07. Oktober 2022

Frage:

Wie schlüsseln sich die Kosten der Jahre 2021 und 2022 für die Corona Warn App auf Software- Betrieb und allgemeine Pflege (z.B. für Gewährleistung der Sicherheit und kleinere Updates), Software-Entwicklung (Implementierung neuer Funktionalitäten), Hotline-Betrieb und ggf. weitere Aufgaben (z.B. Anschluss Testzentren, Marketingausgaben, Verlängerung von Zertifikaten – siehe auch https://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article240567471/Corona-Warn-App-Ministeriumkorrigiert-Mehrkosten-auf-70-Millionen-Euro.html auf, und wie hoch war die Anzahl Calls für die CWA-Hotlines je Monat im Jahr 2022?

Antwort von Staatssekretär Edgar Franke:

Im Jahr 2021 wurden für die Corona Warn App (CWA) insgesamt 78,2 Mio. EUR verausgabt; im Jahr 2022 fielen bislang Kosten in Höhe von 51,8 Mio. EUR an. Eine feingranulare Aufschlüsselung nach Funktionalitäten der CWA ist nicht möglich, da ver- schiedene Kostenbestandteile nicht trennscharf zwischen Entwicklungs-, Wartungs- und Betriebsaufwand unterschieden werden können.

Die Anzahl eingegangener Anrufe bei den CWA-Hotlines in 2022 ist nachfolgend aufgeführt:

In der ersten Folge meines neuen Podcasts, die Nachfolge meines bisherigen Videoreport-Formats auf YouTube, berichte ich Euch vom Digitalausschuss am 28. September 2022. Hört rein, wie ich direkt aus dem Reichstag vom Bundestagsgeschehen berichte!

Wir haben in diesem Ausschuss mal wieder über Vorratsdatenspeicherung und die Auslegung des mittlerweile 5. EUGH-Urteils dazu gesprochen (Danke für nichts, CDU!), über die neuen Pläne aus dem Hause Wissing (BMDV) u Faeser (BMI) – von Quick Freeze bis zur Neuauflage der VDS als IP-Adress-Vorratsdatenspeicherung.

Es ging auch um die neuen Haushaltbudgets von BMI und BMWK für 2023. Das ist spannend, denn wo es um die Verteilung von Geld und Ressourcen geht, zeigt sich deutlich, welche Projekte (und mit welcher Priorität) umgesetzt werden. Natürlich habe ich gerade in Sachen Nachhaltigkeit und Digitalisierung genauer nachgefragt.

Außerdem erzähle ich Euch kurz vom UNESCO Bericht über UN-Empfehlungen zu Künstlicher Intelligenz, der uns im Digitalausschuss (sogar öffentlich!) vorgestellt wurde.

Ich hoffe Euch gefällt mein erster Audio Bericht aus dem Bundestag, er ist datensparsamer, als die Videoversion, weniger aufwändig und daher künftig auch schneller verfügbar. Lasst mir gerne Feedback per Mail da (mailto: Anke.domscheit-berg @ bundestag.de) oder auf social Media (wenn Ihr wollt mit dem Hashtag #ADBPodcast), ich bin gespannt darauf!

Weiterführende Links:

04. Oktober 2022

Frage:

Mit welchen Daten (bitte unter Angabe des Zeitplans) soll die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3619 erwähnte Verbesserung des Berichtswesens zu den Rechenzentren des Bundes (vor allem auch hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit) als Teil des angekündigten Maßnahmenplans der Green-IT Initiative verbindlich werden für die Rechenzentren des Bundes und wann ist mit der Veröffentlichung des gesamten Maßnahmenplans zu rechnen?

Antwort des Staatssekretärs Christian Kühn:

Das angepasste Berichtswesen soll ab Ende 2023 für den Berichtszeitraum 2023 verwendet werden. Eine Veröffentlichung des Berichts 2023 ist für das erste Halbjahr 2024 vorgesehen. Der Maßnahmenplan befindet sich aktuell in Ausgestaltung und eine Kommunikation zu den Maßnahmen erfolgt nach dessen Fertigstelung im Jahr 2023.

