Das Bild ist freundlicherweise von @maxxoid (twitter) bereitgestellt – Danke dafür.

Wer erinnert sich noch an Andy Scheuers zahlreiche digitalpolitischen Fehltritte? Okay, das ist viel verlangt, es waren schließlich viele – aber sein letzter blieb zumindest mir nachhaltig in Erinnerung: das digitale Totalversagen rund um den digitalen Führerscheinnachweis, ein Projekt, das er gemeinsam mit dem Kanzleramt in den Sand setzte.

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  1. Wird die Bundesregierung – im Zusammenhang mit der o. g. Anwendung – auch weiterhin eine Blockchain-basierte Lösung zugrunde legen (falls ja, bitte Begründung beifügen)?
    a) Falls ja, welches Problem löst die Blockchain-Technologie nach Ansicht der Bundesregierung, das es ohne sie nicht gäbe und das nicht durch andere Technologien (einfacher) lösbar ist?
    b) Wie bewertet die Bundesregierung die inhaltlich übereinstimmende und voneinander unabhängige Kritik des BfDI, des BSI sowie von Expertinnen und Experten aus der Zivilgesellschaft an dieser Lösung?
    c) Wer zeichnete verantwortlich für die grundsätzliche Entscheidung für die Technologie und die letztliche Auswahl der konkreten Blockchainbasierten Lösung (bitte die Namen, Position), Abteilungen bzw. Organisationseinheiten, Bundesbehörden und das Bundesministerium angeben)?
    d) Welche technische und funktionale Bewertung lag dieser Entscheidung zugrunde?
    e) Welche alternativen Technologien wurden dabei ggf. in Betracht gezogen, und warum wurde gegen sie entschieden (je betrachtete Alternative bitte begründen)?
  2. a) Welche technischen Änderungen bzw. Verbesserungen plant die Bundesregierung hinsichtlich der ID-Wallet-App, und bis wann soll die ID-Wallet-App wieder verfügbar sein?
    b) In welcher Weise wird die Bundesregierung das BSI, den BfDI und die Zivilgesellschaft in die weiteren Arbeitsprozesse einbinden?
  3. a) Wird die amtierende Bundesregierung die Gespräche zwischen der vorherigen Bundesregierung und den am Gesamtprojekt beteiligten
    Unternehmen über eine dauerhafte Governance für das Gesamtökosystem Digitale Identitäten fortsetzen (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/32661, Antwort bitte begründen?
    b) Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung an Unternehmen, die potentiell an einer dauerhaften Governance Digitaler Identitäten beteiligt sein sollen, vor allem mit Blick auf die nationale Souveränität?
  4. Welche Verbesserungen plant die Bundesregierung zur bestehenden eIDLösung (z. B. durch die Schaffung eines Grundrechts auf digitale Identität, durch vereinfachte Zugänglichkeit, modernisierte Protokolle, reduzierte Kostenstruktur, Zusatzfunktionen wie z. B. FIDO u. a.)?
    Antwort: Die Fragen 1 sowie 4 bis 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Über die konkrete Ausgestaltung einer Weiterentwicklung der 09/2021 veröffentlichten ID Wallet wurde noch nicht entschieden.
  1. a) Weshalb und auf welcher rechtlichen Grundlage wurde für die Nutzung eines bestehenden Rahmenvertrages mit der SVA entschieden, anstatt einer öffentlichen Ausschreibung?
    b) Wie bewertet die amtierende Bundesregierung diese Art der Vergabe? Rahmenverträge dienen dazu, bestimmte, häufiger benötigte Leistungsarten vergaberechtskonform und schnell in Anspruch nehmen zu können. Vor dem Abschluss eines Rahmenvertrages findet eine öffentliche Ausschreibung statt.
  2. Inwiefern (inklusive genauer Angabe des Zeitpunkts sowie der konkreten Art und Weise) wurden das BSI und der BfDI in die Prüfung der App „ID Wallet“ (also nicht nur allgemein beim Projekt Digitale Identitäten) vor sowie nach der Veröffentlichung der App einbezogen, und zu welcher Bewertung kamen diese jeweils (bitte eventuelle Stellungnahmen und Einschätzungen beider Behörden im Wortlaut und mit Datum des Eingangs angeben)? Falls das BSI und der BfDI vor bzw. nach der Veröffentlichung nicht spezifisch zur ID-Wallet eingebunden wurden, bitte jeweils begründen, warum nicht?
    Antwort: Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/32661 verwiesen. Zum Systemkonzept für den Digitalen Führerscheinnachweis gab es vom 4.Juli 2021 bis zum 18. August 2021 wöchentliche Sitzungen. Das in den Arbeitssessions abgestimmte Abschlussdokument wurde am 19. August 2021 an das BSI geschickt. Das BSI sah auf dieser Grundlage zwei „Einschränkungen“ bzgl. der Sicherheit des Systems. Diese bezogen sich erstens auf das Fehlen einer Prüfung des QR-Code/E-Mail und enthaltener Links beim Einsprung in Prozesse (Abruf der Registerauskunft oder Vorzeigen des daraus erzeugten Wallet-Credentials) und der daraus resultierenden Notwendigkeit, dass etwaige
    Angriffsversuche durch die Nutzerin oder den Nutzer eigenständig erkannt werden können. Zweitens merkte das BSI an, dass hinsichtlich der Nutzung von
    Deeplinks die Prozesse (Abruf der Registerauskunft oder Vorzeigen des daraus erzeugten Wallet-Credentials) nicht erkennen können, ob es sich tatsächlich um
    den erwarteten Deeplink oder um einen unerwarteten aber dennoch akzeptierten Deeplink handle. Angesichts der Tatsache, dass die Liste der akzeptierten
    Deeplinks im Code der Wallet eingebettet sind und, aufgrund der zu diesem Zeitpunkt überschaubaren Zahl an Anwendungen, schätzte das BSI das Angriffspotenzial in diesem Zusammenhang als gering ein, wies allerdings darauf hin, dass mit einer steigenden Anzahl an Anwendungen die Liste der akzeptierten Deeplinks unübersichtlicher werde und damit die Wahrscheinlichkeit des Auftretens bösartiger Deeplinks/Anbieter steige. Einordnend kann dazu ergänzt werden: Punkt 1 betrifft unter anderem den
    QR-Code, welcher dazu dient, den Initialisierungs-Prozess anzustoßen. Dieser befindet sich für die Ausstellung des Führerscheinnachweises auf der Webseite
    des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Aufgrund der im Rahmen der Initialisierung genutzten Online-Ausweisfunktion kann von der Nutzerin oder vom Nutzer erwartet werden, dass sie oder er keinen potenziell gefälschten QR-Code einer gefälschten KBA-Webseite nutzt. Um zu unterstützen, dass Angriffsversuche eigenständig erkannt werden, wird der Endpunkt (URL) angezeigt, sodass – analog wie bei den vielen Bürgerinnen und Bürgern bekannten OnlineBanking-Verfahren durch massive Awareness-Kampagne inzwischen in der
    Breite bekannt – die Adresse als valider Indikator für die Authentizität der Gegenseite steht („grünes Schloss“ in der Adressleiste). Bezüglich der Deeplinks wird mit weiterem Ausbau des Ökosystems die Nachprüfbarkeit der Verifizierer über den Ledger evaluiert, so dass der Nutzerin oder dem Nutzer angezeigt werden kann, ob es sich um einen vertrauenswürdigen, registrierten Verifizierer handelt. Dazu werden Gespräche mit dem BSI geführt. Mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gibt es regelmäßigen Austausch zum Ökosystem Digitaler Identitäten und der Funktionsweise aller Komponenten (einschließlich der ID Wallet). Dabei ist im Rahmen des übergeordneten Projekts „sichere digitale Identitäten der BfDI mit dem Ökosystem einschließlich der ID Wallet befasst. Der BfDI berät die Bundesregierung auf ihren Wunsch. Der BfDI bietet als oberste Bundesbehörde keine Prüfung oder Zertifizierung isolierter Apps an, insbesondere nicht von privaten Herausgebern. Wenngleich dem BfDI in der Konstellation der Akteure also kein formaler Prüfauftrag oblag, gab es mit BfDI nach einem Auftaktgespräch im September 2020 im Zeitraum Februar bis Juni 2021 einen regelmäßigen Jour Fixe. Zudem war BfDI im August und September 2021 an einem Workshop zur Zusammenführung von elektronischem Personalausweis und SSI-Ökosystem beteiligt. Der Fokus lag auf der Einbindung von Identifikationsdaten aus dem Personalausweis in die SSI-Infrastruktur. Auf Grundlage der Vorprüfung hatte der BfDI empfohlen, für Identifikationsdaten die bestehende Infrastruktur des elektronischen Personalausweises in Ergänzung zum SSI-Ökosystem zu nutzen. Dabei kann auch bei einer kombinierten Nutzung von Smart-eID und SSI Basis-ID je nach Anforderungen der jeweiligen Anwendungsfälle und konkreten Ausgestaltung der SSI-Infrastruktur ein hoher Grad an Nutzerschutz erreicht werden. Diese Vorprüfung hatte keinen Zusammenhang zum Führerschein-Nachweis. Eine Beratung zur Einbindung des Führerschein-Nachweises in das SSI-System durch den BfDI hat nicht stattgefunden.

