In ihrer Antwort auf die zweite Kleine Anfrage der Linksfraktion zum Einsatz von KI in Bundesbehörden (Drucksache 20/6862) gab die Bundesregierung an, in mehr als 100 Fällen verteilt auf 12 Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden KI-Systeme zu nutzen. Gleichzeitig unterstützt der Bund 446 Forschungsvorhaben, 58 Pilotprojekte und 10 Reallabore rund um Künstliche Intelligenz. Für die Umsetzung der KI-Strategie werden bis 2025 insg. 3,5 Mrd € zusätzlicher Mittel bereitgestellt, davon sind 2,78 Mrd € bereits verausgabt oder gebunden. Trotz starkem Zuwachs von KI im Bund fehlt es weiterhin an Kompetenzen, Strukturen und verbindlichen Prozessen, um die notwendige Transparenz und Nachvollziehbarkeit herzustellen und die potenziellen Risiken sowohl bewerten, als auch einschränken zu können. Auch die Nachhaltigkeit der KI-Systeme spielt kaum eine Rolle.

Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag:

„Die Bundesregierung betont immer wieder, wie wichtig es sei, dass KI wertebasiert, gemeinwohlorientiert, transparent und nachvollziehbar eingesetzt wird, damit Vertrauen aufgebaut wird und die Akzeptanz steigt. Gelebt wird beim Bund das Gegenteil: Die Schere zwischen KI-Befähigung und KI-Einsatz geht weiter auseinander und hat im Bund ein erschreckendes Ausmaß angenommen, denn immer mehr KI-Systeme werden eingesetzt, ohne dafür die notwendigen Grundlagen zu schaffen. Es braucht aber keinen Hype, sondern ein strukturiertes Vorgehen, was ein Mindestmaß an Kompetenz zu KI in Bundesbehörden voraussetzt.

Die Antwort der Ampel offenbart: Grundlegende ethische Standards werden nicht eingehalten, es gibt keine allgemeinverbindlichen Richtlinien zur Risikobewertung von KI-Systemen, kein dafür vorgegebenes Risikoklassenmodell, obwohl das schon im letzten Jahr angekündigt wurde. Manche Behörden zeigten durch ihre Antwort, dass sie nicht einmal die Frage danach verstanden haben. Vielleicht auch, weil die schon vor 13 Monaten angekündigten unterstützenden Strukturen weiter hin fehlen, wie die Schaffung eines Beratungs- und Evaluierungszentrums für Künstliche Intelligenz und eines KI-Kompetenzzentrums für die öffentliche Verwaltung, deren Prüfung und Aufbau immer noch ‚weiter vorangetrieben’ wird. 

Ein absolutes NoGo ist jedoch der Umgang der Bundesregierung mit dem Einsatz von KI-Systemen in besonders grundrechtssensiblen Bereichen. Im letzten Jahr erhielt ich noch (eingestufte) Informationen zu KI-Systemen in Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden des Bundes – so zu diversen Vorhaben bei ZITIS, die eine Laufzeit von mindestens bis 2023 haben, über die ich aber in der aktuellen Anfrage nichts mehr erfahren darf, weil selbst eine in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegte Information das Staatswohl gefährden würde. Zum Einsatz von KI-Systemen in sämtlichen Sicherheitsbehörden (Strafverfolgung, Ermittlung, Gefahrenabwehr und Geheimdienste) verweigert die Bundesregierung die Aussage, obwohl die Missbrauchsgefahren und Risiken hier besonders hoch sind.

Die geplante EU-KI-Verordnung klassifiziertden Einsatz von KI in der Strafverfolgung als Hochrisiko-Bereich, für den hohe Anforderungen gelten, z.B. hinsichtlich der Bewertung und Minimierung von Risiken, der Qualität der Datensätze, der Dokumentation des Einsatzes und der Information der Nutzer:innen. Es ist verantwortungslos und demokratiegefährdend, jegliche Transparenz dazu zu verweigern, denn sie ist sowohl Grundlage für die ständig angemahnte gesellschaftliche Debatte als auch für die notwendige parlamentarische Kontrolle. Auch die lang angekündigte Algorithmenbewertungsstelle für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gibt es weiterhin nicht, es fehlt also selbst ein internes Sicherheitsnetz.

Bei beiden KI-Anwendungsfällen aus dem Hochrisiko-Bereich Migration wurde überhaupt keine Risikobewertung vorgenommen – spätestens nach Inkraft Treten der KI-Verordnung ist das ein Rechtsverstoß. Die Einstufung als Hochrisiko-KI gibt es nicht ohne Grund, denn Grundrechte können hier besonders leicht und besonders schwerwiegend verletzt werden.

Mehr als zwei Milliarden Euro hat der Bund bereits in die Finanzierung von KI-Projekten gesteckt, 3,5 Milliarden stehen insgesamt zur Verfügung, aber die Schaffung eigener Strukturen im Bund, die dazu beitragen würden, dass KI-Systeme nur verantwortungsvoll und kompetent eingesetzt und evaluiert werden, bleibt auf der Strecke. Mit dieser dilettantischen und gefährlichen Vorgehensweise wird die Bundesregierung wohl kaum Vertrauen und Akzeptanz für KI in der Gesellschaft erreichen.

Eine löbliche Ausnahme ist der Geschäftsbereich des BMAS, wo man sich kompetent mit den Prozessen rund um den Einsatz von KI befasst hat, Technikfolgeabschätzungen vornahm, Richtlinien für den KI-Einsatz im Arbeits- und Sozialbereich sowohl existieren als auch angewendet werden und wo auch Evaluationen stattfinden. Solche guten Beispielen müssen aber der Regelfall und nicht nur eine Ausnahme sein.

Im Übrigen kritisiere ich scharf, dass die Ampel-Regierung etliche meiner Fragen unvollständig, gar nicht oder irreführend beantwortet hat und damit das parlamentarische Fragerecht verletzt. Das ist entweder Schlamperei oder Absicht, alternativ beides und in jedem Fall inakzeptabel.

Hintergrund

Anwendungen künstlicher Intelligenz prägen die öffentliche Debatte, seit ChatGPT und andere generative KI-Modelle vorstellbar machten, welche Potenziale – gute wie bedrohliche – in dieser Technologie liegen und wie wichtig Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei ihrem Einsatz sind. In der EU läuft aktuell die Trilog Verhandlung zur Verabschiedung der KI-Verordnung. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Anke Domscheit-Berg gab die Bundesregierung bereits im Januar 2022 an, 86 Mal KI-Systeme in der Bundesverwaltung einzusetzen, wobei nur ein einziges Mal eine Risikoklassifizierung vor dem Einsatz stattfand. Die Anfrage von 2022 offenbarte enorme Kompetenzlücken, einen eklatanten Mangel an Risikobewußtsein und strukturelle Defizite. In erweiterter Form wurde diese Kleine Anfrage von Anke Domscheit-Berg in 2023 erneut gestellt.

Anhang – Antwort der Bundesregierung im Original (eingestufte Informationen geschwärzt):

Weil sich Twitter als Privateigentum von Elon Musk verändert hat, befragten wir im Digitalausschuss am 8.2.2023 Twitter EU-Repräsentant Costello zur Gesetzeinhaltung trotz Massenentlassungen, zu Veränderungen bei Diensten, Einsatz von KI u.v.m., es wurde unfassbar peinlich. Außerdem berichtete das BMJ: zum NetzDG und zum Rechtsstreit mit Twitter und es geht kurz ums OZG 2.0 (Spoiler: Es kommt erst 2024!). News gibts zur Frage: Wie gut klappte der Warntag?

Kapitelmarken:

00:00:07 Intro

00:01:17 Update zur Öffentlichkeit des Ausschusses

00:03:08 Bilanz des bundesweiten Warntages 2022

00:05:16 Befragung Twitter, Intro Costello, Community Notes

00:09:14 Twitter: Entlassungen, Content Moderation, NetzDG , KI

00:17:22 Twitter Files, Blauer Haken, Suicide Feature, API, Nutzer*innenzahlen, DSA

00:25:07 BMJ: Rechtsstreit mit Twitter, allg. Umgang mit Musk-Twitter

00:31:46 BMJ: NetzDG allg.

00:33:50 OZG 2.0: Zeitplan, Evaluierung, keine E2E Digitalisierung per Gesetz

00:38:51 Outro und Terminhinweise

Weiterführende Links:

Warntag 2022

Twitter

Termine:

Mehr von mir hören und sehen:

17. Oktober 2022

Frage:

Warum setzt sich die Bundesregierung in den Verhandlungen zur EU KI-Verordnung dafür ein, dass KI-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung durch gesonderten Rechtsakt oder ein gesondertes Kapitel der KI-Verordnung reguliert werden sollen, wie es die Bundesregierung in der Stellungnahme „KI-Regulierung – stärkere Berücksichtigung von Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung insbesondere im Sicherheits- und Migrationsbereich“ (BReg-Dok 272/2022) formuliert, und wie unterscheiden sich nach Auffassung der Bundesregierung die jeweiligen Vor- und Nachteile einer Regulierung von KI-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung in einem gänzlich gesonderten Rechtsakt im Vergleich zu einer Regulierung in einem gesonderten Kapitel der KI-Verordnung?

Antwort des Staatssekretärs Benjamin Strasser:

Die Bundesregierung strebt die Regulierung von Künstlichen Intelligenz-Systemen (KI-Systeme) an und unterstützt den europäischen Artificial Intelligence Act (AI Act). Dies umfasst auch die rasche und zeitgleiche Regulierung von KI-Systemen für die öffentliche Verwaltung, einschließlich der Bereiche der Sicherheits-, Migrations- und Asylbehörden sowie Steuer- und Zollverwaltung (einschließlich Financial Intelligence Unit (FIU)).

Die besonderen Belange der staatlichen Tätigkeit der vorgenannten Behörden werden durch den Entwurf der Kommission jedoch nicht in jeder Hinsicht hinreichend berücksichtigt. Es ist schwierig, den besonderen Belangen dieser Behörden sowie den für hoheitliche Maßnahmen geltenden grundrechtlichen Anforderungen im Rahmen der primär privatrechtlich- und binnenmarktorientierten Vorschriften des Vorschlags für den AI Act vollständig gerecht zu werden. Die Erfüllung staatlicher Aufgaben muss gewährleistet bleiben und gleichzeitig die unmittelbare Grundrechtsbindung der staatlichen Verwaltung Beachtung finden. Notwendige diverse Einzelausnahmen /-anpassungen in den Einzelvorschriften des aktuellen Verordnungsentwurfs können zu Rechtsunsicherheit bei den Normadressaten führen.

Aus Sicht der Bundesregierung kann den Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung (ins- besondere von Sicherheits-, Migrations- und Asylbehörden sowie der Steuer- und Zollverwaltung einschließlich FIU) durch einen separaten, gesonderten Technologierechtsakt oder jedenfalls durch ein gesondertes Kapitel in der Verordnung mit jeweils abschließendem Regelungsinhalt besser Rechnung getragen werden. Für die Bundesregierung ist es dabei nicht entscheidend, ob entsprechende Regelungen in einem separaten Kapitel im Entwurf des europäischen AI Acts oder zeitgleich in einem eigenständigen Rechtsakt erfolgen.

In diesem Videoreport berichte ich von der Anhörung externer Sachverständiger zur Gigabitstrategie der Bundesregierung am 19.9.2022 und vom Digitalausschuss am 21.09.2022, in dem es ebenfalls um die Gigabitstrategie ging – diesmal befragten wir nicht Sachverständige, sondern Vertreter:innen der Bundesregierung, und es ging um die Europäische Verordnung AI Act – eine Verordnung zur Regulierung des Einsatzes Künstlicher Intelligenz in der EU, die gerade in Brüssel verhandelt wird.

Die Gigabitstrategie ist ein Papier des Grusels, das äußerst platt äußerst einseitige Interessen vertritt. Verantwortlich ist die FDP, man kann sich also denken, wessen Interessen vertreten werden und wessen nicht. Der AI Act kann ein totaler Schuss in den Ofen werden, oder eine kluge Regulierung, die Rechtssicherheit für Innovationen schafft und gleichzeitig Grundwerte und Grundrechte schützt. Noch ist der Ausgang offen. 

Dies war dann mein letzter Videoreport, nächstes Mal gibt es einen nagelneuen Podcast für Euch. Datensparsam und für unterwegs. Sobald es einen Link dazu gibt, wird er unten angezeigt. Wir hören uns!

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Mein Vortrag für die BGE-Gesprächsreihe der Attac AG „genug für alle“


In den letzten zwei Jahren ist Bewegung in die Grundeinkommensdebatte gekommen. Es äußerten sich auch Silicon-Valley-Unternehmer und Manager positiv über diese Idee. Ebenso plädieren einige deutsche Unternehmenschefs dafür, auch Wissenschaftler aus dem IT-Zusammenhang. Im Vordergrund stehen dabei Argumente für das Grundeinkommen, die sich aus einem prognostizierten Wegfall von Erwerbsarbeitsplätzen durch die Digitalisierung ergeben.

Wir reden aber auch ohne Digitalisierung über Grundeinkommen. Die bedingungslose Absicherung der Existenz und gesellschaftlichen Teilhabe ist ein Menschenrecht – unabhängig davon, ob Digitalisierung stattfindet oder nicht. Ein emanzipatorisches bedingungsloses Grundeinkommen ist nur eine Form dieser bedingungslosen Absicherung, bei weitem nicht die einzig mögliche.

Dennoch verstärkt die fortschreitende Digitalisierung die Debatte über ein solches Grundeinkommen, weil sie die Arbeitsverhältnisse neu gestaltet. Zwar ist nicht absehbar, welche technischen Potenziale wie rasch oder überhaupt umgesetzt werden, aber „Arbeit“ wird zukünftig voraussichtlich immer weniger darin bestehen, morgens ins Büro oder in die Fabrik zu gehen, dort jahrelang die gleichen Dinge wie am Tag zuvor zu tun und abends nach Hause zurückzukehren.

Unabhängig davon, wie viele Arbeitsplätze es in 20 oder 30 Jahren weniger geben könnte, ist unbestritten, dass sich die bleibenden Arbeitsplätze stark verändern werden und damit auch ihre Besetzung. Der damit verbundene Umbruch ist potenziell disruptiv, er kann in wenigen Jahren geschehen und enorme Verwerfungen in der Gesellschaft nach sich ziehen. Zukunftsangst, tatsächlicher sozialer Abstieg und Demokratiefeindlichkeit werden dann häufiger, wenn man nicht die digitale Revolution auch mit einer sozialen Revolution begleitet. Für Anke Domscheit-Berg, die digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, “ist das BGE ein wichtiger Baustein einer solchen sozialen Revolution, denn niemand müßte Existenzangst wegen der Digitalisierung haben, wenn es ein BGE als verlässliches Sicherheitsnetz für alle gäbe”. Ihre Ansichten dazu wird sie uns in einem kurzen Impuls vorstellen und anschließend an unserem Austausch teilnehmen.

Mehr Infos zur Veranstaltungsreihe unter Grundeinkommen-Attac.de

Künstliche Intelligenz: Nutzen und Risiken

Seit Jahren steigt der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), längst ist sie im Alltag der Menschen angekommen und wird weiter zunehmen, nicht nur in der Wirtschaft und in unseren elektronischen Geräten, sondern auch in der öffentlichen Verwaltung.

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#DialogDigital mit Katja Kipping: Wandel der Arbeitswelt und gemeinwohlorientierte Digitalisierung

Für die 3. Ausgabe meines „Dialog Digital“ hatte ich einen besonderen Gast, auf den ich mich schon lange gefreut hatte: Katja Kipping, die mehr als 8 Jahre unsere Parteivorsitzende war und außerdem sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag ist. Wir teilen die Überzeugung, dass es in Zukunft ein bedingungsloses Grundeinkommen braucht und so ist es kein Wunder, dass wir in unserem Gespräch über den Wandel der Arbeitswelt durch die Digitalisierung sprachen, darüber wie sich soziale Sicherungssysteme verändern müssen, aber auch, wie man allgemein Zukunft gemeinwohlorientierter gestalten kann, wie überhaupt eine Digitalisierung “von Links” aussieht, also z.B. welche Rolle Teilhabe und Daseinsvorsorge dabei spielen, wie schädlich digitale Monopole wirken, wie Smart Cities im Sinne der Bürger:innen entwickelt werden könnten, wie man in Zeiten des Umbruchs Bildung lebenslang ermöglicht und sozial absichert und warum wir eine ganze Reihe Mechanismen brauchen (ja, auch Umverteilung von Vermögen, Profiten und Arbeitszeit), um die digitale Revolution mit einer sozialen Revolution zu verknüpfen.

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Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Zur Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz

Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz: Intransparent und bisher keine Bürger:innenbeteiligung Statt die Arbeit der Kommission für die Öffentlichkeit zu öffnen und Bürger:innen daran zu beteiligen, fand die Kommission hinter verschlossenen Türen statt. Die abgeschlossenen Teilberichte bleiben bis auf je ein Kapitel ein Jahr in der Schublade. Wir werden für die Themen Innere Sicherheit und Militär Sondervoten veröffentlichen, mit roten Linien bei Einsätzen von KI, die Grundrechte verletzen können.

Regulierungsempfehlungen für Daten und Algorithmen (06.11.2019)

Heute stellte die Dathenethikkomission ihr Abschlussgutachten im Ausschuss Digitale Agenda vor. Das wichtigste daraus erzähle ich euch im Video.

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„Was arbeitet Deine Frau?“ begann ein Dialog, der kürzlich auf Twitter wiedergegeben wurde. „Nichts. Sie ist Hausfrau. Sie kümmert sich um Haushalt und Kinder. Meine Eltern wohnen auch bei uns und brauchen Hilfe.“ Der Dialog zeigt etwas Typisches: unbezahlte Arbeit wird viel zu oft überhaupt nicht als Arbeit wahrgenommen. Im Jahr 2013 wurden laut Statistischem Bundesamt 89 Mrd Stunden unbezahlte Arbeit geleistet, 23 Mrd Stunden mehr als bezahlte Erwerbsarbeit (66 Mrd Stunden). Wenn man bezahlte und unbezahlte Arbeit bewerten würde, entspräche die unbezahlte Arbeit 1.814 Milliarden Euro, etwa 39 Prozent der jährlichen Bruttowertschöpfung.¹

Die unsichtbare Arbeit hält unsere Gesellschaft am Laufen. Würden wir nur noch für Geld arbeiten, bräche alles zusammen.

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