Frage: Wie verteilen sich die in Antwort auf meine Schriftliche Frage 6/513 aufgeführten Gesamtkosten der beiden Corona-Warn-App-Hotlines auf fixe Kosten und auf variable Kosten, und wie werden die variablen Kosten kalkuliert? (BT-Drucksache 19/21517)

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss vom 5. August 2020
Entsprechend der Antwort auf die Schriftliche Frage 6/513 können für den Betrieb von Hotlines durch T-Systems im Jahr 2020 bis zu 12,1 Mio. Euro und im Jahr 2021 bis Ende Mai bis zu 5,8 Mio. Euro anfallen. Die seinerzeit angegebenen Werte berücksichtigen dabei unter anderem die Möglichkeiten einer unveränderten Vorhaltung der derzeitigen Anrufkapazitäten bei der Hotline bzw. der bedarfsorientierten Ausweitung des Angebotes. Im Hinblick auf die abnehmende Tendenz der Anrufzahlen geht das Bundesministerium für Gesundheit derzeit davon aus, dass die ebenfalls vertraglich vorgezeichnete, bedarfsorientierte Möglichkeit der Absenkung der Kapazitäten der Hotlines umgesetzt werden kann. Vor diesem Hintergrund geht das Bundesministerium für Gesundheit unter Berücksichtigung der daraus resultierenden Kostenfolgen für die Jahre 2020 und 2021 derzeit von folgenden Kosten aus:

Eine Entscheidung über die Anpassung der Kapazitäten wird nach Vorlage der ersten Rechnungen über die Betriebskosten erfolgen.

Frage: Seit wann wusste die Bundesregierung vom iPhone-Bug der Corona-Warn-App (www.tageschau.de/investigativ/corona-warn-app-121.html) und warum hat sie nach meiner Auffassung nicht zeitnah die Bevölkerung informiert? (BT-Drucksache 19/21517)

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Weiss vom 5. August 2020
Die Bundesregierung hat am 24. Juli 2020 durch das Entwicklerteam der Corona-Warn-App Kenntnis darüber erhalten, dass das Zusammenspiel zwischen der Corona-Warn-App und den Funktionalitäten des iOS-Betriebssystems nicht fehlerfrei funktioniert. Mit Bekanntwerden des Fehlers hat die Bundesregierung sofort entsprechende Maßnahmen eingeleitet, so dass am 25. Juli 2020 ein Update der Corona-Warn-App zur Verfügung gestellt wurde. Am 26. Juli 2020 haben das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Gesundheit, die Deutsche Telekom AG und die SAP SE gemeinsam über den Fehler und seine Beseitigung informiert.

Frage: Wie viele Apps von Bundesbehörden sind nur mit Apple- oder Google-Konto nutzbar (wie z. B. die BeihilfeApp des Bundesverwaltungsamts) und ist geplant diese Apps anderweitig bereitzustellen? (BT-Drucksache 19/21517)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Kerber vom 5. August 2020
Die Gesamtzahl der Apps wird wegen der verteilten fachlichen Zuständigkeiten nicht zentral erhoben. Die Beihilfe-App wird zum Beispiel über die Stores von Apple und Google bereitgestellt. Der Zugang zum Fachdienst Beihilfe-App wird aber nicht über Google-, Facebook- oder Apple-Accounts ermöglicht, sondern nur über den eigenen Login-Dienst der Beihilfe-App des Bundesverwaltungsamtes (BVA). Dort wo Apps für die Nutzung durch mobile Endgeräte zur Verfügung gestellt werden, muss dies bei der Apple-Plattform technisch bedingt durch den App-Store erfolgen, wofür ein Apple-Konto erforderlich ist. Bei der Android-Plattform erfolgt die Bereitstellung über den Play-Store für dessen Nutzung ein Google-Konto erforderlich ist. Die Nutzung großer App-Store Anbieter wird in diesem Kontext im Übrigen auch seitens des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlen, da diese die Apps vorab auf Schadsoftware prüfen (www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Risiken/lnfektionswege/lnfektionSmartphone/infektion-smartphone_node.html). Die Bundesregierung wird im Rahmen der Digitalisierung von Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger möglichst viele Dienste browserbasiert und damit plattformunabhängig zur Verfügung stellen (etwa im Rahmen der Dienste des Onlinezugangsgesetzes über das Bundesportal).

Frage: Welche nicht deutschen App-Stores für den Download der Corona-Warn-App wurden freigeschaltet und für jeweils wann ist die Freischaltung für den Download der App in weiteren nicht-deutschen App-Stores geplant (bitte EU-Länder und Datum angeben)? (BT-Drucksache 19/20953)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 8. Juli 2020
Die Corona-Warn-App (CWA) wird bereits in allen App-Stores der 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in der Schweiz, Island, Norwegen und im Vereinigten Königreich zur Verfügung gestellt.Weitere Länder werden geprüft, so dass die CWA perspektivisch in deren App-Stores freigegeben werden kann.

