine detaillierte Erfassung abgebauter und aufgestellter Briefkästen auf kommunaler Ebene liegt nach den Angaben der BNetzA nicht vor.
4. In welchen brandenburgischen Gemeinden ist es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht gewährleistet, dass Kundinnen und Kunden zum
nächsten Briefkasten nicht mehr als einen Kilometer im Sinne von § 2 Nummer 2 der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) zurücklegen müssen (bitte Kommunen einzeln auflisten)?
5. Wie oft wurden in Brandenburg seit 2021 die gesetzlichen Vorgaben für Auslieferung und Zustellung von Briefen nach § 2 Nummer 3 und 5 PUDLV nicht eingehalten (bitte Anzahl pro Jahr angeben und möglichst nach brandenburgischen Gemeinden bzw. Landkreisen unterscheiden)?
6.Wie hat sich die Zahl der Filialen bzw. stationären Einrichtungen der Deutschen Post AG in Brandenburg nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 entwickelt (bitte nach Filialen in Eigenbetrieb und im Auftrag der Deutschen Post AG aufschlüsseln)?
7. In welchen brandenburgischen Gemeinden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vorhandene Postfilialen und/oder stationäre Einrichtungen der Deutschen Post AG seit 2021 geschlossen (bitte Anzahl einzeln und jährlich angeben)?
8. In welchen brandenburgischen Gemeinden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung neue Postfilialen bzw. stationäre Einrichtungen der Deutschen Post AG seit 2021 eröffnet (bitte Anzahl einzeln und jährlich angeben)?

Zur Antwort der Bundesregierung geht es hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/125/2012579.pdf

Rechtsanspruch auf Mindestinternet geht am Leben vorbei

Seit über 2 J. gibt es einen Rechtsanspruch auf Mindest-Internet-Versorgung, aber er funktioniert nicht in der Praxis: zu lahmes Internet, zu unbekannt, jahrelange Bearbeitungsdauern und nur 1 Mal bisher den Rechtsanspruch auch durchgesetzt – so schafft man keine digitale Teilhabe für alle!

Meine Rede zur TK-Mindestversorgungsverordnung „Recht auf schnelles Internet“ im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Union hat in eigener Regierungsverantwortung die Infrastruktur der Daseinsvorsorge verfallen lassen und aktiv den schnellen Ausbau von Glasfasernetzen behindert. Selbstkritik sucht man dennoch vergeblich in Ihrer Anfrage zum Rechtsanspruch auf Mindestinternetversorgung. Dabei hat Ihr Exminister Andi Scheuer während der Coronapandemie viele Familien im Stich gelassen, die mangels Internet von digitaler Schule oder Homeoffice ausgeschlossen waren.

(Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau!)

Der Ampeldigitalminister Volker Wissing ist leider ein Andi Scheuer 2.0. Seine FDP sollte ihren Slogan besser ändern in „Schuldenbremse first, Digitalisierung second“.

(Beifall bei der Linken – Konstantin Kuhle (FDP): Was soll denn das?)

Aus dem Rechtsanspruch wurde ein „Recht auf lahmes Internet“. Außerdem kennt ihn kein Mensch. Und weil für Betroffene der Weg zur Wahrnehmung des Rechtsanspruchs so kompliziert ist – alles ist ebenfalls viel zu lahm -, gab es trotz circa 400 000 unterversorgter Haushalte nur circa 5 000 Meldungen an die Bundesnetzagentur. Die wiederum hat nur 29-mal eine Unterversorgung festgestellt und nur ein einziges Mal ein Unternehmen dazu verpflichtet, die Internetgrundversorgung herzustellen. Wenn dieser eine Haushalt im August endlich ans Netz kommen wird, gibt es diesen Rechtsanspruch schon mehr als 26 Monate. Das ist doch peinlich, meine Damen und Herren. 

(Beifall bei der Linken)

Diese Telekommunikations-Mindestversorgungsverordnung ist offensichtlich ungeeignet, um Unterversorgung zügig zu beheben und allen Menschen eine bezahlbare Teilhabe an der digitalen Gesellschaft zu ermöglichen. Die Prozesse dafür müssen beschleunigt, die Fristen müssen verkürzt, das Antragsverfahren muss nutzerfreundlicher werden, und den Rechtsanspruch muss man bekannter machen.

