Am 28. Juni habe ich beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags um eine Bewertung des EU-Verordnungsentwurfs „Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“, auch als „Chatkontrolle“ bekannt, gebeten. Der Fokus sollte dabei auf der Frage liegen, ob der eintretende Eingriff in die Grundrechte durch diesen Verordnungsentwurf verhältnismäßig ist. Die Ausarbeitung dazu ist inzwischen eingegangen und kann HIER aufgerufen werden.

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zum aktuellen Entwurf der EU Chatkontrolle zieht ein vernichtendes Fazit, und stützt alle meine Warnungen und die der Zivilgesellschaft vor dieser Verordnung, die offensichtlich weder dazu geeignet ist, Kinder besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen, noch auch nur ansatzweise angemessen ist, denn das Gutachten bestätigt, dass die Chatkontrolle einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte bedeutet und negative Auswirkungen nicht nur allgemein für die Bevölkerung, sondern insbesondere auch für Minderjährige zu erwarten sind.

Ich hoffe sehr, dass man dieses Gutachten im Innenministerium genau zur Kenntnis nimmt, insbesondere die Ausführungen zur faktischen Abschaffung der vertraulichen Kommunikation, aber auch die deutliche Aussage, dass die Umsetzung der Chatkontrolle zwingend entweder die Schwächung verschlüsselter Übertragung oder aber das Auslesen von Messenger-Inhalten vor der Verschlüsselung auf dem Gerät der Nutzer:innen (“Client Side Scanning”) bedeutet. Vor diesem Hintergrund beunruhigt mich sehr, dass die Bundesregierung zwar immer wieder betont, dass sie die verschlüsselte Kommunikation schützen will, sich gleichzeitig aber vor einer klaren Aussage zum Client Side Scanning drückt. Ich habe bereits mehrfach vergeblich danach gefragt und habe den stärker werdenden Eindruck, dass man sich diesen Weg für eine Umsetzung der Chatkontrolle offenhält. Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags macht allerdings sehr deutlich, dass mittels Client Side Scanning nicht nur die Vertraulichkeit der Kommunikation faktisch abgeschafft, sondern außerdem die IT-Sicherheit genutzter Geräte geschwächt wird, da dafür die Gerätehersteller Sicherheitlücken einbauen müssten, die natürlich auch von Dritten gefunden und ausgenutzt werden können.

Nach Kenntnis dieses Gutachtens muss endlich die gesamte Bundesregierung einschließlich der Innenministerin Nancy Faeser die Chatkontrolle als gefährlichen Holzweg erkennen und ihr ganzes Verhandlungsgewicht in Brüssel dafür einsetzen, dass diese Verordnung verhindert wird und sie Kinder stattdessen mit sowohl geeigneten als auch mit grundrechtsfreundlichen Maßnahmen künftig besser vor Gewalt schützt.

Drei Themenblöcke beschäftigen den Digitalausschuss am 22.06.2022. Das BMI war zu Gast, um (auf meine Anregung hin) die Position der Bundesregierung zum Thema Chatkontrolle zu berichten. Was man da so hört aus der Bundesregierung ist mindestens verwirrend. Nachdem „Digitalminister“ Volker Wissing sich klar gegen diesen Entwurf einer grundrechtswidrigen EU Verordnung aussprach, gab es von Seiten BMI leider weniger Klarheit. Ob das Recht auf Verschlüsselung (steht im KoaV!) bestehen bleibt, hängt für das BMI wohl auch davon ab, wie man den Verschlüsselungsprozess definiert. Das macht mir Sorgen. Meine Kritik und welche Präventionsmaßnahmen zum Kinderschutz sinnvoller wären – aber null im Entwurf vorkommen – gibts im Video.

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Das ist der 1. Teil eines zweiteiligen Videoreports zum irre vollgepackten Digitalausschuss vom 11.5.2022. Es war aber nicht nur viel, sondern auch spannend! Nancy Faeser, die Bundesinnenministerin der Ampelregierung stellte sich erstmalig den Fragen im Ausschuss, da gab es durchaus auch Neuigkeiten, gute wie schlechtere. Die Themenvielfalt war groß: Hackbacks, Chatkontrolle (niemand, den ich kenne, war so überrascht wie Nancy Faeser über die anlasslose Massenüberwachung, die uns die EU mit der Chatkontrolle beschert hat!), Verwaltungsdigitalisierung – v.a. das Onlinezugangsgesetz, Blockchain und ID-Wallet sowie jede Menge CyberCyber haben wir mit Nancy Faeser und ihrem CIO, Markus Richter besprochen.

Außerdem löcherten wir Staatssekretärin Daniela Kluckert aus dem BMDV mit Fragen zum Thema Digital Services Act, der frisch verabschiedeten europäischen Regulierung digitaler Dienste. Was konnte die Bundesregierung durchsetzen und was nicht? Wie schützt uns das DSA vor Dark Patterns und kommt mit dem DSA jetzt wirklich mehr Jugendschutz ins Internet? Schaut rein, auf etliche meiner Fragen gab es Antworten, auf andere nicht, aber manchmal sagt selbst das einiges aus.

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Frage

Versteht die Bundesregierung unter einer „durchgängigen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung”, die laut Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sichergestellt werden soll, auch, dass es keinen zweiten privaten Schlüssel geben darf, sowie die betreffende Kommunikation auch an der Quelle oder beim Empfänger, etwa durch Client-Side-Scanning, nicht überwacht werden darf und wie wird sich die Bundesregierung verhalten, wenn die geplante EU Verordnung „zur wirksamen Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern” eine anlassunabhängige Überprüfung aller (auch verschlüsselt übertragener) Kommunikationsdaten auf entsprechende Inhalte hin vorsieht? (Drucksachennr. 20/1817, Frage 41)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 11. Mai 2022

Die Befugnisse der Sicherheitsbehörden sind in den geltenden Gesetzen abgebildet. Darüber hinaus lehnt die Bundesregierung Forderungen nach Schwächung von Verschlüsselungstechnologien
durch Hintertüren, Generalschlüssel oder „zweite private Schlüssel“ ab. Da die EU Verordnung „zur wirksamen Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern” zum Zeitpunkt der Beantwortung noch nicht veröffentlicht wurde, nimmt die Bundesregierung zu möglichen Inhalten dieser Verordnung keine Stellung.

Originalschreiben vom BMI (geschwärzt)

Die Ergebnisse einer Recherche zu Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern im Internet (leider fälschlicherweise immer noch oft als „Kinderpornografie“ bezeichnet)* von NDR und Spiegel aus dem Dezember 2021 ergab, dass große Mengen entsetzlicher Bilder von sexualisierter Gewalt an Kindern auch nach ihrem Entdecken durch Strafverfolgungsbehörden noch im Netz blieb. Die Journalist:innen des Investigativ Magazins Panorama und der Sendung Steuerung_F kontaktierten die Betreiber der jeweiligen Speicherorte und erreichten, dass in kurzer Zeit die meisten dieser Bilder offline genommen wurden.

Ich wollte wissen, wie das BKA mit Fällen umgeht, bei denen sie auf Bilder mit Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern stoßen. Wird eine schnellstmögliche Löschung veranlasst, was offenbar auch niedrigschwellig und mit hoher Erfolgsquote und natürlich auch in anderen Ländern möglich ist? Für eine Antwort auf diese und andere Fragen rund um das Thema habe ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. 

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