Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken und zum öffentlich gewordenen Verhandlungsstand der Schwarz-Roten Koalition zur Digitalen Souveränität Deutschlands erklärt Anke Domscheit-Berg, bisherige digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag:

„Die Antworten der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage offenbaren, dass die Ampel ihr Ziel, die Digitale Souveränität zu stärken und vor allem bei Open Source große Fortschritte zu erzielen, weit verfehlte: gerade einmal jede 5. beauftragte Software-Entwicklung war tatsächlich Open Source, veröffentlicht wurden sogar nur 7,6 Prozent von 968 Fällen Software-Entwicklung. Die neue Bundesregierung könnte schnell bei der immer dringender werdenden Digitalen Souveränität Erfolge erreichen, wenn sie genau dort weitermacht, wo die scheidende Bundesregierung bei der konsequenten Umsetzung guter Ideen scheiterte. Das ZenDiS hat ein immenses Potenzial, ein Arbeitsmuskel und Katalysator für den Ausstieg aus der extremen Abhängigkeit von proprietärer Software großer US-Konzerne zu werden. Deren Erpressbarkeit und Willfährigkeit unter einer ganz und gar unberechenbaren Trump-Administration ist neben den bereits unvertretbar hohen Risiken zu einem weiteren Risiko unserer Abhängigkeit geworden.

Die Zeitenwende ist unbestritten, aber sie nur auf militärische Eigenständigkeit und Kompetenzen zu beziehen, wäre kurzsichtig. In einem Sofortprogramm der neuen Bundesregierung müssen daher massiv die Strukturen für die Förderung guter und sicherer Open Source Software ausgebaut werden: Das ZenDiS und die Souvereign Tech Agency müssen daher langfristig und verlässlich finanziert werden, mit Zusagen im Koalitionsvertrag, die offenbar aktuell strittig sind. Nur mit „Unterstützung der Community“, wie es die Union formulieren möchte, lässt sich dieses kritische Ziel nicht erreichen.

Die angezogene Handbremse muss endlich gelöst werden, dazu braucht auch das BSI Ressourcen für eine enge Zusammenarbeit mit ZenDiS, interessierte Bundesländer müssen sich schneller daran beteiligen können, ein Index für die Digitale Souveränität muss unseren Status Quo berechenbar machen und zur Grundlage für eine Exit-Strategie mit klaren und messbaren Zielen werden. Der Vorschlag der SPD-Verhandlungsgruppe von 50 Prozent Open Source Anteil bis 2029 ist gut und sollte übernommen werden, jedoch mit einer Präzisierung, worauf sich die 50 Prozent beziehen , denn es macht einen Riesenunterschied, ob man von Nutzerzahlen, Software-Lizenzen, beauftragten Software-Entwicklungen oder noch anderen Interpretationen redet.

Vergabeprozesse müssen konkrete Exit-Strategien besser in der Praxis unterstützen. Allerdings reichen dafür keine Beschlüsse, deren Umsetzung nicht gemessen wird und die niemanden interessieren, diese Lektion haben wir längst gelernt, und diesen Fehler darf die neue Koalition nicht wiederholen. Ich begrüße daher, dass in den Entwurfsdokumenten von wirkungsorientierter Politik die Rede ist.

Digitale Souveränität zu erreichen, ist ein dickes Brett, aber für die Zukunft Europas ist sie essentiell. Erreichen können wir sie nur, wenn dieses Thema auch im Kanzleramt eine Top-Priorität wird und Deutschland innerhalb Europas seine großen Potenziale für eine Führungsrolle in diesem Bereich auch umsetzt. Allein mit einem europaweiten Roll-Out von OpenDesk als sicheren Open Source Arbeitsplatz könnten wir einen Riesensprung nach vorne schaffen und deutsche Bundesbehörden könnten tatsächlich einmal digitale Vorreiter sein. Meine Kleine Anfrage offenbart leider, dass der Roll-Out von OpenDesk ins Stocken geraten ist. Merz könnte nun beweisen, dass er ein Machertyp ist, und in der Lage, dieses einzigartige Vorbildprojekt in seiner Amtszeit zum Erfolg zu führen. Damit könnte er Geschichte schreiben, aber ohne ein starkes ZenDiS ist das nicht zu schaffen.“

