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Pressemitteilung

Nach 20 Jahren Planung und erfolglosem Rollout von Vorgängervarianten startete am 15. Januar 2025 der Test der sogenannten „ePA für alle“, der elektronischen Patientenakte 3.0, in vorerst knapp 300 ausgewählten Praxen in Hamburg, Franken und NRW. Ob der geplante bundesweite Rollout wie geplant im Februar starten soll, steht aktuell in den Sternen, nachdem Ende Dezember aus dem Umfeld des Chaos Computer Clubs verschiedene Sicherheitslücken öffentlich präsentiert wurden, die theoretisch einen illegitimen Zugriff auf alle künftigen etwa 70 Mio. Patientenakten ermöglichen könnten. Auf diverse Fragen der Bundestagsabgeordneten der Linken, Anke Domscheit-Berg, antwortete die Bundesregierung entweder gar nicht, ausweichend, oder irritierend.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag:

„Die Antworten der Bundesregierung auf meine Fragen zeigen, dass das Gesundheitsministerium (BMG) immer noch nicht bereit ist, sich ehrlich zu machen und transparent mit dem anhaltend mangelnden Sicherheitsniveau der ePA umzugehen. Dazu gehört, auf klare Fragen auch vollständig und verständlich zu antworten, statt unliebsame Fragen einfach zu ignorieren und bei anderen verklausuliert um den heißen Brei herumzureden. Das ist schlechter Führungsstil und eine Missachtung parlamentarischer Verfassungsrechte.

Bei einem Großprojekt mit hochsensiblen Gesundheitsdaten eines Großteils der Bevölkerung, das nur erfolgreich sein kann, wenn die Daten sicher und das Vertrauen der Patient:innen hoch ist, muss man gerade Probleme und IT-Sicherheitsrisiken transparent kommunizieren und das findet weiterhin nicht statt. Wenn Patient:innen aber immer wieder erleben, dass Minister Lauterbach die ePA als sicher anpreist, während Schlagzeilen von erschütternd einfach auszunutzenden Sicherheitslücken berichten, wie die Übertragung wichtiger Identifikationsdaten ohne Verschlüsselung und das einfache Hochzählen von Kartennummern, dann wird jedes Mal Vertrauen in die ePA zerstört und werden Menschen sie nicht nutzen wollen, die von ihr profitieren könnten. Ich fühle mich inzwischen als Patientin nur noch auf den Arm genommen, wenn mir das BMG selbst jetzt noch antwortet, dass Deutschland eine der sichersten Infrastrukturen im Gesundheitswesen in Europa habe.

Viel sagt auch der Fakt, dass meine Frage nach den konkreten Forderungen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) zur neuen ePA komplett unbeantwortet blieb, wohl weil es sonst peinlich würde für die Bundesregierung, denn diese Forderungen wurden schon im Sommer gestellt und offensichtlich ignoriert. Leider wurde das Veto-Recht von BSI und BfDI bei der ePA zugunsten eines bloßen Rechts auf Anhörung aufgehoben, das BMG kann sie daher einfach ignorieren und ihre Forderungen schlicht unter den Teppich kehren.

Auffällig ist auch die fehlende Antwort auf meine Frage, ob das BSI auch Geheimnisträger:innen mit sensiblen Gesundheitsdaten die Nutzung der ePA zum Zeitpunkt ihrer Einführung empfehlen würde. Angesichts der extrem hohen Bedrohungslage durch fremdstaatliche Akteure ist das eine wichtige Frage, zumal das BMG behauptet, dass Risiken fremdstaatlicher Akteure im Sicherheitsgutachten vom Fraunhofer SIT berücksichtigt wurden, während man in diesem Gutachten das genaue Gegenteil davon lesen kann, nämlich dass der Auftraggeber gematik, dessen Mehrheitsgesellschafter das BMG ist, diese Risikobetrachtung nicht relevant fand, weshalb sie ausgeklammert wurde.

