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Die Umsetzung der EU Verordnung für eID-Wallets (digitale Brieftaschen für elektronische Ausweise) muss unbedingt mit „Null-Wissen-Beweis“ erfolgen, und so, dass Überidentifikation verhindert wird. Mit Sorgfalt umgesetzt, können digitale Identitäten zum Vertrauensanker werden und digitalen Verbraucherschutz sicherstellen und Identitätsdiebstähle verringern.

Meine letzte Rede im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Wenn Pornoplattformen oder Mediatheken von Usern eingescannte Ausweise fordern, um Minderjährige zu schützen, ist das eine ganz schlechte Idee. Jugendschutz erfordert nämlich nicht die Aufhebung der Anonymität im Internet. Mein Name, mein Geburtsdatum, meine Adresse sind dafür nicht relevant, sondern nur der Fakt: Bin ich mindestens so und so alt? Diese Frage mit Ja oder Nein zu beantworten statt mit dem Geburtsdatum, nennt man einen Null-Wissen-Beweis oder Zero Knowledge Proof.

Bei der Umsetzung der EU-Verordnung für digitale Ausweisbrieftaschen muss dieser Zero Knowledge Proof in Deutschland verpflichtend sein, um eine Überidentifikation zu verhindern.

(Beifall bei der Linken)

Die eIDAS-Verordnung lässt dafür Spielräume. Deshalb unterstützt Die Linke die Forderung der Union, alle Spielräume für mehr Schutz der Privatsphäre auch auszunutzen. Schließlich sind Ausweisdaten hoheitliche Daten, und staatlich verifiziert werden sie zum Goldstaub im legalen und illegalen Datenhandel. Deshalb ist die Vermarktung attraktiv für Plattformen, aber auch für kriminelle Hacker. Gefährlich sind sie für Nutzer/-innen. Immerhin hat die Union nach der versemmelten ID-Wallet in der letzten Legislatur viel dazugelernt. Ihr Antrag enthält viele gute Vorschläge. Herzlichen Glückwunsch.

(Beifall bei der Linken)

Bei digitalen Identitäten ist nämlich die Sorgfalt entscheidend. Die Linke will sie gut gemacht, mit hohen Standards und ausreichend Ressourcen. Dann werden sie zum Vertrauensanker im Internet, erhöhen den digitalen Verbraucherschutz und werden Treiber für Innovationen.

(Beifall bei der Linken)

Bis zur Wahl ist die Umsetzung der Vorschläge der Union ziemlich sicher ausgeschlossen. Aber Die Linke wird die Union gerne an den Inhalt erinnern, sollte sie nach der Wahl eventuell auf der Regierungsbank sitzen und damit selbst Probleme haben.

Meinen Abschied vom Bundestag habe ich schon in der letzten Sitzungswoche angekündigt. Deshalb hier und heute nur ganz kurz: Es war mir eine Ehre. Für fast acht Jahre bedingungslose Unterstützung möchte ich meinem Mann Daniel herzlich danken. Ohne ihn hätte es linke Digitalpolitik mit mir im Bundestag nicht gegeben. 

Dankeschön.

(Beifall bei der Linken, der SPD, der CDU/CSU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Mit wie viel Geld fördert der Bund immer noch Blockchain Vorhaben? Das fragte ich mich, als mir auffiel, dass laut Haushaltstitel „Innovative Anwendungen von Künstlicher Intelligenz“ auch Blockchain gefördert werden kann – das stand im Kleingedruckten. Man muss kein Techie sein, um zu verstehen, dass KI und Blockchain völlig unterschiedliche Dinge sind und so ein Haushaltstitel in die Irre führt. Beide Technologien haben aber eine Gemeinsamkeit: erst war Blockchain der heißeste Scheiß, danach wurde der Blockchain Hype Cycle vom Thema Künstliche Intelligenz abgelöst. Ich wollte genauer wissen, wieviel Fördergelder die Ampel-Regierung auch jetzt noch für die Förderung von Blockchain ausgibt, eine Technologie, die vor allem wegen ihres eklatanten Missverhältnisses von Nutzen zu unerwünschten Nebenwirkungen heftig kritisiert wurde und habe die Bundesregierung dazu befragt und danach, was sie zum nachhaltigen Erfolg bisher geförderter Blockchain-Projekte weiß. Die Antworten sind krass.

tl;dr:

  • 29 Mio Euro Fördergelder in 2024 für Blockchain Projekte, laut Bundesregierung, evtl. sogar mehr
  • 230 Vorhaben von 5 Ministerien, mehr als die Hälfte vom BMWK
  • Förderschwerpunkte: Mobilität, Energie, Lebensmittelindustrie, Wirtschaftsförderung (Industrie 4.0) und Bildung
  • Förderergebnis? Unbekannt! Keine Evaluation zur Weiterexistenz geförderter Blockchain-Projekte der letzten Jahre
  • Es geht um 215 Mio Euro Förderungen für Blockchain-Projekte der letzten Jahre
  • Evidenzbasierte Förderung findet nicht statt – ob Steuergeld sinnlos verbrannt wurde, interessiert den Bund nicht
  • Das Geld fehlt woanders, z.B. bei der Förderung des Open Source Ökosystems

Nachfolgend meine ausführliche Analyse der Antwort der Bundesregierung.

Am Ende dieses Beitrags gibt es noch Links zu:

  • den Antwort-Dokumenten im Original,
  • einem Zahlen, Daten, Fakten Dokument mit zusätzlichen Hintergrundinformationen („Analyse-Doc“),
  • einer Excel-Tabelle, damit ihr alle Zahlen nachvollziehen könnt (das Antwort-Dokument war ein unmöglich formatiertes pdf Dokument),

Förderung nach „Hype“ statt evidenzbasiert

Mit Fördergeldern können Regierungen steuernden Einfluss auf die Entwicklung von Technologien und Innovationen nehmen, sie können bremsen oder für Rückenwind sorgen. Deshalb ist es relevant, wie viel Fördergeld aus welchen Gründen für welche Technologien ausgegeben wird und ob die gewünschten Ziele damit erreicht werden. Seit Jahren stelle ich fest, dass nicht die Technologien gefördert werden, die tatsächlich von besonderer strategischer Bedeutung sind, sondern eine Förderung nach „Hype“ erfolgt, deren Sinnhaftigkeit nicht einmal überprüft wird. An bestimmte Technologien, die alle paar Jahre wechseln, werden völlig irrationale Erwartungen geknüpft, die plötzlich alle möglichen gesellschaftlichen Probleme lösen sollen, an deren Lösung die Regierungen bisher scheiterten. Das lässt Regierungen innovativ erscheinen, und übertüncht ihr flächendeckendes Versagen bei der realen Digitalpolitik. Die weiterhin erschreckende digitale Inkompetenz in politischen Führungsebenen dürfte außerdem eine realistische Bewertung der Technologie-Hype-Cycles verhindern.

Kein Monitoring: Ergebnis von über 200 Mio € Förderung für Blockchain bleibt Blackbox

Die Bundesregierung gab in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage zu, dass sie keinerlei Monitoring über die Nachnutzung von Förderprojekten im Rahmen kommerzieller Geschäftsmodelle durchführt. Dabei sollte gerade dann die Nachhaltigkeit von Geschäftsmodellen eine Rolle spielen, wenn es um Zuschussförderung der Wirtschaft geht. Es ist völlig klar, dass man auch mal ins Risiko gehen muss und nicht aus jeder Förderung ein tragfähiges privatwirtschaftliches Geschäftsmodell wird. Aber genauso klar ist auch, dass der Bund eine Verantwortung bei der Vergabe von Fördergelder hat, um einerseits ihre Verschwendung zu verhindern und andererseits ihre Wirkung zu maximieren. Diese Bewertung erfordert jedoch ein Monitoring bereits erfolgter Förderungen, damit für nachfolgende Haushaltsjahre eine Nachsteuerung erfolgen kann und aus Fehlern gelernt wird.

Die Folgen sind aber nicht nur sinnlos ausgegebenes Geld und falsche Signale in den Markt, sondern auch der schlichte Umstand, dass man einen Steuer-Euro nur einmal ausgegeben kann, jeder sinnfrei verbrannte Euro also an anderer Stelle fehlt, auch für strategisch wichtige Investitionsbedarfe.

Millionen und Milliarden für Hype Tech, Peanuts für Open Source

So ergab eine Kleine Anfrage von meiner MdB Kollegin Petra Sitte und mir (LINK) und meine aktuelle Schriftliche Frage an die Bundesregierung ein Fördervolumen von insgesamt ca. 250 Millionen Euro für Vorhaben mit Blockchain-Technologie seit 2017, davon entfielen 29 Millionen auf 2024. Laut meiner Kleinen Anfrage vom Juli 2024 (Link) wird die Nachfolge Hype Technologie Künstliche Intelligenz sogar mit 1,1 Milliarden Euro gefördert. Gleichzeitig sind Fördergelder für Open Source Infrastrukturen, die die digitale Souveränität stärken würden und einen positiven Impact sogar auf globale Tech-Ökosysteme haben könnten, viel zu gering. Die wenigen Millionen für den Souvereign Tech Fund sollten sogar für 2025 gekürzt werden, was nur im parlamentarischen Verfahren verhindert werden konnte.

Es ist höchste Zeit, dass Fördergelder sinnvoller vergeben werden, dass ihre Wirkung evaluiert wird und dass die Erkenntnisse dieser Evaluationen in die Planung neuer Förderprogramme einfließen. Eine Förderung von Technologien um ihrer selbst willen, wie durch den Haushaltstitel „Innovative Anwendungen von KI“, sollte es gar nicht geben, denn damit wird vor allem eine Hype-Technologie noch weiter gehyped. Und das verführt dazu, Förderanträge zu stellen für Zwecke, wo diese Technologie gar keinen Sinn macht. Besonders verrückt ist aber, dass sich dem genannten Haushaltstitel auch Ausgaben des BMDV in Höhe von mehr als 3,5 Millionen Euro für Blockchain-Vorhaben verbergen. Es widerspricht dem Anspruch an Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit, wenn ein Titel Künstliche Intelligenz verspricht, aber Blockchain fördert.

230 Blockchain-Förderprojekte in 2024 – 85 mehr als 2022

Das Ausmaß der geförderten Blockchain Projekte überrascht, denn ihre Anzahl ist seit meiner letzten Kleinen Anfrage Anfang 2022 sogar von 145 auf 230 angewachsen, allerdings hat sich die Fördersumme deutlich reduziert, was aber auch daran liegen kann, dass es die zusätzlichen Milliarden für Konjunkturprogramme aus den letzten Jahren nicht mehr gibt.

Es fällt auf, dass in 2024 nur noch fünf Ministerien statt der zehn in 2022 Blockchain Vorhaben fördern, übrig geblieben sind und dass sich das Engagement zur Förderung von Blockchain sehr stark unterscheidet.

Das BMAS, BMG, BMI, BMJ und BMZ waren in der Kleinen Anfrage von 2022 noch mit Förderprojekten dabei, in 2024 nicht mehr.

1 Mio € für Digitale Identitäten mit Blockchain – ein Totes Pferd

Der Fokus der Förderung hat sich ebenfalls verschoben. Für die Förderung Digitaler Identitäten mit Blockchain-Bezug fließen in 2024 nur noch knapp eine Million Euro Steuergeld, es sind vor allem Mittel aus dem mehrjährigen Vorhaben „Schaufensterprojekte Digitale Identitäten“, das noch von der GroKo Regierung beschlossen wurde und insgesamt stattliche 50 Millionen Fördergeld verschlang. Mit der blockchain-basierten ID-Wallet hatte die Vorgängerregierung noch gewaltig Schiffbruch erlitten. Die ID-Wallet mit digitalem Führerschein sollte als Vorzeigeprojekt vor den Bundestagswahlen die Stimmung heben und musste stattdessen wegen irreparabler Sicherheitsprobleme nach wenigen Tagen eingestellt werden. Die Ampel setzt bei ihren neuen Konzepten für Digitale Identitäten nicht mehr auf Blockchain Konzepte und das ist auch gut so. Dass die Ampel beim Thema Digitale Identitäten trotzdem weiterhin den elektronischen Personalausweis vernachlässigt (seit Jahren wurde z.B. eine Marketingkampagne versprochen und fällt stets wegen Geldmangel aus) und bei der EUID gerade seltsame Wege geht, ist eine andere Geschichte… Was die verplemperten 50 Mio Fördergelder für Blockchain-IDs unterm Strich brachten (ich erwähnte es schon), das weiß die Ampel jedenfalls nicht und das interessiert sie auch null.

