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Pressemitteilung vom 20. Januar 2023

Als letzten Tagesordnungspunkt debattierte der Bundestag am Abend des 19. Januar 2023 einen Antrag der Linksfraktion mit der Aufforderung, die Bundesregierung zur Ablehnung der sogenannten Chatkontrolle Verordnung der EU zu verpflichten. Der Antrag wurde von allen übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Entwurf einer EU-Verordnung für Regeln zur Prävention und Bekämpfung der Darstellung sexueller Gewalt an Kindern ist hochumstritten, da er vor allem auf weitreichende und grundrechtsverletzende Überwachungsmaßnahmen und nur sehr wenig auf Prävention setzt. Kritik kam nicht nur per offenem Brief von über 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen in Europa, sondern auch von Kinderschutzorganisationen und besonders umfassend und grundsätzlich über ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das den Entwurf als unvereinbar mit europäischen und deutschen Grundrecht bewertet, sowie als ungeeignet für die Erreichung des beabsichtigten Ziels, Kinder besser zu schützen.

Seit Monaten streiten sich die Ampel-Parteien in der Frage, wie sie sich zur Chatkontrolle-Verordnung verhalten. Vor allem Innenministerin Faeser machte Schlagzeilen, als sie mehrfach öffentlich die Verordnung lobte und das sogenannte Client Side Scanning – das automatische Durchsuchen von Inhalten auf privaten Geräten vor der Verschlüsselung – befürwortete. Auch in der Debatte war erkennbar, dass ein Riß durch die Ampelkoalition geht, trotz Kritik von MdB aller drei Ampelfraktionen an grundrechtswidrigen Elementen der geplanten Verordnung und der erklärten Absage einer SPD Rednerin zum Client Side Scanning. Denn weiterhin ist nur sicher, dass Deutschland die Verordnung nicht ablehnen wird, offen ist aber weiterhin, ob es zu einer Zustimmung oder ein Enthaltung kommen wird und damit Deutschland direkt oder indirekt dazu beiträgt, die größte Überwachungsinfrastruktur seit Jahrzehnten aufzubauen. Schon im Herbst 2022 hatte bereits das österreichische Parlament daher seine Regierung auf Basis der Landesverfassung zur Ablehnung der Chatkontrolle Verordnung verpflichtet.

Die digitalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Anke Domscheit-Berg, erklärt:

„Es ist mir unbegreiflich, dass eine Bundesregierung ohne Beteiligung der CDU/CSU es nicht schafft, sich unmissverständlich gegen ein EU-Verordnungsvorhaben zu positionieren, das nichts weiter als ein Gruselkabinett von Überwachungsmaßnahmen ist und keineswegs geeignet, Kinder besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Die Ampel-Koalitionäre argumentieren, dass sie sich einerseits nur bei einer grundsätzlichen Unterstützung in Brüssel für positive Veränderungen des Verordnungsentwurfs einsetzen könnten und es andererseits ja auch unterstützenswerte Inhalte wie ein geplantes EU-Zentrum gäbe. Dieses Zentrum hat jedoch keineswegs den Zweck, vor allem der Prävention zu dienen, sondern soll insbesondere die Umsetzung technischer Überwachungsmaßnahmen unterstützen und begleiten.

Außerdem ist es völlig abwegig, eine Verordnung zu unterstützen, die nicht nur einen klaren Bruch mit dem Koalitionsvertrag darstellt, sondern in Gänze unvereinbar ist mit der Grundrechtecharta der EU und mit Verfassungsgrundrechten. Ein von mir beauftragtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kam schon Ende 2022 zu einem vernichtenden Gesamturteil, wonach die Verordnung weder geeignet noch angemessen und verhältnismäßig sei und das Ende der Vertraulichkeit elektronischer Kommunikation bedeute. Sie gefährdet außerdem die IT-Sicherheit aller Nutzer und Nutzerinnen digitaler Dienste, denn um Inhalte auf privaten Geräten vor der Verschlüsselung z.B. über einen Messengerdienst automatisiert durchsuchen zu können, müssen überall Hintertüren in Apps und/oder Geräte eingebaut werden, und diese Hintertüren können und werden Kriminelle für verbrecherische Zwecke nutzen.

Die Koalition redet sich schön, dass sie sowohl mit einer Zustimmung als auch mit einer Enthaltung in Brüssel dazu beitragen wird, dass in Europa eine beispiellose Zensur- und Überwachungsinfrastruktur entsteht, die unkontrollierbar ist, von undemokratischen Drittstaaten begeistert für die Unterdrückung Oppositioneller kopiert werden wird und einen Geist aus der Flasche lässt, der kaum wieder eingefangen werden kann. Mit der Anwendung dieser Verordnung werden künftig Ermittlungsbehörden durch tausende Fälle falscher Verdächtigungen von der Verbrechensermittlung abgehalten, Jugendliche werden massenhaft kriminalisiert, weil Algorithmen Sexting von Grooming nicht unterscheiden können, und unzählige Unschuldige werden schrecklicher Verbrechen verdächtigt, weil künstliche Intelligenz legitime Familienfotos z.B. von badenden Kindern in Chats oder Foto-Cloud-Backups mit strafbaren Bildern verwechselt.

Soziale Probleme lassen sich mit technischen Mitteln nicht lösen, stattdessen braucht es endlich einen umfassenden Katalog wirksamer, aber eben nicht grundrechtsverletzender Maßnahmen, um Kinder tatsächlich besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Ich bedaure sehr, dass die Ampelmehrheit im Bundestag sich dem Antrag der Linken nicht anschließen wollte und fordere die Regierungskoalition erneut dazu auf, sich weder aktiv noch passiv am Aufbau dieser beispiellosen Überwachungsinfrastruktur zu beteiligen.”

Hintergrund: Als letzten Tagesordnungspunkt debattierte der Bundestag am Abend des 19. Januar 2023 einen Antrag der Linksfraktion mit der Aufforderung, die Bundesregierung zur Ablehnung der sogenannten Chatkontrolle-Verordnung der EU zu verpflichten. Der Antrag wurde von allen übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Entwurf einer EU-Verordnung für Regeln zur Prävention und Bekämpfung der Darstellung sexueller Gewalt an Kindern ist hochumstritten, da er vor allem auf weitreichende und grundrechtsverletzende Überwachungsmaßnahmen und nur sehr wenig auf Prävention setzt. Kritik kam nicht nur per offenem Brief von über 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen in Europa, sondern auch von Kinderschutzorganisationen und besonders umfassend und grundsätzlich über ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das den Entwurf als unvereinbar mit europäischen und deutschen Grundrecht bewertet, sowie als ungeeignet für die Erreichung des beabsichtigten Ziels, Kinder besser zu schützen.

Seit Monaten streiten sich die Ampel-Parteien in der Frage, wie sie sich zur Chatkontrolle-Verordnung verhalten. Vor allem Innenministerin Faeser machte Schlagzeilen, als sie mehrfach öffentlich die Verordnung lobte und das sogenannte Client Side Scanning – das automatische Durchsuchen von Inhalten auf privaten Geräten vor der Verschlüsselung – befürwortete. Auch in der Debatte war erkennbar, dass ein Riss durch die Ampelkoalition geht, trotz Kritik von MdB aller drei Ampelfraktionen an grundrechtswidrigen Elementen der geplanten Verordnung und der erklärten Absage einer SPD-Rednerin zum Client Side Scanning. Denn weiterhin ist nur sicher, dass Deutschland die Verordnung nicht ablehnen wird, offen ist aber weiterhin, ob es zu einer Zustimmung oder einer Enthaltung kommen wird und damit Deutschland direkt oder indirekt dazu beiträgt, die größte Überwachungsinfrastruktur seit Jahrzehnten aufzubauen. Schon im Herbst 2022 hatte bereits das österreichische Parlament daher seine Regierung auf Basis der Landesverfassung zur Ablehnung der Chatkontrolle-Verordnung verpflichtet.“

Die PM auf der Seite der Linksfraktion.

Mehr zur Position und Arbeit von Anke Domscheit-Berg bezüglich Chatkontrolle

Kontakt:

Anke Domscheit-Berg

mailto: anke.domscheit-berg@bundestag.de

Tel.: (030) 227 73107

Sichere Verschlüsselung elektronischer Kommunikation und Profilbildung durch Cookies (24.02.2021)

Gleich zwei Ausschusssitzungen zur Digitalen Agenda fanden am Mittwoch statt, zuerst eine Standardsitzung mit zwei Themen, dann eine Anhörung mit Sachverständigen zur Datenstrategie der Bundesregierung. Dieser Ausschussreport befasst sich nur mit der Standardsitzung. Es ging darin einerseits um sichere Verschlüsselung vor allem bei Messengern (dabei auch um “Vorder- und Hintertüren” in Software für Geheimdienste und Polizei, sowie um die Unabhängigkeit des BSI) und es ging um Cookies, Profilbildung durch digitale Unternehmen und Microtargeting im Internet. Die EU hat das geltende deutsche Recht bereits für rechtswidrig erklärt, eine Gesetzänderung ist in der Mache. Aber wie wird sie aussehen? Und was tut sich in Europa, z.B. bei der ePrivacy Richtlinie? Welche Position vertritt die Bundesregierung? Wie kann man Privatsphäre schützen und trotzdem die Nutzerfreundlichkeit erhalten und Cookie-Müdigkeit verhindern? Dürfen Cookie Manager wie PIMS uns das Leben erleichtern? Zu all diesen Fragen und Themen gibt es Informationen in diesem Video, das zum ersten Mal im Video- und Tonstudio “Stellwerk” im Fürstenberger Verstehbahnhof aufgenommen wurde, einem Studio, das an anderen Tagen als digitales Klassenzimmer genutzt wird.

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Der EU-Ministerrat plant, noch in diesem Jahr einen Beschluss zu verabschieden, der Messaging-Dienste zwingt, eine Hintertür einzubauen. Damit soll die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verboten werden. Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg: „Wer sichere Kommunikation durch Verschlüsselung verspricht, aber gleichzeitig sichere Ende-zu-Ende Verschlüsselung unmöglich machen will, zeigt vor allem eins: dass es an Kenntnis zu grundlegenden Mechanismen der digitalen Gesellschaft mangelt.“

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Frage: Hat das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat eine Arbeitsgruppe zur Ermöglichung eines Zugriffs auf verschlüsselte Messenger-Kommunikation eingerichtet, und fass ja, was ist ihr Aufgabenbereich?

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 01. Oktober 2019:

Das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat hat keine Arbeitsgruppe zur Ermöglichung eines Zugriffs auf verschlüsselte Messenger-Kommunikation eingerichtet.

Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Wir fordern ein Recht auf Verschlüsselung

Der Schutz der Privatsphäre ist sehr wichtig. Wir fordern ein Recht auf Verschlüsselung und die Möglichkeit, mit Behörden verschlüsselt kommunizieren zu können. Staatliches Handeln darf allgemeine IT Sicherheit niemals gefährden, daher fordern wir, dass alle den Behörden bekannten Sicherheitslücken gemeldet werden müssen, um sie zu schließen. Ihre Geheimhaltung zu Überwachungszwecken gehört verboten.

Ein Bundestagsausschuss tagt nicht nicht nur im Bundestag, sondern manchmal auch woanders. So haben wir vor einigen Wochen die Hannovermesse besucht und uns vor allem zu Industrie 4.0 informiert und in dieser Woche waren wir gemeinsam auf der CEBIT.

Foto: Anke Domscheit-Berg, CC BY 4.0

Nächste Woche reisen wir sogar in das Ausland, um von Dänemark und Schweden zu lernen, wie man es dort schafft, Themen wie eGovernment oder den Breitbandausbau für ein schnelles Internet besser anzupacken als bei uns. Zurück zur CEBIT: das Ausschusssekretariat hatte uns ein volles Programm zusammengestellt, alle 15 Minuten war man zu einem anderen Stand und zu einem anderen Thema unterwegs. Es war natürlich schade, dass man nie länger bleiben konnte, um hier und da mal eine Rückfrage zu stellen und ich hatte auch ein gewisses Problem, die Gruppe nicht zu verlieren, weil ich manchen Stand, der nicht auf unserer Agenda stand (Pizzadrohne und IT in Afrika z. B.) interessanter fand, als unser offizielles Programm.

Foto: Anke Domscheit-Berg, CC BY 4.0

Meine absoluten Highlights fand ich schon am ersten Stand, aufregender wurde es später nicht mehr. Erst letzte Woche hatten wir eine Expertenanhörung zum Thema Quantencomputing im Ausschuss und hatten dort so einiges an Grundlagen gehört, u.a. dass der Durchbruch dieser neuen Rechnertechnologie in 5-10 Jahren zu erwarten ist und so große Sprünge in Rechnerleistung verspricht, dass damit die meisten heute gängigen Verschlüsselungen geknackt werden können. Das ist natürlich beunruhigend, aber mit Quantencomputern könnte man auch neue Verschlüsselungen schaffen, die langfristig sicher sind. Ihre Potenziale für sehr viele auch industrielle Bereiche sind riesig. Nachdem ich das von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gerade alles frisch erzählt bekommen hatte, war es natürlich sehr aufregend, einen leibhaftigen Quantencomputer selbst zu sehen. Ich habe nie darüber nachgedacht, wie er aussehen könnte, aber ganz bestimmt hätte ich mir etwas Anderes vorgestellt, als diese filigrane, glänzende Struktur, aus silbernen Stangen mit diversen Windungen, goldenen Platten, die mehrere „Stockwerke“  bildeten, und vielen, aus unzähligen Kupferfäden eng geflochtenen Zöpfen. Dieses etwa 1,50 m große „Kunstwerk in Medaillenfarben“ war von oben aufgehängt und besaß eine sehr transparente Struktur. Von allen Seiten konnte man durchgucken. Keine Platinen, keine Lötstellen, keine kleinen Prozessoren oder Widerstände, nichts von all dem, was man sonst so mit dem Inneren eines Computers assoziiert. Aber ein Quantencomputer ist ja auch etwas völlig Anderes, seine Q-Bits können z.B. verschiedene Zustände gleichzeitig einnehmen, also 0 und 1 gleichermaßen, weshalb ihre höhere Leistung möglich ist. Das für unsere Gewohnheiten merkwürdige Aussehen eines Quantencomputers hat vor allem auch damit zu tun, in welcher Umgebung er normalerweise arbeitet, nämlich im Vakuum und bei extremer Kälte nahe dem absoluten Nullpunkt.

Foto: Anke Domscheit-Berg, CC BY 4.0

Am gleichen Stand (IBM) gab es das zweite Highlight des Tages, einen kugelförmigen Roboter, der für die Raumstation ISS entwickelt wurde. Dort soll er um Astronaut Alexander Gerst herumschweben und ihm bei der Arbeit assistieren. Die schwebende Kugel heißt nicht R2D2 sondern Cimon, ist vollgestopft mit künstlicher Intelligenz, kennt die ISS auswendig und auch alle Experimente, die Astro Alex zu absolvieren hat. Cimon hat ein rundes Display, in dem ein Gesicht aus Strichlinien freundliche Mimik zeigt und hin und wieder mit den Augen blinzelt. Seine richtigen Augen sind aber kleine Kameras, die zum Beispiel Astronaut Gerst beobachten. Das „Gehirn“ von Cimon kann dann seine Mimik interpretieren und darauf reagieren, ihn aufmuntern, wenn er missgelaunt ist, aber auch die Bodenstation darüber informieren, ob es dem Astronauten gut oder schlecht geht.

Foto: Anke Domscheit-Berg, CC BY 4.0

Als man uns am IBM-Stand gerade erzählen wollte, wie man Blockchain-Technologie einsetzt, um Fahrraddiebstahl zu verhindern, mussten wir leider weiter, schade. Ich hätte das gern noch erfahren, denn gerade so einfache, praxisnahe Beispiele können oft einer neuen Technologie zum Durchbruch verhelfen und für mehr Verständnis und Akzeptanz sorgen. Am Stand von Fraunhofer haben wir dann aber von einem anderen Anwendungsbeispiel dieser Technologie erfahren. Dort ging es um die Erstellung fälschungssicherer Zertifikate und Zeugnisse z. B. nach nach Qualifikationsmaßnahmen oder Ausbildungen. Der dafür entwickelte Prozess lässt sich eigentlich beliebig auf alles Mögliche übertragen, auf Prüfsiegel, Teilnahmenachweise oder staatliche Urkunden. Ich bin gespannt, wann man in der öffentlichen Verwaltung die ersten Pilotprojekte auf der Basis dieser sogenannten „smart contracts“ macht, denn vieles gerade im eGovernment, also der elektronischen Erledigung öffentlicher Dienste, scheitert noch daran, dass es zum Beispiel keine etablierten, sicheren amtlichen Dokumente gibt, eine elektronische Heirats- oder Geburtsurkunde zum Beispiel, deren Echtheit man in jeder Behörde einfach überprüfen könnte. Mit Blockchain-Technologie könnte das gehen. Wir haben noch viele andere Stände besucht, vom Startup bis zum Großunternehmen. Als der offizielle Rundgang vorbei war, besuchte ich noch den Stand von Berlin Brandenburg und  dort vor allem die Ausstellung der TH Brandenburg an der Havel, an der ich ja schon mehrfach zu Gast war, als Rednerin beim IT  Sicherheitsforum, im Gespräch mit der Präsidentin, bei Besichtigung der Studienbereiche Medizininformatik und Medieninformatik, im Fachaustausch mit Wissenschaftlern, die an einer barrierefreien Notfall-App arbeiten, oder als Festrednerin bei der Jugendweihe in diesem Frühjahr, die ebenfalls in der Aula der TH stattfand. Das war ein sehr schöner Abschluss des CEBIT Besuchs, ein Stück Wahlkreis und Brandenburger Heimat mitten in Hannover.

29.01.18 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/517

Seit einigen Jahren setzt sich zunehmend die Verschlüsselung des regulären Webverkehrs über das Protokoll https durch. Trotz Bekenntnis zu Deutschland als „Verschlüsselungs-Standort Nr. 1“ in der Digitalen Agenda der Bundesregierung unterstützen anscheinend nur wenige Webseiten von Bundesbehörden dieses Verfahren. Wir fragen nach genauen Zahlen und geplanten Verbesserungen. (zum PDF)

Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/681 vor. Antwort als PDF herunterladen