Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Zu wenig Verbraucherschutz, zu viel Überwachung bei Telemedien

Mit dem überfälligen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz hätte die Große Koalition Verbraucher:innen und ihre Daten besser schützen und gleichzeitig Europarecht in nationales Recht umsetzen können. Statt nutzerfreundlicher Alternative zum Cookie Terror findet sich im Gesetz nur eine neue Bestandsdatenauskunft, die von Karlsruhe sicher auch beim 3. Versuch für verfassungswidrig erklärt wird.

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Bildquelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Berlin, den 22.03.2021 – Die Linksfraktion im Bundestag begrüßt, dass sich der Bundestag am 24. März 2021 in einer Anhörung des Digitalausschusses endlich mit dem Thema Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen befasst. Obwohl sich die Bundesregierung mit Ratifizierung der Istanbul Konvention dazu verpflichtete, gegen alle Formen von Gewalt gegen Frauen vorzugehen, erfüllt sie diese Verantwortung bisher in keiner Weise. 

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IT-Sicherheitsgesetz 2.0 oder “Anti-IT-Sicherheitsgesetz” - Ausschussreport zur Anhörung(01.03.2021)

Diese Woche gibt es einen Ausschussreport ausnahmsweise aus dem Innenausschuss, denn dort fand die Anhörung zum #ITSig20 bzw. zum ‘Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme’statt. Und sie war legendär. Das habe ich in 3,5 Jahren beim Bundestag noch nicht erlebt: Ein Gesetzentwurf, der von ALLEN Sachverständigen komplett verrissen wird. Es ist nämlich eher ein ‘Anti-Sicherheitsgesetz’, denn was es enthält, ist z.T. verfassungswidrig, nicht umsetzbar oder verringert potentiell die IT-Sicherheit für uns alle. Viele wichtige Aspekte fehlen dagegen, z.B. eine Mindestupdatepflicht oder eine Produkthaftung für IT-Produkte, die Unabhängigkeit des BSI vom BMI und die Streichung von Ausnahmen bei der Offenlegung von Sicherheitslücken. Und eine Evaluation des Vorgängergesetzes fehlt leider auch, obwohl sie gesetzlich vorgeschrieben war. Dieses Gesetz darf so einfach nicht verabschiedet werden. 

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Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Für ein echtes Recht auf schnelles Internet

Es braucht ein Recht auf schnelles Internet für alle, forderte ich in meiner Rede zur TKG-Novelle. Statt diesen Rechtsanspruch zu schaffen, blamiert sich die GroKo mit einem politischen Placebo. Stattdessen kommt erneut eine Ausweitung der Überwachungsinfrastruktur für Messenger und Emailprovider, sichere elektronische Kommunikation ‘Made in Germany’ wird so wohl aussterben. Hier ist meine Plenarrede als Video verlinkt und der Text im Wortlaut zum nachlesen. 

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Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Neues IT Sicherheitsgesetz: ein Schuss in den Ofen

Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 trägt nicht wie versprochen zum Verbraucherschutz bei, verhöhnt demokratische Prozesse durch 24 Stunden Fristen für Stellungnahmen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft, entstand ohne die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation des Vorgängergesetzes und erlaubt dem BSI nach wie vor, Sicherheitslücken an Geheimdienste weiterzugeben, statt für ihre schnelle Schließung und damit unser aller IT Sicherheit zu sorgen. Hier ist meine Plenarrede als Video verlinkt und kann als Text im Wortlaut gelesen werden. 

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Heute, am 06.10.2020, hat der Europäische Gerichtshof erneut zur Vorratsdatenspeicherung geurteilt. Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg: „Das Urteil des EuGH erteilt erneut staatlichen Überwachungsbegehrlichkeiten eine Abfuhr, allerdings haben vergleichbare Urteile bisher die Bundesregierung nicht davon abgehalten, immer wieder neue verfassungswidrige Überwachungsmaßnahmen zu beschließen oder zu fordern, weil sie immer wieder die Bedeutung der Grundrechte vergißt. Die Aussage des EuGH ist in seinem neuerlichen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung jedoch sehr klar, denn es stellt zweifelsfrei fest, dass eine allgemeine Überwachung durch eine flächendeckende Datenspeicherung ohne besonderen Anlass, von allen Menschen, die bestimmte Kommunikationsformen nutzen, zu allen Zeiten schlicht weg nicht verhältnismäßig ist und daher illegal. Nach meiner Auffassung ist eine derartige, allumfassende Datenspeicherung schon strukturell nicht mit demokratischen Grundwerten vereinbar.

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Vor einigen Wochen wurde ich von einem Redakteur von netzpolitik.org auf den Online-Dienst PimEyes aufmerksam gemacht. Wer sich aus den Nachrichten nicht mehr erinnert, PimEyes kam in die Schlagzeilen, weil es eine Art Suchmaschine ist, mit der man das Netz auf ganz gruselige Art und Weise nach Gesichtern absuchen und dadurch auch viele Menschen identifizieren und alle möglichen Informationen über ihren sozialen Kontext – von Wohnort über Freunde bis Hobbies – finden kann. Wer sie benutzen will, brauchte nur ein Foto bei PimEyes hochzuladen, zum Beispiel von der unbekannten Frau schräg gegenüber in der U-Bahn. Der Dienst analysierte das Foto anhand der biometrischen Daten und sucht dann das Internet nach Fotos von der gleichen Person ab. Bis vor ein paar Wochen enthielt die Suchmaschine schon 900 Millionen Datensätze, inzwischen sind es vermutlich schon wieder mehr geworden.

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Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage verrät, prüft sie derzeit doch nicht nur die umstrittene PEPP-PT-Lösung für Corona-Tracing-Apps (Corona-Kontakt-Warn-Apps), sondern auch den Ansatz DP-3T. Hier findet man meine Frage und die Antwort der Bundesregierung im Original.

Ich begrüße, dass die Bundesregierung entgegen bisheriger öffentlicher Äußerungen nicht nur die zunehmend kritisierte PEPP-PT Variante berücksichtigt, die auf zentralen Datenabgleich setzt, sondern neben einer in Österreich eingesetzten proprietären App auch die dezentrale und offen gestaltete Variante DP-3T. Nach dem nun immer mehr Partner das zentral aufgesetzte und intransparente Projekt PEPP-PT zu Gunsten der dezentralen Variante verlassen, sollte die Bundesregierung endlich auch die Empfehlung der EU-Kommission und des EU-Parlamentes ernst nehmen und nur noch den dezentralen Ansatz weiterverfolgen.

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Fachgespräch: Digitale Gewalt gegen Frauen – Brauchen wir neue Gesetze?

Am 21. Januar 2020 diskutierten vier Expert*innen bei der Linksfraktion, ob digitale Gewalt gegen Frauen mit den geltenden Gesetzen sinnvoll juristisch verfolgt werden kann oder ob neue Phänomene neue Gesetze erfordern. Digitale Gewalt ist mehr als Hatespeech: Es geht auch um digitale Aspekte der Partnerschaftsgewalt, um private Überwachung, Stalking, Kontrolle, aber auch Mini-Kameras bei Festivals wie „Monis Rache“. Ein Ergebnis des Fachgesprächs: Nicht der Mangel an Strafrecht ist das entscheidende Problem, sondern die Anwendung der geltenden Gesetze durch Polizei und Justiz. Hier fehlt es an Ausbildung, Verständnis, technischer Ausstattung und Bereitschaft zu ermitteln. Aber auch die Beratungsstellen brauchen Unterstützung bei der technischen Ausstattung, der eigenen IT-Sicherheit und dem nötigen Know-How. Betroffene digitaler Gewalt müssen endlich ernst genommen werden.

Weitere Informationen zur Veranstaltung gibt es auf der Website der Linksfraktion.

Jeden Monat nutze ich die Möglichkeit, schriftliche Fragen an die Bundesregierung zu stellen. Neben den weitaus bekannteren Kleinen Anfragen, mit denen die Fraktionen viele Informationen auf einmal erfragen können, sind diese eine gute Möglichkeit, gezielt Informationen über spezifische oder aktuelle Themenkomplexen zu beschaffen. Wie gut man mit einer Antwort am Ende wirklich arbeiten kann, bleibt jedoch häufig dem Zufall überlassen. Im Januar habe ich mich mal wieder der IT-Sicherheit des Bundes gewidmet – und landete damit (leider) einen Volltreffer. Ein Viertel aller Stellen für IT-Sicherheit in den Bundesministerien ist nicht besetzt! Damit wird die Bundesregierung selbst zu einem Risiko für die öffentliche IT-Sicherheit.

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