Mit dem Ziel der Aufklärung reist die ehemalige Facebook-Insiderin und Whistleblowerin Frances Haugen aktuell durch Europa und erklärt passend zur Verhandlung des Digital Services Act in der EU, wie soziale Netze reguliert werden sollten, um zu verhindern, dass sie weiterhin so viel Schaden anrichten, wie z.B. Facebook. Aus gleichem Grund war sie am 06.04.2022 zu Gast im Digitalausschuss des Bundestages.

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Pressemitteilung

Nachdem Recherchen von NDR und Spiegel Ende 2021 ergaben, dass große Mengen bereits durch Ermittlungen aufgedeckter Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Kindern weiterhin im Internet aufzufinden waren, ihre Löschung aber durch Information der Speicherdienste von Journalist:innen in fast allen Fällen schnell und einfach erreicht werden konnte, haben Abgeordnete der Bundestagsfraktion DIE LINKE in einer Kleinen Anfrage (BT-Drucksache 20/729) die Bundesregierung zum Umgang mit gefundenem Material zu dokumentiertem Kindesmissbrauch im Internet befragt.

Aus der Antwort der Bundesregierung werden erhebliche Defizite im Umgang mit gefundenen Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern im Netz offensichtlich.

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Die Ergebnisse einer Recherche zu Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern im Internet (leider fälschlicherweise immer noch oft als „Kinderpornografie“ bezeichnet)* von NDR und Spiegel aus dem Dezember 2021 ergab, dass große Mengen entsetzlicher Bilder von sexualisierter Gewalt an Kindern auch nach ihrem Entdecken durch Strafverfolgungsbehörden noch im Netz blieb. Die Journalist:innen des Investigativ Magazins Panorama und der Sendung Steuerung_F kontaktierten die Betreiber der jeweiligen Speicherorte und erreichten, dass in kurzer Zeit die meisten dieser Bilder offline genommen wurden.

Ich wollte wissen, wie das BKA mit Fällen umgeht, bei denen sie auf Bilder mit Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern stoßen. Wird eine schnellstmögliche Löschung veranlasst, was offenbar auch niedrigschwellig und mit hoher Erfolgsquote und natürlich auch in anderen Ländern möglich ist? Für eine Antwort auf diese und andere Fragen rund um das Thema habe ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. 

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In einem Spiegelinterview vom 18.03.2022 sprach sich Bundesinnenministerin Faeser dafür aus, über das im Koalitionsvertrag verankerte Verbot von Hackbacks neu zu diskutieren, da man nach dem Krieg Russlands gegen die Ukraine „Fragen unserer Sicherheit nicht ideologisch, sondern realistisch betrachten“ müsse. 

Davor warnt die digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Anke Domscheit-Berg und erklärt:

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Frauen müssen aktiv und konsequent an die Verhandlungstische für den #Frieden geholt werden.

Inklusivere Friedensprozesse sind erwiesenermaßen effektiver und nachhaltiger. Studien belegen, dass die Beteiligung von Frauen die Chancen auf einen nachhaltigen Frieden steigert und zu Abkommen führt, die mehr Regelungen enthalten, von denen Frauen und Männer gleichermaßen profitieren.

In 2000 erkannte der UN Sicherheitsrat in der Resolution 1325 ‘Frauen, Frieden und Sicherheit’ an: Frauen und Mädchen sind anders als Männer von Konflikten und Kriegen betroffen und können eine entscheidende Rolle bei nachhaltigen Friedensbemühungen und in Nachkriegsgesellschaften spielen. Heute zeigt sich aber nach wie vor: Die meisten Friedensverhandlungen werden ausschließlich von männlichen Vertretern der betroffenen Konfliktparteien geführt.

Weiterführende Links: 

In einer digitalen Gesellschaft wird IT-Sicherheit immer wichtiger und die Abhängigkeit von funktionierender IT immer größer. Jedes Jahr steigen die Zahlen der Cyberangriffe. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt in seinem Lagebericht und weist darauf hin, dass täglich über 300.000 neue Schadsoftwarevarianten entdeckt werden. Die größte Gefahr sieht das BSI in sogenannten Ransomeware-Attacken, bei denen Schadsoftware die Daten verschlüsselt und Geld in Form von Kryptowährungen erpresst und/oder Daten geleakt werden sollen. Auch in Deutschland waren bereits ganze Landkreise, Kommunen, sogar Krankenhäuser und Universitäten betroffen.

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Im zweiten Teil meines Videoreports zum Digitalausschuss vom 16. Februar geht es um den Verhandlungsstand der EU-Verordnungen Digital Market Acts und Digital Services Act. Die parallel laufenden Verfahren sollen große digitale Plattformen in ihre Schranken weisen, einen fairen Wettbewerb ermöglichen und Verbraucher:innen vor gefährlichen Geschäftsmodellen schützen. Komischerweise wurden die Zuständigkeiten in der neuen Ampelkoalition aufgeteilt, und so sprachen wir erst mit Franziska Brantner, parlam. Staatssekretärin im BMWK, zum DMA und anschließend mit Daniela Kluckert, parlam. Staatssekretärin im BMDV zum DSA. Es ging um strittige Aspekte, die nun im Trilog zwischen Europäischen Rat, Parlament und Kommission verhandelt werden, aber auch um die Position der Ampelkoalition dabei und darum, wobei Einigkeit herrscht. 

