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Das Bundesgesetzblatt in der Bibliothek des Deutschen Bundestages
Symbolfoto: Das Bundesgesetzblatt in der Bibliothek des Deutschen Bundestages. CC0 by Team ADB.

Mit dem IT-Projekt eVerkündung sollte der Prozess der Verkündung von Gesetzen und Verordnungen vollständig digitalisiert werden, bis hin zur rechtsverbindlichen Veröffentlichung auf einem Portal, das allen Nutzer:innen eine Reihe von Standardfunktionalitäten, wie Durchsuchen des Bundesgesetzblattes, Drucken etc. kostenfrei ermöglicht. Es mutet zwar seltsam an im Jahre 2021, aber tatsächlich gibt es das bisher nicht. Bereits in 2016 wurde das Projekt angekündigt, im gerade abgelaufenen Juli sollte es umgesetzt sein. Da das nicht passierte, fragte die netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag die Bundesregierung nach dem Stand des Projektes und Gründen für seine Verzögerung. Durch die Antwort des Bundesjustizministeriums (Antwort als PDF) wurden erstmals erhebliche Verspätungen beim IT-Projekt eVerkündung bekannt gegeben. Dazu erklärt die Abgeordnete, Obfrau der LINKEN im Digitalausschuss:

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CCCamp 2015 im Ziegeleipark Mildenberg mit seinen in der Nacht von bunten LED-Lichtern erhellten Zelten. Foto: "CCCamp 2015 (026)" by BlinkenArea.org is licensed under CC BY 2.0
Schnelles Internet in Brandenburg? Kein Problem beim CCCamp 2015 im Ziegeleipark Mildenberg mit entsprechender Infrastruktur. Foto: „CCCamp 2015 (026)“ by BlinkenArea.org is licensed under CC BY 2.0 

Wohl noch nie war die Bedeutung einer zeitgemäßen Digitalisierung so deutlich, wie aktuell in der Pandemie, die uns wohl auch im neuen Jahr noch eine ganze Weile begleiten wird. Vor allem die Abhängigkeit von einer funktionierenden digitalen Infrastruktur wird in Zeiten des Homeschoolings, Homeoffice und unzähliger Videokonferenzen schmerzhaft spürbar. Da passte es gut in die Zeit, dass der Brandenburger Landtag am 13. Januar 2021 ein Fachgespräch im Hauptausschuss zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie des Landes durchführte, an der ich als Sachverständige teilnahm (Präsentation als PDF). Anlass war ein umfassender Bericht des Landesrechnungshofes (LT-Drs. 7/1843 als PDF), der sich kritisch mit dem Fortschritt und der Governance der Digitalisierungstrategie durch die Landesregierung auseinandersetzte sowie die Evaluation von Prognos (Evaluation als PDF).

Neben Minister:innen, Vertreter:innen von Landkreistag, Digitalagentur, Wissenschaft, Landesdatenschutzbehörde und IT-Dienstleistern, nahm ich als Fachfrau mit bundespolitischem Hintergrund aber brandenburgischer Verankerung teil (Gästeliste als PDF). Im Fachgespräch beschrieb ich die aus meiner Sicht größten Baustellen, was ihre Folgen sind und was man tun könnte, um die Lage schnell zu verbessern.

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Frage 1: Welche finanzielle und persönliche Ausstattung hat die im Koalitionsvertrag und im zweiten Nationalen Aktionsplan der Open Government Partnership erwähnte E-Government-Agentur (umbenannt in Digital Innovation Team), und wie ist die geplante Ausstattung für die kommenden drei Jahre?

Frage 2: Warum wurde die im Koalitionsvertrag angekündigte E-Government-Agentur in Digitial Innovation Team umbenannt (siehe Zweiter Nationaler Aktionsplan der Open Government Partnership), und in welcher Weise haben sich die im Koalitionsvertrag beschriebenen Aufgaben der E-Govement-Agentur verändert (bitte konkret weggefallene, veränderte oder neue Aufgaben benennen)?

Antworten des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 31. Oktober 2019:

Zu 1.: Die Projektgruppe „Konzeption und Aufbau eines Digital Innovation Teams / E-Government-Agentur“ (PG DIT) kann während der Projektlaufzeit auf bis zu 10 Beschäftigte aufwachsen. Aktuell sind 5 Beschäftigte der Projektgruppe zugeordnet. Für die Projektgruppe war von Beginn an ein sukzessiver, bedarfsgerechter Personalaufwuchs geplant. Das weitere noch erforderliche Personal mit entsprechender Expertise ist noch zu gewinnen.
Für die Arbeit der Projektgruppe stehen bis Ende 2020 insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von ca. 4,9 Mio. € zur Verfügung. Die Anmeldung der Haushaltsmittel für die spätere E-Government-Agentur erfolgt in zukünftigen Aufstellungsverfahren.

Zu 2.: Im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wurde die Projektgruppe PG DIT mit dem Ziel eingerichtet, eine „E-Government-Agentur“ als Innovationseinheit der Bundesverwaltung zu konzipieren und aufzubauen.
Die Laufzeit der Projektgruppe ist angelegt bis Ende 2020, bis dahin soll über die Institutionalisierung bzw. die Ausgründung einer späteren E-Government-Agentur entschieden werden. Im Vordergrund steht die Unterstützung der Bundesverwaltung bei der Entwicklung innovativer digitaler Lösungen und der Wissenstransfer zu Methoden und Ansätzen aus dem Bereich der agilen Entwicklung, der lnnovationsforschung und dem agilen Projektmanagement in die Bundesverwaltung. Eine Änderung der im Koalitionsvertrag beschriebenen Aufgaben der E-Government-Agentur geht damit nicht einher.



Frage: Wie groß ist der Anteil an durch den Bund oder im Auftrag des Bundes betriebenen Diensten im Internet (Webseiten, Apps, Services, APIs etc.), die zum heutigen Tag nativ über IPv6 erreichbar sind (bitte aufschlüsseln nach Bundesministerium), und was ist der Stand der Umsetzung der IKT-Strategie der Bundesregierung „Deutschland Digital 2015“ bezüglich der Einführung und Nutzung von IPv6 in der öffentlichen Verwaltung Deutschlands? (BT-Drucksache 19/10897)

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 11. Juni 2019:

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) verwaltet im Rahmen der Local Internet Registry (LIR) de.government (auf der Grundlage von Beschlusslagen im Bund sowie in den föderalen Gremien) öffentliche Netzwerkadressierungsressourcen und weist diese autorisierten Organisationseinheiten zur Selbstverwaltung zu.

Die Einführung von IPv6 ist ein bedeutender Baustein der vom IT-Rat im Februar 2019 beschlossenen „Netzstrategie 2030 für die öffentliche Verwaltung“. Gesamtheitlich ist eine verbindliche übergreifende Zielarchitektur auf Netzwerklayer 3 für die Bundesverwaltung erforderlich, insbesondere zur mittelfristigen Umsetzung von „IPv6 only“. Zur Umsetzung dieses Zieles wurde im März 2019 ein ressortübergreifendes Mandat durch die Konferenzen IT-Beauftragten der Ressorts (KoITB) erwirkt. Das Referat CI 5 im BMI übernimmt demzufolge die ressortübergreifende inhaltliche und prozessuale Steuerung zur Einführung von IPv6 in der Bundesverwaltung in Abstimmung mit dem Projekt „IT-Konsolidierung Bund“.

Zum ersten Teil der Frage:

Eine Übersicht zu den durch den Bund oder im Auftrag des Bundes betriebenen Diensten im Internet (Webseiten, Apps, Services, APIs etc.), die bis zum heutigen Tag nativ über IPv6 erreichbar sind, finden Sie in Anlage 1. Die Übersicht beruht auf Rückmeldungen aus der Bundesverwaltung. Im Rahmen der für die Beantwortung der Schriftlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit konnte eine abschließende Aufstellung nicht erstellt werden.

Die zentrale Koordinierung der Einführung von IPv6 hat erst jetzt begonnen, deshalb gibt es bislang noch keine zentrale Verwaltung von Webseiten, Apps und Schnittstellen. Die Ressorts und deren nachgeordnete Behörden mussten daher angefragt werden.

Der Anteil der Dienste, die von der Bundesverwaltung unter IPv6 angeboten werden, ist ausweislich dieser Übersicht bislang gering. Mit Voranschreiten der zentralen Koordinierung zur Einführung von IPv6 wird diese aufwachsen.

Zum zweiten Teil der Frage (Stand der Umsetzung der IKT-Strategie der Bundesregierung Deutschland Digital 2015 bezüglich der Einführung und Nutzung von IPv6 in der öffentlichen Verwaltung Deutschlands):

In der IKT-Strategie der Bundesregierung Deutschland Digital 2015 wird IPv6 im Kontext von Netze des Bundes (NdB) und dem Verbindungsgesetz wie folgt erwähnt: „Erarbeitung eines Konzeptes zur Einführung und Nutzung von IPv6 in der öffentlichen Verwaltung Deutschlands“. Die Bundesregierung sieht in der Einführung von IPv6 einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der digitalen Souveränität. IPv6 schafft nachhaltig Handlungsfähigkeit im Internet, minimiert Probleme bei der Adressverwaltung und fördert den Einsatz neuer Technologien und erhöht IT-Sicherheit.

Deshalb haben Bund, Länder und Kommunen entschieden, zentral für die gesamte öffentliche Verwaltung Deutschlands einen IPv6-Adressraum zu beantragen, zu verteilen und zu verwalten. Im Ergebnis hat das BMI im Auftrag der gesamten öffentlichen Verwaltung Deutschlands einen ausreichend großen IPv6-Adressbereich (/23) erhalten. Dieser Adressbereich muss unter Einbindung aller Interessengruppen aus Bund, Ländern und Kommunen verwaltet, verteilt und vor allem genutzt werden.

  • Es wurde unter Leitung des BMI, Referat CI 5 eine deutschlandweite Organisationsstruktur zum Management von Internetadressressourcen über alle föderalen Ebenen hinweg aufgebaut. So können heute IPv6-Adressen, IPv4-Adressen und Autonome-System-Nummern zukunftssicher, souverän und sicher zur Nutzung durch Behörden vergeben werden. Diese Struktur aus LIR und sogenannten SubLIRs, die föderale staatliche Organisationsstrukturen mit den organisatorischen Strukturen der Internetorganisationen IANA, RIRs und LIRs verknüpft, hat weltweiten Vorbildcharakter. Die hierfür zuständige Referentin des BMI wurde hierfür vom IPv6-Rat am Hasso-Plattner-Institut Ende 2017 mit dem international anerkannten Jim Bound Award ausgezeichnet.
  • Um langfristig die Erreichbarkeit von Diensten der öffentlichen Verwaltung im Internet zu gewährleisten und eine sichere und vertrauliche Wegeführung von hoheitlicher Kommunikation nach ITNetzG sicherzustellen, wurde das „IPv6 Routingkonzept für die öffentliche Verwaltung“ erarbeitet und durch den IT-Planungsrat gebilligt.
  • Einige Behörden, Länder und Kommunen haben bereits in Teilen ihrer Infrastruktur IPv6 eingeführt. Zu nennen sind hier die Stadt München, der Freistaat Sachsen sowie die Finanzverwaltung in Bayern mit dem KONSENS-Dienst Elster.
  • Ein ebenfalls notwendiges DNS-Konzept ist in Eckpunkten bereits entworfen und soll bis Anfang 2020 fertiggestellt werden.
  • Aktuell wird im Rahmen der IT-Konsolidierung Bund ein „IPv6 Masterplan“ erarbeitet, der die notwendigen technischen und organisatorischen Schritte aufführt, um IPv6 flächendeckend in der Bundesverwaltung einzuführen. Dieser soll in der Sitzung der KoITB im Dezember zum Beschluss vorgelegt werden.
  • Das Informationstechnikzentrum Bund führt bereits aktiv Labortest zur Vorbereitung der IPv6-Nutzung im Rahmen der IT-Konsolidierung BUND durch.
  • Darüber hinaus wurden die Ergebnisse des Forschungs- und Entwicklungsprojekts mit Fraunhofer Focus seit der Veröffentlichung der IKT-Strategie der Bundesregierung Deutschland Digital 2015 aktualisiert und erweitert und befinden sich aktuell in der Finalisierung.
  • Im NdB-Verbindungsnetz, dem ehemaligen DOI, ist IPv6 bereits im Wirkbetrieb.
  • Bezgl. NdB, dem ehemaligen IVBB, befindet man sich in der Konzeption einer mit der IT-Konsolidierung des Bundes abgestimmten bzw. synchronisierten IPv6-Einführung.
  • „IPv6 only“ ist die Grundlage für den „Informationsverbund der öffentlichen Verwaltung“ (IVÖV), der als Ergebnis der Netzstrategie 2030 die Weitverkehrsnetze im Bund, das NdB-Verbindungsnetz und als Angebot auch Ländernetze auf einer sicheren Netzplattform konsolidieren wird.
  • Die IT-Sicherheit spielt bei der IPv6-Einführung eine besondere Rolle, integriert in die Ausschreibung, Entwicklung und Betrieb.

Anlage

Webseite
  IPv6 erreichbar
Behörde/RessortIPv6 Adresse
www.patientenrechte.deBMG2001:8d8:100f:f000::26d
ppp.ptb.deBMVI
www.ptb.deBMVI
ftp.ptb.deBMVI
ns1.ptb.deBMVI
uhr.ptb.deBMVI
www.dkd.euBMVI
www.helmholtz-fonds.deBMVI
www.meterologycloud.euBMVI
www.ptb.euBMVI
www.dkd.euBMVI
www.systeminformatiker-berlin.deBMVI
https://formulare.bafa.deBMVI2a01:4f8:231:19a4::2
www.umweltbundesamt.de/daten/
luftbelastung/aktuelle-luftdaten
UBA
www.muell-im-meer.deUBA2a00:4e00:2000:171::99
450 THW Ortsverbände
  www.thw-speyer.de
THW2a01:4f8:191:5142
bundesregierung.deBPA2a02:cb40:200::1e4
https://insitu.info/BKA2a01:238:20a:202:1105::

Hinweis: Im Rahmen der für die Beantwortung der Schriftlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit konnte eine abschließende Aufstellung nicht erstellt werden.

Frage: Wie lauteten die Ergebnisse der Sitzung des Digitalrats unter Leitung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 28. März 2019, und welche Formen der Information darüber sind von Seiten der Bundesregierung für Parlament und Öffentlichkeit vorgesehen? (BT-Drucksache 19/9553)

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär vom 8. April 2019
In der Sitzung des Digitalrats vom 28. März 2019 wurde neben einem Sachstandsbericht der Bundesregierung zu den Vorschlägen des Digitalrates zum Digitalen Staat/E-Government das Themenfeld „Daten und Gesellschaft“ behandelt. Der Digitalrat ist ein Beratungsgremium zur internen Beratung der Bundesregierung. Er erarbeitet Stellungnahmen aufgrund eigenen Entschlusses oder im Auftrag der Bundesregierung. Beschlüsse und Stellungnahmen werden in Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt veröffentlicht.

Frage: Welches Bundesland hat jeweils bei den 14 identifizierten Themenfeldern im Projekt  Portalverbund des IT-Planungsrates die Federführung erhalten, und wie ist jeweils der Status der Bearbeitung? (BT-Drucksache 19/6961)

Antwort des Staatssekretärs Klaus Vitt vom 27. Dezember 2018

Bis 2022 sollen Bund, Länder und die Kommunen alle Verwaltungsleistungen in Deutschland über Verwaltungsportale auch digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen. Rechtliche Grundlage dafür ist das im August 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung
des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG).
Die Umsetzung des OZG erfolgt mit zwei Projekten des IT-Planungsrats gemeinsam von Bund und Ländern:
1. Digitalisierungsprogramm
2. Portalverbund
Die nutzerfreundliche Digitalisierung der rund 575 Verwaltungsleistungen (entsprechend OZG-Umsetzungskatalog; Entscheidung 2018/22 ITPLR) für Bürgerinnen, Bürger sowie Unternehmen erfolgt im Digitalisierungsprogramm. Um die Leistungen in der vorgegebenen Zeit digital bereitstellen zu können, werden sie arbeitsteilig in 14 Themenfeldern von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam geplant und bearbeitet (Entscheidung 2018/22 IT-PLR).
Jedes Themenfeld wird dabei von jeweils einem fachlich zuständigen Bundesressort und mindestens einem Bundesland (freiwillige Meldung) federführend bearbeitet. Darüber hinaus kann Unterstützung weiterer Akteure aus allen föderalen Ebenen erfolgen.
In einem ersten Schritt bis Sommer 2019 werden alle Leistungen in den Themenfeldern analysiert (z. B. hinsichtlich bereits bestehender digitaler Angebote, Potenzial für länderübergreifende Lösungen) und ein Umsetzungsplan je Themenfeld erstellt. Dieser detailliert das  Digitalisierungsvorgehen für jede dem Themenfeld zugeordnete Leistung.
Parallel beginnt bereits der Digitalisierungsprozess für im Themenfeld priorisierte Leistungen. Diese werden in interdisziplinär besetzten und alle föderalen Ebenen einschließenden „Digitalisierungslaboren“ bearbeitet.

Aktueller Bearbeitungsstand in den 14 Themenfeldern
1. Familie und Kind
– Federführer: BMFSFJ/Bremen
– Digitalisierungslabore: 1) leistungsübergreifend: Elterngeld,
Kindergeld, Geburtsanzeige, Kinderbetreuung; 2) Unterhaltsvorschuss
– Erhebung/Analyse: abgeschlossen
– Erstellung Umsetzungspläne: begonnen
2. Querschnitt
– Federführer: BMI/Berlin
– Digitalisierungslabor: 1) Geburtsurkunde
– Erhebung/Analyse: weitestgehend abgeschlossen
– Erstellung Umsetzungspläne: begonnen
3. Bauen und Wohnen
– Federführer: BMI/Mecklenburg-Vorpommern
– Digitalisierungslabore: 1) Ummeldung; 2) Baugenehmigung
(2 OZG-Leistungen)
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: in Vorbereitung
4. Ein- und Auswanderung
– Federführer: Auswärtiges Amt/Brandenburg
– Digitalisierungslabore: 1) Aufenthaltsstatus zwecks Erwerbstätigkeit;
2) Verpflichtungserklärung
– Erhebung/Analyse: abgeschlossen
– Erstellung Umsetzungspläne: in Vorbereitung
5. Unternehmensführung und -entwicklung
– Federführer: BMWi/Hamburg
– Digitalisierungslabore: 1) Sondernutzung von Straßen; 2) Unternehmensgründung
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
6. Arbeit und Ruhestand
– Federführer: BMAS/in Abstimmung
– Digitalisierungslabore: 1) Wohngeld; 2) Arbeitslosengeld II
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: in Vorbereitung
7. Steuern und Zoll
– Federführer: BMF/Hessen
– Digitalisierungslabore: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
8. Bildung
– Federführer: BMBF/Sachsen-Anhalt
– Digitalisierungslabor: 1) BAföG
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
9. Forschung und Förderung
– Federführer: BMBF (in Abstimmung)/in Abstimmung
– Digitalisierungslabor: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: in Vorbereitung
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
10. Recht und Ordnung
– Federführer: BMJV (nur für Leistungen im Zuständigkeitsbereich
des Ressorts)/Sachsen
– Digitalisierungslabor: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: in Vorbereitung
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
11. Umwelt
– Federführer: BMU/Schleswig-Holstein; Co-FF Rheinland-Pfalz
– Digitalisierungslabore: 1) Anlagenbetrieb und -prüfung, 2) Inbetriebnahme
und Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
12. Gesundheit
– Federführer: BMG/in Abstimmung
– Digitalisierungslabore: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
13. Engagement und Hobbies
– Federführer: BMI/in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden
– Digitalisierungslabore: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: laufend
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen
14. Mobilität und Reisen
– Federführer: BMVI/Hessen und Baden-Württemberg
– Digitalisierungslabore: nicht festgelegt
– Erhebung/Analyse: nicht begonnen
– Erstellung Umsetzungspläne: nicht begonnen

Quelle: Screenshot von govdata.de, 13.09.2018

Vor ein paar Wochen habe ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema „Strategie und Umsetzung der Open Government Partnership, von Open Data, Transparenz und Bürgerbeteiligung“ gestellt. Nun wurden die Antworten veröffentlicht.

Die Bundesregierung hat mal wieder gezeigt, dass sie viele Projekte, Vorhaben und Initiativen zwar im Koalitionsvertrag angekündigt hat. Bei vielen dieser Vorhaben ist aber unklar, ob sie überhaupt in dieser Legislatur umgesetzt werden, bei manchen ist das bereits jetzt extrem unwahrscheinlich, so beispielsweise die Verabschiedung des angekündigten Zweiten Open-Data-Gesetz. Auch an Ressourcen mangelt es ganz offensichtlich.
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Vergangenes Jahr hat der Bundestag eine Änderung des E-Government-Gesetzes beschlossen und festgelegt, dass alle Behörden der Bundesverwaltung Daten, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhoben haben oder erheben haben lassen, öffentlich, kostenlos und ohne sonstige Hürden zur Verfügung stellen müssen.

Außerdem sollen sie maschinenlesbar und mit Metadaten angereichert sein. Für die Veröffentlichung all dieser Datensätze hatten sie bis zum 13. Juli 2018 Zeit. Das Gesetz enthält allerdings zahlreiche sehr schwammige Ausnahmen, unter denen keine Veröffentlichung erfolgen muss (Erstes Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes, §12a und 19).

Um nachvollziehen zu können, mit welchen Begründungen von einer Veröffentlichung der Daten abgesehen wird, brauche ich Eure Unterstützung:

Welche Daten und Datensätze der öffentlichen Verwaltung fehlen Euch, auch wenn sie Eurer Meinung nach eigentlich in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen sollten? Schickt mir oder meinem Büro (Betreff: Open Data) bitte die Bezeichnung oder eine Beschreibung der Daten und wir fragen die Bundesregierung nach der Veröffentlichung bzw. den Gründen für die Nichtveröffentlichung dieser Daten.

Wer sich intensiver mit dem Gesetz beschäftigen möchte, kann das hier tun: http://www.gesetze-im-internet.de/egovg/BJNR274910013.html.

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

In der vergangenen Woche war ich zum ersten Mal auf einer Ausschussreise im Ausland unterwegs. Es ging für drei sehr voll gepackte Tage nach Schweden und nach Dänemark, um von unseren nordischen Nachbarn zu lernen, wie sie ihren beneidenswerten Status Quo sowohl beim Breitbandausbau als auch beim eGovernment erreicht haben. Am Montag morgen ging es zuerst zur Firma Ericsson, die von ihrer Kooperation mit Fraunhofer berichteten und vor allem über den 5G-Ausbau sprachen. Mit BMW und der Deutschen Bahn hat Ericsson auch ein Testfeld für ein 5G-Netz an der Autobahn A9 bei der Bundesnetzagentur beantragt.

Foto: Anke Domscheit-Berg, CC BY 4.0

Ein solches Netz ist notwendig, um autonome Autos fahren lassen zu können. Einige der Projekte, die man uns vorstellte, waren eher unerwartet, zum Beispiel „Vernetzte Mangrovenwälder“, in denen Sensoren über den Wasserstand und die Nährstoffversorgung Daten sammeln und versenden, aber auch Mobiltelefone an Bäumen befestigt sind, auf denen eine Erkennungssoftware für das Geräusch von Motorsägen installiert ist. Werden Motorsägengeräusche erkannt, informiert das Handy von allein die zuständigen Stellen. Mit diesen Maßnahmen wurden Aufforstungsinitiativen erfolgreicher und konnten Ökosysteme erhalten werden.

Noch bei Ericsson stieß Staatssekretär Alf Karlsson zu uns, der für das Thema Digitalisierung zuständig ist. Er berichtete von den Plänen seiner Regierung, in den nächsten 24 Monaten für mindestens 95 Prozent der Haushalte mindestens 100Mbit/s schnelles Internet bereitzustellen, 2025 soll es für mindestens 98 Prozent der Haushalte mindestens 1GB/s Breitband geben. Anders als in Deutschland, wo sogar schon der EU-Rechnungshof einschätzt, dass auch die neuen Breitbandziele nicht erreichbar sein werden, sind die Ziele in Schweden realistisch, denn der Status Quo ist ein ganz anderer als bei uns. Der Industrieverband der ITK-Industrie in Schweden zeigte uns später stolz eine Landkarte von Schweden, die uns deutsche Delegation staunend und sprachlos ließ. Das langgestreckte Land war dort überwiegend hellgrün eingefärbt, einige gelbe und sehr wenige rote Flecken und Punkte waren aber auch zu sehen. In der oberen Hälfte wohnen nur zehn Prozent der Bevölkerung, wurde uns erklärt. Aber auch diese dünn besiedelte Region war überwiegend hellgrün. Dort wo es grün ist, hieß es, haben 90 Prozent der Bevölkerung 1000 MBit/s schnelles Internet.

Die ganze deutsche Delegation hat sehr betreten geguckt, und wir alle beneideten Schweden. Dort wird dezentraler und überwiegend durch Kommunen selbst ausgebaut, die ihre eigenen Glasfasernetze besitzen und – meist über die Stadtwerke – profitabel betreiben. Der Wettbewerb ist aber sogar stärker als bei uns, nur findet er auf der Ebene der Diensteanbieter statt, nicht auf der Ebene der verbuddelten Infrastruktur. Ein Wettbewerb um verlegte Abwasserrohre macht ja auch keinen Sinn, denn wie Glasfaserkabel sind Abwasseranbindungen ein natürliches Monopol, weil es jeder braucht, aber nur einmal. In Schweden gibt es ein Breitbandforum, in dem Städte, Anbieter, betroffene Behörden, aber auch Initiativen an einem Tisch sitzen, um gemeinsam pragmatisch Probleme beim Breitbandausbau zu lösen. So eine Art Runder Tisch für den Breitbandausbau würde ich mir auch in Deutschland und vor allem auch in Brandenburg wünschen, denn ich weiß, dass es oft hohe bürokratische Hürden gibt, schlicht weil zu viele Behörden an einer Glasfaserstrecke involviert werden müssen – von unteren und oberen Wasserbehörden, über Forstbehörden, Straßenbehörden oder Naturparkbehörden bis hin zu Städten und Gemeinden oder auch Großbauern, deren Acker auf der Strecke liegt. In jeder der 21 Regionen gibt es einen Breitbandkoordinator, der von der Bundesregierung bezahlt, aber von der Regionalregierung angestellt wird. Sie sind die Kontaktstellen zum Breitbandforum und untereinander sehr gut vernetzt. Sie tauschen seit Jahren Erfolgsrezepte aus, das macht sich bemerkbar.

Foto: Anke Domscheit-Berg, CC BY 4.0

In Schweden spielt der Staat generell eine starke Rolle, er übernimmt häufiger die Daseinsvorsorge und legt häufiger einen Fokus auf die Gemeinwohlorientierung. Das wurde auch offensichtlich, als der Staatssekretär die Landesstrategie zum Einsatz von künstlicher Intelligenz besprach. Sie ist noch nicht fertig, aber es wurde bereits beschlossen, dass der Schwerpunkt darauf liegen soll, künstliche Intelligenz im Sinne des Gemeinwohls zu nutzen, in Feldern der Bildung, Wohlfahrt, im Gesundheitswesen, bei der Bereitstellung von Wohnraum, für Nachhaltigkeit, Umweltschutz und die Förderung der Demokratie. Ich bin sehr gespannt, auf welche konkreten Anwendungen die Schweden noch kommen werden!

Einen weiteren Unterschied haben wir bei der schwedischen Zentralbank kennengelernt, denn zu unserer Überraschung zeigte man uns Statistiken nach denen das Zahlen mit Bargeld langsam aber sicher in Schweden ausstirbt. Dort wird viel mit Karte bezahlt oder mit einer App, die Swish heißt und das sofortige Überweisen auch kleiner Summen von einem Menschen an einen anderen Menschen per Handy ermöglicht. Selbst Obdachlose halten ihr Handy in die Höhe, um eine kleine Spende per Swish zu erhalten. Das System ist an die Banken angebunden, kostet keine Extragebühren, ist sicher, aber gleichzeitig kinderleicht. Weil es so bequem und einfach ist, belastet sich kaum noch jemand mit Bargeld. Weil damit das Zentralbankgeld aus dem Alltagszahlungsverkehr verschwindet, denkt die Zentralbank darüber nach, eine elektronische Währung selbst auf den Markt zu bringen, die e-Krona. Ihre schon sehr konkreten Pläne dazu finden weltweit Beachtung.

Foto: Anke Domscheit-Berg, CC BY 4.0

Bei unserem Besuch des schwedischen ITK- Industrieverbandes wurden auch Probleme angesprochen: die Gefährdung der Demokratie und der Aufschwung rechtsextremer Bewegungen u. a. durch Polarisierungen, die durch das Internet erleichtert werden, den flächendeckenden Fachkräftemangel im Bereich Digitalisierung, eine fehlende ganzheitliche Vision für das Schweden der Zukunft und eine Bildung, die der Zeit hinterherhinkt, weil sie in den Schulen nicht adäquat ist, aber vor allem, weil sie kein lebenslanges Lernen ermöglicht, immer dann und dort, wo es gebraucht wird. All diese Probleme haben wir in Deutschland ganz genauso. Über einige sprachen wir beim Treffen mit schwedischen Abgeordneten, die aus dem Ausschuss Verkehr und Kommunikation sowie Ausschuss für Industrie und Handel stammten. Einen Digitalausschuss wie in Deutschland gibt es in Schweden nicht. Vom Parlament ging es direkt zum Flughafen – nach 1,5 Tagen Schweden war Kopenhagen in Dänemark unsere nächste Station, aber darüber werde ich in Teil 2 berichten.

Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Unser schlechtes Netz ist ein hausgemachtes Problem

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Damen und Herren! Deutschland steigt ab. Das ist die Kurzfassung zum Ausbau der Infrastruktur für die digitale Gesellschaft.

(Zuruf von der AfD: Das habt ihr gut hingekriegt!)

Jedes neue Ranking von Glasfaser über E-Government bis hin zum Mobilfunk bestätigt, was wir aus eigener Erfahrung längst wissen: Wir sind nicht nur keine Weltmeister, auch keine Europameister, manchmal nicht einmal mehr Mittelfeld, sondern reihen uns ein in die Schlusslichter. Der Markt versagt. Staatliche Regulierung trägt dazu bei.

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