Mit dem Onlinezugangsgesetz von 2017 sollten 575 Verwaltungsdienstleistungen bis Ende 2022 digital verfügbar sein. Das Ziel wurde weit verfehlt, seitdem hat die Ampel-Koalition die Regierungsziele mehrfach nach unten angepasst. Am Abend des 20.09.2023 findet die Erste Lesung der neuen Fassung des OZG im Bundestag statt, das weiterhin viele bestehende Probleme nicht adressiert. Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag:

“Die Ampel-Koalition hat von der GroKo viele Probleme bei der Verwaltungsdigitalisierung geerbt, ist aber beim Versuch, sie zu lösen, hoffnungslos gescheitert. Das neue OZG 2.0 kommt ein Jahr zu spät und adressiert viele Baustellen nicht oder ungenügend. Ja, es gibt mehr Klarheit hinsichtlich der Basisdienste, wie die Nutzung der Bundes-ID zur Identifikation und auch die Nennung der Ende-zu-Ende-Digitalisierung als Ziel ist ein Fortschritt. Aber für welche Leistungen dieses Ziel erfüllt sein soll, und bis wann, das beantwortet der Gesetzentwurf leider nicht. Verbindlich ist nichts davon, denn einen einklagbaren Rechtsanspruch schafft das Gesetz nicht. Auch eine der größten Barrieren bei der Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung, das Fehlen verbindlicher Standards über alle föderalen Ebenen hinweg, beseitigt das OZG 2.0 nicht, denn es schreibt nur die Veröffentlichung von Standards vor, aber schweigt sich aus zu ihrer Verbindlichkeit.

Ob und wie Ziele erreicht werden, hängt aber auch vom Monitoring ab, es heißt ja nicht umsonst, “You get what you measure”. Bisher logen sich alte und neue Bundesregierung mit dem OZG Dashboard in die Tasche, so dass der Bundesrechnungshof diese Schönfärberei völlig zu Recht als ‘massive Täuschung’ bezeichnete, denn niemand konnte diesem Dashboard entnehmen, welche Dienstleistungen die Anforderungen des OZG tatsächlich erfüllten und wo genau sie digital verfügbar waren. Eine Leistung wurde schon als ‘digitalisiert’ erfasst, selbst wenn sie nur eine Digitalisierungsstufe unter dem OZG-Standard und das auch nur für eine Teilleistung und obendrein nur in einer einzigen Kommune irgendwo in Deutschland erreicht hatte. Da wundert es nicht, dass Deutschland in einem globalen Ranking zur Zufriedenheit mit der digitalen Verwaltung aktuell nur Vorletzte von 41 Ländern ist.

Auch dieses Monitoring-Problem ändert das neue OZG nicht. Die Datenlage wird also weiter schlecht bleiben und der Bund wird wie kürzlich auf meine schriftliche Frage nach dem Umsetzungsgrad der in 2022 beschlossenen 35 Booster-Leistungen (https://mdb.anke.domscheit-berg.de/2023/09/meine-schriftliche-frage-zum-umsetzungsstand-der-ozg-booster-leistungen/) wohl auch künftig keine Antworten geben können, weil er die Verantwortung dafür allein den Ländern zuschiebt und offensichtlich keinerlei Interesse am Grad der Umsetzung hat.

Ich rechne schon jetzt damit, dass das auch bei den kürzlich als Teil des Deutschlandpaktes verkündeten 15 Fokus-Leistungen so sein wird, mit denen der Bund seine konkreten Ziele zur Verwaltungsdigitalisierung erneut mehr als halbierte. Von 575 zu digitalisierenden Dienstleistungen erst auf 35 und dann auf 15 Leistungen zu reduzieren und die Frist dafür von 5 Jahre auf 7 Jahre zu verlängern, aber gleichzeitig die Schaufensterdigitalisierung von Bafög-Anträgen als Erfolg zu feiern, dazu braucht es schon eine gewisse Kaltschnäuzigkeit. Zumindest da hat die Ampel im Vergleich zur GroKo noch eine Schippe drauf gelegt.

Aber im OZG 2.0 Gesetz stehen nicht mal diese 15 Leistungen, das Gesetz bleibt unkonkret, denn es lässt für die meisten Dienste offen, bis wann sie denn nun wirklich digital verfügbar sein sollen, allein für ‘wesentliche Leistungen’ des Bundes soll eine fünf Jahresfrist gelten, aber welche Leistungen das sind, das erfährt man wiederum nicht. So kann sich die Ampel auch künftig die Latte immer noch tiefer hängen, ohne dass es allzu sehr auffällt und die Verwaltungsdigitalisierung langsamer umsetzen, als eine Schnecke mit angezogener Handbremse kriechen kann. Vielleicht überholt uns dann auch noch Japan, das einzige Land, dessen Bürger*innen noch unzufriedener mit ihrer digitalen Verwaltung waren, als die Deutschen.”

Meine Frage:

  1. Welchen Stand der Digitalisierung haben die im Rahmen des Onlinezugangsge-
    setzes in 2022 priorisierten 35 Leistungen (“OZG-Booster”, Nummer 1 bis 28) aktuell
    und wo sind sie für Bürgerinnen und Bürger verfügbar (bitte jeden der Dienste jeweils
    in einer der folgenden vier Kategorien tabellarisch zuordnen: 1) die Leistung ist über-
    all in Deutschland UND Ende zu Ende digitalisiert verfügbar 2) die Leistung ist zwar
    überall, aber nicht Ende zu Ende digitalisiert verfügbar 3) die Leistung ist Ende zu
    Ende digitalisiert, aber nicht überall verfügbar 4) die Leistung ist weder überall, noch
    Ende zu Ende digitalisiert verfügbar; wenn im Einzelfall eine Zuordnung nicht möglich
    sein sollte, bitte genau begründen, warum nicht und ersatzweise den Stand der Digi-
    talisierung und Verfügbarkeit verbal so genau wie möglich beschreiben)?
  2. Welchen Stand der Digitalisierung haben die im Rahmen des Onlinezugangsge-
    setzes in 2022 priorisierten 35 Leistungen (“OZG-Booster”, Nummer 29 bis 35) aktu-
    ell und wo sind sie für Bürgerinnen und Bürger verfügbar (bitte jeden der Dienste je-
    weils in einer der folgenden vier Kategorien tabellarisch zuordnen: 1) die Leistung ist
    überall in Deutschland UND Ende zu Ende digitalisiert verfügbar 2) die Leistung ist
    zwar überall, aber nicht Ende zu Ende digitalisiert verfügbar 3) die Leistung ist Ende
    zu Ende digitalisiert, aber nicht überall verfügbar 4) die Leistung ist weder überall,
    noch Ende zu Ende digitalisiert verfügbar; wenn im Einzelfall eine Zuordnung nicht
    möglich sein sollte, bitte genau begründen, warum nicht und ersatzweise den Stand
    der Digitalisierung und Verfügbarkeit verbal so genau wie möglich beschreiben)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:

Zu 1. und 2.
Die beiden Schriftlichen Fragen werden gemeinsam beantwortet.
Für die Umsetzung der vom IT-Planungsrat mit Beschluss 2022/20 vom 2. Mai 2022
priorisierten Leistungen sind die Länder zuständig, so dass der Bundesregierung die
für eine Beantwortung der Fragen erforderlichen Informationen nicht vorliegen. Für
die von der Bundesregierung herausgegebene Webseite https://dashboard.ozg-um-
setzung.de/ stellen die Länder allgemeine Informationen zum Umsetzungsstand von
OZG-Leistungen zur Verfügung. Darunter befinden sich auch zahlreiche der vom IT-
Planungsrat mit Beschluss vom 2. Mai 2022 priorisierten Leistungen.

Antwortschreiben im Original:

Meine Schriftlichen Fragen zum OZG-Booster im Dezember 2022:

https://mdb.anke.domscheit-berg.de/2023/01/onlinezugangsgesetz-und-ozg-booster-gescheitert/

Meine Frage:
Welche Studien und Strategien zum Thema “Nachhaltigkeit in und durch Digitalisierung sowie ihrer Umsetzung” wurden durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Einzelplan 12) aus dem Kapitel 1204 (“Digitale Infrastruktur”) im Haushaltstitel 53101-692 im Jahr 2023 finanziert und wurden diese veröffentlicht (falls ja, bitte je Studie und/oder Strategie auch den Ort angeben)?


Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Kluckert:
Im Jahr 2023 soll eine Studie und Handlungsempfehlungen zum nachhaltigen Ausbau und Betrieb von Gigabitnetzen aus dem Titel 1204 53101 finanziert werden.
Veröffentlichungen dazu gibt es derzeit noch nicht.

Antwortschreiben im Original:


Regierungsprioritäten erkennt man nicht am Koalitionsvertrag, sondern am Geld. Die Ampel kürzt z.B. beim Breitbandausbau, bei Verwaltungsdigitalisierung und Open Source – trotz Versprechen im Koalitionsvertrag.

Meine Rede vom 06. September 2023 im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch mit der sogenannten Fortschrittskoalition bleibt Deutschland eine digitale Wüste. Laut Bitkom ist bisher nur jedes zehnte Digitalvorhaben der Koalition umgesetzt, und viele Versprechen aus dem Koalitionsvertrag bleiben weiter Makulatur. Das Digitalbudget fehlt nun schon im dritten Ampelhaushalt. Und obwohl das Mobilfunknetz immer noch löchriger ist als bei den Rentieren in Lappland und nur jeder zehnte Haushalt in Deutschland einen Glasfaseranschluss nutzt – im OECD-Durchschnitt sind es viermal so viele -, kürzt das BMDV den Titel für die Unterstützung des Breitbandausbaus um über 30 Prozent und die Zuschüsse zur Verbesserung der Internetversorgung sogar um über 60 Prozent. So gefährdet die Ampel die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft. So holen wir den digitalen Rückstand niemals auf.

Der Koalitionsvertrag versprach aber auch – ich zitiere -: 

„Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source beauftragt …“

Die Prioritäten einer Regierung erkennt man aber nicht am Koalitionsvertrag, sondern am Geld. Und im kommenden Haushalt soll das Budget für offene Software um die Hälfte schrumpfen. Gleichzeitig schließt der Bund aber mit der US-Firma Oracle einen Vertrag über 3,88 Milliarden Euro ab; das ist 155-mal so viel, wie der Bund 2024 für offene Software in die Hand nehmen will. Digitale Souveränität erreicht man so nicht, meine Damen und Herren.

Der Koalitionsvertrag versprach aber auch – ich zitiere – eine ausreichende Folgefinanzierung für das Onlinezugangsgesetz, also für das wichtigste Programm der Digitalisierung der Verwaltung, und außerdem, dass Verfahren künftig antragslos und automatisiert erledigt werden, mit einer Priorisierung für die Kindergrundsicherung. Aber im Haushalt 2024 werden 99 Prozent der Mittel für das Onlinezugangsgesetz gestrichen. Und der Teilhabebeitrag für bedürftige Kinder ist nicht in die Kindergrundsicherung integriert, keinesfalls antragslos, und digital soll er im Jahre – ich verspreche mich nicht – 2029 kommen, zum Ende der Nachfolgeregierung. 

Dieses digitalpolitische Totalversagen war und ist eine Katastrophe für unser Land. Sorgen Sie endlich dafür, dass sich daran etwas ändert!

Vielen Dank.

Meine Frage:
Wie wurden die Mittel von 2 Mio € im Titel “Reparieren statt Wegwerfen” des Haushalts für 2023 bisher verausgabt (bitte aufschlüsseln, welche Mittel für welche konkreten Zwecke an wen und auf welchem Wege – zum Beispiel über bestimmte Förderrichtlinien oder Institutionen wie die Stiftung Ehrenamt in Neustrelitz – abgeflossen oder zumindest gebunden sind) und falls bisher keine Mittel abflossen /gebunden wurden, wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass diese Haushaltsmittel noch 2023 dem geplanten Zweck, das Reparieren statt Wegwerfen zu fördern, zugutekommen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:
Die Mittel für 2023 sind bisher noch nicht verausgabt oder gebunden, da zunächst entsprechende Vorarbeiten erforderlich waren. Den gegenwärtigen Planungen entsprechend gehen wir von einer Verausgabung im Jahr 2023 für ein Förderprojekt eines Verbandes sowie im Rahmen einer Förderrichtlinie zur Förderung von Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten zur Unterstützung von Reparaturmaßnahmen aus.

