30. Juni 2023

Meine Frage:
Für welche IT-Systeme des Bundes wurde festgestellt, dass eine Fortführung mit IPv4 aus Bestandsschutzgründen (bitte je Ressort, inkl. Bundeskanzleramt, auf- schlüsseln) nötig ist und bis wann ist mit der vollständigen Einführung von IPv6 bei den Bundesbehörden sowie dem Netz des Bundes zu rechnen (bitte jeweils nach Jahr und Ressort, inkl. Bundeskanzleramt, aufschlüsseln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:
Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen Frage- rechts erfragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag transparent und grundsätzlich vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen.

Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohlsgeheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung aber zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, Seite 161, 189). Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit ein- sehbaren Teil beantwortet werden kann.

Das hier erfragte spezifische Wissen über Zeit- und Ressourcenplanungen im Zusammenhang mit der Umstellung von IPv4 auf IPv6 in der Bundesverwaltung ist in der Gesamtheit potentiell geeignet Cyberangriffe auf die Regierungsnetze und -kommunikation der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern und diese gezielt angreif- bar zu machen. Es wird daher auf die Anlage mit dem Einstufungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ verwiesen.

Antwortschreiben im Original:

Dieser Blogpost dreht sich um die Nachhaltigkeit der IT des Bundes. Schon zweimal habe ich dazu eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Hier werden die Daten der letzten Anfrage ausgewertet und außerdem zusammengefasst, was die Ampel sonst so zu dem Thema versprach oder seitdem beschloss. Zur besseren Orientierung und damit Ihr auch Abschnitte einzeln finden und lesen könnt, hier eine Übersicht:

    1. Ausgangslage und Vorgeschichte – meine erste Anfrage 2021

    Die Welt ist mit zwei globalen Transformationen konfrontiert: Digitalisierung und Klimakrise, beide hängen auch eng zusammen. Ohne Digitalisierung gibt’s keine Energie- und Verkehrswende, gleichzeitig steigt der Ressourcenverbrauch und der CO2 Fußabdruck der Digitalisierung rasant an. Digitalisierung muss daher nachhaltig sein. In der Pflicht steht dabei auch der Bund, der mit über 180 Rechenzentren und einem Einkaufsvolumen von einer Milliarde Euro im Jahr für ITK-Produkte und Dienstleistungen einen erheblichen Klimafußabdruck verursacht.

    Im Juni 2021, also noch zu GroKo Zeiten, erfragte ich erstmalig den Status der Nachhaltigkeit der Bundes-IT. Die Antworten waren deprimierend, denn einerseits fehlte es massiv an Überblick – viele Daten waren einfach nicht bekannt, und andererseits zeugten die Daten, die vorhanden waren, von durchgehend mangelhafter Nachhaltigkeit. Seit 2012 gibt es einen Blauen Engel für effizienten Rechenzentrumsbetrieb, seine acht Kriterien erfüllten die Rechenzentren des Bundes (da wo es überhaupt Daten gab) kaum: 80% nutzten z.B. klimaschädliche Kältemittel, 93% nutzten keine Abwärme. Wer sich für diese erste Anfrage interessiert, kann die Antwort der Bundesregierung hier nachlesen: Drucksache 19/31210.

    Im August 2022 wollte ich wissen, was sich seitdem getan hat und war gespannt, welche Unterschiede es zwischen GroKo und Ampel-Koalition gibt. Die ganze Antwort auf diese zweite Kleine Anfrage kann man hier finden: Drucksache 20/3619

    2. Die Versprechen der Ampel – Koalition

    Hoffnung machte mir dabei der Koalitionsvertrag der Ampel vom November 2021. Darin stand z.B., dass „neue Rechenzentren ab 2027 klimaneutral zu betreiben seien, und dass bei„IT-Beschaffungen des Bundes Zertifizierungen wie z. B. der Blaue Engel Standard sein sollen“. Weitere Vorhaben und Ziele folgten, so wurde im August 2022 die Digitalstrategie veröffentlicht, in der die Ampel-Koalition verspricht:

    „Wir wollen uns 2025 daran messen lassen, ob:

    1. „…die 3. Abwärme von Rechenzentren besser genutzt wird und sich der Einsatz umwelt- und klimafreundlicher Kühlmethoden verbessert hat. Um dieses Ziel zu erreichen werden wir Beschaffungsrichtlinien anpassen (…).
    2. …der Aufbau eines Energieeffizienzregisters für Rechenzentren einen Wettbewerb unter den Rechenzentrums-Betreibern um die größte Energieeffizienzleistung ausgelöst hat.
    3. Methoden zur energieeffizienten Softwareentwicklung (ADB: gemeint ist vermutlich Entwicklung energieeffizienter Software)und effizienter KI-Entwicklung und -Übertragung (ADB: KI-Übertragung? gemeint ist vermutlich „Datenübertragung“) etabliert sind.“

    Schon im Juli 2022 wurde ein Sofortprogramm für den Gebäudesektor  angekündigt, in dem konkret davon die Rede ist, dass ein Energieeffizienzgesetz kommt und Rechenzentren zu mindestens 30% Abwärmenutzung verpflichten soll. Soweit die Ankündigungen. Aber wie sah es nun mit Transparenz und Nachhaltigkeit der Bundes-IT im Sommer 2022 aus?

