„Welche Haushaltsmittel für die Umsetzung von OZG-Maßnahmen (OZG: Onlinezugangsgesetz) sind in den Haushalten aller übrigen Ressorts außer dem BMI für 2024 enthalten (bitte je Ressort auflisten), und welche Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 insgesamt je Ressort für die Digitalisierung der Verwaltung vorgesehen (bitte tabellarisch je Ressort aufschlüsseln)?“
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Florian Toncar:
„Die in den Ressorts außer BMI für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Haushalt 2024 veranschlagten Mittel sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
Die Angaben beruhen auf einer Ressortabfrage. Ressorts, die in der Tabelle nicht aufgeführt sind, haben Fehlanzeige erstattet.
Im Hinblick auf die Frage nach den „für die Digitalisierung der Verwaltung“ im Haushalt 2024 vorgesehenen Haushaltsmitteln bemerke ich Folgendes: Im haushalterischen Kontext werden die Begriffe „OZG-Umsetzung“ und „Digitalisierung der Verwaltung“ synonym gebraucht. Dies geht zurück auf die Bezeichnung der Titelgruppe 07 im Kapitel 0602 des Einzelplans des BMI, in der bis einschließlich dem Haushaltsjahr 2023 ausschließlich und zentral alle Ausgaben für die OZG-Umsetzung unter anderem der Ressorts veranschlagt waren. Darüber hinaus handelt es sich bei dem Begriff „Verwaltungsdigitalisierung“ nicht um einen Terminus technicus, der eine einheitliche und eindeutige Abgrenzung zu anderen Ausgaben erlauben würde. Die Ermittlung entsprechender etwaiger Sollansätze im Haushaltsplan wäre daher auch nicht im Wege einer Ressortabfrage möglich.“
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Max Blumhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMax Blum2024-02-15 10:24:002024-10-10 11:43:37Meine Schriftliche zu Frage Haushaltsmitteln für die Verwaltungsdigitalisierung 2024
Am 27.12.2023 habe ich auf dem 37. Chaos Communication Congress (#37C3) über “Klimafreundliche Digitalisierung: Koalitionsvertrag vs. Wirklichkeit” gesprochen. Ich habe die drei möglichen Rollen vorgestellt, in denen der Bund seinen Einfluss auf die Nachhaltigkeit der Digitalisierung nutzen könnte: als Förderer (Stichwort Hunderte von Millionen Euro Fördergelder für Künstliche Intelligenz), als Regulierer (Stichworte Reparaturgesetz, Energieeffizienzgesetz) und als Einkäufer mit enormer Marktmacht und Nutzer von ITK-Produkten und Dienstleistungen, von Hardware über Software bis zum Einkauf von Rechenzentrumsdienstleistungen.
Der Bund hat zwar enorme Einflussmöglichkeiten, aber nutzt diese nicht ansatzweise und bleibt weit hinter den eigenen Versprechen im Koalitionsvertrag oder in der Digitalstrategie zurück. Klimafreundlichere Rechenzentren, energieeffiziente Software und Websites, Förderung von Reparaturcafés (dafür gab es 2023 eigentlich 2 Mio Euro im Haushalt, die leider nicht dort landeten), kluge Regulierung oder Einhaltung eigener Vorschriften zur Nachhaltigkeit – Fehlanzeige, egal wohin man näher guckt. Selbst die Datenlage ist weiterhin grottig, wenn auch hier und da besser, als bei meinen früheren Nachfragen.
Der Vortrag dauerte 30 Minuten, er wurde aufgezeichnet und kann HIER angesehen werden.
Die in meinem Vortrag benannten Fakten gehen auf einige meiner parlamentarischen Anfragen (Kleine Anfragen, schriftliche Fragen) zurück. In diesem Blogtext möchte ich die darin erwähnten parlamentarischen Initiativen in einer Übersicht auflisten, erklären und verlinken.
Meine neueste Kleine Anfrage zur Nachhaltigkeit der Rechenzentren (RZ) des Bundes vom 06.11.23
Darin gibt es Daten zum Berichtswesen, zur Anzahl der Rechenzentren, zur Nachhaltigkeit (Abwärmenutzung, Kältemittel, Erneuerbare Energien, Blauer Engel), Energieeffizienzregister u.v.m.
Ausgewählte Fakten:
Die Anzahl der RZ nimmt immer weiter zu. Der Bund nennt eine Zahl von 118 RZ, die nicht stimmen kann. Plausibel sind 194 RZ, 10 mehr als vor 1 Jahr.
Das Berichtswesen ist schlecht, aber soll (immer noch) überarbeitet werden, Das Berichtsjahr 2024 soll endlich bessere Daten bringen.
Es gibt ein erhebliches strukturelles Informationsdefizit, nur sehr wenige RZ haben ein Energiemanagementsystem, Monitoren Strom, Klima und Wasser oder ihre IT-Last.
Abwärme nutzen nur 11 der 118 Rechenzentren
Klimafreundliche Kältemittel nutzen nur 13 der 118 RZ
Erneuerbare Energien nutzen ganz oder z.T. 74 der 118 RZ
Einen Blauen Engel nach altem Standard haben 2 RZ, aber keines hat einen nach aktuellem Standard
HIERAntwort der Bundesregierung vom 07.12.2023, Drucksache: 20/9667
Meine Kleine Anfrage “Die Bedeutung von Open Source Software im Bund und die Stärkung der digitalen Souveränität der Bundesverwaltung” vom 17.11.23
Daten zum Einkaufsverhalten des Bundes hinsichtlich Rahmenverträge, Open Source, proprietärer Software, zur Entwicklung und zum Rollout von Open Source Software durch das Zentrum für digitale Souveränität, Verlängerung von Microsoft Rahmenverträgen etc.
Ausgewählte Fakten:
KoaV: “Darüber hinaus sichern wir die digitale Souveränität, u. a. durch das Recht auf Interoperabilität und Portabilität sowie das Setzen auf offene Standards, Open Source und europäische Ökosysteme” (KoaV, 2021)
Alles Blabla? Realität beim BMDV:
Anteil Open-Source-Software an allen Software-Entwicklungsaufträgen der Ampel im BMDV: 0,5%!!! (121 000 € von 22,3 Mio €)
Realität der Bundesregierung:
Rahmenverträge der 10 größten Vertragspartner: Zus. 13,6 Milliarden € Vertragsvolumen
Allein zwei Rahmenverträge für Oracle u Microsoft haben zus. 5,9 Milliarden € Volumen
HIERAntwort der Bundesregierung vom 06.12.23, Drucksache 20/9641
Meine Kleine Anfrage zum “Einsatz Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich der Bundesregierung”
HIER gibt es die Antwort der Bundesregierung vom 17.05.23, Drucksache 20/6862, sowie HIER später nachgereichte Vorhaben von Sicherheitsbehörden wie BKA und Bundespolizei
Daten zu Anzahl und Art von KI-Vorhaben des Bundes, Durchführung von Evaluationen, Risikoassessments, Vorhandensein von Standards und standardisierten Prozessen, Reallabore, Pilotprojekte, Nachhaltigkeitsstandards etc.
Ausgewählte Fakten:
KI Förderung Bund in der 20. Whalperiode (Aw. Auf Frage 7): 1,4 Mrd €, 514 Vorhaben
44x Nachhaltigkeit als Förderbedingung, Projektziel o Vorhabeninhalt
65x Nachhaltigkeit anderweitig erwähnt
405x Nachhaltigkeit NICHT erwähnt
Auch bei KI-Einsatz in Bundesbehörden Nachhaltigkeit kaum berücksichtigt (Antwort auf Frage 1 h), z.B:
BMDV, BMEL, BMVg u.a. schneiden besonders schlecht ab, fast keine Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt oder erfasst
Auch beim BMUV nicht, aber wenigstens Absichtserklärung es besser zu machen
Meine Analyse mit Schwerpunkt KI-Projekte des Bundes HIER
Analyse meiner MdB Kollegin Petra Sitte mit Schwerpunkt Förderung von KI-Forschungsprojekten HIER und zum verschenkten Potential für Gemeinwohl HIER
Für Neugierige: die Vorgängeranfragen früherer Jahre gibts hier:
2021: Kleine Anfrage “Künstliche Intelligenz im Geschäftsbereich der Bundesregierung”, Antwort der Bundesregierung vom 14.01.22: Drucksache 20/430 HIER
2022: Antwort auf Nachfrage zur 2021er Kleinen Anfrage vom 05.08.22 HIER
Meine Schriftlichen Fragen zur Nachhaltigkeit von Software, Green-IT-Initiative und Nachnutzung von IKT des Bundes
Antworten der Bundesregierung auf mehrere schriftliche Fragen von mir vom 08.12.23: HIER zur Reparatur und Nachnutzung der IT des Bundes, HIER zu Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der IT des Bundes und HIER zur Nachhaltigkeit von Software für den Bund.
