Im September 2018 griffen noch bislang nicht identifizierte Personen millionenfach Daten bei Facebook ab, darin enthalten die Namen, Emailadressen, Telefonnummern, Religionszugehörigkeit, Wohn- und Geburtsort, Arbeitgeber und viele weitere Daten.

Heute findet als Tagesordnungspunkt 3 im Bundestagsausschuss Digitale Agenda ein Gespräch mit Vertreterinnen von Facebook zu diesem Hack statt.

Auf Antrag der Linksfraktion und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen wird dieses Gespräch öffentlich stattfinden.

Die Einigung für die öffentliche Sitzung erfolgte erst in der Obleuterunde unmittelbar vor dem Start der Sitzung. Auch wenn eine Sitzung öffentlich tagt, findet nicht automatisch ein Webstreaming der Sitzung statt. Teilnehmen kann damit letztlich nur, wer eh schon über einen Hausausweis oder einen sonstigen Zugang zum Parlament verfügt, da eine Anmeldung so kurzfristig nicht mehr praktikabel ist.

Damit die neu errungene Öffentlichkeit auch etwas bringt, wird hier im Blog ein Protokoll der Anhörung erstellt. Alle Tippfehler werden der Eile geschuldet sein.

[17:22 Uhr]

Soeben ist Tagesordnungspunkt 2, ein Gespräch mit den Vertretern von Google, Facebook und Twitter zu den Berichten über die Umsetzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes beendet. Der Ausschuss unterbricht seine Sitzung für ein paar Minuten.

[17:25 Uhr]

Einleitende Worte von Steve Satterfield von Facebook über seinen Auftritt im Ausschuss. Er erwähnt, dass er hier ist, um über die Cambridge Analytica-Nachfragen und über den Hack im September zu berichten. Er listet die Bereiche auf, in denen Facebook nach eigener Darstellung noch nicht genug geleistet hat, um Nutzer*innen zu schützen vor Verletzungen der Privatsphäre und politischer Desinformation. Facebook hat bislang 400 Anwendungen gesperrt, die personenbezogene Daten genutzt haben. Satterfield wiederholt den Sachstand zu den Nachforschungen Facebooks zu der App „My Personality“. Er verweist auf die schriftlichen Antworten Facebooks auf die Nachfragen von Behörden und Parlamenten in Deutschland und Großbritannien.

Sein Eingangsstatement ist relativ umfangreich. Dies – zusammen mit der Tatsache, dass die Sitzung regulär um 18 Uhr enden wird – wird die Zeit für Abgeordnete zum Fragenstellen dramatisch reduzieren.

Satterfield erwähnt nun den Angriff im September 2018, bei dem millionenfach personenbezogene Daten erbeutet wurden. Profildaten von 30 Millionen wurden dabei erbeutet, 90 Millionen Nutzer mussten ihr Passwort ändern. FBI, Irische Datenschützer und das deutsche BSI wurden informiert.

Neue Daten von Satterfield. Unter den 30 Millionen Personen, deren Daten erbeutet wurden, sind hunderttausende Nutzer aus Deutschland.

[17:37]

Wir steigen jetzt in die Fragerunde ein.

Frage von der CDU: Man wolle bitte den Bericht über den Angriff als Angriff haben. Die Fragestellung mündet zugespitzt in: Welchen legitimen Anwendungsfall gibt es noch, Adressbücher in die Plattform hochzuladen?

Satterfield: Es sei eine rein optionale Möglichkeit für Nutzer, das Adressbuch hochzuladen und es gäbe wertvolle Anwendungen.

Es gibt nun kurze Diskussionen über den Unterschied von zulässig und wertvoll.

Erstes Gelächter bei der Behauptung Satterfields, der Inhaber des Adressbuches besitze auch die Daten (und die Verfügungsgewalt).

Frage von der SPD: Wie konnte es überhaupt passieren, dass diese 400.000 Accounts der View As-Funktion zu kapern? Ist es korrekt, dass auch nicht nur eingegebene Daten erbeutet wurden, sondern auch gespeicherte Daten wie die letzten Suchanfragen. Letzte Frage: Wenn die Lücke seit 14 Monaten bestand, müssten nicht mehr Personen betroffen sein?

Satterfield erläutert nun die technischen Details der drei Bugs, die den Grundlage für den Hack ergaben und wie die Zugangs-Token für andere Personen erzeugt wurden. Satterfield bestätigt auch die Angaben, dass nicht nur von Nutzer*innen eingebene Profildaten, sondern auch Verkehrsdaten wie Suchanfragen erbeutet wurden.

Frage der AfD: Wie verteilen sich die betroffenen Nutzer geographisch? Sind auch Anmeldefunktionen auf anderen Webseiten via Facebook betroffen, welche Konsequenzen zieht Facebook?

Satterfield: Die betroffenen Nutzer sind weit verteilt. Leider keine Ausführung. Facebook habe keine Belege um anzunehmen, dass Dienste zur Anmeldung auf Dritt-Seiten. Facebook werde die Zahl der Angestellten im Bereich Sicherheit von 10.000 auf 20.000 Personen erhöhen. Er bestätigt die Prozedur, dass Telefonnummern für 2FA auch für Werbezwecke genutzt werden.

Fragen der FDP: Frage zur bekanntgewordenen Sicherheitslücke bei Whatsapp. Fragen zur Nutzung des Belohnungssystems für das Melden von Sicherheitslücken und zum Missbrauch von Daten an Facebook direkt.

Satterfield: Kann leider nichts zum Umfang und der Natur der Whatsapp-Lücke sagen. Er bestätigt, dass das Meldesystem für den Missbrauch von Daten genutzt werde, aber er wolle keine Zahlen nennen.

Fragen der Linksfraktion: Wie sind die betroffenen Accounts geographisch verteilt. Wurden die erbeuteten Daten bereits missbraucht. Welche Hilfe stellt Facebook bereit für Nutzer, die Schaden erlitten haben? Wie sieht die Zusammenarbeit mit dem BSI aus?

Satterfield: Er habe keine Daten über die geographische Verteile. Er habe keine genauen Zahlen. Facebook hat derzeit keine Daten über den Missbrauch der erbeuteten Daten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht Facebook nicht davon aus, dass damit Identitätsdiebstahl betrieben wurde (u.a. da Kreditkarten- und Personalausweisdaten fehlten). Die Hilfe von Facebook besteht derzeit aus Ratschlägen.

Facebook-Kollegin: Facebook hat das BSI informiert. Es wurden keine Daten an das BSI geliefert und keine technische Hilfe erhalten. Es gab Abstimmung zur Art der Information der betroffenen Nutzer.

Fragen der Grünen: Nachfrage zur Sicherheitslücke bei Whatsapp. Nachfrage zum Missbrauch der Daten oder Aufkommen im Darknet. Wurden vor 2017 Daten erbeutet?

Satterfield: Man werde Angaben zur Whatsapp-Lücke nachreichen. Grundlage des Hacks waren Programmfehler, die erst 2017 in die Software eingebaut wurden. Es sei möglich, dass es zwischen dem Einfügen des Programmfehlers und der großflächigen Ausnutzung auf kleiner Ebene

Facebook-Kollegin: Hauptbehörde, mit denen Facebook zusammenarbeitet, ist das FBI und die irische Datenschutzbehörde. Eine Zusammenarbeit mit ENISA nach Forderung des Europäischen Parlaments sei derzeit nicht geplant, werde aber geprüft.

[18:05]

Wir steigen in eine verkürzte zweite Runde ein, da die reguläre Sitzungszeit des Ausschusses bereits überschritten ist.

(Ich überspringe eine Frage zur DSGVO-Befolgung).

SPD: Frage über das Maß an Zugriff auf Nutzerdaten für Dritt- und Tochterunternehmen. Wie soll jemals wieder Vertrauen in Facebook entstehen?

Satterfield: Die Antwort entspricht dem Eingangsstatement, beginnend ab „wir haben nicht genug getan“.

(Ich überspringe eine Frage zum Austausch und der Nutzung von Whatsapp-Daten und die jeweilige DSGVO-Anwendung)

AfD: (Ich überspringe eine Frage zur Ausspielung von Werbung über Toaster mittels über Whatsapp sowie zum Vertrauen in Facebook Portal). Wann erfolgte die Meldung an die Datenschutzbehörde?

Satterfield: Kann derzeit wenig nichts über das neue Produkt Portal sagen. Die Datenschutzbehörden wurden im Rahmen der gesetzlichen Zeit informiert.

FDP: Eine Frage zur Nutzung von Schattenprofilen durch Facebook. Wiederholte Nachfrage zur Nutzung der Mobilfunknummer von 2FA für Werbung und andere Zwecke.

Satterfield: Facebook speichert Kontaktdaten von Nicht-Facebook-Nutzern, wenn diese über Adressbücher von Nutzern hochgeladen werden. Bestätigt die Nutzung der 2FA-Daten, kündigt eine mögliche Änderung an.

Frage Linksfraktion: Sind Sie derzeit unter gesetzlichen oder richterlichen Auflagen, um Angaben zur Attribution der Täter dieses Angriffes nicht zu veröffentlichen? Welche Maßnahmen unternehmen Sie gegen politische Desinformationskampagnen. Warum nudgen Sie Menschen, weiterhin so viele Daten bereitzugeben?

Satterfield: Das FBI hat uns untersagt mitzuteilen, wen wir für den Täter halten. Das FBI begründet dies mit einer laufenden Untersuchung. Satterfield erwähnt Maßnahmen im Bereich der Wahlintegrität und Werbeintegrität. „There are no more dark ads“. „We build a data driven circus. And the circus gets better with more information“. Facebook werde nicht aufhören, weiterhin Menschen zu ermutigen, mehr und mehr Daten einzuspeisen.

Frage der Grünen:  Man habe in jüngerer Zeit nichts mehr zur Kooperation mit Correctiv gehört. Warum wurden die Datenschutzbehörden in Hamburg nicht informiert? Wenn sie nicht teilen können, wer die Angreifer sind, können Sie dann bitte sagen, was sie vermuten.

Satterfield: „The FBI has told us not to share information about the perpretators we suspect for the attack.“.

Facebook-Kollegin: Das BSI wurde laufend und vor der Öffentlichkeit informiert. Nach der DSGVO ist die zuständige Datenschutzbehörde in Irland und die haben wir informiert. Als zuständige zentrale Behörde hat diese ihre Kollegen zu informieren. Zu Correctiv: Wir arbeiten weiterhin mit ihnen zusammen. Sie sind in Deutschland weiterhin für uns für Factchecking zuständig.
[18:27]
Der Ausschuss endet.
/ Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und wünsche einen schönen Abend.

Als Obfrau der Fraktion Die Linke im Ausschuss Digitale Agenda habe ich heute gemeinsam mit dem Obmann der Grünen, Dieter Janecek, einen Antrag auf Öffentlichkeit an den Vorsitzenden Jimmy Schulz gerichtet. Wir beantragen, für die Tagesordnungspunkte 2 und 3 der morgigen Sitzung, die Öffentlichkeit herzustellen. Top 2 ist ein Gespräch mit Vertreter*innen von Twitter, Facebook und Google zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Top 3 ein Gespräch mit Facebook spezifisch zum Missbrauch von Nutzerdaten und dem Hackerangriff im September.

Wir kritisieren beständig, dass im Bundestag zu viel hinter verschlossenen Türen diskutiert wird. Um aber das Vertrauen in die Demokratie und den Bundestag als demokratische Institution zu stärken, sind dringend mehr Transparenz und Öffentlichkeit nötig. Deshalb fordere ich, dass zumindest die Teile der Sitzungen des Ausschuss Digitale Agenda im Bundestag für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, bei denen Unternehmen befragt werden, die zu ihren gesetzlich vorgeschriebenen Transparenzpflichten berichten, und zu denen sie auch sonst öffentlich sprechen – in vielen Ländern konnten wir beispielsweise die stundenlangen Befragungen von Facebook per Stream verfolgen. Es ist mir ein Rätsel, warum das bei uns nicht möglich sein soll. Es gibt keinen einzigen rationalen Grund für diese Geheimniskrämerei, aber ein hohes gesellschaftliches Interesse, denn Millionen Menschen in Deutschland nutzen digitale Dienste dieser Unternehmen, viele sind selbst Betroffene von Datenmissbrauch, Datenklau, Overblocking oder Hate Speech. Sie sollten daher ein Recht auf Informationen aus erster Hand erhalten.

Am 27. September fand die erste Sitzung der frisch konstituierten Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale“ statt. Ich gehöre dieser Kommission als stellvertretendes Mitglied an und werde mich zu den ethischen Fragen rund um Künstliche Intelligenz einbringen; KI hat das Potential, die Gesellschaft als ganzes und unsere Demokratie zu verändern, sowohl in brachialer Weise mittels autonomer Waffensysteme, die selbständig Feinde auswählen und bekämpfen als auch subtiler in Form von Kredigwürdigkeitsprüfungen oder Wählerbeeinflussung.

Auf Vorschlag der Linksfraktion gehören der Enquete-Kommission zwei hochkarätige Sachverständige an: Prof. Dr. Katharina Zweig leitet an der TU Kaiserslautern das Algorithm Accountability Lab; Dr. Florian Butollo forscht am Weizenbaum Institut für die vernetzte Gesellschaft zum Thema Arbeit in hochautomatisierten digital-hybriden Prozessen. Insgesamt gehören der Kommission 19 Sachverständige, 19 Abgeordnete als Vollmitglieder und 19 als Stellvertreter*innen an.

Am kommenden Montag findet eine erste Klausursitzung der Enquete statt. Die Sitzungen werden grundsätzlich nicht-öffentlich stattfinden. Ein entsprechender Änderungsantrag der Grünen für öffentliche, gestreamte Sitzungen, der von der Linksfraktion unterstützt worden war, scheiterte am Willen der Großen Koalition.

Die brandenburgische Bundestagsabgeordnete Anke Domscheit-Berg besuchte am Donnerstag verschiedene Stationen in Brandenburg an der Havel.

Anke Domscheit-Berg erklärt den Aufbau der Einplatinencomputer

Anke Domscheit-Berg erklärt den Aufbau des Einplatinencomputers, Bild: Claudia Sprengel, CC BY-SA 4.0

Der 04. Oktober begann mit der Mission „digitale Bildung“.  Die Bundestagsabgeordnete überbrachte einen von ihr gespendeten Klassensatz Calliope Minis an das Domgymnasium in Brandenburg/Havel und die dazugehörige Grundschule. Auf Einladung des engagierten Lehrers Boris Schaeffer stellte Domscheit-Berg den 23 Schüler*innen der 5. Klasse und der Informatik-AG der 9. Klasse die vielseitigen Minicomputer vor und erklärte, wie wichtig es ist, sich souverän mit der uns überall umgebenden Technik auseinandersetzen zu können, um die digitale Gesellschaft selbst  mitgestalten zu können und nicht nur der Technik ausgeliefert zu sein. Die AG ihrerseits zeigte der Abgeordneten ihren „sprechenden Hut“, der sich mittels Lego Technik bewegt und künftig mit dem Calliope auch sprechen lernen soll. Besonders beeindruckt war Anke Domscheit-Berg, netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, von einer Wetterstation, die die AG für den schuleigenen Weinberg entwickelt hat und für die die Schülerinnen und Schüler sogar einen Pilzalarm programmierten, der bei bestimmten Wetterkonstellationen ausgelöst wird. Die insgesamt 38 Jungs und Mädels waren wiederum vom Calliope sofort begeistert und testeten gleich drauf los. „Solche Termine machen mir am meisten Spaß, denn wo eine engagierter Schulleitung, qualifizierte und motivierte Lehrkräften und die nötige Grundausstattung für digitale Bildung zusammentreffen, fehlt es nie am Interesse und der Begeisterung der Kinder für das Thema.“ so die Bundestagsabgeordnete.

Schulkinder entdecken die Funktionen des Calliope mini

Schulkinder entdecken die Funktionen des Calliope mini, Bild: Claudia Sprengel, CC BY-SA 4.0

Anschließend ging es in den Stadtteil Hohenstücken in das größte Bürgerhaus Deutschlands, Herberge für 19 soziale Verbände und Organisationen. Anke Domscheit-Berg besuchte die  Lebenshilfe, die Fouqué-Bibliothek und den Jugendmigrationsdienst und erfuhr von Quartiermanager und Hausherr Tino Haberecht viel über das Haus und andere Projekte, Initiativen und Vereine (Märchengarten, Werkstatt, Tanz- und Eventraum, u.v.m). „Ich muss hierher wiederkommen, denn es gab noch sehr viel mehr kennenzulernen“  so die Bundestagsabgeordnete, und unterstreicht ihre Anerkennung, denn: „Diese Arbeit ist sehr wichtig für den Stadtteil Hohenstücken, weil es ein sozialer Brennpunkt in einer Plattenbausiedlung ist, mit einer Kinderarmutsquote von fast 70 Prozent“.

Anke Domscheit-Berg mit Tino Haberecht und Nadine Sternberg Fouqué-Bibliothek in Hohenstücken

Anke Domscheit-Berg mit Tino Haberecht und Nadine Sternberg Fouqué-Bibliothek in Hohenstücken, Bild: Claudia Sprengel, CC BY-SA 4.0

In der Bibliothek wurde Anke Domscheit-Berg von der Leiterin Nadine Sternberg empfangen. Zufällig waren gerade ältere Damen beim wöchentlichen Karten spielen, es gibt in der Bibliothek aber auch Vorlesetage, Experimentiertage, Wii Tage und viele weitere Aktivitäten, denn die Bibliothek möchte sozialer Raum sein, nicht nur eine Verleihstelle für Bücher. Im Jugendmigrationsdienst (JMD) vom Internationalen Bund (IB) berichteten Kerstin Domres und Carola Brüggemann der Abgeordneten von den Problemen bei der Vermittlung von jungen Migrant*innen. Das größte Hindernis ist und bleibt die Sprache. So erklärt Anke Domscheit-Berg: „Wir waren uns einig – es muss endlich berufsspezifische Sprachkurse geben, denn vor allem kleine und mittlere Unternehmen benötigen dringend Mitarbeiter, aber können die fachsprachliche Ausbildung nicht leisten“.

Zuletzt besuchte Anke Domscheit-Berg das Frauenhaus in Brandenburg an der Havel. Die Einrichtung ist derzeit mit 20 Personen auf 16 Plätzen überbelegt, vor allem durch eine hohe Anzahl mit aufgenommener Kinder, allerdings soll die finanzielle Vergütung nur für die 16 vorgesehenen Plätze erfolgen.

Lebenshilfe Hohenstück

Lebenshilfe Hohenstück, Bild: Claudia Sprengel, CC BY-SA 4.0

Aber vor allem mehr Anerkennung für ihre Arbeit wünschen sich die Mitarbeiterinnen, die sich im Bereitschaftsdienst rund um die Uhr für Frauen in Notsituation als erste Anlaufstelle zur Verfügung stellen. „In Frauenhäusern wird eine so wichtige Arbeit geleistet, und das stets im Verborgenen. Das verdient unser aller Respekt.“ Ein großes Problem das leider oft noch unterschätzt wird, ist die Überwachung und Verfolgung der Zuflucht suchenden Frauen durch ihren digitalen Fußabdruck. „Hier muss dringend mehr Aufklärungsarbeit bei den Behörden stattfinden und das Problem ernster genommen werden“, so die Bundestagsabgeordnete, denn „über heimlich installierte Spionage Apps auf ihrem Handy können diese Frauen von ihren gewalttätigen Ex-Partnern aufgespürt und erneut in Gefahr gebracht werden, das gilt es unbedingt zu verhindern.“

Am Freitag ging Anke Domscheit-Bergs Tour durch den Wahlkreis weiter ins Havelland. Dort traf sie den Bürgermeister vom Milower Land, der sich wie sie für das Thema Digitalisierung der Region stark macht, und besuchte anschließend die Havellandklink in Rathenow, wo sie sich vor allem zum Einsatz von Telemedizin im ländlichen Raum bei Schlaganfallpatienten informierte, denn in solchen Einsatzbereichen kann Digitalisierung Menschenleben retten.

Bild: „No Signal 23“ von Liz Sullivan, CC BY-SA 4.0

Am 24.09.2018 berät der Beirat der Bundesnetzagentur unter anderem über die Kriterien bei der Versteigerung der 5G Lizenzen. Dafür wurde bereits ein Konsultationsentwurf veröffentlicht, der inakzeptabel ist. Ich nehme am Beirat teil und werde dort meine Kritik deutlich äußern.