Weitere Millionen für Mobilität, Energie, Lebensmittelindustrie, Industrie 4.0 und Bildung

Ob tatsächlich alle 230 Projekte Blockchain enthalten, konnten wir nicht abschließend verifizieren. Für 23,7 Millionen der 29 Millionen Fördersumme ließ sich das durch die Vorhabenbeschreibung oder öffentliche Quellen bestätigen. Unsere Clusterung dieser zweifelsfreien Blockchain-Projekte ergab große Schwerpunkte der Förderung in den Branchen Mobilität und Verkehr (6 Mio €), bei Energiethemen (4 Mio), Lebensmittelindustrie (3 Mio) sowie für diverse Förderungen der Wirtschaft (4,8 Mio) vor allem mit Bezug auf Industrie 4.0 und den Bildungssektor (1,3 Mio). Die vollständige Projekt-Liste und unsere Cluster finden sich in den unten verlinkten Dokumenten.

Bei manchen Projekten fragt man sich schon, ob man da mit Gewalt einen use case erfinden wollte, wie z.B. bei einer Blockchain zur Rückverfolgbarkeit von eFuels. Manche sind so ungenau beschrieben, dass sie keinerlei Bewertung zulassen, z.B. „Anwendungen in der Luftfahrt“, die mit immerhin einer Viertelmillion Euro bezuschusst wurden, oder „Erschließung neuer Lieferketten für die Raumfahrt“ mit vergleichbarem Volumen.

Blockchain für: Energienetze, Schweine, Kartoffeln und Weiterbildungsbiographien

Blockchain-Anwendungen können in sehr spezifischen – ebenfalls geförderten – Bereichen sinnvoll sein, z.B. bei der Organisation von Energienetzen, die smart, verteilt und flexibel sind. Sie können Energiegenossenschaften oder Peer-to-Peer Energiehandel erleichtern und vielleicht sind auch die Projekte zum „Digitalen Zertifikatssystem der Kartoffel-Wertschöpfungskette“ oder zur „Rückverfolgbarkeit und Transparenz entlang der Wertschöpfungskette Schwein“ sinnvolle Anwendungen, das müßte eine spätere Evaluation feststellen, die es wahrscheinlich auch nicht geben wird. Für bestimmt überflüssig halte ich die „dezentrale Speicherung individueller Weiterbildungsbiographien“, deren Umsetzung mit einer Blockchain auch eine Viertelmillion Steuer-Euros verschlang. Auch die eine Million für das Projekt mit dem komplexen Titel: „KI-gestütztes personalisiertes und adaptives Lernangebot zur Förderung der Digitalkompetenz Lehrender in der Weiterbildung, das auf verteilten Plattformen stattfindet und mit fälschungssicheren Zertifikaten abschließt“ klingt nach Humbug. Ich kenne keinen einzigen Fall, wo ein Arbeitgeber ein fälschungssicheres Weiterbildungszertifikat sehen wollte und ganz gewiss gäbe es hinreichend sichere Alternativen, die mit erheblich weniger Ressourcenverbrauch auskommen.

Fazit

Von evidenzbasierter Förderpolitik ist die Bundesregierung weit entfernt. Das schmerzt, denn gerade wenn die Wirtschaft schwächelt, der soziale Zusammenhalt gefährdet ist und das Gemeinwohl ständig den Kürzeren zieht bei Haushaltsverhandlungen, ist eine kluge Haushaltsführung wichtig. Wir können uns nicht länger leisten, Geld zu verbrennen, das an kritischen Stelle fehlt. Es braucht dafür mehr Kompetenz und mehr Zurückhaltung bei der Förderung von Hype-Tech. Vielleicht sind ja manche der 230 geförderten Blockchain Projekte sogar sinnvoll, (zu) viele sind es aber vermutlich nicht. Denn das Verhältnis von Erfolg zu Misserfolg ist gerade bei Hype-Tech oft schlecht und ein Monitoring daher umso wichtiger. Aus möglichen Förderfehlern lernen will die Ampel-Regierung leider nicht. Das muss sich ändern.

