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Frage

Wie genau begründet die Bundesregierung den nach Kenntnis der Fragestellerin erfolgten Verzicht des BfR auf weitere Rechtsmittel im Rechtsstreit mit dem MDR bezüglich eines Glyphosat-Gutachtens des Bundesinstitutes für Risikobewertung (siehe www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2021/6_U_105_20_Urteil_20210219.html), und welche weiteren Kosten sind in jenem Rechtsstreit seit meiner letzten Schriftlichen Frage danach angefallen (siehe letzte Anfrage dazu: Bundestagsdrucksache 19/4421, Frage 107; vgl. https://netzpolitik.org/2018/zensurheberrecht-bundesamt-gab-80-000-euro-gegen-glyphosat-berichterstattung-aus/; bitte nach Datum, Empfänger und Anlass der Ausgabe aufschlüsseln)? (BT-Drucksache 19/31996, Frage 72)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel (BMEL) vom 9. August 2021

Bei der Beurteilung der Zweckmäßigkeit der Informations- und Publikationsstrategie sowie Geltendmachung von Urheberrechtsverstößen in seinem oben genannten Tätigkeitsgebiet ist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weisungsunabhängig.

Nach dessen Auskunft beruht der Verzicht auf die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde auf einer Gesamtabwägung aller hierfür einschlägigen Gesichtspunkte nach anwaltlicher Beratung.

Seit der Beantwortung der Schriftlichen Frage 107 auf Bundestagsdrucksache 19/4421 sind im betreffenden Rechtsstreit nach Auskunft des BfR Kosten in Höhe von insgesamt 73.764,41 Euro angefallen.

Parlamentarische Initiativen von Petra Sitte, Jan Korte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Norbert Müller, Petra Pau, Sören Pellmann, 03. Mai 2019

03.05.19 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/9742

Die Verwertungsgesellschaft WORT schüttet Vergütungseinnahmen an die Herausgeber*innen von Sammelbänden aus, ohne zu prüfen, ob es sich bei diesen tatsächlich um die Urheber*innen eines Sammelwerks im eigentlichen Sinne handelt. Wir fragen die Bundesregierung, wie sie dies bewertet und welche Konsequenzen sie daraus zieht.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/10295 vor. Antwort als PDF herunterladen

Parlamentarische Initiativen von Petra Sitte, Anke Domscheit-Berg, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, André Hahn, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Norbert Müller, Petra Pau, Martina Renner, Friedrich Straetmanns, Katrin Werner, Sabine Zimmermann, 04. April 2019

04.04.19 – Antrag – Drucksache Nr. 19/8966

Die Bundesregierung wird aufgefordert, der umstrittenen Urheberrechtsrichtlinie im Rat der EU nicht zuzustimmen. Mehr als fünf Millionen Menschen haben eine Petition gegen die Urheberrechtsrichtlinie unterzeichnet, fast 200.000 Menschen haben am 23. März 2019 europaweit dagegen demonstriert.

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Die geplante Urheberrechtsreform der EU erregt die Gemüter der Internet-Benutzer. Die Kampagne „Rette Dein Internet!“ hatte deshalb europaweit zu Demonstrationen aufgerufen. In Berlin folgten dem Aufruf nach Polizeiangaben 10.000 Menschen, in Potsdam waren es laut Veranstalter 200. Viele User sehen das freie Internet durch sogenannte Uploadfilter in Gefahr.

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Anke Domscheit-Berg: Das Internet darf kein Werkzeug automatisierter Überwachung werden

Statt einer vernünftigen Urheberrechtsreform mit einheitlichen Ausnahmen für Bildung, Wissenschaft, Kunst und Kultur und fairen Einnahmen für Urheber*innen erhalten wir nun ein rechtliches Monstrum, dem Satire, Meinungsfreiheit, Jugendkultur und die Zukunftschancen kleiner und kreativer Unternehmen zum Opfer fallen. Jetzt drohen uns Uploadfilter, auch wenn die Koalition anderes versprochen hatte. Das darf nicht passieren!

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Heute hat das Internet gewonnen! Ich freue mich, dass die internetfeindliche Urheberrechtsreform heute im EU-Parlament abgelehnt wurde. Upload-Filter und ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger werden vorläufig erstmal nicht kommen. Ein großer Dank geht an euch alle, die ihre EU-Abgeordneten angerufen haben, zig Mails geschrieben und Petitionen unterzeichnet haben. Der Kampf für ein freies Internet, in dem nicht nur die Monopolisten profitieren, geht aber weiter. Im September wird die gesamte Urheberrechtsreform wieder geöffnet. Dann könnten auch Filter in irgendeiner Form wieder Eingang in die Reform finden. Wir müssen deswegen dran bleiben! Upload-Filter, egal ob aus urheberrechtlichen oder anderen Gründen, sind eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, sie führen zu Zensur und Overblocking. Abgesehen davon können sich nur Google, Facebook und Co. solche automatischen Filter überhaupt leisten. Kämen sie, wäre das das finanzielle Aus für kleine und ehrenamtliche Plattformen. Die Regulierung von Internetinhalten gehört nicht in die Hände von Privatunternehmen. Nutzen wir also die kommenden Monate, um auf unsere Abgeordneten im EU-Parlament einzuwirken.

Mehr Infos hier:

Fast 900.000 Menschen haben die Petition auf change.org unterschrieben.

DIE LINKE. im Europaparlament