Telekommunikationsmodernisierungsgesetz und IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (Ausschussreport, 21.04.2021)

Zum Thema #Telekommunikationsmodernisierungsgesetz​ kurz #TKModG​ gab es für mich am 21.4.21 Ausschuss-hopping 🏃‍♀️ , denn die Novellierung betrifft auch den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, in dem ich stellvertretendes Mitglied bin. Im Digitalausschuss haben wir die Debatte fortgeführt und außerdem über die überarbeitete, neue Version des umstrittenen IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 diskutiert. 

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#DialogDigital mit Katja Kipping: Wandel der Arbeitswelt und gemeinwohlorientierte Digitalisierung

Für die 3. Ausgabe meines „Dialog Digital“ hatte ich einen besonderen Gast, auf den ich mich schon lange gefreut hatte: Katja Kipping, die mehr als 8 Jahre unsere Parteivorsitzende war und außerdem sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag ist. Wir teilen die Überzeugung, dass es in Zukunft ein bedingungsloses Grundeinkommen braucht und so ist es kein Wunder, dass wir in unserem Gespräch über den Wandel der Arbeitswelt durch die Digitalisierung sprachen, darüber wie sich soziale Sicherungssysteme verändern müssen, aber auch, wie man allgemein Zukunft gemeinwohlorientierter gestalten kann, wie überhaupt eine Digitalisierung “von Links” aussieht, also z.B. welche Rolle Teilhabe und Daseinsvorsorge dabei spielen, wie schädlich digitale Monopole wirken, wie Smart Cities im Sinne der Bürger:innen entwickelt werden könnten, wie man in Zeiten des Umbruchs Bildung lebenslang ermöglicht und sozial absichert und warum wir eine ganze Reihe Mechanismen brauchen (ja, auch Umverteilung von Vermögen, Profiten und Arbeitszeit), um die digitale Revolution mit einer sozialen Revolution zu verknüpfen.

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Antrag

der Abgeordneten Ralph Lenkert, Anke Domscheit-Berg, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Dr. Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, Kerstin Kassner, Sabine Leidig, Dr. Gesine Lötzsch, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Norbert Müller, Sören Pellmann, Victor Perli, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Katrin Werner, Hubertus Zdebel, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE. (Drucksache 19/27192)

Der Bundestag wolle beschließen:


I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) wird den Erfordernissen nach sicherer, schneller und im ganzen Deutschland flächendeckender Internetverbindung nicht gerecht. Der Bedarf nach sicheren, schnellen Internetverbindungen ist insbesondere während der Covid-19-Pandemie erneut stark gestiegen. Ein leistungsfähiges Internet ist nicht allein ein privates Vergnügen oder ein wirtschaftlicher Vorteil, sondern existenziell. Das gilt sowohl für Wirtschaft, als auch für Kultur, Soziales, für Patienten und Personal der Krankenhäuser und besonders im Bildungsbereich. Es braucht dafür ein Universaldienst, der die Bandbreiten dynamisch anpasst mit Gigabitgeschwindigkeit in der Stadt und auf dem Land. Der Zugang zum Internet ist in Deutschland nach wie vor unbefriedigend. Es fehlt weiterhin an einer stabilen, flächendeckenden und guten Netzabdeckung, parallel werden die vertraglich zugesicherten Geschwindigkeiten und Bandbreiten oft nicht eingehalten. Der Wettbewerb der Telekommunikationsanbieter (weiterhin „Anbieter“) bringt nicht die gewünschten und erforderlichen Ergebnisse. Noch immer müssen sich Endnutzer beschweren und mit den Anbietern streiten, weil sie ihre vereinbarte und bezahlte Leistung nicht bekommen, oder überhaupt keinen verlässlichen Netzzugang haben. Nicht selten bestellen Kund:innen, aber auch Unternehmen Internetverbindungen bei zwei Anbietern und zahlen doppelt, zur Absicherung für den Fall, dass es bei einem von den beiden Anbietern zu größeren Störungen oder Dienstausfällen kommt Dies wird auch von den offiziellen Daten der Bundesnetzagentur bestätigt. Laut dem letzten veröffentlichten Jahresbericht der Bundesnetzagentur (2018-2019, https://download.breitbandmessung.de/bbm/Breitbandmessung_Jahresbericht_2 018_2019.pdf) erreichen im Festnetz nur 16 % der Anschlüsse die angebotene Übertragungsrate und bei 30 % ist es nicht einmal die Hälfte. Im Mobilfunk ist die Situation noch alarmierender. Nur 1,5 Prozent der Nutzer:innen erreichen vertragsgemäße Datenraten und nur 16 % wenigstens die Hälfte dessen, was von ihren Anbietern angekündigt wurde. Diese Probleme werden im vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht berücksichtigt und können deshalb auch nicht gelöst werden. Eine effektive Digitalisierung wird so weiterhin unmöglich, statt dessen werden sich Ungleichheiten verschärfen, da ein verlässlicher, schneller Netzzugang nicht für alle Bürger:innen gleichermaßen verfügbar ist. Der Gesetzentwurf sieht zwar ein Minderungsrecht beim Nichteinhalten der vereinbarten Geschwindigkeit und bei Verstoß gegen andere Qualitätsparameter vor, aber verzichtet darauf, die Rechtsanwendung klar zu definieren. Die Konkretisierung unbestimmter Begriffe wird an die Bundesnetzagentur delegiert. Die Bundesnetzagentur hat schon eine ähnliche Konkretisierung unverbindlich verfasst in der Mitteilung Nr. 485/2017, Amtsblatt Nr. 13/2017 vom 12.07.2017 (https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Te lekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Breitband/Breitbandgeschwindigk eiten/Mitteilung_Konkretisierung.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Sie ist aber unbefriedigend – zu vage und schützt mehr die Anbieter als die Kund:innen. Künftig soll eine Konkretisierung der Bundesnetzagentur durch Allgemeinverfügung stattfinden, was jedoch nicht immer effektiven Schutz für Verbraucher:innen bzw. Endnutzer:innen bieten wird. Vorgaben sind vielmehr verbindlich und einklagbar zu regeln und Verstöße mit Bußgeldern zu ahnden. Die Regelung des Minderungsrechts als „das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.“, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, ist ungenügend und geht an der Realität vorbei. Eine Rechtsdurchsetzung durch Verbraucher:innen ist so kaum möglich, insbesondere nicht in Regionen ohne Anbieteralternativen. Dieser Gesetzentwurf motiviert die Anbieter nicht, fair und transparent die beworbene Leistung tatsächlich zu gewährleisten. In vielen Gebieten der Bundesrepublik ist eine Unterversorgung mit schnellem Internet nachgewiesen. Auch die Ausbauverpflichtungen für Mobilfunkbetreiber (98% der Haushalte zu versorgen) bedeuten, dass 2 Prozent der Bevölkerung (1,6 Millionen Personen) weiter keinen Rechtsanspruch auf schnelles Internet haben. Viele Menschen haben gar keine Möglichkeit, zu Anbietern mit besseren und schnelleren Internetanschlüssen zu wechseln, da es nur einen Anbieter gibt. Der Gesetzentwurf enthält zum „Recht auf schnelles Internet“ im Teil 9 erhebliche Schlupflöcher, die den Rechtsanspruch letztlich nicht garantieren können. Erstens enthält der Entwurf keine klaren zeitlichen Vorgaben, bis wann eine Flächenabdeckung in Deutschland erreicht werden muss. Zweitens verpflichtet er die Anbieter nicht direkt und gibt ihnen und der Bundesnetzagentur zu viel Spielraum, um das Verfahren und den Ausbau zeitlich zu verschleppen. Schlussendlich orientiert sich der Gesetzesentwurf an den Minimalvorgaben der europäischen Richtlinie und bleibt weit hinter dem von der Regierungskoalition verkündeten Ziel zurück, bis 2030 für jeden Haushalt einen Gigabitanschluss verfügbar zu machen.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

einen Gesetzesentwurfs vorzulegen, um

  1. die Anbieter zur Gewährleistung der vereinbarten Übertragungsgeschwindigkeit bei Festnetzanschlüssen zu verpflichten, die in mehr als 95% der Zeit mindestens 70% der angebotenen Übertragungsgeschwindigkeit betragen muss. Die beworbene Geschwindigkeit darf nicht höher als die maximale real erreichbare Geschwindigkeit bei durchschnittlicher Auslastung der Netze an der jeweiligen Adresse sein. Die minimale Übertragungsrate darf zu keinem Zeitpunkt 30% der beworbenen “Bis zu” Übertragungsrate unterschreiten;
  2. die Anbieter zur Gewährleistung der vereinbarten Übertragungsgeschwindigkeit bei mobilen Internetanbietern zu verpflichten, in mehr als 80% der Zeit mindestens 70% der beworbenen Geschwindigkeit und in mehr als 90% der Zeit mindestens 50% zu garantieren. Die beworbene Geschwindigkeit darf nicht höher als die geschätzte maximal real erreichbare Geschwindigkeit bei einer durchschnittlichen Auslastung des Netzes sein und die minimale Übertragungsrate darf zu keinem Zeitpunkt 30 Prozent der beworbenen “Bis zu” Übertragungsrate auf dem Gebiet der Bundesrepublik unterschreiten;
  3. das unmittelbare Minderungsrecht der Verbraucher beim Nichterhalten der vereinbarten oder geworbenen Geschwindigkeit zu erhöhen, indem bei Verstößen der vereinbarte gesamte Tarifpreis unmittelbar herabgesetzt werden kann um 50 % des vereinbarten monatlichen Bruttopreises (mindestens aber um 5 €);
  4. den Anbieter zu verpflichten, innerhalb von 3 Monaten den vertragsgemäßen Zustand herzustellen, anderenfalls ist bei strukturellen und regelmäßigen Verstößen ein Bußgeld in Höhe von 0,1% des Jahresumsatzes des Anbieters, mindestens jedoch in Höhe von 1.000,- Euro festzusetzen. Die oben genannten Verstöße der Anbieter sind zugleich als Ordnungswidrigkeit zu definieren und ein Bußgeldkatalog ist dem Gesetzesentwurf hinzuzufügen und die
  5. die Regelung zur Verfügbarkeit der Telekommunikationsdienste so zu gestalten, dass schnelle, sichere Internetdienste schnellstmöglich flächendeckend in Deutschland mit festen zeitlichen Vorgaben gesichert werden. Die Mindestbandbreite für den Ausbau und für neue Anschlüsse als. Vorsätzliche oder fahrlässige Verzögerungen werden mit Bußgeldern belegt, die zum Ausbau der öffentlichen Dateninfrastruktureingesetzt werden;
  6. einen Universaldienst festzuschreiben, der eine Gigabitgeschwindigkeit von1000 Mbit/s symmetrischer Bandbreite für alle Haushalte bis 2030 vorsieht.
  7. die dem Gesetzesentwurf zugrundeliegende Diensteliste anzupassen und um Dienste zu erweitern, die heutzutage in der breiten Bevölkerung aktivgenutzt werden (z.B. Smart Home-Dienste);
  8. die Bundesnetzagentur aufzufordern, im regelmäßigen Turnus von zweiJahren, im Zuge einer objektiven, wissenschaftlichen Untersuchung festzustellen, wie sich die Anforderungen an einen dynamischen Breitbandinternetzugang und Kommunikationsdienste in Deutschland entwickelt haben.

Berlin, den 2. März 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Für ein echtes Recht auf schnelles Internet

Es braucht ein Recht auf schnelles Internet für alle, forderte ich in meiner Rede zur TKG-Novelle. Statt diesen Rechtsanspruch zu schaffen, blamiert sich die GroKo mit einem politischen Placebo. Stattdessen kommt erneut eine Ausweitung der Überwachungsinfrastruktur für Messenger und Emailprovider, sichere elektronische Kommunikation ‘Made in Germany’ wird so wohl aussterben. Hier ist meine Plenarrede als Video verlinkt und der Text im Wortlaut zum nachlesen. 

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CCCamp 2015 im Ziegeleipark Mildenberg mit seinen in der Nacht von bunten LED-Lichtern erhellten Zelten. Foto: "CCCamp 2015 (026)" by BlinkenArea.org is licensed under CC BY 2.0
Schnelles Internet in Brandenburg? Kein Problem beim CCCamp 2015 im Ziegeleipark Mildenberg mit entsprechender Infrastruktur. Foto: „CCCamp 2015 (026)“ by BlinkenArea.org is licensed under CC BY 2.0 

Wohl noch nie war die Bedeutung einer zeitgemäßen Digitalisierung so deutlich, wie aktuell in der Pandemie, die uns wohl auch im neuen Jahr noch eine ganze Weile begleiten wird. Vor allem die Abhängigkeit von einer funktionierenden digitalen Infrastruktur wird in Zeiten des Homeschoolings, Homeoffice und unzähliger Videokonferenzen schmerzhaft spürbar. Da passte es gut in die Zeit, dass der Brandenburger Landtag am 13. Januar 2021 ein Fachgespräch im Hauptausschuss zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie des Landes durchführte, an der ich als Sachverständige teilnahm (Präsentation als PDF). Anlass war ein umfassender Bericht des Landesrechnungshofes (LT-Drs. 7/1843 als PDF), der sich kritisch mit dem Fortschritt und der Governance der Digitalisierungstrategie durch die Landesregierung auseinandersetzte sowie die Evaluation von Prognos (Evaluation als PDF).

Neben Minister:innen, Vertreter:innen von Landkreistag, Digitalagentur, Wissenschaft, Landesdatenschutzbehörde und IT-Dienstleistern, nahm ich als Fachfrau mit bundespolitischem Hintergrund aber brandenburgischer Verankerung teil (Gästeliste als PDF). Im Fachgespräch beschrieb ich die aus meiner Sicht größten Baustellen, was ihre Folgen sind und was man tun könnte, um die Lage schnell zu verbessern.