Beim DMA ging es vor allem um den Wettbewerb, und dabei um Themen wie Interoperabilität für Messenger und Soziale Netzwerke, um Killer Acquisitions, Selbstbegünstigung von Plattformunternehmen und wirklich heftige Sanktionen bei Verstößen. Vor allem sogenannte Gatekeeper werden im DMA reguliert. 

Beim DSA ging es vor allem um den Verbraucherschutz, den Umgang mit illegalen Inhalten und die Folgen für das deutsche NetzDG. In einer der beiden Verordnungen soll auch das Verbot verhaltensbasierter Online-Werbung für Kinder geregelt sein, laut BuReg im Ausschuss wandert dieser Abschnitt vom DMA ins DSA, aus Parlamentskreisen habe ich danach gehört, dass das noch offen ist. Im Video findet Ihr alle Details, auch zur Rolle der Nachhaltigkeit in den Verordnungen und was die BuReg dazu sagt.

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Warum der Digitalausschuss #btADi wieder hinter verschlossenen Türen stattfand (ich hatte Öffentlichkeit beantragt), erkläre ich Euch zu Beginn. Den inhaltlichen Bericht zur Ausschusssitzung vom 16.02.2022 habe ich in 2 Teile geteilt, damit ich ausführlicher berichten kann, um wenigstens so mehr Öffentlichkeit herzustellen. Hier seid Ihr bei Teil 1, darin geht es um den Antrittsbesuch des Bundesministers für Digitales und Verkehr. In Teil 2 berichte ich zu den Themen Digital Markets Act (#DMA) und Digital Services Act (#DSA).

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Das Bild ist freundlicherweise von @maxxoid (twitter) bereitgestellt – Danke dafür.

Wer erinnert sich noch an Andy Scheuers zahlreiche digitalpolitischen Fehltritte? Okay, das ist viel verlangt, es waren schließlich viele – aber sein letzter blieb zumindest mir nachhaltig in Erinnerung: das digitale Totalversagen rund um den digitalen Führerscheinnachweis, ein Projekt, das er gemeinsam mit dem Kanzleramt in den Sand setzte.

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Mein Vortrag für die BGE-Gesprächsreihe der Attac AG „genug für alle“


In den letzten zwei Jahren ist Bewegung in die Grundeinkommensdebatte gekommen. Es äußerten sich auch Silicon-Valley-Unternehmer und Manager positiv über diese Idee. Ebenso plädieren einige deutsche Unternehmenschefs dafür, auch Wissenschaftler aus dem IT-Zusammenhang. Im Vordergrund stehen dabei Argumente für das Grundeinkommen, die sich aus einem prognostizierten Wegfall von Erwerbsarbeitsplätzen durch die Digitalisierung ergeben.

Wir reden aber auch ohne Digitalisierung über Grundeinkommen. Die bedingungslose Absicherung der Existenz und gesellschaftlichen Teilhabe ist ein Menschenrecht – unabhängig davon, ob Digitalisierung stattfindet oder nicht. Ein emanzipatorisches bedingungsloses Grundeinkommen ist nur eine Form dieser bedingungslosen Absicherung, bei weitem nicht die einzig mögliche.

Dennoch verstärkt die fortschreitende Digitalisierung die Debatte über ein solches Grundeinkommen, weil sie die Arbeitsverhältnisse neu gestaltet. Zwar ist nicht absehbar, welche technischen Potenziale wie rasch oder überhaupt umgesetzt werden, aber „Arbeit“ wird zukünftig voraussichtlich immer weniger darin bestehen, morgens ins Büro oder in die Fabrik zu gehen, dort jahrelang die gleichen Dinge wie am Tag zuvor zu tun und abends nach Hause zurückzukehren.

Unabhängig davon, wie viele Arbeitsplätze es in 20 oder 30 Jahren weniger geben könnte, ist unbestritten, dass sich die bleibenden Arbeitsplätze stark verändern werden und damit auch ihre Besetzung. Der damit verbundene Umbruch ist potenziell disruptiv, er kann in wenigen Jahren geschehen und enorme Verwerfungen in der Gesellschaft nach sich ziehen. Zukunftsangst, tatsächlicher sozialer Abstieg und Demokratiefeindlichkeit werden dann häufiger, wenn man nicht die digitale Revolution auch mit einer sozialen Revolution begleitet. Für Anke Domscheit-Berg, die digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, “ist das BGE ein wichtiger Baustein einer solchen sozialen Revolution, denn niemand müßte Existenzangst wegen der Digitalisierung haben, wenn es ein BGE als verlässliches Sicherheitsnetz für alle gäbe”. Ihre Ansichten dazu wird sie uns in einem kurzen Impuls vorstellen und anschließend an unserem Austausch teilnehmen.

Mehr Infos zur Veranstaltungsreihe unter Grundeinkommen-Attac.de