Mein Partei-Kollege Christian Görke hat eine hervorragende Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema öffentliche Infrastruktur in Brandenburg gestellt, die ich selbstverständlich mitgezeichnet habe und hier für Euch veröffentliche:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/125/2012579.pdf

Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Dr. Gesine Lötzsch,
Anke Domscheit-Berg, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/12388 –


Öffentliche Infrastruktur in Brandenburg

Im Jahr 2023 hatten die Glasfaseranschlüsse in Deutschland nur einen Anteil von 11,19 Prozent der gesamten stationären Breitbandanschlüsse (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/415799/umfrage/anteil-von-glasfaseranschluessen-an-allen-breitbandanschluessen-in-oecd-staaten/). Diese Zahl wird innerhalb der OECD-Staaten (OECD: [Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit]) nur von Belgien und Griechenland unterboten. Erst im Mai dieses Jahres schloss in der Brandenburger Gemeinde Schöneiche jedenfalls vorerst die einzige Postfiliale ersatzlos (www.moz.de/lokales/erkner/post-in-schoeneichewarum-die-filiale-hinter-dem-edeka-markt-schliesst-73735145.html). Das istkein vereinzeltes Problem. Auch die Postbank will knapp die Hälfte ihrer Filialen deutschlandweit bis 2026 schließen (https://faktastisch.de/artikel/1000-mitarbeiter-postbank-schliesst-filialen). Vor diesem Hintergrund wollen sich die Fragestellenden einen Überblick über die alltäglichen Infrastrukturbereiche Post, Telekommunikation und Geldautomaten in Brandenburg verschaffen.

1. Wie hat sich die Zahl der Briefkästen der Deutschen Post AG in Brandenburg nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 entwickelt (bitte
nach Landkreisen aufschlüsseln)?
2. In welchen brandenburgischen Gemeinden wurden wie viele Briefkästen
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 abgebaut (bitte Anzahl
jährlich darstellen)?
3. In welchen brandenburgischen Gemeinden wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung wie viele neue Briefkästen seit 2021 aufgestellt (bitte Anzahl jährlich darstellen)?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Eine detaillierte Erfassung abgebauter und aufgestellter Briefkästen auf kommunaler Ebene liegt nach den Angaben der BNetzA nicht vor.
4. In welchen brandenburgischen Gemeinden ist es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht gewährleistet, dass Kundinnen und Kunden zum
nächsten Briefkasten nicht mehr als einen Kilometer im Sinne von § 2 Nummer 2 der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) zurücklegen müssen (bitte Kommunen einzeln auflisten)?
5. Wie oft wurden in Brandenburg seit 2021 die gesetzlichen Vorgaben für Auslieferung und Zustellung von Briefen nach § 2 Nummer 3 und 5 PUDLV nicht eingehalten (bitte Anzahl pro Jahr angeben und möglichst nach brandenburgischen Gemeinden bzw. Landkreisen unterscheiden)?
6.Wie hat sich die Zahl der Filialen bzw. stationären Einrichtungen der Deutschen Post AG in Brandenburg nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2021 entwickelt (bitte nach Filialen in Eigenbetrieb und im Auftrag der Deutschen Post AG aufschlüsseln)?
7. In welchen brandenburgischen Gemeinden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vorhandene Postfilialen und/oder stationäre Einrichtungen der Deutschen Post AG seit 2021 geschlossen (bitte Anzahl einzeln und jährlich angeben)?
8. In welchen brandenburgischen Gemeinden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung neue Postfilialen bzw. stationäre Einrichtungen der Deutschen Post AG seit 2021 eröffnet (bitte Anzahl einzeln und jährlich angeben)?

Zur Antwort der Bundesregierung geht es hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/125/2012579.pdf

Im Jahr 2021 versprach die selbsternannte Fortschrittskoalition in ihrem Koalitionsvertrag: “Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source beauftragt, die entsprechende Software wird grundsätzlich öffentlich gemacht”. Schon die Antwort der Ampel auf meine Kleine Anfrage im Dezember 2023 ergab, dass diese Ankündigung der Ampel und ihre Umsetzung eklatant auseinander klafften. So gab die Bundesregierung zu, dass seit Beginn der Legislaturperiode nur ca. 0,5 Prozent seiner Ausgaben zu Entwicklungsaufträgen von Software auf OSS entfielen. Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Software gab der Bund insgesamt sogar etwa 3,5 Milliarden Euro aus, auch davon flossen aber nur 18,6 Mio. (0,54 Prozent) im Zusammenhang mit Open Source Software. Die vielen Tabellen mit der Auflistung aller Software Entwicklungsaufträge aus dieser Anfrage wurde leider aus Gründen der Sicherheit eingestuft, ich konnte sie also nicht veröffentlichen.

Meine neue Anfrage belegt Schere zwischen Koalitionsvertrag und Praxis im Bund

Deshalb habe ich nun erneut nachgefragt mit einer Schriftlichen Frage und deren Beantwortung durch die Bundesregierung (August 2024) zeigt das konkrete Ausmaß der krassen Schere zwischen Absichtserklärung und gelebter Praxis mit Blick auf die Beauftragung von Open Source Software.

Hier die nackten Fakten (besonders peinlich das Digitalministerium!):

  • 1.727 Software Entwicklungsaufträge erteilte die Ampel-Regierung seit Veröffentlichung des Koalitionsvertrages
  • 475 davon sollen als Open Source beauftragt worden sein (=27,5 %)
  • 352 dieser Open Source Aufträge (74%) soll das BMEL beauftragt haben, das noch im Nov. 2023 nur 62 Software Entwicklungsaufträge in meiner Kleiner Anfrage angab, davon 12 als Open Source (Details zur Kl. A. sind eingestuft)
  • 123 von insg. 1.293 Entwicklungsaufträgen der anderen Ministerien wurden als Open Source beauftragt (9,5%)
  • 61 der 1.727 Fälle von Software Entwicklung (3,5%) haben den Source Code der Software veröffentlicht
  • 6 Ministerien veröffentlichten in keinem einzigen Fall den Source Code beauftragter Software
  • 0,37 % (2 von 542 Softwareentwicklungsaufträgen) beim BMDV haben den Source Code veröffentlicht
  • 5 Ministerien haben keinen einzigen SW-Entwicklungsauftrag als Open Source beauftragt (BMAS, BMWSB, BMVg, BMBF) oder weniger als 1 % (BMDV: 0,55%)

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Meine Frage:

„Wie hoch ist der Anteil der Entwicklungsaufträge für Software, die seit Veröffentlichung des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP entsprechend der darin enthaltenen Ankündigung “Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source beauftragt, die Software wird grundsätzlich öffentlich gemacht” tatsächlich als Open Source beauftragt wurden (bitte dafür je Ressort unter Beachtung aller nachgeordneten Behörden die Anzahl erteilter Entwicklungsaufträge insgesamt und die Anzahl derjenigen Aufträge davon angeben, die die genannte Bedingung erfüllen, also als Open Source beauftragt wurden), und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen hinsichtlich der Erfüllung ihres Koalitionsvertrages?“

Vorbemerkungen der Bundesregierung:

„Vorbemerkung:
Die Beantwortung der Frage erfolgte unter den nachfolgenden Annahmen:

• Die Formulierung „beauftragt“ bezieht sich auf die Auftragsvergabe an Organi-
sationseinheiten innerhalb der Bundesverwaltung sowie externe Stellen au-
ßerhalb der Bundesverwaltung (privatwirtschaftliche Unternehmen, Dienstleis-
ter auf kommunal-, landes- oder EU-Ebene).
• Bezüglich des Begriffs „Open Source“ wurde die Annahme getroffen, dass es
sich bei dabei um eine quelloffene Software handelt, bei der grundsätzlich
eine freie Weitergabe der Software ermöglicht wird und es eine Möglichkeit
gibt, den Quellcode der Software zu erhalten.
• Zum Begriff „öffentlich gemacht“ wurde die Annahme getroffen, dass es für die
Öffentlichkeit eine grundsätzliche Möglichkeit geben soll, die Software zur Nut-
zung als Datenträger oder über das Internet als Software-Download zu bezie-
hen.
• Da die Frage auf den gesamten Zeitraum nach Veröffentlichung des Koaliti-
onsvertrages abzielt, wurden die Daten für den Zeitraum Dezember 2021 bis
Juli 2024 erhoben.“

Antwort der Bundesregierung:

„1. Der Anteil der Entwicklungsaufträge in Prozent je Ressort für als Open Source
beauftragte Softwareentwicklungsaufträge beträgt für:

2. Der Anteil der Entwicklungsaufträge in Prozent je Ressort für als Open Source
beauftragte Softwareentwicklungsaufträge die öffentlich gemacht wurden be-
trägt für:

3. Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen hinsichtlich der Erfüllung ih-
res Koalitionsvertrages?

Open Source ist lediglich ein Teil der Strategie zur Erreichung der Digitalen
Souveränität. Eine ganzheitlichere und aussagekräftigere Betrachtung um-
fasst weitere Initiativen, darunter die Multi-Cloud-Strategie der Bundesregie-
rung, die Gründung des Zentrums für Digitale Souveränität (ZenDiS) im Jahr
2022, die Stärkung von IT-Kompetenzen (durch die Gründung der Digitalaka-
demie im Jahr 2021) sowie die Vernetzung über die europäische Plattform
“Gaia-X” zur Schaffung einer souveränen europäischen Dateninfrastruktur.

Die Bundesregierung fördert den Einsatz offener Standards und Open-Source-
Software, die bei neu anzuschaffender Software vorrangig vor solcher Soft-
ware beschafft werden soll, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist
oder deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung ein-
schränkt.

Ein weiterer Schritt in diese Richtung wurde mit dem Inkrafttreten des OZG-
Änderungsgesetz (OZGÄndG) am 24. Juli 2024 vollzogen. Als eine Anpas-
sung des E-Government-Gesetzes – EGovG regelt dies die vorrangige Nut-
zung von Open Source Software in der Bundesverwaltung. Die Bundesregie-
rung erfüllt somit eine weitere Forderung aus dem Koalitionsvertrag 2021-
2025 (Zitat: „Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source be-
auftragt…“) und stärkt damit die Digitale Souveränität in der IT der Bundesver-
waltung.

Antwort der Bundesregierung im PDF:

Hinweis zu nachgetragene Information der Bundesregierung zu korrigierten Daten:

Meine Frage:

„Sind der Bundesregierung Berichte von Nutzern im Internet darüber bekannt (https://key.matiq.com/info/blog/dubious_credit_check), dass bei der Buchung eines Deutschlandtickets durch Privatpersonen mit Bezahlung im geforderten Lastschriftverfahren die Nutzenden zur Eingabe ihres Onlinebanking-Passworts auf Webseiten Dritter aufgefordert werden, obwohl diese Verfahrensweise den BSI-Empfehlungen zum Phishing-Schutz widerspricht, nämlich derartig vertrauliche Informationen nur in der jeweils üblichen Weise also etwa auf der Online-Banking-Website selbst einzugeben, nicht jedoch auf irgendwelchen Webseiten Dritter (https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Cyber-Sicherheitslage/Methoden-der-Cyber-Kriminalitaet/Spam-Phishing-Co/Passwortdiebstahl-durch-Phishing/Schutz-gegen-Phishing/schutz-gegen-phishing_node.html), und plant die Bundesregierung, bundesweit garantierte Alternativen zum Abo-Modell (beispielweise eine Monatskarte) anzuregen, die aufgrund der vollständigen Bezahlung beim Kauf keiner Bonitätsprüfung, so aber nach den genannten Berichten bisher, bedürfen, um eine Nutzung des Tickets auch durch Personen mit schlechterer Bonität zu ermöglichen?“

Antwort der Bundesregierung:

„Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Einzelfälle im Sinne der Fragestellung vor.

