Meine Fragen:

1. Welche Rolle spielt Künstliche Intelligenz (KI) beim Forschungsvorhaben Sicherheitsbahnhof (siehe Bundestagsdrucksache 20/6862; bitte KI-Projektanteile ausführlich beschreiben, so dass ein guter Eindruck davon vermittelt wird, welche Zwecke KI wie erreichen soll), und was ist der Stand des Vorhabens mit Bezug auf seine KI-Anteile (bitte den Stand im Projekt-Zeitplan und in Bezug auf er-reichte und noch geplante Meilensteine verorten)?

2. Auf Grundlage welcher Daten wurde oder wird die im Rahmen des Forschungs-vorhaben Sicherheitsbahnhof (siehe Bundestagsdrucksache 20/6862) eingesetzte KI-gestützte Software zur Erkennung kritischer Situationen trainiert, und mit welchen standardisierten oder alternativen Methoden wurde oder wird vor Beginn eines Einsatzes auf einem Bahnhof auch als Test- oder Pilotbetrieb eine nachvollziehbare Risikoklassifizierung/-bewertung vorgenommen (bei standardisierter und alternativer Methode bitte präzisieren, welche Methode; und wenn keine derartige Risikoklassifizierung vorgenommen wurde, bitte begründen, warum nicht)?

3. Wofür wurden und werden Haushaltmittel im Rahmen des Forschungsvorhabens Sicherheitsbahnhof für KI-Aspekte (siehe Bundestagsdrucksache 20/6862) verausgabt (bitte tabellarisch Höhe und Verwendungszweck für alle KI-bezogenen Ausgaben angeben), und wie wird öffentliche Transparenz über das Projekt her-gestellt, z. B. zu Zwischenergebnissen, Risikobewertung, Evaluationprozessen und -ergebnissen, Diskriminierungsfreiheit etc., da es sich um ein Vorhaben handelt, das nach meiner Einschätzung ein hohes Risiko für Grundrechtsverletzungen birgt und nach EU KI-Verordnung vermutlich als Hochrisiko-KI-Anwendung eingestuft würde?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter (BMI):

Die Deutsche Bahn und die Bundespolizei identifizieren ordnungspartnerschaftlich sicherheitsrelevante Naht- und Schnittstellen im Eisenbahnverkehr und entwickeln
partnerschaftlich bauliche, technische und übergreifende Maßnahmen, um einen sicheren und störungsfreien Bahnverkehr auch in Zukunft zu gewährleisten. Gemein-sam mit Wissenschaft und Wirtschaft konzipieren sie interdisziplinär erste innovative Lösungen unter Labor- und Realbedingungen. Das Ziel des Forschungsvorhabens Sicherheitsbahnhof ist es, Gefahrensituationen zu reduzieren beziehungsweise früh-zeitig zu erkennen, um diese rechtzeitig bewältigen zu können. Die Optimierung der Fahrgastsicherheit, insbesondere in Bahnhöfen, stehen im Vordergrund dieser Forschung. Nachfolgende Teilprojekte des Forschungsvorhabens Sicherheitsbahnhof haben einen KI-Bezug: Erprobung intelligenter Videoanalyse: Zusammen mit dem „KI-Campus der Polizei“ des Bundesministeriums des Innern
und für Heimat (BMI) erforschen die Deutsche Bahn und die Bundespolizei, auf welche Weise KI-gestützte Software bei der Analyse von Videobildern zum Einsatz kommen könnte. Für die Bewertung und Erprobung polizeilicher KI-Lösungen kommen hierbei Wissenschaft, Behörden und ausgewählte Unternehmen zusammen. Die zu entwickelnde Software soll helfen, potenzielle Gefahrensituationen zu erkennen, wie
beispielsweise das unbefugte Betreten von Gleisanlagen oder das Fallen oder Stoßen in diese. Gemeinsam wird sowohl unter Labor- als auch unter realitätsnahen Bedingungen erforscht, wie eine Software für solche speziellen Situationen trainiert und in der Folge das Sicherheitspersonal der Deutsche Bahn oder die Bundespolizei auf diese hinweisen könnte. Zur bestmöglichen Erprobung erfolgt ein stufenweises Vor-gehen, welches die Einhaltung der rechtlichen, datenschutzrechtlichen und ethischen Anforderungen sicherstellt.

