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Meine Frage:

„Welche Maßnahmen oder sonstigen Aktivitäten hat die Bundesregierung seit Verabschiedung ihrer Digitalstrategie im August 2022 als Teil der dort unter Kapitel 4.1. (s. dort “Schutz und Kompetenz im digitalen Raum”) beschriebenen “feministische Digitalpolitik” geplant, unternommen und/oder durchgeführt (bitte Maßnahme/Aktivität beschreiben und gegebenenfalls zugeordnete Haushaltsressourcen nennen), und warum enthält der Nationale Fahrplan zur Digitalen Dekade (vgl. S. 8 im Dokument: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/nationaler-fahrplan-zur-digitalen-dekade.pdf?) keinerlei jährliche Zielzahlen für die bis 2030 angestrebte Erhöhung sowohl der Anzahl der IKT-Fachkräfte/IKT-Absolventinnen und -Absolventen insgesamt als auch des Frauenanteils an ITK-Fachkräften (bitte auf alle Aspekte eingehen, also insbesondere auch auf den Frauenanteil), um einen Deutschland angemessenen Anteil am EU Gesamtziel von 20 Millionen ITK Fachkräften zu erreichen (vgl. Statista-Übersicht zum Anteil Deutschlands an der Gesamtbevölkerung der EU von 18,8% https://de.statista.com/statistik/daten/studie/348929/umfrage/anteile-der-mitgliedsstaaten-an-der-gesamtbevoelkerung-der-eu/#:~:text=Ohne%20die%20EU%2DBeitrittskandidaten%20macht,Europäischen%20Union%20im%20Jahr%202023.) oder zumindest zum Erreichen des EU-Ziels von über 15 Millionen ITK-Fachkräften bis 2030 als bevölkerungsreichstes Mitgliedsland der EU mehr als den Wert Null beizutragen?“

Antwort der Bundesregierung:

„Nachfolgend sind die Maßnahmen im Sinne der Fragestellung aufge-führt:

Der Nationale Fahrplan zur Digitalen Dekade formuliert als nationalenZielwert, eine Steigerung der Zahl der IKT-Fachkräfte sowie des Anteilsvon Frauen im Vergleich zu 2022 zu erreichen. Laufende Maßnahmen,wie der MINT-Aktionsplan 2.0 (BMBF), die durch die Förderung der au-ßerschulischen MINT-Bildung von Kindern und Jugendlichen u. a. zurStärkung von Ausbildung und Beschäftigung im IKT-Bereich beitragenund Maßnahmenschwerpunkte für weibliche Zielgruppen umfassen,sind nicht auf einzelne Berufsgruppen zugeschnitten, sondern breit ge-fasst und auf langfristige Wirkung ausgelegt. Die Zahl erwerbstätigerIKT-Fachkräfte ist zudem von der wirtschaftlichen und demografischenEntwicklung abhängig.“

Antwortschreiben der Bundesregierung als PDF:

Frauen müssen aktiv und konsequent an die Verhandlungstische für den #Frieden geholt werden.

Inklusivere Friedensprozesse sind erwiesenermaßen effektiver und nachhaltiger. Studien belegen, dass die Beteiligung von Frauen die Chancen auf einen nachhaltigen Frieden steigert und zu Abkommen führt, die mehr Regelungen enthalten, von denen Frauen und Männer gleichermaßen profitieren.

In 2000 erkannte der UN Sicherheitsrat in der Resolution 1325 ‘Frauen, Frieden und Sicherheit’ an: Frauen und Mädchen sind anders als Männer von Konflikten und Kriegen betroffen und können eine entscheidende Rolle bei nachhaltigen Friedensbemühungen und in Nachkriegsgesellschaften spielen. Heute zeigt sich aber nach wie vor: Die meisten Friedensverhandlungen werden ausschließlich von männlichen Vertretern der betroffenen Konfliktparteien geführt.

Weiterführende Links: 

Frage

Wer stellt die in der Schriftlichen Frage 29 erwähnte Studie bis wann fertig? (BT-Drucksache 20/311, Frage 30)

Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 23. Dezember 2021

Die geschlechterübergreifende Opferbefragung wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundeskriminalamt gemeinsam verantwortet. Die Vorbereitungen zur Konzipierung der Studie haben 2021 begonnen. Das Ausschreibungsverfahren für die Vergabe der Datenerhebung soll in Kürze in die Wege geleitet werden. Die Datenerhebung/Befragung wird voraussichtlich 2023 beginnen. Der Abschlussbericht soll Anfang 2025 vorliegen.