In a nutshell:
Keine einzige mit Blauem-Engel (BE)-zertifizierte Software beim Bund eingesetzt
Kein Wunder, denn der Dok-Reader Okular ist einzige Software, mit Blauem-Engel-Zertifikat, mehr gibts nicht
KeineAusschreibungen von Entwicklungsaufträgen für Software mit Vorgabe: „Blauer Engel für Software“ also, obwohl es den Blauen Engel schon seit 2020 gibt.
“In der Regel” fänden Blaue Engel-Kriterien bei Ausschreibung Anwendung, heißt es – das kann aber kaum stimmen, sonst gäbe es mehr Software mit Blauem Engel
Für Dezember 2023 wurde eine überarbeitete Version des Blauen Engels angekündigt, der auch serverbasierte Software einbeziehen soll, das wäre gut (aber ob das passierte, weiß ich nicht)
Verbindliches zu nachhaltiger Software enthält theoretisch die Verwaltungsvorschrift AVV Klima von 2021, bei Ausschreibungen sollen Nachhaltigkeitskriterien davon “in unterschiedlichen Ausprägungen” berücksichtigt worden sein – eine Kontrolle gibt es offenbar nicht, glaubwürdig ist die Behauptung nicht – aber auch nicht überprüfbar
Zur Wiederverwertung IKT: ein Rahmenvertrag mit Inklusionsunternehmen wurde Ende 2022 geschlossen und soll auch angemessen genutzt werden, das ist gut!
Das (löchrige) Berichtswesen Green-IT soll überarbeitet werden, um endlich (ohne meine Nachfragen) Daten zur Erfüllung der Blaue Engel Standards auch für Rechenzentren zu erheben und soll erstmalig 2024 veröffentlicht werden
Eine Nachhaltige Ausstattungsrichtlinie soll 2024 veröffentlicht werden
Auch der Maßnahmenplan für nachhaltige Rechenzentren soll2024 kommen
Der „schönste“ Satz: „Im Jahr 2024 wird mit der Erarbeitung einer Empfehlung zum nachhaltigen Downsizing von Rechenzentren aufgrund von Konsolidierung begonnen“ – die IT-Konsolidierung läuft von 2015-2025 und 2024 will man mit der Erarbeitung von Empfehlungen beginnen… LOL“
Fazit: Große Ankündigungen, nachweisbar fast nichts erreicht!
Meine Schriftliche Frage zur Nachhaltigkeit von Webseiten des Bundes
Ein Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Software wurde überarbeitet und im Sommer 2023 veröffentlicht.
Leider ohne Hinweise auf mögliche Richtlinien für Umsetzung des Prinzips der Datensparsamkeit und Senkung von Treibhausgasemissionen des vermeidbaren Datenverkehrs
Interne Vorgabe: Software ist werbefrei —> das ist ja wohl bei Websites von staatlichen Stellen ein Nobrainer!
Was fehlt: die Verbindlichkeit in der gelebten Praxis
Screenshot Vortrag Anke Domscheit-Berg beim 37C3 in Hamburg, 27.12.2023
Meine Schriftlichen Fragen zur Förderung von Repair-Cafés
Im Haushalt 2023 hatte die Ampel-Regierung 2 Mio Euro für ein „Reparieren statt Wegwerfen“ Programm bereitgestellt. Weil es auch bei uns in Fürstenberg/Havel ein Repair-Café im Verstehbahnhof gibt, wollte ich wissen, wann da was ankommt und fragte nach, erst mündlich, ohne Erfolg, dann schriftlich.
Antwort der Bundesregierung vom 06.09.23 auf meine Frage, was mit den Haushaltsmitteln passiert, ob schon Gelder flossen und wenn ja wofür und wie es weitergeht (Antwort: HIER ) und weil ich aus der Basis hörte, dass den Ankündigungen keine Taten folgten, fragte ich Anfang Januar 2024 nach, wie viel denn nun aus dem Haushalt 2023 abgeflossen ist für Repair-Café und die enttäuschende aber nicht überraschende Antwort vom 11.01.24 gibts HIER.
