Am 28. Juni habe ich beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags um eine Bewertung des EU-Verordnungsentwurfs „Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“, auch als „Chatkontrolle“ bekannt, gebeten. Der Fokus sollte dabei auf der Frage liegen, ob der eintretende Eingriff in die Grundrechte durch diesen Verordnungsentwurf verhältnismäßig ist. Die Ausarbeitung dazu ist inzwischen eingegangen und kann HIER aufgerufen werden.

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zum aktuellen Entwurf der EU Chatkontrolle zieht ein vernichtendes Fazit, und stützt alle meine Warnungen und die der Zivilgesellschaft vor dieser Verordnung, die offensichtlich weder dazu geeignet ist, Kinder besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen, noch auch nur ansatzweise angemessen ist, denn das Gutachten bestätigt, dass die Chatkontrolle einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte bedeutet und negative Auswirkungen nicht nur allgemein für die Bevölkerung, sondern insbesondere auch für Minderjährige zu erwarten sind.

Ich hoffe sehr, dass man dieses Gutachten im Innenministerium genau zur Kenntnis nimmt, insbesondere die Ausführungen zur faktischen Abschaffung der vertraulichen Kommunikation, aber auch die deutliche Aussage, dass die Umsetzung der Chatkontrolle zwingend entweder die Schwächung verschlüsselter Übertragung oder aber das Auslesen von Messenger-Inhalten vor der Verschlüsselung auf dem Gerät der Nutzer:innen (“Client Side Scanning”) bedeutet. Vor diesem Hintergrund beunruhigt mich sehr, dass die Bundesregierung zwar immer wieder betont, dass sie die verschlüsselte Kommunikation schützen will, sich gleichzeitig aber vor einer klaren Aussage zum Client Side Scanning drückt. Ich habe bereits mehrfach vergeblich danach gefragt und habe den stärker werdenden Eindruck, dass man sich diesen Weg für eine Umsetzung der Chatkontrolle offenhält. Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags macht allerdings sehr deutlich, dass mittels Client Side Scanning nicht nur die Vertraulichkeit der Kommunikation faktisch abgeschafft, sondern außerdem die IT-Sicherheit genutzter Geräte geschwächt wird, da dafür die Gerätehersteller Sicherheitlücken einbauen müssten, die natürlich auch von Dritten gefunden und ausgenutzt werden können.

Nach Kenntnis dieses Gutachtens muss endlich die gesamte Bundesregierung einschließlich der Innenministerin Nancy Faeser die Chatkontrolle als gefährlichen Holzweg erkennen und ihr ganzes Verhandlungsgewicht in Brüssel dafür einsetzen, dass diese Verordnung verhindert wird und sie Kinder stattdessen mit sowohl geeigneten als auch mit grundrechtsfreundlichen Maßnahmen künftig besser vor Gewalt schützt.

10. Oktober 2022

Frage:

Gab es in den vergangenen drei Jahren Kontakte zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Protelion GmbH mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung oder hohen Beamtinnen und Beamten von Behörden/öffentlichen Stellen (bitte jeweils Datum, Teilnehmende und Gegenstand/Anlass des Gesprächs auflisten) und beabsichtigt das Bundesgesundheitsministerium, seine Mitgliedschaft im Cybersicherheitsrat Deutschland e.V. zu kündigen?

Antwort von Johann Saathoff:

Eine ressortweite Abfrage innerhalb der Bundesregierung hat ergeben, dass es in den vergangenen drei Jahren keine Kontakte zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Protelion GmbH mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung oder hohen Beamtinnen und Beamten von Behörden/öffentlichen Stellen gab.

In diesem Zusammenhang weist die Bundesregierung darauf hin, dass sie im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Wirtschaftsvertretern pflegt, insbesondere auch auf dem Gebiet sicherer IT-Lösungen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch).

Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten
(z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die Ermittlung der „Verbundenheit“ von Einzelpersonen zu entsprechenden Unternehmen ist darüber hinaus kein regelmäßiger Standardprozess.

Insbesondere bei größeren Veranstaltungen (z. B. Festakten, Vorträgen etc.) lässt sich vielfach nicht mehr rekonstruieren, welche Personen konkret teilgenommen haben und welche Gespräche anlässlich dieser Veranstaltungen im Einzelnen geführt worden sind. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte existiert nicht, weil derartige Teilnahmen, Termine und Gespräche nicht festgehalten werden.

Das Bundesgesundheitsministerium hat seine Mitgliedschaft im Cybersicherheitsrat Deutschland e.V. gekündigt.

In Rumänien surft man 70 Prozent schneller als bei uns, auf jedem 25. Quadratmeter kann man mangels Netz nicht einmal eine Whatsapp schicken. Dennoch setzt die Ampel weiter auf den Markt. Ihre Digitalstrategie bleibt ohne Vision, schafft Verantwortungschaos, ist voller schwammiger Ziele und auch im Haushalt für 2023 gibt es das versprochene Digitalbudget nicht. So klappt Digitalisierung nie.

Meine Rede im Wortlaut:

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Frage:

Wie viele Ermittlungsverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass es seit Anfang des Jahres 2022 einen Gesprächskanal zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Messenger Telegram FZ LLC, mit Sitz in Dubai gibt, durch die Weitergabe von Nutzerdaten vom Messenger Telegram an das Bundeskriminalamt – im Zuge der neuen Kooperation seit Anfang Februar 2022 – eröffnet worden, und wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese Ermittlungsverfahren nach Straftatbestand bzw. Tatvorwurf (Drucksachennummer 203225 Frage 41)?

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Frage

Welche konkreten Maßnahmen beispielsweise hinsichtlich Forschung, Prävention und Unterstützung von Opfern und ihrem sozialen Umfeld sowie zur Verbesserung der Strafverfolgung bei Einhaltung der Grundrechte unternimmt oder plant die Bundesregierung, um das im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP verankerte Ziel aus dem Abschnitt Kinderschutz mit Bezug auf Cybergrooming zu erreichen, und sind insbesondere breite Sensibilisierungskampagnen für Minderjährige und ihr soziales Umfeld (einschließlich Schule) geplant, die z.B. auch den kostenfreien Zugang zum Dokumentations- und Aufklärungsfilm “Gefangen im Netz” und die Förderung begleitender, auch kindgerechter Fachgespräche umfassen? (Drucksache 20/2779, Frage 115).

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann am 12. Juli 2022

Bei Cybergrooming handelt es sich um eine der zentralen Gefahren für Kinder und Jugendliche in ihrem alltäglichen Umgang mit digitalen Medien.

Kinder und Jugendliche selbst, aber auch Eltern und Lehrende oder Erziehende zu sensibilisieren und zu schulen, stellt ein wichtiges Ziel der Bundesregierung dar, welches mit zahlreichen Maßnahmen hinterlegt ist.

Im Rahmen der Initiative „Gutes Aufwachsen mit Medien“ fördert das Bundesministe- rium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Projekte, die die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen stärken und Eltern und Erziehenden Orientierung in der digitalen Medienwelt bieten sollen; unter anderem auch mit Schwerpunkt im Bereich Cybergrooming. Bei der Initiative „Schau hin! Was dein Kind mit Medien macht“ wird das Risiko des Cybergroomings vor allem Eltern und Erziehenden nähergebracht und Informationen zur Unterstützung gegeben, wie Kinder geschützt werden können. Das Rat- und Hilfeangebot „jugend.support“ richtet sich an Kinder und Jugendliche ab zehn Jahren und bietet ihnen zielgruppengerecht Unterstützung beim Thema sexuelle Belästigung im digitalen Raum.

Daneben wird vom BMFSFJ etwa mit „#UndDu?“ die Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt unter Jugendlichen durch den Projektträger Innocence in Danger e. V., der sich auch mit dem Thema Cybergrooming befasst, gefördert. Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines umfassenden Präventionskonzeptes, welches die Entwicklung, Durchführung und Evaluierung von Workshops für Jugendliche, Eltern und Fachkräfte sowie Train-the-Trainer Workshops umfasst und die Umsetzung digitaler Angebote (Online-Portal und Fachkräfte-App) vorsieht. Diese Bausteine werden in zwei Modellregionen ganzheitlich umgesetzt und erprobt. Darüber hinaus werden diese Maßnahmen durch eine partizipative Social-Media-Kampagne begleitet. Das Projekt wird im Zeitraum Juni 2021 bis Mai 2023 mit 1.769.756,00 Euro vom BMFSFJ gefördert. Weitere Informationen und Materialien finden sich unter: https://innocenceindanger.de/projekte/unddu/.

In dem Bund-Länder-finanzierten Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) werden Konzepte, Medien und Initiativen, die über Kriminalität aufklären und Schutzempfehlungen vermitteln, entwickelt. Die Internetpräsenz dieses Programms informiert unter dem Stichwort „Sexualdelikte“ unter anderem über Prävention bezüglich der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten über das Internet und die Strafbarkeit entsprechender Handlungen. Unter https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/29851-sexueller-missbrauch- kindesmissbrauch/ lassen sich zudem umfangreiche Medienpakete zu der Thematik finden. Besonders hervorzuheben ist hier die „Sounds wrong“-Kampagne, welche Kinder und Jugendliche über die leichtfertige Weiterleitung von missbräuchlichen Darstellungen informiert sowie Erwachsene im direkten Umfeld für die Problematik sensibilisiert.

Im Rahmen der Förderlinie „Forschung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten“ förderte bzw. fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung einzelne Forschungsprojekte („Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die pädagogische Praxis zum fachlichen Umgang mit sexualisierter Gewalt mit digitalem Medieneinsatz“ an der SRH Hochschule Heidelberg GmbH; „Stärken oder schützen“ als Verbundvorhaben an der Universität Münster und dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf; „Stärken oder schützen – in digitalen Medien. Ein Professionalisierungsbeitrag zum Umgang mit Antinomien in präventiven Bildungsangeboten“ als Verbundvorhaben am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, der Hochschule Hannover und der Universität Münster).

In den Forschungsprojekten werden wissenschaftliche Erkenntnisse für die Entwicklung von Maßnahmen zum Erkennen und zur Prävention von Cybergrooming insbesondere in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gewonnen.

Antwortschreiben im Original (pdf)

Mein Interview zur Cybersicherheitsagenda des BMI fand noch vor der Pressekonferenz von Ministerin Faeser statt (Quelle: zdf.de).

Mehr dazu gibt es in diesem Twitter Thread und meinem Pressestatement:

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FRAGE:

Plant die Bundesregierung, ihrem Anspruch einer Kultur von Transparenz und nachvollziehbarem Verwaltungshandeln und im Lichte einer von ihr im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ohnehin beschlossenen Überwachungsgesamtrechnung, Statistiken über automatisiert abgefragte Bestandsdaten nicht nur für Telefonnummern, sondern insbesondere auch für Daten der Nutzer und Nutzerinnen bestimmter IP-Adressen und E-Mailpostfächer zu erheben und dafür eine ggf. erforderliche gesetzliche Grundlage zu schaffen – und wenn nein, warum nicht (Drucksachennr. 20/2692, Schriftliche Frage Nr. 121) ?

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Wer eine Website betreibt, weiß: Es geht nicht ohne Impressum. Wer kein Büro hat, muss dort die private Wohnadresse veröffentlichen, um teure Strafen zu verhindern. In Zeiten der Digitalisierung völlig überholt! Das ist nicht nur gefährlich für Frauen*, Journalist*innen, Politiker*innen und Co., sondern auch für unsere Demokratie. Denn wer Stalker oder Nazis fürchten muss, zieht sich schnell zurück und verzichtet eher darauf, sich online mitzuteilen. Dann fehlen wichtige Stimmen in der Öffentlichkeit. Deswegen fordern wir eine kleine Änderung mit großer Wirkung: Keine Wohnadressen im Impressum! Antrag-Drucksache 20/2031

Drei Themenblöcke beschäftigen den Digitalausschuss am 22.06.2022. Das BMI war zu Gast, um (auf meine Anregung hin) die Position der Bundesregierung zum Thema Chatkontrolle zu berichten. Was man da so hört aus der Bundesregierung ist mindestens verwirrend. Nachdem „Digitalminister“ Volker Wissing sich klar gegen diesen Entwurf einer grundrechtswidrigen EU Verordnung aussprach, gab es von Seiten BMI leider weniger Klarheit. Ob das Recht auf Verschlüsselung (steht im KoaV!) bestehen bleibt, hängt für das BMI wohl auch davon ab, wie man den Verschlüsselungsprozess definiert. Das macht mir Sorgen. Meine Kritik und welche Präventionsmaßnahmen zum Kinderschutz sinnvoller wären – aber null im Entwurf vorkommen – gibts im Video.

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