Leider löst diese ePA ihr Nutzenversprechen nicht ein, da sie nur mit rudimentären Funktionen kommt, gleichzeitig sind die Risiken für die darin gespeicherten Daten zwar hoch, aber Patient:innen völlig ungenügend darüber informiert. Dabei erfordert gerade der Paradigmenwechsel von der Einwilligungslösung zur Widerspruchslösung höchste Transparenz über den Nutzen und die Risiken für alle – ähnlich der Beipackzettel bei Medikamenten – damit eine informierte Entscheidung für oder gegen die Nutzung überhaupt getroffen werden kann.

Wenn die „ePA für alle“ nicht mit Datenskandalen zum Rohrkrepierer werden soll, muss Minister Lauterbach endlich klar und offen kommunizieren und den Flächenrollout per Opt Out so lange verschieben, bis die Angriffsrisiken auch durch fremdstaatliche Akteure sorgfältig evaluiert wurden, alle aktuell bekannten Sicherheitslücken tatsächlich geschlossen wurden – technische und organisatorische – und sichergestellt ist, dass alle Patient:innen tatsächlich umfassend über den Nutzen und die Risiken der „ePA für alle“ informiert sind. Eine Augen-zu-und-durch-Strategie aus Gründen der Wahlkampftaktik ist in Zeiten hybrider Kriegsführung und steigender Bedrohungsintensität jedenfalls indiskutabel.“

Weiterführende Links:

Antworten auf meine Schriftlichen Fragen rund um die Einführung der elektronischen Patientenakte an die Bundesregierung: https://mdb.anke.domscheit-berg.de/2025/01/4-schriftl-fragen-zur-epa/

  • Frage zur Aufklärung der Patient:innen zu Risiken der ePA und zur Evaluation des Informationsstands in der Bevölkerung
  • Frage zur fehlenden Berücksichtigung der Risiken durch fremdstaatliche Akteure im Sicherheitsgutachten von Fraunhofer und zur Empfehlung der ePA für Geheimnisträgerinnen
  • Frage zum konkreten Handlungsbedarf nach der Aufdeckung von Sicherheitslücken durch den CCC und zu einer möglichen Verschiebung des bundesweiten Rollouts oder eines Wechsels von Opt Out zurück zu Opt In
  • Frage zur Bewertung der nach Bekanntwerden der Sicherheitslücken durch den CCC veröffentlichten Maßnahmen der Gematik durch das BSI und zu den Forderungen der BfDI

Aufzeichnung des Vortrags beim 38C3 zu Sicherheitslücken der ePA: „Konnte bisher noch nie gehackt werden“: Die elektronische Patientenakte kommt – jetzt für alle! – media.ccc.de

Frage:

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass nach Aussage des Leiters der Abteilung Secure Software Engineering, der die von der gematik GmbH beim Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie SIT (Fraunhofer SIT) in Auftrag gegebene Sicherheitsstudie zum ePA System betreut hat, die gematik als Auftraggeberin entschieden hat, fremdstaatliche Akteure wegen fehlender Relevanz nicht in die Sicherheitsbetrachtung einzubeziehen, obwohl das Fraunhofer SIT in eben dieser Studie selbst angibt, dass fremdstaatliche Akteure sowohl über hohe finanzielle, als auch über hohe technische Ressourcen verfügen und daher mit „hoher Relevanz“ zu bewerten wären (vgl. Sicherheitsanalyse des Gesamtsystems ePA für alle, www.gematik.de/media/gematik/Medien/ePA_fuer_alle/Abschlussbericht_Sicherheitsana-
lyse_ePA_fuer_alle_Frauenhofer_SIT.pdf, S. 22 und www.zeit.de/digital/datenschutz/2024-12/elektronische-patientenakte-it-sicherheit-datenschutz-geheimdienste), und würden die Bundesregierung und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vor diesem Hintergrund auch Geheimnisträgerinnen und Geheimnisträgern, vor allem solchen mit besonders sensiblen Gesundheitsinformationen, die Nutzung der elektronischen Patientenakte 3.0 angesichts der bestehenden Risikolage mit hybrider Kriegsführung, u. a. durch staatliche Akteure aus Russland, zum Zeitpunkt ihrer Einführung empfehlen?

Antwort:

Fremdstaatliche Akteure und deren Angriffsvektoren werden sowohl im Gutachten vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie als auch in den Sicherheitsanalysen der gematik berücksichtigt. Den im Bereich der Telematikinfrastruktur bestehenden Bedrohungen wird bereits wirkungsvoll entgegengewirkt. Technisch werden derzeit weitere Sicherheitskomponenten eingebaut, die internationalen Angreifern das massenhafte Abgreifen von Daten unmöglich machen. Im europäischen Vergleich verfügt Deutschland damit über eine der sichersten Infrastrukturen im Gesundheitswesen überhaupt, welche unter Einbeziehung der
obersten Sicherheits- und Datenschutzbehörden konzipiert wurden.

Frage:

Wie plant die Bundesregierung bis zur Einführung der elektronischen Patientenakte 3.0 („ePA für alle“) alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger analog zu Beipackzetteln von Medikamenten so über Risiken und Einschränkungen in den Funktionen und für die informationelle Selbstbestimmung der ePA 3.0 zu informieren, dass diese eine tatsächlich informierte Entscheidung für oder gegen die Nutzung der ePA 3.0 treffen können, wie es der Verbraucherzentralen Bundesverband am 5. Dezember 2024 öffentlich forderte (www.vzbv.de/pressemitteilungen/elektronische-patientenakte-krankenkassen-informieren-unzureichend), und plant die Bundesregierung zu evaluieren, ob sich zum Zeitpunkt der Einführung der ePA 3.0 in der Opt-Out Variante die betroffenen Versicherten ausreichend informiert sehen (vgl. Insights-Bericht der Gematik „Status quo „ePA für alle“, Ein Stimmungsbild vor dem Rollout 2025“ vom 10. Dezember 2024, wonach noch im Oktober 2024 erst 34 Prozent der Bevölkerung laut einer repräsentativen Befragung angaben, ausreichend über die ePA für alle informiert zu sein und 41 Prozent der Befragten die ePA noch nicht einmal dem Namen nach kannten: www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-atlas/einblicke/insights)?

Antwort:

Die Krankenkassen als Anbieter der elektronischen Patientenakte (ePA) sind gesetzlich verpflichtet, alle Versicherten umfassend sowie gemäß § 343 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form zu informieren, bevor eine ePA zur Verfügung gestellt wird. Die gesetzlich vorgesehenen Pflichtinformationen sollen allen Versicherten die Möglichkeit für eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und fundierte Entscheidung über die Nutzung der elektronischen Patientenakte bieten. Die Information aller gesetzlich Versicherten durch die Krankenkassen muss bis sechs Wochen vor der Einführung der ePA für alle, die am 15. Januar 2025 eingeführt wird, erfolgt sein. Die Überwachung und die Einhaltung der Vorgaben obliegt den zuständigen Aufsichtsbehörden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass alle gesetzlich Versicherten informiert wurden und sich auch weiterhin bei ihren Krankenkassen informieren können.


Um alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Leistungserbringenden, möglichst gut zu informieren und auf die ePA vorzubereiten, ist am 30. September 2024 die Informations- und Fachkampagne des Bundesministeriums für Gesundheit gestartet. Aufgrund der bundesweiten Kampagne ist davon auszugehen, dass die Aufklärung und Information aller Versicherten weiter gesteigert werden konnte. Bis zum Start der ePA für alle am 15. Januar 2025, und auch darüber hinaus, wird die Bundesregierung weiterhin auf verschiedenen Wegen die Versicherten über die ePA für alle informieren.

Frage:

Welchen konkreten Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung nach dem Vortrag zu Sicherheitsrisiken bei der elektronischen Patientenakte (ePA) 3.0 auf dem 38C3 in Hamburg am 27. Dezember 2024 in Bezug auf diese Sicherheitsrisiken (bitte für jede/s genannte Risiko/Sicherheitslücke den jeweiligen Handlungsbedarf spezifizieren, bzw. mit nein antworten, wo es keinen gibt), und hält sie vor dem Hintergrund dieser Gesamtrisiken entweder eine Verschiebung der Einführung der ePA 3.0 für alle (mit Opt-out-Möglichkeit) oder einen Wechsel auf Einführung der ePA 3.0 nach dem bisher geltenden Freiwilligkeitsprinzip (Opt-In) zum aktuell geplanten Zeitpunkt für denkbare Szenarien (ggf. auch eine Kombination beider Szenarien), um die Folgen möglicher Sicherheitsrisiken für Nutzende der ePA für alle zu minimieren?

Antwort:

Die Bundesregierung nimmt die durch den Chaos Computer Club (CCC) veröffentlichten Hinweise zur Sicherheit der elektronischen Patientenakte (ePA) sehr ernst. Die vom CCC beschriebenen Probleme sind länger bekannt und werden gelöst. Darüber hat sich das BMG auch vor dem Chaos Communication Congress (38C3) mit dem CCC ausgetauscht. Das BMG und die gematik stehen insbesondere im intensiven Austausch mit den zuständigen Sicherheitsbehörden wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und es wurden bereits technische Lösungen zum Unterbinden der Angriffsszenarien konzipiert, deren Umsetzung jeweils rechtzeitig abgeschlossen sein wird. Für die ab 15. Januar 2025 startende Pilotphase bedeutet dies, dass zunächst nur die in der Modellregion teilnehmenden und explizit gelisteten Leistungserbringer („Whitelisting“) auf die ePA der Versicherten zugreifen können.


Vor dem bundesweiten Rollout bei den Leistungserbringern werden weitere technische Lösungen umgesetzt und abgeschlossen sein. Dazu gehört insbesondere, dass organisatorisch sowohl die Prozesse zur Herausgabe als auch zur Sperrung von Karten sowie technisch das VSDM++-Verfahren nachgeschärft werden. Gleichzeitig werden zusätzliche Überwachungsmaßnahmen wie Monitoring und Anomalie-Erkennung implementiert. Somit steht weder dem Start in den Modellregionen zum 15. Januar 2025 noch dem darauffolgenden bundesweiten Rollout nach Umsetzung der Maßnahmen etwas entgegen. Die ePA für alle kann sicher von Praxen, Krankenhäusern, Apotheken sowie Patientinnen und Patienten genutzt werden.

Frage:

Sind die von der gematik GmbH am 27. Dezember 2024 vorgeschlagenen Maßnahmen (vgl. www.gematik.de/newsroom/news-detail/aktuelles-stellungnahme-zum-ccc-vortrag-zur-epa-fuer-alle) aus Sicht des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geeignet, um ein der Sensibilität von Gesundheitsdaten angemessenes Sicherheitsniveau beim Betrieb der elektronischen Patientenakte 3.0 zu erreichen, also eine Ausnutzung der in einem Vortrag auf dem 38C3 (38. Chaos Communication Congress ) in Hamburg am 27. Dezember 2024 beschriebenen Sicherheitslücken, die sämtlich in der Praxis mit z. T. sehr geringem Aufwand von Sicherheitsforschenden ausgenutzt werden konnten, künftig zu verhindern, und welche konkreten Forderungen stellte ggf. die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit seit August
2024 bis 30. Dezember 2024 im Zusammenhang mit der Sicherheit der elektronischen Patientenakte 3.0 bezogen auf den Zeitpunkt ihrer Einführung an die Bundesregierung oder an die von ihr als Mehrheitsgesellschafterin kontrollierte gematik, nachdem die gematik und damit auch die Bundesregierung als ihre Mehrheitsgesellschafterin über diverse Sicherheitsrisiken informiert worden war?

Antwort:

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) war und ist eng in die Abstimmung mit der gematik eingebunden. Die von der gematik vorgeschlagenen Maßnahmen werden vom BSI als geeignet angesehen.