30. September 2022

Frage:

Ab wann sollen im öffentlichen Energieeffizienzregister für Rechenzentren “PEER-DC” Kennzahlen für die Nachhaltigkeit von Rechenzentren (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT; Bundestagsdrucksache 20/3619, Frage 2) erfasst werden und wird die Erfassung von Daten zur Nachhaltigkeit für a) alle vom Bund genutzten Rechenzentren und b) alle Rechenzentren in Deutschland verpflichtend sein (in der Antwort auf die Kleine Anfrage – Bundestagsdrucksache 20/3619 gab es widersprüchliche Angaben zur Erfassungspflicht von Bundes-RZ, einerseits war in der Antwort auf Frage 1 von sog. Haupt-Rechenzentren des Bundes die Rede, andererseits in der Antwort auf Frage 2 von allen RZ des Bundes – falls die Erfassungspflicht also nur einige RZ des Bundes betrifft, bitte deren Anzahl angeben)?

Das laufende Forschungsvorhaben „Aufbau eines Registers für Rechenzentren in Deutschland und Entwicklung eines Bewertungssystems für energieeffiziente Rechenzentren“ (Kurztitel: Peer DC) soll die Basis für die Veröffentlichung von wichtigen Kenndaten zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz der Rechenzentren in Deutschland schaffen. Hierbei sollen auch erste Daten erfasst und über das entwickelte Register für Rechenzentren veröffentlicht werden. Das Register für energieeffiziente Rechenzentren soll mit Abschluss des Forschungsvorhaben Ende 2023 zur Verfügung stehen.

Antwort des Staatssekretärs Christian Kühn zu Frage a):

Nach Abschluss des Aufbaus des Registers soll dieses durch die Bundesregierung betrieben werden. Die Aufnahme der Daten der bundeseigenen Hauptrechenzentren in das Rechenzentrums Register ist geplant. Die Green-IT-Initiative des Bundes prüft, ob das Register für das Berichtswesen bezüglich Kennzahlen zur Energieeffizienz für alle Rechenzentren des Bundes genutzt werden kann. Alle Rechenzentren des Bundes sind verpflichtet, jährlich ihre Daten zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz an die Geschäftsstelle Green-IT im BMUV zu melden.

Antwort des Staatssekretärs Christian Kühn zu Frage b):

Das BMWK und BMWSB haben im Sofortprogramm für den Sektor Gebäude bereits angekündigt, dass ein neues Bundes-Energieeffizienzgesetz (EnEfG) die Betreiber von Rechenzentren verpflichten soll, Angaben zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz machen zu müssen, um diese über ein Register für energieeffiziente Rechenzentren zu veröffentlichen. Um den Aufwand für kleine Betreiber von Rechenzentren zu begrenzen, sind angemessene Schwellenwerte vorzusehen, ab der die Informationspflichten greifen.

Nachdem der EUGH zum 5. Mal eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärte, schlägt die CDU eine neue Variante dieser Massenüberwachung vor: die Speicherung aller IP-Adressen für 6 Monate. Eine solche Maßnahme ist weder geeignet, noch angemessen und verhältnismäßig, was bei grundrechtseinschränkenden Überwachungsmaßnahme eine Voraussetzung ist, sonst ist sie rechtswidrig.

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Digitalisierung kann Klimakrise bekämpfen helfen, aber verschärft sie auch. Der Bund ist für nachhaltige Digitalisierung als Regulierer verantwortlich, aber auch als Großkonsument von ITK. Eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zeigte nun, dass es mit der Nachhaltigkeit der IT des Bundes nicht weit her ist: die 184 Rechenzentren des Bundes nutzen z.B. kaum Abwärme und zu wenig erneuerbare Energien.

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Weder auf die Digitalstrategie noch auf die Gigabitstrategie hatte die Zivilgesellschaft Einfluss, die Wirtschaft jedoch sehr und das merkt man: so will die Ampel Digitalmanager in Landkreisen mit Steuergeld dafür bezahlen, dass sie für Konzerne Aufträge an Land ziehen, die auch von Steuergeld bezahlt werden und will verhindern, dass Förderprogramme den Gigabit-Ausbau zu stark beschleunigen.

Meine Rede im Wortlaut:

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In Rumänien surft man 70 Prozent schneller als bei uns, auf jedem 25. Quadratmeter kann man mangels Netz nicht einmal eine Whatsapp schicken. Dennoch setzt die Ampel weiter auf den Markt. Ihre Digitalstrategie bleibt ohne Vision, schafft Verantwortungschaos, ist voller schwammiger Ziele und auch im Haushalt für 2023 gibt es das versprochene Digitalbudget nicht. So klappt Digitalisierung nie.

Meine Rede im Wortlaut:

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Mein Interview zur Cybersicherheitsagenda des BMI fand noch vor der Pressekonferenz von Ministerin Faeser statt (Quelle: zdf.de).

Mehr dazu gibt es in diesem Twitter Thread und meinem Pressestatement:

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