Seit knapp einem Jahr gilt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das Hass und illegale Hetze im Netz eindämmen sollte. Ich habe im Netzpolitik-Podcast von netzpolitik.org mit Chris Köver darüber gesprochen. Außerdem Thema: §219a, der das Informieren über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Streamen und herunterladen könnt ihr den Podcast hier. Weiterlesen

Parlamentarische Initiativen von Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Matthias W. Birkwald, Anke Domscheit-Berg, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Nicole Gohlke, Achim Kessler, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Petra Sitte, Harald Weinberg, Katrin Werner, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann, 24. Januar 2019

24.01.19 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/7204

Die Digitalisierung der Arbeitswelt wird als grundlegender inkrementeller bis disruptiver Veränderungsprozess beschrieben. Unklar ist, wie sich dieser Wandel in Bezug auf die Verwirklichung einer Geschlechtergerechtigkeit auswirkt bzw. auswirken könnte: Wird durch Technik die Geschlechterfrage obsolet oder wird diese gar noch verstärkt? Die KA will die Bundesregierung zur Auswirkung des Wandels der Arbeitswelt in Bezug auf die Geschlechtergerechtigkeit befragen.

Herunterladen als PDF

Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/7925 vor. Antwort als PDF herunterladen

Parlamentarische Initiativen von Cornelia Möhring, Gökay Akbulut, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Katja Kipping, Norbert Müller, Zaklin Nastic, Petra Pau, Sören Pellmann, Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Friedrich Straetmanns, Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler, Sabine Zimmermann, 23. Januar 2019

23.01.19 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/7134

Seit dem 01. Februar 2018 ist in Deutschland das rechtlich bindende „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ in Kraft. Auch in Deutschland ist Gewalt an Frauen ein großes Problem und ein wesentlicher Faktor bei der Verhinderung der Gleichstellung der Geschlechter. Mit den folgenden Fragen möchten wir den derzeitigen Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention erfahren.

Herunterladen als PDF

Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/7816 vor. Antwort als PDF herunterladen

Parlamentarische Initiativen von Stefan Liebich, Cornelia Möhring, Kathrin Vogler, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Brigitte Freihold, Sylvia Gabelmann, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Caren Lay, Gesine Lötzsch, Martina Renner, Petra Sitte, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Kirsten Tackmann, Katrin Werner, Pia Zimmermann, 07. Januar 2019

07.01.19 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/6746

Die Regierung in Schweden war die erste, die sich selbst die Bezeichnung „feministisch“ gab. Auf Ebene der UN setzten sie ihre Politik unter den Primaten des Feminismus. Kanada folgte dieser Leitlinie.

Herunterladen als PDF

Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/7587 vor. Antwort als PDF herunterladen

Bild: Marco Verch, „Fokus auf Kaffeetasse“, CC-BY 2.0

Im November stellte ich gemeinsam mit meiner Kollegin Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema „Digitale Gewalt gegen Frauen„, weil ich wissen wollte, wie sie damit umgeht, dass immer mehr Fälle häuslicher Gewalt auch im digitalen Raum stattfinden. Frauen werden erpresst, bedroht oder überwacht, z. B. durch unsichtbare Apps auf dem Handy, Stalking per Messenger oder das Veröffentlichen von intimen Fotos im Internet. Weiterlesen

In 20 Jahren, träumte Wirtschaftsminister Altmaier auf dem Digitalgipfel Anfang dieser Woche, wird er abends im Sessel sitzend seinen Hausroboter
ein Bier holen schicken. Die geschätzt 85 Prozent Männer im großen Saal der Nürnberger Messe lachten. Wenn ihre Frauen keinen Bock haben, ihnen ein Bierchen zu bringen, ist so ein Roboter ein schöner Ausblick in die Zukunft. Dieses Jahr widmete sich der Gipfel der „künstlichen Intelligenz“.

Weiterlesen

Foto: Jeanette Tittel, https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode

Seit fast 20 Jahren finden immer am 25. November Aktionen statt, um auf Gewalt gegen Frauen aufmerksam zu machen. Seinen Ursprung hat dieser „Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“ in der Dominikanischen Republik. Am 25. November 1960 wurden die drei Schwestern Mirabal wegen ihrer politischen Aktivitäten gegen die Diktatur nach monatelanger Folter getötet.

Auch heute kämpfen wir gegen Gewalt, die Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen begegnet, im privaten Raum, bei der Arbeit oder auch im Internet. Im vergangenen Jahr wurden 147 Frauen von ihrem (Ex-)Partner getötet, 224 Frauen überlebten solche Tötungsversuche. Jeden Tag versucht also ein Mann, seine (Ex-)Partnerin zu töten, alle zweieinhalb Tage erreicht er sein tödliches Ziel. In den Medien werden diese Morde dann meist Tatsachen verdrehend als Beziehungsdrama bezeichnet.

Im Land Brandenburg lag die Zahl der gemeldeten Fälle von häuslicher Gewalt im Jahr 2017 bei 4254, bundesweit wurden 140.000 Menschen Opfer häuslicher Gewalt, 82 Prozent waren Frauen. Es gibt in Deutschland zu wenig Plätze in Frauenhäusern, auch das Frauenhaus in Brandenburg an der Havel, kann kaum noch Frauen (und Kinder) aufnehmen. Über die Ausfinanzierung müssen sich dringend alle politischen Ebenen einigen.

Auch wenn Gewalt gegen Frauen am häufigsten im privaten Raum stattfindet und nicht, wie oft angenommen, auf dunkler Straße und durch Fremde, gibt es sichere Räume praktisch nicht, was die Bewegungsfreiheit von Frauen einschränkt, denn fast jede meidet bestimmte Orte, weil sie sie für Frauen gefährlich findet. Angesichts vielfältiger Kleidungs- und Verhaltenstipps für Frauen muss jedoch deutlich gesagt werden: verantwortlich für Gewalt sind Täter, nicht Opfer.

Mich schockiert auch, wie wenig ernst Gewalt gegen Frauen im Internet genommen wird. Die Polizei kennt sich z. B. nur äußerst selten mit den Möglichkeiten für digitales Stalking durch unsichtbare Apps auf dem Handy aus. Wenn Frauen aber dadurch jederzeit geortet werden können, steigt ihr Risiko, Opfer physischer Gewalt zu werden. Auch mit Beleidigungen bis hin zur Androhung von Vergewaltigung, Misshandlungen und Mord  werden Frauen zunehmend im Netz konfrontiert. Auch ich habe Hassnachrichten erhalten, wurde beleidigt und bedroht. Ich habe manches bei der Polizei angezeigt, aber noch nie endete ein Fall vor Gericht. Polizei und Justiz fehlen die fachliche Kompetenz und die personellen Kapazitäten, um sich angemessen um diese Rechtsbrüche zu kümmern. Vielen fehlt selbst das grundlegendste Verständnis. Das voriges Jahr in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bringt hier nur wenig Abhilfe. Es führt bestenfalls zur Löschung von Hassnachrichten, aber nicht zur Strafverfolgung. Und die Entscheidung, ob überhaupt gelöscht wird, liegt im Ermessen von Großkonzernen wie Facebook oder Twitter. Hassnachrichten über Messengerdienste sind überhaupt nicht vom NetzDG erfasst.

Digitale Gewalt ist jedoch mehr als Hassnachrichten, dazu zählt auch das Veröffentlichen persönlicher Informationen im Netz, wie Adresse oder Telefonnummer, Identitätsmissbrauch z. B. durch Anlegen gefälschter Profile auf Pornoseiten, oder der Versand intimer Fotos an den Arbeitgeber. Solche Taten wirken in das Leben der Betroffenen hinein. Die Bundesregierung bleibt jedoch weitgehend untätig, was die Untersuchung dieser Problematik und vor allem ihre Bekämpfung angeht, sie lässt die Opfer allein.

