17. Oktober 2022

Frage:

Warum setzt sich die Bundesregierung in den Verhandlungen zur EU KI-Verordnung dafür ein, dass KI-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung durch gesonderten Rechtsakt oder ein gesondertes Kapitel der KI-Verordnung reguliert werden sollen, wie es die Bundesregierung in der Stellungnahme „KI-Regulierung – stärkere Berücksichtigung von Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung insbesondere im Sicherheits- und Migrationsbereich“ (BReg-Dok 272/2022) formuliert, und wie unterscheiden sich nach Auffassung der Bundesregierung die jeweiligen Vor- und Nachteile einer Regulierung von KI-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung in einem gänzlich gesonderten Rechtsakt im Vergleich zu einer Regulierung in einem gesonderten Kapitel der KI-Verordnung?

Antwort des Staatssekretärs Benjamin Strasser:

Die Bundesregierung strebt die Regulierung von Künstlichen Intelligenz-Systemen (KI-Systeme) an und unterstützt den europäischen Artificial Intelligence Act (AI Act). Dies umfasst auch die rasche und zeitgleiche Regulierung von KI-Systemen für die öffentliche Verwaltung, einschließlich der Bereiche der Sicherheits-, Migrations- und Asylbehörden sowie Steuer- und Zollverwaltung (einschließlich Financial Intelligence Unit (FIU)).

Die besonderen Belange der staatlichen Tätigkeit der vorgenannten Behörden werden durch den Entwurf der Kommission jedoch nicht in jeder Hinsicht hinreichend berücksichtigt. Es ist schwierig, den besonderen Belangen dieser Behörden sowie den für hoheitliche Maßnahmen geltenden grundrechtlichen Anforderungen im Rahmen der primär privatrechtlich- und binnenmarktorientierten Vorschriften des Vorschlags für den AI Act vollständig gerecht zu werden. Die Erfüllung staatlicher Aufgaben muss gewährleistet bleiben und gleichzeitig die unmittelbare Grundrechtsbindung der staatlichen Verwaltung Beachtung finden. Notwendige diverse Einzelausnahmen /-anpassungen in den Einzelvorschriften des aktuellen Verordnungsentwurfs können zu Rechtsunsicherheit bei den Normadressaten führen.

Aus Sicht der Bundesregierung kann den Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung (ins- besondere von Sicherheits-, Migrations- und Asylbehörden sowie der Steuer- und Zollverwaltung einschließlich FIU) durch einen separaten, gesonderten Technologierechtsakt oder jedenfalls durch ein gesondertes Kapitel in der Verordnung mit jeweils abschließendem Regelungsinhalt besser Rechnung getragen werden. Für die Bundesregierung ist es dabei nicht entscheidend, ob entsprechende Regelungen in einem separaten Kapitel im Entwurf des europäischen AI Acts oder zeitgleich in einem eigenständigen Rechtsakt erfolgen.

In diesem Videoreport berichte ich von der Anhörung externer Sachverständiger zur Gigabitstrategie der Bundesregierung am 19.9.2022 und vom Digitalausschuss am 21.09.2022, in dem es ebenfalls um die Gigabitstrategie ging – diesmal befragten wir nicht Sachverständige, sondern Vertreter:innen der Bundesregierung, und es ging um die Europäische Verordnung AI Act – eine Verordnung zur Regulierung des Einsatzes Künstlicher Intelligenz in der EU, die gerade in Brüssel verhandelt wird.

Die Gigabitstrategie ist ein Papier des Grusels, das äußerst platt äußerst einseitige Interessen vertritt. Verantwortlich ist die FDP, man kann sich also denken, wessen Interessen vertreten werden und wessen nicht. Der AI Act kann ein totaler Schuss in den Ofen werden, oder eine kluge Regulierung, die Rechtssicherheit für Innovationen schafft und gleichzeitig Grundwerte und Grundrechte schützt. Noch ist der Ausgang offen. 

Dies war dann mein letzter Videoreport, nächstes Mal gibt es einen nagelneuen Podcast für Euch. Datensparsam und für unterwegs. Sobald es einen Link dazu gibt, wird er unten angezeigt. Wir hören uns!

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Mein Vortrag für die BGE-Gesprächsreihe der Attac AG „genug für alle“


In den letzten zwei Jahren ist Bewegung in die Grundeinkommensdebatte gekommen. Es äußerten sich auch Silicon-Valley-Unternehmer und Manager positiv über diese Idee. Ebenso plädieren einige deutsche Unternehmenschefs dafür, auch Wissenschaftler aus dem IT-Zusammenhang. Im Vordergrund stehen dabei Argumente für das Grundeinkommen, die sich aus einem prognostizierten Wegfall von Erwerbsarbeitsplätzen durch die Digitalisierung ergeben.

Wir reden aber auch ohne Digitalisierung über Grundeinkommen. Die bedingungslose Absicherung der Existenz und gesellschaftlichen Teilhabe ist ein Menschenrecht – unabhängig davon, ob Digitalisierung stattfindet oder nicht. Ein emanzipatorisches bedingungsloses Grundeinkommen ist nur eine Form dieser bedingungslosen Absicherung, bei weitem nicht die einzig mögliche.

Dennoch verstärkt die fortschreitende Digitalisierung die Debatte über ein solches Grundeinkommen, weil sie die Arbeitsverhältnisse neu gestaltet. Zwar ist nicht absehbar, welche technischen Potenziale wie rasch oder überhaupt umgesetzt werden, aber „Arbeit“ wird zukünftig voraussichtlich immer weniger darin bestehen, morgens ins Büro oder in die Fabrik zu gehen, dort jahrelang die gleichen Dinge wie am Tag zuvor zu tun und abends nach Hause zurückzukehren.

Unabhängig davon, wie viele Arbeitsplätze es in 20 oder 30 Jahren weniger geben könnte, ist unbestritten, dass sich die bleibenden Arbeitsplätze stark verändern werden und damit auch ihre Besetzung. Der damit verbundene Umbruch ist potenziell disruptiv, er kann in wenigen Jahren geschehen und enorme Verwerfungen in der Gesellschaft nach sich ziehen. Zukunftsangst, tatsächlicher sozialer Abstieg und Demokratiefeindlichkeit werden dann häufiger, wenn man nicht die digitale Revolution auch mit einer sozialen Revolution begleitet. Für Anke Domscheit-Berg, die digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, “ist das BGE ein wichtiger Baustein einer solchen sozialen Revolution, denn niemand müßte Existenzangst wegen der Digitalisierung haben, wenn es ein BGE als verlässliches Sicherheitsnetz für alle gäbe”. Ihre Ansichten dazu wird sie uns in einem kurzen Impuls vorstellen und anschließend an unserem Austausch teilnehmen.

Mehr Infos zur Veranstaltungsreihe unter Grundeinkommen-Attac.de

Künstliche Intelligenz: Nutzen und Risiken

Seit Jahren steigt der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), längst ist sie im Alltag der Menschen angekommen und wird weiter zunehmen, nicht nur in der Wirtschaft und in unseren elektronischen Geräten, sondern auch in der öffentlichen Verwaltung.

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#DialogDigital mit Katja Kipping: Wandel der Arbeitswelt und gemeinwohlorientierte Digitalisierung

Für die 3. Ausgabe meines „Dialog Digital“ hatte ich einen besonderen Gast, auf den ich mich schon lange gefreut hatte: Katja Kipping, die mehr als 8 Jahre unsere Parteivorsitzende war und außerdem sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag ist. Wir teilen die Überzeugung, dass es in Zukunft ein bedingungsloses Grundeinkommen braucht und so ist es kein Wunder, dass wir in unserem Gespräch über den Wandel der Arbeitswelt durch die Digitalisierung sprachen, darüber wie sich soziale Sicherungssysteme verändern müssen, aber auch, wie man allgemein Zukunft gemeinwohlorientierter gestalten kann, wie überhaupt eine Digitalisierung “von Links” aussieht, also z.B. welche Rolle Teilhabe und Daseinsvorsorge dabei spielen, wie schädlich digitale Monopole wirken, wie Smart Cities im Sinne der Bürger:innen entwickelt werden könnten, wie man in Zeiten des Umbruchs Bildung lebenslang ermöglicht und sozial absichert und warum wir eine ganze Reihe Mechanismen brauchen (ja, auch Umverteilung von Vermögen, Profiten und Arbeitszeit), um die digitale Revolution mit einer sozialen Revolution zu verknüpfen.

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Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Zur Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz

Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz: Intransparent und bisher keine Bürger:innenbeteiligung Statt die Arbeit der Kommission für die Öffentlichkeit zu öffnen und Bürger:innen daran zu beteiligen, fand die Kommission hinter verschlossenen Türen statt. Die abgeschlossenen Teilberichte bleiben bis auf je ein Kapitel ein Jahr in der Schublade. Wir werden für die Themen Innere Sicherheit und Militär Sondervoten veröffentlichen, mit roten Linien bei Einsätzen von KI, die Grundrechte verletzen können.

Regulierungsempfehlungen für Daten und Algorithmen (06.11.2019)

Heute stellte die Dathenethikkomission ihr Abschlussgutachten im Ausschuss Digitale Agenda vor. Das wichtigste daraus erzähle ich euch im Video.

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„Was arbeitet Deine Frau?“ begann ein Dialog, der kürzlich auf Twitter wiedergegeben wurde. „Nichts. Sie ist Hausfrau. Sie kümmert sich um Haushalt und Kinder. Meine Eltern wohnen auch bei uns und brauchen Hilfe.“ Der Dialog zeigt etwas Typisches: unbezahlte Arbeit wird viel zu oft überhaupt nicht als Arbeit wahrgenommen. Im Jahr 2013 wurden laut Statistischem Bundesamt 89 Mrd Stunden unbezahlte Arbeit geleistet, 23 Mrd Stunden mehr als bezahlte Erwerbsarbeit (66 Mrd Stunden). Wenn man bezahlte und unbezahlte Arbeit bewerten würde, entspräche die unbezahlte Arbeit 1.814 Milliarden Euro, etwa 39 Prozent der jährlichen Bruttowertschöpfung.¹

Die unsichtbare Arbeit hält unsere Gesellschaft am Laufen. Würden wir nur noch für Geld arbeiten, bräche alles zusammen.

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Frage: Welche Anweisungen und Verfahren gibt es im Rahmen des zweiten Teilprojekts der Deutschen Bahn AG und der Bundespolizei zum Test intelligenter Videoanalyse-Technik am Berliner Südkreuz bei Fällen, in denen die zu testende Software Situationen erkennt, die nicht durch eigens eingesetzte Darsteller erzeugt werden (z. B. von Dritten abgestellte Gegenstände, gestürzte unbeteiligte Personen), und wie werden solche nicht gestellten Situationen in der Auswertung des Teilprojekts berücksichtigt? (BT-Drucksache 19/11515)

Antwort des Staatssekretärs Dr. Helmut Teichmann vom 10. Juli 2019:

Im Rahmen des zweiten Teilprojekts zum Test intelligenter Videoanalyse-Technik am Bahnhof Berlin Südkreuz erfolgt die Erprobung parallel zum Realbetrieb, ohne Einbindung in bestehende Prozesse. Es werden hierzu aktuell vier Kameras, in vier zuvor festgelegten und durch auffällig blaue Markierungen gekennzeichneten Testbereichen, parallel betrieben. Die Szenarien werden durch die Bundespolizei durchgehend überwacht. Eine Verwechslung mit Situationen, die nicht durch eigens eingesetzte Darsteller erzeugt werden, ist aufgrund des Testaufbaus ausgeschlossen.

Parlamentarische Initiativen von Petra Sitte, Anke Domscheit-Berg, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Nicole Gohlke, Jan Korte, Sören Pellmann, 02. Mai 2019

02.05.19 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 19/9707

Darstellung der regional sehr unausgeglichenen Verteilung der Forschung im Bereich künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen in der außeruniversitären Forschungslandschaft. Die Konzentration dieser Forschung auf wenige Regionen wird zu einer weiteren Spaltung zwischen Aglomerationsräumen und übrigen Gebiet. Dabei ist vor allem die Spaltung zwischen Ost- und Westdeutschland zu berücksichtigen.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 19/10511 vor. Antwort als PDF herunterladen