Am 19. Mai beschäftigte sich der Digitalausschuss im Bundestag mit 3 Themenblöcken. Es ging um den frustrierenden und außerdem intransparenten Stand der Digitalisierung der Verwaltung (v.a. um den geschönten Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes), nebenbei um Open Data und dann um das Telekommunikations- und Telemediendatenschutzgesetz. Darin gibts nicht nur wieder mal die Bestandsdatenauskunft (bestimmt ist sie wieder verfassungswidrig), sondern u.a. auch Maßnahmen, die gegen den Cookie-Terror helfen sollen. 

Ich zeige Euch dabei auch 2 Beispiele, wie „Dark Patterns“ (irreführende Designs der Cookie Abfragen) eingesetzt werden, um Verbraucher:innen zum „alles akzeptieren“ zu verführen. Warum das Gesetz das eigentliche Problem der Ausbeutung personalisierter Werbung im Internet nicht löst, erzähle ich Euch auch. Und dann hat uns noch die Urheberrechtsreform beschäftigt, Stichwort Uploadfilter (Nie wieder CDU!). Als Linksfraktion haben wir außerdem das Thema Gleichbehandlung von eBooks eingebracht. Gleiches Recht für alle Bücher fordern wir da, also auch Ausleihe von eBooks durch Bibliotheken. 

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Vor 150 Jahren, am 15. Mai 1871, wurden im deutschen Kaiserreich die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Bis heute ist damit der Abbruch in Deutschland illegal und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei: Die ungewollt schwangere Person muss sich einer verpflichtenden Beratung mit einer anschließenden Wartezeit von mindestens drei Tagen unterziehen und die Schwangerschaft darf die 12. Woche nicht überschritten haben. Damit gibt es einen Zwang zur Austragung, unabhängig von partnerschaftlichen, psychischen und ökonomischen Verhältnissen, denn dieser Zwang leitet sich aus der grundsätzlichen Illegalität eines Schwangerschaftsabbruches ab. Selbst das Bundesverfassungsgericht verwendete den Begriff „Austragungspflicht“ (BVerfGE 39, 1) für die Verantwortung der Schwangeren. Da fühlt man sich tatsächlich an die Kaiserzeit erinnert. 

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Hopp oder Topp? Luca und Corona-Warn-App auf dem Prüfstand (Ausschussreport, 05.05.2021)

Am 5. Mai 2021 fand im Ausschuss Digitale Agenda ein ausführliches Fachgespräch zu digitalen Strategien rund um die #CoronaWarnApp​ und die #LucaApp​ stand. Dabei bekam die #CWA​ Lob von vielen Seiten, für die Luca App gab es dagegen massive Kritik. Wie der CEO von Nexenio, dem Unternehmen, das hinter der Luca App steht, auf fachlich fundierte Kritik reagierte, wie eine Sachverständige aufgrund ihrer Erfahrungen mit einem Gesundheitsamt die entlastende – oder eher potentiell belastende Wirkung von Luca auf die Gesundheitsämter bewertet, oder warum der Sachverständige des Chaos Computer Clubs die Haltung der Luca Macher als eher „unkonventionelle Auffassung von IT-Sicherheit bezeichnet“, das erfahrt Ihr recht ausführlich in meinem neuen #Ausschussreport​. 

Letztendlich stand die Frage im Raum: Was wollen wir eigentlich? Möglichst viele, z.T. unbrauchbare Daten in die schon jetzt überlasteten Gesundheitsämter pumpen 😊Luca App) oder schnell und effektiv Infektionsketten durchbrechen (Corona Warn App)? Nur kurz gehe ich außerdem auf das Projekt der Bundesregierung #UpdateDeutschland​ sowie auf Neuerungen im #NetzDG​ ein.Und wenn Ihr Euch auch die ganze Aufzeichnung des gesamten Fachgesprächs angucken wollt: Popcorn nicht vergessen (die Optik ist leider eine Zumutung, mit „Kachelansicht bei Webex“). 

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