Bundesregierung und BMDV enttäuschen bei der Digitalisierung. Die Ampel sollte sich Schlampel nennen, denn nur mit schlampiger Regierungsarbeit kann man in 25 Wochen seit Regierungsantritt nicht einmal Zuständigkeiten klären. Auch der Haushalt hat Defizite, für Nachhaltigkeit ist das BMDV zwar zuständig, Haushaltsmittel gibt es dafür aber keine. Das Recht auf Internetgrundversorgung kommt, aber nur als Recht auf lahmes Internet und für die Bearbeitung der über 300.000 erwarteten Anspruchsfälle bekam die BNetzA keinerlei personelle Ressourcen. Was für eine Fehlplanung!
Antrag (Drucksache 20/2031)
der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg, Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.
Keine Privatadressen im Impressum
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die geltende Rechtslage verpflichtet in § 5 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG) fast alle Betreiber*innen von Websites, ein Impressum zu veröffentlichen, das leicht erkennbar Name und Anschrift enthält, außerdem Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen. Ausgenommen sind davon nur rein private Websites: Die Impressumspflicht gilt für alle Anbieter*innen geschäftsmäßiger Telemedien. Dabei gilt: „Der Begriff der Geschäftsmäßigkeit ist weitreichender als der der Gewerbsmäßigkeit“ (WD 10 – 3000 – 049/20). Jurist*innen empfehlen in der Regel allen, die mehr als rein private Familien-Blogs betreiben, vorsichtshalber ein Impressum bereitzustellen, um kostenintensive Abmahnungen zu vermeiden. Das betrifft etwa all jene, die Affiliate Links (Links zu Partner-Angeboten, deren Nutzung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision führt) oder Werbung einbinden oder Inhalte veröffentlichen, die thematische Ähn- lichkeit zu ihrer beruflichen Tätigkeit haben, also beispielsweise auch Journalist*innen.
WeiterlesenDas ist der 1. Teil eines zweiteiligen Videoreports zum irre vollgepackten Digitalausschuss vom 11.5.2022. Es war aber nicht nur viel, sondern auch spannend! Nancy Faeser, die Bundesinnenministerin der Ampelregierung stellte sich erstmalig den Fragen im Ausschuss, da gab es durchaus auch Neuigkeiten, gute wie schlechtere. Die Themenvielfalt war groß: Hackbacks, Chatkontrolle (niemand, den ich kenne, war so überrascht wie Nancy Faeser über die anlasslose Massenüberwachung, die uns die EU mit der Chatkontrolle beschert hat!), Verwaltungsdigitalisierung – v.a. das Onlinezugangsgesetz, Blockchain und ID-Wallet sowie jede Menge CyberCyber haben wir mit Nancy Faeser und ihrem CIO, Markus Richter besprochen.
Außerdem löcherten wir Staatssekretärin Daniela Kluckert aus dem BMDV mit Fragen zum Thema Digital Services Act, der frisch verabschiedeten europäischen Regulierung digitaler Dienste. Was konnte die Bundesregierung durchsetzen und was nicht? Wie schützt uns das DSA vor Dark Patterns und kommt mit dem DSA jetzt wirklich mehr Jugendschutz ins Internet? Schaut rein, auf etliche meiner Fragen gab es Antworten, auf andere nicht, aber manchmal sagt selbst das einiges aus.
WeiterlesenSubject: Concern for Julian Assange, founder of the platform Wikileaks
Dear honourable Members of Parliament, Esteemed colleagues in the United Kingdom,
WeiterlesenFrage
Welcher Anteil von Krankenhäusern nutzt nach Kenntnis der Bundesregierung einen sowohl di-rekten als auch voll elektronischen Meldeweg zur Meldung tagesaktueller Covid-19-Hospitalisie-rungsraten an das RKI (bitte in absoluten u relativen Zahlen angeben) und falls es noch Kranken-häuser gibt, die keinen direkten, elektronischen Meldeweg zum RKI nutzen, was sind jeweils die Gründe dafür?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretär Prof. Dr. Edgar Franke am 13. April 2022
WeiterlesenIm zweiten Teil meines Videoreports zum Digitalausschuss vom 16. Februar geht es um den Verhandlungsstand der EU-Verordnungen Digital Market Acts und Digital Services Act. Die parallel laufenden Verfahren sollen große digitale Plattformen in ihre Schranken weisen, einen fairen Wettbewerb ermöglichen und Verbraucher:innen vor gefährlichen Geschäftsmodellen schützen. Komischerweise wurden die Zuständigkeiten in der neuen Ampelkoalition aufgeteilt, und so sprachen wir erst mit Franziska Brantner, parlam. Staatssekretärin im BMWK, zum DMA und anschließend mit Daniela Kluckert, parlam. Staatssekretärin im BMDV zum DSA. Es ging um strittige Aspekte, die nun im Trilog zwischen Europäischen Rat, Parlament und Kommission verhandelt werden, aber auch um die Position der Ampelkoalition dabei und darum, wobei Einigkeit herrscht.
Beim DMA ging es vor allem um den Wettbewerb, und dabei um Themen wie Interoperabilität für Messenger und Soziale Netzwerke, um Killer Acquisitions, Selbstbegünstigung von Plattformunternehmen und wirklich heftige Sanktionen bei Verstößen. Vor allem sogenannte Gatekeeper werden im DMA reguliert.
Beim DSA ging es vor allem um den Verbraucherschutz, den Umgang mit illegalen Inhalten und die Folgen für das deutsche NetzDG. In einer der beiden Verordnungen soll auch das Verbot verhaltensbasierter Online-Werbung für Kinder geregelt sein, laut BuReg im Ausschuss wandert dieser Abschnitt vom DMA ins DSA, aus Parlamentskreisen habe ich danach gehört, dass das noch offen ist. Im Video findet Ihr alle Details, auch zur Rolle der Nachhaltigkeit in den Verordnungen und was die BuReg dazu sagt.
WeiterlesenErfolgreiche Digitalisierung braucht eine Strategie mit sinnvollen, messbaren Zielen, Nachhaltigkeitsbezug und Weiterbildungsoffensive für die Verwaltung. Auch ohne klare Rollenverteilung geht es nicht. Dass Kanzler Scholz jede Digitalisierungsverantwortung abgab, ist das falsche Signal.
WeiterlesenDie erste fachliche Sitzung des Digitalausschuss in der 20. Legislatur befaßte sich mit 2 Themen: 1. den immer noch nicht schnell und reibungslos funktionierenden #Meldeketten im Gesundheitswesen (ein Thema, das wir im Februar 2021 schon einmal debattiert hatten und dass ich erneut zur Befassung vorschlug) und 2. der im Dezember öffentlich gewordenen Sicherheitslücke in dem extrem verbreiteten Software-„Baustein“ #log4j.
WeiterlesenDie investigative Recherche zur NSO Group Technologies und ihrem Überwachungsprodukt Pegasus schockiert, denn sie weist nach, wovor Aktivist:innen seit Jahren warnten: dass Sicherheitslücken auf elektronischen Geräten in vielen Ländern zur umfassenden Überwachung auch von Journalist:innen, Rechtsanwält:innen und Oppositionellen ausgenutzt werden. Weltweit werden durch die Einschleusung von Schadsoftware in Smartphones Grund- und Menschenrechte verletzt.
Bisher heißt es zwar, dass deutsche Behörden keine Geschäftspartner der NSO Group sind und auch keine Deutschen als Opfer der grenzenlosen Überwachung bekannt wurden , aber auch ohne direkte Beteiligung trägt die Bundesregierung dazu bei, dass solche Menschenrechtsverletzungen möglich sind und auch bei uns Überwachung auf Kosten der IT-Sicherheit aller immer stärker zunimmt. So erhielten gerade erst im Juni alle 19 Geheimdienste in Bund und Ländern die Befugnis, Staatstrojaner einzusetzen, die unter Ausnutzung von Sicherheitslücken in IT-Systeme eingeschleust werden. Sicherheitslücken unterscheiden jedoch nicht zwischen Gut oder Böse, Demokratie oder Schurkenstaat, legitimer Behörde oder krimineller Ransomware-Erpresserbande. Wenn Schwachstellen einmal offen sind, kann sie jeder ausnutzen, auch die NSO Group Technologies. Die Folgen sind nicht nur für die IT-Sicherheit gravierend, sondern bedeuten eine grundsätzliche Ausweitung der Überwachungsinfrastruktur weltweit, solange nicht alle bekannten Sicherheitslücken den Herstellern mitgeteilt und geschlossen werden.
WeiterlesenDie Klimakrise verschärft sich und die Informationstechnik trägt wesentlich dazu bei. Schon jetzt ist ihr Beitrag zur Erhöhung des CO2 Ausstoßes größer, als durch die weltweite zivile Luftfahrt, deshalb habe ich gemeinsam mit meinem Kollegen Gösta Beutin, klimapolitischer Sprecher der Linksfraktion, die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage zum Thema Digitalisierung und Nachhaltigkeit befragt. In der Vergangenheit stellte die Bundesregierung verschiedene ambitionierte Projekte wie die „Umweltpolitische Digitalagenda“ vor. Wir haben nachgehakt, inwiefern die Umsetzung voranschreitet und welche weiteren Schritte die Bundesregierung unternimmt, um im Einklang mit den Pariser Klimazielen für den eigenen CO2-Fußabdruck Verantwortung zu übernehmen. Dabei habe ich mich vor allem nach der Klimawirkung und Nachhaltigkeit von IT-Infrastruktur wie Rechenzentren erkundigt, nach Status Quo und bestehenden Plänen, wie man die beschlossene Klimaneutralität der Bundesverwaltung bis 2030 auch in der Praxis erreichen will und welche Regulierungen man plant, um auch bundesweit die negative Klimawirkung von Rechenzentren zu verringern.
Die Antwort der Bundesregierung deckte eklatante Mängel auf, denn sie scheint nicht nur völlig ehrgeizlos zu sein, sondern auch buchstäblich ahnungslos. Beides ist ein gleichermaßen großes Problem, denn wer einen Missstand ändern will, muss zuerst die Ausgangslage verstehen. Die Bundesregierung scheitert bereits daran. Das Ausmaß der Unkenntnis des Status Quo in Sachen Klimabilanz der Bundes-IT ist erschreckend. Nach fünf Wochen Bearbeitungszeit lieferte sie nicht einmal eine rudimentäre Ökobilanzierung ihrer Rechenzentren.
Eine Gesamtkoordination der umweltpolitischen Digitalagenda ist nicht erkennbar, es gibt offenbar nicht einmal grundlegende Monitoringprozesse zur Klimawirkung der Bundesrechenzentren.
WeiterlesenBundestagsbüro
Anke Domscheit-Berg, MdB
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