„Was ist das jeweilige Ergebnis der in der Antwort auf Frage 21 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3619 erwähnten Prüfung aller drei dort genannten Weiterverwendungsoptionen für IT-Geräte: Reparatur und Update, Zweitverwertung auf dem offenen Markt und Abgabe an gemeinnützige Organisationen und welche dieser drei Optionen wird vom Bund in der Praxis umgesetzt (bitte bei jeder Option die Art der Umsetzung beschreiben)?“
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:
„Im Rahmen mehrerer Workshops hat die Geschäftsstelle Green-IT im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit anderen Ressorts eine nachhaltige Ausstattungsrichtlinie entwickelt, in der die genannten Weiterverwendungsoptionen für IT-Geräte geprüft und deren Umsetzung berücksichtigt wurde. Das erarbeitete Konzept soll im Jahr 2024 dem CIO Board vorgelegt und anschließend veröffentlicht werden.
Grundsätzlich finden die drei Weiterverwendungsoptionen aber bereits umfangreich Anwendung:
Die Reparaturmöglichkeit bzw. die Bereitstellung von Updates über die Nutzungsdauer ist in der Regel bereits als Anforderung in Ausschreibungen berücksichtigt.
Die Zweitverwertung auf dem offenen Markt oder eine Abgabe an gemeinnützige Organisationen werden über den Rahmenvertrag (s. u.) zur Zweitverwendung bzw. über die Zoll-Auktion (VEBEG) geregelt.
Die Auswahl der jeweiligen Option erfolgt durch die aussondernde Behörde nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit.
Das Kaufhaus des Bundes bietet eine Rahmenvereinbarung (Nr. 21642) für die Wiedervermarktung, Datenvernichtung und Entsorgung von gebrauchter Informations- und Telekommunikationstechnik durch Inklusionsbetriebe und bevorzugte Unternehmen i.S.d. § 118 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen an.“
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Max Blumhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMax Blum2023-12-09 12:12:002023-12-25 12:25:40Meine Schriftliche Frage zur Reparatur und Verwertung der IKT des Bundes
„Welche verbindlichen/nicht verbindlichen Vorgaben, Richtlinien oder Standards werden bei der Entwicklung von Webservices im Auftrag des Bundes einschließlich aller vom oder für den Bund betriebenen Webseiten angewendet, um das Prinzip der Datensparsamkeit umzusetzen und die durch vermeidbaren Datenverkehr erzeugte Emission von Treibhausgasen zu senken (solche Vorgaben können z. B. die Einbettung und Auflösung von Videos und Fotos betreffen, aber auch die Nutzung von Cookies und Einbindung von Werbung), und welche Kriterien mit positiven Umwelteffekten empfiehlt der in 2022 überarbeitete Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Software (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Frage 14 c auf Bundestagsdrucksache 20 /3619 für jeweils welche Softwarekategorien (bitte die Kriterien den erwarteten positiven Umwelteffekte zuordnen))?“
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Kühn:
„Wir gehen davon aus, dass nicht die Entwicklung von Webservices gemeint ist, sondern die von Websites. Verbindliche Vorgaben für die Beauftragung von Leistungen im Auftrag des Bundes, in diesem Fall für die Entwicklung von Websites, sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) enthalten (siehe auch die Antwort des BMUV auf Ihre Schriftliche Frage 0461).
Darüber hinaus werden folgende Vorgaben, Richtlinien und Standards bei der Entwicklung von Websites im Auftrag des Bundes angewendet, um das Prinzip der Datensparsamkeit umzusetzen und die durch vermeidbaren Datenverkehr erzeugte Emission von Treibhausgasen zu senken:
IT-Architekturrichtlinie des Bundes
Vorgabe ÜBAV-12 Nachhaltigkeit
Servicestandard für die OZG-Umsetzung
Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Software des Umweltbundesamtes von Juli 2023
Maßnahmen und Standards zur Datensparsamkeit und Emissionsminimierung
Regelungen zu kontinuierlichen Code-Optimierungen, um performante Websites auszuliefern und Datentraffic zu sparen,
Vorgaben zur Wiederverwendung von Modulen und Vorlagen zur Reduzierung der benötigten Rechenleistung
Vorgaben zur Vermeidung von Redundanzen
Regelungen zum Einsatz energieeffizienter Bibliotheken und Frameworks und bezüglich der Wahl von Datenformaten
Standards für die Einbettung und Auflösung von Videos und Fotos sowie zur Nutzung von Cookies, Komprimierung von Daten und Deaktivieren von Autoplayfunktionen
Einsatz des Government Site Builder (GSB)
Alle Kriterien des Leitfadens zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Software haben eine positive Wirkung auf die Umwelt. Der Leitfaden kann nur grundsätzlich die Anforderungen an die Beschaffung von Software beschreiben und erläutern, weil Softwareprodukte sehr divers und oftmals auch nur auf spezieller Hardware lauffähig sind. Je nach Art der Software muss der Bedarfsträger die Kriterien auswählen, die für den Beschaffungsgegenstand sinnvoll und anwendbar sind. Der Leitfaden unterscheidet bei den Empfehlungen danach, ob Standard-Software eingekauft, ein Auftrag für die Entwicklung einer Software erteilt oder bestehende Software weiterentwickelt werden soll. Je nachdem, welcher Beschaffungsgegenstand vorliegt, empfiehlt der Leitfaden verschiedene Anforderungen des Umweltzeichens Blauer Engel für ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte (DEUZ 215). Der Leitfaden kann unter www.umweltbundesamt.de/publikationen/leitfaden- zur-umweltfreundlichen-oeffentlichen-21 heruntergeladen werden.
Zuordnung der Kriterien des Blauen Engels für Software, die direkte Umwelteffekte erzielen:
Zum Dritten Mal hatte die Linksfraktion mit einer Kleinen Anfrage Informationen zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT erfragt, da die Digitalisierung eine erhebliche Klimawirkung hat. Auch die Ampelregierung hat sich die Nachhaltigkeit der Digitalisierung auf die Fahnen geschrieben, u.a. im Koalitionsvertrag, in ihrer Digitalstrategie und zuletzt mit dem Energieeffizienzgesetz aus dem Hause Habeck, das insbesondere Rechenzentren reguliert. Aber bereits die Anfragen von 2021 und 2022 ergaben, dass einerseits die Datenlage zum Thema katastrophal ist – die Bundesregierung weiß nicht einmal hinreichend, wo sie steht – und dass andererseits der Bund alles andere als ein Vorreiter in nachhaltiger Digitalisierung ist. Während in Dubai die COP28 zur Klimakrise tagt und nachdem gerade wieder ein Gericht dem Bund zu langsames Handeln bescheinigte, ergab die aktuelle Kleine Anfrage zur Nachhaltigkeit der Bundes-IT, dass es dennoch nur marginale Verbesserungen, punktuell sogar Verschlechterungen gab und dass insbesondere keine strukturellen Verbesserungen erreicht wurden. Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, Digitalpolitikerin der Linken im Bundestag:
Zu Daten u Intransparenz:
„So lange die Ampel weiterhin dieses eklatante strukturelle Informationsdefizit hat, wird sie keines ihrer Nachhaltigkeitsziele für ihre IT erreichen können. Kaum irgendwo ein Monitoring von Strom, Klima oder Wasser, für jedes 4. Rechenzentrum sind weder Ökostromanteil noch der Gesamtenergieverbrauch bekannt. Nicht einmal jedes dritte Rechenzentrum gibt an, ein IT-Last-Monitoring zu betreiben, mit dem sich die Auslastung der Server optimieren lässt, was Energie spart. Auch zur Power UsageEffektiveness, ein übliches Maß zur Ermittlung von Energieeffizienz, gibt es für fast 40% der Rechenzentren des Bundes keine Daten. Ich bin es leid, immer nur von Ankündigungen einesguten Berichtswesen zu lesen, denn ohne vernünftige Daten kann man nicht gut steuern! Gerade zu frech ist die Unterschlagung von mehr als 60 Rechenzentren, für die es in 2022 noch Daten gab.“
Zu Nachhaltigkeit
„Ein besonders schlechtes Vorbild ist ausgerechnet das Klimaministerium von Habeck, der ein Energieeffizienzgesetz für nachhaltigere Rechenzentren durchsetzte, aber von dessen 12 Rechenzentren keines Abwärme nutzt oder klimafreundliche Kältemittel, es hat auch keines ein Energiemanagementsystem und nicht ein einziges steuerte Daten für den Aufbau seines Energieeffizienzregisters bei, alle anderen RZ des Bundes allerdings auch nicht.“
„Nachhaltigkeit schafft die Ampel nur auf dem Papier: Der Blaue Engel ist für Rechenzentren des Bundes schon seit Jahren eine Vorgabe, aber nicht einmal zwei Prozent haben ihn, Abwärme nutzt nicht mal jedes 10. Rechenzentrum – sogar weniger, als im letzten Jahr und knapp 90 Prozent der Rechenzentren nutzen weiter klimaschädliche Kältemittel. Die „besten“ fünf Prozent der Rechenzentren erfüllen gerade einmal die Hälfte der Anforderungen des aktuellen Blauen Engels. So wenig Fortschritt, noch dazu bei der angeblichen Fortschrittskoalition, habe ich mir nicht vorstellen können.
ZurIT-Konsolidierung
„Wenn die Ampel-Regierung ein Ziel nicht schafft, schafft sie es offenbar ab, denn nachdem erneut die Anzahl der Rechenzentren um 10 auf 194 RZ stieg, statt von 184 RZ auf 10 RZ zu sinken, erklärt sie nun, die Anzahl der RZ sei kein Kriterium mehr für dieZielerreichung. Das ist eine Bankrotterklärung erster Klasse. Auf der Strecke bleibt dadurch nicht nur die Nachhaltigkeit, sondern auch die Leistungsfähigkeit, Souveränität und Sicherheit der Bundes-IT.“
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Max Blumhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMax Blum2023-12-06 14:09:142023-12-06 14:09:15Pressemitteilung: Viel angekündigt, wenig umgesetzt: Nachhaltigkeit der Bundes-IT bleibt mangelhaft
Seit März 2022 findet in meinem Wittstocker Bürgerbüro regelmäßig ein Repair-Café statt, auch am Samstag, den 25.11.2023. Gemeinsam wurde gelötet, geschraubt und geklebt. Unter der fachkundigen Anleitung von Hartmut Buschke (ehemaliger Rundfunk und Fernsehmonteur) und Marcus Glasner (autodidaktischer Computer-Spezialist), konnten bei Kaffee und Kuchen wieder einige Geräte gerettet werden, wie diesmal bspw. ein CD-Spieler, eine Weihnachtslichterkette und ein DinA3-Drucker.
Kurz-Zusammenfassung: Aus einer Haushaltswoche ohne Digitalausschuss wurde durch ein Verfassungsgerichtsurteil adhoc eine Sitzungswoche mit Digitalausschuss und das waren unsere Themen: 1) warum es ein Offlinezugangsgesetz (kein Schreibfehler!) braucht, 2) Neues zum Data-Act der EU, der den Zugang zu IoT Daten regelt, und seine Schwächen, 3) Stand der eIDAS Verordnung der EU (mit ID-Wallet) – wann und wie sie kommt und in welchen Details sich die Teufel verbergen, 4) diverse Anträge der Linken zu: staatl. Ausnutzung von Sicherheitslücken, Gefahren durch Privatadressen im Impressum und Netzsperren ohne Richterbeschluss. Als Bonus auch diesmal ein Update zur Zukunft der Linken im Bundestag – der Weg vom Fraktions- zum Gruppenstatus.
Kapitelmarken: 00:00:07 Intro 00:02:22 Offlinezugangsgesetz für mehr Teilhabe 00:13:20 Data-Act – Zugang zu IoT Daten 00:19:49 Data-Act – Schutz für Verbraucher:innen u Privatsphäre 00:29:00 eIDAS-Verordnung – dig. Brieftasche (EU-Id-Wallet) 00:32:45 eIDAS: Sicherheit, Open Source, Überidentifikation, ID-Diebstahl 00:37:17 eIDAS: Umsetzung in DE, Blockchain, Smart eID, ePerso, QWACS 00:45:21 Linke-Antrag: keine staatl. Ausnutzung von IT-Sicherheitslücken 00:46:58 Linke-Antrag: Keine Privatadressen im Impressum 00:48:32 Linke-Antrag: Keine Netzsperren unter Umgehung der Gerichte 00:49:54 Update: Zukunft der LINKEN im Bundestag 00:51:55 Outro u Hinweise
Sowohl im Innen- als auch im Digitalausschuss lehnten Ampel-Parteien und die Union einen Antrag der Linken im Bundestag ab auf einen garantierten Offline-Zugang für öffentliche Dienstleistungen des Bundes oder Leistungen, die von der öffentlichen Hand, in Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder im öffentlichen Auftrag erbracht werden.
Dazu erklärt Anke Domscheit-Berg, digitalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag:
„Die deutsche Verwaltung hinkt bei der Digitalisierung zwar mächtig hinterher, aber dennoch gibt es immer öfter staatliche Angebote, die als `Digital only‘ angeboten werden, wie die 200 Euro Einmalzahlung für Studierende. Laut Verkehrsminister Wissing soll auch das 49 Euro Ticket ab 2024 nur noch digital verfügbar sein. Natürlich braucht es eine gut digitalisierte Verwaltung, aber das darf nicht auf Kosten der Teilhabe gehen! Immerhin waren fast 3,5 Millionen Menschen in Deutschland noch nie im Internet, bei den über 65-Jährigen ist es jeder sechste.
In einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft sind Menschen benachteiligt, denen es am Zugang zum Internet oder an den dafür nötigen Kompetenzen fehlt, aber auch diejenigen, die sich bewusst gegen digitale Prozesse entscheiden, z.B. aus Gründen der Datensparsamkeit und aus mangelndem Vertrauen in die IT-Sicherheit. Benachteiligt sind besonders häufig Ältere und ärmere Menschen. Wann immer es um Kommunikation oder Anträge gegenüber der öffentlichen Hand geht, muss jedoch in jedem Fall die Teilhabe und Barrierefreiheit sichergestellt sein.
Unser Antrag auf ein Offlinezugangsgesetz hätte die notwendige Teilhabegarantie ohne Bremse für die Digitalisierung der Verwaltung schaffen können, weil er neben einem verpflichtenden analogen Zugang zu allen öffentlichen Leistungen auch die Möglichkeit geschaffen hätte, z.B. bei Bürgerbüros am Wohnort an Geräten der Behörde mit fachlicher Unterstützung digitale Anträge zu stellen. Diese Chance hat der Bundestag mit seiner Ablehnung verpasst. Ich fürchte, dass es künftig häufiger `Digital first, Teilhabe second‘ heißen wird und, wie bisherige Beispiele zeigen, Menschen in materieller Not dadurch besonders benachteiligt werden.“
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Max Blumhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMax Blum2023-12-01 07:56:332023-12-01 07:57:46Pressemitteilung: Digital first, Teilhabe second: Bundestag lehnt Garantie auf Offline-Zugang ab
Eine “wilde Woche” im Bundestag, meine Linksfraktion beschließt ihre Auflösung und Umwandlung in eine Gruppe, das Verfassungsgericht kippt die Finanzierung des Klimatransformationsfonds (60Mrd €!) und bringt Abläufe im Digitalausschuss vom 15.11.23 durcheinander. Im Podcast geht es um alles das und um die 3 Themen, die wir debattierten: 1) KI Regulierung (mal wieder, wegen Antrag Union) und der kürzliche AI Safety Summit in London zu “Frontier-KI”, 2) Denkfabrik digitale Gesellschaft des BMAS und was sie außer KI-Themen macht sowie 3) die IT-Konsolidierung des Bundes nach 8 J. Umsetzung: zB mit eAkte, Bundescloud, Netze des Bundes, eGesetzgebung, jede Menge Geld und jede Menge Rechenzentren.
Kapitelmarken: 00:00:07 Intro 00:01:35 AI Safety Summit UK, KI-Verordnung EU 00:07:27 KI-VO: biometrische Identifizierung im öff. Raum 00:16:45 Denkfabrik Dig. Arbeitsgesell. (o. nur KI?), BMAS 00:28:08 IT-Konsolidierung Bund, ein 3,5 Mrd EUR Projekt 00:35:38 IT-Kons.: Bundescloud, eGesetzgebung, RZ, IT-Sicherheit 00:40:48 Update zur Zukunft der Linksfraktion 00:45:50 Outro u. Hinweise
Peinlich: Union fordert von der Ampel Digitalisierungsmaßnahmen, die sie selbst in der GroKo unterließ. Sie will Unis die Selbstbeschränkung auf zivile Forschung entziehen und künstliche Intelligenz für Wirtschaftsinteressen statt das Gemeinwohl regulieren, das lehnt die Linke ab!
Meine Rede zum CDU/CSU-Antrag „Digitalstrategie zur Chefsache machen“ (20/9317) im Wortlaut:
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Digitalisierung in Deutschland heißt auch 2023 noch: Funklöcher in der Lausitz und BaföG-Anträge, deren Bearbeitung sechs Monate dauert, weil der online eingereichte Antrag ausgedruckt und auf Papier bearbeitet wird. Das ist die Folge der unionsgeführten GroKo über mehrere Legislaturen, und das macht den Antrag der Union einfach nur peinlich.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
So fordert die Union – eigentlich richtig -: Die digitale Transformation muss auch Chefsache werden. – Das war sie schon bei Altkanzlerin Merkel nicht, und das ist sie bei Kanzler Scholz leider noch weniger. Die Union fordert auch: Es braucht mehr Bandbreite beim Recht auf Internet. – Das stimmt; denn 10 Mbit pro Sekunde sind im Jahr 2023 ja wohl ein Hohn. Altkanzlerin Merkel hatte allen Haushalten in Deutschland schon 50 Mbit bis 2017 versprochen. Das hat Funkloch- und Offlineminister Andi Scheuer von der CSU leider nie erreicht. Die Linksfraktion fordert zeitgemäße 100 Mbit.
(Beifall bei der LINKEN)
Richtig ist auch die Forderung nach verbindlichen Standards bei der Verwaltungsdigitalisierung. Die hätten auch schon 2017 im Onlinezugangsgesetz stehen müssen. Das hat Ex-Minister Seehofer verbockt. Die Ampel wiederholt leider diesen Kardinalfehler im Nachfolgegesetz – vielleicht verhindert sie es auch noch; ich drücke die Daumen.
Richtig ist auch, dass es ein öffentliches und unabhängiges Monitoring braucht. Wie zu GroKo-Zeiten kann man auch heute noch nicht für den eigenen Wohnort feststellen, welche digitalen Verwaltungsdienstleistungen verfügbar sind. Zwischen Bund und Ländern findet da kaum ein Datenaustausch statt. Bürger*innen interessieren aber Zuständigkeiten überhaupt nicht; sie wollen einfach eine digitale Verwaltung.
(Beifall bei der LINKEN)
So setzt die Ampel viele Fehler der GroKo fort und macht leider auch einige neue. Ihre digitalen Strategien sind vor allem eins: zu unverbindlich. Keine klaren Ziele, keine damit verbundenen Ressourcen, keine klaren Zuständigkeiten. Stattdessen gibt es ein Verantwortungswirrwarr, wo die Federführung selbst für kritische Themen wie digitale Identitäten auf vier Ministerien und drei Parteien verteilt ist. Und das ist genau so absurd, wie es sich anhört, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der LINKEN)
Das Digitalbudget wurde im Koalitionsvertrag noch versprochen und ist inzwischen still beerdigt. Die Linke unterstützt die Forderung der Union, daran etwas zu ändern.
(Beifall bei der LINKEN)
Trotzdem werden wir diesen Antrag ablehnen; denn manches daran ist einfach grundfalsch.
Bei der Cybersicherheitsforschung soll die Zivilklausel für Unis abgeschafft werden, und das heißt, den Willen von Forscherinnen und Forschern und Bildungseinrichtungen zu missachten, die nicht für militärische Zwecke forschen wollen. Das wäre aber ein Eingriff in die Freiheit der Wissenschaft, und da darf der Staat nicht reinregulieren.
(Beifall bei der LINKEN)
In Brüssel will die Union beim Data Act und der KI-Verordnung noch mehr Fokus auf die Deregulierung zugunsten von mehr Innovationen legen. Das klingt zwar irgendwie gut, bedeutet aber unverantwortliche Risiken für alle, mehr Gefahren für Grundrechte und mehr Diskriminierung durch KI-Systeme. Und das, meine Damen und Herren, ist mit der Linken nicht zu machen.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir wollen eine Digitalisierung, die sich am Gemeinwohl orientiert, nicht primär an Wirtschaftsinteressen. Und dafür werden wir uns hier im Bundestag auch als Gruppe künftig einsetzen.
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/Bildschirmfoto-2023-11-16-um-21.01.44-e1700165350323.png9581500Melissa Meyerhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMelissa Meyer2023-11-16 20:57:212023-11-16 21:14:31Meine Rede: Union und Digitalisierung – erst scheitern, dann meutern
Dreimal ging es direkt oder indirekt um die EU im Digitalausschuss am 8.11.2023. Zu den Verhandlungen der KI-Verordnung diskutierten wir den (wirklich guten!) Antrag der (noch) Linksfraktion. Weitere Themen: Der Digital Services Act, der nach dem Hamas Terror vom 7.10.23 mit 1.400 Toten in Israel seine erste Bewährungsprobe mit massenhaft Desinformationen auf großen Plattformen hat, der Einsatz von KI zur Früherkennung von Straftaten und strafbaren Inhalten im Netz, und die schleppende Umsetzung des DSA in DE. Bonus-Inhalt: Wie geht es weiter mit der Linksfraktion?
Kapitelmarken: 00:00:07 Intro 00:03:18 Digitalausschuss – Antrag Linke zur EU- KI Verordnung 00:16:56 Israel-Hass u Antisemitismus in sozialen Netzen: Intro 00:18:28 Israel-Hass: Bewährungsprobe Dig. Services Act 00:24:40 KI beim Bund: intell. Videoanalyse, Früherkennung Straftaten 00:28:35 Bundesamt für Justiz: 1.400 liegengebliebene NetzDG Beschwerden? 00.30:26 Dig. Services Act in DE: Gesetz u nat. Dig. Dienste Koordinator 00:38:48 Netzsperren im Digitale Dienste Gesetz 00:40:52 Zukunft der Linksfraktion 00:44:54 Outro und Hinweise
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2022/10/220908-Podcast-Logo-V5-1-e1674487903908.png12821391Melissa Meyerhttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngMelissa Meyer2023-11-10 16:55:572023-11-10 18:12:12Der ADB Podcast #23 – Antrag Linke zur KI Regulierung der EU, Israel-Hass in sozialen Netzen, Umsetzung Digital Services Act in Deutschland (Gesetz und nat. Koordinator)
Welche Stellen haben bisher Aufgaben innerhalb der Verbundprojekte “Vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz für polizeiliche Anwendungen (VIKING)” sowie „KI zur Früherkennung von Straftaten (KISTRA)“ (für beide siehe Bundestagsdrucksache 20/6862) erledigt bzw. werden sie künftig erledigen (bitte für alle beteiligten Verbundpartner ihre jeweiligen Rollen, Aufgaben und deren bereits erledigte und noch geplante Teilvorhaben ausführlich mit Beschreibung nennen), und in welcher Weise sind weltweite Erfahrungen und Forschungsergebnisse zu den Risiken von KI allgemein in polizeilichen Anwendungen und insbesondere bei Predictive Policing (Früherkennung von Straftaten) in die Gestaltung und Umsetzung dieser Verbundprojekte eingeflossen, die entsprechend von Entwürfen der europäischen KI- Verordnung als Hochrisiko-Anwendungen einzustufen sind, so dass besondere und hohe Anforderungen an den Grundrechtsschutz, die Diskriminierungsfreiheit aber auch an die Transparenz und Nachvollziehbarkeit erfüllt werden müssen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mario Brandenburg:
Sowohl im Projekt „Vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz für polizeiliche Anwendungen“ (VIKING) als auch im Projekt „KI zur Früherkennung von Straftaten“ (KISTRA) haben alle involvierten Partner ihre Aufgaben gemäß dem jeweiligen aktuellen Projektplan erledigt.
Das Projekt KISTRA läuft Ende dieses Jahres aus und alle Partner haben ihre geplanten Aufgaben umsetzen können. Eine Aufstellung der erledigten Aufgaben für jeden Verbundpartner ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Das Projekt VIKING erstreckt sich noch bis Ende 2024, hat jedoch zum letzten Berichtszeitpunkt Ende Juni 2023 erfolgreich seinen Meilenstein absolviert. Jeder Partner hat seine Aufgaben zum Meilenstein erledigt. Eine Aufstellung der erledigten sowie der noch zu erledigenden Aufgaben für jeden Verbundpartner ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Im Rahmen beider Projekte wird die KI-Forschung in enger Zusammenarbeit mit gesellschaftswissenschaftlichen Partnern durchgeführt. Diese erarbeiten Empfehlungen für einen ethisch und juristisch konformen Einsatz der KI-Methoden. Im Projekt VIKING werden darüber hinaus die Themen der Diskriminierungsfreiheit sowie der Transparenz und Nachvollziehbarkeit als konkrete Aufgaben bearbeitet. Das Thema Predictive Policing wurde in beiden Projekten nicht adressiert.
https://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.png00Birgithttps://mdb.anke.domscheit-berg.de/wp-content/uploads/2018/06/Logo_Anke.pngBirgit2023-11-10 10:27:272023-11-16 11:30:47Meine Schriftliche Frage zur Förderung von KI-Verbundprojekten (VIKING und KISTRA) durch das BMBF