Antrag (Drucksache 20/2031)

der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.

Keine Privatadressen im Impressum

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die geltende Rechtslage verpflichtet in § 5 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG) fast alle Betreiber*innen von Websites, ein Impressum zu veröffentlichen, das leicht erkennbar Name und Anschrift enthält, außerdem Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen. Ausgenommen sind davon nur rein private Websites: Die Impressumspflicht gilt für alle Anbieter*innen geschäftsmäßiger Telemedien. Dabei gilt: „Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit ist weitreichender als der der Gewerbsmäßigkeit“ (WD 10 – 3000 – 049/20). Jurist*innen empfehlen in der Regel allen, die mehr als rein private Familien-Blogs betreiben, vorsichtshalber ein Impressum bereitzustellen, um kostenintensive Abmahnungen zu vermeiden. Das betrifft etwa all jene, die Affiliate Links (Links zu Partner-Angeboten, deren Nutzung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision führt) oder Werbung einbinden oder Inhalte veröffentlichen, die thematische Ähn- lichkeit zu ihrer beruflichen Tätigkeit haben, also beispielsweise auch Journalist*innen.

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Pressemitteilung

Nachdem Recherchen von NDR und Spiegel Ende 2021 ergaben, dass große Mengen bereits durch Ermittlungen aufgedeckter Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Kindern weiterhin im Internet aufzufinden waren, ihre Löschung aber durch Information der Speicherdienste von Journalist:innen in fast allen Fällen schnell und einfach erreicht werden konnte, haben Abgeordnete der Bundestagsfraktion DIE LINKE in einer Kleinen Anfrage (BT-Drucksache 20/729) die Bundesregierung zum Umgang mit gefundenem Material zu dokumentiertem Kindesmissbrauch im Internet befragt.

Aus der Antwort der Bundesregierung werden erhebliche Defizite im Umgang mit gefundenen Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern im Netz offensichtlich.

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Die Ergebnisse einer Recherche zu Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern im Internet (leider fälschlicherweise immer noch oft als „Kinderpornografie“ bezeichnet)* von NDR und Spiegel aus dem Dezember 2021 ergab, dass große Mengen entsetzlicher Bilder von sexualisierter Gewalt an Kindern auch nach ihrem Entdecken durch Strafverfolgungsbehörden noch im Netz blieb. Die Journalist:innen des Investigativ Magazins Panorama und der Sendung Steuerung_F kontaktierten die Betreiber der jeweiligen Speicherorte und erreichten, dass in kurzer Zeit die meisten dieser Bilder offline genommen wurden.

Ich wollte wissen, wie das BKA mit Fällen umgeht, bei denen sie auf Bilder mit Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern stoßen. Wird eine schnellstmögliche Löschung veranlasst, was offenbar auch niedrigschwellig und mit hoher Erfolgsquote und natürlich auch in anderen Ländern möglich ist? Für eine Antwort auf diese und andere Fragen rund um das Thema habe ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. 

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Frage

Wer stellt die in der Schriftlichen Frage 29 erwähnte Studie bis wann fertig? (BT-Drucksache 20/311, Frage 30)

Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 23. Dezember 2021

Die geschlechterübergreifende Opferbefragung wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundeskriminalamt gemeinsam verantwortet. Die Vorbereitungen zur Konzipierung der Studie haben 2021 begonnen. Das Ausschreibungsverfahren für die Vergabe der Datenerhebung soll in Kürze in die Wege geleitet werden. Die Datenerhebung/Befragung wird voraussichtlich 2023 beginnen. Der Abschlussbericht soll Anfang 2025 vorliegen.

Frage

Welche Formen digitaler Gewalt wem gegenüber wird die in der vom BKA am 23. November 2021 veröffentlichten Kriminalstatistischen Auswertung zur Partnerschaftsgewalt für das Jahr 2020 angekündigten gemeinsamen Studie von BMFSFJ, BMI und BKA untersuchen (www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Partnerschaftsgewalt/Partnerschaftsgewalt_2020.html, dort S. 32)? (BT-Drucksache 20/311, Frage 29)

Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 23. Dezember 2021

Die geschlechterübergreifende Opferbefragung (Arbeitstitel) verfolgt das Ziel, das Dunkelfeld im Bereich von Gewaltvorkommnissen geschlechterdifferenzierend zu untersuchen. Inhaltlich wird ein Schwerpunkt auf den Themen Partnerschaftsgewalt, sexualisierte Gewalt und digitale Gewalt liegen. Neben der Abbildung von Schweregraden der Gewaltvorkommnisse, sollen auch Risikofaktoren für Partnerschaftsgewalt identifiziert werden. Darüber hinaus werden Informationen zum Anzeigeverhalten und dessen fördernde und hemmende Bestimmungsfaktoren einbezogen.
Aktuell befindet sich die Studie in der Konzeption. Inhalt und Umfang des Fragebogens werden derzeit mit Unterstützung des für die Studie eingesetzten Forschungsbeirates erarbeitet.

Gutachten zur Digitalisierung + zum Stand des Internets in Deutschland (Digitalausschuss 09.06.2021)

Auf der Tagesordnung des Digitalausschusses vom 09. Juni 2021 standen vor allem drei Gutachten, eines drehte sich um Forschungsfragen (darauf gehe ich nicht weiter ein), ein weiteres um den Stand der Digitalisierung in Zeiten der Pandemie von einem Wissenschaftsbeirat des BMWi und ein Drittes stammt aus der Feder der UNESCO, die den Stand des Internets mit Bezug auf die Menschenrechte in Deutschland nach standardisierten Kriterien angesehen hatte. 

Bildungslücken und mangelnde digitale Infrastruktur stellten (wenig überraschend) beide Gutachten fest. Das BMWi Gutachten konstatierte Menschen ohne Erwerbstätigkeit und denen mit weniger Einkommen einen schlechteren Zugang zum Internet, äußerte sich auch zum Stand der Verwaltungsdigitalisierung und schob (leider) auch dem Datenschutz eine (Teil-) Schuld an mangelnder Pandemiebekämpfung in die Schuhe. 

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Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Frauen und Mädchen vor digitaler Gewalt schützen!

Seit Jahren mache ich mich stark für einen besseren Schutz von Frauen und Mädchen vor den vielfältigen Formen digitaler Gewalt, weil die Bundesregierung viel zu wenig tut. In unserem Antrag fordern wir als Linksfraktion u. a. bessere Opferunterstützung, effektivere Strafverfolgung, mehr Forschung und eine Reform der Impressumspflicht.

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Bericht zur Anhörung Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen (Ausschussreport Teil 1, 24.03.2021)

Diese Woche gab es zwei Sitzungen des Digitalausschusses und jede befaßte sich mit nur einem Thema. In einer Sitzung ging es um den aktuellen Stand der #CoronaWarnApp​ und um die in aller Munde stehende Check-in #LucaApp​, die trotz Hype zu Recht umstritten ist (s. Report Teil 2, erscheint am Montag). In der zweiten Sitzung fand endlich die öffentliche Anhörung zum Thema ‚#DigitaleGewalt​ gegen Frauen und Mädchen‘ statt, um die ich mich im Ausschuss seit mehr als 1,5 Jahren bemüht hatte. Dabei lag auch der Antrag der Linksfraktion im Bundestag vor, den ich mit Kolleginnen dazu verfaßt habe. Das Thema ist riesengroß und braucht dringend mehr politische Aufmerksamkeit.

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Bildquelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Berlin, den 22.03.2021 – Die Linksfraktion im Bundestag begrüßt, dass sich der Bundestag am 24. März 2021 in einer Anhörung des Digitalausschusses endlich mit dem Thema Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen befasst. Obwohl sich die Bundesregierung mit Ratifizierung der Istanbul Konvention dazu verpflichtete, gegen alle Formen von Gewalt gegen Frauen vorzugehen, erfüllt sie diese Verantwortung bisher in keiner Weise. 

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Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Für ein echtes Recht auf schnelles Internet

Es braucht ein Recht auf schnelles Internet für alle, forderte ich in meiner Rede zur TKG-Novelle. Statt diesen Rechtsanspruch zu schaffen, blamiert sich die GroKo mit einem politischen Placebo. Stattdessen kommt erneut eine Ausweitung der Überwachungsinfrastruktur für Messenger und Emailprovider, sichere elektronische Kommunikation ‘Made in Germany’ wird so wohl aussterben. Hier ist meine Plenarrede als Video verlinkt und der Text im Wortlaut zum nachlesen. 

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