Antwortschreiben im Original:

Gut anderthalb Wochen war das Fraktionsmobil der Bundestagsfraktion mit meinen Mitarbeitern Christan Richter und Ralf Wunderlich auf “Schluss mit Teuer!” Tour in Nordbrandenburg und machte dabei 9 Mal Station (2 weitere mußten wetterbedingt ausfallen). Ich möchte mich bei allen ehrenamtlichen Helfenden bedanken, ohne die es keine Slushis am See gegeben hätte, kein Popcorn vor dem Freiluftkino und ohne sie hätte es auch die vielen Gespräche auf Marktplätzen oder an Bahnhöfen nicht gegeben.

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Die Hälfte der Legislatur ist fast vorbei, ohne dass die großen digitalpolitischen Versprechen der Ampel-Regierung bisher realisiert wurden. Dazu kommentiert die digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag und Obfrau im Digitalausschuss, Anke Domscheit-Berg:

„Die Kultur sollte anders, die digitalpolitische Zivilgesellschaft mehr einbezogen werden. Außerdem versprachen Koalitionsvertrag und Digitalstrategie mehr Offenheit, mehr Gemeinwohl, mehr Nachhaltigkeit und vor allem mehr Fortschritt und gleichzeitig weniger Überwachung und eine Verbesserung der IT-Sicherheit, aber nach anfänglicher Hoffnung bin ich inzwischen nur noch desillusioniert, denn kaum etwas ist besser, manches sogar schlechter geworden.

Digitale Verwaltung

Statt Verwaltungsdigitalisierung erleben wir von Bafög bis Wohngeld weiter den Dreiklang von Drucker, Fax und Stempel. Das OZG von 575 digitalisierten Dienstleistungen für Ende 2022 wurde auf 35 Booster-Dienstleistungen reduziert, aber auch diese wurden nicht erreicht, denn es fehlt seit über fünf Jahren an den Grundlagen: an verbindlichen, einheitlichen Standards, an überall verfügbaren Basisdiensten und am verbindlichen Ziel der Ende-zu-Ende Digitalisierung. Es gibt nicht einmal ein ehrliches Monitoring, denn als Erfolge werden auch reine Schaufensterdigitalisierungen gefeiert, wie z.B. der online Bafög-Antrag, der im Amt weiterhin ausgedruckt wird und auf dessen Bescheid Studierende immer noch vier bis sechs Monate warten müssen. Grundlegende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung werden offenbar immer noch nicht hinreichend verstanden, das angekündigte OZG 2.0 Gesetz liegt immer noch nicht vor, wo soll man da noch Optimismus für mehr Fortschritt bis zum Ende der Legislatur hernehmen?

Digitale Infrastruktur

Das „Recht auf schnelles Internet“ wurde nur ein „Recht auf lahmes Internet“, denn dieser Rechtsanspruch auf lächerliche 10Mbit Downloadgeschwindigkeit ermöglicht mindestens den 65 Millionen Menschen in 20 Millionen Mehrpersonenhaushalten keine gleichzeitige Nutzung von Homeoffice oder digitalem Unterricht und schränkt damit ihre Teilhabe an der digitalen Gesellschaft ein, und damit auch ihre Zukunftschancen. Gerade ländliche Räume bleiben weiterhin zu oft abgehängt, insbesondere in ostdeutschen Bundesländern, wo der Anteil Haushalte mit Glasfaseranschluss erheblich geringer ist, als im Westen. Das FDP regierte „Digitalministerium“ setzt dennoch weiter auf das Primat des Marktes, obwohl der Markt bei der Sicherstellung von Teilhabe und Daseinsvorsorge offensichtlich seit Jahren versagt hat. Das Internet in Deutschland, egal ob mobil oder über Festnetz, ist nicht nur langsamer, sondern auch viel teurer als in anderen Ländern. Das ist nicht nur aus Verbrauchersicht ein Nachteil, sondern auch für die Wirtschaft selbst.

Bürgerrechte und IT Sicherheit

Mehr Sicherheit und stärker Schutz für Bürgerrechte waren uns versprochen worden. Das Gegenteil trat bisher ein. Obwohl die Risiken für unser aller IT-Infrastruktur immer größer werden, Datenleaks und Ransomware-Attacken ständig Schlagzeilen machen, stockt die versprochene Offensive für mehr IT-Sicherheit. Nicht einmal das KRITIS-Dachgesetz ist bisher verabschiedet, obwohl gerade kritische Infrastrukturen schnellstens besseren Schutz brauchen. Das BSI sollte laut Koa-Vertrag unabhängiger werden, auch hier wurde das Gegenteil erreicht: die Spitze des BSI kann jetzt bei Missfallen leichter abgesägt werden, Interessenskonflikte zu den Geheimdiensten bleiben unverändert bestehen. Die IT-Sicherheitsforschung bleibt weiter kriminalisiert und damit behindert.
 

Auch die Überwachungsgesamtrechnung ist überfällig und inzwischen immerhin beauftragt, aber ohne ihre Ergebnisse abzuwarten, werden immer weiter neue Überwachungsbefugnisse beschlossen und Evaluierungen bisheriger Überwachungsmaßnahmen finden auch nicht statt. Mit der EU-Chatkontrolle trägt die Ampel-Regierung sogar das größte Zensur- und Überwachungsvorhaben des Internets aktiv mit. Der Schutz der Privatsphäre und der Bürgerrechte spielten wohl nur auf dem Papier eine Rolle, aber nicht bei Entscheidungen der Ampel. Österreich hat die EU-Chatkontrolle abgelehnt, Deutschland unterstützt sie.

Das war kein Unfall, in Brüssel setzte sich die Ampel entgegen anderslautender Versprechen im Koalitionsvertrag auch dafür ein, dass die KI-Verordnung Schlupflöcher für biometrische Erkennung im öffentlichen Raum enthalten soll. Immer wieder spricht sich Innenministerin Nancy Faeser für Hackbacks bei Cyberangriffen aus, obwohl IT-Sicherheitsfachleute vor den unkalkulierbaren Risiken bei mangelndem Nutzen warnen und obwohl der Koalitionsvertrag Hackbacks eine Absage erteilt. Weniger Bürgerrechte und immer höhere IT-Sicherheitsrisiken, das ist die aktuelle Bilanz.

Nachhaltige Digitalisierung

Der Infrastrukturausbau für die Gigabitziele soll laut Gigabitstrategie nachhaltig erfolgen. Aber ein regionales oder nationales Roaming, das Funklöcher schneller schließt und den Ressourcenverbrauch senken würde, weil Funkmasten effizienter genutzt werden würden, gibt es mit der Ampel nicht. Volker Wissing verweigert Maßnahmen gegen Doppelverlegung von Glasfasern (sog. „Überbau“), selbst wenn ein offenes Netz verfügbar ist und toleriert damit eine Ressourcenverschwendung, die nebenbei den Ausbau in unterversorgten Gebieten verlangsamt. Für das Reparieren statt Wegwerfen stehen mickrige 2 Millionen im Haushalt 2023 zur Verfügung, aber eine Förderrichtlinie dafür gibt es nicht einmal, die Mittel drohen zu verfallen. Auch die IT des Bundes ist alles andere als nachhaltig, die Intransparenz ist hoch, die verfügbaren Daten bescheinigen dem Bund, in seinen Rechenzentren Abwärme zu verschwenden, zu selten erneuerbare Energien und zu häufig klimaschädliche Kältemittel zu nutzen. Themen wie energieeffiziente Softwareentwicklung spielen bei der Beschaffung keine Rolle. Das Energieeffizienzgesetz sollte bundesweit Rechenzentren nachhaltiger machen, aber von der Idee blieb nicht viel übrig, so lässt das Gesetz 99 Prozent der Rechenzentren komplett außen vor und für die übrigen gibt es reichlich Schlupflöcher, z.B. bei der Abwärmenutzung, und viel zu niedrig angesetzte Ziele. Zu Nachhaltiger Digitalisierung hat die Ampel insgesamt weder praktisch noch regulierend einen Beitrag dazu geleistet, dass die Klimaziele erreicht werden können.

Open Source, Transparenz, partizipativer Staat

Digitale Souveränität durch mehr offene Software, mehr Nachvollziehbarkeit durch einen transparenten Staat, mehr Einbeziehung der Zivilgesellschaft – das klang alles schön. Aber weder bei der Digital- noch bei der Gigabitstrategie wurde die Zivilgesellschaft einbezogen. Bei Verbändeanhörungen gibt es immer wieder absurd kurze Beteiligungsfristen, beim BND-Gesetz waren es kürzlich 24 Stunden. Wie sollen Ehrenamtliche da fundiert reagieren können? Das Transparenzgesetz soll nun doch erst zum Ende der Legislatur kommen – ich wette, dass es ganz ausbleibt. An wirklicher Transparenz hat die Ampel kein Interesse.

