Bericht zur Anhörung Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen (Ausschussreport Teil 1, 24.03.2021)

Diese Woche gab es zwei Sitzungen des Digitalausschusses und jede befaßte sich mit nur einem Thema. In einer Sitzung ging es um den aktuellen Stand der #CoronaWarnApp​ und um die in aller Munde stehende Check-in #LucaApp​, die trotz Hype zu Recht umstritten ist (s. Report Teil 2, erscheint am Montag). In der zweiten Sitzung fand endlich die öffentliche Anhörung zum Thema ‚#DigitaleGewalt​ gegen Frauen und Mädchen‘ statt, um die ich mich im Ausschuss seit mehr als 1,5 Jahren bemüht hatte. Dabei lag auch der Antrag der Linksfraktion im Bundestag vor, den ich mit Kolleginnen dazu verfaßt habe. Das Thema ist riesengroß und braucht dringend mehr politische Aufmerksamkeit.

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Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Zu wenig Verbraucherschutz, zu viel Überwachung bei Telemedien

Mit dem überfälligen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz hätte die Große Koalition Verbraucher:innen und ihre Daten besser schützen und gleichzeitig Europarecht in nationales Recht umsetzen können. Statt nutzerfreundlicher Alternative zum Cookie Terror findet sich im Gesetz nur eine neue Bestandsdatenauskunft, die von Karlsruhe sicher auch beim 3. Versuch für verfassungswidrig erklärt wird.

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Heute, am 06.10.2020, hat der Europäische Gerichtshof erneut zur Vorratsdatenspeicherung geurteilt. Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg: „Das Urteil des EuGH erteilt erneut staatlichen Überwachungsbegehrlichkeiten eine Abfuhr, allerdings haben vergleichbare Urteile bisher die Bundesregierung nicht davon abgehalten, immer wieder neue verfassungswidrige Überwachungsmaßnahmen zu beschließen oder zu fordern, weil sie immer wieder die Bedeutung der Grundrechte vergißt. Die Aussage des EuGH ist in seinem neuerlichen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung jedoch sehr klar, denn es stellt zweifelsfrei fest, dass eine allgemeine Überwachung durch eine flächendeckende Datenspeicherung ohne besonderen Anlass, von allen Menschen, die bestimmte Kommunikationsformen nutzen, zu allen Zeiten schlicht weg nicht verhältnismäßig ist und daher illegal. Nach meiner Auffassung ist eine derartige, allumfassende Datenspeicherung schon strukturell nicht mit demokratischen Grundwerten vereinbar.

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Vor einigen Wochen wurde ich von einem Redakteur von netzpolitik.org auf den Online-Dienst PimEyes aufmerksam gemacht. Wer sich aus den Nachrichten nicht mehr erinnert, PimEyes kam in die Schlagzeilen, weil es eine Art Suchmaschine ist, mit der man das Netz auf ganz gruselige Art und Weise nach Gesichtern absuchen und dadurch auch viele Menschen identifizieren und alle möglichen Informationen über ihren sozialen Kontext – von Wohnort über Freunde bis Hobbies – finden kann. Wer sie benutzen will, brauchte nur ein Foto bei PimEyes hochzuladen, zum Beispiel von der unbekannten Frau schräg gegenüber in der U-Bahn. Der Dienst analysierte das Foto anhand der biometrischen Daten und sucht dann das Internet nach Fotos von der gleichen Person ab. Bis vor ein paar Wochen enthielt die Suchmaschine schon 900 Millionen Datensätze, inzwischen sind es vermutlich schon wieder mehr geworden.

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Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage verrät, prüft sie derzeit doch nicht nur die umstrittene PEPP-PT-Lösung für Corona-Tracing-Apps (Corona-Kontakt-Warn-Apps), sondern auch den Ansatz DP-3T. Hier findet man meine Frage und die Antwort der Bundesregierung im Original.

Ich begrüße, dass die Bundesregierung entgegen bisheriger öffentlicher Äußerungen nicht nur die zunehmend kritisierte PEPP-PT Variante berücksichtigt, die auf zentralen Datenabgleich setzt, sondern neben einer in Österreich eingesetzten proprietären App auch die dezentrale und offen gestaltete Variante DP-3T. Nach dem nun immer mehr Partner das zentral aufgesetzte und intransparente Projekt PEPP-PT zu Gunsten der dezentralen Variante verlassen, sollte die Bundesregierung endlich auch die Empfehlung der EU-Kommission und des EU-Parlamentes ernst nehmen und nur noch den dezentralen Ansatz weiterverfolgen.

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Fachgespräch: Digitale Gewalt gegen Frauen – Brauchen wir neue Gesetze?

Am 21. Januar 2020 diskutierten vier Expert*innen bei der Linksfraktion, ob digitale Gewalt gegen Frauen mit den geltenden Gesetzen sinnvoll juristisch verfolgt werden kann oder ob neue Phänomene neue Gesetze erfordern. Digitale Gewalt ist mehr als Hatespeech: Es geht auch um digitale Aspekte der Partnerschaftsgewalt, um private Überwachung, Stalking, Kontrolle, aber auch Mini-Kameras bei Festivals wie „Monis Rache“. Ein Ergebnis des Fachgesprächs: Nicht der Mangel an Strafrecht ist das entscheidende Problem, sondern die Anwendung der geltenden Gesetze durch Polizei und Justiz. Hier fehlt es an Ausbildung, Verständnis, technischer Ausstattung und Bereitschaft zu ermitteln. Aber auch die Beratungsstellen brauchen Unterstützung bei der technischen Ausstattung, der eigenen IT-Sicherheit und dem nötigen Know-How. Betroffene digitaler Gewalt müssen endlich ernst genommen werden.

Weitere Informationen zur Veranstaltung gibt es auf der Website der Linksfraktion.

Anke Domscheit-Berg: Das Internet darf kein Werkzeug automatisierter Überwachung werden

Statt einer vernünftigen Urheberrechtsreform mit einheitlichen Ausnahmen für Bildung, Wissenschaft, Kunst und Kultur und fairen Einnahmen für Urheber*innen erhalten wir nun ein rechtliches Monstrum, dem Satire, Meinungsfreiheit, Jugendkultur und die Zukunftschancen kleiner und kreativer Unternehmen zum Opfer fallen. Jetzt drohen uns Uploadfilter, auch wenn die Koalition anderes versprochen hatte. Das darf nicht passieren!

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22.02.18 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/722

In mehreren Maßnahmen unterstützen das Bundesministerium der Verteidigung die Regierung Tunesiens bei der Grenzsicherung. Damit soll unter anderem Terrorismus verhindert werden. Die Technik stammt unter anderem von Airbus. Der Konzern bewarb die genutzte Technik als besonders geeignet gegen eine „Welle illegaler Einwanderer“, die an Europas südlichen Küsten und Inseln aufschlage. (zum PDF)

Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/989 vor. Antwort als PDF herunterladen