Frage: Bei welchen Punkten des ursprünglichen Entwurfs des „Contract for the Web“ hat sich die Bundesregierung mit welchen Begründungen (EU-Recht), deutsches Recht, Sonstige) für eine Änderung eingesetzt?

Antwort des Staatsministers Dr. Hendrik Hoppenstedt vom 5. Dezember 2019:

Die Bundesregierung begrüßt die globale Initiative „Contract for the Web“ der World Wide Web Foundation (WWW-Foundation). Der ursprüngliche Entwurf bestand aus neun Kernprinzipien, davon drei, die an Regierungen adressiert sind. An diesen Kernprinzipien gab es keine Änderungen. Zudem hat die WWW-Foundation nun in einem umfangreichen Prozess unter Einbindung aller Interessengruppen detailliertere Unterpunkte erarbeitet, die die Bundesregierung zur Kenntnis nimmt. Die Bundesregierung wird sich auch künftig für die Prinzipien einsetzen und mit wichtigen Partnern und Akteuren im Dialog bleiben.

Frage: Welche (Folge-)Förderanträge von bis 2019 im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ geförderten Projekten in den Wahlkreisen 58 und 60 wurden für eine Förderung ab 2020 abgelehnt oder im Vergleich zur Förderung in 2019 nur reduziert bewilligt (bitte Antragsteller und weggefallene Fördersummen angeben)?

Antwort des Staatssekretärs Stefan Zierke vom 01. November 2019:

Für die zweite Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (2020 bis 2024) wurden bislang keine Förderanträge aus den Wahlkreisen 58 und 60 abgelehnt oder nur reduziert bewilligt, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.

Frage: Wie weit sind die im August 2018 in ihrer Antwort zu Frage 1 der kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. [BT-Drs. 19/4026] erwähnten Pläne der Bundesregierung fortgeschritten, das Informationsfreiheitsgesetz zu ändern und wann ist mit einem Gesetzesentwurf seitens der Bundesregierung zu rechnen?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmann vom 30. Oktober 2019:

Der Klärungsprozess in der Bundesregierung zu Inhalt und Umfang möglicher Änderungen des Informationsfreiheitgesetzes dauert an und ist noch nicht abgeschlossen. Insofern ist derzeit nicht mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu rechnen.

Frage 1: Welche finanzielle und persönliche Ausstattung hat die im Koalitionsvertrag und im zweiten Nationalen Aktionsplan der Open Government Partnership erwähnte E-Government-Agentur (umbenannt in Digital Innovation Team), und wie ist die geplante Ausstattung für die kommenden drei Jahre?

Frage 2: Warum wurde die im Koalitionsvertrag angekündigte E-Government-Agentur in Digitial Innovation Team umbenannt (siehe Zweiter Nationaler Aktionsplan der Open Government Partnership), und in welcher Weise haben sich die im Koalitionsvertrag beschriebenen Aufgaben der E-Govement-Agentur verändert (bitte konkret weggefallene, veränderte oder neue Aufgaben benennen)?

Antworten des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 31. Oktober 2019:

Zu 1.: Die Projektgruppe „Konzeption und Aufbau eines Digital Innovation Teams / E-Government-Agentur“ (PG DIT) kann während der Projektlaufzeit auf bis zu 10 Beschäftigte aufwachsen. Aktuell sind 5 Beschäftigte der Projektgruppe zugeordnet. Für die Projektgruppe war von Beginn an ein sukzessiver, bedarfsgerechter Personalaufwuchs geplant. Das weitere noch erforderliche Personal mit entsprechender Expertise ist noch zu gewinnen.
Für die Arbeit der Projektgruppe stehen bis Ende 2020 insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von ca. 4,9 Mio. € zur Verfügung. Die Anmeldung der Haushaltsmittel für die spätere E-Government-Agentur erfolgt in zukünftigen Aufstellungsverfahren.

Zu 2.: Im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wurde die Projektgruppe PG DIT mit dem Ziel eingerichtet, eine „E-Government-Agentur“ als Innovationseinheit der Bundesverwaltung zu konzipieren und aufzubauen.
Die Laufzeit der Projektgruppe ist angelegt bis Ende 2020, bis dahin soll über die Institutionalisierung bzw. die Ausgründung einer späteren E-Government-Agentur entschieden werden. Im Vordergrund steht die Unterstützung der Bundesverwaltung bei der Entwicklung innovativer digitaler Lösungen und der Wissenstransfer zu Methoden und Ansätzen aus dem Bereich der agilen Entwicklung, der lnnovationsforschung und dem agilen Projektmanagement in die Bundesverwaltung. Eine Änderung der im Koalitionsvertrag beschriebenen Aufgaben der E-Government-Agentur geht damit nicht einher.



Frage: Verstößt das Projekt „ WiFi4EU“ nach Einschätzung der Bundesregierung wegen der erforderlichen Registrierung zur Nutzung eines WLAN-Zugangs gegen die DSGVO, zum Beispiel gegen Art. 7 Abs. 4, und welche Aktivitäten hat die Bundesregierung diesbezüglich mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten und/oder Vertretern der EU-Kommission unternommen, oder geplant?

Antwort des Staatssekretärs Steffen Bilger vom 08. Oktober 2019:

Nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgen die Maßnahmen der EU-Kommission in Bezug auf das EU-Förderprogramm „WiFi4EU“ im Einklang mit geltenden EU-Rechtsvorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz-Grundverordnung) und der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr.

Frage: Welche Fördermöglichkeiten des Bundes gibt es derzeit für gemeinwohlorientierte und nicht auf Gewinn abzielende digitale Innovationen (Software, Hard-ware etc.) und wie wurden sie 2018 genutzt (bitte jeweils mit verfügbarem, bewilligtem und abgeflossenem Fördervolumen angeben)?

Antwort des Staatssekretärs Andreas Feicht vom 04. Oktober 2019:

Die Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung dient ebenso wie ihre Bitdungs- und Wissenschaftspolitik der Gesellschaft, der Wirtschaft und jeder und jedem Einzelnen. Diese Politik zielt darauf, Lösungen für globale Herausforderungen zu finden, mit guter Bildung gute Arbeitsmarktchancen zu eröffnen, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern.

Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierte Fachprogramm „Software-Sprint — Förderung von Open Source Entwicklern“ unterstützt innovative Einzelprojekte freier Programmierer in den Bereichen Civic Tech, Data Literacy, Open Data und Open Source. 2018 wurden für 65 Vorhaben 1.655.760,07 Euro Förderung ausgezahlt. Beispielsweise wurde mit dem Projekt Freigeist des Programms Software-Sprint die Inklusion von Menschen mit kognitiven Schwächen in den Arbeitsalltag von Unternehmen der Sozialwirtschaft untersucht. In dem Projekt EnergyModels entstand ein modulares Framework für die Modellierung und Analyse der Investitionen in und des Betriebs von Energiesystemen auf dem Weg zur Dekarbonisierung. Und mit dem Projekt Osmo-smscb wurde ein Notfallwarnsystem für Open Source Mobilfunk entwickelt, der von Gemeinden betrieben werden kann.

Im Übrigen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, entsprechende Förderanträge bei den thematisch zuständigen Ressorts einzureichen. Eine Förderung wird dann dahingehend
geprüft, ob ein erhebliches Bundesinteresse dafür vorliegt und entsprechende Haushaltsmittel vorhanden sind.

So wurde im Jahr 2018 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Aufbau eines Verzeichnisses von Elternangeboten vor Ort auf der Internetseite ElternLeben.de für die Phase der Schwangerschaft und der Babyzeit mit einer Bewilligungssumme in Höhe von 199.164,37 Euro gefördert. Diese Mittel sind vollständig abgeflossen (ohne Berücksichtigung etwaiger Rückerstattungen).

Frage: Auf welcher vertraglichen Grundlage zwischen Gesamtprojektleitung der IT-Konsolidierung des Bundes und der BWI GmbH findet die Ertüchtigung der BWI GmbH im Rahmen der IT-Konsolidierung des Bundes statt und wie ist konkret die Kostenübernahme für Investitionen seitens der BWI GmbH vertraglich geregelt?

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 04. Oktober 2019:

Die BWI ist eine 100-prozentige Bundesgesellschaft mit der Bundesrepublik Deutschland als alleinigem Gesellschafter und mit eigener Rechtspersönlichkeit. Insofern beschließt der Gesellschafter, mittels. Aufsichtsratsbeschluss, über Eigenkapitalerhöhungen, die die BWI für Investitionen zur Ertüchtigung nutzt. Das Instrument der Eigenkapitalerhöhung der BWI kam im Rahmen des Projekts IT-Konsolidierung Bund mehrfach erfolgreich zur Anwendung.

Frage: Hat das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat eine Arbeitsgruppe zur Ermöglichung eines Zugriffs auf verschlüsselte Messenger-Kommunikation eingerichtet, und fass ja, was ist ihr Aufgabenbereich?

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 01. Oktober 2019:

Das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat hat keine Arbeitsgruppe zur Ermöglichung eines Zugriffs auf verschlüsselte Messenger-Kommunikation eingerichtet.

Frage: Ein wie großer Teil der seit Inkrafttreten der Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR 2018) in Brandenburg abgegebenen Grundstücke wurden an Wohnungsbaugenossenschaften übertragen (bitte nach
Landkreisen aufschlüsseln und in absoluten Zahlen und als Prozent-Anteil angeben)?

Antwort des Staatssekretärs Werner Gatzer vom 6. August 2019:

Im Land Brandenburg wurden bis zum 30. Juni 2019 unter Anwendung der „Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR 2018)“ den Gebietskörperschaften in drei Verkaufsfällen Kaufpreisabschläge für den Verbilligungszweck „Nutzung für den Bau und Betrieb allgemeiner Basisinfrastruktureinrichtungen, die ohne Gegenleistung zur öffentlichen Verwendung bereitgestellt werden“ gewährt. Liegenschaftsverkäufe für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus erfolgten im Land Brandenburg bisher nicht und somit auch keine Weiterveräußerungen an Wohnungsbaugenossenschaften.

Frage: Wie groß war bisher der finanzielle Aufwand im Zusammenhang mit der Behebung der Hardware-Sicherheitslücken Meltdown und Spectre (z. B. durch Neuanschaffungen zum Austausch von Hardware oder Hardwarekomponenten, Entwicklung und Einsatz von Lösungen zur Risikomitigierung und sonstige Maßnahmen wie beispielsweise externe Beratungsleistungen im Zuständigkeitsbereich des Bundes (bitte Eigenleistung als Personenstunden angeben)) und wie hoch ist der Anteil (absolut und prozentual) potenziell angreifbarer Rechner, bei denen wirksame Maßnahmen ergriffen wurden, um nicht mehr durch Spectre und Meltdown angreifbar zu sein (bitte nach Bundesministerien einschließlich nachgeordnete Behörden aufschlüsseln)?

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt (BMI) vom 6. August 2019:

Grundsätzlich gilt: Sämtliche im Zusammenhang mit Spectre und Meltdown bekannten Schwachstellen auf allen potenziell gefährdeten IT-Systemen wurden durch die von den Herstellern kostenlos bereitgestellten Patches im Rahmen des regulären Patchmanagements mitigiert. Die konsequente Umsetzung der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlenen IT-Sicherheitsbausteine und -Maßnahmen sowie eine vielschichtige/mehrstufige Sicherheitsarchitektur gewährleisten grundsätzlich schon standardmäßig ein sehr hohes Maß an IT-Sicherheit unabhängig von einzelnen konkreten Angriffsvektoren wie Spectre oder Meltdown.

Die Tätigkeit der Administratoren und des Personals der Informationssicherheitsorga¬ nisation in den Ressorts und deren Geschäftsbereichen umfasst regelmäßig als Dau¬ eraufgabe eine Bewertung von Sicherheitslücken und das Ergreifen von geeigneten organisatorischen und/oder technischen Maßnahmen. Der finanzielle oder personelle Aufwand im Zusammenhang mit der Behebung einzelner Schwachstellen wird nicht erfasst. Daher kann der Aufwand in Zusammenhang mit der Hardware-Sicherheitslücke Meltdown und Spectre nicht spezifisch nach Behörden aufgeschlüsselt beziffert werden.

Das BSI hatte im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben zum Schutz der Informati¬ onssicherheit in diesem Zusammenhang Aufwände in technischer Hinsicht i. H. v. 114.787,50 Euro (externe Leistungen) und 2.876 Personenstunden (interner Aufwand). Der Anteil potenziell angreifbarer Rechner im BSI, bei denen wirksame Maßnahmen ergriffen wurden, um nicht mehr durch Spectre und Meltdown angreifbarzu sein, liegt aus Sicht des BSI daher bei 100 Prozent.