    3. Kleine Anfrage 2022 offenbart eklatanten Mangel an Transparenz

    Um ein Problem beheben zu können, muss man sein Ausmaß kennen, dafür braucht es geeignete Daten. Die Datenlage zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT war auch ein Jahr nach meiner ersten Anfrage unverändert schlecht. Selbst einfache Fragen, wie nach der Nutzung erneuerbarer Energie in Rechenzentren konnten mir für zwei Drittel der Rechenzentren nicht beantwortet werden. Ein RZ des BMI gab als Erklärung dafür an, dass es gar keinen eigenen Stromzähler hat. In meinem Haus gibt es drei verschiedene Stromzähler, einer ist für das kleine Rechenzentrum in meinem Keller. Was bei mir im Keller geht, sollte auch das Bundesinnenministerium bei seinen Rechenzentren schaffen.

    Ohne eigenen Stromzähler wird es schwierig, den Energieverbrauch gezielt zu erfassen… Angaben des BMI aus Anlage 5

    Für jedes vierte seiner RZ weiß der Bund offenbar nicht, welche Kältemittel dort verwendet werden. Es ist nicht einmal klar, wie viele RZ die Bundesregierung tatsächlich hat oder in den nächsten Jahren haben wird. Die Zahlen sind inkonsistent. Es sind offenbar irgendwie um die 180 Rechenzentren, für 118 dieser RZ gab es zu keinem einzigen der acht Kriterien des Blauen Engels auch nur eine einzige Angabe. Sie sind offenbar im Blindflug was ihre Klimawirkung und Energieeffizienz angeht. Sehr dünn ist die Informationslage auch beim BMI, wo es besonders weh tut, denn das BMI ist für 82 Rechenzentren zuständig.

    Die Tabellen aus der Antwort der Bundesregierung waren allgemein bemerkenswert konfus, uneinheitlich ausgefüllt und enthielten sogar offensichtliche Fehler, etwa die Einstufung eines eindeutig klimaschädlichen Kältemittels in einem RZ des BMI als unbedenklich.

    Das BMI klassifiziert in Anlage 6 die Kältemittel R410a und R134a als unbedenklich, obwohl sie starke Treibhausgase sind (GWP-Wert 2088 bzw. 1430) 

    Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verrät an irgendeiner Stelle, dass es die Daten für fünf verschiedene Rechenzentren einfach zusammengefasst hat. Wie soll man solche Daten sinnvoll auswerten?

    Die abgefragten Daten für das RZ Nr. 39 des BMEL gelten offenbar konsolidiert für fünf Rechenzentren. (aus: Anlage 2.1).

    Es fehlt an gutem Willen, Datenkompetenz oder auch an Datenquellen, wie einem getrennten Zähler für den Stromverbrauch. Ich habe da wohl Staub aufgewirbelt, denn drei Wochen nach Eingang meiner Anfrage wurde die Green-IT Initiative des Bundes mit erweiterten Ziele neu aufgelegt: nun soll das Berichtswesen verbessert und künftig jährlich die Kriterien des Blauen Engels für RZ erfasst werden! Auch aus der Opposition heraus kann man offenbar etwas bewirken.

    4. Zu wenig: Abwärmenutzung, Strom aus Erneuerbaren, klimafreundliche Kältemittel

    Bei der Transparenz hat sich offenbar nichts verbessert seit meiner ersten Anfrage in 2021. Leider auch kaum bei der tatsächlichen Nachhaltigkeit, die man ja nur dort beurteilen kann, wo es Daten gab. Für die Rechenzentren des Bundes habe ich acht Kriterien des Blauen Engels  für effizienten RZ-Betrieb  – von Ökostrom bis Kältemittel – abgefragt. Die häufigste Antwort war auch hier: „keine Ahnung“, die zweithäufigste war „keiner der acht Parameter wird erfüllt“.

    Über 90% der RZ, für die Daten angegeben werden, erfüllen nicht einmal vier der acht Kriterien des Blauen Engels. Nach den Angaben in den Tabellen erfüllt kein einziges RZ alle acht Kriterien, tatsächlich gibt es aber ein RZ, das mit dem Blauen Engel zertifiziert ist, das gleiche wie 2021.


    Nicht einmal für jedes Dritte RZ wurde angegeben, dass Strom aus erneuerbarer Energie verwendet wird.

    Nutzung von Ökostrom laut Anlage 5 der Antwort der Bundesregierung

    Null Veränderung gab es beim Thema Abwärme: 93% von 190 RZ nutzen sie immer noch nicht – genau wie im Vorjahr (für die Daten siehe Anlage 7 der Antwort der Bundesregierung)

    Nutzung von Abwärme laut Anlage 7 der Antwort der Bundesregierung

    Verbesserung auf niedrigem Niveau gab es bei klimaschädlichen Kältemitteln, deren Anteil von 80% in 2021 auf 67% in 2022 sank (Basis 190 RZ des Bundes), allerdings hat ja jedes vierte RZ die Frage nicht beantwortet, ob es wirklich eine Verbesserung gab, kann man daher nicht sicher sagen. 

    Nutzung von Kältemitteln nach Klimawirkung laut Anlage 6 der Antwort der Bundesregierung

    Entsprechend der umweltpolitischen Digitalagenda vom März 2020 sollten alle künftig in Betrieb gehenden Rechenzentren alle Kriterien des Blauen Engels einhalten. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage gab die Bundesregierung jedoch zu, dass mindestens 38% aller 34 RZ, die seit März 2020 neu in Betrieb gingen oder noch in Planung sind, die Kriterien des Blauen Engels NICHT erfüllen werden.

    Hinweis: Im Januar 2023 wurde der Blaue Engel für Rechenzentren novelliert, anstatt zwei getrennter Siegel für RZ und Co-Location-RZ gibt es nun einen einheitlichen Blauen Engel RZ-Betrieb allgemein.

