Die Ergebnisse einer Recherche zu Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern im Internet (leider fälschlicherweise immer noch oft als „Kinderpornografie“ bezeichnet)* von NDR und Spiegel aus dem Dezember 2021 ergab, dass große Mengen entsetzlicher Bilder von sexualisierter Gewalt an Kindern auch nach ihrem Entdecken durch Strafverfolgungsbehörden noch im Netz blieb. Die Journalist:innen des Investigativ Magazins Panorama und der Sendung Steuerung_F kontaktierten die Betreiber der jeweiligen Speicherorte und erreichten, dass in kurzer Zeit die meisten dieser Bilder offline genommen wurden.

Ich wollte wissen, wie das BKA mit Fällen umgeht, bei denen sie auf Bilder mit Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern stoßen. Wird eine schnellstmögliche Löschung veranlasst, was offenbar auch niedrigschwellig und mit hoher Erfolgsquote und natürlich auch in anderen Ländern möglich ist? Für eine Antwort auf diese und andere Fragen rund um das Thema habe ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. 

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Die investigative Recherche zur NSO Group Technologies und ihrem Überwachungsprodukt Pegasus schockiert, denn sie weist nach, wovor Aktivist:innen seit Jahren warnten: dass Sicherheitslücken auf elektronischen Geräten in vielen Ländern zur umfassenden Überwachung auch von Journalist:innen, Rechtsanwält:innen und Oppositionellen ausgenutzt werden. Weltweit werden durch die Einschleusung von Schadsoftware in Smartphones Grund- und Menschenrechte verletzt.

Bisher heißt es zwar, dass deutsche Behörden keine Geschäftspartner der NSO Group sind und auch keine Deutschen als Opfer der grenzenlosen Überwachung bekannt wurden , aber auch ohne direkte Beteiligung trägt die Bundesregierung dazu bei, dass solche Menschenrechtsverletzungen möglich sind und auch bei uns Überwachung auf Kosten der IT-Sicherheit aller immer stärker zunimmt. So erhielten gerade erst im Juni alle 19 Geheimdienste in Bund und Ländern die Befugnis, Staatstrojaner einzusetzen, die unter Ausnutzung von Sicherheitslücken in IT-Systeme eingeschleust werden. Sicherheitslücken unterscheiden jedoch nicht zwischen Gut oder Böse, Demokratie oder Schurkenstaat, legitimer Behörde oder krimineller Ransomware-Erpresserbande. Wenn Schwachstellen einmal offen sind, kann sie jeder ausnutzen, auch die NSO Group Technologies. Die Folgen sind nicht nur für die IT-Sicherheit gravierend, sondern bedeuten eine grundsätzliche Ausweitung der Überwachungsinfrastruktur weltweit, solange nicht alle bekannten Sicherheitslücken den Herstellern mitgeteilt und geschlossen werden.

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Am 19. Mai beschäftigte sich der Digitalausschuss im Bundestag mit 3 Themenblöcken. Es ging um den frustrierenden und außerdem intransparenten Stand der Digitalisierung der Verwaltung (v.a. um den geschönten Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes), nebenbei um Open Data und dann um das Telekommunikations- und Telemediendatenschutzgesetz. Darin gibts nicht nur wieder mal die Bestandsdatenauskunft (bestimmt ist sie wieder verfassungswidrig), sondern u.a. auch Maßnahmen, die gegen den Cookie-Terror helfen sollen. 

Ich zeige Euch dabei auch 2 Beispiele, wie „Dark Patterns“ (irreführende Designs der Cookie Abfragen) eingesetzt werden, um Verbraucher:innen zum „alles akzeptieren“ zu verführen. Warum das Gesetz das eigentliche Problem der Ausbeutung personalisierter Werbung im Internet nicht löst, erzähle ich Euch auch. Und dann hat uns noch die Urheberrechtsreform beschäftigt, Stichwort Uploadfilter (Nie wieder CDU!). Als Linksfraktion haben wir außerdem das Thema Gleichbehandlung von eBooks eingebracht. Gleiches Recht für alle Bücher fordern wir da, also auch Ausleihe von eBooks durch Bibliotheken. 

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Selbstgemachtes Demo-Schild mit der Aufschrift: Lieber ständig übermüdet als ständig überwacht.
Überwachung zerstört Freiheit – Fotocredit: CC-BY Karola Riegler (Bearbeitung Team ADB)

Zahlreiche Befugniserweiterungen für die Sicherheitsbehörden trugen in den vergangenen Jahren zu einer starken Ausweitung der Überwachungstätigkeit bei. Dabei zeigen mehrere Urteile (Änderungen Verfassungsschutzgesetz, BND-Gesetz und Änderung zur Bestandsdatenauskunft) aus Karlsruhe eindeutig: das Ausmaß des Reformbedarfs im Bereich der Sicherheitsbehörden ist dramatisch – die Vorhaben der Bundesregierung entsprechen keineswegs den hohen verfassungsrechtlichen Vorgaben.

In meiner Schriftlichen Frage wollte ich von der Bundesregierung wissen, was ihre Pläne sind, eine “Überwachungsgesamtrechnung”, die sowohl vom BVerfG als auch vom Bundesdatenschutzbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Kelber selbst mehrfach gefordert wurden, zukünftig durchzuführen und sie dann auch zu veröffentlichen. Die Antwort aus dem Bundesinnenministerium ist ein Schlag ins Gesicht der Demokratie.

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Bericht zur Anhörung Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen (Ausschussreport Teil 1, 24.03.2021)

Diese Woche gab es zwei Sitzungen des Digitalausschusses und jede befaßte sich mit nur einem Thema. In einer Sitzung ging es um den aktuellen Stand der #CoronaWarnApp​ und um die in aller Munde stehende Check-in #LucaApp​, die trotz Hype zu Recht umstritten ist (s. Report Teil 2, erscheint am Montag). In der zweiten Sitzung fand endlich die öffentliche Anhörung zum Thema ‚#DigitaleGewalt​ gegen Frauen und Mädchen‘ statt, um die ich mich im Ausschuss seit mehr als 1,5 Jahren bemüht hatte. Dabei lag auch der Antrag der Linksfraktion im Bundestag vor, den ich mit Kolleginnen dazu verfaßt habe. Das Thema ist riesengroß und braucht dringend mehr politische Aufmerksamkeit.

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Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Zu wenig Verbraucherschutz, zu viel Überwachung bei Telemedien

Mit dem überfälligen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz hätte die Große Koalition Verbraucher:innen und ihre Daten besser schützen und gleichzeitig Europarecht in nationales Recht umsetzen können. Statt nutzerfreundlicher Alternative zum Cookie Terror findet sich im Gesetz nur eine neue Bestandsdatenauskunft, die von Karlsruhe sicher auch beim 3. Versuch für verfassungswidrig erklärt wird.

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Heute, am 06.10.2020, hat der Europäische Gerichtshof erneut zur Vorratsdatenspeicherung geurteilt. Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg: „Das Urteil des EuGH erteilt erneut staatlichen Überwachungsbegehrlichkeiten eine Abfuhr, allerdings haben vergleichbare Urteile bisher die Bundesregierung nicht davon abgehalten, immer wieder neue verfassungswidrige Überwachungsmaßnahmen zu beschließen oder zu fordern, weil sie immer wieder die Bedeutung der Grundrechte vergißt. Die Aussage des EuGH ist in seinem neuerlichen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung jedoch sehr klar, denn es stellt zweifelsfrei fest, dass eine allgemeine Überwachung durch eine flächendeckende Datenspeicherung ohne besonderen Anlass, von allen Menschen, die bestimmte Kommunikationsformen nutzen, zu allen Zeiten schlicht weg nicht verhältnismäßig ist und daher illegal. Nach meiner Auffassung ist eine derartige, allumfassende Datenspeicherung schon strukturell nicht mit demokratischen Grundwerten vereinbar.

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Vor einigen Wochen wurde ich von einem Redakteur von netzpolitik.org auf den Online-Dienst PimEyes aufmerksam gemacht. Wer sich aus den Nachrichten nicht mehr erinnert, PimEyes kam in die Schlagzeilen, weil es eine Art Suchmaschine ist, mit der man das Netz auf ganz gruselige Art und Weise nach Gesichtern absuchen und dadurch auch viele Menschen identifizieren und alle möglichen Informationen über ihren sozialen Kontext – von Wohnort über Freunde bis Hobbies – finden kann. Wer sie benutzen will, brauchte nur ein Foto bei PimEyes hochzuladen, zum Beispiel von der unbekannten Frau schräg gegenüber in der U-Bahn. Der Dienst analysierte das Foto anhand der biometrischen Daten und sucht dann das Internet nach Fotos von der gleichen Person ab. Bis vor ein paar Wochen enthielt die Suchmaschine schon 900 Millionen Datensätze, inzwischen sind es vermutlich schon wieder mehr geworden.

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Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage verrät, prüft sie derzeit doch nicht nur die umstrittene PEPP-PT-Lösung für Corona-Tracing-Apps (Corona-Kontakt-Warn-Apps), sondern auch den Ansatz DP-3T. Hier findet man meine Frage und die Antwort der Bundesregierung im Original.

Ich begrüße, dass die Bundesregierung entgegen bisheriger öffentlicher Äußerungen nicht nur die zunehmend kritisierte PEPP-PT Variante berücksichtigt, die auf zentralen Datenabgleich setzt, sondern neben einer in Österreich eingesetzten proprietären App auch die dezentrale und offen gestaltete Variante DP-3T. Nach dem nun immer mehr Partner das zentral aufgesetzte und intransparente Projekt PEPP-PT zu Gunsten der dezentralen Variante verlassen, sollte die Bundesregierung endlich auch die Empfehlung der EU-Kommission und des EU-Parlamentes ernst nehmen und nur noch den dezentralen Ansatz weiterverfolgen.

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Fachgespräch: Digitale Gewalt gegen Frauen – Brauchen wir neue Gesetze?

Am 21. Januar 2020 diskutierten vier Expert*innen bei der Linksfraktion, ob digitale Gewalt gegen Frauen mit den geltenden Gesetzen sinnvoll juristisch verfolgt werden kann oder ob neue Phänomene neue Gesetze erfordern. Digitale Gewalt ist mehr als Hatespeech: Es geht auch um digitale Aspekte der Partnerschaftsgewalt, um private Überwachung, Stalking, Kontrolle, aber auch Mini-Kameras bei Festivals wie „Monis Rache“. Ein Ergebnis des Fachgesprächs: Nicht der Mangel an Strafrecht ist das entscheidende Problem, sondern die Anwendung der geltenden Gesetze durch Polizei und Justiz. Hier fehlt es an Ausbildung, Verständnis, technischer Ausstattung und Bereitschaft zu ermitteln. Aber auch die Beratungsstellen brauchen Unterstützung bei der technischen Ausstattung, der eigenen IT-Sicherheit und dem nötigen Know-How. Betroffene digitaler Gewalt müssen endlich ernst genommen werden.

Weitere Informationen zur Veranstaltung gibt es auf der Website der Linksfraktion.