ABD eine Rede haltend

Deutschland ist ungenügend geschützt gegen massenhafte Wahlbeeinflussung durch Trollarmeen und Desinformationskampagnen fremdstaatlicher Akteure oder Tech-Milliardäre mit rechtsextremen Einstellungen wie Elon Musk. Für wirksamen Schutz braucht es Dreierlei: Tax The Rich, Regulierung von Plattformen als Medien und EU-finanzierte soziale Netze, ohne Datenhandel und Profitinteresse.

Meine Rede im Wortlaut: 

Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den USA spricht man schon von „The Nerd Reich“ und von „Broligarchie“, weil Tech-Bro-Milliardäre großer digitaler Konzerne mit ihrer Macht die Demokratie aushebeln und fremdenfeindliche Politik unterstützen.

Elon Musk, einer von Iihnen, ist mit 417 Milliarden Dollar der reichste Mensch der Welt. Das ist so viel Geld, dass jemand, der vor der letzten Eiszeit damit angefangen hätte, jeden einzelnen Tag 10 000 Dollar auszugeben, heute, 114 000 Jahre später, immer noch Kohle übrig hätte. So absurder Reichtum ist gefährlich. Denn er führte unter anderem dazu, dass Elon Musk denkt, er könne nicht nur Jachten und Raketen kaufen, sondern auch Demokratien und Gesetzeslosigkeit.

(Zuruf der Abg. Beatrix von Storch (AfD))

Rechtsextreme Parteien unterstützt er, weil sie Kapitalismus pur mit wenig Steuern und Regulierung versprechen; so steht es ja auch im Wahlprogramm der AfD. Und als Profiteur der südafrikanischen Apartheid ist für ihn auch ihr Rassismus völlig okay.

So wie es Elon Musk egal ist, was das für die Sicherheit von Menschen bedeutet, die irgendwie nach einem Migrationshintergrund aussehen, queer sind oder antifaschistisch, so war das gestern Union und FDP egal, als sie gemeinsam und geplant die Brandmauer einrissen, um mit der AfD gemeinsame Sache zu machen – einer laut Tausender Beweise verfassungswidrigen Partei. Putins und Elons Trollarmeen haben nun noch leichteres Spiel; denn gestern wurde unsere Demokratie von innen beschädigt.

(Detlef Seif (CDU/CSU): Oijoijoi!)

Vor solch illegitimer ausländischer Einflussnahme in Deutschland sind wir leider schlecht geschützt, nicht nur wegen mangelnder Medienkompetenz, sondern auch, weil die für die Umsetzung des Digital Services Act zuständige Behörde Bundesnetzagentur nicht einmal ein Viertel der notwendigen Stellen bekam. Wirklich effektiv verhindert man eine Manipulation politischer Diskurse auf digitalen Plattformen aber nur durch drei strukturelle Maßnahmen.

Erstens: Tax the Rich!

(Beifall bei der Linken)

Zweitens: eine Einstufung digitaler Plattformen als Medien. In Medien wie dem Fernsehen ist zum Beispiel Wahlwerbung streng reguliert. Dennoch kann Elon auf seiner Plattform X, deren Algorithmen er ganz persönlich beeinflussen kann, in seinem Kanal mit 200 Millionen Followern mit mehr Reichweite als der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Debatte mit Frau, wie er sie nennt, „Wiedel“ ausstrahlen, die Spitzenkandidatin einer Partei mit faschistischem Führungspersonal ist, und unberührt davon Desinformation verbreiten.

Drittens braucht es ein gemeinwohlorientiertes soziales Netz: offen, interoperabel, ohne Datenhandel und Manipulation, mit einer verlässlichen Finanzierung durch die Europäische Union, im Fediverse oder als Variante von Bluesky, wie es die „Free Our Feeds“-Initiative plant. Diese wichtige Infrastruktur der digitalen Gesellschaft muss Daseinsvorsorge sein –

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Frau Kollegin, kommen Sie zum Schluss bitte.

Anke Domscheit-Berg (Die Linke):

– und kein Instrument zur Bereicherung rücksichtsloser Milliardäre. – Das ist nun wirklich meine letzte Rede.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Frau Kollegin, bitte.

Anke Domscheit-Berg (Die Linke):

Und deshalb erlaube ich mir noch einen Satz.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Einen Satz, ja.

Anke Domscheit-Berg (Die Linke):

Ich hoffe, die Wähler/-innen werden vor und bei der Wahl gegen Rechtsextreme und ihre Steigbügelhalter auf die Barrikaden gehen und mit ihrem Kreuz dafür sorgen, dass es im nächsten Bundestag eine starke Linksfraktion mit verlässlich antifaschistischer Politik gibt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linken)

„UPDATE: wenige Stunden nach Veröffentlichung eines dpa Textes zu den nachstehenden Informationen meldete sich das BMI mit Korrekturen zu seinen Zahlen in der Antwort der Bundesregierung auf meine Anfragen in den Jahren 2024 und 2023. Daher ist die nachstehende Analyse nicht mehr zutreffend u muss aktualisiert werden. Ich werde mich zeitnah darum bemühen. Die korrigierten Zahlen des BMI werde ich mitteilen sobald sie mir final vorliegen“

Pressemitteilung

Zum ersten Mal seit sechs Jahren baut der Bund insgesamt IT-Sicherheitsstellen ab, insbesondere beim BMI und dem ihm nachgeordneten Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, wo innerhalb von 12 Monaten 344 IT-Sicherheitsstellen (14 Prozent) wegfielen, obwohl sowohl Ministerin Nancy Faeser als auch das BSI die aktuelle Cybersicherheitslage als ‚besorgniserregend‘ bezeichnen. In Zeiten hybrider Kriegsführung, massiver Desinformationskampagnen und ständiger Cyberattacken auf kritische Infrastrukturen ist diese Entwicklung irrational und gefährlich, denn auch der Bund ist eine kritische Infrastruktur und braucht nicht weniger, sondern mehr IT-Sicherheitskompetenzen.

