Meine Frage:
Wie viele IT-Sicherheitsstellen sind derzeit in den Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden besetzt und wie viele unbesetzt (bitte jeweils nach Bundesministerien inklusive der jeweils nachgeordneten Behörden analog zur Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 47 auf Bundestagsdrucksache 20/5426 aufschlüsseln, s. https://dserver.bundestag.de/btd/20/054/2005426.pdf)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter:

Zu den sehr heterogenen Antworten der Ressorts und der besonderen Bedeutung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat mit seiner Abteilung für Cyber-
und Informationssicherheit (CI) sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als nachgeordnete Fachbehörde für Informationssicherheit wird erneut auf die Beantwortung Ihrer Schriftlichen Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 20/833 verwiesen.

Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung erneut der Auffassung, dass eine Beantwortung der Frage für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen kann. Angaben zur Stellenverteilung, die über die im Verfassungsschutzbericht gem. § 16 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz genannten Strukturdaten hinausgehen, sind – aus Gründen der operativen Sicherheit – nicht angezeigt.

Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des BfV und insbesondere dessen Analysemethoden stehen. Die erbetenen Auskünfte betreffen wesentliche Strukturelemente des BfV. Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf Personalentwicklung im Bereich IT-Sicherheit, Modus Operandi, die Fähigkeiten und Methoden des BfV ziehen. Dadurch wird die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste beeinträchtigt, was wiederum für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik nachteilig wäre. Dieses, wenn auch geringfügige, Risiko des Bekanntwerdens im Falle einer eingestuften Beantwortung der Frage kann – auch unter Berücksichtigung des hohen Stellenwerts des parlamentarischen Fragerechts – nicht hingenommen werden.

Antwortschreiben der Bundesregierung im Original (geschwärztes pdf, inkl. Tabelle)