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Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: 5G: Fakten statt Angstmache

Dass 5G keine Mikrowelle ist, und das eigene Handy die stärkste Strahlungsquelle im Mobilfunk, erklärte Anke Domscheit-Berg in ihrer Rede der AfD, die einen schlecht recherchierten Antrag stellt, in dem sie nur Dinge fordert, die es bereits gibt, u.a. bundesfinanzierte Forschung zum Zusammenhang zwischen Mobilfunk und Gesundheit. Diese Forschungsvorhaben begrüßt die Linksfraktion, denn Fakten sind besser als Angstmache.

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Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Digitalisierung: zu spät, zu wenig und nicht sozial gerecht

Seit acht Jahren kündigt die Bundeskanzlerin an, dass Deutschland eine Gigabitgesellschaft wird. Die Corona-Pandemie zeigt jedoch schmerzlich, wie weit Deutschland dabei zurückhängt und wie wenig sie soziale Gerechtigkeit kann: in der Bildung, im Gesundheitswesen und bei digitaler Infrastruktur. Versagerminister Scheuer gehört endlich abgesetzt.

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#DialogDigital mit Tobias Bank: Digitale Kommune

In der Sommerpause toure ich immer durch meinen Wahlkreis und mache dort auch die ein oder andere Veranstaltung mit Gästen. Dieses Jahr ist alles anders, damit wir aber trotzdem zu aktuellen Themen ins Gespräch kommen, habe ich mich mit linken Kolleg*innen getroffen. Letzte Woche mit dem Kommunalpolitiker Tobias Bank in Elstal. Wir unterhielten uns über das Thema Digitalisierung in der Kommune.

Ein konkretes Beispiel wird dazu auch benannt, die Onlinebeteiligung zum Radverkehrskonzept in Wustermark, zu finden unter: https://www.wustermark.de/start/news/… .

Bisherige Ausgaben des #DialogDigital:

  • Thema Die soziale Frage der Digitalisierungim Gespräch mit Katja Kipping, die mehr als 8 Jahre unsere Parteivorsitzende war und außerdem sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag ist.
  • Thema Digitale Kommunenim Gespräch mit Tobias Bank, Kommunalpolitiker aus dem Havelland und Bundestagskandidat für die nächsten Bundestagswahlen im Wahlkreis 60 (meinen aktuellen Wahlkreis, ich wechsele in den Wahlkreis 58) )

Durch die Corona-Pandemie wurde so deutlich wie nie zuvor, wie wenig unsere Schulen auf digitales Lernen vorbereitet sind, denn seit der Schließung der Schulen sollen Kinder zu Hause lernen, was in sehr vielen Fällen digitale Lernformen einschließt. Die erkennbaren Versäumnisse sind dabei vielfältig: Es fehlt an technischer Ausstattung in der Schule selbst, an digitalen Plattformen für Videokonferenzen oder digitale Lerninhalte, es fehlt aber auch an Ausstattung bei den Schülerinnen und Schülern, die keineswegs alle mit Laptops oder Tablets, Internetanschlüssen und Druckern ausgestattet sind. In sozialen Brennpunkten können sehr viele Grundschülerinnen und Grundschüler schon auf diese Weise von Bildungsteilhabe ausgeschlossen sein. Leihgeräte für diese Kinder gibt es in den seltensten Fällen, und wenn dann häufiger aus der Zivilgesellschaft. So hat der gemeinnützige Verein havel:lab, den ich mit meinem Mann und anderen gegründet hatte und dessen Hauptzweck der Betrieb der Bildungsstätte „Verstehbahnhof“ in Fürstenberg/Havel ist, viele Laptops an Kinder aus materiell schlechter ausgestatteten Familien und an Kinder aus Familien Geflüchteter verliehen. Es fehlt aber an einer strukturellen Lösung des Problems.

Aber die Technik allein löst auch noch nicht alle Probleme. Dass in Brandenburg nun 115 Schulen einen Zugang zur Schulcloud vom Hasso-Plattner-Institut (HPI) bekommen haben, ist natürlich ein Schritt in die richtige Richtung. Allein der Zugang wird natürlich nicht ausreichen, um digitalen Unterricht in angemessener Weise durchführen zu können. Denn es braucht dazu weitere Voraussetzungen.

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Die Corona-Krise erwischt unsere Schulen eiskalt. Denn statt guten Bedingungen zum Lernen von Zuhause haben wir in Deutschland langsame Internetanschlüsse, zusammenbrechende Lernplattformen und überforderte Lehrer*innen.

Am 18. März hat mich Kilian Pfeffer vom ARD-Hauptstadtstudio zu Digitaler Bildung in Zeiten von Corona interviewt, den ganzen Beitrag könnt ihr oben im Video hören.