Die Demokratie ist in Gefahr, aber was zu ihrer Stärkung beitragen kann, wird gekürzt, darunter auch die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Initiativen gegen digitale Gewalt, wie HateAid. Gravierend sind die geplanten Haushaltskürzungen für Open Source Projekte des Bundes, die bisherige Fortschritte zunichte machen können. Gleichzeitig wurde nirgendwo ein verbindlicher Vorrang für Open Source bei öffentlicher Beschaffung verankert. So konnte Oracle vor kurzem einen neuen Vertragsabschluss mit dem Bund für proprietäre Software und die Dienste drum herum über fast vier Milliarden Euro feiern, während der Haushaltsposten für Open Source von 49 Mio auf 25 Mio Euro schrumpfen soll, das wären dann lächerliche 0,6 Prozent oder 6 Promille des Rahmenvertragsvolumens mit Oracle, was zeigt, wie ernst es die Bundesregierung mit Open Source meint.

Diese Ampelregierung ist aus digitalpolitischer Sicht eine totale Katastrophe. Mindestens zwei Jahre sind bereits verloren. Viel Zeit bleibt nicht mehr, das Ruder umzusteuern.“

„Wie lautet der aktuelle Umsetzungsstand der in der Cybersicherheitsagenda formulierten Maßnahmen und Ziele für die 20. Legislaturperiode (bitte je Maßnahme und Ziel den aktuellen Stand anführen) und wann plant die Bundesregierung die von ihr weiterentwickelte, sowie im Einklang mit der Nationalen Sicherheitsstrategie stehende, Cybersicherheitsstrategie zu veröffentlichen?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathof:

„Hinsichtlich des aktuellen Umsetzungsstands der Cybersicherheitsagenda wird auf die Anlage verwiesen. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2021 weiterentwickelt wird. Der Prozess dauert an.“

Antwortschreiben im Original (pdf, geschwärzt)

30. Juni 2023

Meine Frage:
Bis wann wird flächendeckend, mit Ausnahme von bestandsgeschützten IT-Systemen, kein IPv4 mehr in der Bundesverwaltung zum Einsatz kommen und wie viele besetzte Stellen (und ggf. externen Diestleistungsstellen-Äquivalente) befassen sich mit der Umstellung auf IPv6 (bitte jeweils aufschlüsseln nach Ressort bzw. externem Diestleister)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:
Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts erfragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag transparent und grundsätzlich vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen.

Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung aber zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, Seite 161, 189). Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil beantwortet werden kann.

Das hier erfragte spezifische Wissen über Zeit- und Ressourcenplanungen im Zusammenhang mit der Umstellung von IPv4 auf IPv6 in der Bundesverwaltung ist in der Gesamtheit potentiell geeignet, Cyberangriffe auf die Regierungsnetze und -kommunikation der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern und diese gezielt angreifbar zu machen. Es wird daher auf die Anlage mit dem Einstufungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ verwiesen. 

Antwortschreiben im Original:

30. Juni 2023

Meine Frage:
Für welche IT-Systeme des Bundes wurde festgestellt, dass eine Fortführung mit IPv4 aus Bestandsschutzgründen (bitte je Ressort, inkl. Bundeskanzleramt, auf- schlüsseln) nötig ist und bis wann ist mit der vollständigen Einführung von IPv6 bei den Bundesbehörden sowie dem Netz des Bundes zu rechnen (bitte jeweils nach Jahr und Ressort, inkl. Bundeskanzleramt, aufschlüsseln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:
Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen Frage- rechts erfragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag transparent und grundsätzlich vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen.

Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohlsgeheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung aber zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, Seite 161, 189). Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit ein- sehbaren Teil beantwortet werden kann.

Das hier erfragte spezifische Wissen über Zeit- und Ressourcenplanungen im Zusammenhang mit der Umstellung von IPv4 auf IPv6 in der Bundesverwaltung ist in der Gesamtheit potentiell geeignet Cyberangriffe auf die Regierungsnetze und -kommunikation der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern und diese gezielt angreif- bar zu machen. Es wird daher auf die Anlage mit dem Einstufungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ verwiesen.

Antwortschreiben im Original: