Am 19. Mai beschäftigte sich der Digitalausschuss im Bundestag mit 3 Themenblöcken. Es ging um den frustrierenden und außerdem intransparenten Stand der Digitalisierung der Verwaltung (v.a. um den geschönten Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes), nebenbei um Open Data und dann um das Telekommunikations- und Telemediendatenschutzgesetz. Darin gibts nicht nur wieder mal die Bestandsdatenauskunft (bestimmt ist sie wieder verfassungswidrig), sondern u.a. auch Maßnahmen, die gegen den Cookie-Terror helfen sollen. 

Ich zeige Euch dabei auch 2 Beispiele, wie „Dark Patterns“ (irreführende Designs der Cookie Abfragen) eingesetzt werden, um Verbraucher:innen zum „alles akzeptieren“ zu verführen. Warum das Gesetz das eigentliche Problem der Ausbeutung personalisierter Werbung im Internet nicht löst, erzähle ich Euch auch. Und dann hat uns noch die Urheberrechtsreform beschäftigt, Stichwort Uploadfilter (Nie wieder CDU!). Als Linksfraktion haben wir außerdem das Thema Gleichbehandlung von eBooks eingebracht. Gleiches Recht für alle Bücher fordern wir da, also auch Ausleihe von eBooks durch Bibliotheken. 

Weiterlesen
Telekommunikationsmodernisierungsgesetz und IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (Ausschussreport, 21.04.2021)

Zum Thema #Telekommunikationsmodernisierungsgesetz​ kurz #TKModG​ gab es für mich am 21.4.21 Ausschuss-hopping 🏃‍♀️ , denn die Novellierung betrifft auch den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, in dem ich stellvertretendes Mitglied bin. Im Digitalausschuss haben wir die Debatte fortgeführt und außerdem über die überarbeitete, neue Version des umstrittenen IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 diskutiert. 

Weiterlesen
Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Frauen und Mädchen vor digitaler Gewalt schützen!

Seit Jahren mache ich mich stark für einen besseren Schutz von Frauen und Mädchen vor den vielfältigen Formen digitaler Gewalt, weil die Bundesregierung viel zu wenig tut. In unserem Antrag fordern wir als Linksfraktion u. a. bessere Opferunterstützung, effektivere Strafverfolgung, mehr Forschung und eine Reform der Impressumspflicht.

Weiterlesen
Selbstgemachtes Demo-Schild mit der Aufschrift: Lieber ständig übermüdet als ständig überwacht.
Überwachung zerstört Freiheit – Fotocredit: CC-BY Karola Riegler (Bearbeitung Team ADB)

Zahlreiche Befugniserweiterungen für die Sicherheitsbehörden trugen in den vergangenen Jahren zu einer starken Ausweitung der Überwachungstätigkeit bei. Dabei zeigen mehrere Urteile (Änderungen Verfassungsschutzgesetz, BND-Gesetz und Änderung zur Bestandsdatenauskunft) aus Karlsruhe eindeutig: das Ausmaß des Reformbedarfs im Bereich der Sicherheitsbehörden ist dramatisch – die Vorhaben der Bundesregierung entsprechen keineswegs den hohen verfassungsrechtlichen Vorgaben.

In meiner Schriftlichen Frage wollte ich von der Bundesregierung wissen, was ihre Pläne sind, eine “Überwachungsgesamtrechnung”, die sowohl vom BVerfG als auch vom Bundesdatenschutzbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Kelber selbst mehrfach gefordert wurden, zukünftig durchzuführen und sie dann auch zu veröffentlichen. Die Antwort aus dem Bundesinnenministerium ist ein Schlag ins Gesicht der Demokratie.

Weiterlesen

Frage
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach einer (auch zu veröffentlichenden) „Überwachungsgesamtrechnung“ (breit interpretiert) zur Evaluierung der Zugriffsmöglichkeiten von Sicherheitsbehörden auf personenbezogene Daten, wie sie unter anderem (sinngemäß) das Bundesverfassungsgericht 2010 in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung (https://digitalcourage.de/uberwachungsgesamtrechnung/sammlung) und sogar wörtlich und wiederholt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2020/09/Neuer-Termin-Übergabe-Tätigkeitsbericht.html) äußerten und ist konkret geplant, eine solche Überwachungsgesamtrechnung künftig durchzuführen und ihre Ergebnisse zu veröffentlichen (bitte begründen)? (Drucksache 19/28193, Frage 17)

Antwort

Das Bundesverfassungsgericht hat in der genannten Entscheidung ausgeführt, dass die Einführung der Telekommunikationsverkehrsdatenspeicherung nicht als Vorbild für die Schaffung weiterer vorsorglich anlassloser Datensammlungen dienen könne, sondern den Gesetzgeber bei der Erwägung neuer Speicherungspflichten in Blick auf die Gesamtheit der verschiedenen schon vorhandenen Datensammlungen zu größerer Zurückhaltung zwinge. Es gehöre zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf (BVerfGE 125, 260 Rdnr. 218 juris).

Die Bundesregierung trägt den Anforderungen des Gerichts an die Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen insgesamt Rechnung. Dazu wird insbesondere die grundrechtsbeschränkende Wirkung von staatlichen Eingriffsbefugnissen in den Blick genommen. So wird schon jetzt bei der Prüfung neuer rechtlicher Befugnisse auch berücksichtigt, über welche Befugnisse die jeweilige Sicherheitsbehörde bereits verfügt und ob die Anpassungen oder Erweiterungen von Datenerhebungsbefugnissen tatsächlich erforderlich und verhältnismäßig sind. Eine Analyse der Regelungserfordernisse erfolgt daher bereits im Rahmen der Arbeiten an neuen Gesetzgebungsvorhaben. Grundrechtseinschränkende Gesetze dürfen nur erlassen werden, wenn sie zur Erreichung eines legitimen Regelungszwecks geeignet, erforderlich und angemessen sind.

Wenn eine „Überwachungsgesamtrechnung“ als eigenständiges Konzept sich von dieser bisherigen Dogmatik und Methodik der Verhältnismäßigkeitsprüfung lösen wollte, stellte sich die Frage, wie dies im Rahmen einer Grundrechtsprüfung operationalisiert werden sollte.

In Hinblick auf die Frage der Veröffentlichung der Nutzung bestehender Befugnisse der Sicherheitsbehörden sehen eine Vielzahl von Regelungen spezielle periodische Berichtspflichten vor, die auch der laufenden Evaluierung dienen. Über durchgeführte Wohnraumüberwachungsmaßnahmen berichtet die Bundesregierung dem Gremium des Deutschen Bundestages nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes jährlich. Im Übrigen sind Berichtspflichten über die Durchführung eingriffsintensiver bzw. verdeckter Maßnahmen beispielsweise in § 88 des Bundeskriminalamtgesetzes oder in § 101b der Strafprozessordnung vorgesehen. Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste erfolgt durch das Parlamentarische Kontrollgremium, dies auch auf Grundlage diverser Berichtspflichten wie etwa nach § 14 Absatz 1 des Artikel 10-Gesetzes oder § 8b Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Abgesehen davon ist eine Evaluierung bei wesentlichen Regelungsvorhaben ohnehin vorgeschrieben. Im Rahmen der Evaluierung kann der Frage nach unbeabsichtigten Nebenwirkungen sowie der Akzeptanz der Regelungen nachgegangen werden.

Bericht zur Anhörung Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen (Ausschussreport Teil 1, 24.03.2021)

Diese Woche gab es zwei Sitzungen des Digitalausschusses und jede befaßte sich mit nur einem Thema. In einer Sitzung ging es um den aktuellen Stand der #CoronaWarnApp​ und um die in aller Munde stehende Check-in #LucaApp​, die trotz Hype zu Recht umstritten ist (s. Report Teil 2, erscheint am Montag). In der zweiten Sitzung fand endlich die öffentliche Anhörung zum Thema ‚#DigitaleGewalt​ gegen Frauen und Mädchen‘ statt, um die ich mich im Ausschuss seit mehr als 1,5 Jahren bemüht hatte. Dabei lag auch der Antrag der Linksfraktion im Bundestag vor, den ich mit Kolleginnen dazu verfaßt habe. Das Thema ist riesengroß und braucht dringend mehr politische Aufmerksamkeit.

Weiterlesen
Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Zu wenig Verbraucherschutz, zu viel Überwachung bei Telemedien

Mit dem überfälligen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz hätte die Große Koalition Verbraucher:innen und ihre Daten besser schützen und gleichzeitig Europarecht in nationales Recht umsetzen können. Statt nutzerfreundlicher Alternative zum Cookie Terror findet sich im Gesetz nur eine neue Bestandsdatenauskunft, die von Karlsruhe sicher auch beim 3. Versuch für verfassungswidrig erklärt wird.

Weiterlesen
Bildquelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Berlin, den 22.03.2021 – Die Linksfraktion im Bundestag begrüßt, dass sich der Bundestag am 24. März 2021 in einer Anhörung des Digitalausschusses endlich mit dem Thema Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen befasst. Obwohl sich die Bundesregierung mit Ratifizierung der Istanbul Konvention dazu verpflichtete, gegen alle Formen von Gewalt gegen Frauen vorzugehen, erfüllt sie diese Verantwortung bisher in keiner Weise. 

Weiterlesen
IT-Sicherheitsgesetz 2.0 oder “Anti-IT-Sicherheitsgesetz” - Ausschussreport zur Anhörung(01.03.2021)

Diese Woche gibt es einen Ausschussreport ausnahmsweise aus dem Innenausschuss, denn dort fand die Anhörung zum #ITSig20 bzw. zum ‘Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme’statt. Und sie war legendär. Das habe ich in 3,5 Jahren beim Bundestag noch nicht erlebt: Ein Gesetzentwurf, der von ALLEN Sachverständigen komplett verrissen wird. Es ist nämlich eher ein ‘Anti-Sicherheitsgesetz’, denn was es enthält, ist z.T. verfassungswidrig, nicht umsetzbar oder verringert potentiell die IT-Sicherheit für uns alle. Viele wichtige Aspekte fehlen dagegen, z.B. eine Mindestupdatepflicht oder eine Produkthaftung für IT-Produkte, die Unabhängigkeit des BSI vom BMI und die Streichung von Ausnahmen bei der Offenlegung von Sicherheitslücken. Und eine Evaluation des Vorgängergesetzes fehlt leider auch, obwohl sie gesetzlich vorgeschrieben war. Dieses Gesetz darf so einfach nicht verabschiedet werden. 

Weiterlesen
Anke Domscheit-Berg, DIE LINKE: Für ein echtes Recht auf schnelles Internet

Es braucht ein Recht auf schnelles Internet für alle, forderte ich in meiner Rede zur TKG-Novelle. Statt diesen Rechtsanspruch zu schaffen, blamiert sich die GroKo mit einem politischen Placebo. Stattdessen kommt erneut eine Ausweitung der Überwachungsinfrastruktur für Messenger und Emailprovider, sichere elektronische Kommunikation ‘Made in Germany’ wird so wohl aussterben. Hier ist meine Plenarrede als Video verlinkt und der Text im Wortlaut zum nachlesen. 

Weiterlesen