Mit wie viel Geld fördert der Bund immer noch Blockchain Vorhaben? Das fragte ich mich, als mir auffiel, dass laut Haushaltstitel „Innovative Anwendungen von Künstlicher Intelligenz“ auch Blockchain gefördert werden kann – das stand im Kleingedruckten. Man muss kein Techie sein, um zu verstehen, dass KI und Blockchain völlig unterschiedliche Dinge sind und so ein Haushaltstitel in die Irre führt. Beide Technologien haben aber eine Gemeinsamkeit: erst war Blockchain der heißeste Scheiß, danach wurde der Blockchain Hype Cycle vom Thema Künstliche Intelligenz abgelöst. Ich wollte genauer wissen, wieviel Fördergelder die Ampel-Regierung auch jetzt noch für die Förderung von Blockchain ausgibt, eine Technologie, die vor allem wegen ihres eklatanten Missverhältnisses von Nutzen zu unerwünschten Nebenwirkungen heftig kritisiert wurde und habe die Bundesregierung dazu befragt und danach, was sie zum nachhaltigen Erfolg bisher geförderter Blockchain-Projekte weiß. Die Antworten sind krass.

tl;dr:

  • 29 Mio Euro Fördergelder in 2024 für Blockchain Projekte, laut Bundesregierung, evtl. sogar mehr
  • 230 Vorhaben von 5 Ministerien, mehr als die Hälfte vom BMWK
  • Förderschwerpunkte: Mobilität, Energie, Lebensmittelindustrie, Wirtschaftsförderung (Industrie 4.0) und Bildung
  • Förderergebnis? Unbekannt! Keine Evaluation zur Weiterexistenz geförderter Blockchain-Projekte der letzten Jahre
  • Es geht um 215 Mio Euro Förderungen für Blockchain-Projekte der letzten Jahre
  • Evidenzbasierte Förderung findet nicht statt – ob Steuergeld sinnlos verbrannt wurde, interessiert den Bund nicht
  • Das Geld fehlt woanders, z.B. bei der Förderung des Open Source Ökosystems

Nachfolgend meine ausführliche Analyse der Antwort der Bundesregierung.

Am Ende dieses Beitrags gibt es noch Links zu:

  • den Antwort-Dokumenten im Original,
  • einem Zahlen, Daten, Fakten Dokument mit zusätzlichen Hintergrundinformationen („Analyse-Doc“),
  • einer Excel-Tabelle, damit ihr alle Zahlen nachvollziehen könnt (das Antwort-Dokument war ein unmöglich formatiertes pdf Dokument),

Förderung nach „Hype“ statt evidenzbasiert

Mit Fördergeldern können Regierungen steuernden Einfluss auf die Entwicklung von Technologien und Innovationen nehmen, sie können bremsen oder für Rückenwind sorgen. Deshalb ist es relevant, wie viel Fördergeld aus welchen Gründen für welche Technologien ausgegeben wird und ob die gewünschten Ziele damit erreicht werden. Seit Jahren stelle ich fest, dass nicht die Technologien gefördert werden, die tatsächlich von besonderer strategischer Bedeutung sind, sondern eine Förderung nach „Hype“ erfolgt, deren Sinnhaftigkeit nicht einmal überprüft wird. An bestimmte Technologien, die alle paar Jahre wechseln, werden völlig irrationale Erwartungen geknüpft, die plötzlich alle möglichen gesellschaftlichen Probleme lösen sollen, an deren Lösung die Regierungen bisher scheiterten. Das lässt Regierungen innovativ erscheinen, und übertüncht ihr flächendeckendes Versagen bei der realen Digitalpolitik. Die weiterhin erschreckende digitale Inkompetenz in politischen Führungsebenen dürfte außerdem eine realistische Bewertung der Technologie-Hype-Cycles verhindern.

Kein Monitoring: Ergebnis von über 200 Mio € Förderung für Blockchain bleibt Blackbox

Die Bundesregierung gab in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage zu, dass sie keinerlei Monitoring über die Nachnutzung von Förderprojekten im Rahmen kommerzieller Geschäftsmodelle durchführt. Dabei sollte gerade dann die Nachhaltigkeit von Geschäftsmodellen eine Rolle spielen, wenn es um Zuschussförderung der Wirtschaft geht. Es ist völlig klar, dass man auch mal ins Risiko gehen muss und nicht aus jeder Förderung ein tragfähiges privatwirtschaftliches Geschäftsmodell wird. Aber genauso klar ist auch, dass der Bund eine Verantwortung bei der Vergabe von Fördergelder hat, um einerseits ihre Verschwendung zu verhindern und andererseits ihre Wirkung zu maximieren. Diese Bewertung erfordert jedoch ein Monitoring bereits erfolgter Förderungen, damit für nachfolgende Haushaltsjahre eine Nachsteuerung erfolgen kann und aus Fehlern gelernt wird.

Die Folgen sind aber nicht nur sinnlos ausgegebenes Geld und falsche Signale in den Markt, sondern auch der schlichte Umstand, dass man einen Steuer-Euro nur einmal ausgegeben kann, jeder sinnfrei verbrannte Euro also an anderer Stelle fehlt, auch für strategisch wichtige Investitionsbedarfe.

Millionen und Milliarden für Hype Tech, Peanuts für Open Source

So ergab eine Kleine Anfrage von meiner MdB Kollegin Petra Sitte und mir (LINK) und meine aktuelle Schriftliche Frage an die Bundesregierung ein Fördervolumen von insgesamt ca. 250 Millionen Euro für Vorhaben mit Blockchain-Technologie seit 2017, davon entfielen 29 Millionen auf 2024. Laut meiner Kleinen Anfrage vom Juli 2024 (Link) wird die Nachfolge Hype Technologie Künstliche Intelligenz sogar mit 1,1 Milliarden Euro gefördert. Gleichzeitig sind Fördergelder für Open Source Infrastrukturen, die die digitale Souveränität stärken würden und einen positiven Impact sogar auf globale Tech-Ökosysteme haben könnten, viel zu gering. Die wenigen Millionen für den Souvereign Tech Fund sollten sogar für 2025 gekürzt werden, was nur im parlamentarischen Verfahren verhindert werden konnte.

Es ist höchste Zeit, dass Fördergelder sinnvoller vergeben werden, dass ihre Wirkung evaluiert wird und dass die Erkenntnisse dieser Evaluationen in die Planung neuer Förderprogramme einfließen. Eine Förderung von Technologien um ihrer selbst willen, wie durch den Haushaltstitel „Innovative Anwendungen von KI“, sollte es gar nicht geben, denn damit wird vor allem eine Hype-Technologie noch weiter gehyped. Und das verführt dazu, Förderanträge zu stellen für Zwecke, wo diese Technologie gar keinen Sinn macht. Besonders verrückt ist aber, dass sich dem genannten Haushaltstitel auch Ausgaben des BMDV in Höhe von mehr als 3,5 Millionen Euro für Blockchain-Vorhaben verbergen. Es widerspricht dem Anspruch an Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit, wenn ein Titel Künstliche Intelligenz verspricht, aber Blockchain fördert.

230 Blockchain-Förderprojekte in 2024 – 85 mehr als 2022

Das Ausmaß der geförderten Blockchain Projekte überrascht, denn ihre Anzahl ist seit meiner letzten Kleinen Anfrage Anfang 2022 sogar von 145 auf 230 angewachsen, allerdings hat sich die Fördersumme deutlich reduziert, was aber auch daran liegen kann, dass es die zusätzlichen Milliarden für Konjunkturprogramme aus den letzten Jahren nicht mehr gibt.

Es fällt auf, dass in 2024 nur noch fünf Ministerien statt der zehn in 2022 Blockchain Vorhaben fördern, übrig geblieben sind und dass sich das Engagement zur Förderung von Blockchain sehr stark unterscheidet.

Das BMAS, BMG, BMI, BMJ und BMZ waren in der Kleinen Anfrage von 2022 noch mit Förderprojekten dabei, in 2024 nicht mehr.

1 Mio € für Digitale Identitäten mit Blockchain – ein Totes Pferd

Der Fokus der Förderung hat sich ebenfalls verschoben. Für die Förderung Digitaler Identitäten mit Blockchain-Bezug fließen in 2024 nur noch knapp eine Million Euro Steuergeld, es sind vor allem Mittel aus dem mehrjährigen Vorhaben „Schaufensterprojekte Digitale Identitäten“, das noch von der GroKo Regierung beschlossen wurde und insgesamt stattliche 50 Millionen Fördergeld verschlang. Mit der blockchain-basierten ID-Wallet hatte die Vorgängerregierung noch gewaltig Schiffbruch erlitten. Die ID-Wallet mit digitalem Führerschein sollte als Vorzeigeprojekt vor den Bundestagswahlen die Stimmung heben und musste stattdessen wegen irreparabler Sicherheitsprobleme nach wenigen Tagen eingestellt werden. Die Ampel setzt bei ihren neuen Konzepten für Digitale Identitäten nicht mehr auf Blockchain Konzepte und das ist auch gut so. Dass die Ampel beim Thema Digitale Identitäten trotzdem weiterhin den elektronischen Personalausweis vernachlässigt (seit Jahren wurde z.B. eine Marketingkampagne versprochen und fällt stets wegen Geldmangel aus) und bei der EUID gerade seltsame Wege geht, ist eine andere Geschichte… Was die verplemperten 50 Mio Fördergelder für Blockchain-IDs unterm Strich brachten (ich erwähnte es schon), das weiß die Ampel jedenfalls nicht und das interessiert sie auch null.

Weitere Millionen für Mobilität, Energie, Lebensmittelindustrie, Industrie 4.0 und Bildung

Ob tatsächlich alle 230 Projekte Blockchain enthalten, konnten wir nicht abschließend verifizieren. Für 23,7 Millionen der 29 Millionen Fördersumme ließ sich das durch die Vorhabenbeschreibung oder öffentliche Quellen bestätigen. Unsere Clusterung dieser zweifelsfreien Blockchain-Projekte ergab große Schwerpunkte der Förderung in den Branchen Mobilität und Verkehr (6 Mio €), bei Energiethemen (4 Mio), Lebensmittelindustrie (3 Mio) sowie für diverse Förderungen der Wirtschaft (4,8 Mio) vor allem mit Bezug auf Industrie 4.0 und den Bildungssektor (1,3 Mio). Die vollständige Projekt-Liste und unsere Cluster finden sich in den unten verlinkten Dokumenten.

Bei manchen Projekten fragt man sich schon, ob man da mit Gewalt einen use case erfinden wollte, wie z.B. bei einer Blockchain zur Rückverfolgbarkeit von eFuels. Manche sind so ungenau beschrieben, dass sie keinerlei Bewertung zulassen, z.B. „Anwendungen in der Luftfahrt“, die mit immerhin einer Viertelmillion Euro bezuschusst wurden, oder „Erschließung neuer Lieferketten für die Raumfahrt“ mit vergleichbarem Volumen.

Blockchain für: Energienetze, Schweine, Kartoffeln und Weiterbildungsbiographien

Blockchain-Anwendungen können in sehr spezifischen – ebenfalls geförderten – Bereichen sinnvoll sein, z.B. bei der Organisation von Energienetzen, die smart, verteilt und flexibel sind. Sie können Energiegenossenschaften oder Peer-to-Peer Energiehandel erleichtern und vielleicht sind auch die Projekte zum „Digitalen Zertifikatssystem der Kartoffel-Wertschöpfungskette“ oder zur „Rückverfolgbarkeit und Transparenz entlang der Wertschöpfungskette Schwein“ sinnvolle Anwendungen, das müßte eine spätere Evaluation feststellen, die es wahrscheinlich auch nicht geben wird. Für bestimmt überflüssig halte ich die „dezentrale Speicherung individueller Weiterbildungsbiographien“, deren Umsetzung mit einer Blockchain auch eine Viertelmillion Steuer-Euros verschlang. Auch die eine Million für das Projekt mit dem komplexen Titel: „KI-gestütztes personalisiertes und adaptives Lernangebot zur Förderung der Digitalkompetenz Lehrender in der Weiterbildung, das auf verteilten Plattformen stattfindet und mit fälschungssicheren Zertifikaten abschließt“ klingt nach Humbug. Ich kenne keinen einzigen Fall, wo ein Arbeitgeber ein fälschungssicheres Weiterbildungszertifikat sehen wollte und ganz gewiss gäbe es hinreichend sichere Alternativen, die mit erheblich weniger Ressourcenverbrauch auskommen.

Fazit

Von evidenzbasierter Förderpolitik ist die Bundesregierung weit entfernt. Das schmerzt, denn gerade wenn die Wirtschaft schwächelt, der soziale Zusammenhalt gefährdet ist und das Gemeinwohl ständig den Kürzeren zieht bei Haushaltsverhandlungen, ist eine kluge Haushaltsführung wichtig. Wir können uns nicht länger leisten, Geld zu verbrennen, das an kritischen Stelle fehlt. Es braucht dafür mehr Kompetenz und mehr Zurückhaltung bei der Förderung von Hype-Tech. Vielleicht sind ja manche der 230 geförderten Blockchain Projekte sogar sinnvoll, (zu) viele sind es aber vermutlich nicht. Denn das Verhältnis von Erfolg zu Misserfolg ist gerade bei Hype-Tech oft schlecht und ein Monitoring daher umso wichtiger. Aus möglichen Förderfehlern lernen will die Ampel-Regierung leider nicht. Das muss sich ändern.

Links:

ABD eine Rede haltend

In der Bundestagsdebatte wird über die dringend notwendige Ausweitung des Mutterschutzes für Selbstständige diskutiert. Angestoßen durch eine Petition von über 111.000 Unterstützern, geht es um den Mutterschutz von Selbstständigen. Der vorliegende Antrag der Union geht jedoch nicht weit genug.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße, dass wir über die bedarfsgerechte Ausweitung des Mutterschutzes für Selbstständige diskutieren. Dass dieses Thema überhaupt auf die politische Agenda gelangt ist, das verdanken wir vor allem den zahlreichen betroffenen Frauen, die mit ihrer Petition, unterstützt von 111 000 Unterschriften, das Quorum für eine öffentliche Anhörung im Bundestag deutlich überschritten haben. 

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD)

An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für das bemerkenswerte Engagement! 

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Sie fordern uns auf, europarechtliche Regelungen zum Mutterschutz selbstständiger Frauen in Deutschland umzusetzen, und das zu Recht. Viele Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere die des Mutterschutzgesetzes, gelten bislang nicht für Selbstständige. Dadurch kann eine Schwangerschaft oder Mutterschaft insbesondere in der sensiblen Gründerphase zu einer existenziellen Bedrohung werden. Es ist erforderlich, dass man in dieser Zeit eine faire und finanzielle Absicherung erhält. 

(Beifall bei der Linken)

Wir wollen einen guten Mutterschutz für alle. 

(Beifall bei der Linken)

Nun hat die Unionsfraktion dieses Thema für sich entdeckt und diesen Antrag eingereicht. Allerdings geht dieser aus unserer Sicht noch nicht weit genug. 

Aber wir wollen positiv anerkennen, dass die Union eine Erhöhung des Mutterschaftsgeldes anstrebt, indem sie die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen stärker in die Pflicht nehmen will. Interessant ist dabei allerdings, dass sie bereit ist, damit in die Vertragsfreiheit der privaten Krankenversicherungen einzugreifen. Und dieser Ansatz stellt ja einen Fortschritt dar. 

Wenn wir als Linke eine solidarische Bürgerversicherung für alle forderten, in die dann auch alle einzahlen, dann haben Sie das als verfassungswidrig bezeichnet und abgelehnt. Vielleicht nehmen Sie ein paar Denkanstöße aus der heutigen Debatte mit, wenn wir mal wieder über die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung reden. 

Vielen Dank. 

(Beifall bei der Linken sowie der Abg. Axel Echeverria (SPD) und Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

ABD eine Rede haltend

Gut, dass die zur Gesundheits-Digitalagentur umgebaute Gematik mehr Rechte erhält, damit endlich einheitliche Standards in der Gesundheits-IT gelten und der Informationsaustausch funktioniert. Aber viel mehr Priorität als bisher braucht der Schutz vor Cyberangriffen, denn schließlich geht es um Gesundheitsdaten von Millionen Patient:innen. Dazu muss das BSI wieder Mitspracherecht erhalten.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Digitalisierung und Gesundheitswesen – das ist eine Problemkombi in Deutschland. 20 Jahre gab es teuren Stillstand, dann planlosen Aktionismus. Nun soll die Gematik als Digitalagentur mehr Kompetenzen erhalten und das BMG mehr steuernden Einfluss. Und das ist gut,

(Beifall bei der Linken)

weil Digitalisierung zum Wohle der Patientinnen und Patienten weder durch den freien Markt noch durch Pattsituationen einer Selbstverwaltung funktioniert. 

Die zentrale Entwicklung und Beauftragung von IT-Lösungen, von Architektur über Basisdienste bis Standards ist richtig, und, wenn gut gemacht, bringt das Interoperabilität, damit wichtige Dienste für alle und verlässlich funktionieren. Aber das erfordert auch ausreichend Ressourcen. 

Die Linke fordert außerdem, dass der Gesetzentwurf den Auftrag der Agentur klar bestimmen und ausschließen muss, dass das BMG ihn selbst verändern kann, wie aktuell vorgesehen. Wir fordern auch ein klares Bekenntnis zu Open Source im Gesetzentwurf. Und für die elektronische Patientenakte muss die Digitalagentur eine App für alle bereitstellen – nutzerfreundlich, funktional und sicher. Denn die elektronische Patientenakte eignet sich nicht als Marketingwerkzeug für die Krankenkassen.

(Beifall bei der Linken)

Vor allem aber muss die Beschneidung der Befugnisse für die Bundesdatenschutzbeauftragte und das BSI rückgängig gemacht werden. Ich vertraue, ehrlich gesagt, dem BSI mehr als dem BMG, da meine schriftlichen Fragen zeigen, dass seit Jahren 75 Prozent der IT-Sicherheit-Stellen im BMG unbesetzt sind. IT-Sicherheit hat offensichtlich keine Priorität im BMG, und das ist gefährlich, meine Damen und Herren.

