Welche Stellen haben bisher Aufgaben innerhalb der Verbundprojekte “Vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz für polizeiliche Anwendungen (VIKING)” sowie „KI zur Früherkennung von Straftaten (KISTRA)“ (für beide siehe Bundestagsdrucksache 20/6862) erledigt bzw. werden sie künftig erledigen (bitte für alle beteiligten Verbundpartner ihre jeweiligen Rollen, Aufgaben und deren bereits erledigte und noch geplante Teilvorhaben ausführlich mit Beschreibung nennen), und in welcher Weise sind weltweite Erfahrungen und Forschungsergebnisse zu den Risiken von KI allgemein in polizeilichen Anwendungen und insbesondere bei Predictive Policing (Früherkennung von Straftaten) in die Gestaltung und Umsetzung dieser Verbundprojekte eingeflossen, die entsprechend von Entwürfen der europäischen KI- Verordnung als Hochrisiko-Anwendungen einzustufen sind, so dass besondere und hohe Anforderungen an den Grundrechtsschutz, die Diskriminierungsfreiheit aber auch an die Transparenz und Nachvollziehbarkeit erfüllt werden müssen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mario Brandenburg:
Sowohl im Projekt „Vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz für polizeiliche Anwendungen“ (VIKING) als auch im Projekt „KI zur Früherkennung von Straftaten“ (KISTRA) haben alle involvierten Partner ihre Aufgaben gemäß dem jeweiligen aktuellen Projektplan erledigt.
Das Projekt KISTRA läuft Ende dieses Jahres aus und alle Partner haben ihre geplanten Aufgaben umsetzen können. Eine Aufstellung der erledigten Aufgaben für jeden Verbundpartner ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Das Projekt VIKING erstreckt sich noch bis Ende 2024, hat jedoch zum letzten Berichtszeitpunkt Ende Juni 2023 erfolgreich seinen Meilenstein absolviert. Jeder Partner hat seine Aufgaben zum Meilenstein erledigt. Eine Aufstellung der erledigten sowie der noch zu erledigenden Aufgaben für jeden Verbundpartner ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Im Rahmen beider Projekte wird die KI-Forschung in enger Zusammenarbeit mit gesellschaftswissenschaftlichen Partnern durchgeführt. Diese erarbeiten Empfehlungen für einen ethisch und juristisch konformen Einsatz der KI-Methoden. Im Projekt VIKING werden darüber hinaus die Themen der Diskriminierungsfreiheit sowie der Transparenz und Nachvollziehbarkeit als konkrete Aufgaben bearbeitet. Das Thema Predictive Policing wurde in beiden Projekten nicht adressiert.
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Birgithttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngBirgit2023-11-10 10:27:272023-11-16 11:30:47Meine Schriftliche Frage zur Förderung von KI-Verbundprojekten (VIKING und KISTRA) durch das BMBF
1. Welche Rolle spielt Künstliche Intelligenz (KI) beim Forschungsvorhaben Sicherheitsbahnhof (siehe Bundestagsdrucksache 20/6862; bitte KI-Projektanteile ausführlich beschreiben, so dass ein guter Eindruck davon vermittelt wird, welche Zwecke KI wie erreichen soll), und was ist der Stand des Vorhabens mit Bezug auf seine KI-Anteile (bitte den Stand im Projekt-Zeitplan und in Bezug auf er-reichte und noch geplante Meilensteine verorten)?
2. Auf Grundlage welcher Daten wurde oder wird die im Rahmen des Forschungs-vorhaben Sicherheitsbahnhof (siehe Bundestagsdrucksache 20/6862) eingesetzte KI-gestützte Software zur Erkennung kritischer Situationen trainiert, und mit welchen standardisierten oder alternativen Methoden wurde oder wird vor Beginn eines Einsatzes auf einem Bahnhof auch als Test- oder Pilotbetrieb eine nachvollziehbare Risikoklassifizierung/-bewertung vorgenommen (bei standardisierter und alternativer Methode bitte präzisieren, welche Methode; und wenn keine derartige Risikoklassifizierung vorgenommen wurde, bitte begründen, warum nicht)?
3. Wofür wurden und werden Haushaltmittel im Rahmen des Forschungsvorhabens Sicherheitsbahnhof für KI-Aspekte (siehe Bundestagsdrucksache 20/6862) verausgabt (bitte tabellarisch Höhe und Verwendungszweck für alle KI-bezogenen Ausgaben angeben), und wie wird öffentliche Transparenz über das Projekt her-gestellt, z. B. zu Zwischenergebnissen, Risikobewertung, Evaluationprozessen und -ergebnissen, Diskriminierungsfreiheit etc., da es sich um ein Vorhaben handelt, das nach meiner Einschätzung ein hohes Risiko für Grundrechtsverletzungen birgt und nach EU KI-Verordnung vermutlich als Hochrisiko-KI-Anwendung eingestuft würde?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter (BMI):
Die Deutsche Bahn und die Bundespolizei identifizieren ordnungspartnerschaftlich sicherheitsrelevante Naht- und Schnittstellen im Eisenbahnverkehr und entwickeln partnerschaftlich bauliche, technische und übergreifende Maßnahmen, um einen sicheren und störungsfreien Bahnverkehr auch in Zukunft zu gewährleisten. Gemein-sam mit Wissenschaft und Wirtschaft konzipieren sie interdisziplinär erste innovative Lösungen unter Labor- und Realbedingungen. Das Ziel des Forschungsvorhabens Sicherheitsbahnhof ist es, Gefahrensituationen zu reduzieren beziehungsweise früh-zeitig zu erkennen, um diese rechtzeitig bewältigen zu können. Die Optimierung der Fahrgastsicherheit, insbesondere in Bahnhöfen, stehen im Vordergrund dieser Forschung. Nachfolgende Teilprojekte des Forschungsvorhabens Sicherheitsbahnhof haben einen KI-Bezug: Erprobung intelligenter Videoanalyse: Zusammen mit dem „KI-Campus der Polizei“ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) erforschen die Deutsche Bahn und die Bundespolizei, auf welche Weise KI-gestützte Software bei der Analyse von Videobildern zum Einsatz kommen könnte. Für die Bewertung und Erprobung polizeilicher KI-Lösungen kommen hierbei Wissenschaft, Behörden und ausgewählte Unternehmen zusammen. Die zu entwickelnde Software soll helfen, potenzielle Gefahrensituationen zu erkennen, wie beispielsweise das unbefugte Betreten von Gleisanlagen oder das Fallen oder Stoßen in diese. Gemeinsam wird sowohl unter Labor- als auch unter realitätsnahen Bedingungen erforscht, wie eine Software für solche speziellen Situationen trainiert und in der Folge das Sicherheitspersonal der Deutsche Bahn oder die Bundespolizei auf diese hinweisen könnte. Zur bestmöglichen Erprobung erfolgt ein stufenweises Vor-gehen, welches die Einhaltung der rechtlichen, datenschutzrechtlichen und ethischen Anforderungen sicherstellt.
Wenn ein Anwendungsfall interdisziplinär als machbar und nützlich bewertet wird, erfolgt seine Erprobung unter Laborbedingungen. Diese soll nachweisen, ob das System technisch grundsätzlich in der Lage ist, das sich aus dem Anwendungsfall ergebende Problem zu lösen. Die anschließende technische Erprobung unter realitätsnahen Bedingungen stellt das System in Bezug auf die Komplexität realistischer Betriebseinflüsse auf die Probe. Um das Zusammenspiel zwischen Technik und Mensch zu prüfen (Wirksamkeit und Nutzen), erfolgt schließlich eine soziotechnische Erprobung. Sämtliche Stufen der Erprobung werden fortlau-fend unter den Gesichtspunkten der interdisziplinären Bewertung betrachtet, sodass eine verantwortungsbewusste Entwicklung sichergestellt ist. Deshalb sind „Quality Gates“ zwischen diesen stufenweisen Erprobungsphasen installiert. Nur wenn das System nach jeder Phase die an sie gestellten, stufenspezifischen Anforderungen er-füllt, wird die Erprobung fortgesetzt.
Erprobung sensorgestützter Tunnelmundüberwachung: In einer Machbarkeitsstudie untersuchen die Ordnungspartner, ob mit Hilfe eines Dynamic Vision Sensor (DVS) eine sichere und zuverlässige Erfassung sich bewegen-der Objekte im Zugangsbereich von Tunneln zur teilautomatisierten Gefahrenerkennung erreicht werden kann. Ziel ist es, die Sicherheit im öffentlichen Verkehr zu verbessern und die Anzahl von Sperrzeiten zu reduzieren. Der DVS unterscheidet sich gegenüber herkömmlichen Kameras, da hier keine Videobilder aufgezeichnet werden; der hier erzeugte Datenstrom besteht lediglich aus Pixeln, die sich über die Zeit in der Helligkeit ändern. Diese Sensoren sind wesentlich lichtempfindlicher, so dass sie auch in Bereichen mit wechselnder Beleuchtung oder in sehr dunklen Umgebungen arbeiten. Zum Erreichen der Witterungsunabhängigkeit soll ein maßgeschneiderter Erkennungsalgorithmus entwickelt werden, der mit Hilfe von Methoden der künstlichen Intelligenz eine sichere Klassifikation zwischen Personen und anderen sich bewegenden Objekten im Tunneleingangsbereich ermöglicht. Durch die zuverlässige Erkennung und die teilautomatisierte Alarmierung kann das Sicherheitspersonal ohne Zeitverzug gefahrenabwehrende Maßnahmen, auch zum Schutz der kritischen Infrastruktur und des störungsfreien Bahnverkehrs, einleiten. Im Teilprojekt TUNUKI hat die Hochschule Niederrhein die Feldphase zur Aufnahme der Sensordaten abge-schlossen, die Auswertung dieser Daten dauert noch an. Es wurden Daten vom Tunneleingang des BER-Eisenbahntunnels (nicht öffentlicher Bereich) über eine Dauer von sechs Monaten aufgezeichnet. Ziel ist es, auf Grundlage dieser Datenbasis ein KI-Modell zu trainieren, welches Anwesenheit von Personen im Tunnel erkennen und diese zuverlässig bei allen Licht- und Wetterverhältnissen von Tieren, Zügen und an-deren Objekten unterscheiden kann. Personenbezogene Daten werden nicht erhoben.
Zu 3.
Der KI-Campus sowie die derzeit in Anspruch genommenen Entwicklungsleistungen der PD-Berater der öffentlichen Hand GmbH werden durch das BMI finanziert. Die Finanzierung des Teilprojekts TUNUKI erfolgte aus den Fördermitteln mFUND des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Das Forschungsvorhaben Sicherheitsbahnhof wird anteilig über Eigenmittel der DB Station&Service AG finanziert. Die Bundespolizei hat keine eigenen Haushaltsmittel für das Forschungsprojekt Sicherheitsbahnhof bereitgestellt. Die notwendige Transparenz während des Projekts wird durch die Informationen auf der Webseite https://sicherheitsbahnhof.bahnhof.de/ gewährleistet. Zur Erprobung sensorgestützter Tunnelmundüberwachung wurden vom Projektpartner Hochschule Niederrhein ferner folgende Beiträge veröffentlicht: https://www.hs-niederrhein.de/aktuelles/news-detail/tunnelmuendungen-mithilfe-ku-enstlicher-intelligenz-sicherer-machen/, https://www.hs-niederrhein.de/ipattern/nach-richten-detailseite/ki-zur-ueberwachung-von-tunnelmuendungen/.
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Birgithttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngBirgit2023-11-10 10:19:082023-11-16 11:32:51Meine Schriftliche Frage zur Rolle von Künstlicher Intelligenz (KI) beim Forschungsvorhaben Sicherheitsbahnhof
Mit Überlänge geht es in dieser Ausgabe um 2 Anhörungen (Onlinezugangsgesetz 2.0 u IP Adressvorratsdatenspeicherung – Danke für nichts, Union!) und 5 Themen im Digitalausschuss vom 11.10.2023: Landwirtschaftsminister Cem Özdemir zu digitalen Themen im Stall u auf dem Acker, Haushaltsberatung für BMI u BMWK (u.a. wieviel Geld für Open Source? für KI? Wofür will BMI Hackerbehörde ZITIS Geld?), digitale Identitäten von ePerso bis ID Wallet, u die anstehende Weltfunkkonferenz mit Risiken für Kultur- u Medienfrequenzen.
In Folge #21 geht es um die mächtigste Spyware der Welt: Pegasus. Am 27.09.2023 war Sophie in´t Veld, Berichterstatterin des Pegasus-Untersuchungsausschusses des Europäischen Parlamentes im Digitalausschuss zu Gast. Sie hat gute Gründe, extrem frustriert zu sein und sieht die Demokratie in Europa in Gefahr. Das BMI wiederum mauerte und frustrierte uns MdB. Weitere Themen: Wie viel Geld gibt es für Bildung und Forschung im BMBF Haushalt 2024 und ein Update zum Problem Glasfaser-Doppelausbau (Überbau).
FunFact: Diese Folge wurde mithilfe einer KI geschnitten. NEU: Es ist ein Transkript dieser Folge verfügbar!
Ich freue mich, wenn ihr wieder reinhört, den Podcast weiterempfehlt und wie immer über Feedback an anke.domscheit-berg@bundestag.de oder gern auch auf Social Media mit Hashtag #DerADBPodcast.
Kapitelmarken: 00:00:07 Intro 00:02:28 Pegasus macht Smartphones zum Spion 00:04:14 Pegasus Untersuchungsausschuss im europ. Parlament 00:06:38 Einsatz von Pegasus in DE 00:09:09 Spyware und Pegasus in der EU – rechtswidriger Einsatz 00:20:37 Haushalt 2024 für das BMBF – Intro 00:23:26 HH 2024 BMBF – Künstl. Intelligenz und Blockchain 00:26:29 HH 2024 BMBF – Bildungsplattform, Digitalpakt Schule 00:27:18 HH 2024 BMBF – IT-Sicherheit, Onlinezugangsgesetz 00:29:17 Glasfaser-Überbau – ein ungelöstes Problem 00:35:47 Outro und (Termin-) Hinweise
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2022/10/220908-Podcast-Logo-V5-1-e1674487903908.png12821391Melissa Meyerhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMelissa Meyer2023-09-29 19:49:302023-09-29 20:05:11Der ADB Podcast #21 – Europ. Parlament zu Pegasus-Spyware, Bildung und Forschung im Haushalt 2024, Glasfaser-Überbau
Die Union versucht erneut, eine verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung einzuführen und argumentiert mit Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt, um Massenüberwachung zu legitimieren. Prävention und mehr Ressourcen für spezialisierte Ermittler würden Kinder besser schützen. Mit einem aktuellen EUGH Urteil ist die beabsichtigte IP Adress-Speicherung von 6 Monaten nicht vereinbar.
Meine Rede vom 20.09.2023 zu TOP 4:
Schutz vor sexuellem Missbrauch, IP-Adr.-speicherung Beratung des Berichts des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) gemäß § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen Drucksachen 20/3687, 20/8373
im Wortlaut:
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt gibt es schon seit fast 20 Jahren immer wieder neue Versuche, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen.
(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Nur, das ist ja keine!)
Früher war vor allem der Kampf gegen den Terrorismus das Argument, um grundrechtswidrige, anlasslose Massenüberwachung zu legitimieren.
(Stephan Brandner (AfD): Damit kennen Sie sich ja aus!)
Man hat die Angst der Bevölkerung vor Terroranschlägen instrumentalisiert. Weil diese Angst weitgehend aus dem Alltag verschwunden ist, nutzt die Union jetzt die entsetzliche Gewalt gegen Kinder als neuen Vorwand
(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Kann man Ihnen das eigentlich glauben?)
und hofft, dass Überwachungskritiker/-innen schweigen wegen des Vorwurfes, sie würden Kinder nicht schützen wollen.
Ginge es Ihnen in der Union tatsächlich darum, Kinder zu schützen,
(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Ihnen geht es darum nicht! Ihnen geht es darum offenbar nicht!)
würden Sie den Fokus darauf legen, Verbrechen zu verhindern, meine Damen und Herren,
(Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE))
und zum Beispiel Anträge für niedrigschwellige Hilfsangebote für Kinder oder Anträge für mehr Aufklärung für Erwachsene, die mit Minderjährigen zu tun haben, stellen.
(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Wahnsinn!)
Sie legen den Fokus ausschließlich auf die Strafverfolgung. Dann haben Kinder aber die Gewalt schon erlitten, und das offenbart Ihre Scheinheiligkeit.
(Dr. Martin Plum (CDU/CSU): Und die Täter machen weiter!)
Die Union fordert nicht, was effektiv die Strafverfolgung verbessern würde:
(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Eine echte Täterschutzrede!)
eine ausreichende personelle und technische Ausstattung zum Beispiel. Der Mangel daran ist die Hauptursache für schleppende Ermittlungen. Das hat Ihr eigener Sachverständiger in der Anhörung so gesagt.
(Beifall des Abg. Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) – Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Täterschutzrede!)
Auch eine Login-Falle kann Ermittlungen effektiver machen. Wenn ein Verdächtiger sich einloggt, werden dessen Daten anlassbezogen erfasst. Engagieren Sie sich doch dafür.
Dann kann man nämlich Täter tatsächlich schneller aus dem Verkehr ziehen.
(Beifall bei der LINKEN – Dr. Günter Krings (CDU/CSU): 20 000 Schicksale! 20 000!)
– Ich weiß gar nicht, wie Sie gleichzeitig reden und zuhören können. Es wäre gut, Sie würden mal zuhören.
(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Sie halten doch die gleiche Rede wie beim letzten Mal! Ihnen fällt gar nichts anderes ein scheinbar!)
So ist Ihr Antrag nur ein weiterer Versuch der Union, eine verfassungswidrige Überwachung einzuführen. Dabei hat erst gerade wieder das Bundesverwaltungsgericht der Vorratsdatenspeicherung eine Absage erteilt.
(Dr. Martin Plum (CDU/CSU): Es geht um IP-Adressen-Speicherung! Das ist etwas anderes!)
Ihre Forderung, IP-Adressen von sämtlichen IT-Nutzerinnen und IT-Nutzern sechs Monate zu speichern, ist nicht vereinbar mit dem EuGH-Urteil von 2022;
(Beifall bei der LINKEN – Dr. Martin Plum (CDU/CSU): Da gibt es keine konkrete Aussage zu! Das haben Sie nicht gelesen!)
denn das limitiert die Speicherung auf den Zeitraum, der absolut notwendig ist, um nämlich über 80 Millionen Bürger/-innen vor staatlicher Massenüberwachung zu schützen. Ihr eigener Sachverständiger, der Leitende Staatsanwalt der Cybercrimestelle Nordrhein-Westfalen, sagt, das sei maximal eine Woche.
Die Linksfraktion empfiehlt der Union eine Weiterbildung zur Prävention, zur Verhinderung sexualisierter Gewalt an Kindern, aber auch zu Grundrechten.
(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Das müssen Sie gerade sagen!)
Dann können Sie die von Ihnen behaupteten Ziele nämlich viel besser erreichen und Sie scheitern seltener vor Gericht.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Dass die SPD da klatscht!)
Die Ampel sollte der Vorratsdatenspeicherung endgültig eine Absage erteilen und vor allem im BMI die Blockade gegen das grundrechtssensiblere Quick-Freeze-Verfahren aufgeben, außerdem bestehende Überwachungsgesetze hinsichtlich ihrer Wirksamkeit evaluieren und, solange die versprochene Überwachungsgesamtrechnung nicht da ist, auf keinen Fall neuen Überwachungsbefugnissen zustimmen. Dazu gehört ein klares Nein in Brüssel in den Verhandlungen zur Chatkontrolle, mit der die größte Überwachungsinfrastruktur seit Bestehen des Internets geschaffen werden soll. Das müssen Sie verhindern! Ich drücke Ihnen dafür die Daumen, liebe Damen und Herren der Regierungskoalition. Den Antrag der Union lehnt die Linksfraktion selbstverständlich ab.
(Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Die ganze?)
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/Bildschirmfoto-2023-09-21-um-16.55.47.png10221714Melissa Meyerhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMelissa Meyer2023-09-21 17:16:372023-09-21 18:45:51Meine Rede zum Antrag auf Vorratsdatenspeicherung der Union – Massenüberwachung schützt Kinder nicht!
Meine Frage: Wie wurden die Mittel von 2 Mio € im Titel “Reparieren statt Wegwerfen” des Haushalts für 2023 bisher verausgabt (bitte aufschlüsseln, welche Mittel für welche konkreten Zwecke an wen und auf welchem Wege – zum Beispiel über bestimmte Förderrichtlinien oder Institutionen wie die Stiftung Ehrenamt in Neustrelitz – abgeflossen oder zumindest gebunden sind) und falls bisher keine Mittel abflossen /gebunden wurden, wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass diese Haushaltsmittel noch 2023 dem geplanten Zweck, das Reparieren statt Wegwerfen zu fördern, zugutekommen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn: Die Mittel für 2023 sind bisher noch nicht verausgabt oder gebunden, da zunächst entsprechende Vorarbeiten erforderlich waren. Den gegenwärtigen Planungen entsprechend gehen wir von einer Verausgabung im Jahr 2023 für ein Förderprojekt eines Verbandes sowie im Rahmen einer Förderrichtlinie zur Förderung von Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten zur Unterstützung von Reparaturmaßnahmen aus.
„Wie lautet der aktuelle Umsetzungsstand der in der Cybersicherheitsagenda formulierten Maßnahmen und Ziele für die 20. Legislaturperiode (bitte je Maßnahme und Ziel den aktuellen Stand anführen) und wann plant die Bundesregierung die von ihr weiterentwickelte, sowie im Einklang mit der Nationalen Sicherheitsstrategie stehende, Cybersicherheitsstrategie zu veröffentlichen?“
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathof:
„Hinsichtlich des aktuellen Umsetzungsstands der Cybersicherheitsagenda wird auf die Anlage verwiesen. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2021 weiterentwickelt wird. Der Prozess dauert an.“
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Birgithttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngBirgit2023-07-21 10:20:002024-05-16 10:27:35Meine Schriftliche Frage zum Umsetzungsstand der Maßnahmen und Ziele in der Cybersicherheitsagenda für die 20. Legislaturperiode
Meine Frage: Bis wann wird flächendeckend, mit Ausnahme von bestandsgeschützten IT-Systemen, kein IPv4 mehr in der Bundesverwaltung zum Einsatz kommen und wie viele besetzte Stellen (und ggf. externen Diestleistungsstellen-Äquivalente) befassen sich mit der Umstellung auf IPv6 (bitte jeweils aufschlüsseln nach Ressort bzw. externem Diestleister)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff: Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts erfragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag transparent und grundsätzlich vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen.
Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung aber zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, Seite 161, 189). Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil beantwortet werden kann.
Das hier erfragte spezifische Wissen über Zeit- und Ressourcenplanungen im Zusammenhang mit der Umstellung von IPv4 auf IPv6 in der Bundesverwaltung ist in der Gesamtheit potentiell geeignet, Cyberangriffe auf die Regierungsnetze und -kommunikation der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern und diese gezielt angreifbar zu machen. Es wird daher auf die Anlage mit dem Einstufungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ verwiesen.
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Melissa Meyerhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMelissa Meyer2023-07-13 12:35:092023-08-09 13:08:42Meine Schriftliche Frage zu Einsatzzeiten & Stellenanforderungen in der Umstellung auf IPv6
Meine Frage: Für welche IT-Systeme des Bundes wurde festgestellt, dass eine Fortführung mit IPv4 aus Bestandsschutzgründen (bitte je Ressort, inkl. Bundeskanzleramt, auf- schlüsseln) nötig ist und bis wann ist mit der vollständigen Einführung von IPv6 bei den Bundesbehörden sowie dem Netz des Bundes zu rechnen (bitte jeweils nach Jahr und Ressort, inkl. Bundeskanzleramt, aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff: Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen Frage- rechts erfragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag transparent und grundsätzlich vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen.
Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohlsgeheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung aber zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, Seite 161, 189). Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit ein- sehbaren Teil beantwortet werden kann.
Das hier erfragte spezifische Wissen über Zeit- und Ressourcenplanungen im Zusammenhang mit der Umstellung von IPv4 auf IPv6 in der Bundesverwaltung ist in der Gesamtheit potentiell geeignet Cyberangriffe auf die Regierungsnetze und -kommunikation der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern und diese gezielt angreif- bar zu machen. Es wird daher auf die Anlage mit dem Einstufungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ verwiesen.
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Melissa Meyerhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMelissa Meyer2023-07-12 17:02:002023-08-09 13:10:14Meine Schriftliche Frage zur Fortführung von IT-Systemen im Bund & zur Einführung von IPv6
Diesmal gibts digitale Infos auch aus dem Familienausschuss, wo am 21.6.23 ein Fachgespräch zum Thema Jugendschutz im Internet stattfand (es ging v.a. um Vorratsdatenspeicherung und die EU Chatkontrolle Verordnung). Außerdem gibt es Neues für Euch aus dem Digitalausschuss mit folgenden Themen: was ist und was macht das Kommando Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr? Wie gehts weiter mit der EU-KI-Verordnung? Was sind Rundfunk- und Kulturfrequenzen und warum ist ihre Zukunft bedroht? Und superkurz gehts um die Digitalstrategie und das 49€ Ticket.
Ich freue mich, wenn ihr wieder reinhört, den Podcast weiterempfehlt und wie immer über Feedback an anke.domscheit-berg@bundestag.de oder gern auch auf Social Media mit Hashtag #DerADBPodcast.
00:00:07 Intro 00:01:09 Familienausschuss – Jugendschutz im Internet/ Chatkontrolle 00:17:42 Digitalausschuss – Kommando Cyber- und Informationsraum (CIR) 00:32:42 EU KI-Verordnung 00:44:13 Rundfunk- und Kulturfrequenzen 00:53:57 Digitalstrategie, digital only 49€ Ticket 00:55:32 Hinweise und Outro