Selbst der erneut starke Zuwachs von 163 IT-Sicherheitsstellen im Geschäftsbereich des BMVg und kleine Zuwächse in übrigen Ministerien konnten den Stellenabbau nicht ausgleichen. Betrachtet man die letzten sechs Jahre seit 2020, wurden immerhin 1.599 Stellen für IT-Sicherheit aufgebaut, aber der Anteil ziviler Stellen verringerte sich dabei, denn schon 2020 war jede vierte IT-Sicherheitsstelle im militärischen Bereich angesiedelt, jetzt ist es sogar jede dritte Stelle. Fast Zweidrittel aller seit 2020 neu entstandenen IT-Sicherheitsstellen sind dem BMVg zuzuordnen. Hybride Bedrohungen sind eine Realität, aber dagegen müssen sich alle Bundesbehörden schützen, nicht nur das BMVg und die Bundeswehr. Die Verteidigung informationstechnischer Systeme und damit der Arbeitsfähigkeit des Bundes und seiner Behörden ist keine militärische Aufgabe, sondern notwendiger ziviler Schutz.

Ich finde die Vorstellung seltsam, bei einem erfolgreichen Cyberangriff auf eine Bundesbehörde wie der deutschen Rentenversicherung, der BaFin oder der Bundesagentur für Arbeit die Bundeswehr um Amtshilfe bitten zu müssen, weil es nicht genug eigene IT-Sicherheitsexpertise gibt, wie das beim Ausruf des Katastrophenfalls nach einer Ransomware-Attacke im Landkreis Anhalt Bitterfeld der Fall war. In den letzten Tagen dieser Legislatur überbieten sich Union und SPD mit Anträgen, die mehr Sicherheit versprechen, aber wirkungslose Symbolpolitik sind und z.T. sowohl gegen EU-Recht als auch gegen das Grundgesetz verstoßen. Was wir dringend brauchen, ist Sachpolitik, die Probleme wirklich löst. Ein Abbau von über 344 IT-Sicherheitsstellen beim zuständigen Bundesministerium löst kein Problem, sondern verschärft es.

Immerhin berichteten 2025 sieben Ministerien einen Anteil unbesetzter Stellen von 0-10 Prozent, was seit Erhebung der Daten ein Positiv-Rekord ist. Das neue BMWSB und das BMZ meldeten sogar 100% besetzter Stellen – allein mit Fachkräftemangel ist also nicht zu erklären, dass das BMG wie in allen Erhebungen seit 2020 erneut Schlusslicht ist, mit mehr 50 Prozent offener IT-Sicherheitsstellen. Dass IT-Sicherheit im Hause Lauterbach keine besondere Priorität genießt, zeigten auch die zahlreichen Sicherheitslücken, die vor der Einführung der ‚ePA für alle‘ aufgedeckt wurden.

Die Digitalbilanz dieser Legislatur zur IT-Sicherheit ist insgesamt verheerend: die Cybersicherheitsagenda nicht ansatzweise umgesetzt, die überfällige NIS2-Richtlinie nicht verabschiedet, die IT-Sicherheitsforschung nicht entkriminalisiert, kein Bundes CISO mit den nötigen Kompetenzen – das sind 3,5 verlorene Jahre für notwendige Fortschritte in der IT-Sicherheit, obwohl wir uns keinen einzigen Tag davon leisten können.

Meine Auswertung der aktuellen Angaben der Bundesregierung:

Zum 1. Mal seit Erhebung der Daten vor 6 Jahren (2020) werden IT-Sicherheitsstellen abgebaut – trotz steigender IT-Sicherheitsrisiken.

  • Das BSI beschreibt die IT-Sicherheitslage als „besorgniserregend“, Nancy Faeser erklärte erst im Nov. ‘24, dass Wirtschaft, Verwaltung und Politik von erpresserischen Ransomware-Angriffen, von Cyberkriminalität, von Cybersabotage und von Cyberspionage bedroht sind
  • gleichzeitig streicht das für IT-Sicherheit zuständige BMI mit nachgeordneter Behörde BSI mehr als jede 7. IT-Sicherheitsstelle – ca 344 Stellen (14%) und setzt damit nicht nur ein völlig falsches Signal!
  • in Zeiten hybrider Kriegsführung, massiver Desinformationskampagnen, ständiger Cyberattacken auch auf kritische Infrastrukturen, stark verzögerter Umsetzung von EU–RL zur Stärkung der Cybersicherheit von KRITIS, ist diese Entwicklung irrational und gefährlich – wir brauchen mehr und nicht weniger IT-Sicherheitskompetenzen!
  • alle anderen Ministerien zusammen legen gemeinsam immerhin um 189 Stellen zu, so dass insgesamt der Abbau „nur“ 155 Stellen (-3% zum Vorjahr) beträgt
  • außer BMI hat nur das BMWK hat auch IT-Sec Stellen abgebaut: um 4% (2,75 Stellen)

Im gesamten zivilen Bereich wurde in den letzten 12 Mon. etwa jede 10. IT-Sec Stelle abgebaut, während es im militärischen Bereich 11% Zuwachs gab.

  • Stärkster Zuwachs erfolgt im militärischen Bereich: +163 Stellen auf 1686 Stellen = 38% aller IT-Sec Stellen sind im BMVg angesiedelt (2024: 33%, 2020: 24% )
    • IT-Sicherheitskompetenzen im militärischen Bereich werden ausgebaut (+163 Stellen/+11%)
    • IT-Sicherheitskompetenzen im zivilen Bereich werden abgebaut (-318 Stellen/-10,4%)
    • gefährliche Verschiebung!

Langzeitbetrachtung: Seit 2020 gab es einen starken Zuwachs von IT-Sec Stellen (+57%), der aber zu 63% (1006 Stellen von 1.599) auf das BMVg entfiel.

  • Der starke Anstieg von IT-Sicherheitsstellen im Bereich des BMVg passt zum Ausbau des Kommando Cyber- und Informationsraums (CIR) der Bundeswehr, das sich auch mit Bedrohungen durch hybride Kriegsführung befasst
  • auf das BMI entfielen nur 22% der neuen Stellen seit 2020 (351 Stellen von 1.599)

Die Anpassung der Ministerien an die gestiegene Bedrohungslage ist weiterhin extrem heterogen.

  • Vorreiter-Ressorts wie das Auswärtige Amt verdreifachten ihre IT Sicherheitsstellen seit 2020, während z.B. BMBF und BMUV auf niedrigem Niveau nur etwa 10% Zuwachs schafften, bei beiden Ministerien ist das nicht mal eine ganze Stelle mehr
  • Auf BMVg + BMI entfällt Löwenanteil der IT-Sec Stellen des Bundes: 3.828 von 4.421 Stellen in 2025 (87% = 3838 Stellen), dito beim Zuwachs seit 2020: 85% = 1357 Stellen

Laternenträger ist erneut das BMG: jede 2. IT-Sicherheitsstelle ist dort unbesetzt, in den letzten 4 Jahren waren es sogar mehr als 75%.

  • Auch wenn das BMG 1,5 neue Stellen schuf und damit in 2025 über knapp 13 IT-Sec Stellen verfügt, ist der weiterhin ungewöhnlich hohe Anteil unbesetzter Stellen beunruhigend u mit Fachkräftemangel nicht zu erklären
  • Dies spricht für ein anhaltend geringes IT-Sicherheitsbewußtsein an der Spitze des Hauses und trägt vermutlich zu den zahlreichen Skandalen um IT-Sicherheitslücken z.B. bei der neuen „ePA für alle“ bei – es fehlt einfach an IT-Sicherheitskompetenz

Insgesamt hat sich der Stand besetzter IT-Sec-Stellen bei den Bundesministerien verbessert.

  • Erstmals gibt es 7 Ressorts, die maximal 10% dieser Stellen nicht besetzt haben (2024: 3 Ressorts)
  • BMZ und das neue BMWSB haben sogar 100% ihrer Stellen besetzen können
  • Nur ein einziges Ministerium – das BMG – hat mit 53% mehr mehr als 25% unbesetzte Stellen, in 2024 waren es noch 4 Ministerien (neben BMG: BMAS, BMFSFJ, BMDV)

Die wichtigsten Ressorts nach IT-Sicherheitsstellen in 2025:

  • BMI: 2152 (48,7 % aller Stellen)
  • BMVg: 1686 (38,1 %)
  • BMF: 235 (5,3 %)
  • BMDV: 118 (2,7 %)
  • 2 Ministerien kommen noch über 1% Anteil (BMWK: 1,5% bei 68 Stellen, AA 1,4% bei 60 Stellen)
  • 9 weitere Ressorts bleiben unter 1% Anteil mit unter 20 Stellen, 5 sogar unter 10 Stellen

Die Angaben der Bundesregierung in tabellarischer Übersicht:

Antwortschreiben auf meine bisherigen schriftlichen Fragen im Original (geschwärzt):

Antwort der Bundesergierung vom 23.01.2025 auf meine schriftliche Frage zur Besetzung von IT-Sicherheitsstellen:

Mein Beitrag zu unbesetzten Sicherheitsstellen vom Janaur 2024

Mein Beitrag zu unbesetzen Sicherheitsstellen vom Janaur 2023

Meine Frage zu unbesetzten Sicherheitsstellen vom Februar 2022

Mein Beitrag zu unbesetzen Sicherheitsstellen vom Februar 2021

Mein Beitrag zu unbesetzten Sicherheitsstellen vom Febraur 2020

Meine am 30.01.25 im Bundestag zu Protokoll gegebene Rede zum Gruppenantrag „Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD“ im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsident:in, liebe Kolleg:innen,

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes waren noch unter dem Eindruck des Hitler-Regimes, als sie unsere Verfassung so schrieben, dass sie unsere Demokratie vor einer Wiederholung des Faschismus schützt, denn überall in Deutschland erinnerten noch Kriegsruinen an die Schrecken des Nazi-Herrschaft. Das ist lange her, aber noch leben Menschen, die davon erzählen können, wie Roman Schwarzman in der Auschwitz-Gedenkstunde an diesem Mittwoch. Nach seiner Rede bekam er standing Ovations im Bundestag, aber was hat er wohl empfunden, als nur ein paar Stunden später die Brandmauer der Demokratie durch Union und FDP mit Beihilfe des BSW gestürzt wurde und erstmalig seit Kriegsende eine Mehrheit unter Beteiligung einer mutmaßlich rechtsextremen Partei herbeigeführt wurde, um migrationsfeindliche und zum Teil rechtswidrige Forderungen zu verabschieden?

Wie fühlen sich Nachkommen von Überlebenden oder von Opfern jetzt? Oder Menschen mit Migrationshintergrund, jüdischem oder muslimischem Glauben, queere Menschen oder Menschen, die sich für Antifaschismus oder Feminismus engagieren? Wie fühlen ihre Angehörigen und Freunde? Die Brandmauer war nicht nur eine theoretische Schutzmauer, sie hatte eine reale Schutzfunktion, sie war ein wichtiges Signal an alle von Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt bedrohten Menschen, dass man sie nicht im Stich lassen wird und verhindert, dass sich rechtsextreme Fantasien durchsetzen können. Der Fall der Brandmauer und die Übernahme wesentlicher politischer Forderungen der AfD zeigt, dass sie das Potenzial hat, unsere Demokratie mit den Mitteln der Demokratie zu zerstören. Und für solche Fälle gibt es das Sicherheitsnetz in unserem Grundgesetz, das bei mutmaßlich verfassungswidrigen Parteien ein Verbotsverfahren vorsieht, über das das Bundesverfassungsgericht entscheidet.

