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Im Jahr 2021 versprach die selbsternannte Fortschrittskoalition in ihrem Koalitionsvertrag: “Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source beauftragt, die entsprechende Software wird grundsätzlich öffentlich gemacht”. Schon die Antwort der Ampel auf meine Kleine Anfrage im Dezember 2023 ergab, dass diese Ankündigung der Ampel und ihre Umsetzung eklatant auseinander klafften. So gab die Bundesregierung zu, dass seit Beginn der Legislaturperiode nur ca. 0,5 Prozent seiner Ausgaben zu Entwicklungsaufträgen von Software auf OSS entfielen. Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Software gab der Bund insgesamt sogar etwa 3,5 Milliarden Euro aus, auch davon flossen aber nur 18,6 Mio. (0,54 Prozent) im Zusammenhang mit Open Source Software. Die vielen Tabellen mit der Auflistung aller Software Entwicklungsaufträge aus dieser Anfrage wurde leider aus Gründen der Sicherheit eingestuft, ich konnte sie also nicht veröffentlichen.

Meine neue Anfrage belegt Schere zwischen Koalitionsvertrag und Praxis im Bund

Deshalb habe ich nun erneut nachgefragt mit einer Schriftlichen Frage und deren Beantwortung durch die Bundesregierung (August 2024) zeigt das konkrete Ausmaß der krassen Schere zwischen Absichtserklärung und gelebter Praxis mit Blick auf die Beauftragung von Open Source Software.

Hier die nackten Fakten (besonders peinlich das Digitalministerium!):

  • 1.727 Software Entwicklungsaufträge erteilte die Ampel-Regierung seit Veröffentlichung des Koalitionsvertrages
  • 475 davon sollen als Open Source beauftragt worden sein (=27,5 %)
  • 352 dieser Open Source Aufträge (74%) soll das BMEL beauftragt haben, das noch im Nov. 2023 nur 62 Software Entwicklungsaufträge in meiner Kleiner Anfrage angab, davon 12 als Open Source (Details zur Kl. A. sind eingestuft)
  • 123 von insg. 1.293 Entwicklungsaufträgen der anderen Ministerien wurden als Open Source beauftragt (9,5%)
  • 61 der 1.727 Fälle von Software Entwicklung (3,5%) haben den Source Code der Software veröffentlicht
  • 6 Ministerien veröffentlichten in keinem einzigen Fall den Source Code beauftragter Software
  • 0,37 % (2 von 542 Softwareentwicklungsaufträgen) beim BMDV haben den Source Code veröffentlicht
  • 5 Ministerien haben keinen einzigen SW-Entwicklungsauftrag als Open Source beauftragt (BMAS, BMWSB, BMVg, BMBF) oder weniger als 1 % (BMDV: 0,55%)

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Frage

Wie viele Fördermittel sind aus dem 3 Mrd. Euro Sonder-Förderprogramm (Zukunftspaket, siehe Nummer 41 im Eckpunktepapier der Bundesregierung: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunktepapier-corona-folgen-bekaempfen.pdf?__blob=publicationFile&v=6) für die Umsetzung von OZG-Projekten in Ländern und Kommunen bereits bewilligt worden und abgeflossen (bitte jeweils eine Summe angeben), und für welche Projekte konkret wurden bisher Mittel aus dieser Fördermaßnahme bewilligt? (BT Drucksache 19/31438, Frage 23)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Richter vom 7. Juli 2021
Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. Bei der Finanzierung von OZG-Umsetzungsvorhaben in Ländern und Kommunen aus Konjunkturpaketmitteln handelt es sich nicht um eine (Projekt-)Förderung durch den Bund.
Zu den angefragten Zahlen kann Folgendes gemeldet werden:

  1. Gesamtsumme in Euro über alle bisher bewilligten Projekte des Bereichs OZG-Föderal = 439.318.000 Euro
  2. Über die Gesamtsumme in Euro über bisher abgeflossene Mittel liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Ausführung der Bewirtschaftung liegt in den Ländern. Das BMI weist die jeweiligen Mittel den Ländern zur Selbstbewirtschaftung zu.
  3. Konkret bisher bewilligte Projekte, siehe dazu nachfolgende Tabelle:
Gutachten zur Digitalisierung + zum Stand des Internets in Deutschland (Digitalausschuss 09.06.2021)

Auf der Tagesordnung des Digitalausschusses vom 09. Juni 2021 standen vor allem drei Gutachten, eines drehte sich um Forschungsfragen (darauf gehe ich nicht weiter ein), ein weiteres um den Stand der Digitalisierung in Zeiten der Pandemie von einem Wissenschaftsbeirat des BMWi und ein Drittes stammt aus der Feder der UNESCO, die den Stand des Internets mit Bezug auf die Menschenrechte in Deutschland nach standardisierten Kriterien angesehen hatte. 

Bildungslücken und mangelnde digitale Infrastruktur stellten (wenig überraschend) beide Gutachten fest. Das BMWi Gutachten konstatierte Menschen ohne Erwerbstätigkeit und denen mit weniger Einkommen einen schlechteren Zugang zum Internet, äußerte sich auch zum Stand der Verwaltungsdigitalisierung und schob (leider) auch dem Datenschutz eine (Teil-) Schuld an mangelnder Pandemiebekämpfung in die Schuhe. 

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Frage

Warum folgt die Bundesregierung nach meiner Kenntnis nicht dem niederländischen Beispiel der Weiternutzung von Bürgern und Bürgerinnen erhobenen Umweltdaten durch staatliche Behörden
(siehe Beispiel Niederlande: www.samenmetenaanluchtkwaliteit.nl/luftdaten; vergleichbare Behördenprojekte hierzulande: Luftqualitätsindex beim Umweltbundesamt oder Open Data beim Deutschen Wetterdienst), und welche Forschungsprojekte (z. B. bei der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.), die die Bundesregierung mitfinanziert, nutzen offene
von Bürgern und Bürgerinnen erhobene Umweltdaten (wie z. B. von sensor.community einst bekannt als luftdaten.info; vgl. „Hauptgutachten des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung
Globale Umweltveränderungen Unsere gemeinsame digitale Zukunft“, Kapitel 5.3.1 Digitalisierung als Chance zur Förderung eines kollektiven Weltbewusstseins für nachhaltige Entwicklung.
Kasten 5.3.1-2 Digitalisierung um Citizen Sensing zu ermöglichen, Bundestagsdrucksache 19/15004, S. 227)? (BT Drucksache 19/30613, Frage 183)

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 8. Juni 2021
Tatsächlich befördert die Bundesregierung das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern im Umwelt- und Naturschutz auch bezogen auf die Teilhabe an der Datenerhebung.
Als prominenten, verwaltungsübergreifenden Beitrag ist dazu die vom interministeriellen Ausschuss für das Geoinformationswesen im Jahr 2019 beschlossenen „Handlungsoptionen zum Umgang mit CrowdSourcing-Geodaten zur Nutzung innerhalb der Bundesverwaltung“ www.imagi.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/lMAGI/DE/2019/crowdsourcing-geodaten.html zu nennen. Die Handlungsoptionen enthalten zahlreiche Beispiele dafür, dass Daten aus Crowdsourcing bereits jetzt für viele Anwendungen – auch solche umwelt- und naturschutzrechtlicher Art – in der Bundesverwaltung eingesetzt werden. Das Potenzial wird hier erkannt und durch zahlreiche Beispiele aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland ergänzt.
Neben den Chancen gehen mit der Verwendung von Daten aus Crowdsourcing aber auch einige Risiken einher. Eine Herausforderung für Behörden besteht darin, die Forderung nach nachhaltiger Bereitstellung von Daten mit dem Prinzip der freiwilligen Mitarbeit zu verbinden. Auch hierfür enthalten die Handlungsoptionen Anregungen.
Zudem müssen Behörden damit rechnen, dass zur Recherche der Dateneigenschaften und zur Umwandlung in die behördenüblichen Datenmodelle erheblicher Aufwand an Eigenleistung anfällt. Aus juristischer Sicht ist in der Regel eine einzelfallbezogene Prüfung zu urheberrechtlichen, datenschutzrechtlichen und haftungsrechtlichen Aspekten erforderlich.
Speziell für die Naturschutzverwaltung ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass unter dem Dach der Verwaltungsvereinbarung über die Kooperation bei Konzeptionen und Entwicklungen von Software für Umweltinformationssysteme (KoopUIS) eine Anwendung „Artenfinder – Technische Unterstützung zur Gewinnung amtlicher Geofachdaten der Naturschutzbehörden durch Citizen Science“ www.sta-uis.de/KoopUIS-Projektuebersicht.html entwickelt wurde und seit dem Jahr 2011 erfolgreich in der Praxis eingesetzt wird. Sie stellt die technischen Bausteine zur Sammlung, Aufbereitung und Qualitätssicherung von Sichtbeobachtungen über das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten in einem Citizens Science Projekt bereit. Die Erhebung durch alle wird unterstützt durch die Artenfinder App für iPhone und Android-Smartphones sowie ein Online-Portal. Alle können die Artendaten bundesweit erfassen und sowohl im persönlichen Bereich verwalten als auch öffentlich bereitstellen.
Ein anderes Beispiel stellt das Vogelmonitoring dar, welches in Deutschland zum großen Teil von ehrenamtlichen Erfassungen getragen wird. Grundlage ist eine im Jahr 2008 zwischen dem Bund, den Ländern und dem Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) geschlossene Vereinbarung. Die Vereinbarung sichert die Organisation und wissenschaftliche Auswertung des ehrenamtlichen Vogelmonitorings durch den DDA. Die Ergebnisse dieses Monitorings zeigen in vielen Bereichen konkrete Gefährdungen und Handlungsbedarfe auf.
Schließlich hat auch das Umweltbundesamt (UBA) vor dem Hintergrund einer zunehmenden gesellschaftlichen Bedeutung von Citizen Science dessen Anwendbarkeit für die Ressortforschung geprüft und ein Konzept zur Anwendung von Citizen Science in der Ressortforschung des UBA entwickelt. Zweck des Konzepts ist es, einen Leitfaden anzubieten, mit dem die Eignung von Citizen Science Ansätzen für geplante Forschungsvorhaben überprüft werden kann. Auch lässt sich auf dessen Grundlage eine grobe Abschätzung des zu erwartenden zusätzlichen
Aufwands (z. B. Zeitaufwand zur Kommunikation und Koordination mit Bürgerinnen und Bürgern) und des Nutzens für das jeweilige Forschungsprojekt (z. B. breitere, lebensnahe Datengrundlage) in ausgewählten Anwendungsfeldern (z. B. Klima, Wasser, Lärm, Boden) vornehmen www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2017-06-08_texte_49-2017_citizen-science.pdf.

Am Montag fand in Potsdam die Klausur der Linksfraktion im Brandenburgischen Landtag zum Thema Digitalisierung statt, an der ich als netzpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion teilgenommen habe. Einen halben Tag lang haben wir uns dort darüber ausgetauscht, was Digitalisierung von links bedeutet und vor welchen Chancen, Aufgaben und Herausforderungen ein Flächenland wie Brandenburg steht.  Ich habe meine Vorstellungen einer Digitalisierung dazu beigetragen, die sich dem Prinzip der Teilhabe und Transparenz verpflichtet.

Schon einmal, vor etwas weniger als 30 Jahren, gab es im Leben der Bürger*innen Brandenburgs eine dramatische Veränderung. Mit der Wende und der Wiedervereinigung fielen in manchen Regionen ganze Industrien weg – oder fast weg (z.B. die Chemieindustrie in Premnitz) und wurden etliche Berufe obsolet, waren häufig Berufserfahrungen und Qualifikationen aus der DDR entwertet. Auch wenn beide Umbrüche, die Wendezeit und die anstehende digitale Revolution, von ihrer Natur her grundverschieden sind, haben sie doch gemeinsam, dass schnelle und umfassende Veränderungen häufig mit Unsicherheit über die Zukunft verbunden sind und daher auch Angst erzeugen und dass diese Angst um die eigene Existenz Menschen in die Arme von Demagogen treiben kann, deren Ziel die Spaltung und Ausgrenzung ist, nicht aber die Solidarität und die Förderung des Gemeinwohls. Es sollte daher Aufgabe der Linken sein, Zukunftsängste abzubauen und sich dafür einzusetzen, dass die digitale Revolution ohne soziale Härten abläuft, wie wir sie nach der Wiedervereinigung im Osten erlebt haben.

Mit der Studie „Arbeit 4.0 in Brandenburg“ hat die Landesregierung ergründet, was Digitalisierung konkret für Betriebe im Land bedeuten kann und was dies für die Beschäftigten heißen wird. Auf der Basis von 1050 befragten Unternehmen zeichnet sich ein sehr differenziertes Bild, bei dem in den nächsten Jahren sowohl Arbeitsplätze wegfallen werden als auch neue geschaffen werden. Zumindest in den nächsten Jahren rechnen die Brandenburger Unternehmen nicht mit großen Arbeitsplatzverlusten – langfristig kann das natürlich ganz anders aussehen und Politik muss sich um beides kümmern, um mittelfristige und um langfristige Herausforderungen. Zu den kurz- und mittelfristigen Herausforderungen gehört, dass ohne Frage ein hoher Anteil an Arbeitsplätzen in der einen oder anderen Form von der Digitalisierung betroffen ist oder betroffen sein wird und das dies in den allermeisten Fällen bedeutet, dass sich die Qualifikationsprofile verändern, also die Angebote und Rahmenbedingungen für Weiterbildung und Qualifizierung deutlich erweitert werden müssen.

In Kürze soll eine Langfassung der Studie veröffentlicht werden, die weitere Detailinformationen über den Stand der Digitalisierung in der brandenburgischen Wirtschaft enthält. In der Klausur kam auch die Digitalisierungsstrategie der Landesregierung zur Diskussion, die im Dezember vom Kabinett veröffentlicht wird. Mehr als 200 Maßnahmen aus sieben Handlungsfeldern wird sie voraussichtlich enthalten. Ich habe die Klausur genutzt, um meine eigenen Vorstellungen zu vermitteln, einen starken Fokus auf das Thema Bildung – von beruflicher Bildung bis zur Schulbildung, die Notwendigkeit guter online Angebote für Verwaltungsdienstleistungen – inklusive Behördenbus, der wöchentlich Dörfer und Kleinstädte anfährt, wie man das von Bäcker- und Fleischerbussen kennt. Viele Fahrten in weit entfernte Behörden sollten überflüssig werden, weil man die eigenen Anliegen einfach online oder über den Behördenbus erledigen kann. Digitalisierung muss dem Gemeinwohl dienen, und bei bürgerfreundlichen Diensten liegt der Nutzen auf der Hand. Gleiches gilt für innovative Gesundheitskonzepte, wie Schwester Agnes Modelle, bei denen Gemeindeschwestern (oder -pfleger) Ärzte im ländlichen Raum entlasten und über mobile Geräte direkt beim Hausbesuch Gesundheitsdaten erheben und über Ärzte analysieren lassen können. Vielen Patienten kann das Wege und Wartezeiten in Arztpraxen ersparen und gleichzeitig sicherstellen, dass nötige Gesundheitsleistungen auch rechtzeitig wahrgenommen werden.

Alles das braucht natürlich eine gute und flächendeckende Infrastruktur, für die in erster Linie – aber nicht nur – der Bund zuständig ist. Als Beiratsmitglied der Bundesnetzagentur setze ich mich aktuell sehr dafür ein, dass die neue Generation Mobilfunknetz (5G) auch den ländlichen Raum schnell und flächendeckend erreicht und Regulierung dafür sorgt, dass nicht nur ein Netz für Reiche dabei herauskommt. Funklöcher und langsames Internet gehören nicht in eine digitale Gesellschaft.

Kurz gefaßt, kann man linke Digitalisierungspolitik immer wieder daran festmachen, dass sie dem Gemeinwohl dient bzw. dienen muss. Das bedeutet Teilhabe statt Ausgrenzung, es bedeutet Einklang mit Datenschutz und nicht Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern, es bedeutet Offenheit und Transparenz – zum Beispiel Offenheit von Verwaltungshandeln (Open Government), Förderungen offener Software (Open Source Software) und auch offene Lehr- und Lernmittel (Open Educational Resources).

Es freut mich, dass die Landesregierung die Öffentlichkeit an der Entwicklung der Digitalisierungsstrategie beteiligt hat und dass auch mein Feedback willkommen war. Besonders freut mich die Ankündigung, dass es keine Strategie mit hohlen Phrasen werden soll, sondern eine Strategie, die sehr konkrete Maßnahmen enthält, also schon Elemente ihrer Umsetzung. Nur so kann man Vertrauen auf-, Ängste und Unsicherheiten jedoch abbauen. Ich bin sehr gespannt auf das Ergebnis, auch wenn völlig klar ist, dass im Themenfeld Digitalisierung jede Strategie auch ständig weiterentwickelt werden muss.

Medienecho