Das Deutschlandticket wird von den Ländern umgesetzt, der Bund unterstützt die Länder bei der Finanzierung. Für die Ausgabe des Deutschlandtickets gelten die Bedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Die Verkehrsunternehmen entscheiden eigenständig über die Vorgaben zur Identifizierung des Kunden beim Abschluss von Abonnements und über eine mögliche Bonitätsprüfung. Eine Zuständigkeit des Bundes ist hier nicht gegeben.“

Antwort im PDF:

Meine Frage:

„Wie begründet die Bundesregierung angesichts der anhaltend hohen Gefährdungslage im Cybersicherheitsbereich die Zurückstellung von mindestens elf Maßnahmen der Cybersicherheitsagenda (s. Antwort des Bundesministeriums des Innern und für Heimat auf meine Nachfrage im Nachgang zu TOP 4 der 64. Sitzung des Ausschusses für Digitales des Deutschen Bundestages am 15. Mai 2024 bzw. www.heise.de/news/Kommentar-zur-Cybersicherheitsagenda-Von-Hochglanzstory-zum-nationalen-Drama-9774726.html), darunter auch die Maßnahme “Etablierung des Grundsatzes ’security by design and by default‘ in der Bundesverwaltung” (bitte jeweils jede zurückgestellte Maßnahme begründen, insbesondere hinsichtlich der genannten Maßnahme “security by design and by default”), und welche Maßnahmen, die sich aktuell noch in Umsetzung befinden, wird die Bundesregierung noch bis zum 31. Dezember 2024 erledigen können?“

Antwort der Bundesregierung:

„Die Umsetzung der Cybersicherheitsagenda behält für das Bundesministerium des
Innern und für Heimat (BMI) hohe Priorität. Viele Maßnahmen der Cybersicherheitsa-
genda befinden sich in Umsetzung oder sind bereits umgesetzt. Auch bei den zu-
rückgestellten Maßnahmen sind teilweise bereits Umsetzungsschritte erfolgt. Das
BMI tritt für eine weitere Stärkung der Ressourcen in diesem Bereich ein, um die Cy-
bersicherheit, insbesondere durch eine schnellere und umfassendere Umsetzung der
Cybersicherheitsagenda, zu erhöhen.


Zu den zurückgestellten sowie die in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen wird
folgendes mitgeteilt:
a) (2.9) Ausbau der Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbe-
reich (ZITiS) als zentraler Dienstleister für die Sicherheitsbehörden sowie
Auf- und Ausbau eigener nationaler Entwicklungsfähigkeiten und Bewer-
tungskompetenzen bei der ZITiS und
b) (3.11) Konsequenter Ausbau der ZITiS, um digitale Ermittlungswerkzeuge
für die Sicherheitsbehörden zur Stärkung der Auswerte- und

Analysefähigkeiten im Kampf gegen Cybercrime zu entwickeln.
Der Auf- und Ausbau eigener nationaler Entwicklungsfähigkeiten und Be-
wertungskompetenzen bei der ZITiS (2.9) sowie die Stärkung der Auswerte-
und Analysefähigkeiten im Kampf gegen Cybercrime (3.11) erfolgt im Rah-
men der verfügbaren Ressourcen.
Zurückgestellt werden jene Aktivitäten, die eine umfangreiche Ressourcen-
verstärkung (Stellen, Sachmittel und Personal) erfordern, welche sich in An-
betracht der angespannten Haushaltslage auch nicht durch Umpriorisierun-
gen in angemessenen Rahmen abbilden lassen.
Die Maßnahmen 2.9 und 3.11 sind als auf Dauer angelegte Zielsetzung zu
verstehen, weshalb eine abschließende Umsetzung in 2024 nicht zu erwar-
ten ist.
c) (3.1) Ausbau der zentralen Kompetenz- und Service-Dienstleistungen des
Bundeskriminalamtes (BKA) zur Bekämpfung von Cybercrime.
Der Ausbau der zentralen Kompetenz- und Service-Dienstleistungen des
BKA wurde bereits begonnen. Die Weiterführung der Maßnahme erfolgt im
Rahmen der verfügbaren Finanz- und Personalressourcen.
d) (4.1) Stärkere gesetzliche Verankerung der Informationssicherheit und Um-
setzung eines Verstärkungsprogramms für die Cybersicherheit des Bundes
mit der Einrichtung eines Chief Information Security Officers für den Bund
(CISO BUND) und eines Kompetenzzentrums zur operativen Sicherheitsbe-
ratung des Bundes.
Die Einrichtung der Rolle des CISO Bund und die gesetzliche Verankerung
der Rolle der Informationssicherheitsbeauftragten sind im Rahmen des NIS-
2-Umsetzungs-und-Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) ge-
plant und könnten daher in Abhängigkeit des Gesetzgebungsverfahrens ab-
geschlossen werden. Nur mit zusätzlichen Haushaltsmitteln wäre darüber
hinaus der Aufbau eines Kompetenzzentrums zur operativen Sicherheitsbe-
ratung des Bundes möglich.
e) (4.2) Etablierung des Grundsatzes „security by design and by default“ in der
Bundesverwaltung
Seit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 2021 müssen die Stellen
des Bundes gem. § 8 Abs. 4 Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik (BSIG) „bei der Planung und Umsetzung von we-
sentlichen Digitalisierungsvorhaben des Bundes“ das Bundesamt für Si-
cherheit in der Informationstechnik (BSI) frühzeitig beteiligen und ihm Gele-
genheit zur Stellungnahme geben. So werden Sicherheitsanforderungen di-
rekt von Anfang an bei der Digitalisierung mitgedacht (Security-by-Design).
Verantwortlich für ist hierfür im BSI die Sicherheitsberatung Bund..

f) (4.4) Investition in Quantencomputing beim BSI zur Gewährleistung der si-
cheren Regierungskommunikation
Investitionen in Quantencomputing beim BSI zur Gewährleistung der siche-
ren Regierungskommunikation wären mit zusätzlichen Haushalsmitteln
möglich.
g) (5.1) Förderung von Investitionen für Cyber-Resilienz-Maßnahmen in kleine
und mittlere Unternehmen (KMU), die dem KRITIS-Sektor angehören
h) (5.2) Einrichtung von Awareness und Cyber-Resilienz-Projekten, die vom
BSI und von externen Dienstleistern angeboten werden
Für die Maßnahmen 5.1 und 5.2 stehen keine ausreichenden Haushaltsmit-
tel zur Verfügung.
i) (6.2) Konzeption und initialer Aufbau eines zivilen Cyberabwehrsystems
(ZCAS)
Die Maßnahme baut auf der Maßnahme 6.1, Aufbau eines BSI Information
Sharing Portals (BISP) auf und kann nach deren Umsetzung starten.
j) (8.1) Modernisierung der Weitverkehrsnetze gemäß der „Netzstrategie 2030
für die öffentliche Verwaltung“
Die Maßnahme befindet sich in Umsetzung. Im Jahr 2024 erfolgt im Rah-
men des IPv6 Programm des Bundes die weitere Umsetzung zur Moderni-
sierung innerhalb der Netze des Bundes (NdB). Diese soll bis Ende 2024
den Datenaustausch mit dem neuen Protokoll IPv6 zwischen ersten Behör-
den und dem Informations-Technik-Zentrum des Bundes (ITZ-Bund) ermög-
lichen.
k) (8.5) Erweiterung des Digitalfunknetzes für die Behörden und Organisatio-
nen mit Sicherheitsaufgaben (Datenkommunikation)
Die Maßnahme 8.5 umfasst die Frage, wie ein hochsicheres, hochverfügba-
res modernes Breitbandnetz die bisherige TETRA-Technik künftig ersetzen
kann, um eine zeitgemäße breitbandige Datenkommunikation zu ermögli-
chen. Hierfür sind weitere Abstimmungen zwischen Bund und Ländern er-
forderlich, um ein bundesweit einheitliches und wirtschaftliches Vorgehen
zu gewährleisten. Der Bund ist hierzu mit den Ländern im ständigen Aus-
tausch. Die Maßnahme ist insofern als zurückgestellt bezeichnet, um den
Eindruck zu vermeiden, der Bund würde von einem abgestimmten, gemein-
samen Vorgehen aller Beteiligten Abstand nehmen wollen.
l) Die weiteren in Umsetzung befindlichen Maßnahmen sind wegen fehlender
notwendiger grundgesetzlicher und einfachgesetzlicher Änderungen sowie
unzureichender Mittel und Stellen bis Ende 2024 nicht abzuschließen.“