Dass die AfD verfassungswidrig ist, belegen Tausenden Beweise, die u.a. zeigen, dass sie Menschen nach Herkunft und Religion unterschiedlich behandeln und z.B. muslimische Menschen, Menschen mit dunkler Hautfarbe und Menschen mit bestimmten Migrationshintergründen diskriminieren und aus Deutschland verdrängen oder gar nicht erst hereinlassen möchte. Die AfD ist der parlamentarische Arm der extremen Rechten, in ihren Reihen finden sich diverse einschlägig verurteilte Straftäter, sie ist eng vernetzt mit gewalttätigen Gruppierungen und hat das Potenzial unsere freiheitlich demokratische Grundordnung abzuschaffen. Deshalb ist es unsere ausdrückliche Pflicht als Abgeordnete des Deutschen Bundestages, das Bundesverfassungsgericht mit der Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD zu beauftragen, weil erst danach ihr Verbot möglich ist.

Natürlich reicht ein Verbot nicht aus, wir werden auf vielen Wegen um alle AfD Wähler:innen kämpfen müssen, die das Vertrauen in die Demokratie verloren haben. Aber ein Verbot entzieht der AfD wesentliche Einflussmöglichkeiten und Finanzierungsmittel, es macht klar, dass die AfD keine normale Partei ist und es schützt vor der Umsetzung ihrer verfassungswidrigen Ziele.

Ich wohne im Norden von Brandenburg in einer kleinen Stadt mit knapp 6.000 Einwohnenden, mindestens 200 davon sind Geflüchtete. Bei uns leben mehr als 50 Nationen. Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo ein Migrant eine Straftat verübte. Auch bei uns haben seit einiger Zeit Menschen Angst, allein unterwegs zu sein, denn allein in den letzten Monaten passierten mehrere Gewalttaten. Menschen wurden bedroht und verletzt. Wir haben ein akutes Sicherheitsproblem, aber die Täter kommen aus dem rechten Spektrum und sie berufen sich auf die Parolen der AfD.

Mir sind 3 syrische Mädchen sehr ans Herz gewachsen, sie wurden Teil unserer Familie, wir feiern Weihnachten zusammen und am liebsten essen sie die Schnitzel, die mein Mann kocht. Je stärker die AfD wird, umso mehr habe ich Angst um ihre Sicherheit, um ihre Chance auf eine gute Zukunft in unserem Land, das seit 9 Jahren ihr Zuhause geworden ist. Ich liege nachts wach, weil ich fürchte, dass der Faschismus wiederkehrt und ich Riim, Rana und Riham nicht vor Hass und Gewalt schützen kann. Ich überlege, wohin man fliehen könnte, wenn es so weit kommt – aber schon diesen Gedanken finde ich falsch, denn man sollte nicht fliehen, solange man kämpfen kann und deshalb bin ich Mitunterzeichnerin dieses Antrags auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD. Das Sicherheitsnetz in unserer Verfassung kann ja nur dann Wirkung entfalten, wenn man es einsetzt und dafür ist es höchste Zeit.

Deshalb hoffe ich auf eine demokratische Mehrheit, damit wir uns erfolgreich wehren können, solange das überhaupt noch geht. Denn mindestens das sollten wir alle aus der Geschichte gelernt haben, dass der Weg, auf den die AfD Deutschland bringen will, unser Land ins Verderben stürzt und dass wir das gemeinsam verhindern müssen.

Vielen Dank

Pressemitteilung

Zum aktuellen 27-Punkte Antrag der Union „Für einen Politikwechsel bei der Inneren Sicherheit“, der Maßnahmen zu Asyl und Migration, aber auch zu digitalen Methoden der Überwachung und Datenverarbeitung enthält, erklärt die digitalpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag:

„In einer Zeit, in der wir lösungsorientierte Politik und Rechtsstaatlichkeit am dringendsten brauchen, um das Vertrauen in die Demokratie zu stärken, agiert Kanzlerkandidat Merz wie ein Haufen aufgescheuchter Hühner und legt einen Antrag mit einem Sammelsurium an Maßnahmen vor, die weder lösungsorientiert noch rechtsstaatlich sind, sondern vorsätzliche Verstöße gegen das Grundgesetz und Europarecht enthalten, auch bei den digitalpolitischen Vorschlägen.

Mit diesem Antrag fordert die Union einen massiven Ausbau des Überwachungsstaates bei gleichzeitigem Abbau wesentlicher ‚Checks and Balances‘, und will so offensichtlich die Korrekturmechanismen gegen Fehlentwicklungen in einer Demokratie außer Kraft setzen. Statt durch das Agieren von US-Präsident Trump täglich daran erinnert zu werden, was die Grundwerte einer Demokratie sind und diese bei uns mit aller Kraft zu verteidigen, fordert Merz z.B. die Abschaffung der vom Bundesverfassungsgesetz seit 2010 verlangten und von der Ampel geplanten Überwachungsgesamtrechnung, denn die Grundrechtskonformität von Überwachungsmaßnahmen hängt von ihrer Gesamtbelastung für die Gesellschaft ab. Ausufernde Überwachung ist der Anfang und die Grundlage für ein autoritäres Regime. Genau deshalb braucht es mehr denn je eine Überwachungsgesamtrechnung, damit wir bei allen Überwachungsmaßnahmen Maß und Mitte behalten!

Die Einführung der Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten will Merz stoppen und den neu eingerichteten Polizeibeauftragten des Bundes wieder abschaffen, obwohl es regelmäßig Schlagzeilen zu illegitimer Polizeigewalt gibt, die sich wie kürzlich in Riesa sogar gegen parlamentarische Beobachter richtet. Er zerstört damit Vertrauen in den Schutz durch demokratische Prozesse.

Gleichzeitig fordert Merz mit der biometrischen Gesichtserkennung in Echtzeit im öffentlichen Raum einen Einsatz künstlicher Intelligenz (anders wäre die Forderung technisch nicht umsetzbar), für die ab 2. Februar 2025 ein absolutes Verbot durch die KI-Verordnung der EU auch für Deutschland und auch für Friedrich Merz gilt und die auch mit dem Grundgesetz durch den massiven Grundrechtseingriff nicht vereinbar wäre. Gerade beim Einsatz von KI braucht es wegen der hohen Missbrauchsgefahr und Fehlerquoten mit belegter Diskriminierung rechtliche Rahmenbedingungen und Rote Linien, die es mit der KI-Verordnung gibt. Sie offen zu ignorieren, direkt zum Zeitpunkt ihres in-Kraft-Tretens, zeugt von besonderer Verachtung rechtsstaatlicher Prinzipien und der EU selbst. Ein Spitzenpolitiker kann nicht ständig Abschiebungen oder Ausbürgerungen wegen Rechtsverletzungen fordern, wenn er nicht einmal selbst auf dem Boden des Grundgesetzes und von EU-Recht steht.

Auch die erneute Forderung einer in ihrer Ausgestaltung verfassungswidrigen Vorratsdatenspeicherung zeigt, dass die Union auch nach diversen Urteilen durch den EUGH und das BVerfG nicht in der Lage ist zu verstehen, wo die Grenzen des rechtlich Zulässigen verlaufen. Mit ihren Wünschen nach mehr Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung meint die Union den vermehrten Einsatz von Staatstrojanern, die aber nur mit dem Offenhalten von Sicherheitslücken einsetzbar sind und damit, statt unsere Sicherheit zu erhöhen, unser aller IT-Sicherheit gefährden. Diese Maßnahmen sind daher nicht nur ‚Sicherheitsesotherik’, weil sie gar nichts zur Stärkung der Sicherheit beitragen, sondern äußerst gefährlich, denn statt demokratische Rechte zu verteidigen, greift sie Friedrich Merz direkt an und tritt den Rechtsstaat und Grundrechte mit Füßen. Das ist völlig inakzeptabel und die Linke wird mit aller Kraft dagegen kämpfen.“

Weiterführende Links:

Mit der vorgezogenen Neuwahl endet mein Bundestagsmandat früher als erwartet. Da ich nicht erneut für den Bundestag kandidiere, hatte ich am 16. und 17. Januar 2025 zum letzten Mal die Freude, eine Besuchergruppe im Rahmen einer Bundespresseamtsfahrt aus meinem Wahlkreis in Berlin zu empfangen. Diese Fahrten haben mir stets viel bedeutet – sie waren eine wunderbare Gelegenheit, Zeit mit Menschen aus meinen Wahlkreisen zu verbringen.

Gruppenfoto (Foto: Bundesregierung / StadtLandMensch-Fotografie)

Dieses Mal hatte ich ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis eingeladen. In der Gruppe waren unter anderem Mitglieder des Märkischen Sozialvereins, der Initiative „Willkommen in Gransee“, der Initiative Barrierefreier Bahnhof Fürstenberg, Engagierte in der Kommunalpolitik und auch eine Ukrainerin und eine Syrerin, die für Projekte des Verstehbahnhofs in Fürstenberg ehrenamtlich aktiv sind und z.B. gemeinsam für ein leckeres ukrainisch-syrisches Catering bei Veranstaltungen im Verstehbahnhof sorgen. Mit dieser Einladung wollte ich den Ehrenamtlichen für ihr wichtiges Engagement danken. Mehr als 800.000 Menschen, also etwa jede:r dritte Bürger:in, engagieren sich in Brandenburg ehrenamtlich, da kann man schon sagen, dass diese freiwillige Arbeit in allen Lebensreichen dafür sorgt, dass unsere Gesellschaft funktioniert!

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Pressemitteilung

Nach 20 Jahren Planung und erfolglosem Rollout von Vorgängervarianten startete am 15. Januar 2025 der Test der sogenannten „ePA für alle“, der elektronischen Patientenakte 3.0, in vorerst knapp 300 ausgewählten Praxen in Hamburg, Franken und NRW. Ob der geplante bundesweite Rollout wie geplant im Februar starten soll, steht aktuell in den Sternen, nachdem Ende Dezember aus dem Umfeld des Chaos Computer Clubs verschiedene Sicherheitslücken öffentlich präsentiert wurden, die theoretisch einen illegitimen Zugriff auf alle künftigen etwa 70 Mio. Patientenakten ermöglichen könnten. Auf diverse Fragen der Bundestagsabgeordneten der Linken, Anke Domscheit-Berg, antwortete die Bundesregierung entweder gar nicht, ausweichend, oder irritierend.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag:

„Die Antworten der Bundesregierung auf meine Fragen zeigen, dass das Gesundheitsministerium (BMG) immer noch nicht bereit ist, sich ehrlich zu machen und transparent mit dem anhaltend mangelnden Sicherheitsniveau der ePA umzugehen. Dazu gehört, auf klare Fragen auch vollständig und verständlich zu antworten, statt unliebsame Fragen einfach zu ignorieren und bei anderen verklausuliert um den heißen Brei herumzureden. Das ist schlechter Führungsstil und eine Missachtung parlamentarischer Verfassungsrechte.

Bei einem Großprojekt mit hochsensiblen Gesundheitsdaten eines Großteils der Bevölkerung, das nur erfolgreich sein kann, wenn die Daten sicher und das Vertrauen der Patient:innen hoch ist, muss man gerade Probleme und IT-Sicherheitsrisiken transparent kommunizieren und das findet weiterhin nicht statt. Wenn Patient:innen aber immer wieder erleben, dass Minister Lauterbach die ePA als sicher anpreist, während Schlagzeilen von erschütternd einfach auszunutzenden Sicherheitslücken berichten, wie die Übertragung wichtiger Identifikationsdaten ohne Verschlüsselung und das einfache Hochzählen von Kartennummern, dann wird jedes Mal Vertrauen in die ePA zerstört und werden Menschen sie nicht nutzen wollen, die von ihr profitieren könnten. Ich fühle mich inzwischen als Patientin nur noch auf den Arm genommen, wenn mir das BMG selbst jetzt noch antwortet, dass Deutschland eine der sichersten Infrastrukturen im Gesundheitswesen in Europa habe.

