Beiträge

In der Bundestagsdebatte wird über die dringend notwendige Ausweitung des Mutterschutzes für Selbstständige diskutiert. Angestoßen durch eine Petition von über 111.000 Unterstützern, geht es um den Mutterschutz von Selbstständigen. Der vorliegende Antrag der Union geht jedoch nicht weit genug.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße, dass wir über die bedarfsgerechte Ausweitung des Mutterschutzes für Selbstständige diskutieren. Dass dieses Thema überhaupt auf die politische Agenda gelangt ist, das verdanken wir vor allem den zahlreichen betroffenen Frauen, die mit ihrer Petition, unterstützt von 111 000 Unterschriften, das Quorum für eine öffentliche Anhörung im Bundestag deutlich überschritten haben. 

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD)

An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für das bemerkenswerte Engagement! 

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Sie fordern uns auf, europarechtliche Regelungen zum Mutterschutz selbstständiger Frauen in Deutschland umzusetzen, und das zu Recht. Viele Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere die des Mutterschutzgesetzes, gelten bislang nicht für Selbstständige. Dadurch kann eine Schwangerschaft oder Mutterschaft insbesondere in der sensiblen Gründerphase zu einer existenziellen Bedrohung werden. Es ist erforderlich, dass man in dieser Zeit eine faire und finanzielle Absicherung erhält. 

(Beifall bei der Linken)

Wir wollen einen guten Mutterschutz für alle. 

(Beifall bei der Linken)

Nun hat die Unionsfraktion dieses Thema für sich entdeckt und diesen Antrag eingereicht. Allerdings geht dieser aus unserer Sicht noch nicht weit genug. 

Aber wir wollen positiv anerkennen, dass die Union eine Erhöhung des Mutterschaftsgeldes anstrebt, indem sie die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen stärker in die Pflicht nehmen will. Interessant ist dabei allerdings, dass sie bereit ist, damit in die Vertragsfreiheit der privaten Krankenversicherungen einzugreifen. Und dieser Ansatz stellt ja einen Fortschritt dar. 

Wenn wir als Linke eine solidarische Bürgerversicherung für alle forderten, in die dann auch alle einzahlen, dann haben Sie das als verfassungswidrig bezeichnet und abgelehnt. Vielleicht nehmen Sie ein paar Denkanstöße aus der heutigen Debatte mit, wenn wir mal wieder über die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung reden. 

Vielen Dank. 

(Beifall bei der Linken sowie der Abg. Axel Echeverria (SPD) und Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Update: Nach meinem letzten Videozusammenschnitt im Mai 2021 kann ich nun endlich ein finales Video mit meinen Forderungen im Plenum präsentieren. Denn die tolle Neuigkeit ist: Es hat sich gelohnt. Paragraf 219a wird abgeschafft!

Weiterlesen
Lorem ipsum dolor sit amet

Am 09. November um 19 Uhr präsentiere ich zum 32. Jahrestag des Mauerfalls bei uns im Verstehbahnhof Fürstenberg/Havel einen tollen Dokumentarfilm, der die friedliche Revolution und die Wiedervereinigung aus der Perspektive von Ostfrauen beleuchtet, ich komme auch darin vor, sogar mit Fotos aus meiner Jugend (siehe weiter unten). Nach der Vorstellung (45min) möchte ich mit prominenten Gästen und dem Publikum ins Gespräch kommen über den Film, die Rolle der Medien, westdeutsch-geprägte Erinnerungskultur und Frauenrechte vor und nach der Wende. Die Veranstaltung ist kostenfrei. 

Eingeladen habe ich die Musikerin und Aktivistin Sookee, die ebenfalls im Film zu erleben ist, die Journalistin Sabine Rennefanz – bekannt durch ihr Buch „Eisenkinder“ über Jugendliche aus Eisenhüttenstadt zur Wendezeit, die immer sehr genau den Finger in die Wunde legt, wenn es um das Thema Ost-West geht, und die Filmemacherin selbst: Sabine Michel.

Weiterlesen

Vor 150 Jahren, am 15. Mai 1871, wurden im deutschen Kaiserreich die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Bis heute ist damit der Abbruch in Deutschland illegal und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei: Die ungewollt schwangere Person muss sich einer verpflichtenden Beratung mit einer anschließenden Wartezeit von mindestens drei Tagen unterziehen und die Schwangerschaft darf die 12. Woche nicht überschritten haben. Damit gibt es einen Zwang zur Austragung, unabhängig von partnerschaftlichen, psychischen und ökonomischen Verhältnissen, denn dieser Zwang leitet sich aus der grundsätzlichen Illegalität eines Schwangerschaftsabbruches ab. Selbst das Bundesverfassungsgericht verwendete den Begriff „Austragungspflicht“ (BVerfGE 39, 1) für die Verantwortung der Schwangeren. Da fühlt man sich tatsächlich an die Kaiserzeit erinnert. 

Weiterlesen

Medienecho