Das ZenDiS ist Infrastruktur und braucht nachhaltige Finanzierung

„Die Reste-Ampel ignorierte einfach den Beschluss des Haushaltsausschusses, die 34 Millionen Euro Mittel für das ZenDiS aus 2023 endlich vollständig und zeitnah auf das ZenDiS zu übertragen und redet sich mit Auftragsfinanzierung raus. Aber das ZenDiS ist noch in der Auf- und Ausbauphase, da reichen einzelne und zeitlich stark begrenzte, kaum planbare Produktfinanzierungen nicht aus. Immerhin hat der Bund als bisher 100 prozentige Eigentümerin der ZenDiS viele und wichtige Hausaufgaben in den Daseins-Zweck geschrieben, von digitaler Souveränität bei Themen von KI bis Cloud, aber die Finanzierung des ZenDiS dafür bleibt völlig unklar. Das ZenDiS kann enorm viel erreichen und das ist die vielleicht größte Leistung der Ampel-Regierung, aber aus Potenzialen wird nur dann Realität, wenn man mit guten Leuten ein gutes Netzwerk aufbauen und eine gute Plattform betreiben kann, auf der gute und sichere Open Source Lösungen entwickelt, gefunden und gepflegt werden und alles das das ist ohne ausreichend und langfristig verlässliche Ressourcen nicht machbar. Die Schwarz-Rote Koalition kann schnell handeln und die 34 Millionen Haushalts-Restmittel noch vor dem Sommer an das ZenDiS überschreiben und es so handlungsfähiger machen.“

Informationsfreiheitsgesetz und Transparenz bei Digitaler Souveränität

„Ich erwarte, dass Schwarz-Rot mit parlamentarischen Anfragen besser umgeht, als die bisherige Regierung, die mir die Antwort auf die Frage, wie viele Arbeitsplätze mit Arbeitsplatzsoftware es gibt und wie hoch die dafür anfallenden Gesamtausgaben sind, nicht öffentlich beantworten wollte, weil diese Informationen das „Staatswohl“ gefährden sollen. Dafür fehlt mir jedes Verständnis, denn ich habe nicht nach den Arbeitsplätzen des Verfassungsschutzes gefragt, sondern nach der Gesamtzahl im Bund. Ehrlichkeit und Transparenz sind beim Aufbau Digitaler Souveränität unverzichtbar, genauso wie für eine effektive parlamentarische Kontrolle und eine sinnvolle öffentliche Debatte, denn über eingestufte Informationen darf ich nicht reden und sie nicht Medien zur Kommentierung zur Verfügung stellen. Das Volumen der Microsoft-Rahmenverträge des Bundes ist längst öffentlich bekannt, vom Bund beauftragte Studien zur Abhängigkeit des Bundes von einzelnen Anbietern waren auch umfangreich öffentlich. Auch für ein Lagebild „Digitale Souveränität“ braucht man diese Zahlen und spätestens dann sollte die Bundesregierung verstanden haben, dass diese Art Transparenz dem Staatswohl dient. Der Wunsch der Union, das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen, spricht jedoch für noch mehr Intransparenz und schadet der Demokratie erheblich. Auf keinen Fall darf die SPD hier nachgeben.“

Anlagen:

Verhandlungsstand von Schwarz-Rot zu Digitalisierung vom 26.03.2025 (fragdenstaat)

Kontakt:

Anke+presse@domscheit-berg.de

Frage

Wird die Strategie zur Implementierung von Building Information Modeling bei der Deutschen Bahn (hier insbesondere bei DB Netz) vor allem kostendeckend/kommerziell (Monetarisierung) oder auch unter Berücksichtigung des Aspekts der Daseinsfürsorge (Open by default) vorangetrieben, und in welcher Art und Weise werden die gesammelten Daten (z. B. in Form eines Katalogs, eines Datenraums, einer Datendrehscheibe oder offener Schnittstellen) zur Verfügung gestellt? (BT-Drucksache 20/534 Frage 102)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer vom 25. Januar 2022

Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) wird das Building Information Modelling (BIM) zumeist in bundesmittelgeförderten Projekten angewendet. Hierbei sind die Grundsätze der Bundeshaushaltsordnung zum sparsamen und wirtschaftlichen Mitteleinsatz zu beachten. Nach Auskunft der DB AG werden mit Abschluss der Projekte die Daten zur erstellten Infrastruktur den entsprechenden Anlagenbetreibern übergeben. Insbesondere in der Planungsphase werden Projektdaten, bspw. im Rahmen von Variantendiskussionen, mit Unterstützung von BIM aufbereitet und z. B. im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung oder im Anhörungsverfahren bzw. bei Einsichtnahmen in Planfeststellungsunterlagen bereitgestellt.

Am 19. Mai beschäftigte sich der Digitalausschuss im Bundestag mit 3 Themenblöcken. Es ging um den frustrierenden und außerdem intransparenten Stand der Digitalisierung der Verwaltung (v.a. um den geschönten Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes), nebenbei um Open Data und dann um das Telekommunikations- und Telemediendatenschutzgesetz. Darin gibts nicht nur wieder mal die Bestandsdatenauskunft (bestimmt ist sie wieder verfassungswidrig), sondern u.a. auch Maßnahmen, die gegen den Cookie-Terror helfen sollen. 

Ich zeige Euch dabei auch 2 Beispiele, wie „Dark Patterns“ (irreführende Designs der Cookie Abfragen) eingesetzt werden, um Verbraucher:innen zum „alles akzeptieren“ zu verführen. Warum das Gesetz das eigentliche Problem der Ausbeutung personalisierter Werbung im Internet nicht löst, erzähle ich Euch auch. Und dann hat uns noch die Urheberrechtsreform beschäftigt, Stichwort Uploadfilter (Nie wieder CDU!). Als Linksfraktion haben wir außerdem das Thema Gleichbehandlung von eBooks eingebracht. Gleiches Recht für alle Bücher fordern wir da, also auch Ausleihe von eBooks durch Bibliotheken. 

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Screenshot: Sendung FAKT vom 23. Februar 2021

Es gibt auch noch gute Neuigkeiten! Am 19. Februar 2021 gewann der MDR vor dem Oberlandesgericht Köln nach 6-jährigem Rechtsstreit um ein Glyphosat-Gutachten, das das Bundesinstitut für Risikobewertung durch Missbrauch des Urheberrecht der Öffentlichkeit entziehen wollte.

Am 23. Februar 2021 lief in der Sendung FAKT ein Beitrag über diesen Fall, für den ich auch interviewt wurde, denn ich habe mich schon seit 2018 parlamentarisch damit beschäftigt und die Bundesregierung mehrfach dazu befragt. Ich fand es schon damals inakzeptabel, dass eine Bundesbehörde das Urheberrecht mißbrauchen möchte, um sowohl die Pressefreiheit, als auch das Informationsfreiheitsrecht zu beschneiden.

Hier könnt Ihr die Sendung nachsehen: FAKT: BfR-Streit um Risiken von Glyphosat (Skript als PDF).

Die ganze Geschichte lief so ab:

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#DialogDigital mit Tobias Bank: Digitale Kommune

In der Sommerpause toure ich immer durch meinen Wahlkreis und mache dort auch die ein oder andere Veranstaltung mit Gästen. Dieses Jahr ist alles anders, damit wir aber trotzdem zu aktuellen Themen ins Gespräch kommen, habe ich mich mit linken Kolleg*innen getroffen. Letzte Woche mit dem Kommunalpolitiker Tobias Bank in Elstal. Wir unterhielten uns über das Thema Digitalisierung in der Kommune.

Ein konkretes Beispiel wird dazu auch benannt, die Onlinebeteiligung zum Radverkehrskonzept in Wustermark, zu finden unter: https://www.wustermark.de/start/news/… .