In a nutshell:
Antwort der Bundesregierung vom Sept. 2023: Haushaltsmittel für “Reparieren statt Wegwerfen” wurden noch nicht verausgabt, eine Förderrichtlinie fehlt noch, aber die Ausgabe soll noch vollständig (!) in 2023 erfolgen
Antwort der Bundesregierung vom Jan. 2024: Oops, doch kein einziger Euro der 2 Mio € ist geflossen, weder an Repair-Cafés noch sonst irgendwie für für das Programm Reparieren statt Wegwerfen
Übrigens: auch im Haushalt 2024 wird es Geld geben für dieses Programm, diesmal sogar 4,5 Mio Euro, ich hoffe sehr, dass diesmal wirklich auch was ankommt bei den Repair-Cafés! Ich werde ein Auge darauf haben.
Nachtrag: wie die Ampel das Fragerecht der linken Opposition beschneidet
Am 2. Februar 2024 hat der Bundestag mit der Mehrheit der Ampel die Gruppe der Linken im Bundestag anerkannt, was einerseits eine gute Nachricht und andererseits eine schlechte ist. Das Gute: wir erhalten viele Rechte zurück, die wir nach der Auflösung als Linksfraktion nicht mehr hatten, denn wir galten alle als „fraktionslos“ und durften z.B. keine einzige Kleine Anfrage mehr stellen und wir bekamen keine zusätzlichen Mittel mehr (für gemeinsame IT, für Personal, für Öffentlichkeitsarbeit), keine Räumlichkeiten für Sitzungen etc. Nun bekommen wir wieder (gekürzte) Mittel, können wieder gemeinsam Dinge tun bzw. dafür bezahlen und dürfen wieder in Ausschüssen abstimmen und Kleine Anfragen stellen.
Das Schlechte: Unser Recht auf Kleine Anfragen wurde extrem beschnitten – auf 10 K.A. je Monat für die gesamte Gruppe. Die Linksfraktion hatte bis zur Auflösung in der aktuellen Legislatur etwa das Vierfache an Kleinen Anfragen. Etwa ein Viertel der Fraktion – 10 MdB – hatte sich als BSW abgespalten, die als eigene Gruppe anerkannt wurde. Sie erhalten ebenfalls ein Recht auf 10 K.A. je Monat. Jedes MdB der BSW kann also monatliche eine K.A. stellen, als Mitglied der Gruppe der Linken kann ich rechnerisch nur einmal im Quartal eine K.A. stellen. Zweidrittel unserer bisher gestellten Kleinen Anfragen können wir also mit dieser Quotierung nicht mehr stellen!
Das ist natürlich völlig inakzeptabel, weil es in das parlamentarische Informations- und Kontrollrecht von Abgeordneten unzulässig eingreift und außerdem Ungleiches gleich behandelt. Wir werden dagegen klagen und ganz sicher vor Gericht gewinnen, bis dahin ist jedoch unser Fragerecht stark beschnitten und ich kann künftig viele der oben beschriebenen Informationen nicht mehr für die Öffentlichkeit in Erfahrung bringen. Damit schadet die Ampel-Koalition nicht nur mir und der Gruppe der Linken, sondern auch der Demokratie – in einer Zeit, wo das ein gefährliches Agieren ist. Sie muss sich vorwerfen lassen, dass sie ihre Mehrheit mißbraucht, um die (linke) Opposition ihrer Rechte zu beschneiden – Wasser auf die Mühlen der Politik- und Parteienverdrossenheit.
/von Anke Domscheit-Berg
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Anke Domscheit-Berghttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngAnke Domscheit-Berg2024-02-06 12:34:452024-02-06 12:35:05Meine Parl. Initiativen zur Nachhaltigkeit der Bundes IT aus dem Vortrag beim Chaos Communication Congress 37C3
Meine Frage: Wie viele IT-Sicherheitsstellen sind derzeit in den Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden besetzt und wie viele unbesetzt (bitte jeweils nach Bundesministerien inklusive der jeweils nachgeordneten Behörden analog zur Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 47 auf Bundestagsdrucksache 20/5426 aufschlüsseln, s. https://dserver.bundestag.de/btd/20/054/2005426.pdf)?
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Birgithttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngBirgit2024-01-31 15:58:392024-01-31 15:58:40Meine Schriftliche Frage zur Besetzung der IT-Sicherheitsstellen in Bundesministerien
Meine Frage: Welche Kontakte jeglicher Art gab es seit Beginn der 20. Wahlperiode zwischen Bundesministerinnen und -ministern, Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung oder hohen Beamtinnen und Beamten von Bundesbehörden mit Vertreterinnen und Vertretern der Firma Aleph Alpha zum Themenfeld Künstliche Intelligenz einschließlich AI Act (bitte tabellarisch auflisten mit Termin, Art des Kontaktes – Treffen, EMail, Telefonat, Direktnachrichten etc, Thema – AI Act bitte explizit nennen und mit welchen Vertreterinnen und Vertretern von Aleph Alpha der Kontakt stattfand)?
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Birgithttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngBirgit2024-01-29 12:48:262024-01-29 12:48:27Meine Schriftliche Frage zu Kontakten zwischen Vertreter:innen der Bundesregierung und dem KI-Unternehmen Aleph Alpha
„Wofür konkret wurden die für das Programm Reparieren statt Wegwerfen vorgesehenen 2 Mio. Euro im Haushalt 2023 verausgabt (bitte je Ausgabe Zweck/Empfänger und Höhe der Ausgabe angeben), und was waren die Gründe dafür, dass die vorgesehenen Mittel (2 Mio. Euro) nicht vor allem für Reparaturwerkstätten genutzt wurden?“
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:
„In den Haushalt waren für das Jahr 2023 bei Kapitel 1601 Titel 892 07 „Re- parieren statt Wegwerfen“ Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro eingestellt. Da leider zunächst noch kein Projektträger gewonnen werden konnte, konnte das geplante Programm leider noch nicht begonnen werden, sodass im Jahr 2023 noch keine Haushaltsmittel aus diesem Titel verausgabt wer- den konnten.
Der o. g. Titel ist übertragbar, sodass nicht verausgabte Haushaltsmittel grundsätzlich als Ausgaberest im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung stehen können. Eine Förderrichtlinie zur Förderung von Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten zur Unterstützung von Reparaturmaßnahmen wurde erstellt und wird in Kürze an den Bundesrechnungshof gesandt. Auch die Suche nach einem Projektträger läuft derzeit erfolgversprechend, sodass mit Inkrafttreten des Haushalts 2024 eine Umsetzung entsprechender Maßnah- men zu erwarten ist.“
„Welche Unternehmen entsprechen den 10 nicht namentlich genannten Vertragspartnern, deren Rahmenverträge in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/9641 in Anlage 5 angegeben wurden (bitte alle 10 den jeweiligen Nummern Vertragspartner 1 bis 10 zuordnen), und falls darunter nicht die Firma SAP ist, welche aktuell laufenden Rahmenverträge hat der Bund mit dem Unternehmen SAP (bitte jeweils mit Inhalt, Volumen in Euro und Laufzeit [Beginn und Ende] angeben)?“
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:
„Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) hält das Beschaffungsamt des BMI den Rahmenvertrag 20490 „Überlassung (Kauf) und Pflege von SAP-Software“ zum Abruf durch die Bundesverwaltung vor. Der Rahmenvertrag wurde am 27. November 2018 geschlossen und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023. Der Rahmenvertrag enthält keine Mindest- oder Maximalabnahmeverpflichtung. Aktuell beträgt das abgerufene Volumen 146.283.375,04 Euro. Bitte beachten Sie, dass das abgerufene Volumen in einem laufenden Rahmenvertrag stets nur eine Momentaufnahme darstellt, da sich der Wert durch zukünftige Abrufe bis zum Laufzeitende verändern kann. Nach Abwägung mit dem parlamentarischen Fragerecht kann nach Art. 12 und Art. 14 des Grundgesetzes eine Nennung der Namen nicht erfolgen, da keine Genehmigung zur Nennung der Namen seitens der betreffenden Rahmenvertragspartner vorliegt.“
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Max Blumhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMax Blum2023-12-25 11:04:042023-12-25 11:04:06Meine Schriftliche Frage zu Vertragspartnern von IT-Rahmenverträgen des Bundes
„In welcher Höhe liegen oder lagen Ausgabereste aus dem Bundeshaushalt 2023 oder aus Vorjahren für das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) GmbH vor (Stand: Dezember 2023), und wurden oder werden diese Ausgabereste in voller Höhe noch in 2023 an die ZenDiS GmbH überwiesen (falls nicht, bitte angeben, ob das ZenDiS trotzdem auf diese Ausgabereste in 2024 zugreifen kann)?“
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff:
„Aus dem Haushaltsjahr 2022 liegen in 0602 532 13 Ausgabereste in Höhe von 25.682.000 Euro für das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) inkl. Souveräner Arbeitsplatz vor. Es wird angestrebt, den Verfügungszeitraum der bereits gebildeten Ausgabereste aufgrund des weiterhin bestehenden Bedarfes zu verlängern. Die Inanspruchnahme der Ausgabereste für Beauftragungen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bei der ZenDiS GmbH richtet sich dann nach § 45 Abs. 3 der Bundeshaushaltsordnung.“
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Max Blumhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMax Blum2023-12-25 10:58:042023-12-25 10:58:10Meine Schriftliche Frage zu den Haushaltsmitteln für ZenDiS
„Welche der im Auftrag des Bundes oder durch den Bund selbst entwickelte Software trägt den Blauen Engel für ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte, den es seit dem Jahr 2020 gibt (DE-UZ 215, Vergabekriterien: https://produktinfo.blauerengel.de/uploads/criteriafile/de/DEUZ% 20215-202001-de%20Kriterien-V2.pdf) und seit wann sind konkrete Nachhaltigkeitskriterien, insbesondere der Blaue Engel für ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte und allgemein die Empfehlungen im Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Software, der laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3619, Frage 14 c in 2022 überarbeitet wurde, ein verbindlicher Bestandteil bei der Ausschreibung von Software-Entwicklungsleistungen?“
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:
„Bisher gibt es keine mit dem Blauen Engel ausgezeichnete Software, die in der Bundesverwaltung entwickelt wurde. Aktuell ist nur der Open Source Dokumentenreader Okular mit dem Blauen Engel ausgezeichnet. In der Regel finden aber die Kriterien des Blauen Engel für ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte bei Ausschreibungen Anwendung. Derzeit bezieht sich der Blaue Engel für Software (Ausgabe Januar 2020) auf Anwendungssoftware, die ausschließlich die Hardwareressourcen des lokalen Computers nutzen. Nicht unter den aktuellen Geltungsbereich der Vergabegrundlage fallen die Softwareprodukte, bei denen der überwiegende Anteil der Rechen- und Speicherarbeit nicht auf dem lokalen Computer erbracht, sondern auf einen entfernten Server ausgelagert wird. Diese vernetzten Softwareprodukte stellen aktuell den überwiegenden Anteil am Softwaremarkt dar. Die Zertifizierung nach Vorgabe des aktuellen Blauen Engels ist daher nur für einen kleinen Anteil an Software möglich. Die überarbeitete Vergabegrundlage mit dem erweiterten Geltungsbereich des Blauen Engels für Software wird im Dezember 2023 der Jury Umweltzeichen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Verbindliche Vorgaben für die Beauftragung von Leistungen im Auftrag des Bundes (das schließt die Beschaffung und Beauftragung von Software mit ein) sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) vom 19. Oktober 2021 enthalten. In der AVV Klima wird darauf hingewiesen, dass bei der Leistungsbeschreibung auf vorhandene Gütezeichen verwiesen werden soll, explizit soll auf das Gütezeichen Blauer Engel verwiesen werden. Softwareentwicklungen werden in der Regel durch Abruf aus Rahmenverträgen des Kaufhauses des Bundes beauftragt. Für die Ausschreibung und Leistungsbeschreibung ist das Beschaffungsamt zuständig. Das Beschaffungsamt verwendet die Nachhaltigkeitskriterien für ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte seit Gründung der Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) in 2017 als Bestandteil der konstitutiven Ziele der ZIB. Die Nachhaltigkeitskriterien wurden in unterschiedlichen Ausprägungen in den Ausschreibungen der ZIB berücksichtigt.“
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Max Blumhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMax Blum2023-12-09 12:34:002023-12-25 12:42:05Meine Schriftliche Frage zu nachhaltiger Software des Bundes und zum Blauen Engel für nachhaltige Software
„Welche Ankündigungen verbesserter Nachhaltigkeit der IT des Bundes wurden bisher in welcher Form umgesetzt, bezogen auf die angekündigten Maßnahmen in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Bundestagsdrucksache 20/3619, insbesondere aber nicht ausschließlich hinsichtlich der angekündigten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung, des angekündigten Rahmenvertrags für die Wiederverwendung und Aufbereitung von IKT-Produkten durch ein Inklusionsunternehmen, sowie der Erarbeitung eines Maßnahmenplans mit Zielen und Meilensteinen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der Bundes- IT im Rahmen der Verlängerung der Green-IT-Initiative (bitte jeweils für diese 3 Maßnahmen sowie für weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der IT des Bundes den Status Quo, Meilensteine und Zeitpläne angeben)?“
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:
„Der geplante Rahmenvertrag für die Wiederverwendung und Aufbereitung von Produkten der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) durch ein Inklusionsunternehmen konnte erfolgreich geschlossen werden. Der Vertrag ist im Kaufhaus des Bundes unter der Rahmenvertragsnummer 21642 gelistet und steht seit dem 18. November 2022 zum Abruf zur Verfügung. Vertragsnehmer ist die AfB (Arbeit für Menschen mit Behinderung) gGmbH. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr, sodass die maximale Vertragslaufzeit 4 Jahre beträgt. Der Vertrag wird auch bereits intensiv genutzt und die aktuelle Auslastung nach einem Jahr beträgt gut 20 Prozent. Die Geschäftsstelle Green-IT im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat in Zusammenarbeit mit anderen Ressorts im Rahmen der Green-IT-Initiative des Bundes im Jahr 2023 eine nachhaltige Ausstattungsrichtlinie für IKT-Arbeitsplätze entwickelt. Das erarbeitete Konzept soll im Jahr 2024 dem CIO Board vorgelegt und anschließend veröffentlicht werden. Weiterhin wurde das Berichtswesen der Green-IT-Initiative mit Fokus auf einfachere Datenerhebung und qualitativere Kennzahlen überarbeitet. Das Berichtswesen soll Anfang 2024 durch das CIOBoard beschlossen und ab dem Berichtsjahr 2024 umgesetzt werden. Auch die IST-Analyse zur Umsetzung der Kriterien des Blauen Engels für Rechenzentren in den Haupt-Rechenzentren der Bundesverwaltung wurde durchgeführt. Auf Basis der Analyse-Ergebnisse soll Anfang 2024 mit der Maßnahmenplanung zur Umsetzung der Blauer Engel-Kriterien in den Haupt-Rechenzentren des Bundes begonnen werden.
Im Jahr 2024 wird mit der Erarbeitung einer Empfehlung zum nachhaltigen Downsizing von Rechenzentren aufgrund von Konsolidierung begonnen.“
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Max Blumhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMax Blum2023-12-09 12:26:002023-12-25 12:33:55Meine Schriftliche Frage zu Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der IT des Bundes
„Was ist das jeweilige Ergebnis der in der Antwort auf Frage 21 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3619 erwähnten Prüfung aller drei dort genannten Weiterverwendungsoptionen für IT-Geräte: Reparatur und Update, Zweitverwertung auf dem offenen Markt und Abgabe an gemeinnützige Organisationen und welche dieser drei Optionen wird vom Bund in der Praxis umgesetzt (bitte bei jeder Option die Art der Umsetzung beschreiben)?“
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:
„Im Rahmen mehrerer Workshops hat die Geschäftsstelle Green-IT im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit anderen Ressorts eine nachhaltige Ausstattungsrichtlinie entwickelt, in der die genannten Weiterverwendungsoptionen für IT-Geräte geprüft und deren Umsetzung berücksichtigt wurde. Das erarbeitete Konzept soll im Jahr 2024 dem CIO Board vorgelegt und anschließend veröffentlicht werden.
Grundsätzlich finden die drei Weiterverwendungsoptionen aber bereits umfangreich Anwendung:
Die Reparaturmöglichkeit bzw. die Bereitstellung von Updates über die Nutzungsdauer ist in der Regel bereits als Anforderung in Ausschreibungen berücksichtigt.
Die Zweitverwertung auf dem offenen Markt oder eine Abgabe an gemeinnützige Organisationen werden über den Rahmenvertrag (s. u.) zur Zweitverwendung bzw. über die Zoll-Auktion (VEBEG) geregelt.
Die Auswahl der jeweiligen Option erfolgt durch die aussondernde Behörde nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit.
Das Kaufhaus des Bundes bietet eine Rahmenvereinbarung (Nr. 21642) für die Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik durch Inklusionsbetriebe und bevorzugte Unternehmen i.S.d. § 118 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen an.“
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Max Blumhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMax Blum2023-12-09 12:12:002023-12-25 12:25:40Meine Schriftliche Frage zur Reparatur und Verwertung der IKT des Bundes