Frage

Wie definiert die amtierende Bundesregierung Digitale Souveränität und welche Maßnahmen/Projekte sind diesbezüglich in Planung/Umsetzung (gegebenenfalls bitte nach den fünf größten
Maßnahmen/Projekten jeweils tabellarisch nach Partner/Stakeholder, Kurzbeschreibung d. Projekts, beteiligtes Bundesministerium, inkl. Bundeskanzleramt und nachgeordnete Behörden, Förderhöhe sowie -zeitraum aufschlüsseln)? (BT-Drucksache 20/456 Frage 7)

Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 17. Januar 2022

„Digitale Souveränität beschreibt die Fähigkeit sowohl von Individuen als auch der Gesellschaft, die digitale Transformation – mit Blick auf Hardware, Software, Services, sowie Kompetenzen – selbstbestimmt zu gestalten. Digital souverän zu sein bedeutet im Rahmen des geltenden Rechtes, souverän zu entscheiden, in welchen Bereichen Unabhängigkeit erwünscht oder notwendig ist.“ (Datenstrategie der Bundesregierung, 2021). Drucksache 20/456 – 8 – Deutscher Bundestag – 20.

Frage

Welche Prüfprovider sind für die Zertifikatprüfung bei Ticketbuchungen über die Corona-WarnApp (seit Version 2.15, siehe genauere Beschreibungen: www.coronawarn.app/de/blog/2021-12-20-cwa-2-15/) bisher in Deutschland zugelassen, und wird das Impfzertifikat einem User/einer Userin so zum Prüfprovider übertragen, dass es dort zur Prüfung in vollständiger Form vorliegt? (BT-Drucksache: 20/428, Frage 44)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 10. Januar 2022

Eine vorläufige Zulassung für den Testbetrieb eines Onlineverifikationsdienstes hat der Anbieter T-Systems International GmbH erhalten. Im Rahmen des Testbetriebs kann die Corona-Warn-App noch nicht von der Öffentlichkeit zur Validierung genutzt werden. Die endgültige Zulassung ist von der abschließenden Bewertung des Testbetriebs und von der abschließenden Prüfung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abhängig. Die vollständige Spezifikation eines Onlineverifikationsdienstes wurde in Form einer EU-Guideline erstellt. Diese ist im Internet veröffentlicht: https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/ehealth/docs/covid-certificate_traveller-onlinebooking_en.pdf. Diese Guideline sieht vor, dass das vollständige Impfzertifikat durch die Corona-Warn-App bzw. die CovPass-App ausschließlich zum Onlineverifikationsdienst übertragen wird. Der Ticketanbieter hingegen erhält nur das Ergebnis der Prüfung. Nach der Prüfung werden die Zertifikate beim Onlineverifikationsdienst wieder gelöscht.

Bild: „Führerschein in Hosentasche“ by Tim Reckmann | a59.de is licensed under CC BY 2.0

Das  digitale  Totalversagen rund  um  den  digitalen  Führerscheinnachweis  machte  viele  Schlagzeilen  und  ich  hatte  viele  Fragen.  Diese  Fragen  habe  ich  der  Bundesregierung  gestellt  und  deren  Antworten  werden  Euch  verunsichern…  aber  der  Reihe  nach.

Wer  es  nicht  mitbekommen  hatte:  Kurz vor der diesjährigen Bundestagswahl sollte es endlich soweit sein, Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gab den Startschuss für den digitalen Führerschein-Nachweis in Deutschland bekannt. Dieser solle ab sofort in der Smartphone-App “ID Wallet” für alle bereitstehen und  in  bestimmten  Situationen  das analoge Papier ersetzen  können – z.B. bei der Nutzung von Carsharing,  bei  Autovermietungen oder bei Ausweiskontrollen. Die  Umsetzung übernahm der Dienstleister Digital Enabling GmbH, ein bis dato  völlig  unbekanntes Unternehmen.