Wenn ein Anwendungsfall interdisziplinär als machbar und nützlich bewertet wird, erfolgt seine Erprobung unter Laborbedingungen. Diese soll nachweisen, ob das System technisch grundsätzlich in der Lage ist, das sich aus dem Anwendungsfall ergebende Problem zu lösen. Die anschließende technische Erprobung unter realitätsnahen Bedingungen stellt das System in Bezug auf die
Komplexität realistischer Betriebseinflüsse auf die Probe. Um das Zusammenspiel zwischen Technik und Mensch zu prüfen (Wirksamkeit und Nutzen), erfolgt schließlich eine soziotechnische Erprobung. Sämtliche Stufen der Erprobung werden fortlau-fend unter den Gesichtspunkten der interdisziplinären Bewertung betrachtet, sodass eine verantwortungsbewusste Entwicklung sichergestellt ist. Deshalb sind „Quality
Gates“ zwischen diesen stufenweisen Erprobungsphasen installiert. Nur wenn das System nach jeder Phase die an sie gestellten, stufenspezifischen Anforderungen er-füllt, wird die Erprobung fortgesetzt.

Erprobung sensorgestützter Tunnelmundüberwachung: In einer Machbarkeitsstudie untersuchen die Ordnungspartner, ob mit Hilfe eines Dynamic Vision Sensor (DVS) eine sichere und zuverlässige Erfassung sich bewegen-der Objekte im Zugangsbereich von Tunneln zur teilautomatisierten Gefahrenerkennung erreicht werden kann. Ziel ist es, die Sicherheit im öffentlichen Verkehr zu verbessern und die Anzahl von Sperrzeiten zu reduzieren. Der DVS unterscheidet sich gegenüber herkömmlichen Kameras, da hier keine Videobilder aufgezeichnet werden; der hier erzeugte Datenstrom besteht lediglich aus Pixeln, die sich über die Zeit
in der Helligkeit ändern. Diese Sensoren sind wesentlich lichtempfindlicher, so dass sie auch in Bereichen mit wechselnder Beleuchtung oder in sehr dunklen Umgebungen arbeiten. Zum Erreichen der Witterungsunabhängigkeit soll ein maßgeschneiderter Erkennungsalgorithmus entwickelt werden, der mit Hilfe von Methoden der künstlichen Intelligenz eine sichere Klassifikation zwischen Personen und anderen sich
bewegenden Objekten im Tunneleingangsbereich ermöglicht. Durch die zuverlässige Erkennung und die teilautomatisierte Alarmierung kann das Sicherheitspersonal
ohne Zeitverzug gefahrenabwehrende Maßnahmen, auch zum Schutz der kritischen Infrastruktur und des störungsfreien Bahnverkehrs, einleiten. Im Teilprojekt TUNUKI hat die Hochschule Niederrhein die Feldphase zur Aufnahme der Sensordaten abge-schlossen, die Auswertung dieser Daten dauert noch an. Es wurden Daten vom Tunneleingang des BER-Eisenbahntunnels (nicht öffentlicher Bereich) über eine Dauer
von sechs Monaten aufgezeichnet. Ziel ist es, auf Grundlage dieser Datenbasis ein KI-Modell zu trainieren, welches Anwesenheit von Personen im Tunnel erkennen und
diese zuverlässig bei allen Licht- und Wetterverhältnissen von Tieren, Zügen und an-deren Objekten unterscheiden kann. Personenbezogene Daten werden nicht erhoben.

Zu 3.