Frage: Welche fixen Kosten sind monatlich jeweils für den Betrieb) der beiden Hotlines der Corona-Warn-App zwischen der Bundesregierung und Telekom/SAP vertraglich vereinbart und nach welcher Kalkulation werden die zusätzlich anfallen-den variablen Kosten dafür ermittelt? (BT-Drucksache 19/20953)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 8. Juli 2020
Vertragsbestandteil des Vertrages der Bundesregierung mit der T-Systems International GmbH zur Corona-Warn-App ist auch das Bereitstellen und der Betrieb einer technischen Hotline und einer Verifikationshotline.Für beide Hotlines fallen monatliche Bereitstellungskosten an. Neben den allgemeinen Bereitstellungskosten entstehen zudem regelhaft Kosten für die Vorhaltung eines Sprachdialogsystems zur Vorsteuerung der Anrufer in die geeignete Hotline. Daneben werden mengenmäßig bestimmte Entgelte für die getätigten Anrufe fällig, wobei der Kalkulation eine Anzahl von bis zu 100 Anrufen pro Tag in den ersten sechs Monaten und bis zu 100 Anrufen pro Tag ab dem sechsten Monat bei der technischen Hotline sowie initial bis zu 1.000 Anrufe pro Tag bei der Verifikationshotline und 150 Anrufe pro Tag ab dem sechsten Monat zu Grunde liegen.Daraus entsteht für die Dauer des Vertrages ein durchschnittlicher monatlicher Aufwand i. H. v. 1.464 TEUR. Die monatlich tatsächlich in Rechnung zu stellenden Entgelte werden aufgrund der Aufwandsabhängigkeit in den ersten sechs Monaten voraussichtlich höher und in den nachfolgenden Monaten geringer als der genannte Durchschnittswert sein. Von der erstmals nach drei Monaten anstehenden vertraglich vereinbarten Möglichkeit einer bedarfsorientierten Anpassung soll Gebrauch gemacht werden.

Frage: Anhand welcher Kriterien hat vor der Sperrung der BKA Webseite durch TOR-Exitnodes eine Abwägung gegen die Kommunikationsfreiheit stattgefunden und wie fiel diese Abwägung aus (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/19021)? (BT-Drucksache 19/20953)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmann vom 6. Juli 2020:
Die vom Bundeskriminalamt (BKA) getroffene Maßnahme erfolgte zur Aufrechterhaltung der IT-Sicherheit des BKA, auch in seiner Zentralstellenfunktion für die Polizeien des Bundes und der Länder. Die Maßnahme wurde dabei nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt.Die Homepage des BKA ist auch weiterhin über alle Internet-Zugangsprovider erreichbar, sodass es der Allgemeinheit nach wie vor möglich ist, sich aus dieser Quelle zu informieren.

Frage: Welche Forschungsergebnisse liegen aus der Machbarkeitsstudie „Co-Design als digitaler Service für Geflüchtete und Helferinnen“ vor, die 2015 von der Bundeszentrale für politische Bildung gefördert wurde, und wo sind diese zu finden? (BT-Drucksache 19/19021)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Volkmar Vogel vom 6. Mai 2020:
Die Ergebnisse des Projekts, u. a. die Analyse der bestehenden Apps, die Evaluation der Interviews mit Geflüchteten und die Auswertung der bestehenden Online-Angebote haben zu Erkenntnisgewinn hinsichtlich der Ausgestaltung entsprechender Formate der politischen Bildung beigetragen. Darüber hinaus war es nicht das Ziel des Projekts, Forschung zu betreiben, so dass keine weiteren Forschungsergebnisse genannt werden können.

Frage: Aus welchem Grund ist es derzeit nicht möglich, die Webseite www.bka.de über das Netzwerk zur Anonymisierung von Verbindungsdaten Tor-Nodes aufzurufen? (BT-Drucksache 19/19021)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 7. Mai 2020:
Die Website des Bundeskriminalamtes (BKA) www.bka.de wird im Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) gehostet. Da die Website des BKA derzeit im hohen Maße durch (D)DoS-Attacken angegriffen wird, werden aktuell TOR-Exitnodes blockiert. Dies erfolgt zum Schutz der IT-Infrastruktur und der Verfügbarkeit der BKA-Website sowie der Gewährleistung der polizeilichen Handlungsfähigkeit, z. B. im Bereich der Bereitstellung und Durchführung von Öffentlichkeitsfahndungen über die BKA-Website.

Frage: Sind an dem Pilotprojekt der Deutschen Bahn AG in Stuttgart zur videobasierten Fahrgaststrom-Überwachung das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder seine nachgelagerten Behörden an der Entwicklung, Planung, Umsetzung oder Finanzierung beteiligt, und wer hat Zugriff auf die erhobenen Daten vor der Anonymisierung durch das Software-Unternehmen Brighter AI (www.handelsblatt.com/technik/forschung-innovation/pilotprojekt-in-stuttgart-mit-kameras-gegen-corona-deutsche-bahn-will-passagierstroeme-bewusster-lanken/25774872.html)? (BT-Drucksache 19/19240)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann vom 13. Mai 2020

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder dessen Geschäftsbereichsbehörden sind an dem genannten Projekt nicht beteiligt.
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse hinsichtlich des Zugriffs auf die erhobenen Daten vor der Anonymisierung durch das Software-Unternehmen Brighter AI vor.

Frage: Unter welcher freien Lizenz wird der Quellcode der Corona-Tracing-App veröffentlicht, und durch welchen Prozess wird sichergestellt, dass externe Entwicklerinnen und Entwickler Updates und Verbesserungen beitragen können? (BT-Drucksache 19/19240)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Thomas Gebhart vom 13. Mai 2020

Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass der im Auftrag der Bundesregierung entstehende Programmcode Open Source, also öffentlich einsehbar, sein wird und damit für Experten und Zivilgesellschaft transparent und nachvollziehbar ist. Unter welcher Lizenz dies erfolgt, wird derzeit geprüft.