In einer Kleinen Anfrage zum Thema „Digitale Gewalt gegen Frauen“ (Drucksache 19/5743) fordere ich daher von der Bundesregierung Fakten und Informationen zu konkreten Maßnahmen, wie sie das Ausmaß digitaler Gewalt erfasst und wie sie gegen digitale Gewalt vorgeht. Zu beidem hat sie sich mit Ratifizierung der Istanbul Konvention verpflichtet.  Das Internet muss ein Raum sein, in dem sich Menschen frei bewegen können, ohne Angst vor jedweder Form von Gewalt. Staatliche Behörden müssen das Thema endlich ernst nehmen, Polizist*innen und Strafverfolgungsbeamte weiterbilden und eine zeitgemäße IT-Ausstattung erhalten. Es wird Zeit, dass die Polizei bei Fällen digitaler Gewalt konsequent Ermittlungen aufnimmt und die Justiz Recht auch durchsetzt. Online-Aktionen wie #metoo oder #keinemehr bleiben wichtig, um Aufmerksamkeit auf das Ausmaß digitaler Gewalt zu lenken. Als Feministin, Netzaktivistin und als persönlich Betroffene, ist mir das Thema besonders wichtig, ich bin deshalb sehr gespannt auf die Antworten der Regierung.

Update:

„Sprachgewalt. Frauen im Netz“ | Feministische Sommeruni 2018

Das Netz ermöglicht kollaborative Wissensprojekte wie Wikipedia, bringt aber auch Mechanismen sprachlicher Gewalt zutage, die eine echte Gefahr für Meinungsfreiheit und Vielfalt im Netz bedeuten. Die Herrschafts- und Machtstrukturen der analogen Welt wirken auch im Netz. Der Umgang mit ihnen erfordert jedoch medienspezifische feministische und antirassistische Strategien. Was brauchen wir, um die Vision von mehr Teilhabe, Gerechtigkeit und Repräsentation aller Menschen im Netz zu verwirklichen? Diese Frage habe ich bei der Feministischen Sommeruni zusammen mit Tarik Tesfu, Anatol Stefanowitsch und Christina Dinar diskutiert, moderiert wurde die Veranstaltung von Stefanie Lohaus.

Foto: k_tjaaa, CC BY 4.0

Am 16. März debattierte der Bundestag über den Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Durchsetzung von Equal Pay – also der Beendigung von Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts, den ich besonders gern mitgezeichnet habe. Dieses Jahr ist der Equal Pay Day am 18. März, aber das ist jedes Jahr anders – warum? Equal Pay Day ist der Tag im Jahr, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten, während Männer seit dem 1. Januar für ihre Arbeit bezahlt werden. Weil sich die konkreten Zahlen jedes Jahr ein bisschen ändern, ist der Equal Pay Day kein fester Tag im Kalender, sondern liegt mal etwas früher, mal später. Dieses Jahr ist es so, dass Frauen – gemessen am durchschnittlichen Bruttostundenlohn – in Deutschland 21 Prozent weniger verdienen.

Trotz aller schönen Reden hat sich diese Situation in den letzten zehn Jahren – und solange gibt es den Equal Pay Day schon – nicht viel geändert. Vor kurzem ergab eine neue IAB Studie, dass zumindest Vollzeit arbeitende Frauen nicht überall weniger verdienen. In Ostdeutschland gibt es sogar Regionen, in denen es andersherum ist (in Cottbus verdienen Frauen statistisch sogar 17% mehr als Männer). Das liegt aber nicht daran, dass Frauen in Ostdeutschland besser als im Westen bezahlt würden: Das werden sie nicht. Die Durchschnittseinkommen von vollzeitarbeitenden Frauen sind in Ost- und Westdeutschland ähnlich. Der Grund für den Unterschied bei den Männern ist offensichtlich, dass es in Ostdeutschland viel weniger (noch höher bezahlte) Industriearbeitsplätze gibt.

feminist-Weiberzeichen-Faust-CC0

Bild: feminist-Weiberzeichen-Faust, CC0

Diese Studie kommt jedoch auch gesamtdeutsch nur auf einen Gehaltsunterschied von 14%, weil sie eben nur Vollzeitarbeitende erfaßte. Fakt ist nämlich, dass fast 40% aller erwerbstätigen Frauen in Deutschland Teilzeit arbeiten und komischerweise  der geschlechtsabhängige Gehaltsunterschied für eine in Teilzeit gearbeitete Stunde höher ist, als für eine Stunde in Vollzeit. Für den Durchschnitt aller Frauen ist daher der Gehaltsunterschied höher und liegt bei den erwähnten 21%. Im Vergleich zu den anderen Ländern in Europa liegt Deutschland damit weit hinten. Nur Tschechien und Estland sind noch schlechter. Das ist natürlich völlig inakzeptabel für eins der reichsten Länder der Welt, das zudem gern für sich in Anspruch nimmt, ein besonders fortschrittliches Land zu sein. Tatsächlich scheint es manchmal so, als hätten wir das 18. Jahrhundert gerade erst hinter uns gelassen. Auch die aktuelle Auseinandersetzung um den Paragraph 219a, der das seit der Nazizeit bestehende Verbot der Information über Schwangerschaftsabbrüche beschreibt, ist dafür ein Beispiel, denn er bestraft Frauenärzt*innen, die auf ihrer Website darüber informieren, dass sie solche Eingriffe vornehmen und beschränkt damit die Chancen von Frauen, diese Informationen im Internet finden zu können. Die SPD ruderte diese Woche leider zurück und wollte ihren eigenen, einstimmig beschlossenen Antrag auf Aufhebung des Paragraphen 219a nicht mehr einbringen. Unser Antrag ist zwar auch noch da, aber die SPD hat den Schwanz eingekniffen und wird nicht mehr dafür stimmen. Die eigentlich vorhandene Parlamentsmehrheit ist damit perdu. Die GroKo fängt schlecht an für Frauenrechte.

Aber zurück zum Gehaltsunterschied: Das Problem der ungleichen Entlohnung von Frauen und Männern ist noch viel größer als die 21% Unterschied im Bruttostundenlohn. Das liegt auch an spezifischen Gründen für die ungleiche Bezahlung, wie  verschiedene Rollenzuweisungen. So leisten Frauen im Durchschnitt jeden Tag 87 Minuten mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer – das sind über 50 Prozent mehr Zeitaufwand, Zeit, die ihnen für Anderes fehlt. Auch dehalb arbeiten Frauen viel häufiger in Teilzeit und verdienen entsprechend weniger pro Monat – weil sich der niedrigere Stundenlohn mit einer niedrigeren Stundenanzahl multipliziert.

justice-Waage-Geld-Zeit

Dazu kommt, dass Frauen viel häufiger in Berufen im reproduktiven Bereich arbeiten, also auch hier: soziale Arbeit, haushaltsnahe Dienstleistungen, Gesundheit, Pflege, Erziehung. Diese Berufe werden durch die Bank schlechter bezahlt als ,typische Männerberufe’, als wäre Kindererziehung weniger Wert als die Aufgabe eines Maschinenwärters – gleichWERTIGE Arbeit wird schlicht nicht gleich bezahlt. Durch diese Effekte ist der Unterschied des durchschnittlichen Monatseinkommens von Frauen noch viel höher, als die häufiger zitierten 21% Lohnlücke im Bruttostundenlohn. Die langfristige Folge am Ende eines Arbeitslebens ist dann notwendigerweise auch ein Unterschied bei den Renten und Pensionen und der beträgt sogar  46%, Männer haben also derzeit im Alter fast doppelt so viel Geld zur Verfügung als Frauen! Diese lebenslange Benachteiligung von Frauen, die in höherer Altersarmut gipfelt, dürfen wir nicht hinnehmen. Ich setze mich deshalb nicht nur am Equal Pay Day für faire Bezahlung ein, sondern jeden Tag. Wir brauchen endlich gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit! Unser Antrag im Bundestag soll dazu beitragen.

15.03.18 – Antrag – Drucksache Nr. 19/1005

Dass das geltende Recht „Gleiches Geld für gleiche und gleichwertige Arbeit“ bis heute nicht durchgesetzt wurde, ist nicht hinnehmbar. Das Entgelttransparenzgesetz von 2017 wird der überfälligen gesellschaftlichen Aufgabe, Lohndiskriminierung zügig zu beenden, nicht gerecht. Ein wirksames Entgeltgleichheitsgesetz muss betriebliche Prüfverfahren verbindlich einführen, Auskunftspflichten für alle Betriebe vorsehen und geeignete Sanktionsmechanismen mitbringen. (zum PDF)