Von September bis Dezember 2024 fanden mehrere Termine zwischen der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), dem BSI und der gematik zur Bewertung des Risikos im Zusammenhang mit der dargestellten Schwachstelle statt. Hier wurde vornehmlich die Wirksamkeit der bereits getroffenen Maßnahmen sowie die Eintrittswahrscheinlichkeit besprochen. Zusätzlich war die BfDI dauerhaft in die regelmäßige Abstimmung zum Sicherheitskonzept mit gematik und BSI eingebunden.

Antworten der Bundesregierung im Original (geschwärzt):

Frage:

Teilt die Bundesregierung die aktuelle Einschätzung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), nach der es bislang keinen rechtlich klar abgesicherten Beschlagnahmeschutz für die elektronische Patientenakte gegenüber Strafverfolgungsbehörden gibt (https://ddrm.de/haben-strafverfolgungs-behoerden-zugriffsmoeglichkeiten-auf-die-elektronische-patientenakte-epa-die-antwort-des-bundesdatenschutzbeauftragten-das-ist-nicht-ausgeschlossen/), da sich der Beschlagnahmeschutz aus § 97 StPO bislang nur auf die Gesundheitskarte erstreckt, jedoch unklar sei, ob die ePA und die darin enthaltenen Gesundheits- und Behandlungsdaten vor Zugriffen durch die Strafverfolgungsbehörden (u.a. Polizei und Justiz) geschützt sind (bitte begründen, warum die Bundesregierung diese Auffassung teilt oder nicht teilt) und wenn ja, wie will die Bundesregierung verhindern, dass das Vertrauen von Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten in Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen nicht massiv beschädigt und die ärztliche Schweigepflicht nicht durch digitale Zugriffe auf die ePA defacto unterlaufen wird (bitte ausführlich darlegen und falls ein expliziter und eindeutiger rechtlicher Beschlagnahmeschutz für die ePA eingeführt werden soll, bitte erklären, wie die rechtliche Umsetzung geplant ist)?

Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Prof. Dr. Edgar Franke:
Es bedarf aus Sicht der Bundesregierung derzeit keiner gesonderten gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Beschlagnahme der Daten, die sich in der elektronischen Patientenakte befinden. Nach geltendem Recht besteht ein Beschlagnahmeverbot, wenn sich die Daten bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt befinden und auch, wenn sich diese bei der aktenführenden Krankenkasse befinden.

Schriftliche Aufzeichnungen oder schriftliche Mitteilungen eines Zeugnisverweigerungsberechtigten unterfallen dem Beschlagnahmeverbot des § 97 Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO), wenn sie im Gewahrsam des Zeugnisverweigerungsberechtigten sind (hier der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt). Nach § 11 Absatz 3 Strafgesetzbuch (StGB) gilt dies auch für Daten, die von dem Zeugnisverweigerungsberechtigten in die elektronische Patientenakte eingestellt werden. Darüber hinaus greift das Beschlagnahmeverbot für die elektronische Patientenakte gemäß §§ 97 Absatz 3 StPO auch dann, wenn sich die elektronische Patientenakte bei der aktenführenden Krankenkasse (§ 342 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch SGB V) befindet, da es sich bei letzterer im Rahmen der Führung der elektronischen Patientenakte um eine „mitwirkende Person“ nach § 53a Absatz1 Satz1 StPO handelt.

Episoden

Diesmal ein noch wilderer Mix aus Digital und Politikgeschehen – die letzte Sitzungswoche dieser Legislatur war v.a. eins: völlig crazy. Möchtegern Kanzler Merz reißt Mittwoch, 28.1.25, die Brandmauer ein, als hätte er in Geschichte nix begriffen, der Digitalausschuss ist eine Farce, VLOPs schwänzen, EU-Komm berichtet zu DSA und Wahlen, das Ende ist abrupt und unwürdig. Am Donnerstag besucht der ZPS- Adenauer Spezialtransporter den Bundestag, wir MdB verhindern den Platzverweis, ich halte meine 3. „letzte Rede“ (Thema: TechBro Milliardäre + nötige Alternativen). Freitag verliert Merz sein Pokerspiel u. nur die Linke freut sich erkennbar. Außerdem: Neues zur ePatientenakte, zu IT-Sicherheitsstellen im Bund, widerlegte Behauptungen zur NIS-2 Umsetzung (mit oder ohne Kommunen?) und last but not least: was die Linke so Digitales im Wahlprogramm zur Bundestagswahl zu bieten hat.

Transkript (KI-generiert und kann daher Fehler aufweisen) 📜

Kapitelmarken:
00:00:07 Intro
00:01:50 29.1. Als die Brandmauer fiel
00:06:00 30.1. ZPS, Merkel, AfD-Verbot
00:17:46 31.1. Zustrombegrenzungsgesetz, Wehrt Euch Demos
00:23:09 Dig-Ausschuss: Intro Desinfo, Broligarchy, X, Meta
00:30:40 EUKOM u Durchsetzung DSA, TikTok, Stresstest Wahlen
00:36:57 EUKOM DSA Jugend, Forschung, meine Fragen, Tech-Bro Rede
00:48:22 Schriftl. Fragen: Sicherheitslücken elektr. Pat-Akte, 38C3
00:56:38 Schriftl. Fragen: IT-Stellen im Bund, Meldestelle Botaccounts
01:00.57 Gutachten Wiss. Dienst zu NIS2 und Kommunen
01:02:47 Die Linke: Digitales im Wahlprogr. BTW25 + Digitalpapier Linke im Bundestag
01:06:15 Outro

Weiterführende Links:

Dammbruch im Bundestag – Die Brandmauer ist gefallen:

Debatte zur Regierungserklärung und den Anträge der Union zu Abstimmung am 29.01.25

5 Punkte Antrag der Union

Abstimmungsverhalten 5 Pkt Antrag

27 Punkte Antrag der Union

Meine Pressemitteilung 27 Pkt Antrag, 28.01.25

Abstimmungsverhalten 27 Pkt Antrag

Merkels Kritik an Merz, 30.01.25

Debatte zum Zustrombegrenzungsgesetz

Gesetzentwurf zum Zustrombegrenzungsgesetz

Abstimmungsverhalten Zustrombegrenzungsgesetz, 31.1.2025

Igor Levit fragt sich, wo er noch hingehen kann, BlueSky Post, 29.01.25

Der Adenauer SRP+ (umgebauter Gefangenentransporter) mit Beweisen für Verfassungswidrigkeit der AfD) vom Zentrum für Politische Schönheit
ZPS insta-post vom 31.01.25

Die Linke im Politbarometer Forschungsgruppe Wahlen Politische Stimmung auf 8%; 30.01.25

Massendemos gegen Merz, CDU und AfD:

Übersicht

Teilnehmenden-Ticker mit DE-Karte

Antrag AfD-Überprüfung:

fraktionsübergreifender Antrag zur Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD vom 13.11.24

Durchsetzung Digital Services Act – Schutz vor Desinformation bei Wahlen:

Öff. Teil des Digitalausschusses, 29.01.25, Mediathek

Meine allerletzte Rede: Schutz vor Wahlbeeinflussung durch Tech-Milliardäre und Trollfabriken, 30.01.25

DerADBPodcast Folge #43 zu Desinformation, 12/2024

Tweaking von Elon Musk posts auf X, The Verge, 15.02.23

Zuckerberg – Kulturwandel bei Meta, Insta, 07.01.25

Trump drohte Zuckerberg 2024 mit Haft, Politico-Artikel vom 28.08.24

Hashtag Manipulation bei Instagram:
Threads-posts, 21.01.25
ZDF Bericht, 21.01.25

Presseerklärung BNetzA zu Stresstest, 31.1.25

Kampagne FreeOurFeeds für alternatives, besseres soziales Netz

Fediverse, bestehende, dezentrale Open-Source-Alternative

Vance droht EU wg DSA Sanktionen gg X, FR, 10.11.24

Druck aus USA wg DMA-Verfahren, Drohungen Trumps zu höheren Zöllen, Tagesschau, 14.01.25

Mutmaßlicher Whistleblower zu Pushen rechter Inhalte auf X, 10.01.25

Correctiv-Recherche: 100 Webseiten für Wahlmanipulation durch Putin

Schriftl. Fragen Elektronische Patientenakte

Meine 4 Schriftl. Fragen zur ePA – Pressemitteilung

Antworten der BuReg

ZEIT Artikel, Eva Wolfangel, 15.01.2025, zur Reaktion Gematik u. BuReg auf Sicherheitslücken der ePA

DerADBPodcast Folge #44 live vom 38C3

#38c3-Talk „Konnte bisher noch nie gehackt werden“: Die elektr. Patientenakte kommt – jetzt für alle!

Sicherheitsgutachten „ePA für alle“, Fraunhofer SIT

IT-Sicherheit /Botnetz-Meldungen / KRITIS / NIS-2:

Schriftl. Frage zu IT-Sicherheitsstellen im Bund

Schriftl. Frage zu Meldung von Botnetzen an Sicherheitsbehörden

Gutachten Wiss. Dienst zu NIS-2 und Kommunen

Blogbeitrag NIS-2 ZUmsetzung

Digitalpolitik von Die Linke:

Wahlprogramm BTW25 „Digitalisierung für das Gemeinwohl statt für Konzernprofite“

Die Linke im Bundestag – Papier „Grundzüge linker Digitalpolitik“

Für mehr von mir und Feedback von euch zum #DerADBPodcast:

Hauptakt im Digitalausschuss am 15.03.2023 war der Bericht und die Befragung von Minister Karl Lauterbach. Dabei ging es vor allem um die nagelneue Digitalstrategie des Gesundheitsministeriums, um elektronische Patientenakte, Verstaatlichung der Gematik, IT-Sicherheit und Datenschutz, und noch viel mehr. Außerdem Thema: der mögliche Ausschluss chinesischer Komponenten aus dem deutschen Mobilfunknetz, und nebenbei das KRITIS Dachgesetz, sowie die weiterhin ausstehende Breitbandförderrichtlinie.
Bonus: Eine Nachreichung des Verteidigungsministeriums zum Projekt Propaganda Awareness des Zentrums für Operative Kommunikation der Bundeswehr, da gab es Fragen zur Beobachtung des Zentrums für Politische Schönheit. Enjoy!

Ich freue mich wenn ihr wieder reinhört, den Podcast weiterempfehlt und wie immer über Feedback an anke.domscheit-berg@bundestag.de oder gern auch auf Social Media mit Hashtag #DerADBPodcast

Dafür bin ich hier zu finden:

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Kapitelmarken:

00:00:07 Intro

00:01:01 Nachreichungen: Zentrum operative Kommunikation der Bundeswehr, ZPS

00:05:50 Thema 1: K. Lauterbach, Intro Digitalstrategie BMG

00:20:44 IT-Sicherheit im BMG, elektronische Patientenakte

00:33:24 Gematik, Interoperabilität u Standards im Ges.Wesen

00:36:43 Forschungszugang zu Gesundheitsdaten, eAU

00:39:54 Thema 2: möglicher Ausschluss chin. Hersteller aus dt. Mobilfunknetzen

00:48:40 Huawei im DB-Netz und KRITIS-Dachgesetz

00:51:40 Thema 3: Breitbandförderrichtlinie

00:59:54 Outro

Weiterführende Links:

Thema: Projekt Propaganda Awareness beim Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr:

Thema: Lauterbach u Digitalisierung im Gesundheitswesen

Thema: möglicher Ausschluss chin. Hersteller aus dt. Mobilfunknetzen

Thema Breitbandförderrichtlinie

Sonstige Empfehlungen:

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