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Meine Frage:

„Was ist das jeweilige Ergebnis der in der Antwort auf Frage 21 auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3619 erwähnten Prüfung aller
drei dort genannten Weiterverwendungsoptionen für IT-Geräte: Reparatur
und Update, Zweitverwertung auf dem offenen Markt und Abgabe an gemeinnützige
Organisationen und welche dieser drei Optionen wird vom
Bund in der Praxis umgesetzt (bitte bei jeder Option die Art der Umsetzung
beschreiben)?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:

„Im Rahmen mehrerer Workshops hat die Geschäftsstelle Green-IT im Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit anderen Ressorts eine nachhaltige Ausstattungsrichtlinie
entwickelt, in der die genannten Weiterverwendungsoptionen
für IT-Geräte geprüft und deren Umsetzung berücksichtigt wurde. Das
erarbeitete Konzept soll im Jahr 2024 dem CIO Board vorgelegt und anschließend
veröffentlicht werden.

Grundsätzlich finden die drei Weiterverwendungsoptionen aber bereits umfangreich
Anwendung:

  • Die Reparaturmöglichkeit bzw. die Bereitstellung von Updates über die Nutzungsdauer ist in der Regel bereits als Anforderung in Ausschreibungen berücksichtigt.
  • Die Zweitverwertung auf dem offenen Markt oder eine Abgabe an gemeinnützige Organisationen werden über den Rahmenvertrag (s. u.) zur Zweitverwendung bzw. über die Zoll-Auktion (VEBEG) geregelt.


Die Auswahl der jeweiligen Option erfolgt durch die aussondernde Behörde
nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit.


Das Kaufhaus des Bundes bietet eine Rahmenvereinbarung (Nr. 21642) für
die Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung von gebrauchter
Informations- und Telekommunikationstechnik durch Inklusionsbetriebe
und bevorzugte Unternehmen i.S.d. § 118 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
an.“

Antwortschreiben im Original:

Meine Frage:

„Welche verbindlichen/nicht verbindlichen Vorgaben, Richtlinien oder
Standards werden bei der Entwicklung von Webservices im Auftrag des
Bundes einschließlich aller vom oder für den Bund betriebenen Webseiten
angewendet, um das Prinzip der Datensparsamkeit umzusetzen und die
durch vermeidbaren Datenverkehr erzeugte Emission von Treibhausgasen
zu senken (solche Vorgaben können z. B. die Einbettung und Auflösung von
Videos und Fotos betreffen, aber auch die Nutzung von Cookies und Einbindung
von Werbung), und welche Kriterien mit positiven Umwelteffekten
empfiehlt der in 2022 überarbeitete Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen
Beschaffung von Software (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Frage 14 c auf Bundestagsdrucksache 20 /3619 für
jeweils welche Softwarekategorien (bitte die Kriterien den erwarteten positiven
Umwelteffekte zuordnen))?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:

„Wir gehen davon aus, dass nicht die Entwicklung von Webservices gemeint
ist, sondern die von Websites.
Verbindliche Vorgaben für die Beauftragung von Leistungen im Auftrag des
Bundes, in diesem Fall für die Entwicklung von Websites, sind in der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen
(AVV Klima) enthalten (siehe auch die Antwort des BMUV auf Ihre
Schriftliche Frage 0461).

Darüber hinaus werden folgende Vorgaben, Richtlinien und Standards bei
der Entwicklung von Websites im Auftrag des Bundes angewendet, um das
Prinzip der Datensparsamkeit umzusetzen und die durch vermeidbaren Datenverkehr
erzeugte Emission von Treibhausgasen zu senken:

  • IT-Architekturrichtlinie des Bundes
  • Vorgabe ÜBAV-12 Nachhaltigkeit
  • Servicestandard für die OZG-Umsetzung
  • Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von
    Software des Umweltbundesamtes von Juli 2023
  • Maßnahmen und Standards zur Datensparsamkeit und Emissionsminimierung
  • Regelungen zu kontinuierlichen Code-Optimierungen, um performante
    Websites auszuliefern und Datentraffic zu sparen,
  • Vorgaben zur Wiederverwendung von Modulen und Vorlagen zur
    Reduzierung der benötigten Rechenleistung
  • Vorgaben zur Vermeidung von Redundanzen
  • Regelungen zum Einsatz energieeffizienter Bibliotheken und Frameworks
    und bezüglich der Wahl von Datenformaten
  • Standards für die Einbettung und Auflösung von Videos und Fotos
    sowie zur Nutzung von Cookies, Komprimierung von Daten und Deaktivieren
    von Autoplayfunktionen
  • Einsatz des Government Site Builder (GSB)

Alle Kriterien des Leitfadens zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung
von Software haben eine positive Wirkung auf die Umwelt.
Der Leitfaden kann nur grundsätzlich die Anforderungen an die Beschaffung
von Software beschreiben und erläutern, weil Softwareprodukte sehr
divers und oftmals auch nur auf spezieller Hardware lauffähig sind. Je nach
Art der Software muss der Bedarfsträger die Kriterien auswählen, die für
den Beschaffungsgegenstand sinnvoll und anwendbar sind. Der Leitfaden
unterscheidet bei den Empfehlungen danach, ob Standard-Software eingekauft,
ein Auftrag für die Entwicklung einer Software erteilt oder bestehende
Software weiterentwickelt werden soll. Je nachdem, welcher Beschaffungsgegenstand
vorliegt, empfiehlt der Leitfaden verschiedene Anforderungen
des Umweltzeichens Blauer Engel für ressourcen- und energieeffiziente
Softwareprodukte (DEUZ 215).
Der Leitfaden kann unter www.umweltbundesamt.de/publikationen/leitfaden-
zur-umweltfreundlichen-oeffentlichen-21 heruntergeladen werden.

Zuordnung der Kriterien des Blauen Engels für Software, die direkte Umwelteffekte
erzielen:

Antwortschreiben im Original:

Zum Dritten Mal hatte die Linksfraktion mit einer Kleinen Anfrage Informationen zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT erfragt, da die Digitalisierung eine erhebliche Klimawirkung hat. Auch die Ampelregierung hat sich die Nachhaltigkeit der Digitalisierung auf die Fahnen geschrieben, u.a. im Koalitionsvertrag, in ihrer Digitalstrategie und zuletzt mit dem Energieeffizienzgesetz aus dem Hause Habeck, das insbesondere Rechenzentren reguliert. Aber bereits die Anfragen von 2021 und 2022 ergaben, dass einerseits die Datenlage zum Thema katastrophal ist – die Bundesregierung weiß nicht einmal hinreichend, wo sie steht – und dass andererseits der Bund alles andere als ein Vorreiter in nachhaltiger Digitalisierung ist. Während in Dubai die COP28 zur Klimakrise tagt und nachdem gerade wieder ein Gericht dem Bund zu langsames Handeln bescheinigte, ergab die aktuelle Kleine Anfrage zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT, dass es dennoch nur marginale Verbesserungen, punktuell sogar Verschlechterungen gab und dass insbesondere keine strukturellen Verbesserungen erreicht wurden. Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, Digitalpolitikerin der Linken im Bundestag:

Zu Daten u Intransparenz:

„So lange die Ampel weiterhin dieses eklatante strukturelle Informationsdefizit hat, wird sie keines ihrer Nachhaltigkeitsziele für ihre IT erreichen können. Kaum irgendwo ein Monitoring von Strom, Klima oder Wasser, für jedes 4. Rechenzentrum sind weder Ökostromanteil noch der Gesamtenergieverbrauch bekannt. Nicht einmal jedes dritte  Rechenzentrum gibt an, ein IT-Last-Monitoring zu betreiben, mit dem sich die Auslastung der Server optimieren lässt, was Energie spart. Auch zur Power UsageEffektiveness, ein übliches Maß zur Ermittlung von Energieeffizienz, gibt es für fast 40% der Rechenzentren des Bundes keine Daten. Ich bin es leid, immer nur von Ankündigungen einesguten Berichtswesen zu lesen, denn ohne vernünftige Daten kann man nicht gut steuern! Gerade zu frech ist die Unterschlagung von mehr als 60 Rechenzentren, für die es in 2022 noch Daten gab.“

Zu Nachhaltigkeit

„Ein besonders schlechtes Vorbild ist ausgerechnet das Klimaministerium von Habeck, der ein Energieeffizienzgesetz für nachhaltigere Rechenzentren durchsetzte, aber von dessen 12 Rechenzentren keines Abwärme nutzt oder klimafreundliche Kältemittel, es hat auch keines ein Energiemanagementsystem und nicht ein einziges steuerte Daten für den Aufbau seines Energieeffizienzregisters bei, alle anderen RZ des Bundes allerdings auch nicht.“

„Nachhaltigkeit schafft die Ampel nur auf dem Papier: Der Blaue Engel ist für Rechenzentren des Bundes schon seit Jahren eine Vorgabe, aber nicht einmal zwei Prozent haben ihn, Abwärme nutzt nicht mal jedes 10. Rechenzentrum – sogar weniger, als im letzten Jahr und knapp 90 Prozent der Rechenzentren nutzen weiter klimaschädliche Kältemittel. Die „besten“ fünf Prozent der Rechenzentren erfüllen gerade einmal die Hälfte der Anforderungen des aktuellen Blauen Engels. So wenig Fortschritt, noch dazu bei der angeblichen Fortschrittskoalition, habe ich mir nicht vorstellen können.

Zur IT-Konsolidierung

„Wenn die Ampel-Regierung ein Ziel nicht schafft, schafft sie es offenbar ab, denn nachdem erneut die Anzahl der Rechenzentren um 10 auf 194 RZ stieg, statt von 184 RZ auf 10 RZ zu sinken, erklärt sie nun, die Anzahl der RZ sei kein Kriterium mehr für dieZielerreichung. Das ist eine Bankrotterklärung erster Klasse. Auf der Strecke bleibt dadurch nicht nur die Nachhaltigkeit, sondern auch die Leistungsfähigkeit, Souveränität und Sicherheit der Bundes-IT.“ 

Antwort der Bundesregierung:

Datenblatt zur Analyse:

Seit März 2022 findet in meinem Wittstocker Bürgerbüro regelmäßig ein Repair-Café statt, auch am Samstag, den 25.11.2023. Gemeinsam wurde gelötet, geschraubt und geklebt. Unter der fachkundigen Anleitung von Hartmut Buschke (ehemaliger Rundfunk und Fernsehmonteur) und Marcus Glasner (autodidaktischer Computer-Spezialist), konnten bei Kaffee und Kuchen wieder einige Geräte gerettet werden, wie diesmal bspw. ein CD-Spieler, eine Weihnachtslichterkette und ein DinA3-Drucker.

Hartmut Buschke repariert eine Weihnachtslichterkette
Weiterlesen

Meine Frage:
Welche Studien und Strategien zum Thema “Nachhaltigkeit in und durch Digitalisierung sowie ihrer Umsetzung” wurden durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Einzelplan 12) aus dem Kapitel 1204 (“Digitale Infrastruktur”) im Haushaltstitel 53101-692 im Jahr 2023 finanziert und wurden diese veröffentlicht (falls ja, bitte je Studie und/oder Strategie auch den Ort angeben)?


Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert:
Im Jahr 2023 soll eine Studie und Handlungsempfehlungen zum nachhaltigen Ausbau und Betrieb von Gigabitnetzen aus dem Titel 1204 53101 finanziert werden.
Veröffentlichungen dazu gibt es derzeit noch nicht.

Antwortschreiben im Original:


Dieser Blogpost dreht sich um die Nachhaltigkeit der IT des Bundes. Schon zweimal habe ich dazu eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Hier werden die Daten der letzten Anfrage ausgewertet und außerdem zusammengefasst, was die Ampel sonst so zu dem Thema versprach oder seitdem beschloss. Zur besseren Orientierung und damit Ihr auch Abschnitte einzeln finden und lesen könnt, hier eine Übersicht:

    1. Ausgangslage und Vorgeschichte – meine erste Anfrage 2021

    Die Welt ist mit zwei globalen Transformationen konfrontiert: Digitalisierung und Klimakrise, beide hängen auch eng zusammen. Ohne Digitalisierung gibt’s keine Energie- und Verkehrswende, gleichzeitig steigt der Ressourcenverbrauch und der CO2 Fußabdruck der Digitalisierung rasant an. Digitalisierung muss daher nachhaltig sein. In der Pflicht steht dabei auch der Bund, der mit über 180 Rechenzentren und einem Einkaufsvolumen von einer Milliarde Euro im Jahr für ITK-Produkte und Dienstleistungen einen erheblichen Klimafußabdruck verursacht.

    Im Juni 2021, also noch zu GroKo Zeiten, erfragte ich erstmalig den Status der Nachhaltigkeit der Bundes-IT. Die Antworten waren deprimierend, denn einerseits fehlte es massiv an Überblick – viele Daten waren einfach nicht bekannt, und andererseits zeugten die Daten, die vorhanden waren, von durchgehend mangelhafter Nachhaltigkeit. Seit 2012 gibt es einen Blauen Engel für effizienten Rechenzentrumsbetrieb, seine acht Kriterien erfüllten die Rechenzentren des Bundes (da wo es überhaupt Daten gab) kaum: 80% nutzten z.B. klimaschädliche Kältemittel, 93% nutzten keine Abwärme. Wer sich für diese erste Anfrage interessiert, kann die Antwort der Bundesregierung hier nachlesen: Drucksache 19/31210.

    Im August 2022 wollte ich wissen, was sich seitdem getan hat und war gespannt, welche Unterschiede es zwischen GroKo und Ampel-Koalition gibt. Die ganze Antwort auf diese zweite Kleine Anfrage kann man hier finden: Drucksache 20/3619

    2. Die Versprechen der Ampel – Koalition

    Hoffnung machte mir dabei der Koalitionsvertrag der Ampel vom November 2021. Darin stand z.B., dass „neue Rechenzentren ab 2027 klimaneutral zu betreiben seien, und dass bei„IT-Beschaffungen des Bundes Zertifizierungen wie z. B. der Blaue Engel Standard sein sollen“. Weitere Vorhaben und Ziele folgten, so wurde im August 2022 die Digitalstrategie veröffentlicht, in der die Ampel-Koalition verspricht:

    „Wir wollen uns 2025 daran messen lassen, ob:

    1. „…die 3. Abwärme von Rechenzentren besser genutzt wird und sich der Einsatz umwelt- und klimafreundlicher Kühlmethoden verbessert hat. Um dieses Ziel zu erreichen werden wir Beschaffungsrichtlinien anpassen (…).
    2. …der Aufbau eines Energieeffizienzregisters für Rechenzentren einen Wettbewerb unter den Rechenzentrums-Betreibern um die größte Energieeffizienzleistung ausgelöst hat.
    3. Methoden zur energieeffizienten Softwareentwicklung (ADB: gemeint ist vermutlich Entwicklung energieeffizienter Software)und effizienter KI-Entwicklung und -Übertragung (ADB: KI-Übertragung? gemeint ist vermutlich „Datenübertragung“) etabliert sind.“

    Schon im Juli 2022 wurde ein Sofortprogramm für den Gebäudesektor  angekündigt, in dem konkret davon die Rede ist, dass ein Energieeffizienzgesetz kommt und Rechenzentren zu mindestens 30% Abwärmenutzung verpflichten soll. Soweit die Ankündigungen. Aber wie sah es nun mit Transparenz und Nachhaltigkeit der Bundes-IT im Sommer 2022 aus?

    3. Kleine Anfrage 2022 offenbart eklatanten Mangel an Transparenz

    Um ein Problem beheben zu können, muss man sein Ausmaß kennen, dafür braucht es geeignete Daten. Die Datenlage zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT war auch ein Jahr nach meiner ersten Anfrage unverändert schlecht. Selbst einfache Fragen, wie nach der Nutzung erneuerbarer Energie in Rechenzentren konnten mir für zwei Drittel der Rechenzentren nicht beantwortet werden. Ein RZ des BMI gab als Erklärung dafür an, dass es gar keinen eigenen Stromzähler hat. In meinem Haus gibt es drei verschiedene Stromzähler, einer ist für das kleine Rechenzentrum in meinem Keller. Was bei mir im Keller geht, sollte auch das Bundesinnenministerium bei seinen Rechenzentren schaffen.

    Ohne eigenen Stromzähler wird es schwierig, den Energieverbrauch gezielt zu erfassen… Angaben des BMI aus Anlage 5

    Für jedes vierte seiner RZ weiß der Bund offenbar nicht, welche Kältemittel dort verwendet werden. Es ist nicht einmal klar, wie viele RZ die Bundesregierung tatsächlich hat oder in den nächsten Jahren haben wird. Die Zahlen sind inkonsistent. Es sind offenbar irgendwie um die 180 Rechenzentren, für 118 dieser RZ gab es zu keinem einzigen der acht Kriterien des Blauen Engels auch nur eine einzige Angabe. Sie sind offenbar im Blindflug was ihre Klimawirkung und Energieeffizienz angeht. Sehr dünn ist die Informationslage auch beim BMI, wo es besonders weh tut, denn das BMI ist für 82 Rechenzentren zuständig.

    Die Tabellen aus der Antwort der Bundesregierung waren allgemein bemerkenswert konfus, uneinheitlich ausgefüllt und enthielten sogar offensichtliche Fehler, etwa die Einstufung eines eindeutig klimaschädlichen Kältemittels in einem RZ des BMI als unbedenklich.

    Das BMI klassifiziert in Anlage 6 die Kältemittel R410a und R134a als unbedenklich, obwohl sie starke Treibhausgase sind (GWP-Wert 2088 bzw. 1430) 

    Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verrät an irgendeiner Stelle, dass es die Daten für fünf verschiedene Rechenzentren einfach zusammengefasst hat. Wie soll man solche Daten sinnvoll auswerten?

    Die abgefragten Daten für das RZ Nr. 39 des BMEL gelten offenbar konsolidiert für fünf Rechenzentren. (aus: Anlage 2.1).

    Es fehlt an gutem Willen, Datenkompetenz oder auch an Datenquellen, wie einem getrennten Zähler für den Stromverbrauch. Ich habe da wohl Staub aufgewirbelt, denn drei Wochen nach Eingang meiner Anfrage wurde die Green-IT Initiative des Bundes mit erweiterten Ziele neu aufgelegt: nun soll das Berichtswesen verbessert und künftig jährlich die Kriterien des Blauen Engels für RZ erfasst werden! Auch aus der Opposition heraus kann man offenbar etwas bewirken.

    4. Zu wenig: Abwärmenutzung, Strom aus Erneuerbaren, klimafreundliche Kältemittel

    Bei der Transparenz hat sich offenbar nichts verbessert seit meiner ersten Anfrage in 2021. Leider auch kaum bei der tatsächlichen Nachhaltigkeit, die man ja nur dort beurteilen kann, wo es Daten gab. Für die Rechenzentren des Bundes habe ich acht Kriterien des Blauen Engels  für effizienten RZ-Betrieb  – von Ökostrom bis Kältemittel – abgefragt. Die häufigste Antwort war auch hier: „keine Ahnung“, die zweithäufigste war „keiner der acht Parameter wird erfüllt“.

    Über 90% der RZ, für die Daten angegeben werden, erfüllen nicht einmal vier der acht Kriterien des Blauen Engels. Nach den Angaben in den Tabellen erfüllt kein einziges RZ alle acht Kriterien, tatsächlich gibt es aber ein RZ, das mit dem Blauen Engel zertifiziert ist, das gleiche wie 2021.


    Nicht einmal für jedes Dritte RZ wurde angegeben, dass Strom aus erneuerbarer Energie verwendet wird.

    Nutzung von Ökostrom laut Anlage 5 der Antwort der Bundesregierung

    Null Veränderung gab es beim Thema Abwärme: 93% von 190 RZ nutzen sie immer noch nicht – genau wie im Vorjahr (für die Daten siehe Anlage 7 der Antwort der Bundesregierung)

    Nutzung von Abwärme laut Anlage 7 der Antwort der Bundesregierung

    Verbesserung auf niedrigem Niveau gab es bei klimaschädlichen Kältemitteln, deren Anteil von 80% in 2021 auf 67% in 2022 sank (Basis 190 RZ des Bundes), allerdings hat ja jedes vierte RZ die Frage nicht beantwortet, ob es wirklich eine Verbesserung gab, kann man daher nicht sicher sagen. 

    Nutzung von Kältemitteln nach Klimawirkung laut Anlage 6 der Antwort der Bundesregierung

    Entsprechend der umweltpolitischen Digitalagenda vom März 2020 sollten alle künftig in Betrieb gehenden Rechenzentren alle Kriterien des Blauen Engels einhalten. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage gab die Bundesregierung jedoch zu, dass mindestens 38% aller 34 RZ, die seit März 2020 neu in Betrieb gingen oder noch in Planung sind, die Kriterien des Blauen Engels NICHT erfüllen werden.

    Hinweis: Im Januar 2023 wurde der Blaue Engel für Rechenzentren novelliert, anstatt zwei getrennter Siegel für RZ und Co-Location-RZ gibt es nun einen einheitlichen Blauen Engel RZ-Betrieb allgemein.

    Anwendung der Kriterien des Blauen Engels bei neuen und geplanten RZ seit März 2020 laut Anlage 3 der Antwort der Bundesregierung

    5. Kein Fortschritt bei nachhaltiger Software und Webservices

    Nachhaltige IT hat aber nicht nur mit Rechenzentren zu tun. Laut Umweltbundesamt verbraucht eine ineffizient programmierte Software bis zu vier Mal so viel Energie wie nachhaltig programmierte Software, weshalb es inzwischen auch einen Blauen Engel für nachhaltige Software gibt. Meine Anfrage ergab, dass der Bund keine einzige Software nennen kann, die mit diesem Blauen Engel zertifiziert ist und vom Bund oder in seinem Auftrag entwickelt wurde. In manchen Behörden sollen Leitfäden für nachhaltige Softwareentwicklung zwar existieren (konkrete Beispiele werden keine genannt), aber ein Monitoring gibt es nicht und kontrolliert wird da vermutlich nichts.

    Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort, dass für die nachhaltigere Beschaffung von Software nun auch ein Leitfaden überarbeitet werden soll, aber ohne Verbindlichkeit und Umsetzungskompetenz wird ein Leitfaden mehr nichts ändern. Wir erinnern uns: die Ampel Koalition will sich laut Digitalstrategie daran messen lassen, dass „bis 2025 Methoden zur energieeffizienten Softwareentwicklung etabliert sind“. In ihren eigenen Häusern könnte sie damit anfangen.

    Vom BMUV wurde mir im November 2022 im Nachgang zum Digitalausschuss mitgeteilt, dass eine Selbstverpflichtung der Bundesverwaltung zur Nutzung von Software mit Blauem Engel in Planung sei  – gehört habe ich seither jedoch nichts mehr davon.

    Für die unzähligen Websites des Bundes gibt es übrigens gleich gar keine Art von Vorgaben, Richtlinien oder Standards für Nachhaltigkeit, dabei hat auch ihre Programmierung einen großen Einfluss darauf, wie viel Energie bei ihrem Aufruf verbraucht wird.

    6. IKT des Bundes soll nachhaltiger werden, doch ein Monitoring fehlt

    Der Bund kauft jährlich im Wert von einer Milliarde Euro IT-Produkte und Dienstleistungen ein, da kommt es auch darauf an, dass nachhaltig eingekauft wird. Dabei ist der gesamte Lebenszyklus von Hardware zu betrachten, denn häufig hat die Nutzungsdauer einen erheblichen Einfluss auf den Klimafußabdruck. So entstehen nach Informationen des Öko-Institut e.V. z. B. 84% des Treibhausgasausstoßes von Laptops bereits durch die Herstellung des Geräts, bei Tablets sind es sogar 98%.

    In ihrer schriftlichen Antwort an mich kündigt die Bundesregierung hier etliche Verbesserungen an, z.B. wird die Abgabe von Gebrauchtgeräten an gemeinnützige Organisationen geprüft, neue Ausschreibungsprozesse mit Lebenszyklusbetrachtung pilotiert und ein Rahmenvertrag für die Wiederverwendung von IKT-Produkten inklusive ihrer Aufbereitung sogar durch ein Inklusionsunternehmen geplant. Ich hoffe, dass das alles auch umgesetzt wird und bin gespannt auf die gelebte Praxis!

    Auszug aus der Antwort der Bundesregierung auf Frage 21, ob die Bundesregierung plant, alte IT-Geräte verbindlich und unbürokratisch zu reparieren/aktualisieren, auf Markt für Gebrauchtwaren zu veräußert oder an gemeinnützige Institutionen abzugeben).

    Verunsichernd war allerdings eine Antwort des BMUV vom November 2022 auf meine Frage im Digitalausschuss, wie denn beim IKT-Einkauf des Bundes die Nachhaltigkeit berücksichtigt werden solle. Die lakonische Antwort war, dass diese Kriterien bereits jetzt umgesetzt würden. Um es mal vorsichtig zu formulieren: diese Antwort ist mit der Realität schlicht nicht vereinbar. Außerdem spricht sie nicht für ein vorhandenes Problembewusstsein und echte Veränderungsbereitschaft.

    Leider existiertkein Monitoring der Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien im IKT-Lebenszyklus und es ist auch nicht geplant. So ist unklar, ob man überhaupt Einblick in die gelebte Praxis erhalten kann. 

    7. IT-Konsolidierung des Bundes tritt auf der Stelle

    Keinen erkennbaren Fortschritt gibt es bei der IT-Konsolidierung des Bundes, denn sie soll die Anzahl der Rechenzentren verringern, was auch ihren nachhaltigen Betrieb erleichtert. Die Bundesregierung scheint zwar immer noch nicht genau sagen zu können, wie viele Rechenzentren sie nun wirklich hat, aber dennoch wird aus ihrer Antwort eins klar: eine Reduktion der Anzahl Rechenzentren ist auch Jahre nach Beginn des Mammutprojektes nicht in Sicht, im Gegenteil, die Anzahl RZ steigt. Die IT-Konsolidierung wird damit nicht nur zum Milliardengrab für Steuergelder, sondern auch zu einer erheblichen Hürde auf dem Weg zu einer nachhaltigeren IT-des Bundes.

    8. Tacheles: Was die Ampel Koalition für nachhaltige IT tut

    Seit September 2022 gilt eine neue Green-IT-Initiative, die neben einem verbesserten Berichtswesen und Monitoring mit vereinheitlichten und zentral erfassten Kennzahlen auch die Einhaltung der Blauen Engel Kriterien forcieren soll – alles bis spätestens 2027. Dafür wurde ein Maßnahmeplan für die Umsetzung angekündigt. Dieser Plan scheint bisher noch nicht zu existieren.

    Konkret steht in der Green-IT Initiative als Zielvorgabe für 2027: „Grundsätzliche Erfüllung der Kriterien des Blauen Engels in allen bundeseigenen Haupt-Rechenzentren“. Von der Einschränkung auf Haupt-RZ (>100KW max. Anschlussleistung) ganz zu schweigen, gibt es Einschränkungen wie „Nachweis der Einhaltung der Wirtschaftlichkeit“ – womit sich die Vorgabe wieder aushebeln lässt. Weiterentwickelt werden soll das „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ aus der Nachhaltigkeitsstrategie der Vorgänger GroKo-Regierung. Funfact: schon in dieser älteren Strategie stand, dass bei allen RZ des Bundes die Kriterien des Blauen Engels berücksichtigt werden sollen. Außerdem wurde in der Green-IT-Initiative konkret die vollständige Umstellung aller RZ auf Ökostrom bis Ende 2024 (die Rede ist von 2TWh pro Jahr) und das Erreichen einer klimaneutralen Bundesverwaltung bis 2030 festgelegt.

    Einige der Ziele der Ampel-Regierung soll das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) umsetzen. Nach dem aktuellen Stand des Gesetzesentwurfs sollen nur noch Rechenzentren überhaupt reguliert sein, die mindestens 200 KW Anschlussleistung haben, in früheren Entwürfen war von 100 KW die Rede. Mit dieser Einschränkung sind ca 98% aller RZ raus aus jeder Pflicht. Abwärmenutzung für neue Rechenzentren soll bis 2028 stufenweise von 10% auf nur noch 20% ausgebaut werden (frühere Entwürfe: 40%), und die Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen dafür wurden deutlich erweitert. Berechtigt ist die Kritik von Bitkom, Eco und Umweltinstitut München, dass Wärmenetzbetreiberselbst bisher keine Verpflichtung zur Kooperation bei der Abwärmenutzung haben, es gibt auch keine Anforderung, Rechenzentren bei der Stadtplanung neuer Wohngebiete etc. aktiv einzuplanen. Stattdessen finden sich lediglich gewisse Informationspflichten der Wärmenetzbetreiber, welche Nutzungsmöglichkeiten theoretisch bestehen. Das ist eindeutig zu wenig! Sinnvoll ist die Anforderung eines  PUE ≤ 1,3 (auch wenn es geeignetere Kriterien gibt) für neue Rechenzentren ab 2026 und für alle anderen ab 2030, 100% erneuerbare Energie ab 2027 und Umweltmanagements- und Informationspflichten.  Schließlich reguliert der Gesetzentwurf die Luftkühlung stärker, die schrittweise auch für ältere Rechenzentren nur noch bei einer Eintrittstemperatur ab 27°C zulässig sein soll. Ein öffentlich zugängliches Energieeffizienzregister, vom Bund eingerichtet, steht leider nur ohne Umsetzungsfrist im Gesetz, mehr Transparenz ist dennoch überfällig. Wer mehr sachliche Kritik zum EnEffG lesen möchte, dem empfehle ich die Stellungsnahme des Umweltinstitutes vom April 2023.

    Bei der ersten Lesung zum Energieeffizienzgesetz bin ich in meiner Rede vor allem auf das Thema Rechenzentren eingegangen, man kann sie auf meiner Homepage nachlesen oderdas Video davon sehen und hören.

    9. Fazit

    Für 2022 hatte ich eine bessere Datenlage zur Nachhaltigkeit der Rechenzentren erhofft, tatsächlich aber sind die Informationslücken unverändert groß. Eine sinnvolle Steuerung im Sinne der Nachhaltigkeit ist auf dieser Basis nicht möglich, der Fortschritt steht und fällt also damit, dass der Bund die erklärte Verbesserung im Berichtswesen und im Monitoring schnell umsetzt.

    Mein Eindruck ist schon, dass die Ampel insgesamt das Thema nachhaltige IT stärker verfolgt, als die Vorgängerregierung, aber die Klimakrise schreitet ja auch voran und da müssen auf Absichtserklärungen in Strategien endlich auch konkrete Taten mit messbaren Effekten folgen. Das Energieeffizienzgesetz könnte dazu einen wichtigen Beitrag leisten, wenn es nicht, so wie bisher,  zum zahnlosen Tiger geschliffen wird und viele Aspekte weiter unberücksichtigt bleiben.

    Ich erwarte, dass die Umstellung der Bundes-RZ auf 100% Erneuerbare Energien kurzfristig erfolgt und dass man auch für die Umstellung auf klimafreundliche Kältemittel einen ehrgeizigen Plan vorlegt, der den Stand der Technik berücksichtigt. So können manche stark klimaschädlichen Kältemittel auch ohne Umbau der Kälteanlage durch erheblich weniger schädliche Kältemittel zeitnah ersetzt werden. Neue RZ des Bundes müssen höchsten Nachhaltigkeitsstandards genügen und dürfen nur noch so beschafft werden. Der Bund muss eine Rolle als Vorreiter bei der Gestaltung nachhaltiger IT einnehmen und sein Gewicht als Großauftragnehmer voll einsetzen, aber nicht nur bei der Beschaffung von Hardware, sondern auch bei Software und Dienstleistungen. Damit lässt sich erheblicher Druck auf den Markt als Ganzes ausüben und der notwendige Veränderungsprozess beschleunigen. Es braucht jeden Beitrag zur sozial gerechten Rettung des Klimas und das so schnell wie möglich! Die nachhaltige Digitalisierung der Bundes-IT könnte einer davon sein.

    10. Anhang

    • Die Antwort der Bundesregierung Drucksache 20/3619:

    Im Bernauer Ortsteil Börnicke gibt es einen von der Stadt hergerichteten Vierseitenhof. Hier hat die erste Bernauer Braugenossenschaft eine Heimat gefunden. Am Nachmittag meines Barnimer Wahlkreistages am 16.11.2022  führte mich Braumeister Ruslan Hofmann durch die einzelnen Bereiche der Brauerei und erklärte mir, wie aus Hopfen, Malz und Gerste verschiedene Varianten des Bernauer Bieres entstehen und wie z.B. der „Zickenschulze“, der „Kantor“ und der „Bernauer Winterbock“ seine Farbe bekommen. 

    Blick in den Gärkessel
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    04. Oktober 2022

    Frage:

    Mit welchen Daten (bitte unter Angabe des Zeitplans) soll die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3619 erwähnte Verbesserung des Berichtswesens zu den Rechenzentren des Bundes (vor allem auch hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit) als Teil des angekündigten Maßnahmenplans der Green-IT Initiative verbindlich werden für die Rechenzentren des Bundes und wann ist mit der Veröffentlichung des gesamten Maßnahmenplans zu rechnen?

    Antwort des Staatssekretärs Christian Kühn:

    Das angepasste Berichtswesen soll ab Ende 2023 für den Berichtszeitraum 2023 verwendet werden. Eine Veröffentlichung des Berichts 2023 ist für das erste Halbjahr 2024 vorgesehen. Der Maßnahmenplan befindet sich aktuell in Ausgestaltung und eine Kommunikation zu den Maßnahmen erfolgt nach dessen Fertigstelung im Jahr 2023.

    30. September 2022

    Frage:

    Ab wann sollen im öffentlichen Energieeffizienzregister für Rechenzentren “PEER-DC” Kennzahlen für die Nachhaltigkeit von Rechenzentren (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT; Bundestagsdrucksache 20/3619, Frage 2) erfasst werden und wird die Erfassung von Daten zur Nachhaltigkeit für a) alle vom Bund genutzten Rechenzentren und b) alle Rechenzentren in Deutschland verpflichtend sein (in der Antwort auf die Kleine Anfrage – Bundestagsdrucksache 20/3619 gab es widersprüchliche Angaben zur Erfassungspflicht von Bundes-RZ, einerseits war in der Antwort auf Frage 1 von sog. Haupt-Rechenzentren des Bundes die Rede, andererseits in der Antwort auf Frage 2 von allen RZ des Bundes – falls die Erfassungspflicht also nur einige RZ des Bundes betrifft, bitte deren Anzahl angeben)?

    Das laufende Forschungsvorhaben „Aufbau eines Registers für Rechenzentren in Deutschland und Entwicklung eines Bewertungssystems für energieeffiziente Rechenzentren“ (Kurztitel: Peer DC) soll die Basis für die Veröffentlichung von wichtigen Kenndaten zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz der Rechenzentren in Deutschland schaffen. Hierbei sollen auch erste Daten erfasst und über das entwickelte Register für Rechenzentren veröffentlicht werden. Das Register für energieeffiziente Rechenzentren soll mit Abschluss des Forschungsvorhaben Ende 2023 zur Verfügung stehen.

    Antwort des Staatssekretärs Christian Kühn zu Frage a):

    Nach Abschluss des Aufbaus des Registers soll dieses durch die Bundesregierung betrieben werden. Die Aufnahme der Daten der bundeseigenen Hauptrechenzentren in das Rechenzentrums Register ist geplant. Die Green-IT-Initiative des Bundes prüft, ob das Register für das Berichtswesen bezüglich Kennzahlen zur Energieeffizienz für alle Rechenzentren des Bundes genutzt werden kann. Alle Rechenzentren des Bundes sind verpflichtet, jährlich ihre Daten zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz an die Geschäftsstelle Green-IT im BMUV zu melden.

    Antwort des Staatssekretärs Christian Kühn zu Frage b):

    Das BMWK und BMWSB haben im Sofortprogramm für den Sektor Gebäude bereits angekündigt, dass ein neues Bundes-Energieeffizienzgesetz (EnEfG) die Betreiber von Rechenzentren verpflichten soll, Angaben zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz machen zu müssen, um diese über ein Register für energieeffiziente Rechenzentren zu veröffentlichen. Um den Aufwand für kleine Betreiber von Rechenzentren zu begrenzen, sind angemessene Schwellenwerte vorzusehen, ab der die Informationspflichten greifen.

    Digitalisierung kann Klimakrise bekämpfen helfen, aber verschärft sie auch. Der Bund ist für nachhaltige Digitalisierung als Regulierer verantwortlich, aber auch als Großkonsument von ITK. Eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zeigte nun, dass es mit der Nachhaltigkeit der IT des Bundes nicht weit her ist: die 184 Rechenzentren des Bundes nutzen z.B. kaum Abwärme und zu wenig erneuerbare Energien.

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