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Software für Kontaktverfolgung in Gesundheitsämtern (SORMAS)(Digitalausschuss, 10.02.2021)
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CCCamp 2015 im Ziegeleipark Mildenberg mit seinen in der Nacht von bunten LED-Lichtern erhellten Zelten. Foto: "CCCamp 2015 (026)" by BlinkenArea.org is licensed under CC BY 2.0
Schnelles Internet in Brandenburg? Kein Problem beim CCCamp 2015 im Ziegeleipark Mildenberg mit entsprechender Infrastruktur. Foto: „CCCamp 2015 (026)“ by BlinkenArea.org is licensed under CC BY 2.0 

Wohl noch nie war die Bedeutung einer zeitgemäßen Digitalisierung so deutlich, wie aktuell in der Pandemie, die uns wohl auch im neuen Jahr noch eine ganze Weile begleiten wird. Vor allem die Abhängigkeit von einer funktionierenden digitalen Infrastruktur wird in Zeiten des Homeschoolings, Homeoffice und unzähliger Videokonferenzen schmerzhaft spürbar. Da passte es gut in die Zeit, dass der Brandenburger Landtag am 13. Januar 2021 ein Fachgespräch im Hauptausschuss zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie des Landes durchführte, an der ich als Sachverständige teilnahm (Präsentation als PDF). Anlass war ein umfassender Bericht des Landesrechnungshofes (LT-Drs. 7/1843 als PDF), der sich kritisch mit dem Fortschritt und der Governance der Digitalisierungstrategie durch die Landesregierung auseinandersetzte sowie die Evaluation von Prognos (Evaluation als PDF).

Neben Minister:innen, Vertreter:innen von Landkreistag, Digitalagentur, Wissenschaft, Landesdatenschutzbehörde und IT-Dienstleistern, nahm ich als Fachfrau mit bundespolitischem Hintergrund aber brandenburgischer Verankerung teil (Gästeliste als PDF). Im Fachgespräch beschrieb ich die aus meiner Sicht größten Baustellen, was ihre Folgen sind und was man tun könnte, um die Lage schnell zu verbessern.

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Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Digitale Familienleistungen - Gute Idee, schlecht umgesetzt

Selbst 2020 gibt es immer noch keine drei Verwaltungsleistungen, die komplett digital erledigt werden können. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Bundesregierung Familienleistungen digitalisieren, schafft aber nur eine Insellösung, die nicht mal ausreichend abgesichert ist. Außerdem will sie ein eindeutiges Personenkennzeichen wie die Steuer-ID einsetzen, was die Linksfraktion entschieden ablehnt.

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Technische Plattform von Corona-App schon entschieden und Quarantäne-App geplant (22.04.2020)

Am 22.4.2020 tagte zum ersten Mal in der Geschichte des Bundestages ein Ausschuss komplett digital, das war nicht so ganz einfach, denn der dafür von der Bundestags-IT beschaffte Dienst WebEx von Cisco funktionierte leider null. Aber in diesem Blogpost soll es nicht um die teils absurden, teils lustigen Kinderkrankheiten eines sich mit der Brechstange digitalisierenden Bundestages gehen (im ADA sind wir dafür gern und mit guter Laune Versuchskaninchen gewesen – wer, wenn nicht wir, kann da voran gehen?), sondern um die Contact Tracing App / Corona-App, die unser Hauptthema im Ausschuss war.

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Nur durch ein standardisiertes Internet Protokoll, das jedem Internetknotenpunkt von Computer bis Webseite eine eindeutige IP Adresse zuordnet, können Datenpakete im Internet ihren richtigen Weg von A nach B finden. Verbreitet ist noch das alte Internet Protokoll Version 4 (IPv4), dessen Adressraum jedoch beschränkt ist. 2011 vergab die IANA die letzten IPv4 Adressblöcke an die regionalen Adressverwaltungsorganisationen. Im November 2019 wurden für die Region Europa die letzten IPv4 Adressen vergeben. Seit diesem Datum gibt es nur noch recycelte IP Adressen für IPv4. Da das Internet weiter exponentiell wächst, ist daher eine Umstellung auf das neue Internet Protokoll IPv6 unabdingbar und zeitnah umzusetzen und das gilt auch für die IT der Bundesverwaltung und alle ihre Internetdienste, also sowohl für ihre Websiten, die von außen zugänglich sind, als auch für die interne IT.

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