Das Bundesgesetzblatt in der Bibliothek des Deutschen Bundestages
Symbolfoto: Das Bundesgesetzblatt in der Bibliothek des Deutschen Bundestages. CC0 by Team ADB.

Mit dem IT-Projekt eVerkündung sollte der Prozess der Verkündung von Gesetzen und Verordnungen vollständig digitalisiert werden, bis hin zur rechtsverbindlichen Veröffentlichung auf einem Portal, das allen Nutzer:innen eine Reihe von Standardfunktionalitäten, wie Durchsuchen des Bundesgesetzblattes, Drucken etc. kostenfrei ermöglicht. Es mutet zwar seltsam an im Jahre 2021, aber tatsächlich gibt es das bisher nicht. Bereits in 2016 wurde das Projekt angekündigt, im gerade abgelaufenen Juli sollte es umgesetzt sein. Da das nicht passierte, fragte die netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag die Bundesregierung nach dem Stand des Projektes und Gründen für seine Verzögerung. Durch die Antwort des Bundesjustizministeriums (Antwort als PDF) wurden erstmals erhebliche Verspätungen beim IT-Projekt eVerkündung bekannt gegeben. Dazu erklärt die Abgeordnete, Obfrau der LINKEN im Digitalausschuss:

„Die Bundesregierung kann Verwaltungsdigitalisierung einfach nicht, und das IT-Projekt eVerkündung ist ein weiteres Beispiel für ihr Dauerversagen. Erst auf meine Nachfrage gab die Bundesregierung bekannt, dass sich die rechtliche Umsetzung um weitere 2,5 Jahre verspätet. Wann das ganze Vorhaben technisch umgesetzt werden soll, steht völlig in den Sternen, denn nur ein Teilprojekt soll mit einem Jahr Verspätung 2023 verfügbar sein, wann das ganze, ursprünglich bis Anfang 2022 geplante Projekt umgesetzt sein soll, dazu schweigt sich die Bundesregierung aus. Den Bürger:innen einen kostenfreien und funktionalen digitalen Zugang zu neuen Gesetzen und Verordnungen zur Verfügung zu stellen, hat offenbar keinerlei Priorität, denn schon in der letzten Wahlperiode wurde das Projekt auf die aktuelle Wahlperiode verschoben. Nun wird erneut die Verantwortung abgegeben und einer neuen Regierung überlassen.

Noch im Mai 2019 machte die damalige Justizministerin Katarina Barley konkrete Versprechungen, bei denen es dann auch unter ihrer Nachfolgerin blieb. Wegen der dilettantischen Planung, Defiziten im Projektmanagement und mangelnden Ressourcen wird es nun wohl mindestens sieben Jahre dauern, bis aus der Ankündigung von 2016 ein bürgerfreundlicher Onlinezugang geworden sein wird – aber die Prozesse dahinter könnten sogar noch Jahre später nicht elektronisch verfügbar sein.

Bis zum Sommer 2020 sollten die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, in 2021 fällt der Regierung plötzlich auf, dass am Ende einer Wahlperiode mehr Gesetze und Verordnungen erlassen werden – das konnte wohl wahrlich niemand ahnen! Wegen des offensichtlich für die Bundesregierung überraschenden Endes der Legislatur sollen nun die rechtlichen Rahmenbedingungen erst 30 Monate später geschaffen werden und erst, nachdem die technische Umsetzung ‚konkret präsentiert werden kann‘.

Diese Logik ist nicht nachvollziehbar, denn die rechtlichen Voraussetzungen sind erst einmal unabhängig von ihrer technischen Umsetzung und bereits für sich allein genommen ein klares Signal an die Öffentlichkeit, dass man endlich gewillt ist, einen kostenfreien, digitalen und jedem offen stehenden Zugang zu neuen,  rechtsverbindlichen Gesetzen und Verordnungen zu schaffen, mit dem Nutzer:innen auch etwas anfangen können. Mit ihrer Politik des ‚auf die lange Bank Schiebens‘ sendet die Bundesregierung nun ein gegenteiliges Signal, nämlich die klare Aussage, dass ihr nichts daran liegt, einen solchen bürgerfreundlichen Zugang zeitnah zu schaffen.

Screenshot von offenegesetze.de mit einem Vergleich der Funktionen vom „Kostenloser Bürgerzugang“ des Bundes­anzeiger Verlags und den offenegesetze.de
Vergleich zwischen dem Angebot vom Bundes­anzeiger Verlag und offenegesetze.de. (Screenshot von offenegesetze.de)

Dabei ist eine kosten- und barrierefreie Bereitstellung des Bundesgesetzblattes durch die Zivilgesellschaft mit dem Projekt „Offene Gesetze“ schon längst umgesetzt. Durch den öffentlichen Druck, den dieses Projekt erzeugt hat, hat die Bundesregierung den Vertrag mit dem Dumont-Verlag, der bislang das Bundesgesetzblatt online bereitstellt, gekündigt. Nun muss die Bundesregierung endlich eine eigene Plattform entwickeln, die mindestens so nutzerfreundlich ist, wie die Plattform der Zivilgesellschaft, an der sie sich deshalb auch orientieren sollte, denn offenegesetze.de ist als Open Source Projekt mit offener Lizenz sehr einfach und mit geringem Aufwand anpassbar. Inakzeptabel ist jedoch, sich darauf auszuruhen, dass die Zivilgesellschaft Defizite der Bundesregierung ausgleicht und der nächsten Bundesregierung nichts  als  Hausaufgaben  zu hinterlassen.“