Laut internationalen Sicherheitsexpertinnen und -experten ist der Gesundheitssektor die Hauptzielscheibe bei Cyberattacken und braucht einen besonders hohen Schutz. Wer in diesen Zeiten IT-Sicherheit nicht hoch priorisiert, verspielt Vertrauen, gefährdet den Erfolg der Digitalisierung im Gesundheitswesen und die Grundrechte von Millionen Patientinnen und Patienten in Deutschland. Das darf nicht passieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linken)

ABD eine Rede haltend

Obwohl Bedrohungen steigen, sind 750 IT-Sicherheitsstellen im Bund unbesetzt, erhält das BSI 21 Mio € weniger und wird die NIS2 Richtlinie nur minimal umgesetzt. Der neue Informationssicherheitsbeauftragte des Bundes wird dadurch ein zahnloser Tiger, Kommunen sind von Sicherheitsstandards ausgenommen und damit weiter besonders gefährdet. So sind wir mit Sicherheit nur eins: verlässlich ungeschützt.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Trotz wachsender hybrider Bedrohungen versagt die Ampel auch bei der Cybersicherheit. Es ist täglich erkennbar, dass es keine kohärente Strategie gibt. Ihr neues Sicherheitsgesetz ist sowohl verfassungswidrig als auch sinnfrei. Ihre Cybersicherheitsagenda bezeichneten Experten als sicherheitspolitischen Durchfall. 750 IT-Sicherheitsstellen im Bund sind unbesetzt. Das BSI soll 2025  21 Millionen Euro weniger erhalten. Bei der Umsetzung der EU-Sicherheitsrichtlinien agiert die Ampel zu spät und vor allem nur nach dem absoluten Minimum, sowohl bei der NIS-2-Richtlinie als auch beim KRITIS-Dachgesetz. 

Dieses Vorgehen ist gefährlich, meine Damen und Herren. 

(Beifall bei der Linken)

So wird es zwar als NIS-2-Vorgabe einen Bundes-CISO geben, also einen hochrangigen Informationssicherheitsbeauftragten, aber er hat keine Vetorechte, er hat nur lächerliche Befugnisse, er darf nur koordinieren und unterstützen. Die Folge ist, dass dieser CISO Bund von Anfang an ein zahnloser Tiger sein wird. 

(Beifall bei der Linken)

Das absolute Minimum ist auch der deutsche Sonderweg bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie hinsichtlich des Ausschlusses der Kommunen. Dabei listet die ehrenamtlich gepflegte Webseite „kommunaler-notbetrieb.de“ – vielen Dank an Jens Lange an dieser Stelle – Cybersicherheitsvorfälle in Hunderten Kommunen auf. Wochenlang gibt es dann keine neuen Ausweise, sind keine Anmeldungen von Geburten oder bei Kitaplätzen möglich, können keine Sozialleistungen abgerufen werden. Das allein zeigt doch: Kommunen sind kritische Infrastruktur und müssen auch als solche geschützt werden. 

(Beifall bei der Linken)

Die NIS-2-Richtlinie fordert auch eine Entkriminalisierung der IT-Sicherheitsforschung. Im Koalitionsvertrag haben Sie eine Reform des Computerstrafrechts versprochen.

(Manuel Höferlin (FDP): Machen wir doch! Nur nicht da!)

In der Praxis sind Sicherheitsforschende aber immer noch wegen des Hackerparagraphen mit einem Bein im Gefängnis. Sicherheitslücken bleiben bestehen; denn Meldungen bedeuten Risiken.

(Manuel Höferlin (FDP): Setzen wir um! Gar kein Problem!)

Die Ampelpolitik bleibt das größte Cybersicherheitsrisiko für Deutschland. Und mit Sicherheit sind wir nur eins: verlässlich ungeschützt. 

Vielen Dank. 

(Beifall bei der Linken)

ABD eine Rede haltend

Trotz rückständiger digitaler Infrastruktur streicht die Ampel beim Glasfaserausbau 2 Mrd, mit dem neuen Mindest-Internet (15 MBit/s) surft man langsamer als in Burkina Faso und der Verbraucherschutz für Mobilfunknutzende auf dem Land wird faktisch abgeschafft.

Meine Rede im Wortlaut:

Anke Domscheit-Berg (Die Linke): 

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „90 Prozent Abschlag führen zu null Prozent Verbraucherschutz“: So überschrieb die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ihre Stellungnahme und meinte damit die Minderungsrechte für Verbraucher/-innen nach der vorliegenden Gesetzesänderung.

Das TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz soll nämlich nicht nur Genehmigungsverfahren beschleunigen, sondern auch die Mindestinternetbandbreite anheben und Nutzerrechte stärken, wenn man XXL-Internet bezahlt, aber nur XXS-Internet geliefert wird.

Die Mindestinternetbandbreite soll künftig 15 Mbit betragen. Das ist weniger als die Durchschnitts-Downloadgeschwindigkeit in Burkina Faso und ein Zehntel der Durchschnitts-Downloadgeschwindigkeit in Uruguay. Und es ist peinlich für Deutschland.

(Beifall bei der Linken)

Das Ampelziel „1 Gigabit für alle in 2030“ ist schon jetzt nicht erreichbar, sagt der Breitbandverband BREKO. Trotzdem werden aktuell Fördermittel für den Ausbau von Glasfaser in Höhe von 2 Milliarden Euro gestrichen, während gleichzeitig die EU Deutschland wieder für die miese digitale Infrastruktur rügt.

Bei den Minderungsrechten wird es dann richtig verrückt. Ich erkläre das mal mit einer Analogie und ein bisschen Mathe. Stellen Sie sich vor, Sie schließen ein Brötchenabo für 30 Tage ab. Sie zahlen täglich 10 Euro; der Bäcker verspricht täglich zehn Brötchen. Wären die Brötchen Ihre Mobilfunkbandbreite, müssten Sie auch dann jeden Tag 10 Euro zahlen, wenn Sie nur bei jedem zehnten Bäckerbesuch ein einziges Brötchen bekommen und bei allen anderen überhaupt keins.

Genau so soll es für Verbraucher/-innen sein, die auf dem Land Mobilfunk nutzen. Selbst wenn bei jeder zehnten Breitbandmessung gerade mal 10 Prozent Leistung gemessen werden, soll das vertragsgemäß und keine Minderung möglich sein, auch wenn alle anderen Messungen null Netz messen. Mit 90 Prozent Abschlag gibt es dann tatsächlich 0 Prozent Verbraucherschutz. So ein Unfug ist mit der Linken nicht zu machen.

(Beifall bei der Linken)

Neben Landmenschen, die für ihre Verträge übrigens keinen Landrabatt bekommen, werden auch ärmere Menschen unverhältnismäßig benachteiligt. Noch ein Rechenbeispiel: 10 Prozent von einem teuren 1 000-Mbit-Vertrag sind immer noch 100 Mbit. Aber 10 Prozent von einem sparsamen 50-Mbit-Vertrag sind nur noch 5 Mbit, und damit ist digitale Teilhabe nicht mehr möglich. Die Linke fordert deshalb Nachbesserungen.

Der Anspruch auf eine Mindestbandbreite muss auf deutlich über 15 Mbit erhöht werden. Verbraucherrechte müssen Verbraucher/-innen wirklich schützen. Und 90prozentige Abschläge sind genauso inakzeptabel wie die Ungleichbehandlung von Stadt und Land. Das muss dieser Gesetzentwurf auch sicherstellen.

(Beifall bei der Linken)

Um digitale Teilhabe wirklich zu sichern, braucht es auch einen pauschalen Schadenersatzanspruch, wenn die Mindestinternetbandbreite wiederholt unterschritten wird. 

Ohne diese Änderungen bleibt der Gesetzentwurf Murks, und er bleibt verbraucherfeindlich. 

Vielen Dank. 

Meine Frage:

„Was ist der Grund für die Auswahl der umstrittenen Plattform X und gegen mögliche Alternativen für offizielle Livestreams, zum Beispiel beim Auswärtigen Amt für das Gespräch der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock mit dem indischen Außenminister Subrahmanyam Jaishankar am 10. September 2024 über das Konto @AuswaertigesAmt und am gleichen Tag ein Livestream auf dem Konto von @BMF_Bund, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission gegen X beziehungsweise deren Eigentümer und Milliardär Elon Musk wegen möglicher erheblicher Verstöße gegen den Digital Services Act ermittelt und Elon Musk die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock dergestalt kritisierte, dass er im September 2023 rassistische Verschwörungserzählungen von einer Herbeiführung eines “europäischen Suizides” durch die Unterstützung von Seenotrettungs-NGOs durch die Bundesregierung sowie einen Wahlaufruf für die AfD bei Wahlen in Deutschland auf seiner Plattform X verbreitete ( www.fr.de/politik/gegen-baerbock-ministerium-verschwoerungserzaehlung-musk-schiesst-92552088.html), und wie häufig haben seit Übernahme von X durch Elon Musk Vertreter innen und Vertreter der Bundesregierung Accounts auf X für Livestreams genutzt (bitte für die letzten acht Livestreams Datum, Account und Thema des jeweiligen Livestreams nennen)?“

Antwort der Bundesregierung vom 07.10.2024:

„Zur Veröffentlichung von Livestreams der Bundesregierung werden verschiedene Plattformen genutzt. Die Nutzung der Plattform X für Livestreams der Bundesregierung erfolgt insbesondere aufgrund der Reichweite der jeweiligen X-Kanäle. Die Ansprache einer möglichst breiten Öffentlichkeit im Rahmen von Livestreams dient der Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrags des jeweiligen Ressorts, die Bürgerinnen und Bürger über die Tätigkeit, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung zu informieren. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der Plattform X fortlaufend.

Die Bundesregierung führt keine Statistik über die Nutzung ihrer Accounts auf X für Livestreams. Nach überschlägiger Schätzung liegt die Zahl der Nutzung von X für Livestreams seit Oktober 2022 im niedrigen dreistelligen Bereich. Darunter zuletzt:

Antwortschreiben der Bundesreigerung im Original:

Meine Frage:

„Welche Mittel wurden für die seit Anfang 2024 der Bundesnetzagentur (BNetzA) neu übertragenen oder noch zu übertragenden Aufgaben, die spätestens ab 2025 ganz oder teilweise von ihr zu erfüllen sind, für den Haushalt 2025 angemeldet und in den aktuellen Haushaltsentwurf aufgenommen (zum Beispiel BNetzA als Digital Services Koordinator in der Umsetzung des Digital Services Act – www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2
0240514_DSC.html, neue Aufgaben bei der Energieregulierung – www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Aktuelles_enwg/start_verteiler.html , zusätzliche Aufgaben im Postsektor – www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240705_PostG.html etc.; bitte die neuen Aufgaben einzeln benennen und bitte zu jeder neuen Aufgabe die dafür angemeldeten sowie die dafür eingeplanten Haushaltsmittel im Haushaltsentwurf 2025 mit Stand August 2024 auflisten), und sollte es eine Differenz zwischen angemeldeten und geplanten Haushaltsmitteln geben, wie kann die BNetzA ihre neuen Aufgaben dann trotzdem angemessen erfüllen?“

Antwort der Bundesregierung vom 04.10.2024:

„Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht über die neuen gesetzlichen Aufgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA), für die die BNetzA zusätzliche Sachmittel für den Haushalt 2025 eingeplant hat. Diese Mittel sind allesamt im Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 abgebildet. Daher besteht keine Differenz zwischen angemeldeten und eingeplanten Mitteln.

Für weitere neue gesetzliche oder sich bereits abzeichnende Aufgaben für die BNetzA, die zum Beispiel aus dem Solarpaket I, der EnWG-Novelle 2024 einschließlich Bundesbedarfsplangesetz zum Stromnetzausbau, der Umsetzung von EU-Verordnungen bzw. -Richtlinien, insbesondere dieVerordnung über Künstliche Intelligenz („AI-Act“), die Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung („Data Act“), die Richtlinie für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau („NIS2“) und die Richtlinie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen („Kritis“)), resultieren, werden voraussichtlich auch zusätzliche Mittelbedarfe im Haushalt der BNetzA entstehen, die die BNetzA jedoch noch nicht geltend gemacht hat. Somit sind diese im Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 noch nicht berücksichtigt und werden Gegenstand künftiger Haushaltsverfahren.“

Antwort der Bundesregierung im Original (geschwärzt):

ABD eine Rede haltend

„Das Märchen vom verhindernden Datenschutz“

26.09.2024 TOP 15 Umsetzung des EU-Data-Acts
“Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU: Umsetzung des EU-Data-Acts – Für eine innovative und wettbewerbsfähige Datenwirtschaft in Deutschland; Drucksache 20/12103”

Die Union beantragt schnellere und aus Verbrauchersicht schlechtere Umsetzung des EU Data Acts, der eigentlich über Zugang zu den eigenen Daten in smarten Geräten für Verbraucher mehr Freiheit bringen sollte. Dank FDP wird daraus wohl nichts, Privatsphäre wird eine Frage des Geldbeutels und Großunternehmen machen Reibach. Die Ampel schläft, bei Data Act genauso wie beim Recht auf Open Data.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Mit dem Data Act droht eine entgrenzte Kommerzialisierung der digitalen Welt. Denn die Daten des Internets der Dinge werden zur Handelsware. Profitieren werden aber wahrscheinlich windige Geschäftemacher und nicht, wie versprochen, Verbraucher*innen und das Gemeinwesen. Deren Interessen werden nämlich durch Klauseln beschnitten, die vor allem großen Unternehmen nützen. Das Ziel, eine faire Datennutzung im Internet der Dinge, wird so eher nicht erreicht. Und das ist eine verpasste Chance.

Ein gut gemachter Data Act brächte in der Tat mehr Freiheit für Verbraucher*innen. Wenn man zum Beispiel smarte Dinge reparieren lässt, muss man an die Daten ran, sie also transferieren können, oder auch dann, wenn man persönliche Daten von einem smarten Gerät auf ein anderes übertragen möchte, weil man mal die Marke wechseln will. Das würde Lock-in-Effekte tatsächlich reduzieren. Tatsächlich werden aber Unternehmen die Freiheit von Verbraucher*innen mit Ausreden beschränken können wie der „Wahrung von Geschäftsgeheimnissen“. Dafür hat die FDP bei Verhandlungen in Brüssel gesorgt und ist auch noch stolz darauf. Dieses Missverhältnis kritisieren wir Linke ausdrücklich.

Künftig entsteht ein wirtschaftliches Eigentum an Nutzerdaten beim Kauf von IoT-Produkten. Wie irgendeine Ware kann man die eigenen Nutzerdaten an Dritte verkaufen – auch vorab, zum Beispiel gegen einen Rabatt beim Kaufpreis. Die Privatsphäre würde also noch mehr vom Geldbeutel abhängen, und das ist völlig inakzeptabel, meine Damen und Herren. Nichts davon will der Antrag der Union verbessern. Dafür erzählt die Union wieder das Märchen vom verhindernden Datenschutz. Der verhindert aber keine Innovationen; der muss nur leider immer als Ausrede dienen, wenn wieder irgendwer irgendein Problem nicht gelöst gekriegt hat. Die Union steht für entgrenzten Datenkapitalismus auf Kosten des Gemeinwohls, der Verbraucher*innen und der kleinen Unternehmen. Kritik habe ich aber auch für die Ampel. Die Umsetzung des Data Acts wurde komplett verpennt. Wir erleben den klassischen Ampeldreiklang aus verschlepptem Gesetzentwurf, unklaren Zuständigkeiten und fehlenden Haushaltsmitteln.

Wir dürfen gespannt sein, ob und wie die Ampel den Data Act noch auf den Weg bringt und wann das Transparenzgesetz und das Recht auf Open Data kommen.
Vielen Dank.

Screenshot: Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage

In einer aktuellen Kleinen Anfrage an den Bund habe ich viele Fragen rund um Microsoft, die Microsoft-SAP-Cloud („Delos-Cloud“), zu Abhängigkeiten, IT-Sicherheit, zur Digitalen Souveränität und vor allem zum konkreten Lobbyismus zwischen Bundesregierung, Microsoft und SAP gestellt und erhellende Antworten erhalten. Ein derartiges Ausmaß an Lobbyismus, also an Treffen auf höchsten Ebenen zwischen der Bundesregierung und großen Tech Firmen, ist mir noch nicht begegnet – 12 Mal war sogar Kanzler Scholz dabei, über 110 Treffen gab es in nur 2,5 Jahren. Aber bevor ich Euch die Antworten des Bundes beschreibe, erst mal ein bisschen zum Hintergrund. Wer sich nur für die Neue Kleine Anfrage interessiert, springt am Besten direkt dorthin.

Monokulturen (wie Microsoft) in der IT sind ein strukturelles Risiko – und sehr teuer

Die Abhängigkeit von einigen US-Konzernen ist groß, steigt und diversifiziert sich. Das ist nicht nur teuer, sondern auch gefährlich. Monokulturen in der IT sind genauso ein strukturelles Risiko, wie Monokulturen in der Natur. Hier ein paar Fakten zur Einordnung:

  • Der laufende Rahmenvertrag des Bundes mit Microsoft hat ein Volumen von 1,3 Milliarden (!) Euro, er läuft im Mai 2025 aus
  • Neben MS Office nutzt der Bund viele weitere Dienste von Microsoft, darunter Outlook für Mails, Teams für Videokonferenzen, Co-Pilot als KI-Assistent und diverse Server und Clouddienste. Diese Abhängigkeiten verstärken sich gegenseitig! MS Office möchte Microsoft im Rahmen der Cloud-First-Strategie nur noch in der Cloud anbieten (Microsoft 365), aber es muss die Microsoft Cloud sein… Ein klassisches Beispiel für einen funktionierenden Lock-In Effekt. Verschiedene Microsoft Produkte werden stark miteinander integriert, während die Integration zu externen Diensten absichtlich begrenzt ist. Deshalb läuft das Office-Paket Microsoft 365 auch auf keiner fremden Cloud.
  • Seit Jahren steigen die Kosten des Bundes für Microsoft Lizenzen und Dienstleistungen, von 2017 bis 2023 ein Plus von 270 Prozent, rund 200 Millionen Euro flossen allein in 2023 aus dem Bundeshaushalt an das US-Unternehmen.

Bund versucht, Abhängigkeit von Microsoft zu verschleiern

  • Die Transparenz zur Abhängigkeit und ihren Kosten ist inakzeptabel schlecht. Meine Kleine Anfrage zum Stand von Open Source im Bund vom Dezember 2023 ergab nicht nur die hohen Volumen für Rahmenverträge, sondern auch, dass frühestens 2024 ein Lizenzmanagement des Bundes eingesetzt wird – der Bund weiß also gar nicht, wo er genau was für Software einsetzt.
  • Aber was bezahlt wurde, das ist bekannt und wird Jahr für Jahr von meinem MdB Kollegen, dem Haushaltspolitiker Victor Perli, abgefragt. In diesem Jahr wurden zum ersten Mal vom Bund die Antworten nach den Ausgaben für Microsoft Lizenzen als VS-NfD eingestuft, was bedeutet hätte, dass ich die o.g. Kosten von 200 Mio Euro gar nicht hätte verraten dürfen. Erst nach einer Beschwerde wurde die Einstufung aufgehoben. So ein Vorgehen ist unwürdig, beschränkt sowohl die parlamentarische Arbeit als auch die öffentliche Debatte zu einem Thema, das selbst die Ampel zu einer Priorität erklärt hat: Digitale Souveränität.

Leere Versprechen: Kaum Open Source im Bund, Milliarden für Großkonzerne

  • Im Koalitionsvertrag stand noch: „Entwicklungsaufträge für Software beauftragen wir im Regelfall als Open Source“, die im vorherigen Abschnitt verlinkte Kleine Anfrage von mir ergab jedoch einen großen Widerspruch: nur lächerliche 0,5% Dienstleistungen im Zusammenhang mit Software entfielen in der aktuellen Legislatur auf Open Source, bei einem Gesamtvolumen von mind. 3,5 Mrd €,  und für Entwicklungsaufträge hat z.B. das BMDV auch nur 0,5% seiner Gesamtausgaben von 22 Mio € für die Entwicklung von Open Source-Software beauftragt. Alle Details dazu, finden sich in meiner Berichterstattung vom Dezember 2023.
  • Daran wird sich auch nichts ändern, denn die mickrigen Budgets für Open Source wurde schon im aktuellen Haushalt gekürzt und sollen im Haushalt 2025 noch einmal kräftig zusammengestrichen werden, dazu gleich mehr. Die Ausgaben für gigantische Rahmenverträge steigen jedoch Jahr für Jahr. Oracle: 4,6 Milliarden € Rahmenvertrag, SAP: 700 Millionen Euro Rahmenvertrag, der Microsoft Rahmenvertrag wird gerade verhandelt, der aktuelle umfasst 1,2 Milliarden €.

Abhängigkeit von Microsoft – ein Risiko für IT-Sicherheit und Daten

  • Auch im Digitalausschuss befassten wir uns mit der mangelhaften IT-Sicherheit von Microsoft, insbesondere mit drei sehr großen Sicherheitsvorfällen (das war noch vor Crowdstrike) allein aus den letzten 12 Monaten. US-Berater des Präsidenten stellten fest, dass Microsoft der IT-Sicherheit zu wenig Priorität einräumt und damit selbst zum Sicherheitsrisiko wird. Dabei stellte sich heraus, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sogar Rechtswege gegen Microsoft beschreiten musste, um an sicherheitsrelevante Informationen heranzukommen, die die Nutzung von Microsoft Cloud Diensten betreffen. Der US-Kongress hat die Nutzung des Microsoft Co-Pilot wegen Sicherheitsrisiken sogar ganz verboten.
  • Der EU-Datenschutzbeauftragte kritisierte, dass die Nutzung von Microsoft 365 rechtswidrig sei und ein Bruch der Datenschutzverordnung für EU-Institutionen. Die deutsche Datenschutzkonferenz warnte in 2023: “Rein vertragliche Maßnahmen genügen in der Regel nicht, auch wenn die Datenverarbeitung regelhaft ausschließlich im Europäischen Wirtschaftsraum erfolgt” (um einen Zugriff auf die Daten durch US-Behörden zu verhindern).
  • Ein von mir beauftragtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes stellte fest: wirkliche Sicherheit gegen Zugriffe von US-Geheimdiensten auf Daten, die mit Software von US-Unternehmen oder ihren Töchtern verarbeitet werden, gäbe es nur bei einer effektiven technischen Trennung. Ob es eine solche Trennung überhaupt geben kann, z.B. weil ja irgendwie Updates von Microsoft auf die in Deutschland bei Deutschen Unternehmen gehosteten Server kommen müssen, habe ich daher auch in der vorliegenden Kleinen Anfrage erfragt.
  • Noch ist die Datenverarbeitung rechtssicher auch bei Datenübermittlung in die USA möglich – solange ein für wahrscheinlich anzunehmendes Schrems III-Urteil nicht das neueste US-EU Data Privacy Framework (Privacy Shields 2.0) kippt. Ich würde keinen Cent dagegen wetten. Unabhängig davon bestehen Risiken auch wegen des CLOUD-Acts, der Herausgabepflichten auch von ausschließlich in Europa verarbeiteten und gespeicherten Daten regelt. Solange die US-Rechtslage so bleibt, dass sie die Menschenrechte nur für US-Bürger*innen, nicht aber für EU-Bürger*innen verankert sind, bleibt klar: Sicherheit geht nur mit weniger Abhängigkeit von Microsoft.

Kl. Anfrage zu Microsoft + Delos-Cloud – wichtigste Erkenntnisse

Kanzler meets SAP CEO – 73 Lobbytreffen zwischen Bund und SAP

  • In a Nutshell: Es gab extrem viele Kontakte zwischen den höchsten Ebenen des Bundes und von SAP
  • Bei 63 Terminen seit 2022 gab es mehr als 73 Kontakte zw. Bund u SAP, davon entfielen 44 allein auf das BMI (15), Kanzleramt u Bundespresseamt (15) und BMF (14)
  • 19 Mal ging es dabei explizit um Delos Cloud – in 2024 bei 9 von 15 Terminen (60%)
  • 10 Mal war der Kanzler selbst dabei, 20 Mal Minister:innen und 13 Mal die Spitzen von Behörden, darunter 9 Mal der/die Präsident:in des BSI (Sicherheitsfragen spielten offenbar eine wichtige Rolle und das ist eine gute Nachricht), 38 Mal waren Staatssekretär:innen präsent
  • auch auf Seiten SAP nahmen 51 Mal höchste Führungsebenen teil – CEO/ Vorstandsmitglieder/ Geschäftsleitung/ Vicepresident/ Senior Vice President beteiligt, darunter 3 mal der CEO der Delos Cloud GmbH, und erstaunliche 20 Mal der SAP CEO selbst. Man erkennt, es geht um viel Geschäft.

Massiver Lobbyismus: 50 Treffen zwischen Bund und Microsoft

  • Hoher Lobbydruck und sehr enge Beziehungen gibt es auch zwischen Microsoft und Bund 
  • Mehr als 50 Mal trafen in den letzten 2,5 Jahren höchste Ebenen des Bundes mit höchsten Ebenen von Microsoft zusammen
  • 23 Mal ging es dabei um das Thema Cloud, in 2023 war das bei mehr als der Hälfte aller Termine der Fall. 
  • Über 60 Mal war dabei höheres Management von Microsoft vertreten – vom General Manager über Senior Vice Präsidenten oder den CEO Global und die Deutschlandchefin von Microsoft (16 Mal). 
  • Fast 70 Mal schüttelten die Unternehmensvertreter:innen die Hände hoher Bundesbeamter, von Staatsekretär:innen (10), den Spitzen von Bundesbehörden (19), von Minister:innen  (18) oder die des Kanzlers (2 Mal). 9 Mal war Robert Habeck dabei. 

Kanzler und BMI lobbyieren massiv für Delos-Cloud

  • Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage: Kanzler Scholz machte am 20.6.24 die Delos Cloud bei der Ministerpräsidentenkonferenz zum Thema. Das ist schon erstaunlich, denn bisher interessierte sich Scholz nullkommanix für digitale Themen.
  • Außerdem: Die direkt danach und ultrakurzfristig für den 27.6.24 anberaumte Sondersitzung des ITPlanungsrates war eindeutig eine Folge dieser MPK (Frage 9) und es ging dabei nur um die Delos Cloud. Dort wurde ein Beschluss diskutiert, in dem das “gemeinsame Interesse” und der “Mehrwert einer gemeinsamen Nutzung” der Delos-Cloud festgehalten werden sollte. Ein solches “gemeinsames Interesse” sei relevant für Investitionsentscheidungen von Seiten Microsoft, Delos und der Delos-Eigentümerin SAP. Der Bund denkt also weniger an IT-Sicherheit oder effiziente Steuermittelverwendung oder an sein Versprechen, vor allem Open Source einzusetzen, sondern macht sich vor allem um die Profitabilität von SAP und Microsoft Gedanken. Der Kanzler und das BMI machen sich damit zum langen Arm des Vertriebes großer IT-Unternehmen.
  • Kurz vor der MPK beehrte Kanzler Scholz übrigens den Gründer von SAP Hasso Plattner bei dessen Abschiedsfeier…Honni soit, qui mal y pense (Ein Schelm, wer Böses dabei denkt?). 

Kein Schritt in Richtung digitale Souveränität – im Gegenteil!

  • Bisher hat die Bundesregierung keinerlei Zusicherung von Microsoft, dass weiterhin On-Premise Lösungen für die Bundesverwaltung angeboten werden können  (Frage 6)
  • Im Gegenteil: die Ampel geht selbst davon aus, dass sich die angekündigte “Cloud-first-Strategie” von Microsoft auch konkret auf die bisher On-Premise genutzten Lösungen in der Bundesverwaltung bezieht (siehe Vorbemerkungen der Bundesregierung in ihrer Antwort)
  • Trotzdem werden die Abhängigkeiten geleugnet und das Erpresserpotenzial heruntergespielt, z.B. schreibt die Bundesregierung einerseits, ihr Interesse an der Delos Cloud hätte nichts mit Abhängigkeiten von Microsoft zu tun (Frage 12) und erklärt andererseits, dass die geplante Weiterentwicklung des IT-Arbeitsplatzes (mit Microsoft Exchange) eine Anbindung an die Microsoft Cloud (Azure) erforderlich mache (Frage 6).  
  • Abhängigkeiten zu US-Konzernen und IT-Sicherheitsrisiken hat die Ampel offenbar generell nicht hinreichend im Blick: Erst vor kurzem zeigte eine Kleine Anfrage von mir auf, dass der Bund extrem abhängig vom US-Konzern Broadcom ist, weil deren Produkt „VMware“ in der IT des Bundes mit heftigem Lock-In-Effekt verankert ist und Open Source-Alternativen nicht forciert wurden.

Bund weiß nicht, ob Delos-Cloud sicher und rechtskonform ist

  • Klipp und klar steht in der Antwort der Bundesregierung, dass noch völlig offen ist, ob die Delos Cloud sicher und rechtskonform verwendbar ist
  • Denn das wird immer noch geprüft (Frage 8a/b; 16), der Ausgang dieser Prüfung sei “offen”. Interessant ist dabei, dass bereits im Juni 2024 ein neuer Rahmenvertrag mit SAP geschlossen wurde, dessen Volumen mit 700 Mio € dreimal so hoch ist wie der Vorgänger-Rahmenvertrag, der auch Cloud Lösungen umfasst.
  • Die Open Source Business Alliance hatte in einem offenen Brief vor den Risiken der Delos-Cloud gewarnt und auf datenschutzrechtliche, vergaberechtliche, sicherheitstechnische, und strategische Risiken hingewiesen. Der Bund erklärt nun auf Nachfrage, dass man diese Bedenken zwar teile, aber dass sie nicht zu einer Infragestellung der Delos-Cloud führen würden. Auch da gibt es unauflösbare Widersprüche, denn der Bund teilt gleichzeitig mit, dass eine Nutzung der Microsoft Cloud vom positiven Ergebnis des laufenden “Prüfauftrages” des IT-Rats abhängig sei, der die Themen Informationssicherheit, Datenschutz und Geheimschutz hoch priorisiere. Der Widerspruch löst sich nur dann auf, wenn das Ergebnis des Prüfauftrages bereits vorab feststeht und die Bedenken ausräumt.

Abgeschottete Cloud? Nope! Direkte Netzverbindung zu Microsoft bestätigt!

  • Das Hauptargument für die Delos-Cloud ist bisher, dass sie die Microsoft Azure Cloud in Deutschland und im Rechenzentrum eines deutschen Unternehmens, der 100%igen SAP Tochter Delos Cloud GmbH betreibt und damit die technische Trennung vor einem Zugriff von US-Geheimdiensten auf deutsche Daten schützt. Laut Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist nur eine echte technische Barriere gegen jeden Zugriff von US-Behörden über zur Kooperation verpflichtete US-Unternehmen wirklich sicher. Nun gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort zu: eine direkte Netzverbindung zwischen der Delos-Cloud und Microsoft ist zwingend erforderlich (Frage 14a), weil regelmäßig Updates eingespielt werden müssen! Und das hat natürlich Auswirkungen auf die Sicherheit, denn so ist nie ganz überprüfbar, was an Updates von Microsoft eingespielt wirdAuch die Sicherheit dieser Verbindung untersucht übrigens das “Prüfungsprojekt des Bundes”. 
  • Sicherheit spielte offensichtlich bei vielen hochrangigen Gesprächen eine wichtige Rolle, das zeigt auch, dass 20 Mal der Präsident bzw. die Präsidentin des BSI bei Gesprächen mit Führungskräften von Microsoft (11 Mal) und SAP (9 Mal) dabei war. Dabei ging es jedoch auch um andere Sicherheitsprobleme bei Microsoft. 
  • Funfact: die Bundesregierung erklärte auch, die No-Spy-Klausel gäbe es nur für “Gewährleistungsansprüche im Schadensfall”, deshalb unterschreiben diese zwar alle Vertragspartner, aber überprüft wird da nix (Frage 18c).
  • Damit bleiben US-gesetzliche Herausgabepflichten von Kundendaten, über deren mögliche praktische Anwendung die die US-Unternehmen übrigens schweigen und im Ernstfall sogar lügen müssen, ein reales Risiko, z.B. könnten über Updates Hintertüren eingebaut werden.

Bund hofft auf Einsparungen, kommen werden höhere Kosten

  • Es ist geradezu putzig. Die Bundesregierung gibt Jahr für Jahr mehr Geld aus für Microsoft Lizenzen und hofft nun, durch die Nutzung ZUSÄTZLICHER Produkte von Microsoft (nämlich die Azure Cloud, verwendet von SAP) künftig Geld einsparen zu können (Frage 11). Damit ignoriert sie außerdem die erwartbaren Mehrkosten, denn Kostensteigerung durch Mietmodelle u lock-in-Effekte sind häufig. 
  • Gleichzeitig legt die Bundesregierung einen unfassbaren Anti-Souveränitäts Haushalt 2025 vor und kürzt bei allem, was für Alternativen zu Microsoft wichtig wäre: z.B. beim Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS) und der FITKO. Die Mittel für das ZenDiS wurden von 2023 auf 2024 bereits von etwa 50 Millionen auf weniger als 25 Millionen € gekürzt. In 2025 soll das ZenDiS nur noch 2,7 Mio € enthalten (Haushaltsentwurf 2025) – das ist eine Kürzung um fast 90%. Das ZenDiS soll übrigens die Alternative zu Microsoft Office entwickeln, die OpenDesk heißt, und neben klassischer Office Software auch Open Source Varianten für Videokonferenzen, Mail, Cloudspeicher und Messenger enthält. OpenDesk sollte ab 2025 „breitflächig“ im Bund ausgerollt werden. Das wird wohl kaum möglich sein mit einem solchen Budget. Wir erinnern uns: in 2025 läuft auch der Microsoft Rahmenvertrag aus und wird erneuert, dann aber vermutlich in Verbindung mit der Delos-Cloud, weil es nur noch die Cloud-Variante geben wird. Open Source würgt man finanziell ab, damit Großkonzerne noch mehr Geschäft machen können und die Abhängigkeiten weiter steigen.
  • Wirklich Geld sparen könnte der Bund, wenn endlich ordentlich in Open Source Alternativen investiert würde, denn damit gäbe es ein echtes Ausstiegsszenario aus der extremen Abhängigkeit von Microsoft, die den Bund jährlich hunderte von Millionen Euro kostet.

Delos-Cloud konterkariert deutsche Verwaltungscloudstrategie

  • Im Koalitionsvertrag steht wörtlich: “Auf Basis einer Multi-Cloud Strategie und offener Schnittstellen sowie strenger Sicherheits- und Transparenzvorgaben bauen wir eine Cloud der öffentlichen Verwaltung auf.” Meine Frage nach Widersprüchen zwischen den Transparenzvorgaben der Verwaltungscloudstrategie (DVS) und einer Microsoft-basierten Delos-Cloud, beantwortete die Bundesregierung inhaltlich überhaupt nicht (Frage 8d). Stattdessen behauptete sie einfach, man setze die Verwaltungscloudstrategie um.
  • Dazu kann ich nur feststellen: Wer derart massiv für eine “gemeinsame” Nutzung der Delos (=Microsoft) Cloud wirbt, setzt keineswegs eine Multicloud-Strategie um. Außerdem entspricht das nicht dem erklärten Vorrang für eine Open Source Cloud, der explizit in der Deutschen Verwaltungscloudstrategie formuliert ist.
  • Völlig irre finde ich die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage, ob die Delos Cloud der grundsätzlichen Beauftragung von Entwicklungsaufträgen als Open Source Software nicht widerspricht. Sie verweist nämlich nur auf den rein theoretischen Vorrang von Open Source im neuen eGovernment Gesetz, weicht also eigentlich nur aus. Ganz praktisch ist die Delos Cloud genau null Open Source und ganz praktisch werden nur 0,5 Prozent der Software Entwicklungsaufträge des Bundes als OSS beauftragt (siehe meine Kleine Anfrage 20/9417). Man könnte auch argumentieren, Delos sei letztlich ein Produkt von SAP und deshalb kein Software-Entwicklungsauftrag der Verwaltung, aber die Delos-Cloud wird extra für den Einsatz in der öffentlichen Verwaltung entwickelt und insbesondere für den Bund, aber Open Source hat vermutlich trotzdem bei all den zig Lobbyterminen mit SAP und Microsoft niemand aus der Bundesregierung je angesprochen und gefordert. Der Bund hat schlicht keinen Bock auf Open Source.

Durchblick? Lizenzmanagement Tool kommt erst noch

  • Teil des Problems ist, dass nicht mal der Bund selbst weiß, welche Software Lizenzen er besitzt und/oder welche davon die Behörden nutzen. Ich habe seit Jahren immer wieder nachgefragt, auch in dieser Kleinen Anfrage. Und siehe da, endlich wird ein Software Lizenzmanagement Tool des Bundes ausgerollt, aber erst jetzt und erst mal nur für vier Behörden.
  • Bis Ende 2024 kommt das Lizenzmanagement für zwei Ministerien und zwei Bundesbehörden (Bundesarchiv und Eisenbahnbundesamt), Mitte 2025 sollen fünf, bis Ende 2025 drei weitere Behörden dazukommen, darunter drei Ministerien. Ob es danach weiter geht, hängt laut Antwort der Bundesregierung „von der Haushaltslage“ ab. Das läßt nichts Gutes ahnen.
  • Transparenz ist elementar für gute Staatsführung, nach innen und nach außen, sie muss deutlich höhere Priorität genießen! 

Das war meine Analyse der Kleinen Anfrage, nachfolgend gibts noch Pressestatements von mir dazu und darunter – ganz am Ende – gibts die Links zu den Antwort Dokumenten der Bundesregierung und weitere interessante Quellen.

Meine Pressestatements zur Kleinen Anfrage Microsoft / Delos-Cloud

Zusammenfassend:

„Die extreme Kontaktdichte zwischen hochrangigen Regierungsvertreter:innen und höchsten Repräsentant:innen von SAP und Microsoft in den letzten zwei Jahren wirft Fragen auf und ein schlechtes Licht auf die Bundesregierung, denn obwohl sie zugibt, dass es noch jede Menge offener Fragen zur sicheren Verwendung der Microsoft Cloud unter dem Dach der SAP-Tochter Delos gibt, wurde bereits im Juni ein aufgeblähter Rahmenvertrag mit SAP für ihren Einkauf abgeschlossen, und machte Kanzler Scholz auf der MPK und Nancy Faesers Staatssekretär auf einer Sondersitzung des IT-Planungsrates Werbung für die Delos Cloud bei den Bundesländern. 

So stärkt die Bundesregierung die von ihr immer wieder wortreich angestrebte Digitale Souveränität Deutschlands nicht, sie wird im Gegenteil drastisch geschwächt. Denn wenn das Buddy-System des Dreigestirns aus Bundesregierung und dem Topmanagements bei SAP und Microsoft dazu führt, dass die auf Open Source setzende Deutsche Verwaltungscloud Strategie munter ignoriert und eine Microsoft Cloud im Delos Mantel zur Haupt-Cloud staatlicher Stellen werden kann, führt das direkt zu noch mehr Abhängigkeiten von Microsofts proprietärer Software. 

Derart extreme Abhängigkeiten sind auch mit extremen Risiken verbunden: mit Erpressbarkeit bei steigenden Preisen, unkalkulierbaren Sicherheitsrisiken und noch weiter eingeschränkter Flexibilität, weil das Microsoft Universum faktisch zementiert und ständig erweitert werden wird und Open Source Alternativen künftig noch weniger integrierbar sind. Mit einer Umsetzung des Koalitionsvertrags oder der Digitalstrategie hat diese Entwicklung wenig zu tun. Das ist kurzsichtig und gefährdet die Souveränität der IT in Bund und Ländern.“  

Zum Lobbyismus:

„Ich kann mich aus meinen sieben Jahren im Bundestag an keine einzige Abfrage zu Lobbytreffen zwischen Bund und Vertreter:innen der Wirtschaft erinnern, bei der eine derart hohe Zahl bilateraler Treffen auf derart hohem hierarchischen Level stattgefunden hat, wie zwischen dem Bund und den Unternehmen SAP und Microsoft in den letzten ca. 2,5 Jahren. Da geht ein Bundeskanzler 10 Mal zu SAP und Minister Robert Habeck neun Mal zu Microsoft, ingesamt waren 38 Mal Minister:innen und 48 Mal Staatssekretär:innen bei 113 Terminen mit SAP oder Microsoft dabei. Über 60 Mal waren höchste Management Ebenen von Microsoft präsent, über 50 Mal die von SAP, allein der CEO von SAP war 20 Mal zugegen, die Deutschland Chefin von Microsoft 16 Mal. 

Bei 33 Treffen ging es dabei explizit um Cloud Dienste. Wie viele Treffen hat es wohl gegeben, mit Anbietern von wirklich souveränen Cloud Lösungen, die auf Open Source basieren? Wie neutral wird eine Entscheidung mit langfristigen Folgen, sowohl für die künftige IT-Architektur als auch für Kosten, Flexibilität und Integrationsfähigkeit getroffen werden können, wenn es so viele Lobbytermine mit den Anbietern einer ganz bestimmten Lösung gibt, zu denen bereits extrem hohe Abhängigkeiten bestehen? Es liegt doch nahe, dass bei derart geballter Firmenrepräsentanz, wo vom Global CEO bis zu General Managern und Senior Vice Presidents alles aufgefahren wird, was an hierarchischer Prominenz aufzubieten ist, mit vielen Topjurist:innen und Marketing Expert:innen jeder Kritik der Wind aus den Segeln genommen und mit vielen blumigen Erklärungen das Blaue vom Himmel herunter versprochen wird – ohne dass es hinreichend Gelegenheiten gibt, Gegenargumente auf den Tisch zu legen. 

Und so sah sich auch die Open Source Business Alliance genötigt, einen offenen Brief an die Bundesregierung zu schreiben. Denn für Unternehmen, die Alternativen zu proprietärer Software in Deutschland entwickeln, auch im Bereich Cloud Dienste, haben Kanzler, Minister, Behördenleitungen und ihr Gefolge aus Staatsekretär:innen keine auch nur ansatzweise vergleichbare Aufmerksamkeit übrig. So bleibt die Bevorzugung von Open Source durch den Bund eine Sprechblase der Ampel-Regierung, die nicht nur im Koalitionsvertrag, sondern auch in der Verwaltungscloudstrategiesteht, aber in der Realität weiterhin nicht stattfindet.“ 

Zum Mangel an digitaler Souveränität:

“Nicht müde wird die Bundesregierung, auf die Notwendigkeit einer digitalen Souveränität hinzuweisen, denn Abhängigkeiten sind gefährlich und einseitige Abhängigkeiten sind es doppelt. Da ist eine IT-Landschaft durchaus vergleichbar einem Ökosystem in der Natur, bei dem Monokulturen erheblich anfälliger sind als ein Ökosystem, in dem mehr Vielfalt herrscht. 

Die flächendeckende Abhängigkeit des Bundes von Microsoft wurde häufig kritisiert, wächst aber weiter an, sie diversifiziert sich und umfasst längst nicht mehr nur klassische Office-Anwendungen, sondern u.a. auch Maildienste (Outlook), Videokonferenzsysteme (Teams), KI-Dienste (Co-Pilot), Serversoftware oder Cloud-Dienste. Abhängigkeiten von einem Produkt bedingen häufig neue Abhängigkeiten, so verfolgt Microsoft eine Cloud First Strategie und will auch Office Anwendungen künftig nur noch in der Cloud anbieten, aber nicht in irgendeiner Cloud, sondern in der Microsoft Cloud. 

Seit Jahren wird vor den Konsequenzen gewarnt, nicht nur vom Rechnungshof, der die stetig steigenden Lizenzausgaben kritisiert. In 2023 floss schon jeder sechste Bundes-Euro, der für Software Lizenzen und Services ausgegeben wurde, an Microsoft – mehr als 200 Millionen Euro. Transparenz zum Grad der Abhängigkeit von Microsoft gibt es nicht, sie ist auch nicht erwünscht, denn erstmalig versuchte in diesem Jahr die Bundesregierung, ihre Antwort auf die jährliche Abfrage der Lizenzausgaben durch meinen MdB Kollegen Viktor Perli als VS-NfD einstufen zu lassen, damit sie in der öffentlichen Debatte nicht verwendet werden kann, was nur eine formelle Beschwerde verhinderte. Nicht einmal im Bund gibt es hinreichend Transparenz, denn ein flächendeckendes, verbindliches Lizenzmanagement gibt es nicht. Erst im Laufe des Jahres sollen die allerersten Bundesbehörden ein Software-Lizenzmanagement Tool nutzen können, es befindet sich noch im Roll-out. 

Wie viel, oder besser wie wenig Open Source Software eine Rolle spielt, hat daher auch erst eine Kleine Anfrage von mir ans Licht gebracht. Während im Koalitionsvertrag noch versprochen wurde, dass “im Regelfall” Softwareentwicklungen als Open Source beauftragt werden, kam heraus, dass in den ersten beiden Jahren der Ampelregierung nur lächerliche 0,5 Prozent der 3,5 Milliarden Ausgaben für IT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit Software auf Open Source Software entfielen und ausgerechnet das Digitalministerium von 22 Mio € Kosten für Softwareentwicklungen ebenfalls nur 0,5 Prozent davon für Open Source ausgab. Der Regelfall ist nicht offene Software, sondern proprietäre, da hat sich mit der Fortschrittskoalition jenseits der Rhetorik leider absolut nichts geändert.” 

Zu fehlgelenkten Haushaltsmitteln: 

“Mit dem anstehenden großen ‘Gang in die Cloud’ könnten viele Karten neu gemischt werden, aber nicht beim Bund, der bleibt lieber beim Alten, also bei Microsoft. Wie ernst das Gerede von der digitalen Souveränität wirklich gemeint ist, merkt man spätestens am Geld, und das fließt sehr einseitig. Auch Investitionen in Alternativen wie den Open Source Arbeitsplatz des Bundes, OpenDesk, werden zwar sogar international angepriesen, aber trotzdem finanziell ausgebremst. 