Bisherige Ausgaben des #DialogDigital:

  • Thema Die soziale Frage der Digitalisierungim Gespräch mit Katja Kipping, die mehr als 8 Jahre unsere Parteivorsitzende war und außerdem sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag ist.
  • Thema Digitale Kommunenim Gespräch mit Tobias Bank, Kommunalpolitiker aus dem Havelland und Bundestagskandidat für die nächsten Bundestagswahlen im Wahlkreis 60 (meinen aktuellen Wahlkreis, ich wechsele in den Wahlkreis 58) )

Regulierungsempfehlungen für Daten und Algorithmen (06.11.2019)

Heute stellte die Dathenethikkomission ihr Abschlussgutachten im Ausschuss Digitale Agenda vor. Das wichtigste daraus erzähle ich euch im Video.

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Frage: Über welche Daten zum Thema Mobilfunkversorgung in Deutschland (inklusive  Geoinformationen und Statistiken zur Versorgung und zum Nutzungsverhalten) verfügt der Bund, und welche Datensätze sind davon nach den Grundsätzen von Open Data veröffentlichbar oder bereits veröffentlicht? (BT-Drucksache 19/6961)

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Frage: Wie viele Anträge auf Einräumung von Nutzungsrechten nach dem Gesetz über die  Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (IWG) gab es seit Januar 2017 an den Bund (bitte aufschlüsseln nach Bundesministerium)? (BT-Drucksache 19/6961)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Ulrich Nußbaum vom 21. Dezember 2018
Das Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz – IWG) enthält kein Antragserfordernis hinsichtlich der Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen.
Das IWG regelt nur die Bedingungen der Weiterverwendung von Informationen, nicht den Zugang zu diesen Informationen, der gegebenenfalls einen Antrag nach anderen gesetzlichen Regelungen  erfordern kann. Zugängliche Informationen öffentlicher Stellen sind nach Maßgabe des IWG weiterverwendbar. Die Anwendung des IWG ist damit nicht von einer Antragsstellung abhängig.
Bei den Bundesministerien sind im Übrigen seit Januar 2017 auch keine Anträge unter Berufung auf das IWG eingegangen. Nicht alle nachgeordneten Behörden der Geschäftsbereiche wurden zur Beantwortung der Frage befragt.

Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Für ein Ende der Wartemarken, Funklöcher und Tafelkreide!

Der Umsetzungsstrategie zur Digitalen Agenda fehlt ein roter Faden, eine klare Gemeinwohlorientierung ebenso wie wichtige Inhalte, z.B. Netzneutralität, Open Access oder Angaben zur Governance. Was an Inhalten fehlt, wird durch Schlagwörter und Allgemeinplätze ersetzt. Wie in früheren GroKo Legislaturen werden immer neue Ziele verkündet, aber stets verfehlt, so bleiben wir das Land der Wartemarken, Funklöcher und Tafelkreide.

Frage: Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung durchgeführt, um die auf der Drucksache 5306/18 des Rates der Europäischen Union erwähnten bewährten
Verfahren in Bezug auf die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen im Internet
auch in Deutschland umzusetzen? (BT-Drucksache 19/4734)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom 1. Oktober 2018

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesamt für Justiz stellen auf www.rechtsprechung-im-internet.de für interessierte Bürgerinnen und Bürger ausgewählte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Gerichtshöfe des Bundes sowie des Bundespatentgerichts ab dem Jahr 2010 kostenlos im Internet bereit. Die Entscheidungen sind anonymisiert und werden grundsätzlich ungekürzt sowie mit Metadaten veröffentlicht, die von Dokumentationsstellen des Bundes erzeugt werden. Der Datenbestand wird täglich aktualisiert. Zu Recherchezwecken gibt es eine „einfache“ und eine „erweiterte“ Suche. Die Entscheidungen stehen in verschiedenen Formaten (u. a. auch im XML-Format) zu Anzeige, Ausdruck und Download zur Verfügung. Sie sind in allen angebotenen Formaten zur freien Nutzung und Weiterverwendung zugänglich. Das Angebot www.rechtsprechungiminternet.de ist an die ECLI-Suchmaschine des Europäischen Justizportals angeschlossen und enthält auch einen Link zum Justizportal des Bundes und der Länder mit Verweisen auf Internetangebote der Bundesgerichte und Landesjustizverwaltungen.