Mein Interview zur Cybersicherheitsagenda des BMI fand noch vor der Pressekonferenz von Ministerin Faeser statt (Quelle: zdf.de).

Mehr dazu gibt es in diesem Twitter Thread und meinem Pressestatement:

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Frage

Welcher Anteil von Krankenhäusern nutzt nach Kenntnis der Bundesregierung die für Ende Mai 2022 angekündigte Schnittstelle zu Krankenhausinformationssystemen (s. Antwort auf meine Schriftliche Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 20/1402, S. 45f.) für einen sowohl direkten als auch voll elektronischen Meldeweg zur Meldung tagesaktueller Covid-19-Hospitalisierungsraten an das RKI (bitte in absoluten u relativen Zahlen angeben) und welche Daten (bitte jeweils die übermittelnde Stelle mit angeben) sollen in den von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgeschlagenen sog. “Pandemie-Radar” einfliessen (s. https://www.tagesschau.de/inland/coronaradar-rki-101.html)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Prof. Dr. Edgar Franke am 11. Juli 2022

Das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) bietet Krankenhäusern die Möglichkeit, Hospitalisierungen aufgrund von SARS-CoV-2 elektronisch zu melden. Die Meldung via DEMIS ist aktuell freiwillig.
Am 25. März 2022 wurden Vorgaben für die Hersteller von Krankenhausinformationssystemen (KIS) für die Anpassung ihrer Software zur Anbindung der Krankenhäuser an DEMIS per direkter Schnittstelle veröffentlicht. Eine entsprechende Testumgebung, in der die KIS-Hersteller ihre
Entwicklung auf Kompatibilität zur direkten Schnittstelle zu DEMIS prüfen können, steht den Herstellern seit dem 31. Mai 2022 zur Verfügung. Die Schnittstelle selbst wurde am 14. Juni 2022 freigeschaltet. Unterstützend bietet die DEMIS-Geschäftsstelle des Robert Koch-Instituts (RKI) zudem regelmäßige Sprechstunden für Krankenhäuser und KIS-Hersteller zur Anbindung an DEMIS an. Der Entwicklungsfortschritt der Hersteller und Planungen für die Bereitstellung der Funktion an die Krankenhäuser sind heterogen.
Dem Bundesministerium für Gesundheit ist nicht bekannt, wie viele Krankenhäuser die Schnittstelle zu Krankenhausinformationssystemen bereits nutzen. Einige Hersteller von Krankenhausinformationssystemen haben angekündigt, die angepasste Software zum üblichen Wartungsfenster
Ende des Jahres zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung strebt eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes zur verpflichtenden elektronischen Übermittlung der Meldungen an, die die Umsetzung befördern wird. Um die pandemische Lage besser einschätzen zu können, ist eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes ebenfalls dahingehend geplant, die aktuelle Belegung auch der nichtintensivmedizinischen
Behandlungskapazitäten in Krankenhäusern zu erfassen. Dabei sollen die Krankenhäuser ebenfalls mit DEMIS relevante Daten zu ihrer aktuellen Auslastung übermitteln und so eine Einschätzung der pandemiebedingten Situation in der stationären Versorgung bieten.
Das „Pandemie-Radar“ dient zur Optimierung des Pandemie-Managements. Neben den Hospitalisierungsmeldungen und den Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser werden insbesondere das Abwassermonitoring, Krankenhaus-Sentinel-Untersuchungen, das Impfquotenmonitoring und das Deutsche Elektronische Meldesystem für Infektionskrankheiten (DEMIS) wichtige Erkenntnisse
über den weiteren Verlauf der Pandemie liefern.
Beispielsweise soll eine gesetzliche Grundlage für die zusätzliche nichtnamentliche elektronische Meldung negativer PCR-Testergebnisse in § 7 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz geschaffen werden. Hierdurch kann eine Vollerfassung der in Deutschland durchgeführten PCR-Tests tagesgenau,
demografisch und regional hochaufgelöst erzielt werden. Die aus den Daten ermittelte Positivquote ist ein Maß, mit dem sich die Untererfassung (Dunkelziffer) in der Bevölkerung abschätzen lässt. Die Positivquote ist somit ein wichtiger Indikator für die Einschätzung der epidemischen
Lage, auf deren Grundlage Empfehlungen für Maßnahmen und politische Entscheidungen getroffen werden können.
Ergänzend soll regional auf die Daten des Abwassermonitorings zurückgegriffen werden, um die
Lage vor Ort besser einschätzen zu können. Aktuell ist geplant insgesamt 48 Standorte bundesweit
an eine gemeinsame IT-Struktur anzuschließen. Außerdem ist das Digitale Impfquoten-Monitoring (DIM) für die Pandemiebekämpfung von essentieller Bedeutung, da die darin enthaltenen tagesaktuellen Daten die Grundlage für die Analyse des COVID-19-Impffortschritts bilden und somit die Steuerung der Impfkampagne ermöglichen und zur Bewertung des aktuellen Standes der Immunitätslage in der Bevölkerung beitragen.
Das RKI wertet alle Impfdaten aus, die ihm gemäß § 4 der Impfverordnung übermittelt werden. Dafür werden die je nach Meldesystem in unterschiedlicher Struktur und Detailliertheit vorliegenden Daten in einer Datenbank zusammengeführt, für verschiedenste Auswertungen
aufbereitet und in unterschiedlichen Formaten publiziert.

Antwortschreiben im Original (pdf).


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Frage:

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Definition von Sven Herpig (https://twitter.com/z_edian/status/1534505092820393985), dass es sich bei sog. Hackbacks um “technische, intrusive (i. S. v. Einwirkung auf Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit), Maßnahmen im Rahmen von defensiven (i. S. d. Reactio, nicht der Actio) Operationen im In- und/oder Ausland zum Neutralisieren, Abschwächen und/oder Zurechnen von kriminellen, nachrichtendienstlichen und/oder militärischen Aktivitäten gegen staatliche oder KRITIS-IT-Infrastrukturen handelt und falls die Bundesregierung diese Definition nicht teilt, wie definiert sie sog. Hackbacks?

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FRAGE:

Plant die Bundesregierung, ihrem Anspruch einer Kultur von Transparenz und nachvollziehbarem Verwaltungshandeln und im Lichte einer von ihr im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ohnehin beschlossenen Überwachungsgesamtrechnung, Statistiken über automatisiert abgefragte Bestandsdaten nicht nur für Telefonnummern, sondern insbesondere auch für Daten der Nutzer und Nutzerinnen bestimmter IP-Adressen und E-Mailpostfächer zu erheben und dafür eine ggf. erforderliche gesetzliche Grundlage zu schaffen – und wenn nein, warum nicht (Drucksachennr. 20/2692, Schriftliche Frage Nr. 121) ?

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Am 3. Mai 2022 besuchte ich das Mehrgenerationenhaus „Krümelkiste“ in Neuruppin in der Ostprignitz, wo mich Leiterin Antje Teufert durch die Räumlichkeiten des Mehrgenerationenhauses führte, das als eines der ersten im Land Brandenburg entstand und schon 2006 seine Türen öffnete. Für Antje Teufert erfüllt die Einrichtung gerade in diesem Viertel wichtige Funktionen, denn es gibt vielfältige und niedrigsschwellige Angebote, die generationen­übergreifend sind und auch Menschen, die materiell benachteiligt sind, die kulturelle und soziale Teilhabe ermöglichen. Es war so beeindruckend, die Leidenschaft der Leiterin und ihrer Mitarbeiterinnen zu sehen, die ein unglaubliches Angebot auf die Füße stellen! Und es ist toll zu erleben, was möglich ist, wenn es die Infrastruktur dafür gibt und sich Menschen mit Herz, Kompetenz und Überzeugung daran machen, sie für vielfältige Aktivitäten auszugestalten und diese Angebote dann auch so breit angenommen werden. In dieser Gegend macht das Mehrgenerationenhaus einen Riesenunterschied. Ich erlebe immer wieder, dass es solche Infrastrukturen braucht, um unsere Gesellschaft auch zusammenzuhalten.

Mit Leiterin Antje Teufert

Täglich und oft bis spät in den Abend „steppt der Bär“ in der Krümelkiste, auch als ich eintraf. Bei Kaffee und Kuchen wurde Karten gespielt, miteinander geredet und gestrickt. Davon inspiriert packte auch ich meine Häkelarbeit aus (irgendeine  Handarbeit habe ich immer in meinem Rucksack) und häkelte an einem Einkaufsnetz, während ich mit einer migrantischen Seniorin über die Handspinnerei fachsimpelte.

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Am Ende  meines Wahlkreistages am 4. Mai 2022 in der Ostprignitz besuchte ich das malerische Rheinsberg, wo ich im Freien, vor dem Fachgeschäft für Demokratie, eine Bürgersprechstunde abhielt. Bürgerinnen und Bürger brachten ihre Fragen, Anliegen und Anregungen vor, zum Beispiel zur Unterbringung ukrainischer Geflüchteter in Rheinsberg. Da ich selbst in der Flüchtlingsinitiative meines Heimatortes Fürstenberg/Havel aktiv bin, verwunderten mich die großen Unterschiede der Handhabung, denn in Fürstenberg ist die Mehrheit der Ukrainer:innen privat untergebracht, in Rheinsberg wird private Unterbringung jedoch erschwert und ist daher eine Ausnahme. Ich kann überhaupt nicht verstehen, warum man privater Solidarität Steine in den Weg legt, denn bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft ist es viel schwieriger, Hilfe und Informationen für alle möglichen Dinge zu bekommen, aber auch Beziehungen zu knüpfen zu den Einheimischen. Kriegsflüchtlinge leben ohnehin schon in einer Extremsituation, da sollte man es ihnen wenigstens nach der Ankunft so leicht wie möglich machen!

Sprechstunde vor dem Fachgeschäft für Demokratie in Rheinsberg

Alle 10 Jahre wird die Bevölkerung in Europa gezählt, zumindest in Teilen. Im letzten Jahr wäre es wieder so weit gewesen, aber wegen der Pandemie wurde die  Volkszählung auf 2022 verschoben. Wenige Wochen vor dem Start des Zensus am 15. Mai 2022 war ich deshalb in Begleitung des Landrats Ralf Reinhardt zu Besuch beim Zensus 2022 Büro des Landkreises Ostprignitz, um mich bei der Leiterin Kerstin Brendler über den Stand der Haushaltebefragung, insbesondere über deren digitale Aspekte, zu informieren. Die Volkszählung besteht aus verschiedenen Teilen, etwa 10% aller Haushalte – per Losverfahren bestimmt, aber auch 100%  aller  Wohneigentümer:innen sowie Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte werden dabei befragt. Die Daten werden anonymisiert den Ämtern für Statistik zur Verfügung gestellt.

Zensus Flyer (Quelle: http://www.zensus2022.de/)

Im zweistündigen Gespräch wurde uns u.a. erklärt, dass viele Ehrenamtliche an der Befragung der Bevölkerung beteiligt sind. Ihr Engagement wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet. Teile der Datenerhebung erfolgen jedoch nicht durch Befragung an der Haustür, sondern sind online von den Bürger:innen selbst auszufüllen. Die schleppende Digitalisierung in Deutschland beschert daher auch dem Zensus Probleme, denn wie Kerstin Brendler ausführt, melden sich vermehrt gerade ältere Menschen aus dem ländlichen Raum, weil sie nicht in der Lage sind, die Formulare online auszufüllen. Für mich ein bekanntes Problem. Wir haben in Deutschland seit Jahren das Thema Ausbau der Digitalkompetenzen und der digitalen Infrastruktur verschlafen. Es fehlt immer noch viel zu oft an einem Internetzugang, an elektronischen Geräten oder schlicht an der Kompetenz, sie zu bedienen.

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Mein Wahlkreistag am 4. Mai 2022 führte mich ins Havelland zum Kolonistenhof Großderschau

Ich kam nicht ohne Anlass, sondern auf Einladung des Vereins „Initiative Begegnungszentrum Großderschau  e.V.“, der um finanzielle Unterstützung für eine Lesung mit der Schriftstellerin Rita König aus Rathenow gebeten hatte. Und so übergab ich einen symbolischen Spendenscheck über die benötigten 200,- EUR vor historischer Kulisse an den ehemaligen Geschäftsführer Jörg-Dietrich Thiele. Das Geld stammt vom Fraktionsverein der Linksfraktion im Bundestag, der mit den Mitgliedsbeiträgen der Abgeordneten und von gespendeten Diätenerhöhungen viele Spendenwünsche erfüllen kann. Ich freue mich immer, wenn meine Beiträge zum Fraktionsverein hier in der Region ankommen! Vereine und gemeinnützige Träger, die ebenfalls Unterstützung durch kleinere Spenden  benötigen, können sich in meinen Wahlkreisbüros zu Fragen der Antragstellung informieren. 

Spendenübergabe an Jörg Dietrich

Bei strahlendem Sonnenschein bekam ich von Jörg Dietrich und weiteren Mitgliedern des Vereins eine Führung durch den Garten, wo es jede Menge alte Werkzeuge, Geräte, Leiterwagen und Kutschen zu bestaunen gab.

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Wer eine Website betreibt, weiß: Es geht nicht ohne Impressum. Wer kein Büro hat, muss dort die private Wohnadresse veröffentlichen, um teure Strafen zu verhindern. In Zeiten der Digitalisierung völlig überholt! Das ist nicht nur gefährlich für Frauen*, Journalist*innen, Politiker*innen und Co., sondern auch für unsere Demokratie. Denn wer Stalker oder Nazis fürchten muss, zieht sich schnell zurück und verzichtet eher darauf, sich online mitzuteilen. Dann fehlen wichtige Stimmen in der Öffentlichkeit. Deswegen fordern wir eine kleine Änderung mit großer Wirkung: Keine Wohnadressen im Impressum! Antrag-Drucksache 20/2031