Haushaltsmittel sollen steuernd wirken, das tun sie auch bei diesem Thema, nur leider in die falsche Richtung. Auch derHaushaltsentwurf für 2025 ist ein Verrat an der digitalen Souveränität, denn alles was das Potenzial hatte, die Unabhängigkeit der Bundes-IT von proprietären SoftwareW-Anbietern zu verringern, bekam besonders empfindlich Christian Lindners Rotstift zu spüren. Am krassestens trifft es das Zentrum für digitale Souveränität selbst, das unter anderem.a. OpenDesk weiterentwickeln soll, dessen ohnehin unzulänglichen Mittel von gut 20 Millionen Euro in 2024 auf künftig nur noch 2,7 Millionen schrumpfen sollen. Vielleicht hat deshalb der ZenDiS Geschäftsführer hingeschmissen. Wer kann schon mit so einem eklatanten Widerspruch von Anspruch und Wirklichkeit sinnvoll arbeiten. Auch der FITKO sollen die Haushaltsmittel von 43 Mio auf knapp 10 Mio gekürzt werden, obwohl die FITKO eine wesentliche Rolle bei der digitalen Souveränität spielt, Standards entwickeln und pflegen und für den dauerhaften Betrieb der deutschen Verwaltungscloud zuständig sein soll. Mehr Verachtung kann man dem Thema Open Source und Digitale Souveränität kaum entgegenbringen.”

Zur Sicherheit der Delos Cloud:

“Das jahrelange und ungewöhnlich intensive Engagement der Bundesregierung für eine Bundes-Cloud auf Basis von Microsoft Technologie erstaunt insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass es bis heute keine abgeschlossene Prüfung der Delos Cloud gibt, die ihre Unbedenklichkeit vor allem hinsichtlich der Informationssicherheit, des Datenschutzes und des Geheimschutzes feststellt. Die Prüfungen laufen immer noch, wie lange weiß man nicht, ihr Ausgang soll laut Bundesregierung offen und der Einsatz der Delos Cloud davon abhängig sein. Aber wie offen ist diese Prüfung wirklich, wenn der gerade erst im Juni abgeschlossene Rahmenvertrag mit SAP plötzlich dreimal so viel Volumen  – ca. 700 Mio Euro – wie sein Vorgängervertrag umfasst, aber dafür die Delos-Cloud mit abdeckt? An Zufälle glaube ich da nicht und die Bundesregierung gibt ja auch in ihrer Antwort selbst zu, dass die Kritik der OSBA, die auf die gerade in Prüfung befindlichen Sicherheitsrisiken hinwies, nicht zu einer Infragestellung der Delos Cloud führen würde. Immerhin nimmt das BSI das Thema ernst und zwar auf höchster Ebene, 20 Mal waren der Präsident des BSI und seine Nachfolgerin Claudia Plattner bei Terminen mit Microsoft und SAP dabei. 

Brisant ist jedoch, dass die Bundesregierung zugeben musste, dass die Microsoft Azure Technologie keineswegs quasi abgeschottet in Rechenzentren der SAP Tochter Delos laufen kann, was eine technische Barriere sein sollte, um Datenabflüsse Richtung US-Geheimdienste zu verhindern, denn US-Gesetze können US-Firmen weiterhin zum heimlichen Ausspähen von Daten ihrer Kunden zwingen. Nun bestätigte die Bundesregierung: Auch wenn die Azure Cloud im Rechenzentrum von Delos läuft, müssen die dortigen Server über eine Netzwerkverbindung mit den Servern von Microsoft direkt verbunden sein, denn anders lassen sich die notwendigen Updates gar nicht einspielen. 

Aber wo es derartige Verbindungen mit Software Updates gibt, kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass aus der Ferne absichtlich Sicherheitslücken als Hintertüren eingebaut werden. Auf das Ergebnis der andauernden Sicherheitsprüfung und die darin verwendeten Argumente bin ich daher sehr gespannt. 

Aus meiner Sicht sollte man als Regierung eines europäischen Landes auf die Abhängigkeit von US-Konzernen komplett verzichten, das schaffen schließlich auch andere Mitgliedsstaaten der EU. Was es dafür braucht, ist eine umfassende Exit-Strategie, eine Priorisierung und ausreichende Förderung bereits verfügbarer Alternativen und vor allem eins: ‘Walk the Talk!’ – Also eine Bundesregierung, die ihre Versprechen und Vorgaben von Koalitionsvertrag bis zur Verwaltungscloud-Strategie endlich umsetzt und einhält.”

Links und Anlagen

  • Antwort der Bundesregierung: Hauptdokument LINK
  • Antwort der Bundesregierung Anlage 1 (Lobbytreffen mit SAP) LINK
  • Antwort der Bundesregierung Anlage 2 (Lobbytreffen mit Microsoft) LINK
  • Kleine Anfrage Open Source vom Dezember 2023 LINK zum Pressestatement
  • Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste zur Sicherheit vor US-Zugriffen auf in DE gehostete Daten LINK
  • Diverse Tabellen mit Auswertungen der Lobbytreffen LINK

Meine Frage:

„Wofür konkret wurden oder werden die 1,5 Mio. Euro Haushaltsmittel aus dem Titel 892 07-332 (Gesamtvolumen 4,5 Mio. Euro) in 2024 verausgabt, die nach Finanzierung der geplanten und bisher nicht veröffentlichten Förderrichtlinie im Umfang von 3 Mio. Euro zur Förderung von Reparaturinitiativen verfügbar sind (bitte jede Ausgabe beschreiben hinsichtlich Summe, Empfänger und Zweck), und welche konkreten Ausgaben wurden oder werden noch aus dem Haushalt 2024, Titel 686 03-332 “Förderung der Entwicklung Digitaler Lösungen für den Umweltschutz (Gesamtvolumen 2 Mio. Euro) verausgabt (bitte jede Ausgabe beschreiben hinsichtlich Summe, Empfänger und Zweck)?“

Antwort der Bundesregierung vom 06.09.2024:

„Zusätzlich zu den in der Frage genannten Förderungen befindet sich eine begleitende Maßnahme zu dem geplanten Reparaturförderprogramm in Vorbereitung, mit dem Zweck der Information und Sensibilisierung zum Thema Reparatur, um ein stärkeres Bewusstsein für eine vermehrte Reparatur von Produkten zu schaffen. Diese wird finanziert mit Haushaltsmitteln aus dem Kapitel 1601 Titel 892 07 und soll eine Laufzeit von drei Jahren haben. Die Summe im Jahr 2024 und der Empfänger können daher derzeit noch nicht benannt werden.

Aus dem Kapitel 1601 Titel 686 03 werden verschiedene Vorhaben/Projekte zur Förderung der Entwicklung digitaler Lösungen für den Umweltschutz finanziert. Für das Jahr 2024 sind (einschließlich Ausgabereste) folgende Ausgaben vorgesehen bzw. verausgabt worden:


1. Mobilwandel 2035:
Zweck: Beim Förderprogramm Mobilwandel 2035 geht es um die Unterstützung von innovativen Konzepten für eine Mobilität der Zukunft. Im Mittelpunkt stehen dabei Ansätze für eine umweltfreundliche Mobilität, die zu mehr Lebensqualität in Stadt und Land führen sollen. Einen Schwerpunkt bilden Maßnahmen mit Bezug zur Digitalisierung. Es werden im Jahr fünf Vorhaben mit 13 Zuwendungsempfangenden gefördert. Die ZUG gGmbH ist die zuständige Projektträgerin und empfängt Mittel zur Administrierung des Förderprogramms.


Empfänger:
Uni Kassel
ISME GmbH

Stadt Schwerin
Nahverkehr Schwerin GmbH
Uni Stuttgart
Storebox Dtl. GmbH
Fraunhofer Gesellschaft
Uni Stuttgart (anderes Vorhaben)
Uni Mannheim
EXXETA AG
Stadt Bredstedt
Stadt Burgwedel
TU Dortmund
ZUG gGmbH
Summe: 2.419.406 Euro

2. Community Nachhaltige Digitalisierung
Zweck: Aufbau und Ausbau der Community Nachhaltige Digitalisierung zur Förderung eines Netzwerkes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz im Bereich nachhaltige Digitalisierung (Erarbeitung von Publikationen, Workshops, Leitfaden zu Green Coding, Netzwerktreffen, Konferenz, Kontaktvermittlungen)

Empfänger: msg Systems AG
Summe: 493.931,66 Euro

3. Digitale Lösungen für den nachhaltigen Konsum in der Kreislaufwirtschaft:
Zweck: Entwicklung eines Zielbildes und eines Umsetzungsplans für digitale Lösungen für den nachhaltigen Konsum in der Kreislaufwirtschaft unter Einbeziehung eines Stakeholderdialogs

Empfänger: Ecologic Institut gGmbH (Unterauftragnehmer: IZT, GFA)
Summe: 200.000 Euro

4. Jahreskonferenz Community nachhaltige Digitalisierung

Zweck: Jahreskonferenz der Community Nachhaltige Digitalisierung; finanziert wird das Catering
Empfänger: Herr Ribisel Catering GmbH
Summe: 5.973,21 Euro“

Antwort der Bundesregierung in Original (geschwärzt):