Frage

Welche Formen digitaler Gewalt wem gegenüber wird die in der vom BKA am 23. November 2021 veröffentlichten Kriminalstatistischen Auswertung zur Partnerschaftsgewalt für das Jahr 2020 angekündigten gemeinsamen Studie von BMFSFJ, BMI und BKA untersuchen (www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Partnerschaftsgewalt/Partnerschaftsgewalt_2020.html, dort S. 32)? (BT-Drucksache 20/311, Frage 29)

Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 23. Dezember 2021

Die geschlechterübergreifende Opferbefragung (Arbeitstitel) verfolgt das Ziel, das Dunkelfeld im Bereich von Gewaltvorkommnissen geschlechterdifferenzierend zu untersuchen. Inhaltlich wird ein Schwerpunkt auf den Themen Partnerschaftsgewalt, sexualisierte Gewalt und digitale Gewalt liegen. Neben der Abbildung von Schweregraden der Gewaltvorkommnisse, sollen auch Risikofaktoren für Partnerschaftsgewalt identifiziert werden. Darüber hinaus werden Informationen zum Anzeigeverhalten und dessen fördernde und hemmende Bestimmungsfaktoren einbezogen.
Aktuell befindet sich die Studie in der Konzeption. Inhalt und Umfang des Fragebogens werden derzeit mit Unterstützung des für die Studie eingesetzten Forschungsbeirates erarbeitet.

Frage: Wie viele praktische Fahrprüfungen der Klasse B wurden im Land Brandenburg und bundesweit in 2020 bestanden bzw. nicht bestanden, aufgeschlüsselt nach Geschlecht? (Drucksache 19/27531, Frage 198)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger vom 10. März 2021: Die Statistik zu den Fahrerlaubnisprüfungen wird vom Kraftfahrt-Bundesamt erhoben und jährlich veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Daten zu den Fahrerlaubnisprüfungen für das Berichtsjahr 2020 wird nach jetziger Planung Ende März 2021 erfolgen.

§219a muss weg! “Und wenn Sie es nicht mehr hören können, helfen Sie, es umzusetzen!”

Anläßlich des diesjährigen Frauentages #IWD2021​ habe ich einen kleinen Videozusammenschnitt aus meinen letzten Sätzen bei jeder meiner bisher über 30 Reden im Bundestag erstellt. Denn egal, ob ich über das Recht auf schnelles Internet, gemeinwohlorientierte Digitalisierung oder über Probleme mit digitalen Monopolen rede, mein letzter Satz ist immer gleich: ein Plädoyer für die Abschaffung des §219a des Strafgesetzbuches. Dieser von den Nazis eingeführte Paragraph verbietet “Werbung für Schwangerschaftsabbrüche” und bedeutet in der Praxis, dass Ärzt:innen unter Strafandrohung keine fachlichen Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen veröffentlichen dürfen. Der Zusammenschnitt führt durch 3 Jahre Bundestagsreden, diverse Outfits oder Frisuren, zeigt die Reaktionen anderer Abgeordeter und welchen Unterschied es macht, ob im Präsidium des Bundestages ein Mann oder eine Frau sitzt.

Jede Frau, die sich für einen Abbruch entscheidet, hat dafür sehr persönliche Gründe und niemals wird eine solche Entscheidung leichtfertig getroffen. Es muss selbstverständlich sein, dass jede Frau das Recht hat, sich fachlich und unabhängig informieren zu können. Bild: Pixabay
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Gesetzentwurf

der Abgeordneten Katrin Werner, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Lorenz Gösta Beutin, Dr. Birke Bull-Bischoff, Matthias W. Birkwald, Heidrun Bluhm-Förster, Anke Domscheit-Berg, Susanne Ferschl, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Nicole Gohlke, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jan Korte, Jutta Krellmann, Caren Lay, Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Pascal Meiser, Niema Movassat, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Sören Pellmann, Victor Perli, Martina Renner, Dr. Kirsten Tackmann, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Das „Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgeltes an Feiertagen und im Krank- heitsfall“ (EntgFG) ist 1994 in Kraft getreten. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es zwar bereits Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, diese waren je- doch in verschiedenen Gesetzen verstreut. Das bis dahin „gesetzlich zersplitterte und nach einzelnen Arbeitnehmergruppen differenzierende System“ sollte „durch die Neuregelung auf eine neue, einheitliche Basis gestellt werden“, die „wegen ihrer größeren Übersichtlichkeit zu mehr Rechtssicherheit und größerer Praktika- bilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führen“ würde (Begründung zum Ge- setzentwurf der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 12/5616, S. 9). ( Weiterlesen in Drucksache 19/22496)

Bild: Marco Verch, „Fokus auf Kaffeetasse“, CC-BY 2.0

Im November stellte ich gemeinsam mit meiner Kollegin Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema „Digitale Gewalt gegen Frauen„, weil ich wissen wollte, wie sie damit umgeht, dass immer mehr Fälle häuslicher Gewalt auch im digitalen Raum stattfinden. Frauen werden erpresst, bedroht oder überwacht, z. B. durch unsichtbare Apps auf dem Handy, Stalking per Messenger oder das Veröffentlichen von intimen Fotos im Internet. Weiterlesen

Medienecho