    Anwendung der Kriterien des Blauen Engels bei neuen und geplanten RZ seit März 2020 laut Anlage 3 der Antwort der Bundesregierung

    5. Kein Fortschritt bei nachhaltiger Software und Webservices

    Nachhaltige IT hat aber nicht nur mit Rechenzentren zu tun. Laut Umweltbundesamt verbraucht eine ineffizient programmierte Software bis zu vier Mal so viel Energie wie nachhaltig programmierte Software, weshalb es inzwischen auch einen Blauen Engel für nachhaltige Software gibt. Meine Anfrage ergab, dass der Bund keine einzige Software nennen kann, die mit diesem Blauen Engel zertifiziert ist und vom Bund oder in seinem Auftrag entwickelt wurde. In manchen Behörden sollen Leitfäden für nachhaltige Softwareentwicklung zwar existieren (konkrete Beispiele werden keine genannt), aber ein Monitoring gibt es nicht und kontrolliert wird da vermutlich nichts.

    Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort, dass für die nachhaltigere Beschaffung von Software nun auch ein Leitfaden überarbeitet werden soll, aber ohne Verbindlichkeit und Umsetzungskompetenz wird ein Leitfaden mehr nichts ändern. Wir erinnern uns: die Ampel Koalition will sich laut Digitalstrategie daran messen lassen, dass „bis 2025 Methoden zur energieeffizienten Softwareentwicklung etabliert sind“. In ihren eigenen Häusern könnte sie damit anfangen.

    Vom BMUV wurde mir im November 2022 im Nachgang zum Digitalausschuss mitgeteilt, dass eine Selbstverpflichtung der Bundesverwaltung zur Nutzung von Software mit Blauem Engel in Planung sei  – gehört habe ich seither jedoch nichts mehr davon.

    Für die unzähligen Websites des Bundes gibt es übrigens gleich gar keine Art von Vorgaben, Richtlinien oder Standards für Nachhaltigkeit, dabei hat auch ihre Programmierung einen großen Einfluss darauf, wie viel Energie bei ihrem Aufruf verbraucht wird.

    6. IKT des Bundes soll nachhaltiger werden, doch ein Monitoring fehlt

    Der Bund kauft jährlich im Wert von einer Milliarde Euro IT-Produkte und Dienstleistungen ein, da kommt es auch darauf an, dass nachhaltig eingekauft wird. Dabei ist der gesamte Lebenszyklus von Hardware zu betrachten, denn häufig hat die Nutzungsdauer einen erheblichen Einfluss auf den Klimafußabdruck. So entstehen nach Informationen des Öko-Institut e.V. z. B. 84% des Treibhausgasausstoßes von Laptops bereits durch die Herstellung des Geräts, bei Tablets sind es sogar 98%.

    In ihrer schriftlichen Antwort an mich kündigt die Bundesregierung hier etliche Verbesserungen an, z.B. wird die Abgabe von Gebrauchtgeräten an gemeinnützige Organisationen geprüft, neue Ausschreibungsprozesse mit Lebenszyklusbetrachtung pilotiert und ein Rahmenvertrag für die Wiederverwendung von IKT-Produkten inklusive ihrer Aufbereitung sogar durch ein Inklusionsunternehmen geplant. Ich hoffe, dass das alles auch umgesetzt wird und bin gespannt auf die gelebte Praxis!

    Auszug aus der Antwort der Bundesregierung auf Frage 21, ob die Bundesregierung plant, alte IT-Geräte verbindlich und unbürokratisch zu reparieren/aktualisieren, auf Markt für Gebrauchtwaren zu veräußert oder an gemeinnützige Institutionen abzugeben).

    Verunsichernd war allerdings eine Antwort des BMUV vom November 2022 auf meine Frage im Digitalausschuss, wie denn beim IKT-Einkauf des Bundes die Nachhaltigkeit berücksichtigt werden solle. Die lakonische Antwort war, dass diese Kriterien bereits jetzt umgesetzt würden. Um es mal vorsichtig zu formulieren: diese Antwort ist mit der Realität schlicht nicht vereinbar. Außerdem spricht sie nicht für ein vorhandenes Problembewusstsein und echte Veränderungsbereitschaft.

    Leider existiertkein Monitoring der Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien im IKT-Lebenszyklus und es ist auch nicht geplant. So ist unklar, ob man überhaupt Einblick in die gelebte Praxis erhalten kann. 

    7. IT-Konsolidierung des Bundes tritt auf der Stelle

    Keinen erkennbaren Fortschritt gibt es bei der IT-Konsolidierung des Bundes, denn sie soll die Anzahl der Rechenzentren verringern, was auch ihren nachhaltigen Betrieb erleichtert. Die Bundesregierung scheint zwar immer noch nicht genau sagen zu können, wie viele Rechenzentren sie nun wirklich hat, aber dennoch wird aus ihrer Antwort eins klar: eine Reduktion der Anzahl Rechenzentren ist auch Jahre nach Beginn des Mammutprojektes nicht in Sicht, im Gegenteil, die Anzahl RZ steigt. Die IT-Konsolidierung wird damit nicht nur zum Milliardengrab für Steuergelder, sondern auch zu einer erheblichen Hürde auf dem Weg zu einer nachhaltigeren IT-des Bundes.

    8. Tacheles: Was die Ampel Koalition für nachhaltige IT tut

    Seit September 2022 gilt eine neue Green-IT-Initiative, die neben einem verbesserten Berichtswesen und Monitoring mit vereinheitlichten und zentral erfassten Kennzahlen auch die Einhaltung der Blauen Engel Kriterien forcieren soll – alles bis spätestens 2027. Dafür wurde ein Maßnahmeplan für die Umsetzung angekündigt. Dieser Plan scheint bisher noch nicht zu existieren.

    Konkret steht in der Green-IT Initiative als Zielvorgabe für 2027: „Grundsätzliche Erfüllung der Kriterien des Blauen Engels in allen bundeseigenen Haupt-Rechenzentren“. Von der Einschränkung auf Haupt-RZ (>100KW max. Anschlussleistung) ganz zu schweigen, gibt es Einschränkungen wie „Nachweis der Einhaltung der Wirtschaftlichkeit“ – womit sich die Vorgabe wieder aushebeln lässt. Weiterentwickelt werden soll das „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ aus der Nachhaltigkeitsstrategie der Vorgänger GroKo-Regierung. Funfact: schon in dieser älteren Strategie stand, dass bei allen RZ des Bundes die Kriterien des Blauen Engels berücksichtigt werden sollen. Außerdem wurde in der Green-IT-Initiative konkret die vollständige Umstellung aller RZ auf Ökostrom bis Ende 2024 (die Rede ist von 2TWh pro Jahr) und das Erreichen einer klimaneutralen Bundesverwaltung bis 2030 festgelegt.

    Einige der Ziele der Ampel-Regierung soll das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) umsetzen. Nach dem aktuellen Stand des Gesetzesentwurfs sollen nur noch Rechenzentren überhaupt reguliert sein, die mindestens 200 KW Anschlussleistung haben, in früheren Entwürfen war von 100 KW die Rede. Mit dieser Einschränkung sind ca 98% aller RZ raus aus jeder Pflicht. Abwärmenutzung für neue Rechenzentren soll bis 2028 stufenweise von 10% auf nur noch 20% ausgebaut werden (frühere Entwürfe: 40%), und die Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen dafür wurden deutlich erweitert. Berechtigt ist die Kritik von Bitkom, Eco und Umweltinstitut München, dass Wärmenetzbetreiberselbst bisher keine Verpflichtung zur Kooperation bei der Abwärmenutzung haben, es gibt auch keine Anforderung, Rechenzentren bei der Stadtplanung neuer Wohngebiete etc. aktiv einzuplanen. Stattdessen finden sich lediglich gewisse Informationspflichten der Wärmenetzbetreiber, welche Nutzungsmöglichkeiten theoretisch bestehen. Das ist eindeutig zu wenig! Sinnvoll ist die Anforderung eines  PUE ≤ 1,3 (auch wenn es geeignetere Kriterien gibt) für neue Rechenzentren ab 2026 und für alle anderen ab 2030, 100% erneuerbare Energie ab 2027 und Umweltmanagements- und Informationspflichten.  Schließlich reguliert der Gesetzentwurf die Luftkühlung stärker, die schrittweise auch für ältere Rechenzentren nur noch bei einer Eintrittstemperatur ab 27°C zulässig sein soll. Ein öffentlich zugängliches Energieeffizienzregister, vom Bund eingerichtet, steht leider nur ohne Umsetzungsfrist im Gesetz, mehr Transparenz ist dennoch überfällig. Wer mehr sachliche Kritik zum EnEffG lesen möchte, dem empfehle ich die Stellungsnahme des Umweltinstitutes vom April 2023.

    Bei der ersten Lesung zum Energieeffizienzgesetz bin ich in meiner Rede vor allem auf das Thema Rechenzentren eingegangen, man kann sie auf meiner Homepage nachlesen oderdas Video davon sehen und hören.

    9. Fazit

    Für 2022 hatte ich eine bessere Datenlage zur Nachhaltigkeit der Rechenzentren erhofft, tatsächlich aber sind die Informationslücken unverändert groß. Eine sinnvolle Steuerung im Sinne der Nachhaltigkeit ist auf dieser Basis nicht möglich, der Fortschritt steht und fällt also damit, dass der Bund die erklärte Verbesserung im Berichtswesen und im Monitoring schnell umsetzt.

    Mein Eindruck ist schon, dass die Ampel insgesamt das Thema nachhaltige IT stärker verfolgt, als die Vorgängerregierung, aber die Klimakrise schreitet ja auch voran und da müssen auf Absichtserklärungen in Strategien endlich auch konkrete Taten mit messbaren Effekten folgen. Das Energieeffizienzgesetz könnte dazu einen wichtigen Beitrag leisten, wenn es nicht, so wie bisher,  zum zahnlosen Tiger geschliffen wird und viele Aspekte weiter unberücksichtigt bleiben.

    Ich erwarte, dass die Umstellung der Bundes-RZ auf 100% Erneuerbare Energien kurzfristig erfolgt und dass man auch für die Umstellung auf klimafreundliche Kältemittel einen ehrgeizigen Plan vorlegt, der den Stand der Technik berücksichtigt. So können manche stark klimaschädlichen Kältemittel auch ohne Umbau der Kälteanlage durch erheblich weniger schädliche Kältemittel zeitnah ersetzt werden. Neue RZ des Bundes müssen höchsten Nachhaltigkeitsstandards genügen und dürfen nur noch so beschafft werden. Der Bund muss eine Rolle als Vorreiter bei der Gestaltung nachhaltiger IT einnehmen und sein Gewicht als Großauftragnehmer voll einsetzen, aber nicht nur bei der Beschaffung von Hardware, sondern auch bei Software und Dienstleistungen. Damit lässt sich erheblicher Druck auf den Markt als Ganzes ausüben und der notwendige Veränderungsprozess beschleunigen. Es braucht jeden Beitrag zur sozial gerechten Rettung des Klimas und das so schnell wie möglich! Die nachhaltige Digitalisierung der Bundes-IT könnte einer davon sein.

