Heute wurde im Bundestag über eine Änderung des Grundgesetzes abgestimmt. Die Grundgesetzänderung wird die Finanzierung digitaler Bildung durch den Bund ermöglichen. Mit einer großen Mehrheit von 578 Ja-Stimmen (87 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen) wurde diese Grundgesetzänderung angenommen. Mit Verwunderung nahm ich die Abstimmung der CDU-Abgeordneten Dr. Dietlind Tiemann aus meinem Wahlkreis zur Kenntnis.

Es schockt mich sehr, dass neben der AfD auch 4 CDU-Abgeordnete, darunter Dr. Dietlind Tiemann, direkt gewählt in meinem Wahlkreis, gegen die Aufhebung des Kooperationsverbots stimmten. Dr. Tiemanns Schwerpunkt ist immerhin Bildung, sie ist sogar Mitglied der Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“. Es ist mir ein absolutes Rätsel, wie man gerade als Bildungspolitikerin dagegen sein kann, dass der Bund Gelder für Bildung zuschießen darf, damit wir unsere Rückstände bei digitaler Bildung endlich aufholen können. Bisher haben Kinder in den reicheren Ländern und Kommunen Glück und alle anderen haben Pech. Das darf nicht sein! Zumal Brandenburg zu den ärmeren Bundesländern gehört und Brandenburg an der Havel, wo Tiemann Oberbürgermeisterin war, zu den 3 Städten mit der höchsten Kinderarmutsquote in Brandenburg. Die Schulen und Kinder in solchen Bundesländern  und Städten profitieren potenziell am meisten vom Geld des Bundes. Die 5 Milliarden € in 5 Jahren können aber nur fließen, wenn diese Grundgesetzänderung kommt. Wer also gegen die Änderung stimmt, will unsere Schulen in der Kreidezeit halten und Kindern ihre Bildungschancen nehmen. Zum Glück hat bei der großen Mehrheit ihre Stimme keine Rolle gespielt.

Der DigitalPakt Schule, der Anfang 2019 in Kraft treten soll, und 5 Milliarden € für digitale Bildung bereitstellen soll, muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden.