Frage

Welche Formen digitaler Gewalt wem gegenüber wird die in der vom BKA am 23. November 2021 veröffentlichten Kriminalstatistischen Auswertung zur Partnerschaftsgewalt für das Jahr 2020 angekündigten gemeinsamen Studie von BMFSFJ, BMI und BKA untersuchen (www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Partnerschaftsgewalt/Partnerschaftsgewalt_2020.html, dort S. 32)? (BT-Drucksache 20/311, Frage 29)

Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 23. Dezember 2021

Die geschlechterübergreifende Opferbefragung (Arbeitstitel) verfolgt das Ziel, das Dunkelfeld im Bereich von Gewaltvorkommnissen geschlechterdifferenzierend zu untersuchen. Inhaltlich wird ein Schwerpunkt auf den Themen Partnerschaftsgewalt, sexualisierte Gewalt und digitale Gewalt liegen. Neben der Abbildung von Schweregraden der Gewaltvorkommnisse, sollen auch Risikofaktoren für Partnerschaftsgewalt identifiziert werden. Darüber hinaus werden Informationen zum Anzeigeverhalten und dessen fördernde und hemmende Bestimmungsfaktoren einbezogen.
Aktuell befindet sich die Studie in der Konzeption. Inhalt und Umfang des Fragebogens werden derzeit mit Unterstützung des für die Studie eingesetzten Forschungsbeirates erarbeitet.

Bild: „Führerschein in Hosentasche“ by Tim Reckmann | a59.de is licensed under CC BY 2.0

Das  digitale  Totalversagen rund  um  den  digitalen  Führerscheinnachweis  machte  viele  Schlagzeilen  und  ich  hatte  viele  Fragen.  Diese  Fragen  habe  ich  der  Bundesregierung  gestellt  und  deren  Antworten  werden  Euch  verunsichern…  aber  der  Reihe  nach.

Wer  es  nicht  mitbekommen  hatte:  Kurz vor der diesjährigen Bundestagswahl sollte es endlich soweit sein, Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gab den Startschuss für den digitalen Führerschein-Nachweis in Deutschland bekannt. Dieser solle ab sofort in der Smartphone-App “ID Wallet” für alle bereitstehen und  in  bestimmten  Situationen  das analoge Papier ersetzen  können – z.B. bei der Nutzung von Carsharing,  bei  Autovermietungen oder bei Ausweiskontrollen. Die  Umsetzung übernahm der Dienstleister Digital Enabling GmbH, ein bis dato  völlig  unbekanntes Unternehmen.

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Die investigative Recherche zur NSO Group Technologies und ihrem Überwachungsprodukt Pegasus schockiert, denn sie weist nach, wovor Aktivist:innen seit Jahren warnten: dass Sicherheitslücken auf elektronischen Geräten in vielen Ländern zur umfassenden Überwachung auch von Journalist:innen, Rechtsanwält:innen und Oppositionellen ausgenutzt werden. Weltweit werden durch die Einschleusung von Schadsoftware in Smartphones Grund- und Menschenrechte verletzt.

Bisher heißt es zwar, dass deutsche Behörden keine Geschäftspartner der NSO Group sind und auch keine Deutschen als Opfer der grenzenlosen Überwachung bekannt wurden , aber auch ohne direkte Beteiligung trägt die Bundesregierung dazu bei, dass solche Menschenrechtsverletzungen möglich sind und auch bei uns Überwachung auf Kosten der IT-Sicherheit aller immer stärker zunimmt. So erhielten gerade erst im Juni alle 19 Geheimdienste in Bund und Ländern die Befugnis, Staatstrojaner einzusetzen, die unter Ausnutzung von Sicherheitslücken in IT-Systeme eingeschleust werden. Sicherheitslücken unterscheiden jedoch nicht zwischen Gut oder Böse, Demokratie oder Schurkenstaat, legitimer Behörde oder krimineller Ransomware-Erpresserbande. Wenn Schwachstellen einmal offen sind, kann sie jeder ausnutzen, auch die NSO Group Technologies. Die Folgen sind nicht nur für die IT-Sicherheit gravierend, sondern bedeuten eine grundsätzliche Ausweitung der Überwachungsinfrastruktur weltweit, solange nicht alle bekannten Sicherheitslücken den Herstellern mitgeteilt und geschlossen werden.

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Gutachten zur Digitalisierung + zum Stand des Internets in Deutschland (Digitalausschuss 09.06.2021)

Auf der Tagesordnung des Digitalausschusses vom 09. Juni 2021 standen vor allem drei Gutachten, eines drehte sich um Forschungsfragen (darauf gehe ich nicht weiter ein), ein weiteres um den Stand der Digitalisierung in Zeiten der Pandemie von einem Wissenschaftsbeirat des BMWi und ein Drittes stammt aus der Feder der UNESCO, die den Stand des Internets mit Bezug auf die Menschenrechte in Deutschland nach standardisierten Kriterien angesehen hatte. 

Bildungslücken und mangelnde digitale Infrastruktur stellten (wenig überraschend) beide Gutachten fest. Das BMWi Gutachten konstatierte Menschen ohne Erwerbstätigkeit und denen mit weniger Einkommen einen schlechteren Zugang zum Internet, äußerte sich auch zum Stand der Verwaltungsdigitalisierung und schob (leider) auch dem Datenschutz eine (Teil-) Schuld an mangelnder Pandemiebekämpfung in die Schuhe. 

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Am 19. Mai beschäftigte sich der Digitalausschuss im Bundestag mit 3 Themenblöcken. Es ging um den frustrierenden und außerdem intransparenten Stand der Digitalisierung der Verwaltung (v.a. um den geschönten Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes), nebenbei um Open Data und dann um das Telekommunikations- und Telemediendatenschutzgesetz. Darin gibts nicht nur wieder mal die Bestandsdatenauskunft (bestimmt ist sie wieder verfassungswidrig), sondern u.a. auch Maßnahmen, die gegen den Cookie-Terror helfen sollen. 

Ich zeige Euch dabei auch 2 Beispiele, wie „Dark Patterns“ (irreführende Designs der Cookie Abfragen) eingesetzt werden, um Verbraucher:innen zum „alles akzeptieren“ zu verführen. Warum das Gesetz das eigentliche Problem der Ausbeutung personalisierter Werbung im Internet nicht löst, erzähle ich Euch auch. Und dann hat uns noch die Urheberrechtsreform beschäftigt, Stichwort Uploadfilter (Nie wieder CDU!). Als Linksfraktion haben wir außerdem das Thema Gleichbehandlung von eBooks eingebracht. Gleiches Recht für alle Bücher fordern wir da, also auch Ausleihe von eBooks durch Bibliotheken. 

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Telekommunikationsmodernisierungsgesetz und IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (Ausschussreport, 21.04.2021)

Zum Thema #Telekommunikationsmodernisierungsgesetz​ kurz #TKModG​ gab es für mich am 21.4.21 Ausschuss-hopping 🏃‍♀️ , denn die Novellierung betrifft auch den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, in dem ich stellvertretendes Mitglied bin. Im Digitalausschuss haben wir die Debatte fortgeführt und außerdem über die überarbeitete, neue Version des umstrittenen IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 diskutiert. 

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Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Frauen und Mädchen vor digitaler Gewalt schützen!

Seit Jahren mache ich mich stark für einen besseren Schutz von Frauen und Mädchen vor den vielfältigen Formen digitaler Gewalt, weil die Bundesregierung viel zu wenig tut. In unserem Antrag fordern wir als Linksfraktion u. a. bessere Opferunterstützung, effektivere Strafverfolgung, mehr Forschung und eine Reform der Impressumspflicht.

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Selbstgemachtes Demo-Schild mit der Aufschrift: Lieber ständig übermüdet als ständig überwacht.
Überwachung zerstört Freiheit – Fotocredit: CC-BY Karola Riegler (Bearbeitung Team ADB)

Zahlreiche Befugniserweiterungen für die Sicherheitsbehörden trugen in den vergangenen Jahren zu einer starken Ausweitung der Überwachungstätigkeit bei. Dabei zeigen mehrere Urteile (Änderungen Verfassungsschutzgesetz, BND-Gesetz und Änderung zur Bestandsdatenauskunft) aus Karlsruhe eindeutig: das Ausmaß des Reformbedarfs im Bereich der Sicherheitsbehörden ist dramatisch – die Vorhaben der Bundesregierung entsprechen keineswegs den hohen verfassungsrechtlichen Vorgaben.

In meiner Schriftlichen Frage wollte ich von der Bundesregierung wissen, was ihre Pläne sind, eine “Überwachungsgesamtrechnung”, die sowohl vom BVerfG als auch vom Bundesdatenschutzbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Kelber selbst mehrfach gefordert wurden, zukünftig durchzuführen und sie dann auch zu veröffentlichen. Die Antwort aus dem Bundesinnenministerium ist ein Schlag ins Gesicht der Demokratie.

