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Meine Frage:

„Wie viele der als Erfüllungsaufwand in der jeweiligen gesetzlichen Grundlage genannten Personalstellen wurden für die seit Anfang 2024 der Bundesnetzagentur (BNetzA) neu übertragenen oder noch zu übertragenden Aufgaben, die spätestens ab 2025 ganz oder teilweise von ihr zu erfüllen sind, für den Haushalt 2025 als Bedarf angemeldet und dort berücksichtigt (siehe Übersicht der neuen Aufgaben in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/13317; bitte zu jeder neuen Aufgabe die dafür als Erfüllungsaufwand bestimmten, als Bedarf für den Haushalt 2025 angemeldeten und die dort berücksichtigten Stellen auflisten), und wie soll die BNetzA ihre neuen Aufgaben wahrnehmen, sollte es eine Diskrepanz zwischen dem Erfüllungsaufwand,den angemeldeten und den im aktuellen Haushaltsentwurf 2025 geplanten Haushaltsmitteln geben?“

Antwort der Bundesregierung vom 07.11.24:

„Die in der Bundestagsdrucksache 20/13317 genannten gesetzlichen Aufgaben sehen folgende stellenmäßige Haushaltsausgaben vor:

Für die EnWG-Novellen 2023 wurden im Haushalt 2024 bereits 15 Planstellen im Kapitel 0918 der Bundesnetzagentur (BNetzA) neu ausgebracht. Für das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), mit dem der Digital Service Act umgesetzt wurde, wurden im Haushalt 2024 15 Planstellen im Kapitel 0918 ausgebracht und darüber hinaus weitere 33 Planstellen wegen Aufgabenübergangs nach § 50 Bundeshaushaltsordnung vom Bundesamt
für Justiz an die BNetzA umgesetzt. Entsprechend des Haushaltsaufstellungsrundschreibens des BMF zum Bundeshaushalt 2025 und des Finanzplans bis 2028 wurden im Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 keine neuen Planstellen und Stellen ausgebracht. Folglich hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – aufgrund der entsprechenden Vorgaben des BMF – auch keine neuen Planstellen oder Stellen im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens angemeldet. Ob im parlamentarischen Verfahren für den Haushalt 2025 neue Planstellen und Stellen ausgebracht werden und wenn ja, für welche Bereiche, obliegt der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers.


Aus einer möglichen Diskrepanz zwischen personellem Erfüllungsaufwand und etatisierten Stellen kann keine Schlussfolgerung auf die Aufgabenerfüllung gezogen werden. Häufig werden neue Aufgaben schrittweise umgesetzt, so dass nicht alle im Erfüllungsaufwand enthaltenen Stellen gleich zu Beginn zur Verfügung stehen müssen. Daher werden in der Regel neue Stellen in Tranchen über mehrere Haushaltsjahre ausgebracht. Ziel ist es dennoch immer, eine größtmögliche Effizienz in der Aufgabenwahrnehmung zu erreichen und gleichzeitig sicherzustellen, dass sowohl kurz- und mittelfristig als auch langfristig den Aufgaben genügend Personalressourcen zugeordnet sind. Dazu wird der bestehende Aufgabenbestand auch einer regelmäßigen Aufgabenkritik unterzogen.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Im Jahr 2021 versprach die selbsternannte Fortschrittskoalition in ihrem Koalitionsvertrag: “Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source beauftragt, die entsprechende Software wird grundsätzlich öffentlich gemacht”. Schon die Antwort der Ampel auf meine Kleine Anfrage im Dezember 2023 ergab, dass diese Ankündigung der Ampel und ihre Umsetzung eklatant auseinander klafften. So gab die Bundesregierung zu, dass seit Beginn der Legislaturperiode nur ca. 0,5 Prozent seiner Ausgaben zu Entwicklungsaufträgen von Software auf OSS entfielen. Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Software gab der Bund insgesamt sogar etwa 3,5 Milliarden Euro aus, auch davon flossen aber nur 18,6 Mio. (0,54 Prozent) im Zusammenhang mit Open Source Software. Die vielen Tabellen mit der Auflistung aller Software Entwicklungsaufträge aus dieser Anfrage wurde leider aus Gründen der Sicherheit eingestuft, ich konnte sie also nicht veröffentlichen.

Meine neue Anfrage belegt Schere zwischen Koalitionsvertrag und Praxis im Bund

Deshalb habe ich nun erneut nachgefragt mit einer Schriftlichen Frage und deren Beantwortung durch die Bundesregierung (August 2024) zeigt das konkrete Ausmaß der krassen Schere zwischen Absichtserklärung und gelebter Praxis mit Blick auf die Beauftragung von Open Source Software.

Hier die nackten Fakten (besonders peinlich das Digitalministerium!):

  • 1.727 Software Entwicklungsaufträge erteilte die Ampel-Regierung seit Veröffentlichung des Koalitionsvertrages
  • 475 davon sollen als Open Source beauftragt worden sein (=27,5 %)
  • 352 dieser Open Source Aufträge (74%) soll das BMEL beauftragt haben, das noch im Nov. 2023 nur 62 Software Entwicklungsaufträge in meiner Kleiner Anfrage angab, davon 12 als Open Source (Details zur Kl. A. sind eingestuft)
  • 123 von insg. 1.293 Entwicklungsaufträgen der anderen Ministerien wurden als Open Source beauftragt (9,5%)
  • 61 der 1.727 Fälle von Software Entwicklung (3,5%) haben den Source Code der Software veröffentlicht
  • 6 Ministerien veröffentlichten in keinem einzigen Fall den Source Code beauftragter Software
  • 0,37 % (2 von 542 Softwareentwicklungsaufträgen) beim BMDV haben den Source Code veröffentlicht
  • 5 Ministerien haben keinen einzigen SW-Entwicklungsauftrag als Open Source beauftragt (BMAS, BMWSB, BMVg, BMBF) oder weniger als 1 % (BMDV: 0,55%)

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Meine Frage:

„Wie hoch ist der Anteil der Entwicklungsaufträge für Software, die seit Veröffentlichung des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP entsprechend der darin enthaltenen Ankündigung “Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source beauftragt, die Software wird grundsätzlich öffentlich gemacht” tatsächlich als Open Source beauftragt wurden (bitte dafür je Ressort unter Beachtung aller nachgeordneten Behörden die Anzahl erteilter Entwicklungsaufträge insgesamt und die Anzahl derjenigen Aufträge davon angeben, die die genannte Bedingung erfüllen, also als Open Source beauftragt wurden), und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen hinsichtlich der Erfüllung ihres Koalitionsvertrages?“

Vorbemerkungen der Bundesregierung:

„Vorbemerkung:
Die Beantwortung der Frage erfolgte unter den nachfolgenden Annahmen:

• Die Formulierung „beauftragt“ bezieht sich auf die Auftragsvergabe an Organi-
sationseinheiten innerhalb der Bundesverwaltung sowie externe Stellen au-
ßerhalb der Bundesverwaltung (privatwirtschaftliche Unternehmen, Dienstleis-
ter auf kommunal-, landes- oder EU-Ebene).
• Bezüglich des Begriffs „Open Source“ wurde die Annahme getroffen, dass es
sich bei dabei um eine quelloffene Software handelt, bei der grundsätzlich
eine freie Weitergabe der Software ermöglicht wird und es eine Möglichkeit
gibt, den Quellcode der Software zu erhalten.
• Zum Begriff „öffentlich gemacht“ wurde die Annahme getroffen, dass es für die
Öffentlichkeit eine grundsätzliche Möglichkeit geben soll, die Software zur Nut-
zung als Datenträger oder über das Internet als Software-Download zu bezie-
hen.
• Da die Frage auf den gesamten Zeitraum nach Veröffentlichung des Koaliti-
onsvertrages abzielt, wurden die Daten für den Zeitraum Dezember 2021 bis
Juli 2024 erhoben.“

Antwort der Bundesregierung:

„1. Der Anteil der Entwicklungsaufträge in Prozent je Ressort für als Open Source
beauftragte Softwareentwicklungsaufträge beträgt für:

2. Der Anteil der Entwicklungsaufträge in Prozent je Ressort für als Open Source
beauftragte Softwareentwicklungsaufträge die öffentlich gemacht wurden be-
trägt für:

3. Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen hinsichtlich der Erfüllung ih-
res Koalitionsvertrages?

Open Source ist lediglich ein Teil der Strategie zur Erreichung der Digitalen
Souveränität. Eine ganzheitlichere und aussagekräftigere Betrachtung um-
fasst weitere Initiativen, darunter die Multi-Cloud-Strategie der Bundesregie-
rung, die Gründung des Zentrums für Digitale Souveränität (ZenDiS) im Jahr
2022, die Stärkung von IT-Kompetenzen (durch die Gründung der Digitalaka-
demie im Jahr 2021) sowie die Vernetzung über die europäische Plattform
“Gaia-X” zur Schaffung einer souveränen europäischen Dateninfrastruktur.

Die Bundesregierung fördert den Einsatz offener Standards und Open-Source-
Software, die bei neu anzuschaffender Software vorrangig vor solcher Soft-
ware beschafft werden soll, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist
oder deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung ein-
schränkt.

Ein weiterer Schritt in diese Richtung wurde mit dem Inkrafttreten des OZG-
Änderungsgesetz (OZGÄndG) am 24. Juli 2024 vollzogen. Als eine Anpas-
sung des E-Government-Gesetzes – EGovG regelt dies die vorrangige Nut-
zung von Open Source Software in der Bundesverwaltung. Die Bundesregie-
rung erfüllt somit eine weitere Forderung aus dem Koalitionsvertrag 2021-
2025 (Zitat: „Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source be-
auftragt…“) und stärkt damit die Digitale Souveränität in der IT der Bundesver-
waltung.

Antwort der Bundesregierung im PDF:

Hinweis zu nachgetragene Information der Bundesregierung zu korrigierten Daten:

Meine Frage:

„Sind der Bundesregierung Berichte von Nutzern im Internet darüber bekannt (https://key.matiq.com/info/blog/dubious_credit_check), dass bei der Buchung eines Deutschlandtickets durch Privatpersonen mit Bezahlung im geforderten Lastschriftverfahren die Nutzenden zur Eingabe ihres Onlinebanking-Passworts auf Webseiten Dritter aufgefordert werden, obwohl diese Verfahrensweise den BSI-Empfehlungen zum Phishing-Schutz widerspricht, nämlich derartig vertrauliche Informationen nur in der jeweils üblichen Weise also etwa auf der Online-Banking-Website selbst einzugeben, nicht jedoch auf irgendwelchen Webseiten Dritter (https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Cyber-Sicherheitslage/Methoden-der-Cyber-Kriminalitaet/Spam-Phishing-Co/Passwortdiebstahl-durch-Phishing/Schutz-gegen-Phishing/schutz-gegen-phishing_node.html), und plant die Bundesregierung, bundesweit garantierte Alternativen zum Abo-Modell (beispielweise eine Monatskarte) anzuregen, die aufgrund der vollständigen Bezahlung beim Kauf keiner Bonitätsprüfung, so aber nach den genannten Berichten bisher, bedürfen, um eine Nutzung des Tickets auch durch Personen mit schlechterer Bonität zu ermöglichen?“

Antwort der Bundesregierung:

„Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Einzelfälle im Sinne der Fragestellung vor.

Das Deutschlandticket wird von den Ländern umgesetzt, der Bund unterstützt die Länder bei der Finanzierung. Für die Ausgabe des Deutschlandtickets gelten die Bedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Die Verkehrsunternehmen entscheiden eigenständig über die Vorgaben zur Identifizierung des Kunden beim Abschluss von Abonnements und über eine mögliche Bonitätsprüfung. Eine Zuständigkeit des Bundes ist hier nicht gegeben.“

Antwort im PDF:

Meine Frage:

„Welche Maßnahmen oder sonstigen Aktivitäten hat die Bundesregierung seit Verabschiedung ihrer Digitalstrategie im August 2022 als Teil der dort unter Kapitel 4.1. (s. dort “Schutz und Kompetenz im digitalen Raum”) beschriebenen “feministische Digitalpolitik” geplant, unternommen und/oder durchgeführt (bitte Maßnahme/Aktivität beschreiben und gegebenenfalls zugeordnete Haushaltsressourcen nennen), und warum enthält der Nationale Fahrplan zur Digitalen Dekade (vgl. S. 8 im Dokument: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/nationaler-fahrplan-zur-digitalen-dekade.pdf?) keinerlei jährliche Zielzahlen für die bis 2030 angestrebte Erhöhung sowohl der Anzahl der IKT-Fachkräfte/IKT-Absolventinnen und -Absolventen insgesamt als auch des Frauenanteils an ITK-Fachkräften (bitte auf alle Aspekte eingehen, also insbesondere auch auf den Frauenanteil), um einen Deutschland angemessenen Anteil am EU Gesamtziel von 20 Millionen ITK Fachkräften zu erreichen (vgl. Statista-Übersicht zum Anteil Deutschlands an der Gesamtbevölkerung der EU von 18,8% https://de.statista.com/statistik/daten/studie/348929/umfrage/anteile-der-mitgliedsstaaten-an-der-gesamtbevoelkerung-der-eu/#:~:text=Ohne%20die%20EU%2DBeitrittskandidaten%20macht,Europäischen%20Union%20im%20Jahr%202023.) oder zumindest zum Erreichen des EU-Ziels von über 15 Millionen ITK-Fachkräften bis 2030 als bevölkerungsreichstes Mitgliedsland der EU mehr als den Wert Null beizutragen?“

Antwort der Bundesregierung:

„Nachfolgend sind die Maßnahmen im Sinne der Fragestellung aufge-führt:

Der Nationale Fahrplan zur Digitalen Dekade formuliert als nationalenZielwert, eine Steigerung der Zahl der IKT-Fachkräfte sowie des Anteilsvon Frauen im Vergleich zu 2022 zu erreichen. Laufende Maßnahmen,wie der MINT-Aktionsplan 2.0 (BMBF), die durch die Förderung der au-ßerschulischen MINT-Bildung von Kindern und Jugendlichen u. a. zurStärkung von Ausbildung und Beschäftigung im IKT-Bereich beitragenund Maßnahmenschwerpunkte für weibliche Zielgruppen umfassen,sind nicht auf einzelne Berufsgruppen zugeschnitten, sondern breit ge-fasst und auf langfristige Wirkung ausgelegt. Die Zahl erwerbstätigerIKT-Fachkräfte ist zudem von der wirtschaftlichen und demografischenEntwicklung abhängig.“

Antwortschreiben der Bundesregierung als PDF:

Meine Frage:

„Welche konkreten Inhalte bzw. Ergebnisse enthält der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen der aktuell laufenden Prüfung gem. § 9b des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik fertiggestellte (technische) Prüfbericht zu sicherheitsrelevanten Komponenten im 5G-Netz, der laut Eigenaussage der BSI-Präsidentin Claudia Plattner im Interview der Jung & Naiv-Folge 686 (https://www.youtube.com/watch?v=MkjQcT_eI_E) bereits an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) übermittelt wurde, und weshalb war dieser der Leistungsebene des BMI zum Zeitpunkt der 66. Sitzung des Digitalausschusses des Deutschen Bundestages vom 12. Juni 2024, vertreten durch den Staatssekretär Dr. Markus Richter, nicht bekannt (bitte in der Antwort auch das Datum nennen, an dem der Bericht dem BMI übergeben wurde)?“

Antwort der Bundesregierung:

„Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) prüft aktuell nach § 9b Absatz

4 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik(BSIG) den Einsatz von kritischen Komponenten chinesischer Hersteller in den deutschen öffentlichen 5G-Mobilfunknetzen. Das BSI ist in die Prüfungen des BMI eingebunden und berichtet regelmäßig an das BMI. Das BSI unterrichtet in diesem Zusammenhang insbesondere über potentielle Risiken, die von einzelnen in den betreffenden 5G-Netzen verbauten Komponenten ausgehen. Einen singulären Bericht zu einem Prüfergebnis des BSI gibt es nicht. Die Einschätzungen des BSI fließen in die Gesamtbewertung des BMI ein und sind auch Herrn Staatssekretär Dr. Richter bekannt. In diesem Sinne hat er am 12. Juni 2024 in der 66. Sitzung des Digitalausschusses des Deutschen Bundestages berichtet.“

Antwort im Original:

Meine Frage:

„Welche konkreten Initiativen oder (gesetzgeberischen) Handlungsmaßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Bedrohung der Demokratie durch Desinformationen z.B. im Umfeld von Wahlen zu adressieren, insbesondere in Bezug auf derartige Inhalte, die mittels KI-Anwendungen (KI = Künstliche Intelligenz) erstellt wurden, und welche Rolle spielen unabhängige Medien und Fact-Checking-Organisationen in den Regierungsstrategien zur Bekämpfung von KI-generierter Desinformation (bitte auch darauf eingehen, inwiefern diese gegebenenfalls unterstützt werden)?“

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter:

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Die Strategie der Ampel zur Internationalen Digitalpolitik kommt ohne konkrete Ziele, Zuständigkeiten und Ressourcen. Ein glaubwürdiges Instrument gegen Ausbeutung und Umweltzerstörung im globalen Süden zugunsten der Digitalisierung im globalen Norden ist die Strategie nicht, auch der Antrag der Union meint mit wertebasierter internationaler Digitalpolitik nur die Wahrung nationaler Interessen.

Meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Afrika türmt sich der Elektroschrott unserer digitalen Gesellschaft und vergiftet Luft und Boden. Ausgebeutete Content-Moderatoren und -Moderatorinnen in Kenia werden traumatisiert, weil sie verstörende Sachen ansehen und herausfiltern müssen, damit wir Facebook nutzen können. Für unsere E-Autos und Smartphones schuften im Kongo über 40 000 Kinder in Kobaltminen, während im kolumbianischen Amazonasgebiet Quecksilber Flüsse verseucht, weil dort Gold auch für unsere elektronischen Geräte ausgewaschen wird. 

Das alles zeigt: Die Folgen internationaler Digitalpolitik sind unfassbar ungerecht. Den Nutzen hat vor allem der Globale Norden. Den Löwenanteil der Last trägt der Globale Süden. Wertebasierte Digitalpolitik muss daran etwas ändern, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der Linken)

Die Linke fordert deshalb: Statt Ausbeutung und Umweltzerstörung braucht es eine gemeinwohlorientierte Digitalpolitik mit einer globalen Perspektive, die Nutzen und Kosten der Digitalisierung gerechter in der ganzen Welt verteilt.

(Beifall bei der Linken)

Das EU-Lieferkettengesetz sollte genau dazu beitragen, scheiterte aber beinahe – zum Glück jedoch nicht – an der skandalösen Blockade aus Deutschland. 

Schon das zeigt den mangelnden Praxisbezug der Strategie zur internationalen Digitalpolitik der Ampel. Außerdem fehlen ihr, wie allen anderen Strategien der Ampel, konkrete Ziele, Zuständigkeiten und verfügbare Ressourcen. Aber ohne konkrete Ziele, ohne Meilensteine kann man Fortschritte ja nicht einmal messen. Und wo es an Zuständigkeiten fehlt, da fehlt es auch an Verantwortung. Und wo es an Ressourcen fehlt, da kann man eben auch nichts umsetzen. 

Diese formalen Mängel kritisiert auch der vorliegende Antrag der Union. Aber inhaltlich ist wertebasierte Digitalpolitik dort eben auch nur ein Synonym für nationale Interessen. Den Globalen Süden erwähnt der Antrag der Union nur als Absatzmarkt für digitale Infrastruktur aus Deutschland.

Die Linke wird den Antrag der Union daher ablehnen; denn Defizite der Strategie zur internationalen Digitalpolitik der Ampel beseitigt er nicht.

Vielen Dank.

Meine Frage:

„Wie lange dauerte der Prozess der Standardentwicklung jeweils für die letzten 14 vom IT-Planungsrat verabschiedeten Standards Ende zu Ende – also vom ersten Mal auf der Tagesordnung des IT-Planungsrats bis zur Verabschiedung (bitte den jeweiligen Standard nennen, sowie Dauer der Entwicklung in Monaten, gern chronologisch sortiert), und mit welchen Schritten läuft ein typischer Standardisierungsprozess über den IT-Planungsrat ab (bitte zu jedem Schritt auch die ggf. dabei involvierten Akteure bzw. Institutionen nennen)?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathof:

„Die Nachfolgende Tabelle zeigt die letzten 14 durch den IT-Planungsrat beschlossenen Qualitäts- sowie Interoperabilitätsstandards mit jeweiligem Zeitraum in Monaten ab der ersten beschließenden Befassung:

Zum Prozess der Standardisierung wird auf Nr. 4.2 der Anlage zum Beschluss 2024/05 des IT-Planungsrates vom 20. März 2024 verwiesen: https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2024-05.“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Meine Frage:

„Welche konkreten Aufträge hat der Bund dem Zentrum für Digitale Souveränität
(ZenDiS) bisher seit Gründung erteilt oder plant deren Erteilung in 2024 (bitte jeweils
Gegenstand und Auftragsvolumen nennen), und wieviel Gesamtbudget steht dem
ZenDiS in 2024 für die Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung, sowohl aus aktuel-
len Haushaltstiteln als auch als tatsächlich vollständig für das ZenDiS nutzbare Aus-
gabereste?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathof:

„Das Zentrum für Digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) wurde
seit Gründung mit der „Betriebsleistungen und Dienstleistungen für die OS-Plattform
Open CoDE“ mit einen Auftragsvolumen i.H.v 1.192.827,58 Euro beauftragt.
Grundsätzlich soll das ZenDiS in 2024 mit der Umsetzung und Weiterentwicklung
von
• openDesk,
• OpenConference,
• sowie die Weiterführung von Open CoDE
beauftragt werden.
Für diese Beauftragungen stehen (inklusive der bereits beauftragen Leistungen für
Open CoDE) insgesamt 19.070 T Euro in 2024 zur Verfügung.

Es liegen noch Ausgabereste in Höhe von 25.682 T Euro aus dem Haushaltsjahr
2022 vor. Die tatsächliche Höhe der verfügbaren Ausgabereste steht jedoch erst
nach Abschluss der Haushaltsrechnung 2023 fest. Die Inanspruchnahme der Ausga-
bereste für Beauftragungen des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
bei der ZenDiS GmbH richtet sich dann nach § 45 Abs. 3 Bundeshaushaltsordnung
(BHO).“

Antwortschreiben im Original (geschwärzt):

Medienecho