Links:

Frage:

Teilt die Bundesregierung die aktuelle Einschätzung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), nach der es bislang keinen rechtlich klar abgesicherten Beschlagnahmeschutz für die elektronische Patientenakte gegenüber Strafverfolgungsbehörden gibt (https://ddrm.de/haben-strafverfolgungs-behoerden-zugriffsmoeglichkeiten-auf-die-elektronische-patientenakte-epa-die-antwort-des-bundesdatenschutzbeauftragten-das-ist-nicht-ausgeschlossen/), da sich der Beschlagnahmeschutz aus § 97 StPO bislang nur auf die Gesundheitskarte erstreckt, jedoch unklar sei, ob die ePA und die darin enthaltenen Gesundheits- und Behandlungsdaten vor Zugriffen durch die Strafverfolgungsbehörden (u.a. Polizei und Justiz) geschützt sind (bitte begründen, warum die Bundesregierung diese Auffassung teilt oder nicht teilt) und wenn ja, wie will die Bundesregierung verhindern, dass das Vertrauen von Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten in Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen nicht massiv beschädigt und die ärztliche Schweigepflicht nicht durch digitale Zugriffe auf die ePA defacto unterlaufen wird (bitte ausführlich darlegen und falls ein expliziter und eindeutiger rechtlicher Beschlagnahmeschutz für die ePA eingeführt werden soll, bitte erklären, wie die rechtliche Umsetzung geplant ist)?

Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Prof. Dr. Edgar Franke:
Es bedarf aus Sicht der Bundesregierung derzeit keiner gesonderten gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Beschlagnahme der Daten, die sich in der elektronischen Patientenakte befinden. Nach geltendem Recht besteht ein Beschlagnahmeverbot, wenn sich die Daten bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt befinden und auch, wenn sich diese bei der aktenführenden Krankenkasse befinden.

Schriftliche Aufzeichnungen oder schriftliche Mitteilungen eines Zeugnisverweigerungsberechtigten unterfallen dem Beschlagnahmeverbot des § 97 Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO), wenn sie im Gewahrsam des Zeugnisverweigerungsberechtigten sind (hier der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt). Nach § 11 Absatz 3 Strafgesetzbuch (StGB) gilt dies auch für Daten, die von dem Zeugnisverweigerungsberechtigten in die elektronische Patientenakte eingestellt werden. Darüber hinaus greift das Beschlagnahmeverbot für die elektronische Patientenakte gemäß §§ 97 Absatz 3 StPO auch dann, wenn sich die elektronische Patientenakte bei der aktenführenden Krankenkasse (§ 342 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch SGB V) befindet, da es sich bei letzterer im Rahmen der Führung der elektronischen Patientenakte um eine „mitwirkende Person“ nach § 53a Absatz1 Satz1 StPO handelt.

Medienecho

Episoden

Mit Überlänge geht es in dieser Ausgabe um 2 Anhörungen (Onlinezugangsgesetz 2.0 u IP Adressvorratsdatenspeicherung – Danke für nichts, Union!) und 5 Themen im Digitalausschuss vom 11.10.2023: Landwirtschaftsminister Cem Özdemir zu digitalen Themen im Stall u auf dem Acker, Haushaltsberatung für BMI u BMWK (u.a. wieviel Geld für Open Source? für KI? Wofür will BMI Hackerbehörde ZITIS Geld?), digitale Identitäten von ePerso bis ID Wallet, u die anstehende Weltfunkkonferenz mit Risiken für Kultur- u Medienfrequenzen.

Ab sofort auch mit KI-generiertem Transkript!

Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:01:46 Cem Özdemir, BMEL, Intro
00:09:41 BMEL: Daten, Experimentierfelder, KI, KMU
00:18:59 BMEL: Tierwohl, Ernährung, Rechenzentren, IT-Sicherheit
00:27:05 Digitale Identitäten
00:36:21 Haushalt 2024 BMI
00:47:22 Haushalt 2024 BMWK
00:52:16 Weltfunkkonferenz – Kultur- u Medienfrequenzen
01:03:53 Anhörung OZG 2.0: Intro, Standards, Ziele
01:18:44 Anhörung VDS IP Adressen: Intro, Kritik, Speicherfrist, Portnummern
01:30:53 Outro und Hinweise

Weiterführende Links:

Digitalpolitische Pläne des BMEL mit Cem Özdemir

Sichere Digitale Identitäten

Kultur- und Medienfrequenzen/Weltfunkkonferenz:

Öff. Anhörung zum OZG 2.0 am 09.10.23

Öff. Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen am 11.10.23

Öff. Anhörung zu Intern. Digitalpolitik am 18.10.23

Hinweise