Antwort der Bundesregierung als PDF:

Zum Dritten Mal nach 2022 und 2023 befragte die Gruppe DIE LINKE im Bundestag die Bundesregierung nach dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Bund und zur Förderung von KI. Aus der Antwort der Ampel zur diesjährigen Kleinen Anfrage ergibt sich ein starker Zuwachs der KI-Anwendungen sowie immense verfügbare finanzielle Mittel in Höhe von über 2,5 Milliarden Euro für KI-Vorhaben bei gleichzeitig fehlenden Supportstrukturen, mangelnden Kompetenzen, Standards und verbindlichen Prozessen, obwohl alles dies seit Jahren angekündigt wurde. Auch Ankündigungen der Ampel zur Nachhaltigkeit beim Einsatz von KI wurden flächendeckend nicht eingehalten.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Gruppe DIE LINKE im Bundestag:

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Krankheitsbedingt (FU Corona!) eine Doppelfolge zu den Digitalausschüssen vom 26.6. und 3.7.24 mit diesmal sehr vielen Themen: 1) innovative Datenpolitik – eine Anhörung mit Max Schrems als unseren Sachverständigen, 2) Googles Selbsteinladung in den Ausschuss – zur IT-Sicherheit in Cloud-Infrastrukturen (wir fragten mehr), 3) eIDAS – die Umsetzung der eID Wallet in DE, 3) Welche Bandbreiten gibts künftig beim Grundrecht auf (lahmes) Internet? 4) Das ominöse Memorandum of Understanding von Wissing mit der chin. Cyber-Administration, 5) UN-Global Digital Compact: was ist das? Wird es gut? Kommt es überhaupt? Was tut die Ampel? Und zum Schluss noch 3 meiner parlamentarischen Initiativen, von Hackerparagraph-Reform über Künstliche Intelligenz im Bund bis zu VMWare. Schönen Sommer Euch allen! Der nächste Podcast kommt erst im September.

Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:02:26 Anhörung innov. Datenpolitik
00:13:14 Google zu IT-Sicherheit u Cloud, DELOS
00:21:09 eIDAS – eID Wallet
00:33:51 Recht auf Mindestinternetversorgung
00:40:22 Targeting bei pol. Online Werbung
00:47:48 Volker Wissings Daten-Deal mit China
00:53:33 UN Global Digital Compact
01:00:00 Outro: Kleine Anfrage VMWare, Antrag zur Reform “Hackerparagraph”, Kleine Anfrage KI im Bund

Weiterführende Links:

Aufzeichnung öff. Tops Digitalausschuss vom 03.07.24

Anhörung “Innovative Datenpolitik” im Digitalausschuss vom 26.06.24

Google zu IT-Sicherheit/ Cloudinfrastrukturen

eIDAS- VO

TK-MindestversorgungsVO/ Recht auf Internet-Grundversorgung

EU VO zu Targeting polit. Online Werbung

Wissings Daten-Deal mit China

Global Digital Compact

Kleine Anfrage VM-Ware

Kleine Anfrage zum KI-Einsatz im Bund

Antrag Reform Hackerparagraph

Mehr von mir und Feedback von euch zu #DerADBPodcast:

Meine Frage:

„Wie viele Antrage auf finanzielle Unterstutzung wegen sexualisierter Gewalt („Missbrauch“) in Institutionen gingen seit Einrichtung des Erganzenden Hilfesystems im institutionellen Bereich ein (bitte differenzieren nach Personen, die als Minderjahrige in westdeutschen Institutionen sexualisierte Gewalt erlitten, and Personen, die als Kinder in ostdeutschen Institutionen Opfer solcher Gewalttaten wurden and die Zahl der jeweils
abgelehnten Antrage angeben), and wie wird ein Ausgleich dafiir geschaffen, dass ostdeutsche minderjahrige Opfer strukturell gegeniiber westdeutschen minderjahrigen Opfern benachteiligt werden, nur weil die Institutionen der DDR, in denen sie Gewalt erlitten haben, nicht mehr existieren?“

Antwort der Bundesregierung:

„Antrage an das Erganzende Hilfesystem (EHS) – institutioneller Bereich konnen bearbeitet werden, sofern eine Vereinbarung mit der Institution besteht, in der die sexualisierte Gewalt stattgefunden hat. Vereinbarungen bestehen mit staatlichen and nichtstaatlichen Institutionen. Die nicht-staatlichen Institutionen (z. B. Deutscher Olympischer Sportbund, , Evangelische Kirche, Deutsche Ordensobernkonferenz) übernehmen Verantwortung fur Taten, die in westdeutschen and ostdeutschen Institutionen (vor deco 3.Oktober 1990: Institutionen auf deco Gebiet der DDR) stattgefunden haben.

Seit der Grundung des EHS zum 1. Mai 2013 haben 1.268 Betroffene einen Antrag gestellt, der einer Institution zugeordnet werden konnte. Bei 336 Taten wurde dabei sexualisierte Gewalt in einer staatlichen Institution angegeben. Davon haben 203 Taten in einer westdeutschen Institution stattgefunden. Bei 137 dieser Taten war die Bearbeitung des Antrages moglich, da eine Vereinbarung mit der betreffenden Institution vorlag.
In 36 Fallen erging eine Ablehnung.133 Taten haben in ostdeutschen Institutionen stattgefunden, davon 79 in DDR-Institutionen. Bei 50 (DDR: 12) dieser Taten war die Bearbeitung moglich, da eine Vereinbarung mit der betreffenden Institution vorlag. In 10 (DDR: 2) Fallen erging eine Ablehnung.

Das Land Berlin and der Freistaat Thuringen ubernehmen bzw. ubernahmen als staatliche Institutionen auch Verantwortung fur Taten, die vor dem 3.Oktober 1990 auf ihrem Gebiet begangen wurden. Berlin ist seit Beginn des EHS (01.05.2013) an dem Hilfesystem beteiligt. Die Vereinbarung mit dem Bund zur Beteiligung des Landes Berlin am EHS wurde erst zu Beginn dieses Jahres bis zum 31.12.2027 verlangert. Der Freistaat Thuringen hat sich in der Zeit vom 01.05.2013 bis 31.08.2016 am EHS beteiligt and dabei auch Verantwortung fur Taten ubernommen, die in der ehemaligen DDR geschehen sind.“

Antwort im Original:

Meine Frage:

„Welche Maßnahmen oder sonstigen Aktivitäten hat die Bundesregierung seit Verabschiedung ihrer Digitalstrategie im August 2022 als Teil der dort unter Kapitel 4.1. (s. dort “Schutz und Kompetenz im digitalen Raum”) beschriebenen “feministische Digitalpolitik” geplant, unternommen und/oder durchgeführt (bitte Maßnahme/Aktivität beschreiben und gegebenenfalls zugeordnete Haushaltsressourcen nennen), und warum enthält der Nationale Fahrplan zur Digitalen Dekade (vgl. S. 8 im Dokument: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/nationaler-fahrplan-zur-digitalen-dekade.pdf?) keinerlei jährliche Zielzahlen für die bis 2030 angestrebte Erhöhung sowohl der Anzahl der IKT-Fachkräfte/IKT-Absolventinnen und -Absolventen insgesamt als auch des Frauenanteils an ITK-Fachkräften (bitte auf alle Aspekte eingehen, also insbesondere auch auf den Frauenanteil), um einen Deutschland angemessenen Anteil am EU Gesamtziel von 20 Millionen ITK Fachkräften zu erreichen (vgl. Statista-Übersicht zum Anteil Deutschlands an der Gesamtbevölkerung der EU von 18,8% https://de.statista.com/statistik/daten/studie/348929/umfrage/anteile-der-mitgliedsstaaten-an-der-gesamtbevoelkerung-der-eu/#:~:text=Ohne%20die%20EU%2DBeitrittskandidaten%20macht,Europäischen%20Union%20im%20Jahr%202023.) oder zumindest zum Erreichen des EU-Ziels von über 15 Millionen ITK-Fachkräften bis 2030 als bevölkerungsreichstes Mitgliedsland der EU mehr als den Wert Null beizutragen?“

Antwort der Bundesregierung:

„Nachfolgend sind die Maßnahmen im Sinne der Fragestellung aufge-führt:

Der Nationale Fahrplan zur Digitalen Dekade formuliert als nationalenZielwert, eine Steigerung der Zahl der IKT-Fachkräfte sowie des Anteilsvon Frauen im Vergleich zu 2022 zu erreichen. Laufende Maßnahmen,wie der MINT-Aktionsplan 2.0 (BMBF), die durch die Förderung der au-ßerschulischen MINT-Bildung von Kindern und Jugendlichen u. a. zurStärkung von Ausbildung und Beschäftigung im IKT-Bereich beitragenund Maßnahmenschwerpunkte für weibliche Zielgruppen umfassen,sind nicht auf einzelne Berufsgruppen zugeschnitten, sondern breit ge-fasst und auf langfristige Wirkung ausgelegt. Die Zahl erwerbstätigerIKT-Fachkräfte ist zudem von der wirtschaftlichen und demografischenEntwicklung abhängig.“

Antwortschreiben der Bundesregierung als PDF:

Meine Frage:

„Welche konkreten Inhalte bzw. Ergebnisse enthält der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen der aktuell laufenden Prüfung gem. § 9b des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik fertiggestellte (technische) Prüfbericht zu sicherheitsrelevanten Komponenten im 5G-Netz, der laut Eigenaussage der BSI-Präsidentin Claudia Plattner im Interview der Jung & Naiv-Folge 686 (https://www.youtube.com/watch?v=MkjQcT_eI_E) bereits an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) übermittelt wurde, und weshalb war dieser der Leistungsebene des BMI zum Zeitpunkt der 66. Sitzung des Digitalausschusses des Deutschen Bundestages vom 12. Juni 2024, vertreten durch den Staatssekretär Dr. Markus Richter, nicht bekannt (bitte in der Antwort auch das Datum nennen, an dem der Bericht dem BMI übergeben wurde)?“

Antwort der Bundesregierung:

„Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) prüft aktuell nach § 9b Absatz

4 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik(BSIG) den Einsatz von kritischen Komponenten chinesischer Hersteller in den deutschen öffentlichen 5G-Mobilfunknetzen. Das BSI ist in die Prüfungen des BMI eingebunden und berichtet regelmäßig an das BMI. Das BSI unterrichtet in diesem Zusammenhang insbesondere über potentielle Risiken, die von einzelnen in den betreffenden 5G-Netzen verbauten Komponenten ausgehen. Einen singulären Bericht zu einem Prüfergebnis des BSI gibt es nicht. Die Einschätzungen des BSI fließen in die Gesamtbewertung des BMI ein und sind auch Herrn Staatssekretär Dr. Richter bekannt. In diesem Sinne hat er am 12. Juni 2024 in der 66. Sitzung des Digitalausschusses des Deutschen Bundestages berichtet.“

Antwort im Original: