Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Für ein Ende der Wartemarken, Funklöcher und Tafelkreide!

Der Umsetzungsstrategie zur Digitalen Agenda fehlt ein roter Faden, eine klare Gemeinwohlorientierung ebenso wie wichtige Inhalte, z.B. Netzneutralität, Open Access oder Angaben zur Governance. Was an Inhalten fehlt, wird durch Schlagwörter und Allgemeinplätze ersetzt. Wie in früheren GroKo Legislaturen werden immer neue Ziele verkündet, aber stets verfehlt, so bleiben wir das Land der Wartemarken, Funklöcher und Tafelkreide.

Am 16. November 2018 hat die Bundesnetzagentur den finalen Entwurf für die Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion vorgelegt. Der Beirat der Bundesnetzagentur, dem ich als Mitglied des Bundestages angehöre, wird sie letztmalig am 26. November beraten, Veränderungen werden dann jedoch nicht mehr möglich sein. In der 1. Hälfte 2019 sollen Frequenzblöcke im Bereich von 2 GHz und 3,6 GHz für den Aufbau eines 5G-Mobilfunknetzes verwendet werden. Firmen, die Frequenzen ersteigern, werden verpflichtet, bis zu bestimmten Stichtagen Versorgungsauflagen zu erfüllen. Ersteigerte Frequenzen können bis zum 31. Dezember 2040 durch die Firmen genutzt werden. Weiterlesen

Bild: „No Signal 23“ von Liz Sullivan, CC BY-SA 4.0

Am 24.09.2018 berät der Beirat der Bundesnetzagentur unter anderem über die Kriterien bei der Versteigerung der 5G Lizenzen. Dafür wurde bereits ein Konsultationsentwurf veröffentlicht, der inakzeptabel ist. Ich nehme am Beirat teil und werde dort meine Kritik deutlich äußern.

Die Bundesnetzagentur hat zwei wichtige Aufgaben. Zum Einen soll sie die Interessen der Verbraucher*innen vertreten, worunter man eine lückenlose Mobilfunkversorgung in guter Qualität und zu Preisen, die digitale Teilhabe allen ermöglicht, annehmen kann. Zum Anderen muss sie für einen funktionierenden Wettbewerb sorgen. Beides funktioniert schon jetzt nicht hinreichend gut und mit den nun diskutierten Kriterien für die 5G Lizenzversteigerung wird es noch schlechter werden. Warum das so ist, lässt sich mit Blick auf die Vergangenheit analog auch für die Zukunft voraussagen.

Schon 2010 unterließ die BNetzA nämlich bei der Vergabe der LTE Lizenzen eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung (DAV), die auch Resellern ohne eigenes Netz eine Marktteilnahme zu vernünftigen Konditionen ermöglicht hätte. Der Markt sollte es irgendwie allein regeln. Allerdings ist die Marktmacht der großen Telco Anbieter offenbar so hoch, dass selbst acht Jahre später keine ohne Zwang zustande gekommene Vereinbarung über LTE Vorleistungsprodukte mit Resellern gibt (die einzige Vereinbarung überhaupt ist ein Vertrag zwischen Telefonica mit United Internet, der faktisch von der EU erzwungen wurde, um die EPlus+Telefonica Fusion zu genehmigen).

Ohne eine Diensteanbieterverpflichtung für LTE vermeiden die Platzhirsche (v.a. Deutsche Telekom und Vodafone) jede Konkurrenz in dieser Bandbreite, und verlangen überdurchschnittlich hohe Preise bei unterdurchschnittlicher Netzqualität. Diese hohen Preise kann natürlich nicht jeder zahlen und so haben wir mit ca. 30% Marktdurchdringung auch eine der geringsten Verbreitungen von LTE im Europavergleich. Die übrigen ca. 70% der Mobilfunkkunden haben nur 3G Verträge, da ist das Netz zwar langsamer, aber weil für 3G eine DAV vorgegeben ist, gibt es preiswerte Angebote von Resellern. Für diese 70% Mobilfunkkunden ist es im übrigen sehr unerfreulich, dass die Netzabdeckung von 3G nur bei ca. 84% liegt, die Funklochwahrscheinlichkeit also um ein Vielfaches höher ist, als bei LTE, wo schon bis zu 97% Netzabdeckung (DTAG) erreicht sind. Das nennt man digitale Spaltung, verursacht durch ein Kombination aus Kapitalismus-bedingtem Marktversagen und Fehlregulierung bei der Frequenzversteigerung. Wer weniger Geld hat, bekommt bei uns nur Zugang zu einem besonders langsamen Netz mit besonders schlechter Netzabdeckung.

Hätte die BNetzA schon bei der LTE Frequenzversteigerung eine Diensteanbieterverpflichtung für LTE Vorleistungsprodukte erteilt, wäre es dazu nicht gekommen, es gäbe dann auch bei uns einen preiswerteren Zugang zu einem besseren LTE Netz und digitale Teilhabe auch für Menschen mit kleineren Geldbeuteln. Genau diesen Fehler will die BNetzA jetzt wiederholen, obwohl sonnenscheinklar ist, dass sich das Gleiche wiederholen wird. So wird es ein 5G Highspeednetz nur für Reiche geben, während für die mit weniger Geld der Zugang perspektivisch noch schlechter wird, denn für 3G läuft die DAV schon 2020 aus, und dann sinken die Chancen auf günstige Angebote. Die BNetzA will nun nicht nur Abdeckungsziele für 5G sondern auch für 4G in die Versteigerungskriterien mitaufnehmen, für die 70%ige Mehrheit der Kunden, die 3G Verträge haben, verändert das leider nichts, bzw. nichts zum Besseren. Schon jetzt ist zu beobachten, dass das sogenannte „refarming“ zunimmt, bei dem Netzbetreiber immer häufiger Basisstationen von 3G auf 4G umstellen, womit sich die Netzabdeckung und -qualität von 3G weiter verschlechtert. Die negativen Folgen fehlgeleiteter Regulierung aus dem Jahr 2010 sollen also noch ein paar Jahrzehnte länger wirken.

Hätten die Reseller hinreichend Marktmacht, wäre es zu diesen negativen Folgen gar nicht erst gekommen. Aber die Marktmacht im Telekommunikationsmarkt ist nun einmal sehr ungleich verteilt. Daher wäre es ein fataler Schritt, diesen Fehler bei der 5G Lizenzversteigerung zu wiederholen. Er würde diametral gegen die Interessen der Verbraucher*innen wirken und nachhaltig den Wettbewerb in einem ohnehin oligopolistischen Markt behindern – bis hin zur Eliminierung von Marktteilnehmern, denn für selbst für große Reseller stellt sich bei diesen Rahmenbedingungen irgendwann die Existenzfrage.

In Deutschland leiden wir schon jetzt unter einem der teuersten und lahmsten Mobilfunknetze mit den meisten Funklöchern – wenn man sich die tatsächliche Versorgung und nicht nur schöne Versprechen auf bunten Flyern anschaut. Die aktuellen Versteigerungskriterien für 5G würden sicherstellen, dass die Masse der Verbraucher*innen auch vom superschnellen 5G Netz ausgeschlossen bleibt, schlicht, weil sie es nicht bezahlen können, denn ohne DAV wird es keine günstigen Vertragsangebote geben und ohne Preiskonkurrenz bleibt das Oligopol bei seinen überhöhten Preisen. Wir würden damit die digitale Spaltung künftig weiter verstärken, statt durch kluge Regulierung für eine digitale Teilhabe aller zu sorgen. Eine 5G Weltmarktspitze werden wir bei der dann zu erwartenden geringen Marktdurchdringung von 5G jedenfalls auch nicht erreichen können.

Es gibt jede Menge Vorschläge, wie man die Vergabekriterien anders gestalten sollte. Hier folgen meine:

  • Es braucht eine Diensteanbieterverpflichtung als Minimum und ein National Roaming als Optimum. Die DAV stellt sicher, dass nicht-diskriminierende Vorleistungsprodukte über den Wettbewerb auch als günstige Endprodukte angeboten werden können und so mehr Menschen teilhaben können am schnellen Mobilfunknetz. Denn erst wenn die Marktdurchdringung hoch ist, werden flächendeckend die Preise auch für schnelles Mobilfunknetz sinken (also auch die Preise der Oligopolisten). Die Marktdurchdringung wird aber klein bleiben, wenn es nur teure Angebote von wenigen Oligopolisten gibt – genau das, was wir mit 30% Marktdurchdringung bei LTE bereits erleben, wo wir im EU Vergleich ein qualitativ unterdurchschnittliches und gleichzeitig besonders hochpreisiges LTE Netz haben (in einigen Ländern in Europa gibt es für 30€ echte, also unbegrenzte Flatrates im LTE Netz, in anderen Ländern gibt es 100GB dafür, In Deutschland sind wir davon kilometerweit entfernt). Der Ausbau wird dadurch zusätzlich behindert, denn die geringere Anzahl Vertragskund*innen – bedingt durch die hohen Preise – macht einen Ausbau in der Fläche unattraktiver.
  • Ein verpflichtendes National Roaming würde dazu führen, dass nicht jeder Anbieter den Ausbau an den gleichen (profitableren) Stellen beginnt, dort also 3 Basisstationen mit Mast und allem drum und dran quasi nebeneinander und in engen Abständen zur nächsten Basisstation aufgestellt werden, aber der ländliche Raum mal wieder in die Röhre guckt. Mit National Roaming könnte man die Funkzellen verkleinern und mit einer Basisstation je Zelle auskommen, die man sich mit den anderen Anbietern teilt. So kann mit der gleichen Investitionssumme eine viel größere Fläche abgedeckt, der Ausbau beschleunigt und vor allem auch der ländliche Raum leichter und schneller versorgt werden. Der Wettbewerb kann dann primär auf der Diensteebene stattfinden. Ein positiver Nebeneffekt wäre die verhinderte Ressourcenverschwendung und die höhere Akzeptanz der Bevölkerung, weil nicht so viele Basisstationen überall herumstünden. Bleibt die BNetzA dabei, kein National Roaming vorzugeben, sollte es ein öffentliches Förderprogramm für schlecht versorgte Kommunen geben, die selbst einen Funkmast aufstellen und mit Glasfaser anschließen, und diesen dann den Mobilfunkanbietern zur diskriminierungsfreien Nutzung gegen Entgelt anbieten.
  • Drittens braucht es Fläche statt Haushalte als Kriterium. Die letzten Jahrzehnte haben gezeigt, dass Haushalte ein unbrauchbares Kriterium sind, um für eine gute Netzabdeckung zu sorgen. Das sieht man an Auto- und Bahnstrecken genauso wie an Naturtourismusgebieten, Schleusenstationen etc. Dort sind sehr viele Menschen unterwegs, aber weil sie nicht dort wohnen und in solchen Gegenden eher wenig Menschen wohnen, blieben diese Gegenden unterversorgt und Zigtausende Menschen stecken im Funkloch. Je dünner besiedelt eine Gegend, umso weniger Netz. You get what you measure – wer nur Haushalte misst und bei 98% Abdeckung immerhin noch 1,6 Millionen Menschen ohne Netz in Kauf nimmt, der bekommt weiße Flecken in inakzeptablen Ausmaßen. So kommt es, dass in manchen brandenburgischen Landkreisen mehr als 15% der Fläche kein oder nur ein extrem löchriges Mobilfunknetz haben. Das oben beschriebene Phänomen der funktionalen Funklöcher (3G vs 4G) kommt als Problem ja noch dazu, auch wenn es selten erwähnt wird. Kommuniziert wird nur die theoretische Verfügbarkeit des schnelleren Netzes – auch in den neuen Versteigerungskriterien, aber nicht, wie viele Menschen sich den Zugang dazu nicht leisten können und deshalb auf ein langsames Netz mit schlechter Netzabdeckung ausweichen müssen. Das aktuell geplante Vorgehen der BNetzA widerspricht im übrigen auch dem verfassungsrechtlichen Grundsatz, die Lebensverhältnisse von Stadt und Land anzugleichen, denn das Gegenteil wird passieren.

Die BNetzA will alles das nicht, sie argumentiert beispielsweise, dass eine „erhebliche Marktmacht“ vorliegen muss, um eine Diensteanbieterverpflichtung vorzuschreiben. Dem gesunden Menschenverstand erschließt sich leicht, dass ein Markt, der von 3 Giganten beherrscht wird, ein Markt mit erheblicher Marktmacht ist. Das sieht selbst die Monopolkommission so schreibt in ihrer Stellungnahme mit Bezug auf eine DAV: „für die Aufrechterhaltung des Wettbewerbs im Mobilfunk ist dies von großer Bedeutung“. Die Monopolkommission sollte eine gewisse Kompetenz darin haben, eine Wettbewerbsverzerrung zu erkennen denn das ist ihr Daseinszweck. Die BNetzA ruht sich jedoch darauf aus, dass bisher noch keine formelle Untersuchung mit dem Ergebnis „erhebliche Marktmacht“ stattgefunden hat. Es wäre jedoch ihre Aufgabe gewesen, eine solche formelle Untersuchung anzustoßen. Hätte sie das rechtzeitig gemacht, gäbe es jetzt ein Verhinderungsargument weniger.

Allein der Umstand, dass die großen Konzerne bisher trotz großem Interesse auf Seiten der Verbraucher*innen und Diensteanbieter keine freiwillige Vereinbarung mit Diensteanbietern über LTE Vorleistungsprodukte getroffen haben, spricht Bände und ist ein sehr deutliches Indiz für eine eklatante Marktverzerrung. Mich überzeugt das Argument schon deshalb nicht, weil in anderen EU Ländern die Marktlage ja ähnlich ist und es trotzdem National Roaming Vorgaben im Mobilfunkmarkt gibt, mindestens befristet, gerade in Situationen, wo neue Produkte/Frequenzen eingeführt worden sind. Davon abgesehen, ist es höchste Zeit, die „erhebliche Marktmacht“ endlich einmal zu untersuchen und nachzuweisen. Es ist absolut unverständlich, dass das nicht längst erfolgt ist.

Es gibt außerdem diverse Rechtsgutachten, nach denen es gar nicht notwendig ist, eine erhebliche Marktmacht nachzuweisen, da auch nach §60 Abs 2 TKG eine DAV möglich wäre, der keine Marktmacht voraussetzt. Auch die Zugangsrichtlinie der EU ist zu beachten, nach der zur Erreichung der Regulierungsziele bei Frequenzversteigerungen auch ohne Marktmachtfeststellung Zugangsverpflichtungen auferlegt werden können.

Die BNetzA will sich dennoch aus der Verantwortung stehlen, sucht sich die Rechtsauslegung, die ihr am besten passt und kuscht offensichtlich vor der sehr wohl vorhandenen Marktmacht, die die Großkonzerne inne haben, denn deren Rechtsanwälte scharren schon mit den Hufen, um gegen eventuelle Zugangsverpflichtungen zu klagen. Die BNetzA darf sich davon nicht erpressen lassen und muss jetzt erst Recht zeigen, dass sie kein zahnloser Tiger ist und ihre Aufgabe, Verbraucherinteressen zu vertreten und den Wettbewerb zu erhalten, endlich konsequenter wahrnehmen.

Da die anstehende Regulierung jahrzehntelange Auswirkungen auf den Mobilfunkmarkt haben wird, ist eine Verschiebung der Auktion mit einer signifikanten Überarbeitung der Versteigerungskriterien sinnvoller, als jetzt das Ganze zum Nachteil von Verbraucher*innen und Wettbewerb über das Bein zu brechen. Deutschland ist eines der Schlusslichter beim Zugang zu schnellem Netz und das, was die BNetzA bisher vorgelegt hat, wird daran nichts ändern. Das können wir uns nicht länger leisten.

Es ist ein großer Fehler, dass die Bundesnetzagentur bei den 5G-Lizenzversteigerungen kein National Roaming vorsieht, und nicht einmal eine Reseller-Verpflichtung. Die Argumente dafür sind fadenscheinig: Hier hat sich der Lobbyismus zum Nachteil der Nutzer*innen durchgesetzt mit dem Effekt, dass es weniger Abdeckung und weniger Wettbewerb geben wird.

In etlichen Ländern ist National Roaming längst Standard im Mobilfunk, in verschiedenen Varianten: Beim damaligen Neuausbau des 3G-Netzes zum Beispiel in Österreich und Irland, für neue Wettbewerber etwa in Italien oder Dänemark, für ländliche Regionen in Australien. In den USA gibt es verpflichtendes National Roaming für mobiles Internet seit 2011.

Bei Netzausfällen gibt es verpflichtendes (national) Emergency Roaming in den Niederlanden, in Schweden, den USA und in der Karibik. In Indien gibt es National Roaming bei Regionallizenzen. Nur in Deutschland soll es weiterhin kein National Roaming geben, weil „der Markt“ das mit dem Netzausbau ja auch in der Vergangenheit so toll allein hinbekommen habe. Wir alle wissen, dass das Gegenteil der Fall ist.

Cui bono – wem nützt es? Wenig Wettbewerb nützt den drei Großkonzernen im deutschen Mobilfunk – nicht uns, den Verbraucher*innen.

Dazu kommt die unfassbare Rohstoffverschwendung, die von der Bundesnetzagentur völlig ignoriert wird. Beim dreifachen Parallelausbau von 5G-Basisstationen in lukrativen Gegenden werden von Manpower bis zu seltenen Erden Ressourcen verschwendet als hätten wir drei Planeten zur Verfügung.

Um es nochmal zu verdeutlichen: Es gibt begrenzte Ressourcen – die 5G-Lizenzen – , die nur drei Unternehmen kaufen können. Diese schotten die Netze ab und bauen wegen knapper Mittel dort, wo es sich am meisten lohnt. Und zwar dreifach an den gleichen Orten. Die übrigen Gegenden bleiben unversorgt. Hätte sich die Bundesnetzagentur bei der 5G-Lizenzversteigerung zu National Roaming flächendeckend oder zumindest im ländlichen Raum entschieden, würden knappe Ressourcen so eingesetzt, dass maximale Abdeckung möglich wäre. Die Teilnetze würden sich gegenseitig ergänzen.

Ein National Roaming nur für den ländlichen Raum wäre auch nach EU-Recht möglich, das lässt sich der EU-Direktive 128/1999/EG klar entnehmen.

Last but not least sollen bei der 5G-Frequenzversteigerung alte Fehler auch noch wiederholt werden: : 98% der Haushalte sollen mit 100MBit/s versorgt werden – nicht 98% der Fläche. Das würde bedeuten, dass 1,6 Millionen Menschen in dünn besiedelten Gegenden außen vor blieben.

Ich werde mich über den Beirat der #Bundesnetzagentur dafür einsetzen, dass die Versteigerungskriterien nachgebessert werden.

Besuch bei Hühnern und einem großartigen Projekt ehemalig Suchtabhängiger : Mein 1. Termin auf meiner heutigen Sommertour durch den Wahlkreis 60 führte mich auf das Gut Schmerwitz, einen Hof, der Bioprodukteproduziert, wie z.B Nudeln aus eigener Manufaktur oder Wurst im Glas. Ich durfte auch in einen der Hühnerställe und mir eine Bioeier-produktion mal in der Realität angucken (auch wenn es auf dem Foto eng aussieht, den Hühnern ging es sehr gut, es gab offene Türchen zu einem großen Außengehege, es roch nicht schlecht und kein Tier wirkte krank oder gestresst) . Die Eier gibt es im eigenen kleinen Hofladenvon XS bis XXL zu kaufen, alle anderen Produkte auch. Ein wunderschönes Fleckchen Erde mit einer kleinen Kirche, die zu einem Bistro umgebaut wurde – mit Altar in der einen Ecke und einem Töpferladen mit liebevoll produziertem Handwerk des Scarabäus Hoher Fläming e.V. in der anderen Ecke. Dort arbeiten ehemalige Suchtabhängige und stellen traumhafte Töpferwaren her. Ich hab mir mit einige schöne Stücke für zuhause erstanden ?. Die Geschäftsführerin Rita Neumann (auf dem 2. Foto ganz links) ist quasi die Seele von Gut Schmerwitz. Sie arbeitet dort schon seit 49 Jahren, 25 Jahre als Betriebsleiterin. Im Gespräch mit ihr ging es dann auch sehr lang um Breitbandausbau mit Glasfaser und Mobilfunklöcher. Dort soll Vectoring ausgebaut werden, keine gute Idee. Fachkräfte- oder Azubimangel gibt es auf dem Biohof nicht, der Standort überzeugt mit guten Rahmenbedingungen. Ich war sehr gern dort und komme bestimmt wieder! Übrigens gibt es auch ein Haus mit Ferienwohnungen auf dem schönen Gelände.

 

 

Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Förderung für Breitband als kommunale Daseinsvorsorge

Die Fördergelder für Breitband flossen jahrelang so schleppend, dass 1,7 Mrd. € übrig sind. Das Problem ist also keine reine Geldfrage: Die fehlgeleitete Strategie startete mit falschen Zielen, zugunsten von kupferbasiertem Vectoring, was  den Glasfaserausbau behinderte, Förderverfahren sind zu kompliziert und schrecken Kommunen ab und ausbauwillige Unternehmen treffen auf Verhinderungsbürokratie. Dass es anders geht, zeigt Schweden, wo es jetzt schon selbst in vielen ländlichen Regionen 1GBit schnelles Internet gibt.

Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Digitalisierung muss schneller gehen - gemeinwohlorientiert & sozial

Die Digitalisierung muss schneller gehen. Einige Punkte im Antrag der FDP sind begrüßenswert: digitale Bildung, schnellerer Breitbandausbau, Netzneutralität, das Recht auf Verschlüsselung, Open Data oder die Regulierung digitaler Monopole. Ihre Forderung nach einem Recht auf Dateneigentum oder rechtsfreien Räumen für die Erprobung von Start-ups lehne ich allerdings entschieden ab. Außerdem brauchen wir mehr Gemeinwohlorientierung und soziale Innovationen im Zuge der Digitalisierung.

In der vergangenen Woche war ich zum ersten Mal auf einer Ausschussreise im Ausland unterwegs. Es ging für drei sehr voll gepackte Tage nach Schweden und nach Dänemark, um von unseren nordischen Nachbarn zu lernen, wie sie ihren beneidenswerten Status Quo sowohl beim Breitbandausbau als auch beim eGovernment erreicht haben. Am Montag morgen ging es zuerst zur Firma Ericsson, die von ihrer Kooperation mit Fraunhofer berichteten und vor allem über den 5G-Ausbau sprachen. Mit BMW und der Deutschen Bahn hat Ericsson auch ein Testfeld für ein 5G-Netz an der Autobahn A9 bei der Bundesnetzagentur beantragt.

Foto: Anke Domscheit-Berg, CC BY 4.0

Ein solches Netz ist notwendig, um autonome Autos fahren lassen zu können. Einige der Projekte, die man uns vorstellte, waren eher unerwartet, zum Beispiel „Vernetzte Mangrovenwälder“, in denen Sensoren über den Wasserstand und die Nährstoffversorgung Daten sammeln und versenden, aber auch Mobiltelefone an Bäumen befestigt sind, auf denen eine Erkennungssoftware für das Geräusch von Motorsägen installiert ist. Werden Motorsägengeräusche erkannt, informiert das Handy von allein die zuständigen Stellen. Mit diesen Maßnahmen wurden Aufforstungsinitiativen erfolgreicher und konnten Ökosysteme erhalten werden.

Noch bei Ericsson stieß Staatssekretär Alf Karlsson zu uns, der für das Thema Digitalisierung zuständig ist. Er berichtete von den Plänen seiner Regierung, in den nächsten 24 Monaten für mindestens 95 Prozent der Haushalte mindestens 100Mbit/s schnelles Internet bereitzustellen, 2025 soll es für mindestens 98 Prozent der Haushalte mindestens 1GB/s Breitband geben. Anders als in Deutschland, wo sogar schon der EU-Rechnungshof einschätzt, dass auch die neuen Breitbandziele nicht erreichbar sein werden, sind die Ziele in Schweden realistisch, denn der Status Quo ist ein ganz anderer als bei uns. Der Industrieverband der ITK-Industrie in Schweden zeigte uns später stolz eine Landkarte von Schweden, die uns deutsche Delegation staunend und sprachlos ließ. Das langgestreckte Land war dort überwiegend hellgrün eingefärbt, einige gelbe und sehr wenige rote Flecken und Punkte waren aber auch zu sehen. In der oberen Hälfte wohnen nur zehn Prozent der Bevölkerung, wurde uns erklärt. Aber auch diese dünn besiedelte Region war überwiegend hellgrün. Dort wo es grün ist, hieß es, haben 90 Prozent der Bevölkerung 1000 MBit/s schnelles Internet.

Die ganze deutsche Delegation hat sehr betreten geguckt, und wir alle beneideten Schweden. Dort wird dezentraler und überwiegend durch Kommunen selbst ausgebaut, die ihre eigenen Glasfasernetze besitzen und – meist über die Stadtwerke – profitabel betreiben. Der Wettbewerb ist aber sogar stärker als bei uns, nur findet er auf der Ebene der Diensteanbieter statt, nicht auf der Ebene der verbuddelten Infrastruktur. Ein Wettbewerb um verlegte Abwasserrohre macht ja auch keinen Sinn, denn wie Glasfaserkabel sind Abwasseranbindungen ein natürliches Monopol, weil es jeder braucht, aber nur einmal. In Schweden gibt es ein Breitbandforum, in dem Städte, Anbieter, betroffene Behörden, aber auch Initiativen an einem Tisch sitzen, um gemeinsam pragmatisch Probleme beim Breitbandausbau zu lösen. So eine Art Runder Tisch für den Breitbandausbau würde ich mir auch in Deutschland und vor allem auch in Brandenburg wünschen, denn ich weiß, dass es oft hohe bürokratische Hürden gibt, schlicht weil zu viele Behörden an einer Glasfaserstrecke involviert werden müssen – von unteren und oberen Wasserbehörden, über Forstbehörden, Straßenbehörden oder Naturparkbehörden bis hin zu Städten und Gemeinden oder auch Großbauern, deren Acker auf der Strecke liegt. In jeder der 21 Regionen gibt es einen Breitbandkoordinator, der von der Bundesregierung bezahlt, aber von der Regionalregierung angestellt wird. Sie sind die Kontaktstellen zum Breitbandforum und untereinander sehr gut vernetzt. Sie tauschen seit Jahren Erfolgsrezepte aus, das macht sich bemerkbar.

Foto: Anke Domscheit-Berg, CC BY 4.0

In Schweden spielt der Staat generell eine starke Rolle, er übernimmt häufiger die Daseinsvorsorge und legt häufiger einen Fokus auf die Gemeinwohlorientierung. Das wurde auch offensichtlich, als der Staatssekretär die Landesstrategie zum Einsatz von künstlicher Intelligenz besprach. Sie ist noch nicht fertig, aber es wurde bereits beschlossen, dass der Schwerpunkt darauf liegen soll, künstliche Intelligenz im Sinne des Gemeinwohls zu nutzen, in Feldern der Bildung, Wohlfahrt, im Gesundheitswesen, bei der Bereitstellung von Wohnraum, für Nachhaltigkeit, Umweltschutz und die Förderung der Demokratie. Ich bin sehr gespannt, auf welche konkreten Anwendungen die Schweden noch kommen werden!

Einen weiteren Unterschied haben wir bei der schwedischen Zentralbank kennengelernt, denn zu unserer Überraschung zeigte man uns Statistiken nach denen das Zahlen mit Bargeld langsam aber sicher in Schweden ausstirbt. Dort wird viel mit Karte bezahlt oder mit einer App, die Swish heißt und das sofortige Überweisen auch kleiner Summen von einem Menschen an einen anderen Menschen per Handy ermöglicht. Selbst Obdachlose halten ihr Handy in die Höhe, um eine kleine Spende per Swish zu erhalten. Das System ist an die Banken angebunden, kostet keine Extragebühren, ist sicher, aber gleichzeitig kinderleicht. Weil es so bequem und einfach ist, belastet sich kaum noch jemand mit Bargeld. Weil damit das Zentralbankgeld aus dem Alltagszahlungsverkehr verschwindet, denkt die Zentralbank darüber nach, eine elektronische Währung selbst auf den Markt zu bringen, die e-Krona. Ihre schon sehr konkreten Pläne dazu finden weltweit Beachtung.

Foto: Anke Domscheit-Berg, CC BY 4.0

Bei unserem Besuch des schwedischen ITK- Industrieverbandes wurden auch Probleme angesprochen: die Gefährdung der Demokratie und der Aufschwung rechtsextremer Bewegungen u. a. durch Polarisierungen, die durch das Internet erleichtert werden, den flächendeckenden Fachkräftemangel im Bereich Digitalisierung, eine fehlende ganzheitliche Vision für das Schweden der Zukunft und eine Bildung, die der Zeit hinterherhinkt, weil sie in den Schulen nicht adäquat ist, aber vor allem, weil sie kein lebenslanges Lernen ermöglicht, immer dann und dort, wo es gebraucht wird. All diese Probleme haben wir in Deutschland ganz genauso. Über einige sprachen wir beim Treffen mit schwedischen Abgeordneten, die aus dem Ausschuss Verkehr und Kommunikation sowie Ausschuss für Industrie und Handel stammten. Einen Digitalausschuss wie in Deutschland gibt es in Schweden nicht. Vom Parlament ging es direkt zum Flughafen – nach 1,5 Tagen Schweden war Kopenhagen in Dänemark unsere nächste Station, aber darüber werde ich in Teil 2 berichten.

Ein Bundestagsausschuss tagt nicht nicht nur im Bundestag, sondern manchmal auch woanders. So haben wir vor einigen Wochen die Hannovermesse besucht und uns vor allem zu Industrie 4.0 informiert und in dieser Woche waren wir gemeinsam auf der CEBIT.

Foto: Anke Domscheit-Berg, CC BY 4.0

Nächste Woche reisen wir sogar in das Ausland, um von Dänemark und Schweden zu lernen, wie man es dort schafft, Themen wie eGovernment oder den Breitbandausbau für ein schnelles Internet besser anzupacken als bei uns. Zurück zur CEBIT: das Ausschusssekretariat hatte uns ein volles Programm zusammengestellt, alle 15 Minuten war man zu einem anderen Stand und zu einem anderen Thema unterwegs. Es war natürlich schade, dass man nie länger bleiben konnte, um hier und da mal eine Rückfrage zu stellen und ich hatte auch ein gewisses Problem, die Gruppe nicht zu verlieren, weil ich manchen Stand, der nicht auf unserer Agenda stand (Pizzadrohne und IT in Afrika z. B.) interessanter fand, als unser offizielles Programm.

Foto: Anke Domscheit-Berg, CC BY 4.0

Meine absoluten Highlights fand ich schon am ersten Stand, aufregender wurde es später nicht mehr. Erst letzte Woche hatten wir eine Expertenanhörung zum Thema Quantencomputing im Ausschuss und hatten dort so einiges an Grundlagen gehört, u.a. dass der Durchbruch dieser neuen Rechnertechnologie in 5-10 Jahren zu erwarten ist und so große Sprünge in Rechnerleistung verspricht, dass damit die meisten heute gängigen Verschlüsselungen geknackt werden können. Das ist natürlich beunruhigend, aber mit Quantencomputern könnte man auch neue Verschlüsselungen schaffen, die langfristig sicher sind. Ihre Potenziale für sehr viele auch industrielle Bereiche sind riesig. Nachdem ich das von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gerade alles frisch erzählt bekommen hatte, war es natürlich sehr aufregend, einen leibhaftigen Quantencomputer selbst zu sehen. Ich habe nie darüber nachgedacht, wie er aussehen könnte, aber ganz bestimmt hätte ich mir etwas Anderes vorgestellt, als diese filigrane, glänzende Struktur, aus silbernen Stangen mit diversen Windungen, goldenen Platten, die mehrere „Stockwerke“  bildeten, und vielen, aus unzähligen Kupferfäden eng geflochtenen Zöpfen. Dieses etwa 1,50 m große „Kunstwerk in Medaillenfarben“ war von oben aufgehängt und besaß eine sehr transparente Struktur. Von allen Seiten konnte man durchgucken. Keine Platinen, keine Lötstellen, keine kleinen Prozessoren oder Widerstände, nichts von all dem, was man sonst so mit dem Inneren eines Computers assoziiert. Aber ein Quantencomputer ist ja auch etwas völlig Anderes, seine Q-Bits können z.B. verschiedene Zustände gleichzeitig einnehmen, also 0 und 1 gleichermaßen, weshalb ihre höhere Leistung möglich ist. Das für unsere Gewohnheiten merkwürdige Aussehen eines Quantencomputers hat vor allem auch damit zu tun, in welcher Umgebung er normalerweise arbeitet, nämlich im Vakuum und bei extremer Kälte nahe dem absoluten Nullpunkt.

Foto: Anke Domscheit-Berg, CC BY 4.0

Am gleichen Stand (IBM) gab es das zweite Highlight des Tages, einen kugelförmigen Roboter, der für die Raumstation ISS entwickelt wurde. Dort soll er um Astronaut Alexander Gerst herumschweben und ihm bei der Arbeit assistieren. Die schwebende Kugel heißt nicht R2D2 sondern Cimon, ist vollgestopft mit künstlicher Intelligenz, kennt die ISS auswendig und auch alle Experimente, die Astro Alex zu absolvieren hat. Cimon hat ein rundes Display, in dem ein Gesicht aus Strichlinien freundliche Mimik zeigt und hin und wieder mit den Augen blinzelt. Seine richtigen Augen sind aber kleine Kameras, die zum Beispiel Astronaut Gerst beobachten. Das „Gehirn“ von Cimon kann dann seine Mimik interpretieren und darauf reagieren, ihn aufmuntern, wenn er missgelaunt ist, aber auch die Bodenstation darüber informieren, ob es dem Astronauten gut oder schlecht geht.

Foto: Anke Domscheit-Berg, CC BY 4.0

Als man uns am IBM-Stand gerade erzählen wollte, wie man Blockchain-Technologie einsetzt, um Fahrraddiebstahl zu verhindern, mussten wir leider weiter, schade. Ich hätte das gern noch erfahren, denn gerade so einfache, praxisnahe Beispiele können oft einer neuen Technologie zum Durchbruch verhelfen und für mehr Verständnis und Akzeptanz sorgen. Am Stand von Fraunhofer haben wir dann aber von einem anderen Anwendungsbeispiel dieser Technologie erfahren. Dort ging es um die Erstellung fälschungssicherer Zertifikate und Zeugnisse z. B. nach nach Qualifikationsmaßnahmen oder Ausbildungen. Der dafür entwickelte Prozess lässt sich eigentlich beliebig auf alles Mögliche übertragen, auf Prüfsiegel, Teilnahmenachweise oder staatliche Urkunden. Ich bin gespannt, wann man in der öffentlichen Verwaltung die ersten Pilotprojekte auf der Basis dieser sogenannten „smart contracts“ macht, denn vieles gerade im eGovernment, also der elektronischen Erledigung öffentlicher Dienste, scheitert noch daran, dass es zum Beispiel keine etablierten, sicheren amtlichen Dokumente gibt, eine elektronische Heirats- oder Geburtsurkunde zum Beispiel, deren Echtheit man in jeder Behörde einfach überprüfen könnte. Mit Blockchain-Technologie könnte das gehen. Wir haben noch viele andere Stände besucht, vom Startup bis zum Großunternehmen. Als der offizielle Rundgang vorbei war, besuchte ich noch den Stand von Berlin Brandenburg und  dort vor allem die Ausstellung der TH Brandenburg an der Havel, an der ich ja schon mehrfach zu Gast war, als Rednerin beim IT  Sicherheitsforum, im Gespräch mit der Präsidentin, bei Besichtigung der Studienbereiche Medizininformatik und Medieninformatik, im Fachaustausch mit Wissenschaftlern, die an einer barrierefreien Notfall-App arbeiten, oder als Festrednerin bei der Jugendweihe in diesem Frühjahr, die ebenfalls in der Aula der TH stattfand. Das war ein sehr schöner Abschluss des CEBIT Besuchs, ein Stück Wahlkreis und Brandenburger Heimat mitten in Hannover.

„Linksblick“ Ausgabe April/Mai 2018 – Kreisverband Teltow-Fläming

In den letzten Wochen haben wir endlich eine Bundesregierung bekommen. Begeisterung hat sich bei der neuen GroKo nicht eingestellt, denn im Grunde geht es weiter wie in den vergangenen verlorenen Jahren. Viele Probleme sind nach wie vor nicht gelöst. So reiht sich in Deutschland Funkloch an Funkloch. Wer mit dem Zug oder Rad durch Brandenburg unterwegs ist, den ärgert es immer wieder: In dünner besiedelten Gegenden ist Netzempfang mit dem Smartphone Mangelware. Das ist vor allem auf Regulierungsfehler von Seiten der Bundesregierung zurückzuführen:

Bei der Frequenzversteigerung für LTE-Mobilfunk 2010 hatte die Bundesnetzagentur gar keine 100-prozentige Netzabdeckung von den Unternehmen eingefordert, 90 Prozent sollten ausreichen. Doch damit war nicht einmal 90 Prozent der Fläche gemeint, sondern lediglich 90 Prozent der Bevölkerung. Dieser Planungsfehler geht vor allem auf Kosten des ländlichen Raums, weil dort die Besiedlungsdichte niedriger ist. Zweitens legte die Bundesnetzagentur bei der Vergabe der Frequenzen fest, dass die Unternehmen bei diesen Zielen sogar mogeln durften, denn wenn irgendwo über eine beliebige andere Technologie Breitband verfügbar war, wurde das auf die abgedeckte Mobilfunkfläche einfach angerechnet. Eine solche Technologie ist z.B. Kabelfernsehen.

Es reicht der Bundesregierung also, dass man RTL gucken kann  – mit dem Handy telefonieren oder im Netz surfen, das braucht man dann offenbar nicht mehr. Das dritte Problem ist auch nur im Ausland gelöst, aber nicht bei uns auf dem Land. Dort ist es in der Regel möglich, sich mit dem eigenen Smartphone in das ausländische Netz einzubuchen. Wenn man in Deutschland aber von einem Telekom Dorf in ein Vodafone-Dorf umzieht, muss man entweder den Vertrag wechseln oder hat keinen Handyempfang mehr.

Denn nationales Roaming, also die Möglichkeit, das Netz eines anderen Anbieters mit zu nutzen, wurde vom Gesetzgeber explizit nicht vorgesehen. Kluge Regulierung sieht anders aus, sie sorgt für flächendeckende Versorgung und für Wettbewerb auf der Ebene der Dienste, nicht auf der Ebene der Infrastruktur, so wie das beim Schienennetz oder bei Autobahnen der Fall ist. Es würde ja auch niemand auf die Idee kommen, für ein neues Bahnunternehmen ein separates Schienennetz zu verlegen.

Es gilt, endlich klüger und im Interesse des Gemeinwohls zu regulieren. Denn wenn dieses Jahr die Lizenzen für ein noch schnelleres Mobilfunknetz (5G) vergeben werden, dürfen sich diese Fehler nicht wiederholen.

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