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Frage
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach einer (auch zu veröffentlichenden) „Überwachungsgesamtrechnung“ (breit interpretiert) zur Evaluierung der Zugriffsmöglichkeiten von Sicherheitsbehörden auf personenbezogene Daten, wie sie unter anderem (sinngemäß) das Bundesverfassungsgericht 2010 in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung (https://digitalcourage.de/uberwachungsgesamtrechnung/sammlung) und sogar wörtlich und wiederholt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2020/09/Neuer-Termin-Übergabe-Tätigkeitsbericht.html) äußerten und ist konkret geplant, eine solche Überwachungsgesamtrechnung künftig durchzuführen und ihre Ergebnisse zu veröffentlichen (bitte begründen)? (Drucksache 19/28193, Frage 17)

Antwort

Das Bundesverfassungsgericht hat in der genannten Entscheidung ausgeführt, dass die Einführung der Telekommunikationsverkehrsdatenspeicherung nicht als Vorbild für die Schaffung weiterer vorsorglich anlassloser Datensammlungen dienen könne, sondern den Gesetzgeber bei der Erwägung neuer Speicherungspflichten in Blick auf die Gesamtheit der verschiedenen schon vorhandenen Datensammlungen zu größerer Zurückhaltung zwinge. Es gehöre zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf (BVerfGE 125, 260 Rdnr. 218 juris).

Die Bundesregierung trägt den Anforderungen des Gerichts an die Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen insgesamt Rechnung. Dazu wird insbesondere die grundrechtsbeschränkende Wirkung von staatlichen Eingriffsbefugnissen in den Blick genommen. So wird schon jetzt bei der Prüfung neuer rechtlicher Befugnisse auch berücksichtigt, über welche Befugnisse die jeweilige Sicherheitsbehörde bereits verfügt und ob die Anpassungen oder Erweiterungen von Datenerhebungsbefugnissen tatsächlich erforderlich und verhältnismäßig sind. Eine Analyse der Regelungserfordernisse erfolgt daher bereits im Rahmen der Arbeiten an neuen Gesetzgebungsvorhaben. Grundrechtseinschränkende Gesetze dürfen nur erlassen werden, wenn sie zur Erreichung eines legitimen Regelungszwecks geeignet, erforderlich und angemessen sind.

Wenn eine „Überwachungsgesamtrechnung“ als eigenständiges Konzept sich von dieser bisherigen Dogmatik und Methodik der Verhältnismäßigkeitsprüfung lösen wollte, stellte sich die Frage, wie dies im Rahmen einer Grundrechtsprüfung operationalisiert werden sollte.

In Hinblick auf die Frage der Veröffentlichung der Nutzung bestehender Befugnisse der Sicherheitsbehörden sehen eine Vielzahl von Regelungen spezielle periodische Berichtspflichten vor, die auch der laufenden Evaluierung dienen. Über durchgeführte Wohnraumüberwachungsmaßnahmen berichtet die Bundesregierung dem Gremium des Deutschen Bundestages nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes jährlich. Im Übrigen sind Berichtspflichten über die Durchführung eingriffsintensiver bzw. verdeckter Maßnahmen beispielsweise in § 88 des Bundeskriminalamtgesetzes oder in § 101b der Strafprozessordnung vorgesehen. Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste erfolgt durch das Parlamentarische Kontrollgremium, dies auch auf Grundlage diverser Berichtspflichten wie etwa nach § 14 Absatz 1 des Artikel 10-Gesetzes oder § 8b Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Abgesehen davon ist eine Evaluierung bei wesentlichen Regelungsvorhaben ohnehin vorgeschrieben. Im Rahmen der Evaluierung kann der Frage nach unbeabsichtigten Nebenwirkungen sowie der Akzeptanz der Regelungen nachgegangen werden.

Bericht zur Anhörung Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen (Ausschussreport Teil 1, 24.03.2021)

Diese Woche gab es zwei Sitzungen des Digitalausschusses und jede befaßte sich mit nur einem Thema. In einer Sitzung ging es um den aktuellen Stand der #CoronaWarnApp​ und um die in aller Munde stehende Check-in #LucaApp​, die trotz Hype zu Recht umstritten ist (s. Report Teil 2, erscheint am Montag). In der zweiten Sitzung fand endlich die öffentliche Anhörung zum Thema ‚#DigitaleGewalt​ gegen Frauen und Mädchen‘ statt, um die ich mich im Ausschuss seit mehr als 1,5 Jahren bemüht hatte. Dabei lag auch der Antrag der Linksfraktion im Bundestag vor, den ich mit Kolleginnen dazu verfaßt habe. Das Thema ist riesengroß und braucht dringend mehr politische Aufmerksamkeit.

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