Viel sagt auch der Fakt, dass meine Frage nach den konkreten Forderungen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) zur neuen ePA komplett unbeantwortet blieb, wohl weil es sonst peinlich würde für die Bundesregierung, denn diese Forderungen wurden schon im Sommer gestellt und offensichtlich ignoriert. Leider wurde das Veto-Recht von BSI und BfDI bei der ePA zugunsten eines bloßen Rechts auf Anhörung aufgehoben, das BMG kann sie daher einfach ignorieren und ihre Forderungen schlicht unter den Teppich kehren.

Auffällig ist auch die fehlende Antwort auf meine Frage, ob das BSI auch Geheimnisträger:innen mit sensiblen Gesundheitsdaten die Nutzung der ePA zum Zeitpunkt ihrer Einführung empfehlen würde. Angesichts der extrem hohen Bedrohungslage durch fremdstaatliche Akteure ist das eine wichtige Frage, zumal das BMG behauptet, dass Risiken fremdstaatlicher Akteure im Sicherheitsgutachten vom Fraunhofer SIT berücksichtigt wurden, während man in diesem Gutachten das genaue Gegenteil davon lesen kann, nämlich dass der Auftraggeber gematik, dessen Mehrheitsgesellschafter das BMG ist, diese Risikobetrachtung nicht relevant fand, weshalb sie ausgeklammert wurde.

Leider löst diese ePA ihr Nutzenversprechen nicht ein, da sie nur mit rudimentären Funktionen kommt, gleichzeitig sind die Risiken für die darin gespeicherten Daten zwar hoch, aber Patient:innen völlig ungenügend darüber informiert. Dabei erfordert gerade der Paradigmenwechsel von der Einwilligungslösung zur Widerspruchslösung höchste Transparenz über den Nutzen und die Risiken für alle – ähnlich der Beipackzettel bei Medikamenten – damit eine informierte Entscheidung für oder gegen die Nutzung überhaupt getroffen werden kann.

Wenn die „ePA für alle“ nicht mit Datenskandalen zum Rohrkrepierer werden soll, muss Minister Lauterbach endlich klar und offen kommunizieren und den Flächenrollout per Opt Out so lange verschieben, bis die Angriffsrisiken auch durch fremdstaatliche Akteure sorgfältig evaluiert wurden, alle aktuell bekannten Sicherheitslücken tatsächlich geschlossen wurden – technische und organisatorische – und sichergestellt ist, dass alle Patient:innen tatsächlich umfassend über den Nutzen und die Risiken der „ePA für alle“ informiert sind. Eine Augen-zu-und-durch-Strategie aus Gründen der Wahlkampftaktik ist in Zeiten hybrider Kriegsführung und steigender Bedrohungsintensität jedenfalls indiskutabel.“

Weiterführende Links:

Antworten auf meine Schriftlichen Fragen rund um die Einführung der elektronischen Patientenakte an die Bundesregierung: https://mdb.anke.domscheit-berg.de/2025/01/4-schriftl-fragen-zur-epa/

  • Frage zur Aufklärung der Patient:innen zu Risiken der ePA und zur Evaluation des Informationsstands in der Bevölkerung
  • Frage zur fehlenden Berücksichtigung der Risiken durch fremdstaatliche Akteure im Sicherheitsgutachten von Fraunhofer und zur Empfehlung der ePA für Geheimnisträgerinnen
  • Frage zum konkreten Handlungsbedarf nach der Aufdeckung von Sicherheitslücken durch den CCC und zu einer möglichen Verschiebung des bundesweiten Rollouts oder eines Wechsels von Opt Out zurück zu Opt In
  • Frage zur Bewertung der nach Bekanntwerden der Sicherheitslücken durch den CCC veröffentlichten Maßnahmen der Gematik durch das BSI und zu den Forderungen der BfDI

Aufzeichnung des Vortrags beim 38C3 zu Sicherheitslücken der ePA: „Konnte bisher noch nie gehackt werden“: Die elektronische Patientenakte kommt – jetzt für alle! – media.ccc.de

ABD eine Rede haltend

Die Umsetzung der EU Verordnung für eID-Wallets (digitale Brieftaschen für elektronische Ausweise) muss unbedingt mit „Null-Wissen-Beweis“ erfolgen, und so, dass Überidentifikation verhindert wird. Mit Sorgfalt umgesetzt, können digitale Identitäten zum Vertrauensanker werden und digitalen Verbraucherschutz sicherstellen und Identitätsdiebstähle verringern.

Meine letzte Rede im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Wenn Pornoplattformen oder Mediatheken von Usern eingescannte Ausweise fordern, um Minderjährige zu schützen, ist das eine ganz schlechte Idee. Jugendschutz erfordert nämlich nicht die Aufhebung der Anonymität im Internet. Mein Name, mein Geburtsdatum, meine Adresse sind dafür nicht relevant, sondern nur der Fakt: Bin ich mindestens so und so alt? Diese Frage mit Ja oder Nein zu beantworten statt mit dem Geburtsdatum, nennt man einen Null-Wissen-Beweis oder Zero Knowledge Proof.

Bei der Umsetzung der EU-Verordnung für digitale Ausweisbrieftaschen muss dieser Zero Knowledge Proof in Deutschland verpflichtend sein, um eine Überidentifikation zu verhindern.

(Beifall bei der Linken)

Die eIDAS-Verordnung lässt dafür Spielräume. Deshalb unterstützt Die Linke die Forderung der Union, alle Spielräume für mehr Schutz der Privatsphäre auch auszunutzen. Schließlich sind Ausweisdaten hoheitliche Daten, und staatlich verifiziert werden sie zum Goldstaub im legalen und illegalen Datenhandel. Deshalb ist die Vermarktung attraktiv für Plattformen, aber auch für kriminelle Hacker. Gefährlich sind sie für Nutzer/-innen. Immerhin hat die Union nach der versemmelten ID-Wallet in der letzten Legislatur viel dazugelernt. Ihr Antrag enthält viele gute Vorschläge. Herzlichen Glückwunsch.

(Beifall bei der Linken)

Bei digitalen Identitäten ist nämlich die Sorgfalt entscheidend. Die Linke will sie gut gemacht, mit hohen Standards und ausreichend Ressourcen. Dann werden sie zum Vertrauensanker im Internet, erhöhen den digitalen Verbraucherschutz und werden Treiber für Innovationen.

(Beifall bei der Linken)

Bis zur Wahl ist die Umsetzung der Vorschläge der Union ziemlich sicher ausgeschlossen. Aber Die Linke wird die Union gerne an den Inhalt erinnern, sollte sie nach der Wahl eventuell auf der Regierungsbank sitzen und damit selbst Probleme haben.

Meinen Abschied vom Bundestag habe ich schon in der letzten Sitzungswoche angekündigt. Deshalb hier und heute nur ganz kurz: Es war mir eine Ehre. Für fast acht Jahre bedingungslose Unterstützung möchte ich meinem Mann Daniel herzlich danken. Ohne ihn hätte es linke Digitalpolitik mit mir im Bundestag nicht gegeben. 

Dankeschön.

(Beifall bei der Linken, der SPD, der CDU/CSU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Meine am 5.12.24 im Bundestag zu Protokoll gegebene Rede im Wortlaut:

1987 [Anmerkung: Leider nicht korrekt, tatsächlich war es 1985] war ich 17 Jahre alt und ungewollt schwanger. Ich ging in die 11. Klasse, wollte mich eigentlich gerade trennen von meinem Freund. Ich dachte damals, ich kann Abitur und Studium vergessen, verlobte mich mit meinem Freund, mit dem ich gar nicht mehr glücklich war, hielt alle Zukunftsträume für geplatzt und bekam eine Depression. Dann setzten sich meine Eltern zu mir, erklärten mir, dass ich eine Wahl hätte und ich ganz allein entscheiden könnte, ob ich das Baby bekommen möchte oder nicht und dass sie mich, egal wie ich mich entscheide, in allem unterstützen würden. Das war in Brandenburg und zu DDR Zeiten. Ich entschied mich für einen Schwangerschaftsabbruch, der in einem Krankenhaus ganz in der Nähe und Krankenkassen-finanziert stattfand. Niemand machte mir je einen Vorwurf. In dieser Notlage habe ich die Unterstützung durch den Staat, die Familie und das Erleben meiner Autonomie, das selbst entscheiden zu können, als extrem befreiend erlebt.
Bedauert habe ich diese Abtreibung immer, bereut aber nie. Ich beendete mein Abitur, studierte und bekam später ein Kind.

Im Osten Deutschlands gab es das Selbstbestimmungsrecht für Frauen schon seit Anfang der 70er Jahre und ich kann einfach nicht verstehen, wie es sein kann, dass eine 17 Jährige im wiedervereinigten Deutschland auch 50 Jahre später noch weniger Rechte hat, als Frauen in der DDR der 70er! Genauso wenig kann ich verstehen, wie es sein kann, dass das erzkatholische Irland Schwangerschaftsabbrüche liberalisiert hat, während sie bei uns weiter kriminalisiert werden. Orientieren wir uns denn an Trump oder an Saudi-Arabien?
Generelle Strafbarkeit löst überhaupt kein Problem, sie verhindert nämlich keine Abtreibungen, sie macht sie nur gefährlicher, teurer und erniedrigender für Frauen, die sich in einer Notlage befinden.

Weil Schwangerschaftsabbrüche generell als Straftat gelten, gibt es kaum gute Ausbildungen als Teil des Medizinstudiums, so dass Studierende an Papayas üben müssen – eine absurde Vorstellung, die nicht zu einem fortschrittlichen Gesundheitswesen passt. Im Übrigen gehen auch Schwangerschaft und Geburt mit erheblichen Gesundheitsrisiken einher, schon deshalb sollte es allein Sache einer Schwangeren sein, darüber zu entscheiden, ob sie ein Kind zur Welt bringen möchte oder nicht. Wir sind schließlich nicht Gefäße für Dritte, sondern Individuen, die über ihren Körper selbst bestimmen können sollten, denn sonst ist ihre Würde nach Artikel 1 des Grundgesetzes nicht gewahrt!

Aufgrund der generellen Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen gibt es viel zu wenig medizinische Angebote, so dass es in manchen Regionen kaum noch Ärzt:innen gibt, die Abtreibungen vornehmen. In 85 von 400 Landkreisen können ungewollt Schwangere kein angemessenes Angebot dafür erreichen! Vielen Frauen ist es schon aufgrund ihrer Lebensumstände gar nicht zuzumuten, 150km für eine Abtreibung zu reisen.

Die WHO-Leitlinie von 2022 stellt unmissverständlich fest, dass eine umfassende u qualitativ ausgezeichnete medizinische Betreuung bei Schwangerschaftsabbrüchen essenziell für das Wohl von Frauen ist. Schwangerschaftsabbrüche müssen deshalb auch als Gesundheitsleistungen verstanden und von den Kassen bezahlt werden, denn der Grad körperlicher Selbstbestimmung Schwangerer darf niemals vom Geldbeutel abhängen, also davon, ob Betroffene die Behandlung, die Fahrt und gegebenenfalls die Übernachtung bezahlen können oder eben nicht.

Ich finde die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen elementar und die Vorstellung unerträglich, dass im Bundestag fast 70% Männer über die Selbstbestimmungsrechte von Frauen entscheiden dürfen. In einem Parlament mit echter Parität wäre die allgemeine Strafbarkeit von Abtreibungen längst Geschichte. So bleibt mir nur, einerseits an die Solidarität der Minderheit weiblicher Abgeordneten zu appellieren und andererseits an die Mehrheit der Männer, zumindest an die, die in der Lage sind einzusehen, dass sie bei einer solchen Entscheidung gar kein Mitspracherecht haben sollten, weil sie nicht schwanger werden.

Über männliche Körper gibt es schließlich auch keinerlei Regulierung im deutschen Recht, und die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen dient vor allem der Kontrolle über weibliche Körper, die sich viele konservative Männer immer noch wünschen. Das konnte man zuletzt am Backlash in den USA erleben, wo nach der Trump Wahl der widerliche Slogan: „Your Body – My Choice“ triumphierend von Männern verbreitet wurde.

Wer Schwangerschaftsabbrüche verringern will, muss vor allem Schwangere und Mütter unterstützen und Benachteiligungen durch Mutterschaft – z.B. Paygap, Armut bei Alleinerziehenden oder Karrierebremsen – beseitigen, Kinderbetreuung verbessern, Care Arbeit besser verteilen und bezahlen. Aber auch kostenlose Verhütungsmittel, gute Aufklärung und niedrigschwelliger Zugang zu Beratungen sind hilfreich – natürlich nicht nur für Frauen, denn am Zustandekommen einer Schwangerschaft sind zwei beteiligt. Auch Kinder brauchen mehr Schutz vor Kinderarmut und Benachteiligung im Bildungssystem, ihre Rechte gehören ins Grundgesetz. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir neben einer Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Bundestag auch diese Maßnahmen auf den Weg bringen könnten, denn so schützt man die Rechte beider am Besten: der Schwangeren und der Kinder.

Ich bitte Sie daher herzlich, unterstützen Sie den vorliegenden Gruppenantrag mit Ja oder wenigstens einer Enthaltung, und beenden Sie die Blockade der Anhörung im zuständigen Ausschuss!

Alle diejenigen, die grundsätzlich gegen die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sind, möchte ich darum bitten, dann einfach selbst keine Abtreibung vorzunehmen, sich aber nicht der körperlichen Autonomie anderer Menschen in den Weg zu stellen, denn jemand Anderen zum Austragen von Kindern zu zwingen, ist schlicht Gewalt.

Meine Frage:

„Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung, für den von der KI-Verordnung der EU (KI: Künstliche Intelligenz) wegen nationaler Zuständigkeit ausgenommenen, aber dennoch hochsensiblen Militärbereich den Einsatz von KI mit eigenen Vorschriften und Richtlinien zu regeln (bitte eventuelle Pläne inklusive Zeitrahmen näher beschreiben oder begründen, falls die amtierende Bundesregierung keine Notwendigkeit für derartige Regeln sieht), und in welcher Weise könnte und sollte eine parlamentarische und öffentliche Kontrolle ermöglicht werden hinsichtlich der Anwendung sowie der Evaluation der Wirksamkeit dieser Regeln und allgemein hinsichtlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verteidigung?“

Antwort der Bundesregierung vom 06.12.24:

„Die Bundesregierung bekennt sich zur verantwortungsvollen Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) im militärischen Bereich und setzt sich auf internationaler Ebene aktiv dafür ein, entsprechende Normen zu setzen und zu implementieren. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg) ist die Nutzung von KI seit 2019 konzeptionell geregelt und mit Vorschriften hinterlegt. Diese werden regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben. Eine Kontrolle der Exekutive und der von ihr in Kraft gesetzten Vorschriften sowie der von ihr vorgenommenen Handlungen findet durch Parlament und Öffentlichkeit entlang der dafür verfassungsrechtlich vorgesehenen Möglichkeiten statt. Mit dem vom BMVg jährlich veröffentlichten „Bericht zur Digitalen Transformation des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung“ werden der Deutsche Bundestag und die Öffentlichkeit sowohl über den Stand der Digitalen Transformation des GB BMVg im Allgemeinen als auch über konkrete Schwerpunktthemen und innovative Digitalisierungsaktivitäten, wozu auch KI zählt , informiert.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Meine Frage:

„Wie wird erfasst beziehungsweise überprüft, ob im Nationalen Waffenregister als waffenbesitzend erfasste Personen verstorben sind und die Vorgaben des Waffengesetzes im Falle der Erbschaft (siehe www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente- Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnisse/merkblatt_erbwaffen.pdf) eingehalten werden (bitte auch zuständige Organisationseinheit(en) angeben), insbesondere dann, wenn durch die Erben kein waffenrechtliches Bedürfnis geltend gemacht werden konnte, und die geerbten Schusswaffen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem durch speziell eingewiesene Inhaber einer Waffenherstellungs- oder einer Waffenhandelserlaubnis oder durch entsprechend bevollmächtigte Mitarbeiter zu sichern sind und die erlaubnispflichtige Munition binnen angemessener Frist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen ist (§ 20 Abs. 3 Satz 2 des Waffengesetzes – WaffG), und welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu möglichen Größenordnungen verstorbener waffenbesitzender Personen beispielsweise durch Kenntnis von Stichprobenabfragen im Rahmen des National- Once-Only-Technical-Systems (NOOTs) und der Steuer-ID?“

Antwort der Bundesregierung vom 06.12.24:

„Der Vollzug des Waffengesetzes (WaffG) ist Ländersache. Die Meldebehörde übermittelt den Tod eines Erlaubnisinhabers nach § 44 Abs. 2 WaffG an die zuständige Waffenbehörde oder die Waffenbehörde erhält selbst Kenntnis vom Versterben der Person. Die Waffenbehörde speichert das Sterbedatum nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 lit. i des Waffenregistergesetzes im Nationalen Waffenregister. Die Einhaltung des § 20
WaffG (Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls) wird durch die Waffenbehörden gesichert. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis zur Anzahl verstorbener waffenbesitzender
Personen im Nationalen Waffenregister. Diese Zahl ist weder Bestandteil der Monatsstatistiken des Nationalen Waffenregisters, noch wurde diese Zahl im Rahmen des Pilotprojektes zur Registermodernisierung im Nationalen Waffenregister erhoben.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):