Der KI-Campus sowie die derzeit in Anspruch genommenen Entwicklungsleistungen der PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH werden durch das BMI finanziert. Die
Finanzierung des Teilprojekts TUNUKI erfolgte aus den Fördermitteln mFUND des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Das Forschungsvorhaben Sicherheitsbahnhof wird anteilig über Eigenmittel der DB Station&Service AG finanziert. Die Bundespolizei hat keine eigenen Haushaltsmittel für das Forschungsprojekt Sicherheitsbahnhof bereitgestellt. Die notwendige Transparenz während des Projekts wird durch die Informationen auf der Webseite https://sicherheitsbahnhof.bahnhof.de/ gewährleistet. Zur Erprobung sensorgestützter Tunnelmundüberwachung wurden vom Projektpartner Hochschule Niederrhein ferner folgende Beiträge veröffentlicht: https://www.hs-niederrhein.de/aktuelles/news-detail/tunnelmuendungen-mithilfe-ku-enstlicher-intelligenz-sicherer-machen/, https://www.hs-niederrhein.de/ipattern/nach-richten-detailseite/ki-zur-ueberwachung-von-tunnelmuendungen/.

Antwortschreiben im Original (pdf): https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/231103_3-SFs-zu-KI-Projekten-Antwort-BuReg_Geschwaerzt.pdf

Meine Frage:

„Welche Anzahl der vom Bund genutzten Rechenzentren (laut Antwort der
Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksa-
che 20/3619) fällt bezüglich deren Nennanschlussleistung in eine der Kate-
gorien >/= 40-99 KW, >/= 100-199KW, >/= 200-299KW, >/= 300 KW
(gern tabellarisch), und beabsichtigt die Bundesregierung die Veröffentli-
chung von Daten zur Energieeffizienz dieser vom Bund genutzten Rechen-
zentren (zum Beispiel im Transparenzregister, siehe ebd. Antwort zu Frage
2) größenunabhängig für alle Rechenzentren des Bundes, wie in der er-
wähnten Antwort der Bundesregierung angegeben, oder nur für Rechenzen-
tren ab einer Nennanschlussleistung von 300 KW, wie es das Energieeffi-
zienzgesetz für öffentliche Rechenzentren vorgibt?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:

„Die vom Bund genutzten Rechenzentren fallen in folgende Kategorien:

Darüber hinaus genannte Rechenzentren (laut Antwort der Bundesregierung
zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3619) sind
inzwischen weggefallen bzw. liegen unter 40 KW Nennanschlussleistung.

Die Bundesregierung plant die Veröffentlichung von Daten zur Energieeffi-
zienz der Rechenzentren des Bundes. Details werden derzeit noch geprüft.
Die konkrete Umsetzung der Veröffentlichung soll im Board der CIOs der
Ressorts der Bundesregierung beschlossen werden.“

Antwortschreiben im Original:

Meine Frage:

  1. Welchen Stand der Digitalisierung haben die im Rahmen des Onlinezugangsge-
    setzes in 2022 priorisierten 35 Leistungen (“OZG-Booster”, Nummer 1 bis 28) aktuell
    und wo sind sie für Bürgerinnen und Bürger verfügbar (bitte jeden der Dienste jeweils
    in einer der folgenden vier Kategorien tabellarisch zuordnen: 1) die Leistung ist über-
    all in Deutschland UND Ende zu Ende digitalisiert verfügbar 2) die Leistung ist zwar
    überall, aber nicht Ende zu Ende digitalisiert verfügbar 3) die Leistung ist Ende zu
    Ende digitalisiert, aber nicht überall verfügbar 4) die Leistung ist weder überall, noch
    Ende zu Ende digitalisiert verfügbar; wenn im Einzelfall eine Zuordnung nicht möglich
    sein sollte, bitte genau begründen, warum nicht und ersatzweise den Stand der Digi-
    talisierung und Verfügbarkeit verbal so genau wie möglich beschreiben)?
  2. Welchen Stand der Digitalisierung haben die im Rahmen des Onlinezugangsge-
    setzes in 2022 priorisierten 35 Leistungen (“OZG-Booster”, Nummer 29 bis 35) aktu-
    ell und wo sind sie für Bürgerinnen und Bürger verfügbar (bitte jeden der Dienste je-
    weils in einer der folgenden vier Kategorien tabellarisch zuordnen: 1) die Leistung ist
    überall in Deutschland UND Ende zu Ende digitalisiert verfügbar 2) die Leistung ist
    zwar überall, aber nicht Ende zu Ende digitalisiert verfügbar 3) die Leistung ist Ende
    zu Ende digitalisiert, aber nicht überall verfügbar 4) die Leistung ist weder überall,
    noch Ende zu Ende digitalisiert verfügbar; wenn im Einzelfall eine Zuordnung nicht
    möglich sein sollte, bitte genau begründen, warum nicht und ersatzweise den Stand
    der Digitalisierung und Verfügbarkeit verbal so genau wie möglich beschreiben)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:

Zu 1. und 2.
Die beiden Schriftlichen Fragen werden gemeinsam beantwortet.
Für die Umsetzung der vom IT-Planungsrat mit Beschluss 2022/20 vom 2. Mai 2022
priorisierten Leistungen sind die Länder zuständig, so dass der Bundesregierung die
für eine Beantwortung der Fragen erforderlichen Informationen nicht vorliegen. Für
die von der Bundesregierung herausgegebene Webseite https://dashboard.ozg-um-
setzung.de/ stellen die Länder allgemeine Informationen zum Umsetzungsstand von
OZG-Leistungen zur Verfügung. Darunter befinden sich auch zahlreiche der vom IT-
Planungsrat mit Beschluss vom 2. Mai 2022 priorisierten Leistungen.

Antwortschreiben im Original:

Meine Schriftlichen Fragen zum OZG-Booster im Dezember 2022:

https://mdb.anke.domscheit-berg.de/2023/01/onlinezugangsgesetz-und-ozg-booster-gescheitert/

Meine Frage:
Welche Studien und Strategien zum Thema “Nachhaltigkeit in und durch Digitalisierung sowie ihrer Umsetzung” wurden durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Einzelplan 12) aus dem Kapitel 1204 (“Digitale Infrastruktur”) im Haushaltstitel 53101-692 im Jahr 2023 finanziert und wurden diese veröffentlicht (falls ja, bitte je Studie und/oder Strategie auch den Ort angeben)?


Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert:
Im Jahr 2023 soll eine Studie und Handlungsempfehlungen zum nachhaltigen Ausbau und Betrieb von Gigabitnetzen aus dem Titel 1204 53101 finanziert werden.
Veröffentlichungen dazu gibt es derzeit noch nicht.

Antwortschreiben im Original:


Meine Frage:
Wie wurden die Mittel von 2 Mio € im Titel “Reparieren statt Wegwerfen” des Haushalts für 2023 bisher verausgabt (bitte aufschlüsseln, welche Mittel für welche konkreten Zwecke an wen und auf welchem Wege – zum Beispiel über bestimmte Förderrichtlinien oder Institutionen wie die Stiftung Ehrenamt in Neustrelitz – abgeflossen oder zumindest gebunden sind) und falls bisher keine Mittel abflossen /gebunden wurden, wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass diese Haushaltsmittel noch 2023 dem geplanten Zweck, das Reparieren statt Wegwerfen zu fördern, zugutekommen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:
Die Mittel für 2023 sind bisher noch nicht verausgabt oder gebunden, da zunächst entsprechende Vorarbeiten erforderlich waren. Den gegenwärtigen Planungen entsprechend gehen wir von einer Verausgabung im Jahr 2023 für ein Förderprojekt eines Verbandes sowie im Rahmen einer Förderrichtlinie zur Förderung von Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten zur Unterstützung von Reparaturmaßnahmen aus.

Antwortschreiben im Original:

Meine Frage:
Hat die Bundesregierung das Ziel, mit dem geplanten Gesetz über digitale Dienste die Unzulässigkeit der Störerhaftung entsprechend Telemediengesetz zu erneuern, und soll dabei auch klar geregelt werden, dass Unterlassungsansprüche bezogen auf die Störerhaftung nicht wirksam sind?


Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert:
Mit dem geplanten Gesetz über digitale Dienste verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste
und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (im Folgenden auch „Digital Services Act“ oder „DSA“) im nationalen Recht durchzuführen und, wo nötig, nationales Recht an den DSA anzupassen. Die zur Umsetzung
des Artikels 12 Absatz 1 der Richtlinie 2000/31/EG („E-Commerce-Richtlinie“) in § 8 Absatz 1 des Telemediengesetzes (TMG) enthaltene Haftungsprivilegierung wird künftig durch den unmittelbar anwendbaren
Artikel 4 Absatz 1 DSA geregelt. Aus diesem Grund besteht für die bisherige Klarstellung in § 8 Absatz 1 Satz 2 TMG in Bezug auf Unterlassungsansprüche kein Bedarf mehr. Dem nationalen Gesetzgeber steht insofern kein Handlungsspielraum zu.