    10. Anhang

    • Die Antwort der Bundesregierung Drucksache 20/3619:

    06. Juni 2023

    Meine Frage:
    Warum stehen dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmiss­brauchs (UBSKM) zur Bekämpfung sexueller Gewalt an Kindern im Jahr 2023 weniger Haushaltsmittel als in den beiden Vorjahren zur Verfügung (vgl. Antwort der Bundesre­gierung auf die Schriftliche Frage 91auf Bundestagsdrucksache 20/4277), obwohl die Hot­line des Unabhängigen Beauftragten für betroffene Minderjährige nur an zwei Werktagen nachmittags für Schulkinder erreichbar ist, die Bundesregierung das Thema zu einer ho­hen Priorität erklärte, sowie sogar serverseitiges Scannen privater Kommunikation und weitere Überwachungsbefugnisse im Zuge des „Chatkontrolle“ bekannt gewordenen EU Vorhabens (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kinder) explizit unterstützt und plant die Bundesregierung analog zum Digitalpakt Schule eine gemeinsame Finanzierung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern mit den Bundesländern?

    Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz:
    Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens wurden der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs für das Haushaltsjahr 2023 zusätzlich
    5 Millionen Euro
    für die Aufklärungs- und Aktivierungskampagne „Schieb den Gedan­ken nicht weg!“ zur Verfügung gestellt. Somit beträgt der Etat im Bereich Maßnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch und dessen Folgen (Kapitel 1716 Titel 684 01) insgesamt 6,4 Millionen Euro. Damit stehen der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs in 2023 mehr Mittel als in 2022 zur Verfügung.

    Die Bundesregierung plant keine gemeinsame Finanzierung zur Bekämpfung sexuali­sierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit den Bundesländern. Es findet aber regelmäßig ein Austausch im Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Ju­gendlichen sowie im Rahmen der Sitzungen der sich mit dem Thema befassenden Fachkonferenzen der Länder statt.

    05. Juni 2023

    Meine Fragen:

    1.: Wofür wurden die bisherigen Haushaltsmittel (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6862) für die 3 Vorhaben Beratungs- und Evaluierungszentrum für Künstliche Intelligenz, BEKI (1,1 Mio €); KI-Kompetenzzentrum (23,5 Mio €) und Algorithmenstelle für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (2,77 Mio €) jeweils konkret verausgabt (bitte nach Ausgaben, Jahr und Vorhaben aufschlüsseln) und was ist der jeweils konkrete Zeitplan für den Aufbau dieser drei Einrichtungen?

    2.: Was ist der konkrete Zweck der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion in Drs. 20/6862 genannten drei Vorhaben/Stellen: Beratungs- und Evaluierungszentrum für Künstliche Intelligenz, BEKI; KI-Kompetenzzentrum und Algorithmenstelle für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und in welcher Organisationsform sollen diese Vorhaben/Stellen jeweils umgesetzt werden (bitte auch jeweils die Gesamtstellenanzahl angeben)?

    Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:

    Zu 1.:
    Die Überlegungen zum Beratungs- und Evaluierungszentrum für Künstliche Intelligenz (BEKI) sind weiter vorangeschritten, die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung dauern noch an. Bereits in der aktuellen Phase der Umsetzungsvorbereitung, die in 2023 abgeschlossen werden soll, ist die Pilotierung erster Angebote des BEKI vorgesehen.

    Die Bundesregierung hat die Überlegungen zum Aufbau des Projektes Pilotierung eines Künstliche Intelligenz-Bewertungsvorgehens und Konzeption einer Algorithmenstelle für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (PABOS) noch nicht abgeschlossen. Daher besteht noch kein endgültiger Zeitplan.

    Das Kompetenzzentrum Künstliche Intelligenz (jetzt KI-Kompetenzcenter der Bundesverwaltung, kurz „KI-KC“), wird unmittelbar nach Vertragsschluss mit der Bundesdruckerei eröffnet. Die Vertragsunterzeichnung ist für Anfang Juni 2023 vorgesehen. Der Aufbau des KI-KC skaliert anschließend zur Anzahl der entsprechend des Konzepts umgesetzten Projekte in Form von Proof-of-Values (PoVs) über die Gesamtlaufzeit des Konjunkturpaketes.

    Die von den in der Fragestellung genannten Haushaltsmitteln bereits vorgenommenen Ausgaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

    Zu 2.:
    Die Planung für den Aufbau des BEKI für den Bereich der öffentlichen nicht sicherheitsbezogenen Verwaltung ist weiterentwickelt worden, der Prozess ist aber noch nicht abgeschlossen. Zweck des BEKI ist es, die öffentliche Verwaltung für den kompetenten und verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) weiter zu ertüchtigen. Das BEKI beabsichtigt dabei, die öffentliche Verwaltung auf rechtlicher, ethischer und technischer Ebene hinsichtlich der verantwortungsvollen Nutzung von KI zu beraten, die Vernetzung des öffentlichen Sektors weiter zu optimieren und zu koordinieren und den Kompetenzaufbau für die öffentliche Verwaltung zu unterstützen. Derzeit ist die Einrichtung des BEKI in der Startphase als „virtuelle“ Organisationsform geplant.

    Hierdurch wird ausdrücklich das Ziel verfolgt, bereits bestehende, etablierte Strukturen und Formate einzubeziehen, auf gewonnen Erfahrungen aufzubauen und bestehende Strukturen durch koordinative Unterstützung des BEKI zu stärken. Die diesbezügliche Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zur Organisationsform und zu damit verbundenen Ressourcen ist gleichwohl noch nicht abgeschlossen.

    Der Zweck der im Rahmen des Projekts PABOS ist, die Sicherheitsbehörden des Bundes im Themenfeld qualitätsgesicherte KI zu unterstützen. Die Bundesregierung hat die Überlegungen zum Aufbau des das BEKI für den Sicherheitsbereich ergänzenden Vorhabens PABOS noch nicht abgeschlossen, dies betrifft insoweit auch die Frage nach etwaigen Stellen sowie der Organisationsform.

    Der Zweck des KI-Kompetenzcenter der Bundesverwaltung ist die praktische Umsetzung von KI-Vorhaben im Rahmen von PoVs, um schnellstmöglich Mehrwerte der Nutzung von KI für die zivile Bundesverwaltung anhand konkreter Anwendungen aufzuzeigen. Das KI-KC wird mit der anstehenden Beauftragung der Bundesdruckerei dort im „Innovations“-Bereich angesiedelt. Die hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel werden im Rahmen des Aufkommens geeigneter PoVs verausgabt. Die Anzahl der Stellen, die die Bundesdruckereihierüber finanziert, hängt vom Aufkommen von PoVs ab.

    Die Aufnahme der verschiedenen Aktivitäten verdeutlicht die Bestrebungen der Bundesregierung im Bereich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung. Die Maßnahmen ergänzen sich und werden eng miteinander vernetzt, um einen gegenseitigen Austausch zu fördern, Doppelstrukturen zu vermeiden und eine bestmögliche Kompetenzentwicklung im Themenbereich Künstliche Intelligenz zu ermöglichen.

    In ihrer Antwort auf die zweite Kleine Anfrage der Linksfraktion zum Einsatz von KI in Bundesbehörden (Drucksache 20/6862) gab die Bundesregierung an, in mehr als 100 Fällen verteilt auf 12 Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden KI-Systeme zu nutzen. Gleichzeitig unterstützt der Bund 446 Forschungsvorhaben, 58 Pilotprojekte und 10 Reallabore rund um Künstliche Intelligenz. Für die Umsetzung der KI-Strategie werden bis 2025 insg. 3,5 Mrd € zusätzlicher Mittel bereitgestellt, davon sind 2,78 Mrd € bereits verausgabt oder gebunden. Trotz starkem Zuwachs von KI im Bund fehlt es weiterhin an Kompetenzen, Strukturen und verbindlichen Prozessen, um die notwendige Transparenz und Nachvollziehbarkeit herzustellen und die potenziellen Risiken sowohl bewerten, als auch einschränken zu können. Auch die Nachhaltigkeit der KI-Systeme spielt kaum eine Rolle.

    Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag:

    „Die Bundesregierung betont immer wieder, wie wichtig es sei, dass KI wertebasiert, gemeinwohlorientiert, transparent und nachvollziehbar eingesetzt wird, damit Vertrauen aufgebaut wird und die Akzeptanz steigt. Gelebt wird beim Bund das Gegenteil: Die Schere zwischen KI-Befähigung und KI-Einsatz geht weiter auseinander und hat im Bund ein erschreckendes Ausmaß angenommen, denn immer mehr KI-Systeme werden eingesetzt, ohne dafür die notwendigen Grundlagen zu schaffen. Es braucht aber keinen Hype, sondern ein strukturiertes Vorgehen, was ein Mindestmaß an Kompetenz zu KI in Bundesbehörden voraussetzt.

    Die Antwort der Ampel offenbart: Grundlegende ethische Standards werden nicht eingehalten, es gibt keine allgemeinverbindlichen Richtlinien zur Risikobewertung von KI-Systemen, kein dafür vorgegebenes Risikoklassenmodell, obwohl das schon im letzten Jahr angekündigt wurde. Manche Behörden zeigten durch ihre Antwort, dass sie nicht einmal die Frage danach verstanden haben. Vielleicht auch, weil die schon vor 13 Monaten angekündigten unterstützenden Strukturen weiter hin fehlen, wie die Schaffung eines Beratungs- und Evaluierungszentrums für Künstliche Intelligenz und eines KI-Kompetenzzentrums für die öffentliche Verwaltung, deren Prüfung und Aufbau immer noch ‚weiter vorangetrieben’ wird. 

    Ein absolutes NoGo ist jedoch der Umgang der Bundesregierung mit dem Einsatz von KI-Systemen in besonders grundrechtssensiblen Bereichen. Im letzten Jahr erhielt ich noch (eingestufte) Informationen zu KI-Systemen in Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden des Bundes – so zu diversen Vorhaben bei ZITIS, die eine Laufzeit von mindestens bis 2023 haben, über die ich aber in der aktuellen Anfrage nichts mehr erfahren darf, weil selbst eine in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegte Information das Staatswohl gefährden würde. Zum Einsatz von KI-Systemen in sämtlichen Sicherheitsbehörden (Strafverfolgung, Ermittlung, Gefahrenabwehr und Geheimdienste) verweigert die Bundesregierung die Aussage, obwohl die Missbrauchsgefahren und Risiken hier besonders hoch sind.

    Die geplante EU-KI-Verordnung klassifiziertden Einsatz von KI in der Strafverfolgung als Hochrisiko-Bereich, für den hohe Anforderungen gelten, z.B. hinsichtlich der Bewertung und Minimierung von Risiken, der Qualität der Datensätze, der Dokumentation des Einsatzes und der Information der Nutzer:innen. Es ist verantwortungslos und demokratiegefährdend, jegliche Transparenz dazu zu verweigern, denn sie ist sowohl Grundlage für die ständig angemahnte gesellschaftliche Debatte als auch für die notwendige parlamentarische Kontrolle. Auch die lang angekündigte Algorithmenbewertungsstelle für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gibt es weiterhin nicht, es fehlt also selbst ein internes Sicherheitsnetz.

    Bei beiden KI-Anwendungsfällen aus dem Hochrisiko-Bereich Migration wurde überhaupt keine Risikobewertung vorgenommen – spätestens nach Inkraft Treten der KI-Verordnung ist das ein Rechtsverstoß. Die Einstufung als Hochrisiko-KI gibt es nicht ohne Grund, denn Grundrechte können hier besonders leicht und besonders schwerwiegend verletzt werden.

    Mehr als zwei Milliarden Euro hat der Bund bereits in die Finanzierung von KI-Projekten gesteckt, 3,5 Milliarden stehen insgesamt zur Verfügung, aber die Schaffung eigener Strukturen im Bund, die dazu beitragen würden, dass KI-Systeme nur verantwortungsvoll und kompetent eingesetzt und evaluiert werden, bleibt auf der Strecke. Mit dieser dilettantischen und gefährlichen Vorgehensweise wird die Bundesregierung wohl kaum Vertrauen und Akzeptanz für KI in der Gesellschaft erreichen.

    Eine löbliche Ausnahme ist der Geschäftsbereich des BMAS, wo man sich kompetent mit den Prozessen rund um den Einsatz von KI befasst hat, Technikfolgeabschätzungen vornahm, Richtlinien für den KI-Einsatz im Arbeits- und Sozialbereich sowohl existieren als auch angewendet werden und wo auch Evaluationen stattfinden. Solche guten Beispielen müssen aber der Regelfall und nicht nur eine Ausnahme sein.

    Im Übrigen kritisiere ich scharf, dass die Ampel-Regierung etliche meiner Fragen unvollständig, gar nicht oder irreführend beantwortet hat und damit das parlamentarische Fragerecht verletzt. Das ist entweder Schlamperei oder Absicht, alternativ beides und in jedem Fall inakzeptabel.

    Hintergrund

    Anwendungen künstlicher Intelligenz prägen die öffentliche Debatte, seit ChatGPT und andere generative KI-Modelle vorstellbar machten, welche Potenziale – gute wie bedrohliche – in dieser Technologie liegen und wie wichtig Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei ihrem Einsatz sind. In der EU läuft aktuell die Trilog Verhandlung zur Verabschiedung der KI-Verordnung. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Anke Domscheit-Berg gab die Bundesregierung bereits im Januar 2022 an, 86 Mal KI-Systeme in der Bundesverwaltung einzusetzen, wobei nur ein einziges Mal eine Risikoklassifizierung vor dem Einsatz stattfand. Die Anfrage von 2022 offenbarte enorme Kompetenzlücken, einen eklatanten Mangel an Risikobewußtsein und strukturelle Defizite. In erweiterter Form wurde diese Kleine Anfrage von Anke Domscheit-Berg in 2023 erneut gestellt.

    Anhang – Antwort der Bundesregierung im Original (eingestufte Informationen geschwärzt):

    10. Mai 2023

    Meine Frage:

    Wann ist mit der Umsetzung der Ankündigung eines Vertreters des Bundesministeriums des Innern und für Heimat im Digitalausschuss im Juli 2022 zu rechnen, sowohl eine größere und öffentlichkeitswirksame Werbekampagne für die seit vielen Jahren existierende und immer noch zu wenig bekannte und genutzte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises durchzuführen, als auch eine Strategie zur Adressierung der Bedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Behörden im Kontext des elektronischen Personalausweises vorzulegen (bitte jeweils die geplante Ausgestaltung ausführen)?

    Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:

    Das Bundesministerium des Innern und für Heimat beabsichtigt noch im Jahr 2023 eine bundesweite, crossmediale Kommunikationskampagne zur Bewerbung des Online-Ausweises bei Bürgerinnen und Bürgern umzusetzen. Die Bewerbung erfolgt ausnahmslos anhand konkreter Anwendungsfälle des Online-Ausweises aus Wirtschaft und Verwaltung, um den Mehrwert der Nutzung konkret zu illustrieren. Die Laufzeit der Kampagne beträgt ungefähr ein Jahr. Das der Kampagne zu Grunde liegende Kommunikationskonzept basiert auf fundierten und mit der Zielgruppe (in Form von qualitativen und quantitativen Pretestings) rückgekoppelten Überlegungen, um den Bedenken der Bürgerinnen und Bürgern bei der Nutzung des Online-Ausweises zielgerichtet kommunikativ zu begegnen und den Bedürfnissen an die Nutzung gleichzeitig gerecht zu werden.

    Die mithilfe des Online-Ausweises getätigten Transaktionen bewegen sich im Jahr 2023 bisher auf einem sehr hohen Niveau. Konnten wir im März 2022, gemessen über die Server der bdr und Governikus, auf 350.678 erfolgreiche Transaktionen ohne Selbstauskunft blicken, verzeichnen wir im März 2023 bereits 2.706.327 Transaktionen.

    Antwortschreiben im Original:

    vom 3. Mai 2023

    Meine Frage:

    Welche öffentlichen Leistungen oder sonstige Leistungen, deren Inanspruchnahme bundesgesetzlich geregelt ist, sind der Bundesregierung bekannt, bei denen die Antragstellung ausschließlich digital erfolgen kann oder deren Antragsstellung Teilschritte enthält, die ausschließlich digital zur Verfügung stehen (bitte mit Kurzbeschreibung und nach Bund und Ländern aufschlüsseln und alle Leistungen berücksichtigen, für die eine Antragstellung während der aktuellen Legislatur möglich war oder ist oder sich in Planung befindet) und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch bei ganz oder teilweisen “digital only” Prozessen die Inanspruchnahme derartiger und gesetzlich geregelter Leistungen für alle Anspruchsberechtigten einfach und barrierefrei möglich ist?

    Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:

    Das Onlinezugangsgesetz (OZG) definiert allgemein, dass die Verwaltungsleistungen des Bundes und der Länder für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft auch digital zur Verfügung stehen sollen. Dies ersetzt nicht die bestehenden Möglichkeiten einer analogen Antragstellung, sondern eröffnet einen zusätzlichen digitalen Kanal in die Verwaltung. Daher erhebt die Bundesverwaltung derzeit nicht systematisch, welche Leistungen ausschließlich digital angeboten werden.

    Eine Leistung, die im Rahmen des OZG umgesetzt wird und nur digital angeboten wird, ist beispielsweise die Energiepreispauschale für Studierende. Die Umsetzung digitaler Antragsprozesse im OZG findet nutzerfreundlich statt und orientiert sich an dem Reifegradmodell des Bundes. Dies beinhaltet auch die Beachtung der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung – BITV 2.0), Usability gemäß Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 110: Grundsätze der Dialoggestaltung (ISO 9241-110: 2006) sowie des Styleguides der zuständigen Behörde.

    Antwortschreiben im Original:

    11. April 2023

    Frage:
    1. In wie vielen Fällen hat das Bundeskriminalamt (BKA) von Januar 2022 bis heute Aufforderungen zum Löschen von Inhalten an Telegram FZ-LLC übermittelt und in wie vielen Fällen wurde diesen Aufforderungen entsprochen, und eine Löschung vom Instant-Messaging-Dienst vollzogen (bitte konkrete Zahlen benennen und falls diese nicht erhoben werden, bitte begründen)?

    2. In wie vielen Fällen hat das BKA von Januar 2022 bis heute Bestandsdatenauskünfte an Telegram FZ-LLC übermittelt, und wie häufig wurden diese beantwortet und damit Bestandsdaten an das Bundeskriminalamt übermittelt (bitte konkrete Zahlen benennen, und falls diese nicht erhoben werden, bitte begründen)?

    Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:
    Zu 1.) Durch das Bundeskriminalamt (BKA) wurden insgesamt 560 Löschersuchen (Stand: 8. März 2023) an Telegram übermittelt. In 484 Fällen sind die entsprechenden Inhalte nicht mehr erreichbar.

    Zu 2.) Durch das BKA wurden insgesamt 238 Bestandsdatenauskünfte an Telegram übermittelt, von denen 64 beantwortet wurden, 25 davon mit Bestandsdaten.

    05. April 2023

    Frage:

    Welche Daten von Verbraucherinnen und Verbraucher werden im Zusammenhang mit dem geplanten 49 €-Ticket, (sog. Deutschlandticket, siehe Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes, Bundestagsdrucksache 20/5548) nach Kenntnis der Bundesregierung künftig erhoben (bitte die konkreten Stellen und Zwecke aufführen) und inwiefern wurde der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Thema Datenverarbeitung rund um die Nutzung des Deutschlandtickets einbezogen?

    Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer:

    Die Digitalisierung bietet die Chance, die öffentlichen Verkehrsdienstleistungen für die Menschen attraktiver zu gestalten. Gerade im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) besteht hier großer Nachholbedarf. Deshalb hat sich die Bundesregierung bei der Einführung des Deutschlandtickets dafür eingesetzt, dass dieses Ticket ausschließlich in digitaler Form (Smartphone-App oder Smartcard) angeboten wird. Mit dem Deutschlandticket wird somit ein wichtiger Schritt für die weitere Digitalisierung der Branche vollzogen. Die länderoffene Arbeitsgruppe zum Deutschlandticket hat in ihrer Sitzung am 27. Januar 2023 Eckpunkte für die Tarif- und Vertriebsbedingungen für das Deutschlandticket festgelegt. Die organisatorische Abwicklung erfolgt durch die lokalen ÖPNV-Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen.

    Die Bundesregierung geht davon aus, dass die gesetzlich festgelegten Datenschutzbelange beachtet werden.

    05. April 2023

    Frage:
    Wie wird die Bundesregierung mit bundesweit gültigen Vorgaben sicherstellen, dass der Zugang zum Deutschlandticket insbesondere unabhängig von einer zuvor positiv bewerteten Bonitätsüberprüfung (www.rnd.de/wirtschaft/49-EuroTicket-nur-nach-positivem-schufa-check5KZRQGAPF-BAGPOKSBNPMWGUZ3Y.html) für alle möglich sein wird, vor dem Hintergrund , dass die mündliche Frage von Frau Canan Bayram zur Bonitätsprüfung im Rahmen des Erwerbs des geplanten 49-€-Tickets/Deutschlandtickets (Plenarprotokoll 20/90, Mündliche Frage 24 ) inhaltlich nicht beantwortet wurde, und aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung eine zwingende Abo-Pflicht für das Ticket vor?

    Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer:
    Für die Ausgabe des Deutschlandtickets gelten die Bedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Eine Zuständigkeit des Bundes ist nicht gegeben. Ein Erwerb des Deutschlandtickets ohne eigene Kontoverbindung oder bei schlechter Bonität kann beispielsweise möglich sein, wenn ein das Deutschlandticket vertreibendes Unternehmen Guthabenkarten akzeptiert bzw. das Ticket erst nach Zahlungseingang ausgibt.

    Das digitale Deutschlandticket wird es im monatlich kündbaren Abonnement geben.