Mit dem Ziel der Aufklärung reist die ehemalige Facebook-Insiderin und Whistleblowerin Frances Haugen aktuell durch Europa und erklärt passend zur Verhandlung des Digital Services Act in der EU, wie soziale Netze reguliert werden sollten, um zu verhindern, dass sie weiterhin so viel Schaden anrichten, wie z.B. Facebook. Aus gleichem Grund war sie am 06.04.2022 zu Gast im Digitalausschuss des Bundestages.

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Pressemitteilung

Nachdem Recherchen von NDR und Spiegel Ende 2021 ergaben, dass große Mengen bereits durch Ermittlungen aufgedeckter Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Kindern weiterhin im Internet aufzufinden waren, ihre Löschung aber durch Information der Speicherdienste von Journalist:innen in fast allen Fällen schnell und einfach erreicht werden konnte, haben Abgeordnete der Bundestagsfraktion DIE LINKE in einer Kleinen Anfrage (BT-Drucksache 20/729) die Bundesregierung zum Umgang mit gefundenem Material zu dokumentiertem Kindesmissbrauch im Internet befragt.

Aus der Antwort der Bundesregierung werden erhebliche Defizite im Umgang mit gefundenen Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern im Netz offensichtlich.

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Die Ergebnisse einer Recherche zu Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern im Internet (leider fälschlicherweise immer noch oft als „Kinderpornografie“ bezeichnet)* von NDR und Spiegel aus dem Dezember 2021 ergab, dass große Mengen entsetzlicher Bilder von sexualisierter Gewalt an Kindern auch nach ihrem Entdecken durch Strafverfolgungsbehörden noch im Netz blieb. Die Journalist:innen des Investigativ Magazins Panorama und der Sendung Steuerung_F kontaktierten die Betreiber der jeweiligen Speicherorte und erreichten, dass in kurzer Zeit die meisten dieser Bilder offline genommen wurden.

Ich wollte wissen, wie das BKA mit Fällen umgeht, bei denen sie auf Bilder mit Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern stoßen. Wird eine schnellstmögliche Löschung veranlasst, was offenbar auch niedrigschwellig und mit hoher Erfolgsquote und natürlich auch in anderen Ländern möglich ist? Für eine Antwort auf diese und andere Fragen rund um das Thema habe ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. 

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In einem Spiegelinterview vom 18.03.2022 sprach sich Bundesinnenministerin Faeser dafür aus, über das im Koalitionsvertrag verankerte Verbot von Hackbacks neu zu diskutieren, da man nach dem Krieg Russlands gegen die Ukraine „Fragen unserer Sicherheit nicht ideologisch, sondern realistisch betrachten“ müsse. 

Davor warnt die digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Anke Domscheit-Berg und erklärt:

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In einer digitalen Gesellschaft wird IT-Sicherheit immer wichtiger und die Abhängigkeit von funktionierender IT immer größer. Jedes Jahr steigen die Zahlen der Cyberangriffe. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt in seinem Lagebericht und weist darauf hin, dass täglich über 300.000 neue Schadsoftwarevarianten entdeckt werden. Die größte Gefahr sieht das BSI in sogenannten Ransomeware-Attacken, bei denen Schadsoftware die Daten verschlüsselt und Geld in Form von Kryptowährungen erpresst und/oder Daten geleakt werden sollen. Auch in Deutschland waren bereits ganze Landkreise, Kommunen, sogar Krankenhäuser und Universitäten betroffen.

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Frage

Wie viele IT-Sicherheitsstellen sind derzeit in den Bundesministerien und deren nachgeordneten
Behörden besetzt und wie viele unbesetzt (bitte jeweils nach Bundesministerien
inklusive der jeweils nachgeordneten Behörden analog zur Antwort der Bundesregierung
auf meine Schriftliche Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 19/26785
aufschlüsseln)? (BT-Drucksache 20/833, Nr. 45)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Saathoff am 25. Februar 2022

Zu den sehr heterogenen Antworten der Ressorts und der besonderen Bedeutung
des Bundesministeriums des Innern und für Heimat mit seiner Abteilung für Cyberund
Informationssicherheit (CI) sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI) als nachgeordnete Fachbehörde für Informationssicherheit wird erneut
auf die Beantwortung Ihrer Schriftlichen Frage mit der Arbeits-Nr. 1/391 aus Januar
2020 verwiesen. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung erneut der Auffassung, dass
eine Beantwortung der Frage für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) aus
Gründen des Staatswohls nicht erfolgen kann. Angaben zur Stellenverteilung, die
über die im Verfassungsschutzbericht gem. § 16 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz
genannten Strukturdaten hinausgehen, sind – aus Gründen der operativen Sicherheit
– nicht angezeigt. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten,
die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des BfV und insbesondere
dessen Analysemethoden stehen. Die erbetenen Auskünfte betreffen wesentliche
Strukturelemente des BfV. Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl
staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf Personalentwicklung im
Bereich IT-Sicherheit, Modus Operandi, die Fähigkeiten und Methoden des BfV ziehen.
Dadurch wird die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste beeinträchtigt, was
wiederum für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik nachteilig wäre.
Dieses, wenn auch geringfügige, Risiko des Bekanntwerdens im Falle einer eingestuften
Beantwortung der Frage kann – auch unter Berücksichtigung des hohen Stellenwerts
des parlamentarischen Fragerechts – nicht hingenommen werden. Die in den Bundesministerien inklusive der ihnen nachgeordneten Behörden besetzten und unbesetzten Stellen im Bereich IT-Sicherheit können der nachstehenden Übersicht (s. pdf am Ende) entnommen werden.

Antwortschreiben im Original (pdf)

Fußnoten:

1) Eine Stelle wird zum 1.4.2022 besetzt
2) Drei weitere Stellen sind beantragt
3) Hiervon werden zwei demnächst besetzt, zwei sind im Bewerbungsverfahren, eine ist ausgeschrieben
und bei drei weiteren wird die Ausschreibung vorbereitet.
4) Es wurde nur das IT-Sicherheitsmanagement betrachtet. Stellenanteile für die operative IT-Sicherheit
und fachliche Aufgaben zur IT-Sicherheit (z.B. IT-Sicherheit bei der Energieregulierung & Telekommunikation) wurden für das Ressort BMWK nicht erfasst.
5) Zahlen nur für die nachgeordnete Behörde BBR. Das BMWSB wurde erst mit Organisationserlass
des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 im Dezember 2021 gegründet.
Das BMWSB befindet sich daher noch im Aufbau. Erst im weiteren Verlauf der Aufbauarbeiten werden
daher belastbare Aussagen zur Stellenbesetzung bzw. zu deren Nichtbesetzung möglich sein.

Das Bild ist freundlicherweise von @maxxoid (twitter) bereitgestellt – Danke dafür.

Wer erinnert sich noch an Andy Scheuers zahlreiche digitalpolitischen Fehltritte? Okay, das ist viel verlangt, es waren schließlich viele – aber sein letzter blieb zumindest mir nachhaltig in Erinnerung: das digitale Totalversagen rund um den digitalen Führerscheinnachweis, ein Projekt, das er gemeinsam mit dem Kanzleramt in den Sand setzte.

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Frage

Welche Einrichtungen des Bundes (Bundesministerien und Bundeskanzleramt, inkl. nachgeordneter Behörden) haben kein regelmäßig gepflegtes Assetmanagement für Hardware und Software,
und welche der Stellen, die über ein solches verfügen, erfüllen nach eigener Einschätzung die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an ein solches Assetmanagement?

Wird die Strategie zur Implementierung von Building Information Modeling bei der Deutschen Bahn (hier insbesondere bei DB Netz) vor allem kostendeckend/kommerziell (Monetarisierung) oder auch unter Berücksichtigung des Aspekts der Daseinsfürsorge (Open by default) vorangetrieben, und in welcher Art und Weise werden die gesammelten Daten (z. B. in Form eines Katalogs, eines Datenraums, einer Datendrehscheibe oder offener Schnittstellen) zur Verfügung gestellt? (BT-Drucksache 20/534 Frage 36)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 25. Januar 2022

Unter Einrichtungen des Bundes i. S. der Abfrage werden das Bundeskanzleramt (BKAmt), alle Bundesministerien sowie ihre unmittelbaren Geschäftsbereichsbehörden verstanden. Dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist kein entsprechender Geschäftsbereich zugeordnet.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat keine Definitionen für ein „Assetmanagement für Hardware und Software“ veröffentlicht, fordert jedoch im Rahmen des BSI Standards 200-2 IT Grundschutz eine Strukturanalyse (s. www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/BSI_Standards/standard_200_2.pdf, Kapitel 8.1) und die Umsetzung entsprechender Maßnahmen zum Schutz der in der Strukturanalyse identifizierten Geschäftsprozesse, Informationen, Anwendungen, IT- und ICS-Systeme, Räume und Kommunikationsnetze. Der Umsetzungsplan Bund 2017, Leitlinie für Informationssicherheit in der Bundesverwaltung (UP Bund, www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/it-digitalpolitik/up-bund-2017.html;jsessionid=634452FC169506E453C281F37876A1CE.1_cid295), verpflichtet alle Ressorts und Bundesbehörden zur Umsetzung des IT-Grundschutzes. In der als Anlage beigefügten Übersicht sind die Einrichtungen des Bundes genannt, die über ein regelmäßig gepflegtes Assetmanagement für Hardware und Software verfügen bzw. nicht verfügen. Die Übersicht gibt die im Rahmen der geltenden Fristen ermittelbaren Ergebnisse wieder und ist insoweit sowohl qualitativ wie quantitativ mit Unsicherheiten behaftet.

Frage

Welche Prüfprovider sind für die Zertifikatprüfung bei Ticketbuchungen über die Corona-WarnApp (seit Version 2.15, siehe genauere Beschreibungen: www.coronawarn.app/de/blog/2021-12-20-cwa-2-15/) bisher in Deutschland zugelassen, und wird das Impfzertifikat einem User/einer Userin so zum Prüfprovider übertragen, dass es dort zur Prüfung in vollständiger Form vorliegt? (BT-Drucksache: 20/428, Frage 44)

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 10. Januar 2022

Eine vorläufige Zulassung für den Testbetrieb eines Onlineverifikationsdienstes hat der Anbieter T-Systems International GmbH erhalten. Im Rahmen des Testbetriebs kann die Corona-Warn-App noch nicht von der Öffentlichkeit zur Validierung genutzt werden. Die endgültige Zulassung ist von der abschließenden Bewertung des Testbetriebs und von der abschließenden Prüfung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abhängig. Die vollständige Spezifikation eines Onlineverifikationsdienstes wurde in Form einer EU-Guideline erstellt. Diese ist im Internet veröffentlicht: https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/ehealth/docs/covid-certificate_traveller-onlinebooking_en.pdf. Diese Guideline sieht vor, dass das vollständige Impfzertifikat durch die Corona-Warn-App bzw. die CovPass-App ausschließlich zum Onlineverifikationsdienst übertragen wird. Der Ticketanbieter hingegen erhält nur das Ergebnis der Prüfung. Nach der Prüfung werden die Zertifikate beim Onlineverifikationsdienst wieder gelöscht.

Frage

Wer stellt die in der Schriftlichen Frage 29 erwähnte Studie bis wann fertig? (BT-Drucksache 20/311, Frage 30)

Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke vom 23. Dezember 2021

Die geschlechterübergreifende Opferbefragung wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundeskriminalamt gemeinsam verantwortet. Die Vorbereitungen zur Konzipierung der Studie haben 2021 begonnen. Das Ausschreibungsverfahren für die Vergabe der Datenerhebung soll in Kürze in die Wege geleitet werden. Die Datenerhebung/Befragung wird voraussichtlich 2023 beginnen. Der Abschlussbericht soll Anfang 2025 vorliegen.