Antwortschreiben im Original:

31. Juli 2023

Meine Frage:
Welcher Personal- und Kostenaufwand entstand dem Bund (Ministerien, nachgeordnete Behörden und Unternehmen in Bundesbesitz, beispielsweise die Bundesdruckerei) im Zusammenhang mit der re:publica Konferenz 2022, 2019 und 2018 (bitte als jeweilige Gesamtvolumen nach Art und Höhe des Aufwandes aufschlüsseln und dabei nur Personen mit aktiver Rolle auf der re:publica erfassen – z.B. Standpersonal oder Podiumsgäste, nicht jedoch reine passive Teilnehmerinnen)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert:
Der nachstehenden Übersicht können die von den Ressorts entstandenen Sachkosten entnommen werden. Keine Aufwände entstanden sind beim BMWK, AA, BKAmt, BMF, BMFSFJ, BMG, BMJ, BMWSB sowie bei der BKM. Der Personalaufwand lässt sich rückwirkend für die Jahre 2018, 2019 und 2022 nicht feststellen, da eine systematische Erfassung von Zeit- und Personaleinsatz in den Ressorts nicht vorliegt. In Bezug auf die Kommunikationsmaßnahme der Bundeswehr und den diesbezüglichen Personalaufwand im Zusammenhang mit der re:publica 2018 wird auf die Drucksache 19/2334, Seite 39 und Drucksache 19/2798 verwiesen.

Antwortschreiben im Orignal:

Anke Stencil mit Blumenstrauß auf buntem Hintergrund

30. Juni 2023

Meine Frage:
Welche Vertreterinnen und Vertreter aus Rechtssetzung und Rechtsdurchsetzung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, der Wissenschaft und der Privatwirtschaft wurden durch das Bundesministerium der Justiz zum Fachforum „Hass im Netz“ im April 2023 eingeladen und welche Ergebnisse des Fachforums wurden bspw. in Form von Vermerken oder Leitungsvorlagen ggf. für die weitere Prüfung der Eckpunkte in Vorbereitung des Referentenentwurfs durch das Ministerium festgehalten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Benjamin Strasser:
Der Staatssekretärinnen- und Staatssekretärsausschuss der Bundesregierung hat beschlossen, zur Erarbeitung einer „Strategie der Bundesregierung für eine starke, wehrhafte Demokratie und für eine offene und vielfältige Gesellschaft“ (Arbeitstitel) sechs Fachforen einzurichten. Die Arbeit in den Fachforen fand unter thematischer Federführung der jeweils fachlich zuständigen Ressorts im ersten Halbjahr 2023 statt.

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat die Federführung für das Fachforum V „Hass im Netz“ übernommen. Es wurden hierzu zwei Fachgespräche im BMJ veranstaltet, zu denen ein identischer Teilnehmerkreis eingeladen wurde. Die Teilnehmerliste umfasste dabei Vertreterinnen und Vertreter auf Fachebene der folgenden Bundesministerien, Behörden, Einrichtungen, Organisationen, Universitäten und Unternehmen in alphabetischer Reihenfolge:

  • Amadeu-Antonio-Stiftung,
  • Antiziganismusbeauftragter der Bundesregierung,
  • Auswärtiges Amt,
  • Bundesarbeitsgemeinschaft „Gegen Hass im Netz“,
  • Beauftragte der Bundesregierung für Integration und Antirassismus,
  • Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus,
  • Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien,
  • Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland,
  • Bitkom e. V.,
  • Bundesamt für Justiz,
  • BMJ,
  • Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI),
  • Bundesministerium für Bildung und Forschung,
  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr,
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
  • Bundesnetzagentur,
  • Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz,
  • Bundeszentrale für politische Bildung,
  • Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Onlinedienste zur Meldung von Hasskommentaren für Bürgerinnen und Bürger“,
  • D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V.,
  • Deutscher Journalisten-Verband,
  • Deutscher Städte- und Gemeindebund,
  • die medienanstalten,
  • eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.,
  • Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V.,
  • game – Verband der deutschen Games-Branche e. V.,
  • Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main,
  • Generalstaatsanwaltschaft München,
  • Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V.,
  • GMK e. V. – Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur,
  • gutefrage.net,
  • Hate Aid,
  • hatefree gGmbH
  • Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf,
  • Hochschule Magdeburg-Stendal,
  • Institute for Strategic Dialogue gGmbH,
  • jugendschutz.net,
  • Landesanstalt für Medien NRW,
  • Leibniz-Institut für Medienforschung – Hans-Bredow-Institut,
  • LOAD e. V.,
  • Mastodon,
  • Meldestellen „REspect! Gegen Hetze im Netz“ & „#Antisemitismus“,
  • Meta,
  • nebenan.de,
  • Neue deutsche Medienmacher*innen,
  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,
  • Reporter ohne Grenzen,
  • Soundcloud,
  • Staatsanwaltschaft Köln,
  • Staatskanzlei Rheinland-Pfalz,
  • Stiftung Neue Verantwortung,
  • STOP-HATE gUG,
  • TikTok,
  • Twitter,
  • Universität Hildesheim,
  • Universität Leipzig,
  • Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e. V.
  • YouTube,
  • Zentralrat der Juden in Deutschland,
  • Zentralrat der Muslime in Deutschland,
  • Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und
  • Zentrum Liberale Moderne.

Die Ergebnisse der Diskussionen in den Fachgesprächen wurden mit ihren Erkenntnissen zum Phänomen Hass im Netz, den Herausforderungen seiner Bekämpfung sowie Möglichkeiten der Unterstützung von Betroffenen intern zusammengefasst und haben Eingang gefunden in die Erarbeitung der oben genannten Strategie der Bundesregierung, die unter Federführung des BMI erarbeitet und im Ressortkreis abgestimmt wird. Soweit Erkenntnisse die Eckpunkte des BMJ für ein Gesetz gegen digitale Gewalt betreffen, werden diese auch bei Erstellung des diesbezüglichen Referentenentwurfs berücksichtigt.

Antwotschreiben im Original:

30. Juni 2023

Meine Frage:
Bis wann wird flächendeckend, mit Ausnahme von bestandsgeschützten IT-Systemen, kein IPv4 mehr in der Bundesverwaltung zum Einsatz kommen und wie viele besetzte Stellen (und ggf. externen Diestleistungsstellen-Äquivalente) befassen sich mit der Umstellung auf IPv6 (bitte jeweils aufschlüsseln nach Ressort bzw. externem Diestleister)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:
Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts erfragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag transparent und grundsätzlich vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen.

Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung aber zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, Seite 161, 189). Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil beantwortet werden kann.

Das hier erfragte spezifische Wissen über Zeit- und Ressourcenplanungen im Zusammenhang mit der Umstellung von IPv4 auf IPv6 in der Bundesverwaltung ist in der Gesamtheit potentiell geeignet, Cyberangriffe auf die Regierungsnetze und -kommunikation der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern und diese gezielt angreifbar zu machen. Es wird daher auf die Anlage mit dem Einstufungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ verwiesen. 

Antwortschreiben im Original:

Anke Stencil mit Blumenstrauß auf buntem Hintergrund

30. Juni 2023

Welcher Personal- und Kostenaufwand entstand dem Bund (Ministerien, nachgeordnete Behörden und Unternehmen in Bundesbesitz, beispielsweise die Bundesdruckerei) im Zusammenhang mit der re:publica Konferenz 2023 (bitte für die jeweilige Institution nach Art und Höhe des Aufwandes aufschlüsseln und dabei nur Personen mit aktiver Rolle auf der Republica erfassen – z.B. Standpersonal oder Podiumsgäste, nicht jedoch reine passive Teilnehmerinnen)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert:

Die entstandenen Aufwände können der Tabelle entnommen werden.

Keine Aufwände entstanden sind bei dem BMWK, BMVg, AA, BKAmt, BMEL, BMG, BMJ und BMWSB sowie bei der BKM.

Antwortschreiben im Original: