Rechtsanspruch auf Mindestinternet geht am Leben vorbei

Seit über 2 J. gibt es einen Rechtsanspruch auf Mindest-Internet-Versorgung, aber er funktioniert nicht in der Praxis: zu lahmes Internet, zu unbekannt, jahrelange Bearbeitungsdauern und nur 1 Mal bisher den Rechtsanspruch auch durchgesetzt – so schafft man keine digitale Teilhabe für alle!

Meine Rede zur TK-Mindestversorgungsverordnung „Recht auf schnelles Internet“ im Wortlaut:

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Union hat in eigener Regierungsverantwortung die Infrastruktur der Daseinsvorsorge verfallen lassen und aktiv den schnellen Ausbau von Glasfasernetzen behindert. Selbstkritik sucht man dennoch vergeblich in Ihrer Anfrage zum Rechtsanspruch auf Mindestinternetversorgung. Dabei hat Ihr Exminister Andi Scheuer während der Coronapandemie viele Familien im Stich gelassen, die mangels Internet von digitaler Schule oder Homeoffice ausgeschlossen waren.

(Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau!)

Der Ampeldigitalminister Volker Wissing ist leider ein Andi Scheuer 2.0. Seine FDP sollte ihren Slogan besser ändern in „Schuldenbremse first, Digitalisierung second“.

(Beifall bei der Linken – Konstantin Kuhle (FDP): Was soll denn das?)

Aus dem Rechtsanspruch wurde ein „Recht auf lahmes Internet“. Außerdem kennt ihn kein Mensch. Und weil für Betroffene der Weg zur Wahrnehmung des Rechtsanspruchs so kompliziert ist – alles ist ebenfalls viel zu lahm -, gab es trotz circa 400 000 unterversorgter Haushalte nur circa 5 000 Meldungen an die Bundesnetzagentur. Die wiederum hat nur 29-mal eine Unterversorgung festgestellt und nur ein einziges Mal ein Unternehmen dazu verpflichtet, die Internetgrundversorgung herzustellen. Wenn dieser eine Haushalt im August endlich ans Netz kommen wird, gibt es diesen Rechtsanspruch schon mehr als 26 Monate. Das ist doch peinlich, meine Damen und Herren. 

(Beifall bei der Linken)

Diese Telekommunikations-Mindestversorgungsverordnung ist offensichtlich ungeeignet, um Unterversorgung zügig zu beheben und allen Menschen eine bezahlbare Teilhabe an der digitalen Gesellschaft zu ermöglichen. Die Prozesse dafür müssen beschleunigt, die Fristen müssen verkürzt, das Antragsverfahren muss nutzerfreundlicher werden, und den Rechtsanspruch muss man bekannter machen.

(Beifall bei der Linken)

Vor allem aber muss es endlich eine Erhöhung der lächerlichen Bandbreite von 10 Mbit bei der Internetgrundversorgung geben, und zwar ohne Preissteigerung. Mehr als die aktuell vorgeschriebenen 30 Euro pro Monat können Menschen in Armut einfach nicht zahlen. Gerade sie profitieren aber besonders von digitaler Teilhabe. Deshalb kämpft Die Linke auch künftig für bezahlbare und gute Internetversorgung; denn digitale Teilhabe nur für Wohlhabende, die ist keine. 

Vielen Dank. 

(Beifall bei der Linken)

Cybersicherheit für alle gibt es nur mit Ländern und Kommunen

Wegen niedriger Sicherheitsstandards werden Kommunen häufig Opfer von Cyberangriffen, auch für sie müssen EU-NIS2 Mindeststandards für IT-Sicherheit gelten! Die Ampel ist zu langsam, gute Ideen gibt jedoch, z.B. ein Cybersicherheitsnetzwerk mit mobilen Hilfsteams.

Meine Rede zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie im Wortlaut (14.06.2024):

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wenn Sie als Kommune von einer Cyberattacke betroffen sind, sind Sie ganz allein auf weiter Flur“, sagte gestern Melitta Kühnlein, IT-Chefin der Landeshauptstadt Potsdam. Potsdam war schon zweimal Ziel eines Cyberangriffs. Dabei stünde Potsdam als große und reiche Kommune noch ganz gut da, meinte sie auch. Etwa drei Viertel der knapp 11 000 Kommunen in Deutschland sind sehr klein, wie mein schönes Fürstenberg in Brandenburg, wo genau ein Mitarbeiter für die ganze IT zuständig ist.

Immer häufiger werden Kommunen Opfer von Cyberangriffen mit schweren Folgen, wenn zum Beispiel Meldestellen, Jugendämter oder Kfz-Stellen offline und damit kaum noch handlungsfähig sind. Das Gefahrenpotenzial dafür steigt ständig, und die Ampel muss in der Tat bei der Cybersicherheit einen Zahn zulegen. Das fordert die Union in ihrem Antrag zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für Cybersicherheitsmindeststandards in der EU völlig zu Recht.

Die Linke kritisiert aber darüber hinaus, dass dieser Gesetzentwurf Kommunen und Länder komplett ausnimmt, und das geht so nicht.

(Beifall bei der Linken)

Die Sicherheitsstandards in vielen Kommunen sind völlig ungenügend. Die Risiken sind erheblich, und Kommunen sind kritische Infrastruktur. À la Vogel Strauß das Problem einfach auszublenden, ist der völlig falsche Weg, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der Linken)

Die Ampel muss mit Ländern und Kommunen eine gemeinsame nationale IT-Sicherheitsstrategie entwickeln, mit dem Ziel, vor allem auch kleinere Kommunen zu unterstützen: beim Aufsetzen von Notfallplänen, bei der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit, falls der Ernstfall doch mal eintritt, damit dann der Schaden möglichst klein bleibt.

Die Linke fordert aber auch den gemeinsamen Aufbau eines Cybersicherheitsnetzwerkes mit mobilen Fachkräfteteams, die Kommunen oder auch KMU in Angriffssituationen anfordern können, damit sie eben nicht mehr allein auf weiter Flur sind, wie es Melitta Kühnlein beschrieb.

(Beifall bei der Linken)

Für mehr Cybersicherheit braucht es nämlich nicht nur bessere Strategien, sondern auch die Umsetzung wirksamer Maßnahmen und vor allem viel mehr Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der Linken)

Nach diesem Top im Digitalausschuss vom 5.6.24 waren wir parteiübergreifend auf Krawall gebürstet: 1.) Ein Unternehmensvertreter von META (Insta, Facebook, Threads) erklärte sich zu den gehäuften Sperren von Partei-Accounts und zur unsäglichen Drosselung der Reichweite “politischer” Inhalte. Alles ist viel schlimmer als bisher gedacht und eine unvorstellbare Attacke auf die Meinungsvielfalt!  Wahrscheinlich wird es noch krasser… Weitere Themen: 2) Die Wirkung von 2 Jahren Rechtsanspruch auf Mindestinternetversorgung (aka Recht auf lahmes Internet) u warum Ihr immer noch keinen Schadenersatz für schlechte Mobilfunkleistung bekommt, 3) die neue Glasfaserförderung und 4). Wie schafft die Bundesnetzagentur den Start des Digital Services Act – mit Beschwerdeplattform für User, Personalmangel u. Trusted Flagger. Bonus: Zentrum für Legistik, ZenDiS und KI-basierte Desinformation.

Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:01:25 Meta: Intro zu Sperren u Drosselung
00:07:11 Metas irre Definition von pol. Content, Meinungsvielfalt(beginnt bei Debatte Meta
00:17:17 Meta: Opt in, Forschungsdatenzugang, Accountsperren
00:24:37 Recht auf lahmes Internet (TKMV): Intro
00:32:02 Mindestinternet: BNetzA, Zahlen, Daten Fakten
00:35:23 Mindestinternet: Preis, Verbraucherschutz, Breitbandmessung
00:47:32 Gigabit-Richtlinie 2.0
00:54:20 DSA in DE: BNetzA als Dig. Dienste Koordinator
01:02:47 Outro u Bonus: Zentrum f Legistik, ZenDiS, Desinformation

Weiterführende Links:

Aufzeichnung der #65 Sitzung des Digitalausschuss

Sperrungen bei Meta

TK-Mindestversorgungsverordnung

Gigabit-Richtlinie 2.0

Aufbaus des Koordinators für Digitale Dienste

Outro

Mehr von mir und Feedback von euch zu #DerADBPodcast:

Meine Frage:

„Aus welchem Grund verzögert der Bund die Beteiligung interessierter Bundesländer
an der Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS)
GmbH (https://netzpolitik.org/2024/opendesk-wie-das-bmi-den-souveraenen-arbeits-
platzauf-die-lange-bank-schiebt/), und wann ist tatsächlich mit der Umsetzung der
geplanten Beteiligung der Bundesländer an ZenDiS zu rechnen (bitte ausführlich be-
gründen, warum trotz Bereitwilligkeit einiger Länder und seit Monaten vorliegenden
unterschriftsreifen Unterlagen bisher keine Beteiligung zustande kam und welches
Ressort die Verzögerung ursächlich zu verantworten hat)?“

Antwort der Bundesregierung:

„Zum Beitritt der Länder als Gesellschafter zur ZenDiS GmbH ist ein Antrag nach § 65
Bundeshaushaltsordnung (BHO) beim Bundesministerium der Finanzen erforderlich.
Der Bundesrechnungshof ist zu beteiligen. Dieser Antrag wird aktuell unter Berück-
sichtigung der Anforderungen der BHO und des Vergaberechts vorbereitet und soll
zeitnah dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Bundesrechnungshof
(BRH) übermittelt werden. Erst nach Zustimmung des BMF können unterschriftsreife
Unterlagen erstellt werden.
Die eingetretene Verzögerung ist nicht durch ein Ressort zu verantworten, sondern
der Komplexität der Anforderungen geschuldet, die sich aus der BHO und dem
Vergaberecht ergeben.“

Antwort im Original:

Meine Frage:

„Mit welchen Meilensteinen und jeweils welchen Ressourcen soll die Umsetzung des laut Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu errichtende “Zentrum für Legistik” erfolgen (bitte Beginn der Umsetzung, Meilensteine und Zeitraum des geplanten Arbeitsbeginns des Zentrums angeben), und wie ist beziehungsweise soll die Governance dieses Zentrums organisiert werden (unter anderem Organisation der Federführung, Art der Rechtsform, neue Behörde oder nicht)?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathof:

„Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) beschäftigt sich derzeit damit, das im Koalitionsvertrag vorgesehene Zentrum für Legistik zu errichten. Es soll diepraxisnahe Qualifizierung in zeitgemäßer Rechtssetzung fördern.Hierzu gehören neben Fach- und Rechtskenntnissen insbesondere auch spezifische Kompetenzen im Bereich der Rechtssprache sowie moderne Arbeitsmethoden. Bisherwurden hierzu zwei Online-Kurse entwickelt, von denen ein Angebot auch öffentlich verfügbar ist (https://www.ondea.de/DE/ZfL/ZfL_node.html). Seit Ende 2023 arbeitet das Zentrum zusammen mit der PD – Berater der Öffentlichen Hand

Gesellschaft mit beschränkter Haftung in einem Projekt zu Daten und Digitalen Werkzeugen im Gesetzgebungsverfahren, um das Angebot des BMJ insbesondere im Hinblick auf die effektivere Nutzung von Daten, deren Analyse und Visualisierung in der Rechtsetzung
weiterzuentwickeln, indem entsprechende Kompetenzen von Legistinnen und Legisten gefördert und geeignete Werkzeuge bereitgestellt werden. Derzeit testet das Zentrum ein Vorgehensmodell für die konzeptionelle Frühphase der Rechtsetzung mit Legistinnen und
Legisten im BMJ; eine Einbeziehung von Mitarbeitenden aus weiteren Ressorts ist beabsichtigt.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Meine Frage:

„Welche konkreten Initiativen oder (gesetzgeberischen) Handlungsmaßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Bedrohung der Demokratie durch Desinformationen z.B. im Umfeld von Wahlen zu adressieren, insbesondere in Bezug auf derartige Inhalte, die mittels KI-Anwendungen (KI = Künstliche Intelligenz) erstellt wurden, und welche Rolle spielen unabhängige Medien und Fact-Checking-Organisationen in den Regierungsstrategien zur Bekämpfung von KI-generierter Desinformation (bitte auch darauf eingehen, inwiefern diese gegebenenfalls unterstützt werden)?“

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter:

Weiterlesen

Zusammenfassung:
Unser wilder Ritt im Digitalausschuss vom 16.5.24 bringt Euch vertraute Themen mit neuen Aspekten: Wie schützt man Kinder besser vor sexualisierter Gewalt? In der Debatte: der alte Zombi Chatkontrolle (immer noch nutzlos und grundrechtsverletzend) und eine Richtlinie der EU zum Kinderschutz, die mal nicht für die Füße ist. Ein weiteres heißes Eisen: Bundesregierung beschuldigt offen den russ. Militärgeheimdienst nach Hackerangriffen u.a. auf SPD Mailkonten – was aber macht sie sonst noch und wie stehts um die Cybersicherheitsagenda? Außerdem ein Klassiker: die Umsetzung der EU-KI-Verordnung in DE, in der Variante: Anhörung zu den Spielräumen für dt. Regulierung (spannende Sachverständige zur biometrischen Fern-Identifikation – was ist schon und was sollte verboten sein? zu Aufsicht und Verbraucherschutz sowie ein KI-Register für staatliche KI-Systeme). Kurz gestreift wird die Premiere der Digitalministerkonferenz und als Bonus gibt es einen Einblick in mysteriöse Pläne des Familienministeriums zur Altersverifikation im Internet. Enjoy!

Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:01:06 Chatkontrolle reloaded u neue EU RL zum Kinderschutz: Intro
00:12:13 BuReg Positionen zu Chatkontrolle u KiSchu-RL
00:18:25 linke Forderungen: Prävention statt Massenüberwachung
00:24:22 Russ. Cyberangriffe u.a. auf SPD, Unternehmen: Intro
00:29:46 Russ. Cyberangriffe: Attribuierung, nä. Schritte, Cyber Sicherheitsagenda
00:39:37 Anhörung: Spielräume EU-KI-VO: Intro, biom. Fern-ID,
00:48:30 Anhörung KI-VO: Aufsichtsstrukturen, KI-Register
00:55:05 1. Digitalminister*innen Konferenz
01:01:15 Outro mit schrägem Ampel-Plan zur Altersverifizierung u Termine

Weiterführende Links:

Chatkontrolle und Kinderschutz-RL

Cyberangriffe auf Parteien & Co.

Anhörung Spielräume für die nationale Umsetzung der KI-Verordnung:

Digitalministerkonferenz & OZG:

Outro/Termine:

Mehr von mir und Feedback von euch zu #DerADBPodcast:

Meine Frage:

„Wann ist nach derzeitigem Sachstand mit der Einführung eines Reparaturbonus,
einer Förderrichtlinie für ein Recht auf Reparatur sowie einem Reparaturgesetz
zu rechnen, und welche Haushaltsmittel stehen für damit verbundene
Aufwände 2024 jeweils zur Verfügung?“

Antwort der Bundesregierung:

„Ein Programm zur Förderung von Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-
Werkstätten zur Unterstützung von Reparaturmaßnahmen (RRL) soll im
Jahr 2024 gestartet werden. Ein darüber hinaus gehender Reparaturbonus ist
auf Bundesebene derzeit nicht geplant. In den Haushalt sind für 2024 bei Kapitel 1601 Titel 892 07 „Reparieren
statt Wegwerfen“ Mittel in Höhe von 4,5 Mio. Euro eingestellt.
Ein Entwurf eines Reparatur-Gesetzes wird derzeit entwickelt und soll ebenfalls
in diesem Jahr vorgelegt werden.“

Antwortschreiben um Original (geschwärzt):

Zusammenfassung:
Harte Themen gab es im Digitalausschuss vom 24.4.24: Verteidigungsminister Pistorius war mit mehreren Generälen präsent und stellte sich unseren Fragen zu KI, Drohnen, Cloud und hybride Bedrohung, natürlich ging es auch um den Ukraine-Krieg und digitale Kriegsführung – von Kamikaze-Drohnen bis Satelliten-Konnektivität. Ethisch alles nicht so einfach. Wir haben außerdem Microsoft vorgeladen und nebst BSI und BMI zu den jüngsten 3 Hackerangriffen befragt: Erkenntnisse, Folgen, Sicherheitsrisiken und Konsequenzen für die digitale Souveränit des Bundes. Kürzer gehts ums dritte Thema: Umsetzung der KI-Verordnung. Bonusthema diesmal: der Girlsday! Ich hatte 8 Mädels zu Gast, die im Podcast kurz zu Wort kommen.

Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:01:18 Girls Day
00:04:16 Pistorius: Meine u seine Intro
00:12:19 Pistorius: Sicherheitslücken, Graubereiche, Hackback
00:20:47 Pistorius: Konnektivität, Ukraine-Krieg, KI
00:27:47 Pistorius: Cloud, WebEx Leak, Nachhaltigkeit, Fazit
00:33:04 Hackerangriffe auf Microsoft: Intro – 3 Fälle
00:44:36 MSFT Hacks: BSI, BMI – Betroffenheit, Konsequenzen
00:47:43 MSFT Hacks: Sicherheit souveräner Clouds, Rahmenverträge
00:54:51 KI-Verordnung – next Steps dt. Umsetzung
00:57:03 Outro

Weiterführende Links:

Rede zur internationalen Digitalpolitik vom 25.04.24

GirlsDay

Verteidigungsmininister Pistorius u Digitalisierung im Militär

Microsoft-Gate

KI-Verordnung – AI Act

Mehr von mir und Feedback von euch zu #DerADBPodcast:


Meine Frage:

„Welche Verhandlungen führt oder plant die Bundesregierung einschließlich nachgeordneter Behörden mit dem Unternehmen Microsoft zu Lizenzverträgen (bitte jeweils Art und ungefähre Anzahl der Lizenzen – auch mit einer Bandbreite – angeben, sowie das maximal angenommene Vertragsvolumen (z. B. Summe der Lizenzkosten ohne Rabatte nach aktuell üblichen Preisen für Verwaltungskunden)), und was ist jeweils der Zeitrahmen für diese Verhandlungen (tatsächlicher oder geplanter Beginn und voraussichtliches, geplantes Ende)?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathof:

„Microsoft stellt der öffentlichen Verwaltung in Deutschland Microsoft-Lizenzen und Microsoft-Leistungen in aller Regel nicht im Direktgeschäft, sondern über sog. Microsoft-Handelspartner zur Verfügung. Der Bezug von Microsoft-Lizenzen und -Leistungen erfolgt in diesen Fällen regelmäßig über Rahmenvereinbarungen, die zuvor mit Handelspartnern geschlossen wurden. Daher erfolgt keine Verhandlung mit dem Unternehmen Microsoft zu Lizenzverträgen. Grundlage der mit den Handelspartnern geschlossenen Rahmenvereinbarungen sind in den meisten Fällen die sog. Microsoft-Konditionenverträge. Zu den Microsoft- Konditionenverträgen gehören der Konzernvertrag (Enterprise Agreement), ein Mantelvertrag (Business- und Service-Agreement) und der Select Plus-Vertrag. Die Verträge sind inhaltlich auf die Bedürfnisse der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik Deutschland zugeschnitten und werden in regelmäßigen Abständen zwischen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie Microsoft neu verhandelt. Die Microsoft-Konditionenverträge können durch Bund, Länder und Kommunen genutzt und wie oben beschrieben, den Rahmenvereinbarungen mit Handelspartnern zugrunde gelegt werden. Die Microsoft-Konditionenverträge begründen indessen keine eigenständigen Verträge zum Bezug von Lizenzen, für die ein bestimmtes Volumen angegeben werden kann. Nähere Informationen zu den Microsoft-Konditionenverträgen können über die Website von www.cio.bund.de abgerufen werden.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):