(Beifall bei der Linken)

Vor allem aber muss es endlich eine Erhöhung der lächerlichen Bandbreite von 10 Mbit bei der Internetgrundversorgung geben, und zwar ohne Preissteigerung. Mehr als die aktuell vorgeschriebenen 30 Euro pro Monat können Menschen in Armut einfach nicht zahlen. Gerade sie profitieren aber besonders von digitaler Teilhabe. Deshalb kämpft Die Linke auch künftig für bezahlbare und gute Internetversorgung; denn digitale Teilhabe nur für Wohlhabende, die ist keine. 

Vielen Dank. 

(Beifall bei der Linken)

Der plötzliche Stopp der Glasfaserförderung durch Minister Wissing benachteiligt den ländlichen Raum. Fehlende Transparenz und grobe Fehlplanung gefährden den schnellen Ausbau. Teilhabe an der digitalen Gesellschaft darf aber nicht davon abhängen, wo sie sich für Unternehmen lohnt. Wissing muss Fördermittel aufstocken und dafür sorgen, dass Regionen mit langsamstem Internet zuerst Zugang erhalten!

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Frage

Welche Unternehmen und Verbände sind von der Bundesnetzagentur um Stellungnahme zum Fragenkatalog zu den Grundsätzen der Erschwinglichkeit gebeten worden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert vom 02. Juni 2022

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Durch die Corona-Pandemie wurde so deutlich wie nie zuvor, wie wenig unsere Schulen auf digitales Lernen vorbereitet sind, denn seit der Schließung der Schulen sollen Kinder zu Hause lernen, was in sehr vielen Fällen digitale Lernformen einschließt. Die erkennbaren Versäumnisse sind dabei vielfältig: Es fehlt an technischer Ausstattung in der Schule selbst, an digitalen Plattformen für Videokonferenzen oder digitale Lerninhalte, es fehlt aber auch an Ausstattung bei den Schülerinnen und Schülern, die keineswegs alle mit Laptops oder Tablets, Internetanschlüssen und Druckern ausgestattet sind. In sozialen Brennpunkten können sehr viele Grundschülerinnen und Grundschüler schon auf diese Weise von Bildungsteilhabe ausgeschlossen sein. Leihgeräte für diese Kinder gibt es in den seltensten Fällen, und wenn dann häufiger aus der Zivilgesellschaft. So hat der gemeinnützige Verein havel:lab, den ich mit meinem Mann und anderen gegründet hatte und dessen Hauptzweck der Betrieb der Bildungsstätte „Verstehbahnhof“ in Fürstenberg/Havel ist, viele Laptops an Kinder aus materiell schlechter ausgestatteten Familien und an Kinder aus Familien Geflüchteter verliehen. Es fehlt aber an einer strukturellen Lösung des Problems.

Aber die Technik allein löst auch noch nicht alle Probleme. Dass in Brandenburg nun 115 Schulen einen Zugang zur Schulcloud vom Hasso-Plattner-Institut (HPI) bekommen haben, ist natürlich ein Schritt in die richtige Richtung. Allein der Zugang wird natürlich nicht ausreichen, um digitalen Unterricht in angemessener Weise durchführen zu können. Denn es braucht dazu weitere Voraussetzungen.

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Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Zwergenschritte beim Breitband

Viel zu spät und unter Umgehung parlamentarischer Gepflogenheiten schafft die Bundesregierung Voraussetzungen für bessere Daten zur Mobilfunkabdeckung und gibt der Bundesnetzagentur schärfere Zähne, wenn Telco-Unternehmen Zusagen nicht halten. Ein nationales Roaming kommt wieder nicht, auch kein Überbauschutz für Kommunen, die ohne Fördergelder Glasfaser verlegen.

Frage: Wie ist der derzeitige Stand der Umsetzung eines rechtlich abgesicherten Anspruches auf flächendeckenden Zugang zum schnellen Internet, welcher im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zum 1. Januar 2025 angekündigt wird, und welches Ressort ist für die Umsetzung dieses Vorhabens federführend verantwortlich? (BT-Drucksache 19/8082)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger vom 25. Februar 2019

Das BMVI ist federführend zuständig für die Umsetzung eines rechtlich abgesicherten Anspruchs auf schnelles Internet, der Gegenstand des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD ist. Dieser Anspruch soll im Rahmen der Umsetzung des „Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation“ (Richtlinie (EU) 2018/1972) in nationales Recht ins Telekommunikationsgesetz (TKG) aufgenommen werden. Die Vorarbeiten für diese Überarbeitung des TKG laufen zurzeit in Abstimmung mit dem BMWi.

In der vergangenen Woche war ich zum ersten Mal auf einer Ausschussreise im Ausland unterwegs. Es ging für drei sehr voll gepackte Tage nach Schweden und nach Dänemark, um von unseren nordischen Nachbarn zu lernen, wie sie ihren beneidenswerten Status Quo sowohl beim Breitbandausbau als auch beim eGovernment erreicht haben. Am Montag morgen ging es zuerst zur Firma Ericsson, die von ihrer Kooperation mit Fraunhofer berichteten und vor allem über den 5G-Ausbau sprachen. Mit BMW und der Deutschen Bahn hat Ericsson auch ein Testfeld für ein 5G-Netz an der Autobahn A9 bei der Bundesnetzagentur beantragt.

Foto: Anke Domscheit-Berg, CC BY 4.0

Ein solches Netz ist notwendig, um autonome Autos fahren lassen zu können. Einige der Projekte, die man uns vorstellte, waren eher unerwartet, zum Beispiel „Vernetzte Mangrovenwälder“, in denen Sensoren über den Wasserstand und die Nährstoffversorgung Daten sammeln und versenden, aber auch Mobiltelefone an Bäumen befestigt sind, auf denen eine Erkennungssoftware für das Geräusch von Motorsägen installiert ist. Werden Motorsägengeräusche erkannt, informiert das Handy von allein die zuständigen Stellen. Mit diesen Maßnahmen wurden Aufforstungsinitiativen erfolgreicher und konnten Ökosysteme erhalten werden.

Noch bei Ericsson stieß Staatssekretär Alf Karlsson zu uns, der für das Thema Digitalisierung zuständig ist. Er berichtete von den Plänen seiner Regierung, in den nächsten 24 Monaten für mindestens 95 Prozent der Haushalte mindestens 100Mbit/s schnelles Internet bereitzustellen, 2025 soll es für mindestens 98 Prozent der Haushalte mindestens 1GB/s Breitband geben. Anders als in Deutschland, wo sogar schon der EU-Rechnungshof einschätzt, dass auch die neuen Breitbandziele nicht erreichbar sein werden, sind die Ziele in Schweden realistisch, denn der Status Quo ist ein ganz anderer als bei uns. Der Industrieverband der ITK-Industrie in Schweden zeigte uns später stolz eine Landkarte von Schweden, die uns deutsche Delegation staunend und sprachlos ließ. Das langgestreckte Land war dort überwiegend hellgrün eingefärbt, einige gelbe und sehr wenige rote Flecken und Punkte waren aber auch zu sehen. In der oberen Hälfte wohnen nur zehn Prozent der Bevölkerung, wurde uns erklärt. Aber auch diese dünn besiedelte Region war überwiegend hellgrün. Dort wo es grün ist, hieß es, haben 90 Prozent der Bevölkerung 1000 MBit/s schnelles Internet.

Die ganze deutsche Delegation hat sehr betreten geguckt, und wir alle beneideten Schweden. Dort wird dezentraler und überwiegend durch Kommunen selbst ausgebaut, die ihre eigenen Glasfasernetze besitzen und – meist über die Stadtwerke – profitabel betreiben. Der Wettbewerb ist aber sogar stärker als bei uns, nur findet er auf der Ebene der Diensteanbieter statt, nicht auf der Ebene der verbuddelten Infrastruktur. Ein Wettbewerb um verlegte Abwasserrohre macht ja auch keinen Sinn, denn wie Glasfaserkabel sind Abwasseranbindungen ein natürliches Monopol, weil es jeder braucht, aber nur einmal. In Schweden gibt es ein Breitbandforum, in dem Städte, Anbieter, betroffene Behörden, aber auch Initiativen an einem Tisch sitzen, um gemeinsam pragmatisch Probleme beim Breitbandausbau zu lösen. So eine Art Runder Tisch für den Breitbandausbau würde ich mir auch in Deutschland und vor allem auch in Brandenburg wünschen, denn ich weiß, dass es oft hohe bürokratische Hürden gibt, schlicht weil zu viele Behörden an einer Glasfaserstrecke involviert werden müssen – von unteren und oberen Wasserbehörden, über Forstbehörden, Straßenbehörden oder Naturparkbehörden bis hin zu Städten und Gemeinden oder auch Großbauern, deren Acker auf der Strecke liegt. In jeder der 21 Regionen gibt es einen Breitbandkoordinator, der von der Bundesregierung bezahlt, aber von der Regionalregierung angestellt wird. Sie sind die Kontaktstellen zum Breitbandforum und untereinander sehr gut vernetzt. Sie tauschen seit Jahren Erfolgsrezepte aus, das macht sich bemerkbar.

Foto: Anke Domscheit-Berg, CC BY 4.0

In Schweden spielt der Staat generell eine starke Rolle, er übernimmt häufiger die Daseinsvorsorge und legt häufiger einen Fokus auf die Gemeinwohlorientierung. Das wurde auch offensichtlich, als der Staatssekretär die Landesstrategie zum Einsatz von künstlicher Intelligenz besprach. Sie ist noch nicht fertig, aber es wurde bereits beschlossen, dass der Schwerpunkt darauf liegen soll, künstliche Intelligenz im Sinne des Gemeinwohls zu nutzen, in Feldern der Bildung, Wohlfahrt, im Gesundheitswesen, bei der Bereitstellung von Wohnraum, für Nachhaltigkeit, Umweltschutz und die Förderung der Demokratie. Ich bin sehr gespannt, auf welche konkreten Anwendungen die Schweden noch kommen werden!

Einen weiteren Unterschied haben wir bei der schwedischen Zentralbank kennengelernt, denn zu unserer Überraschung zeigte man uns Statistiken nach denen das Zahlen mit Bargeld langsam aber sicher in Schweden ausstirbt. Dort wird viel mit Karte bezahlt oder mit einer App, die Swish heißt und das sofortige Überweisen auch kleiner Summen von einem Menschen an einen anderen Menschen per Handy ermöglicht. Selbst Obdachlose halten ihr Handy in die Höhe, um eine kleine Spende per Swish zu erhalten. Das System ist an die Banken angebunden, kostet keine Extragebühren, ist sicher, aber gleichzeitig kinderleicht. Weil es so bequem und einfach ist, belastet sich kaum noch jemand mit Bargeld. Weil damit das Zentralbankgeld aus dem Alltagszahlungsverkehr verschwindet, denkt die Zentralbank darüber nach, eine elektronische Währung selbst auf den Markt zu bringen, die e-Krona. Ihre schon sehr konkreten Pläne dazu finden weltweit Beachtung.

Foto: Anke Domscheit-Berg, CC BY 4.0

Bei unserem Besuch des schwedischen ITK- Industrieverbandes wurden auch Probleme angesprochen: die Gefährdung der Demokratie und der Aufschwung rechtsextremer Bewegungen u. a. durch Polarisierungen, die durch das Internet erleichtert werden, den flächendeckenden Fachkräftemangel im Bereich Digitalisierung, eine fehlende ganzheitliche Vision für das Schweden der Zukunft und eine Bildung, die der Zeit hinterherhinkt, weil sie in den Schulen nicht adäquat ist, aber vor allem, weil sie kein lebenslanges Lernen ermöglicht, immer dann und dort, wo es gebraucht wird. All diese Probleme haben wir in Deutschland ganz genauso. Über einige sprachen wir beim Treffen mit schwedischen Abgeordneten, die aus dem Ausschuss Verkehr und Kommunikation sowie Ausschuss für Industrie und Handel stammten. Einen Digitalausschuss wie in Deutschland gibt es in Schweden nicht. Vom Parlament ging es direkt zum Flughafen – nach 1,5 Tagen Schweden war Kopenhagen in Dänemark unsere nächste Station, aber darüber werde ich in Teil 2 berichten.

Medienecho

Episoden

In dieser Folge gehts um Twitter, Künstliche Intelligenz, Cybercrime und den Breitbandausbau. Ich berichte Euch vom Fachgespräch des Bildungsausschusses zu ChatGPT u ähnlichen KI-Modellen mit Vorlage eines Berichts des Büros für Technikfolgen und natürlich vom Digitalausschuss, wo es am 26.4.23 um die ebenso unbekannte wie gruselige UN Cybercrime Convention geht (potenziell alles drin, von Staatshacking über Vorratsdatenspeicherung bis Verfolgung Oppositioneller) und um die lang erwartete neue Breitbandförderung. Außerdem gibts nachgereichte Infos von Twitter (Spoiler: *KopfaufTisch*).

Ich freue mich, wenn ihr wieder reinhört, den Podcast weiterempfehlt und wie immer über Feedback an anke.domscheit-berg@bundestag.de oder gern auch auf Social Media mit Hashtag #DerADBPodcast

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Timemarks:

00:00:07 Intro und Nachreichung von Twitter

00:05:51 Bild.Ausschuss: Fachgespräch ChatGPT, Bericht Büro für Technikfolgen

00:14:11 Debatte ChatGPT: Wirt. Potenziale, Regulierung, Bildung und Forschung

00:31:11 ChatGPT: Demokratiegefährdung, Gemeinwohlorientierung

00:42:56 DigAusschuss: UN Cybercrime Convention, Verhandlungsstand

00:52:31 UN Cybercrime Convention: Haltung BuReg zum Brief von 90 NGOs

00:56:26 Breitbandförderung 2023, Budget, Prozesse, Potenzialanalyse, Fazit

01:07:37 Outro

Weiterführende Links:

Twitter:

Fachgespräch ChatGPT im Ausschuss Bildung, Forschung und Technikfolgen

Thema UN Cybercrime Convention

Thema Antrag Union zu Breitbandförderrichtlinie

Hauptakt im Digitalausschuss am 15.03.2023 war der Bericht und die Befragung von Minister Karl Lauterbach. Dabei ging es vor allem um die nagelneue Digitalstrategie des Gesundheitsministeriums, um elektronische Patientenakte, Verstaatlichung der Gematik, IT-Sicherheit und Datenschutz, und noch viel mehr. Außerdem Thema: der mögliche Ausschluss chinesischer Komponenten aus dem deutschen Mobilfunknetz, und nebenbei das KRITIS Dachgesetz, sowie die weiterhin ausstehende Breitbandförderrichtlinie.
Bonus: Eine Nachreichung des Verteidigungsministeriums zum Projekt Propaganda Awareness des Zentrums für Operative Kommunikation der Bundeswehr, da gab es Fragen zur Beobachtung des Zentrums für Politische Schönheit. Enjoy!

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Kapitelmarken:

00:00:07 Intro

00:01:01 Nachreichungen: Zentrum operative Kommunikation der Bundeswehr, ZPS

00:05:50 Thema 1: K. Lauterbach, Intro Digitalstrategie BMG

00:20:44 IT-Sicherheit im BMG, elektronische Patientenakte

00:33:24 Gematik, Interoperabilität u Standards im Ges.Wesen

00:36:43 Forschungszugang zu Gesundheitsdaten, eAU

00:39:54 Thema 2: möglicher Ausschluss chin. Hersteller aus dt. Mobilfunknetzen

00:48:40 Huawei im DB-Netz und KRITIS-Dachgesetz

00:51:40 Thema 3: Breitbandförderrichtlinie

00:59:54 Outro

Weiterführende Links:

Thema: Projekt Propaganda Awareness beim Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr:

Thema: Lauterbach u Digitalisierung im Gesundheitswesen

Thema: möglicher Ausschluss chin. Hersteller aus dt. Mobilfunknetzen

Thema Breitbandförderrichtlinie

Sonstige Empfehlungen:

Die 4. Folge von DerADBPodcast kommt leider krankheitsbedingt etwas verspätet. Ich berichte Euch darin vom Digitalausschuss am 09.11.2022, in dem wir 2 große Themen hatten:

1) Bundesminister Volker Wissing befragten wir zur Umsetzung der Digitalstrategie aber v.a. zu den vier „Hebelprojekten“: digitale Identitäten und moderne Register, digitale Infrastruktur, Daten- und Datenwerkzeuge, internationale Standards und Normen. Ein besonderes WTF gibts zum Thema Digitalmanager, die entweder mit 5G oder mit Funklöchern zu tun haben sollen, aber das müßt Ihr Euch genauer anhören.

2) Befragten wir BMDV und BMWK zum Data Act der EU (Spoiler: das Verkack-Potenzial ist sehr hoch).

Am Anfang gibts aber noch aufschlussreiche Nachreichungen aus dem BMUV unter anderem zum Verbraucherschutz im AI Act der EU und zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT.

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Weiterführende Links:

Nachreichungen:

  • Kleine Anfrage Martina Renner zum Thema 20/4446:

Terminhinweise