Die Bundesnetzagentur hat zwei wichtige Aufgaben. Zum Einen soll sie die Interessen der Verbraucher*innen vertreten, worunter man eine lückenlose Mobilfunkversorgung in guter Qualität und zu Preisen, die digitale Teilhabe allen ermöglicht, annehmen kann. Zum Anderen muss sie für einen funktionierenden Wettbewerb sorgen. Beides funktioniert schon jetzt nicht hinreichend gut und mit den nun diskutierten Kriterien für die 5G Lizenzversteigerung wird es noch schlechter werden. Warum das so ist, lässt sich mit Blick auf die Vergangenheit analog auch für die Zukunft voraussagen.

Schon 2010 unterließ die BNetzA nämlich bei der Vergabe der LTE Lizenzen eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung (DAV), die auch Resellern ohne eigenes Netz eine Marktteilnahme zu vernünftigen Konditionen ermöglicht hätte. Der Markt sollte es irgendwie allein regeln. Allerdings ist die Marktmacht der großen Telco Anbieter offenbar so hoch, dass selbst acht Jahre später keine ohne Zwang zustande gekommene Vereinbarung über LTE Vorleistungsprodukte mit Resellern gibt (die einzige Vereinbarung überhaupt ist ein Vertrag zwischen Telefonica mit United Internet, der faktisch von der EU erzwungen wurde, um die EPlus+Telefonica Fusion zu genehmigen).

Ohne eine Diensteanbieterverpflichtung für LTE vermeiden die Platzhirsche (v.a. Deutsche Telekom und Vodafone) jede Konkurrenz in dieser Bandbreite, und verlangen überdurchschnittlich hohe Preise bei unterdurchschnittlicher Netzqualität. Diese hohen Preise kann natürlich nicht jeder zahlen und so haben wir mit ca. 30% Marktdurchdringung auch eine der geringsten Verbreitungen von LTE im Europavergleich. Die übrigen ca. 70% der Mobilfunkkunden haben nur 3G Verträge, da ist das Netz zwar langsamer, aber weil für 3G eine DAV vorgegeben ist, gibt es preiswerte Angebote von Resellern. Für diese 70% Mobilfunkkunden ist es im übrigen sehr unerfreulich, dass die Netzabdeckung von 3G nur bei ca. 84% liegt, die Funklochwahrscheinlichkeit also um ein Vielfaches höher ist, als bei LTE, wo schon bis zu 97% Netzabdeckung (DTAG) erreicht sind. Das nennt man digitale Spaltung, verursacht durch ein Kombination aus Kapitalismus-bedingtem Marktversagen und Fehlregulierung bei der Frequenzversteigerung. Wer weniger Geld hat, bekommt bei uns nur Zugang zu einem besonders langsamen Netz mit besonders schlechter Netzabdeckung.

Hätte die BNetzA schon bei der LTE Frequenzversteigerung eine Diensteanbieterverpflichtung für LTE Vorleistungsprodukte erteilt, wäre es dazu nicht gekommen, es gäbe dann auch bei uns einen preiswerteren Zugang zu einem besseren LTE Netz und digitale Teilhabe auch für Menschen mit kleineren Geldbeuteln. Genau diesen Fehler will die BNetzA jetzt wiederholen, obwohl sonnenscheinklar ist, dass sich das Gleiche wiederholen wird. So wird es ein 5G Highspeednetz nur für Reiche geben, während für die mit weniger Geld der Zugang perspektivisch noch schlechter wird, denn für 3G läuft die DAV schon 2020 aus, und dann sinken die Chancen auf günstige Angebote. Die BNetzA will nun nicht nur Abdeckungsziele für 5G sondern auch für 4G in die Versteigerungskriterien mitaufnehmen, für die 70%ige Mehrheit der Kunden, die 3G Verträge haben, verändert das leider nichts, bzw. nichts zum Besseren. Schon jetzt ist zu beobachten, dass das sogenannte „refarming“ zunimmt, bei dem Netzbetreiber immer häufiger Basisstationen von 3G auf 4G umstellen, womit sich die Netzabdeckung und -qualität von 3G weiter verschlechtert. Die negativen Folgen fehlgeleiteter Regulierung aus dem Jahr 2010 sollen also noch ein paar Jahrzehnte länger wirken.

Hätten die Reseller hinreichend Marktmacht, wäre es zu diesen negativen Folgen gar nicht erst gekommen. Aber die Marktmacht im Telekommunikationsmarkt ist nun einmal sehr ungleich verteilt. Daher wäre es ein fataler Schritt, diesen Fehler bei der 5G Lizenzversteigerung zu wiederholen. Er würde diametral gegen die Interessen der Verbraucher*innen wirken und nachhaltig den Wettbewerb in einem ohnehin oligopolistischen Markt behindern – bis hin zur Eliminierung von Marktteilnehmern, denn für selbst für große Reseller stellt sich bei diesen Rahmenbedingungen irgendwann die Existenzfrage.

In Deutschland leiden wir schon jetzt unter einem der teuersten und lahmsten Mobilfunknetze mit den meisten Funklöchern – wenn man sich die tatsächliche Versorgung und nicht nur schöne Versprechen auf bunten Flyern anschaut. Die aktuellen Versteigerungskriterien für 5G würden sicherstellen, dass die Masse der Verbraucher*innen auch vom superschnellen 5G Netz ausgeschlossen bleibt, schlicht, weil sie es nicht bezahlen können, denn ohne DAV wird es keine günstigen Vertragsangebote geben und ohne Preiskonkurrenz bleibt das Oligopol bei seinen überhöhten Preisen. Wir würden damit die digitale Spaltung künftig weiter verstärken, statt durch kluge Regulierung für eine digitale Teilhabe aller zu sorgen. Eine 5G Weltmarktspitze werden wir bei der dann zu erwartenden geringen Marktdurchdringung von 5G jedenfalls auch nicht erreichen können.

Es gibt jede Menge Vorschläge, wie man die Vergabekriterien anders gestalten sollte. Hier folgen meine:

  • Es braucht eine Diensteanbieterverpflichtung als Minimum und ein National Roaming als Optimum. Die DAV stellt sicher, dass nicht-diskriminierende Vorleistungsprodukte über den Wettbewerb auch als günstige Endprodukte angeboten werden können und so mehr Menschen teilhaben können am schnellen Mobilfunknetz. Denn erst wenn die Marktdurchdringung hoch ist, werden flächendeckend die Preise auch für schnelles Mobilfunknetz sinken (also auch die Preise der Oligopolisten). Die Marktdurchdringung wird aber klein bleiben, wenn es nur teure Angebote von wenigen Oligopolisten gibt – genau das, was wir mit 30% Marktdurchdringung bei LTE bereits erleben, wo wir im EU Vergleich ein qualitativ unterdurchschnittliches und gleichzeitig besonders hochpreisiges LTE Netz haben (in einigen Ländern in Europa gibt es für 30€ echte, also unbegrenzte Flatrates im LTE Netz, in anderen Ländern gibt es 100GB dafür, In Deutschland sind wir davon kilometerweit entfernt). Der Ausbau wird dadurch zusätzlich behindert, denn die geringere Anzahl Vertragskund*innen – bedingt durch die hohen Preise – macht einen Ausbau in der Fläche unattraktiver.
  • Ein verpflichtendes National Roaming würde dazu führen, dass nicht jeder Anbieter den Ausbau an den gleichen (profitableren) Stellen beginnt, dort also 3 Basisstationen mit Mast und allem drum und dran quasi nebeneinander und in engen Abständen zur nächsten Basisstation aufgestellt werden, aber der ländliche Raum mal wieder in die Röhre guckt. Mit National Roaming könnte man die Funkzellen verkleinern und mit einer Basisstation je Zelle auskommen, die man sich mit den anderen Anbietern teilt. So kann mit der gleichen Investitionssumme eine viel größere Fläche abgedeckt, der Ausbau beschleunigt und vor allem auch der ländliche Raum leichter und schneller versorgt werden. Der Wettbewerb kann dann primär auf der Diensteebene stattfinden. Ein positiver Nebeneffekt wäre die verhinderte Ressourcenverschwendung und die höhere Akzeptanz der Bevölkerung, weil nicht so viele Basisstationen überall herumstünden. Bleibt die BNetzA dabei, kein National Roaming vorzugeben, sollte es ein öffentliches Förderprogramm für schlecht versorgte Kommunen geben, die selbst einen Funkmast aufstellen und mit Glasfaser anschließen, und diesen dann den Mobilfunkanbietern zur diskriminierungsfreien Nutzung gegen Entgelt anbieten.
  • Drittens braucht es Fläche statt Haushalte als Kriterium. Die letzten Jahrzehnte haben gezeigt, dass Haushalte ein unbrauchbares Kriterium sind, um für eine gute Netzabdeckung zu sorgen. Das sieht man an Auto- und Bahnstrecken genauso wie an Naturtourismusgebieten, Schleusenstationen etc. Dort sind sehr viele Menschen unterwegs, aber weil sie nicht dort wohnen und in solchen Gegenden eher wenig Menschen wohnen, blieben diese Gegenden unterversorgt und Zigtausende Menschen stecken im Funkloch. Je dünner besiedelt eine Gegend, umso weniger Netz. You get what you measure – wer nur Haushalte misst und bei 98% Abdeckung immerhin noch 1,6 Millionen Menschen ohne Netz in Kauf nimmt, der bekommt weiße Flecken in inakzeptablen Ausmaßen. So kommt es, dass in manchen brandenburgischen Landkreisen mehr als 15% der Fläche kein oder nur ein extrem löchriges Mobilfunknetz haben. Das oben beschriebene Phänomen der funktionalen Funklöcher (3G vs 4G) kommt als Problem ja noch dazu, auch wenn es selten erwähnt wird. Kommuniziert wird nur die theoretische Verfügbarkeit des schnelleren Netzes – auch in den neuen Versteigerungskriterien, aber nicht, wie viele Menschen sich den Zugang dazu nicht leisten können und deshalb auf ein langsames Netz mit schlechter Netzabdeckung ausweichen müssen. Das aktuell geplante Vorgehen der BNetzA widerspricht im übrigen auch dem verfassungsrechtlichen Grundsatz, die Lebensverhältnisse von Stadt und Land anzugleichen, denn das Gegenteil wird passieren.

Die BNetzA will alles das nicht, sie argumentiert beispielsweise, dass eine „erhebliche Marktmacht“ vorliegen muss, um eine Diensteanbieterverpflichtung vorzuschreiben. Dem gesunden Menschenverstand erschließt sich leicht, dass ein Markt, der von 3 Giganten beherrscht wird, ein Markt mit erheblicher Marktmacht ist. Das sieht selbst die Monopolkommission so schreibt in ihrer Stellungnahme mit Bezug auf eine DAV: „für die Aufrechterhaltung des Wettbewerbs im Mobilfunk ist dies von großer Bedeutung“. Die Monopolkommission sollte eine gewisse Kompetenz darin haben, eine Wettbewerbsverzerrung zu erkennen denn das ist ihr Daseinszweck. Die BNetzA ruht sich jedoch darauf aus, dass bisher noch keine formelle Untersuchung mit dem Ergebnis „erhebliche Marktmacht“ stattgefunden hat. Es wäre jedoch ihre Aufgabe gewesen, eine solche formelle Untersuchung anzustoßen. Hätte sie das rechtzeitig gemacht, gäbe es jetzt ein Verhinderungsargument weniger.

Allein der Umstand, dass die großen Konzerne bisher trotz großem Interesse auf Seiten der Verbraucher*innen und Diensteanbieter keine freiwillige Vereinbarung mit Diensteanbietern über LTE Vorleistungsprodukte getroffen haben, spricht Bände und ist ein sehr deutliches Indiz für eine eklatante Marktverzerrung. Mich überzeugt das Argument schon deshalb nicht, weil in anderen EU Ländern die Marktlage ja ähnlich ist und es trotzdem National Roaming Vorgaben im Mobilfunkmarkt gibt, mindestens befristet, gerade in Situationen, wo neue Produkte/Frequenzen eingeführt worden sind. Davon abgesehen, ist es höchste Zeit, die „erhebliche Marktmacht“ endlich einmal zu untersuchen und nachzuweisen. Es ist absolut unverständlich, dass das nicht längst erfolgt ist.

Es gibt außerdem diverse Rechtsgutachten, nach denen es gar nicht notwendig ist, eine erhebliche Marktmacht nachzuweisen, da auch nach §60 Abs 2 TKG eine DAV möglich wäre, der keine Marktmacht voraussetzt. Auch die Zugangsrichtlinie der EU ist zu beachten, nach der zur Erreichung der Regulierungsziele bei Frequenzversteigerungen auch ohne Marktmachtfeststellung Zugangsverpflichtungen auferlegt werden können.

Die BNetzA will sich dennoch aus der Verantwortung stehlen, sucht sich die Rechtsauslegung, die ihr am besten passt und kuscht offensichtlich vor der sehr wohl vorhandenen Marktmacht, die die Großkonzerne inne haben, denn deren Rechtsanwälte scharren schon mit den Hufen, um gegen eventuelle Zugangsverpflichtungen zu klagen. Die BNetzA darf sich davon nicht erpressen lassen und muss jetzt erst Recht zeigen, dass sie kein zahnloser Tiger ist und ihre Aufgabe, Verbraucherinteressen zu vertreten und den Wettbewerb zu erhalten, endlich konsequenter wahrnehmen.

Da die anstehende Regulierung jahrzehntelange Auswirkungen auf den Mobilfunkmarkt haben wird, ist eine Verschiebung der Auktion mit einer signifikanten Überarbeitung der Versteigerungskriterien sinnvoller, als jetzt das Ganze zum Nachteil von Verbraucher*innen und Wettbewerb über das Bein zu brechen. Deutschland ist eines der Schlusslichter beim Zugang zu schnellem Netz und das, was die BNetzA bisher vorgelegt hat, wird daran nichts ändern. Das können wir uns nicht länger leisten.

Übergabe eines Klassensatzes Calliope Mini-Minicomputer an die Goethegrundschule in Kremmen. Meine 1. Station am heutigen Wahlkreistag in Oberhavel war ein Besuch im Informatikunterricht einer 5. Klasse. Die Kiddies waren restlos begeistert, die Lehrerin auch, ich habe mich als Lehrkraft versucht und den Schüler*innen von Zukunft, digitaler Gesellschaft, der Sinnhaftigkeit digitaler Bildung. Die Schulleiterin Annette Borchert war superfit in Sachen digitaleBildung und sorgte auch dafür, dass die Schule im mediafit Programm ist. Der Informatikraum ist bestens ausgestattet, die Informatiklehrerin hoch motiviert u kompetent. Sie unterrichtet in allen Jahrgängen und kann so immer auf bereits Gelerntes aufbauen. Ich wünsche mir viele solcher Schulen in Brandenburg u Deutschland! Im Video spielen Schüler*innen übrigens Schere Stein Papier mit ihren Calliopes. Der Klassensatz mit diesmal 30 @calliope_mini ist eine Spende von mir, finanziert durch publizistische Nebeneinkünfte.

„Sprachgewalt. Frauen im Netz“ | Feministische Sommeruni 2018

Das Netz ermöglicht kollaborative Wissensprojekte wie Wikipedia, bringt aber auch Mechanismen sprachlicher Gewalt zutage, die eine echte Gefahr für Meinungsfreiheit und Vielfalt im Netz bedeuten. Die Herrschafts- und Machtstrukturen der analogen Welt wirken auch im Netz. Der Umgang mit ihnen erfordert jedoch medienspezifische feministische und antirassistische Strategien. Was brauchen wir, um die Vision von mehr Teilhabe, Gerechtigkeit und Repräsentation aller Menschen im Netz zu verwirklichen? Diese Frage habe ich bei der Feministischen Sommeruni zusammen mit Tarik Tesfu, Anatol Stefanowitsch und Christina Dinar diskutiert, moderiert wurde die Veranstaltung von Stefanie Lohaus.

Screenshot von govdata.de

Quelle: Screenshot von govdata.de, 13.09.2018

Vor ein paar Wochen habe ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema „Strategie und Umsetzung der Open Government Partnership, von Open Data, Transparenz und Bürgerbeteiligung“ gestellt. Nun wurden die Antworten veröffentlicht.

Die Bundesregierung hat mal wieder gezeigt, dass sie viele Projekte, Vorhaben und Initiativen zwar im Koalitionsvertrag angekündigt hat. Bei vielen dieser Vorhaben ist aber unklar, ob sie überhaupt in dieser Legislatur umgesetzt werden, bei manchen ist das bereits jetzt extrem unwahrscheinlich, so beispielsweise die Verabschiedung des angekündigten Zweiten Open-Data-Gesetz. Auch an Ressourcen mangelt es ganz offensichtlich.
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Es ist ein großer Fehler, dass die Bundesnetzagentur bei den 5G-Lizenzversteigerungen kein National Roaming vorsieht, und nicht einmal eine Reseller-Verpflichtung. Die Argumente dafür sind fadenscheinig: Hier hat sich der Lobbyismus zum Nachteil der Nutzer*innen durchgesetzt mit dem Effekt, dass es weniger Abdeckung und weniger Wettbewerb geben wird.

In etlichen Ländern ist National Roaming längst Standard im Mobilfunk, in verschiedenen Varianten: Beim damaligen Neuausbau des 3G-Netzes zum Beispiel in Österreich und Irland, für neue Wettbewerber etwa in Italien oder Dänemark, für ländliche Regionen in Australien. In den USA gibt es verpflichtendes National Roaming für mobiles Internet seit 2011.

Bei Netzausfällen gibt es verpflichtendes (national) Emergency Roaming in den Niederlanden, in Schweden, den USA und in der Karibik. In Indien gibt es National Roaming bei Regionallizenzen. Nur in Deutschland soll es weiterhin kein National Roaming geben, weil „der Markt“ das mit dem Netzausbau ja auch in der Vergangenheit so toll allein hinbekommen habe. Wir alle wissen, dass das Gegenteil der Fall ist.

Cui bono – wem nützt es? Wenig Wettbewerb nützt den drei Großkonzernen im deutschen Mobilfunk – nicht uns, den Verbraucher*innen.

Dazu kommt die unfassbare Rohstoffverschwendung, die von der Bundesnetzagentur völlig ignoriert wird. Beim dreifachen Parallelausbau von 5G-Basisstationen in lukrativen Gegenden werden von Manpower bis zu seltenen Erden Ressourcen verschwendet als hätten wir drei Planeten zur Verfügung.

Um es nochmal zu verdeutlichen: Es gibt begrenzte Ressourcen – die 5G-Lizenzen – , die nur drei Unternehmen kaufen können. Diese schotten die Netze ab und bauen wegen knapper Mittel dort, wo es sich am meisten lohnt. Und zwar dreifach an den gleichen Orten. Die übrigen Gegenden bleiben unversorgt. Hätte sich die Bundesnetzagentur bei der 5G-Lizenzversteigerung zu National Roaming flächendeckend oder zumindest im ländlichen Raum entschieden, würden knappe Ressourcen so eingesetzt, dass maximale Abdeckung möglich wäre. Die Teilnetze würden sich gegenseitig ergänzen.

Ein National Roaming nur für den ländlichen Raum wäre auch nach EU-Recht möglich, das lässt sich der EU-Direktive 128/1999/EG klar entnehmen.

Last but not least sollen bei der 5G-Frequenzversteigerung alte Fehler auch noch wiederholt werden: : 98% der Haushalte sollen mit 100MBit/s versorgt werden – nicht 98% der Fläche. Das würde bedeuten, dass 1,6 Millionen Menschen in dünn besiedelten Gegenden außen vor blieben.

Ich werde mich über den Beirat der #Bundesnetzagentur dafür einsetzen, dass die Versteigerungskriterien nachgebessert werden.

Die Bundesregierung hat heute eine Cyber-Agentur beschlossen. Mehr digitale Sicherheit würde uns allen auf jeden Fall gut tun. Wenn die neue Cyber-Agentur dazu beiträgt, wäre das ein Schritt vorwärts. Wir brauchen zum Beispiel mehr und bessere Verschlüsselung und mehr Open-Source-Software. Ich bin allerdings skeptisch, ob eine Agentur, die zwischen Verteidigungs- und Innenministerium angesiedelt ist, hier den richtigen Schwerpunkt setzt. Fatal wäre, wenn jetzt statt zur Verteidigung zum Cyber-Angriff à la Hackback geblasen würde: Das bindet wichtige Ressourcen und gefährdet uns faktisch alle, weil Sicherheitslücken nicht rechtzeitig geschlossen werden, und Angriffe immer auch Gegenangriffe nach sich ziehen.

Die Linksfraktion im Bundestag hat dazu bereits im Juli das Diskussionspapier »‚Cybersicherheit‘ – ein Beitrag für einen sicheren digitalen Raum« veröffentlicht. Dazu wird es am 12. September 2018 auch ein Fachgespräch im Bundestag geben.